Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich. Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011
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- Björn Krüger
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1 Konzept Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich Nationale Konferenz Nachwuchsförderung, 6. Dezember 2011
2 Konzept vom Regierungsrat genehmigt am 6. Juli 2011 Bildung- und Sicherheitsdirektion setzen um Download unter 2
3 Die Ausgangslage
4 Kanton Zürich 1900 anerkannte Sporttalente 29 Leistungszentren, 19 Regionalkader 6 Sportschulen auf Sekundarstufe I und II Berufs- und Laufbahnberatung am biz Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung 4
5 Lücken Sportvereine und -verbände, Leistungszentren Kanton unterstützt Nachwuchs-Trainings nur indirekt Kanton unterstützt Sporttalente uneinheitlich Sportschulen Zugang und Finanzierung sind nicht einheitlich Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung geringes Pensum (10%) unklares Aufgabenfeld, wenig Kompetenzen 5
6 Rahmenbedingungen Bund Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz 2000 Neues Sportförderungsgesetz Swiss Olympic Spitzensport-Konzept 2010 Kanton Zürich Sportpolitisches Konzept 2006 (Art ) 6
7 Das Vorgehen
8 Entwicklung des Konzepts Auftrag des Direktionsvorstehers 2007 Expertengruppe Bildung (VSA u. MbA), Verbands- und Vereinssport, Städte Winterthur und Zürich, Swiss Olympic Output 2010 Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich Expertenbericht zum Nachwuchsförderungs-Konzept Vernehmlassung intern und extern 8
9 Die Ziele und Massnahmen
10 Zielsetzung geeignete Rahmenbedingungen für den Nachwuchsleistungssport schaffen gute Vereinbarkeit von Schul- bzw. Berufsbildung und sportlicher Laufbahn gewährleisten 10
11 Strukturelle Massnahmen Der Sicherheitsdirektion obliegt die Verantwortung für die Bearbeitung der Belange der Nachwuchsförderung Kantonale Kommission für Nachwuchsförderung (Empfehlungen für die strategische Stossrichtung, Priorisieren der Aufgabenfelder, beantragt die Mittelverwendung) Kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung von 10% auf 80% (Operative Einheit der Nachwuchsförderung, zentrale Anlaufstelle) 11
12 Massnahmen im Bereich Bildung Sporttalente besuchen nach Möglichkeit die Regelschule in ihrer Wohngemeinde Der Kanton sorgt für eine ausreichende Abdeckung mit qualitätsgeprüften Sportschulen Die vom Kanton Zürich anerkannten Sportschulen sind für Sporttalente unentgeltlich Die Bildungsdirektion fördert leistungssportfreundliche Lehrbetriebe Die Bildungsdirektion führt am Berufsinformationszentrum eine Stelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Sporttalente Die Bildungsdirektion kann flächendeckend sportmotorische Bestandsaufnahmen auf Stufe Volksschule einführen und unterstützen 12
13 Sportliche Fördermassnahmen Der Kanton unterstützt die Nachwuchsförderung in den Verbänden und Vereinen zusätzlich zur allgemeinen Förderung des organisierten Sports Der Kanton unterstützt anerkannte nationale und regionale Leistungszentren im Kanton Zürich in Form von Beiträgen an die Anstellung und Weiterbildung von qualifiziertem Trainerpersonal Individuelle Beiträge in Ausnahmefällen Anlehnung an nationale Förderbeiträge Fixer Betrag, proportional an Verbände, Vereine und Leistungszentren 13
14 Zusätzlich Franken aus dem Sportfonds
15 Mittel aus dem kantonalen Sportfonds 15
16 Fördermassnahmen Art der Leistung Kostenschätzung in Franken NWF-Beauftragter Projekte und Sachaufwand Beiträge an Verbände, Vereine und LZ Ind. Unterstützung von Sporttalenten Total NWF Förderbeiträge an Anlagen Sportzentrum Kerenzerberg Förderung Vereine/Verbände
17 Politische Ebene Motion «Schulgeldzahlungen für Kunst- und Sportschulen» (einheitliche Regelung des Schulgeldes und der Schulgeldübernahme) Postulat «Schulgeldzahlungen gestützt auf das Regionale Schulgeldabkommen» (Schulgeldübernahme von ausserkantonalen K&S-Schulen) Argumente Schulgeldübernahmen kosten nicht so viel Geld wie dies der Anschein macht Ausserkantonale Schulgelder nur übernehmen, wenn es kein kantonales Angebot gibt 17
18
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