Vereinbarung nach 5 BPflV zum Krankenhausvergleich

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1 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 1 Vereinbarung nach 5 BPflV zum Krankenhausvergleich zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK-Bundesverband, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel der Bundesknappschaft, Bochum der See-Krankenkasse, Hamburg dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v., Siegburg - im folgenden Spitzenverbände der Krankenkassen genannt - und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Präambel Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren die gemeinsame Erstellung eines Krankenhausvergleichs und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Krankenhausvergleichs gemäß 5 BPflV. Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

2 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 2 1 Zielsetzung der Vereinbarung Der Krankenhausvergleich soll die Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung bei der Ermittlung vergleichbarer Krankenhäuser und bei der Bemessung von medizinisch leistungsgerechten Budgets und tagesgleichen Pflegesätzen unterstützen. Er dient dazu, Orientierungsmaßstäbe zur Verfügung zu stellen, die von den Vertragsparteien der Pflegesatzvereinbarung angemessen zu berücksichtigen sind. 2 Gegenstand des Krankenhausvergleichs Der Krankenhausvergleich stellt nach den Grundsätzen dieser Vereinbarung statistische Daten zur Verfügung, mit denen ein Vergleich eines bestimmten Krankenhauses mit diesen Daten vorwiegend auf Abteilungsebene ermöglicht werden soll. Als Daten für den Vergleich werden insbesondere die Leistungen, die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde liegenden Beträge und die Pflegesätze einbezogen. Im einzelnen ergeben sich die Daten für den Vergleich aus Anhang 1. 3 Grundsätze für den Vergleich Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind sich darin einig, daß der Vergleich nach folgenden Grundsätzen gemeinsam entwickelt und durchgeführt wird: 1. Der Vergleich dient der Unterstützung der Pflegesatzparteien für die Pflegesatzverhandlung. 2. Der Vergleich muß unter Wahrung der Anonymisierung den Pflegesatzparteien in seiner Methodik und Durchführung so offengelegt sein, daß ihnen eine eigenständige Beurteilung der Aussagekraft und Bedeutung des Vergleichs und einzelner Ergebnisse möglich ist. 3. Die Daten des Vergleichs müssen sachlich und rechnerisch richtig sein, sie dürfen nach Übermittlung durch die Krankenhäuser nur mit deren Zustimmung abgeändert werden. 4. Der Vergleich wird in seiner Methodik und Durchführung einer gemeinsamen Bewertung durch die Arbeitsgemeinschaft unterzogen. Die Ergebnisse werden den Pflegesatzparteien ohne inhaltliche Bewertung bekanntgegeben, sie bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung des Vergleichs. 4 Maßstäbe für den Vergleich Der Vergleich soll anhand der Daten für den Vergleich mit anerkannten statistischen Methoden und Auswahlverfahren zur Bildung von Vergleichsgruppen und für diese zu Vergleichsmaßstäben führen, die eine sachgerechte Einordnung und Beurteilung eines Krankenhauses unter Berücksichtigung von strukturellen und leistungsbezogenen Merkmalen entsprechend Anhang 1 ermöglichen. Als Vergleichsmaßstäbe werden insbesondere die für die jeweilige Vergleichsgruppe ermittelten lagetypischen Verteilungsmaße herangezogen. Die Einzelheiten sind in Anhang 2 geregelt. Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

3 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 3 5 Arbeitsgemeinschaft Zur Durchführung des Vergleichs bilden die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Arbeitsgemeinschaft gemäß 5 BPflV. Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus je 8 Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter benannt, der ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Benennung der Vertreter sowie der Stellvertreter erfolgt durch die entsendenden Verbände schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft beschließt in Grundsatzfragen des Vergleichs und seiner Weiterentwicklung. Die Arbeitsgemeinschaft ist beschlußfähig, wenn jeweils mindestens 4 Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft anwesend sind; eine Übertragung von Stimmrechten ist zulässig. Die Arbeitsgemeinschaft entscheidet mit einer Mehrheit von mehr als 2 Dritteln der 16 Stimmrechte. Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft führt abwechselnd ein Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen oder ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ein Wechsel erfolgt alle zwei 2 Jahre am Jahresende. Bis zum hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Vorsitz. Mit dem Vorsitz ist die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft verbunden. Der Vorsitzende beruft die Arbeitsgemeinschaft unter Mitteilung von Ort, Tag und Stunde ein. 6 Datenstelle Die Arbeitsgemeinschaft beauftragt mit der technischen Durchführung des Vergleichs eine dazu qualifizierte externe Institution. Die technische Durchführung umfaßt die Organisation der Datenannahme, die Durchführung des Prüf- und Korrekturverfahrens, die gemeinsame Auswertung, die zeitgleiche Bereitstellung des geprüften Datenbestandes an die Spitzenverbände der Krankenkassen und an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bereitstellung und Verteilung der Auswertungsergebnisse. 7 Datenübermittlung Die Daten für den Vergleich sind von allen Krankenhäusern bis spätestens zum 30. April jeden Jahres entsprechend Anhang 3 zur Verfügung zu stellen. Das Krankenhaus kann dazu Dritte, z.b. die Landeskrankenhausgesellschaft, einbinden; in diesem Fall ist die Datenstelle in geeigneter Weise darüber zu informieren. Eine Begrenzung auf eine sachgerechte Auswahl von Krankenhäusern und eine Beschränkung der bereitzustellenden Daten wird vorgenommen, wenn und soweit sich dies aus den gemeinsamen Bewertungen der Vergleichsergebnisse als hinreichend herausstellt. Die Übermittlung der Daten für den Vergleich erfolgt an die Datenstelle der Arbeitsgemeinschaft. Die Übermittlung muß mit Software erfolgen, die von der Arbeitsgemeinschaft zertifiziert ist. Die Daten für den Vergleich werden einem einheitlichen Fehler- und Korrekturverfahren entsprechend Anhang 5 unterzogen. Die Vereinbarungsdaten für den Pflegesatzzeitraum 1998 sind unabhängig von der in Satz 1 geregelten Frist im ersten Quartal 1999 zu übermitteln. Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

4 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 4 8 Durchführung des Vergleichs Der Vergleich wird grundsätzlich länderbezogen durchgeführt. Soweit dadurch keine aussagefähige Vergleichsgruppe ermittelt werden kann, wird ein länderübergreifender Vergleich vorgenommen, dessen Einzelheiten die Arbeitsgemeinschaft beschließt. Der Vergleich wird ausschließlich mit dem Datenbestand der Arbeitsgemeinschaft durchgeführt, der für die Auswertung freigegeben wurde. Dem Vergleich ist eine Erläuterung zur Durchführung und Methodik voranzustellen. 9 Anonymisierung Alle Daten, aus denen eine direkte Identifikation des Krankenhauses und Verknüpfung zu dessen Daten vorgenommen werden kann, sind vor Zugriff oder Kenntnisnahme von Dritten zu sichern. 10 Herausgabe Den Vertragsparteien des Pflegesatzverfahrens und den Beteiligten nach 18 Abs.1 Satz 2 KHG werden die Ergebnisse des Vergleichs am 15. Juli jeden Jahres zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse des Vergleichs werden in geeigneten Dateien mit von der Arbeitsgemeinschaft festgelegten Formaten herausgegeben. 11 Finanzierung Kosten der Arbeitsgemeinschaft, die jeweils bei den Partnern dieser Vereinbarung anfallen, werden von diesen selbst getragen. Das gilt auch für die Kosten der Geschäftsführung bei dem jeweiligen Verband. Die Finanzierung der Durchführung des Vergleichs ( 6) tragen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft je zur Hälfte. 12 Geltung der Vereinbarung Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und kann frühestens zum durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen ist nur wirksam, wenn sie von allen Spitzenverbänden gemeinsam erklärt wird. Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, wenn nicht bis spätestens eine wirksame Kündigung zum Jahresende erklärt ist. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie werden bei Bedarf ohne das Erfordernis einer Kündigung fortgeschrieben. Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

5 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 5 Anhänge Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Daten für den Vergleich Auswahlverfahren, Maßstäbe und Formeln Datenformat Datenübermittlung Fehler- und Korrekturverfahren Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

6 Vereinbarung nach 5 BPflV Seite 6 Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Siegburg und Düsseldorf, den, / AOK-Bundesverband BKK-Bundesverband IKK-Bundesverband Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen Bundesknappschaft See-Krankenkasse Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v., Deutsche Krankenhausgesellschaft Stand: Unterschriftsfassung 18.2./

7 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 1 - Seite 7 Anhang 1: Daten für den Vergleich Teil A: Stammdaten Identifikation Institutionskennzeichen des Krankenhauses/Trägers Institutionskennzeichen der Betriebsstätte Strukturdaten In Krankenhausplan aufgenommen, nach KHG gefördert In Krankenhausplan aufgenommen, nicht nach KHG gefördert In Krankenhausplan aufgenommen, teilweise KHG gefördert Versorgungsvertrag nach 108 Nr. 3 SGB V Versorgungsstufe Ausbildungsplätze, Art und Anzahl Dialyseplätze, Art und Anzahl Besonderer Schwerpunkt (z.b. geriatrischer Schwerpunkt, onkologischer Schwerpunkt) Anstaltshebammen (ja / nein) Beleghebammen (ja / nein) Art/Umfang der intensivmedizinischen Versorgung Anschrift des Krankenhauses Verfahrenstechnischer Ansprechpartner Teil B: Vereinbarungsdaten der LKA V1 Budget und tagesgleiche Pflegesätze V2 Sonderentgelte für die Fachabteilung V3 Fallpauschalen für die Fachabteilung L1 Belegungsdaten des Krankenhauses L2 Personal des Krankenhauses L3 Belegungsdaten der Fachabteilung L4 Diagnosestatistik für die Fachabteilung L5 Operationsstatistik für die Fachabteilung K3 Vereinbarung für den Pflegesatzzeitraum K4 Medizinischer Bedarf K5 Budget für den Pflegesatzzeitraum K6 Ermittlung des Basispflegesatzes nach 13 Abs.3 K7 Ermittlung des Abteilungspflegesatzes nach 13 Abs.2 K8 Kostenausgliederung nach 12 Abs.2 und 3 Z1 bis Z5 Ergänzende Kalkulationsaufstellung für nicht oder teilweise geförderte Krankenhäuser Jeweils Vereinbarungsdaten / Spalte "Vereinbarung" entsprechend Fußnote 2 zur LKA Ergänzende Daten für den Vergleich in der Psychiatrie: Psychiatrie-Daten - Daten der Stichtagserhebungen (nach 4 Psych-PV) - stationsbezogene Jahresdaten ( 5 Abs.2 / 9 Abs. 2 Psych-PV)

8 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 8 Anhang 2: Auswahlverfahren, Maßstäbe und Formeln Das Auswahlverfahren für den Vergleich ermittelt aus den L4- und L5-Statistiken auf der Basis von ICD- /OPS-Schlüsseln vergleichbare Abteilungen und Krankenhäuser anhand von Ähnlichkeitsmaßen (Distanzmaßen). Für die Psychiatrie gilt ein ergänzender Datenkranz und ein darauf aufbauendes Auswertungsverfahren entsprechend Abschnitt 3 1. Vergleich von Abteilungen Der Vergleich von Abteilungen bezieht sich auf die abteilungsbezogenen Vergleichsdaten. Für jede Abteilung eines Krankenhauses erfolgt die separate Bildung einer landesbezogenen oder ggf. bundesbezogenen Vergleichsgruppe anhand der Ähnlichkeitsmaße anderer Abteilungen des Vergleichsdatenbestandes in Bezug auf die Abteilung, für die der Vergleich durchgeführt wird. Die Ähnlichkeitsmaße werden aus den Daten der L4-Statistik nach folgendem Verfahren ermittelt: 1. Abteilungsvorauswahl Die Abteilungsvorauswahl dient dazu, bezogen auf die Abteilung, für die der Vergleich durchgeführt wird, diejenigen Abteilungen unter Berücksichtigung struktureller Merkmale festzulegen, aus denen im weiteren Verlauf vergleichbare Abteilungen ermittelt werden sollen. 2. Ermittlung der Prozentanteile je ICD-Schlüssel je Abteilung Die Prozentanteile werden für die Anzahlwerte der L4-Statistik (Patienten insgesamt und Patienten nach Altersgruppen) ermittelt. 3. ICD-Auswahl der in die Distanzmaß-Berechnung einzubeziehenden ICD-Schlüssel Als Kriterium wird die Zugehörigkeit des ICD-Schlüssels zu dem frei wählbaren auf Abteilungsebene kumulierten Häufigkeitsanteil herangezogen (z.b. alle ICD-Schlüssel, die in die kumulierte Häufigkeit von 80% fallen). 4. Berechnung des Distanzmaßes Das Distanzmaß wird zwischen jeweils zwei Abteilungen als Summe der halbierten absoluten Differenzen der Prozentanteile der ICD-Schlüssel berechnet. Anhand der Auflistung der Distanzmaße in einer Evidenzliste kann durch Festlegung eines geeigneten Distanzmaßintervalls eine Abteilungsauswahl vorgenommen werden, die einen Vergleich mit Abteilungen ähnlicher/vergleichbarer ICD-Struktur ermöglicht. Bei gleicher Häufigkeitsverteilung der ICD-Schlüssel (gleichem Diagnosenspektrum) hat das Distanzmaß zwischen zwei Abteilungen den Wert 0, bei vollständig abweichender Häufigkeitsverteilung der ICD-Schlüssel (abweichendem Diagnosenspektrum) hat das Distanzmaß den Wert 1. Es gilt, dasjenige Distanzmaßintervall (z.b. 0 bis 0,5) zu bestimmen, bei dem eine Vergleichbarkeit vertreten werden kann. Das (frei wählbare) Distanzmaßintervall wird anhand einer Evidenzliste festgelegt, in der für die Abteilung, für die der Vergleich durchgeführt wird, in aufsteigender Reihenfolge (abnehmende Ähnlichkeit/Vergleichbarkeit) die Distanzmaße der anderen Abteilungen ausgewiesen sind. Das Auswahlverfahren wird in seiner Qualität durch die Abteilungsvorauswahl, die ICD-Auswahl und das gewählte Distanzmaßintervall bestimmt. Das hierzu geeignete Vorgehen ist in der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen. Das Auswahlverfahren ist insbesondere in der Anlaufphase einer Evaluation zu unterziehen und bei Bedarf weiter zu verfeinern. Im Rahmen der Evaluation soll geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Verdichtung der ICD- und/oder OPS-Schlüssel (z.b. ICD 4-stellig auf ICD 3-stellig), ob und welche kumulierten Häufigkeitsanteile und welche Distanzmaßintervalle vertretbar sind. Für die operativen Abteilungen wird der Vorgang analog für die OPS-Statistik (L5) durchgeführt. Die Evidenzlisten werden entsprechend zusammengeführt. Hier werden die Abteilungen als vergleichbar angesehen, bei denen die jeweiligen Distanzmaße in beiden Fällen innerhalb eines definierten Intervalls (z.b. 0 bis 0,5) liegen.

9 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 9 2. Vergleich von Krankenhäusern Der Vergleich von Krankenhäusern bezieht sich auf die krankenhausbezogenen Vergleichsdaten. Er wird anhand einer Aggregation der ICD- und OPS-Statistiken aller Abteilungen eines Krankenhauses zu einer fiktiven ICD- und OPS-Statistik des Krankenhauses durchgeführt. Entsprechend dem Vergleich von Abteilungen werden für dasjenige Krankenhaus, für das der Vergleich durchgeführt wird, anhand der auf Krankenhausebene ermittelten Distanzmaße und Evidenzliste diejenigen Krankenhäuser bestimmt, die als vergleichbar herangezogen werden können. Für die Vergleichsauswahl soll ergänzend die Größe des Krankenhauses (z.b. Bettenzahl, Fallzahl) herangezogen werden.

10 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 10 3 Vergleich in der Psychiatrie Die Partner der Arbeitsgemeinschaft nach 5 BPflV gehen davon aus, dass ICD-Diagnosen in Verbindung mit der Fallzahl-/Verweildauerdefinition gemäß BPflV keine sinnvollen Grundlagen für einen Krankenhausvergleich in der Psychiatrie darstellen. Abweichend vom Auswahlverfahren auf der Basis der L4 und L5-Statistik für den Bereich der somatischen Fachabteilungen sollen daher in der Psychiatrie Vergleichsmaßstäbe auf der Basis eines ergänzten Datenkranzes ermittelt werden, der seine Grundlage insbesondere in den Stichtagserhebungen nach der Psychiatrie- Personalverordnung (Psych-PV) findet. Die Partner der Arbeitsgemeinschaft nach 5 BPflV gehen davon aus, dass die Vergütungen für eine psychiatrische Behandlung an zugelassenen Krankenhäusern weiterhin tagesbezogen sein werden. Die Einbeziehung der Betrachtung des komplementären Umfeldes, welches u.a. für die Beurteilung des Verweildaueraspektes notwendig wäre, soll zunächst zurückgestellt werden. Dieses Verfahren findet keine Anwendung auf Abteilungen, die nicht der Psych-PV unterliegen. 3.1 Grobauswahl Für die Psychiatrie ist zunächst folgende Grobauswahl vorgesehen: 1. Psychiatrische Einrichtung mit oder ohne Versorgungsverpflichtungen, 2. Psychiatrische Fachkrankenhäuser ( 1 Abs. 2 Nr. 1 Psych-PV) oder psychiatrische Fachabteilungen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 Psych-PV). 3.2 Behandlungsbereiche Es werden die Behandlungsbereiche nach der Psych-PV zugrunde gelegt. Dabei ist das arithmetische Mittel der vier Stichtagserhebungen i.s.d. des 4 Abs. 3 Psych-PV für das dem Datum der Datenlieferung vorausgehende Kalenderjahr Ausgangsbasis für die weiteren Berechnungen. Sie sind gegliedert entsprechend der Abteilungsdifferenzierung gem. 13 Abs. 2 BPflV (vereinbarter Abteilungspflegesatz) zu melden Erwachsenenpsychiatrie A Allgemeine Psychiatrie A1 Regelbehandlung A2 Intensivbehandlung A3 Rehabilitative Behandlung A4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker A5 Psychotherapie A6 Tagesklinische Behandlung S Abhängigkeitskranke S1 Regelbehandlung S2 Intensivbehandlung S3 Rehabilitative Behandlung einschl. sog. Entwöhnung S4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker S5 Psychotherapie S6 Tagesklinische Behandlung G Gerontopsychiatrie G1 Regelbehandlung G2 Intensivbehandlung G3 Rehabilitative Behandlung G4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker G5 Psychotherapie G6 Tagesklinische Behandlung Kinder- und Jugendpsychiatrie KJ 1 Kinderpsychiatrie Regel- und Intensivbehandlung KJ 2 Jugendpsychiatrie Regelbehandlung KJ 3 Jugendpsychiatrie Intensivbehandlung KJ 4 Rehabilitative Behandlung, KJ 5 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranke KJ 6 Eltern-Kind-Behandlung KJ 7 Tagesklinische Behandlung

11 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite Feinauswahl Es sind die relativen Häufigkeiten der zusammengefassten Behandlungsbereiche Allgemeine Psychiatrie, Abhängigkeitskranke und Gerontopsychiatrie zu bilden. Folgende Differenzierung wird vorgenommen: E Erwachsenenpsychiatrie (A1 G6) E-A Erwachsenenpsychiatrie, Allgemeine Psychiatrie (A1 A6) E-S Erwachsenenpsychiatrie, Abhängigkeitskranke (S1 S6) E-G Erwachsenenpsychiatrie, Gerontopsychiatrie (G1 G6) E-T Erwachsenenpsychiatrie, Tagesklinische Behandlung (A6, S6, G6) KJ Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJ 1 KJ 7) KJ-T Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJ 7) 3.4 Zuordnung der heutigen Abteilungsdifferenzierung Nach dem derzeitigen Stand der Datenübermittlungs-Vereinbarung i.s.d. 301 SGB V können folgende Fachabteilungspflegesätze für Psychiatrische Abteilungen vereinbart werden, die der Feinauswahl nach Ziffer 3.3 wie folgt zugeordnet werden: Allgemeine Psychiatrie: zu E Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Neurologie: zu E Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Psychosomatik/Psychotherapie: zu E Kinder- und Jugendpsychiatrie: zu KJ Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie: zu KJ Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Suchtbehandlung: zu E-S Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Gerontopsychiatrie: zu E-G Allgemeine Psychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze): zu E-T Allgemeine Psychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze): zu E-T Kinder- und Jugendpsychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze): zu KJ-T Kinder- und Jugendpsychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze): zu KJ-T Folgende psychiatrische Abteilungen, für die ein Abteilungspflegesatz-Schlüssel nach der 301- Vereinbarung existiert, werden in den Vergleich einbezogen: 2900 Allgemeine Psychiatrie 2990 Allgemeine Psychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 2991 Allgemeine Psychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 2992 Allgemeine Psychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 3000 Kinder- und Jugendpsychiatrie 3090 Kinder- und Jugendpsychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 3091 Kinder- und Jugendpsychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 3092 Kinder- und Jugendpsychiatrie ohne Differenzierung nach Schwerpunkten 2928 Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Neurologie 2930 Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie 2931 Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Psychosomatik/Psychotherapie 2950 Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Suchtbehandlung 2951 Allgemeine Psychiatrie/Schwerpunkt Gerontopsychiatrie 2960 Allgemeine Psychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 2961 Allgemeine Psychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3060 Kinder- und Jugendpsychiatrie/Tagesklinik (für teilstationäre Pflegesätze) 3061 Kinder- und Jugendpsychiatrie/Nachtklinik (für teilstationäre Pflegesätze) Für die psychiatrischen Abteilungen werden Patientenzahlen für verschiedene Behandlungsbereiche übermittelt: Erwachsenenpsychiatrie Fachabteilungen A Allgemeine Psychiatrie A1 Regelbehandlung 2900, 2928, 2931, 2960, 2961, 2990, 2991, 2992 A2 Intensivbehandlung 2900, 2928, 2931, 2990, 2991, 2992 A3 Rehabilitative Behandlung 2900, 2928, 2931, 2990, 2991, 2992 A4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker 2900, 2928, 2931, 2990, 2991, 2992 A5 Psychotherapie 2900, 2928, 2931

12 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 12 A6 Tagesklinische Behandlung 2900, 2928, 2931, 2960, , 2991, 2992 S Abhängigkeitskranke S1 Regelbehandlung 2900, 2950, 2990, 2991, 2992 S2 Intensivbehandlung 2900, 2950, 2990, 2991, 2992 S3 Rehabilitative Behandlung einschl. sog. Entwöhnung 2900, 2950, 2990, 2991, 2992 S4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker 2900, 2950, 2990, 2991, 2992 S5 Psychotherapie 2900, 2950, 2990, 2991, 2992 S6 Tagesklinische Behandlung 2900, 2950, 2960, 2961, 2990, 2991, 2992 G Gerontopsychiatrie G1 Regelbehandlung 2900, 2951, 2960, 2961, 2990, 2991, 2992 G2 Intensivbehandlung 2900, 2951, 2990, 2991, 2992 G3 Rehabilitative Behandlung 2900, 2951, 2990, 2991, 2992 G4 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranker 2900, 2951, 2990, 2991, 2992 G5 Psychotherapie 2900, 2951, 2990, 2991, 2992 G6 Tagesklinische Behandlung 2900, 2951, 2960, 2961, 2990, 2991, 2992 Kinder- und Jugendpsychiatrie KJ 1 Kinderpsychiatrie Regel- und Intensivbehandlung 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 2 Jugendpsychiatrie Regelbehandlung 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 3 Jugendpsychiatrie Intensivbehandlung 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 4 Rehabilitative Behandlung, 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 5 Langdauernde Behandlung Schwer- und Mehrfachkranke 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 6 Eltern-Kind-Behandlung 2930, 3000, 3090, 3091, 3092 KJ 7 Tagesklinische Behandlung 2930, 3000, 3060, 3061, 3090, 3091, Vergleich von Krankenhäusern Vergleich von Fachkrankenhäusern Für den Vergleich der krankenhausbezogenen Formblätter der LKA von Fachkrankenhäusern werden die ggf. differenziert nach Fachabteilungen gegliederten Stichtagserhebungen zusammengefasst Vergleich von Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen Für den Vergleich von krankenhausbezogenen Formblättern der LKA von allgemeinen Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen gilt das Verfahren nach Abschnitt 2 (Vergleich von Krankenhäusern). 3.6 Distanzmaße Die Distanzmaße werden jeweils für die Abschnitt 3.1 definierte Grobauswahl wie folgt ermittelt: 1. aus den Stichtagserhebungen für das dem Datum der Datenlieferung vorausgehende Kalenderjahr werden die arithmetischen Mittelwerte berechnet, 2. aus den arithmetischen Mittelwerten der Patientenzahlen in den einzelnen Behandlungsbereichen wird die relative Häufigkeit für die anhand der Feinauswahl nach zusammengefassten Behandlungsbereichen gruppierten Abteilungen berechnet 3. anhand der relativen Häufigkeiten werden die Distanzmaße analog zu dem Verfahren bei L4 berechnet. Das Distanzmaß wird jeweils zwischen zwei Fachabteilungen als Summe der halbierten absoluten Differenzen der jeweiligen Behandlungsbereiche berechnet. Als Ergebnis werden Psychiatrie-Evidenzlisten erstellt 3.7 Auswertungsverfahren Das Auswertungsverfahren für die Psychiatrie entspricht im übrigen dem regulären Auswertungsverfahren.

13 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite Vergleichslisten Für die über das Auswahlverfahren ermittelten Abteilungen/Krankenhäuser werden Vergleichslisten anhand der Daten für den Vergleich erstellt. Die Vergleichslisten enthalten die aus den Daten berechneten statistischen Verteilungsmaße (Mittelwerte, Standardabweichung, Extremwerte, Perzentile), die Daten der Abteilung/des Krankenhauses, für die/das der Vergleich durchgeführt wird, und ein Abweichungsmaß dieser Werte von den jeweiligen Mittelwerten, bei Vergleichslisten für Abteilungen eine Auflistung der Abteilungen mit Abteilungsschlüssel (und Krankenhäuser), deren Daten in die Vergleichsliste eingeflossen sind, eine Strukturübersicht über die einbezogenen Krankenhäuser mit anonymisierten Einzelangaben zu Strukturmerkmalen (z.b. Anzahl und Größe der Abteilungen, Fallzahl, Schwerpunkte). Die Verteilungsmaße sind auf der Grundlage der jeweils merkmalsbezogen vorhandenen Daten zu ermitteln, Nullwerte sind nicht zu berücksichtigen. 4.1 Vergleichslisten für Abteilungen Vergleichslisten zu Formular K7 Spalte 1 Bezeichnungen entsprechend K7 Spalte 1 Spalte 2 Daten der Abteilung Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Abteilungswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Berechnungstag und Variante B: je Fall. Die Divisoren sind für die einzelnen Merkmale entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu Budgetbereich, Fallpauschalen, Sonderentgelten, vollstationärem/teilstationärem Bereich bzw. Budgetbereich und Fallpauschalen zu bilden. Vergleichslisten zu Formular L3 Spalte 1 Bezeichnungen entsprechend L3 Spalte 1 Spalte 2 Daten der Abteilung Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Abteilungswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Vergleichslisten zu Formular L4 Spalte 1 ICD-Code nach Häufigkeit in Spalte 2 absteigend sortiert Spalte 2 ICD-Häufigkeit für Patienten insgesamt der Abteilung in v.h. Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert (ICD-Häufigkeitsprofil) aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Spalte 5 ICD-Verweildauer für Patienten insgesamt der Abteilung Spalte 6 Abweichungsmaß (Spalte 5 zu Spalte 7) Spalte 7 Mittelwert (ICD-Verweildauer) aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Hinweis: Die Vergleichsliste ist anhand einer ABC-Analyse für die ICD-Codes im A-Teil zu erstellen. Die Vergleichsliste ist in gleicher Gliederung auch für die Altersgruppen entsprechend L4 (Spalte 3 bis Spalte 9) zu erstellen.

14 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 14 Vergleichslisten zu Formular L5 Spalte 1 OPS-Code nach Häufigkeit in Spalte 2 absteigend sortiert Spalte 2 OPS-Häufigkeit für Patienten insgesamt der Abteilung in v.h. Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert (OPS-Häufigkeitsprofil) aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Hinweis: Die Vergleichsliste ist anhand einer ABC-Analyse für die OPS-Codes im A-Teil zu erstellen. Die Vergleichsliste ist in gleicher Gliederung auch für die Altersgruppen entsprechend L5 (Spalte 4 bis Spalte 10) zu erstellen. Vergleichslisten zu Formular K8 Spalte 1 Entgeltart entsprechend K8 Spalte 2 Spalte 2 Daten der Abteilung Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Abteilungswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Als Daten werden jeweils in eigener Liste herangezogen: Kosten für Anteil Abteilungspflegesatz je Entgelt (Summe K8 Sp. 5 bis 16) Kosten für Anteil Basispflegesatz je Entgelt (K8 Sp. 17 / K8 Sp. 3) Gesamtkosten je Entgelt (K8 Sp. 18 / K8 Sp. 3) Vergleichslisten zu Psychiatrie-Stichtagserhebungen Spalte 1 Behandlungsbereich-Code nach Häufigkeit in Spalte 2 absteigend sortiert Spalte 2 Häufigkeit der Patienten in v.h. Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert (Häufigkeitsprofil) aller in den Vergleich einbezogenen Abteilungen 4.2 Vergleichslisten für Krankenhäuser Vergleichslisten zu Formular L1 Spalte 1 Bezeichnungen entsprechend L1 Spalte 1 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Vergleichslisten zu Formular L2 Spalte 1 Personalgruppen entsprechend L2 Spalte 1 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: je durchschnittlich beschäftigte Vollkraft (L2 Spalte 4) und Variante B: je durchschnittlich vereinbarte Kosten je Vollkraft (K3 Summe(Spalte 2 bis 5) / L2 Spalte 4). Vergleichslisten zu Formular K3 Spalte 1 Kostenarten entsprechend K3 Spalte 1

15 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 15 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Tag und Variante B: DM EUR je Fall. Vergleichslisten zu Formular K4 Spalte 1 Kostenarten entsprechend K4 Spalte 1 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Tag und Variante B: DMEUR je Fall. Vergleichslisten zu Formular K5 Spalte 1 Bezeichnungen entsprechend K5 Spalte 1 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Berechnungstag im Budgetbereich und Variante B: DM EUR je Fall im Budgetbereich. Vergleichslisten zu Formular K6 Spalte 1 Bezeichnungen entsprechend K6 Spalte 1 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Berechnungstag im Budgetbereich und Variante B: DM EUR je Fall im Budgetbereich.

16 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 2 - Seite 16 Vergleichslisten zu Formular Z1 bis Z5 Spalte 1 Zeile 1: Z1 Spalte 7 (insgesamt) Zeile 2: Z2 Spalte 4 (insgesamt) Zeile 3: Z3 Spalte 8 (insgesamt) Zeile 4: Z4 Spalte 6 (insgesamt) Zeile 5: Z5 Spalte 4 Nr.1 Zeile 6: Z5 Spalte 4 Nr.2 Zeile 7: Z5 Spalte 4 Nr.3 Zeile 8: Z5 Spalte 4 Nr.4 Zeile 9: Z5 Spalte 4 Nr.5 Zeile 10: Z5 Spalte 4 Nr.6 Zeile 11: Z5 Spalte 4 Nr.7 Zeile 12: Z5 Spalte 4 Nr.8 Zeile 13: Z5 Spalte 4 Nr.9 Zeile 14: Z5 Spalte 4 Nr.10 Spalte 2 Daten des Krankenhauses Spalte 3 Abweichungsmaß (Spalte 2 zu Spalte 4) Spalte 4 Mittelwert aller in den Vergleich einbezogenen Krankenhäuser Spalte 5 Standardabweichung Spalte 6 Anzahl der in den Mittelwert einbezogenen Krankenhauswerte Spalte 7 Minimumwert Spalte 8 Maximumwert Spalte 9 unteres Quartil (25 %-Wert) Spalte 10 oberes Quartil (75 %-Wert) Hinweis: Die Vergleichslisten sind in zwei Varianten zu erstellen. Variante A: DM EUR je Berechnungstag im Budgetbereich und Variante B: DM EUR je Fall im Budgetbereich.

17 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 17 Anhang 3: Datenformat Das Datenformat richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des EDIFACT-Standards (DIN EN ). Für die Übermittlung der Krankenhausdaten werden die Nachrichtentypen INFENT und MEDRUC des Directory D.98B herangezogen. Fehler werden dem Krankenhaus anhand eines Fehlerprotokolls mitgeteilt. Jede Übertragungsdatei beginnt mit einem Nutzdaten-Kopfsegment (UNB) und endet mit einem Nutzdaten-Endesegment (UNZ). Optional ist vor UNB die Übermittlung einer Trennzeichen-Vorgabe UNA möglich. Eine Nachricht wird jeweils mit einem Nachrichten-Kopfsegment (UNH) eingeleitet und mit einem Nachrichten-Endesegment (UNT) beendet. Innerhalb dieser beiden Segmente befinden sich alle Nutzdatensegmente der Nachricht. Hinweis: Mit R (requested) gekennzeichnete Segmente sind verfahrensspezifisch als Muss-Segmente zu handhaben. Mit D (dependent) gekennzeichnete Segmente in INFENT, SG4 (RFF/MOA/FTX/DTM/QTY/CUX/PCD) sind je nach LKA-Formular bzw. Strukturdaten (RFF) Muss-Segmente.

18 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 18 Teil 0: Servicesegmente UNB und UNZ und gemeinsame Segmente von INFENT und MEDRUC UNB UNH BGM DTM... siehe Teil 1 und Teil 2 zu (INFENT MEDRUC)... UNT UNZ UNB M 1 Nutzdaten-Kopfsegment S001 M Syntax-Bezeichner 0001 M a4 Syntax-Kennung UNOC 0002 M n1 Syntax-Versionsnummer 3 S002 M Absender der Übertragungsdatei 0004 M an..35 Absenderbezeichnung Institutionskennzeichen 0007 C an..4 Teilnehmerbezeichnung, Qualifier ZZZ 0008 C an..14 Adresse für Rückleitung siehe Hinweise S003 M Empfänger der Übertragungsdatei 0010 M an..35 Empfängerbezeichnung C an..4 Teilnehmerbezeichnung, Qualifier ZZZ 0014 C an..14 Weiterleitungsadresse nicht genutzt S004 M Datum/Uhrzeit der Erstellung 0017 M n6 Datum der Erstellung JJMMTT 0019 M n4 Uhrzeit der Erstellung HHMM 0020 M an..14 Datenaustauschreferenz s. Anhang 4 S005 C Referenz/Passwort des Empfängers 0022 M an..14 Referenz oder Passwort des Empfängers 0025 C an2 Referenz oder Passwort des Empfängers, Qualifier 0026 R an..14 Anwendungsreferenz siehe Hinweise 0029 C a1 Verarbeitungspriorität, Code 0031 C n1 Bestätigungsanforderung 0032 R an..35 Austauschvereinbarungskennung Par5BPflV-Vereinbarung 0035 C n1 Test-Kennzeichen bei Testübermittlung: 1 UNH M 1 Nachrichten-Kopfsegment 0062 M an..14 Nachrichten-Referenznummer s. Anhang 4 S009 M Nachrichten-Kennung 0065 M an..6 Nachrichtentyp-Kennung (INFENT MEDRUC) 0052 M an..3 Versionsnummer des Nachrichtentyps D 0054 M an..3 Freigabenummer des Nachrichtentyps 98B 0051 M an..2 Verwaltende Organisation, codiert UN 0057 M an..6 Anwendungscode der zuständigen Organisation DE_KHV 0068 C an..35 Allgemeine Zuordnungs-Referenz S010 C Status der Übermittlung siehe Hinweise 0070 M n..2 Übermittlungsfolgenummer 0073 C a1 Anzeiger für erste/letzte Nachricht einer Übermittlung (C F)

19 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 19 BGM M 1 Beginn der Nachricht C002 R Dokumenten-/Nachrichtenname 1001 R an..3 Dokumenten-/Nachrichtenname, codiert C an..3 Codeliste, Qualifier ZZZ 3055 C an..3 Verantwortliche Stelle für die Codepflege, codiert ZZZ 1000 R an..35 Dokumenten-/Nachrichtenname (KHVLKA KHVL4L5 KHVPSY) C106 R Dokumenten-/Nachrichten-Identifikation 1004 R an..35 Dokumenten-/Nachrichtennummer R an..9 Version R an..6 Revisionsnummer D an..3 Nachrichtenfunktion, codiert I: [ ], M: [leer 53] (53 i.v.m = 1) DTM M R 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne (PSZ L4L5Jahr PsyJahr) C507 M Datum/Uhrzeit/Zeitspanne 2005 M an..3 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne, Qualifier R an..35 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne JJJJMMTTJJJJMMTT 2379 R an..3 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne, Formatqualifier siehe Teil 1 und Teil 2 zu (INFENT MEDRUC)... UNT M 1 Nachrichten-Endesegment 0074 M n..6 Anzahl der Segmente in einer Nachricht 0062 M an..14 Nachrichten-Referenznummer wie UNH-0062 UNZ M 1 Nutzdaten-Endesegment 0036 M n..6 Datenaustauschzähler 0020 M an..14 Datenaustauschreferenz wie UNB-0020

20 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 20 Teil 1: Struktur der Nachricht INFENT_KHV.DE (LKA ohne L4/L5) UNH BGM UNT DTM RFF CUX SG1 NAD SG4 SEQ SG2 CTA COM IND RFF MOA FTX DTM QTY CUX PCD UNH M 1 Nachrichten-Kopfsegment BGM M 1 Beginn der Nachricht DTM M 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne RFF C 99 Referenzangaben C506 M Referenz 1153 M an..3 Referenz, Qualifier AEH 1154 C an..35 Referenznummer s. Hinweise + Codeliste CUX R 1 Währungsangaben C504 M Währungsangaben 6347 M an..3 Währungseinzelheiten, Qualifier R an..3 Währung, codiert DEM EUR (6343) C (Währung, Qualifier) nicht genutzt 6348 R n..4 Währungsumrechnungsbasis 1 (siehe Hinweise) SG1 M 1 NAD NAD M 1 Name und Anschrift 3035 M an..3 Beteiligter, Qualifier MT C082 M Identifikation des Beteiligten 3039 M an..35 Identifikation des Beteiligten Institutionskennzeichen (C058) C (Name und Anschrift) nicht genutzt C080 R Name des Beteiligten 3036 M an..35 Name des Beteiligten Krankenhausname 3036 C an..35 Name des Beteiligten KH-Name Zeile C an..35 Name des Beteiligten KH-Name Zeile C an..35 Name des Beteiligten KH-Name Zeile 4 C059 R Straße 3042 M an..35 Straße und Hausnummer/Postfach 3164 R an..35 Ort 3229 R an..9 Region/Bundesland, Identifikation s. Codeliste 3251 R an..9 Postleitzahl

21 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 21 SG2 R 3 CTA-COM CTA M 1 Ansprechpartner (ASP) 3139 R an..3 Funktion des Ansprechpartners, codiert AE CD CE C056 R Abteilung oder Bearbeiter 3413 C an..17 Abteilung oder Bearbeiter, codiert Abteilung des ASP 3412 R an..35 Abteilung oder Bearbeiter Name des ASP COM R 3 Kommunikationsverbindung C076 M Kommunikationsverbindung 3148 M an..512 Kommunikationsnummer 3155 M an..3 Kommunikationsweg/-dienst, Qualifier TE FX EM SG4 M SEQ-IND-RFF-MOA-FTX-DTM-QTY-CUX-PCD SEQ M 1 Einzelheiten zur Reihenfolge 1245 R an..3 Statuskennzeichen, codiert 6 C286 R Information über eine Folge 1050 M an..10 Folgenummer s. Hinweise + Codeliste IND M 1 Indizierung C545 R Identifikation des Index 5013 M an..3 Index, Qualifier R an..3 Indexart, codiert R an..3 Codeliste, Qualifier R an..3 Verantwortliche Stelle für die Codepflege, codiert ZZZ C546 R Indexwert 5030 M an..35 Indexwert s. Hinweise + Codeliste RFF D 1 Referenzangaben C506 M Referenz 1153 M an..3 Referenz, Qualifier ZZZ 1154 R an..35 Referenznummer s. Hinweise + Codeliste MOA D 14 Geldbetrag C516 M Geldbetrag 5025 M an..3 Geldbetragsart, Qualifier V1 Nr. 4, 6, 7, Abteilungspflegesätze Spalte V2 Spalte V3 Spalte K3 Spalte , ohne Sp K4 Spalte K5 Spalte K6 Spalte 4 (ohne Nr. 15, 20, 21, 22) 139 K7 Spalte 4 (ohne Nr. 25) 172 K8 Spalte K8 Spalte K8 Spalte K8 Spalte Z1 Sp.7, Z5 Sp R n..35 Geldbetrag siehe Hinweise FTX D 1 Freier Text siehe Hinweise 4451 M an..3 Textzuordnung, codiert ADJ ZZZ (4453) C (Textverarbeitungshinweis, codiert) nicht genutzt (C107) C (Text-Referenz) nicht genutzt C108 R Text 4440 M an..70 Freier Text (Anlagegut Schwerpunkt) 4440 C an..70 Freier Text

22 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 22 DTM D 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne siehe Hinweise C507 M Datum/Uhrzeit/Zeitspanne 2005 M an..3 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne, Qualifier R an..35 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne JJJJMMTTJJJJMMTT 2379 R an..3 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne, Formatqualifier 711 QTY D 2 Menge C186 M Mengenangaben 6063 M an..3 Menge, Qualifier V1 Nr. 5 Sp. 4, V2 Sp.3, V3 Sp.3, 135 L1 Sp.5 (ohne Nr. 3), L2 Sp.4, L3 Sp.5 (ohne Nr. 3) K6 Sp. 4 Nr. 15, 20, 21, 22 K7 Sp. 4 Nr. 25 K8 Sp. 3 K8 Sp M n..15 Menge siehe Hinweise 6411 C an..3 Maßeinheit, Qualifier ZZ CUX D 1 Währungsangaben siehe Hinweise C504 M Währungsangaben 6347 M an..3 Währungseinzelheiten, Qualifier R an..3 Währung, codiert DEM EUR (6343) C (Währung, Qualifier) nicht genutzt 6348 R n..4 Währungsumrechnungsbasis 1000 PCD D 1 Prozentangaben C501 M Prozentangaben 5245 M an..3 Prozentsatz, Qualifier L1 Nr.3 Sp.5, L3 Nr.3 Sp R n..10 Prozentsatz (2 Nachkommastellen) UNT M 1 Nachrichten-Endesegment

23 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 23 Teil 2: Struktur der Nachricht MEDRUC_KHV.DE Teil 2a: UNH BGM UNT Diagnosestatistik L4 DTM SG2 PNA SG5 FCA CTA COM RFF SG8 PRC CIN QTY QTY QTY UNH M 1 Nachrichten-Kopfsegment BGM M 1 Beginn der Nachricht DTM R 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne SG2 R 1 PNA-CTA-COM PNA M 1 Identifikation des Beteiligten 3035 M an2 Beteiligter, Qualifier MT C206 R Identifikationsnummer 7402 M an..35 Identifikationsnummer IK des KH C082 R Identifikation des Beteiligten 3039 M an..35 Identifikation des Beteiligten (Kurz-) Name des KH CTA R 1 Ansprechpartner (ASP) 3139 R an..3 Funktion des Ansprechpartners, codiert CD C056 R Abteilung oder Bearbeiter 3413 C an..17 Abteilung oder Bearbeiter, codiert Abteilung des ASP 3412 R an..35 Abteilung oder Bearbeiter Name des ASP COM R 3 Kommunikationsverbindung C076 M Kommunikationsverbindung 3148 M an..512 Kommunikationsnummer 3155 M an..3 Kommunikationsweg/-dienst, Qualifier TE FX EM SG5 R 1 FCA-RFF-SG8 FCA M 1 Triggersegment 4471 M an..3 Trigger, Qualifier L4 RFF R 1 Referenzangaben C506 M Referenz 1153 M an..3 Referenz, Qualifier AES 1154 R an..35 Referenznummer s. Hinweise + Codeliste

24 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 24 SG8-Variante ICD SG8 R 999 PRC-CIN-QTY-QTY-QTY siehe Hinweise PRC M 1 Triggersegment C242 R Verfahrens-Identifikation 7187 M an..17 Kennzeichnung der Folgedaten ZZZ CIN R 1 Klinische Information 6415 M an..3 Klinische Information, Qualifier ICD C836 R Klinische Information, Einzelheiten 6413 R an..17 Klinische Information, Identifikation siehe Hinweise 1131 R an..3 Codeliste, Qualifier I9 {(I10 )X13} X20 QTY-Variante 1 bis 3 QTY R 8 Menge siehe Hinweise C186 M Mengenangaben 6063 M an..3 Menge, Qualifier s. Hinweise + Codeliste 6060 M n..15 Menge 6411 R an..3 Maßeinheit, Qualifier siehe Codeliste UNT M 1 Nachrichten-Endesegment

25 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 25 Teil 2b: UNH BGM UNT Operationsstatistik L5 DTM SG2 PNA SG5 FCA CTA COM RFF SG8 PRC CIN QTY UNH M 1 Nachrichten-Kopfsegment BGM M 1 Beginn der Nachricht DTM R 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne PNA M 1 Identifikation des Beteiligten CTA R 1 Ansprechpartner COM R 3 Kommunikationsverbindung SG5 C 1 FCA-RFF-SG8 FCA M 1 Triggersegment 4471 M an..3 Trigger, Qualifier L5 RFF R 1 Referenzangaben C506 M Referenz 1153 M an..3 Referenz, Qualifier AES 1154 R an..35 Referenznummer s. Hinweise + Codeliste SG8-Variante OPS siehe Hinweise SG8 R 999 PRC-CIN-QTY PRC M 1 Triggersegment C242 R Verfahrens-Identifikation 7187 M an..17 Kennzeichnung der Folgedaten ZZZ CIN R 1 Klinische Information 6415 M an..3 Klinische Information, Qualifier OPS C836 R Klinische Information, Einzelheiten 6413 R an..17 Klinische Information, Identifikation siehe Hinweise 1131 R an..3 Codeliste, Qualifier O11 O20 O21 QTY R 9 Menge C186 M Mengenangaben 6063 M an..3 Menge, Qualifier siehe Codeliste 6060 M n..15 Menge 6411 R an..3 Maßeinheit, Qualifier ANZ UNT M 1 Nachrichten-Endesegment

26 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 26 Teil 2c: UNH BGM UNT Psychiatrie-Daten DTM SG2 PNA SG5 FCA CTA COM RFF SG8 PRC CIN QTY UNH M 1 Nachrichten-Kopfsegment BGM M 1 Beginn der Nachricht DTM R 1 Datum/Uhrzeit/Zeitspanne PNA M 1 Identifikation des Beteiligten CTA R 1 Ansprechpartner COM R 3 Kommunikationsverbindung SG5 C 1 FCA-RFF-SG8 FCA M 1 Triggersegment 4471 M an..3 Trigger, Qualifier PSY RFF R 1 Referenzangaben C506 M Referenz 1153 M an..3 Referenz, Qualifier AES ZZZ 1154 R an..35 Referenznummer s. Hinweise + Codeliste SG8-Variante PSY siehe Hinweise SG8 R 999 PRC-CIN-QTY PRC M 1 Triggersegment C242 R Verfahrens-Identifikation 7187 M an..17 Kennzeichnung der Folgedaten ZZZ CIN R 1 Klinische Information 6415 M an..3 Klinische Information, Qualifier BB ST C836 R Klinische Information, Einzelheiten 6413 R an..17 Klinische Information, Identifikation siehe Hinweise 1131 R an..3 Codeliste, Qualifier ZZZ QTY R 4 Menge C186 M Mengenangaben 6063 M an..3 Menge, Qualifier siehe Codeliste 6060 M n..15 Menge 6411 R an..3 Maßeinheit, Qualifier ANZ UNT M 1 Nachrichten-Endesegment

27 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 27 Teil 3: Hinweise UNB 0008 Bei Einschaltung eines Dritten, z.b. der Landeskrankenhausgesellschaft, ist hier die Absenderbezeichnung des Dritten anzugeben. UNB 0026 In Anwendungsreferenz ist das von der Arbeitsgemeinschaft zertifizierte Anwendungsprogramm zu benennen, mit dem die Datei erstellt wurde. Zertifizierte Anwendungsprogramme werden von der Arbeitsgemeinschaft/Datenstelle gelistet; Änderungen der Liste haben keinen Wechsel der Dokumenten-/Nachrichten- Identifikation zur Folge. UNH S010 Status der Übermittlung ist bei MEDRUC zu verwenden, wenn mehr als 999 ICD- (OPS)-Schlüssel für eine Fachabteilung zu übermitteln sind. Dann ist die Übermittlungsfolgenummer (DE 0070), beginnend mit 01, zu übermitteln und in DE 0073 für die erste Nachricht C und die letzte Nachricht F zu übermitteln. Die letzte Nachricht muss die Summenzeile für L4/L5 enthalten. CTA-COM INFENT: SG2 (CTA-COM) ist dreimal mit den Angaben für die 3 Ansprechpartner ("AE": Krankenhausleitung, "CD": Zuständige/r für den Dateninhalt und "CE": Zuständige/r für die Übermittlung) in CTA-3139 und ihren jeweiligen Namen (C ), sowie je Ansprechpartner mit allen Angaben zu den Kommunikationswegen ("TE": Telefon, "FX": Fax, "EM": ) in COM-3155 zu versehen. Der unter "AE" angegebene Ansprechpartner wird bei der Datenstelle als Empfänger von Auswertungsdateien (per ) geführt. Die Kommunikationswege für die Ansprechpartner können identisch sein, z.b. gemeinsame . MEDRUC: Als Ansprechpartner ist in CTA-3139 lediglich "CD" Zuständige/r für den Dateninhalt (von L4/L5 oder der Psychiatrie-Stichtagserhebungen) namentlich (3412) anzugeben, COM-3155 enthält dann alle 3 Kommunikationswege für den Ansprechpartner. UNT 0074 Es ist die Anzahl der Segmente von UNH bis UNT (einschließlich UNH und UNT) anzugeben. UNZ 0036 Als Datenaustauschzähler ist die Anzahl der Nachrichten in der Übertragungsdatei anzugeben.

28 Vereinbarung nach 5 BPflV Anhang 3 - Seite 28 Hinweise zu INFENT RFF 1154 Mit der Referenznummer kann über eine der Vereinbarung zugrunde liegende Landesregelung durch einen Info-Text informiert werden. CUX 6348 Mit der Währungsumrechnungsbasis wird angegeben, dass die Übermittlung von Geldbeträgen grundsätzlich in DM EUR-Beträgen erfolgt. Bei DM EUR-Beträgen mit Dezimalstellen (formularabhängig) ist ein Komma als Dezimalzeichen zu übermitteln; nach EN (Ziffer 10.1) wird das Dezimalzeichen bei der Ermittlung der maximalen Länge eines Datenelementwertes nicht mitgezählt. s.a. SG 4-CUX SG4-SEQ 1050 Mit der Folgenummer wird die Zuordnung der Daten zum Krankenhaus (KH0000), zu einer Hauptabteilung (HA0100ff.), einer Belegabteilung (BA0100ff.) oder einer Besonderen Einrichtung (BE0010ff.) vorgenommen, s.a. Codeliste. SG4-IND 5030 Der Indexwert ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Informationen in den nachgeordneten Segmenten. Für die LKA-Formulare wird der Indexwert formularbezogen anhand der Formularbezeichnung und der Zeilennummer (bei Formularen mit fester Zeilenstruktur), mit einer Identifikation für die Fallpauschale oder das Sonderentgelt (bei V2, V3 und K8) oder mit dem Schlüssel für den Abteilungspflegesatz (in V1) gebildet. Der Z-Teil kann mit der Zeile insgesamt (Z1ZZ1), ggf. mit den Abschreibungen und Erlösen insgesamt (Z1ZA1, Z1ZE1, Z1ZA2), übermittelt werden. Werden (optional) auch die Z1-Werte der Spalte 7 für die einzelnen Anlagegüter angegeben, steht für die lfd. Nr. Z1Z<lfd. Nr.> für die Identifikation des Anlagengutes, für den Namen des Anlagegutes das Segment SG4-FTX zur Verfügung. Für Strukturdaten entsprechend Anhang 1 werden i.v.m. SEQ-1050 KH0000 zur Identifikation SD001 bis SD009 verwendet, die Angaben zu den Strukturdaten selbst werden über SG4-RFF mit 1153 ZZZ und einer Codeliste zu 1154 übermittelt; bei Ausbildungsplätzen (SD004_01..) und Dialyseplätzen (SD005_01..) wird SG4-QTY mit entsprechendem Qualifier in 6063 verwendet, 6060 enthält dann die Anzahl der Plätze, 6411 ANZ. Bei SD006_.. ist eine Angabe des Schwerpunktes über das Segment SG4-FTX erforderlich, in SG4-FTX-4451 ist dann ZZZ anzugeben.. SG4-RFF Das SG4-RFF-Segment dient der Angabe der Strukturdaten nach Anhang 1. SG4-MOA 5004 Bei folgenden Daten sind Geldbeträge, die Pfennige enthalten, mit 2 Nachkommastellen anzugeben: V1 Nr. 6, 7, Abteilungspflegesätze V2 V3 K5 Nr. 25 K6 Nr. 16 bis 19 K7 Nr. 26, Nachrichtlich 1 und 2 K8 Sp. 5 bis 18 Z1 Z5 Bei folgenden Daten sind ggf. Geldbeträge mit unmittelbar vorangestelltem Minuszeichen anzugeben: V2 Sp. 5 (Abschlag) V3 Sp. 5 (Abschlag) K5 Nr. 14 bis 20 K6 Nr. 10 K7 Nr. 22 SG4-FTX Das FTX-Segment ist für den Namen des Anlagegutes für Z1<lfd. Nr.> erforderlich, wenn über SG4-IND-5030 das Formular Z1 mit Einzelwerten für jedes Anlagegut (nicht nur die insgesamt-werte) übermittelt wird. Es ist weiter erforderlich zur Angabe des besonderen Schwerpunktes i.v.m. SG4-IND-5030: SD006_01..n.

Elektronische Bestellung EDIFACT Schnittstelle ECC (ORDERS D.96A)

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