das neue Inklusionsgesetz GEW Stadtverband Essen Inhalt und Umsetzung

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1 Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz Inhalt und Umsetzung 1

2 Der Weg UN-Behindertenrechtskonvention Ratifizierung durch die Bundesrepublik am 26. März 2009 Landtagsbeschluss Wildwuchs -Ausweitung von GU und ILG ohne gesetzliche Grundlage Referentenentwurf September 2012 Gesetzentwurf vom Verbände - Anhörung Schulausschuss Landtag Landtag verabschiedet am Gesetz Änderungsantrag Entschließungsantrag Haushaltsentwurf

3 Der Beschluss das Gesetz Änderungsantrag Entschließungsantrag 3

4 Das Gesetz allgemeinen Schule als Regelförderort für alle Schüler Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule Förderung der SuS mit Lern- und Entwicklungs- störungen möglichst ohne AOSF Stellenzuweisung für LES als Budget unabhängig ngig von Feststellung der Förderbedarfs 4

5 Das Gesetz neue Begrifflichkeit alt neu gemeinsamer Unterricht Integrative Lerngruppe sonderpädagogischer Förderbedarf sonderpädagogische Förderung GU Schwerpunktschulen Schüler- Lehrer- Relation gemeinsames Lernen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sonderpädagogische Förderung Schwerpunktschulen für Schüler mit komplexen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen Stellenbewirtschaftungsrelation 5

6 Änderungsantrag zu Artikel 4, Inkafttreten und Berichtspflicht Gesetz tritt erst zum in Kraft Bericht bis unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Untersuchung über finanzielle Auswirkungen auf Kommunen bis Kostenausgleichsregelung für Kommunen 6

7 Entschließungsantrag 1. Steuerung und Vernetzung stärken 2. Fachlichkeit und sonderpädagogische Expertise sichern 3. Individuelle Förderung durch verbesserte Diagnostik systematisieren und stärken 4. Ruhen der Schulpflicht 5. Unterstützungsleistungen auf einander abstimmen 6. Andere schulische Lernorte 7. Verlässliche personelle Rahmenbedingungen schaffen 8. Schlussabsatz 7

8 Entschließungsantrag Steuerung und Vernetzung stärken Zuständigkeitsverordnung für Schulaufsicht Einbildung der Koordinatoren Inklusion in regionale Bildungsnetzwerke Sicherung der Qualitätsentwicklung durch fachlichen Austausch und Fortbildung Beratung der Eltern bei Wahl des Lernortes Einbildung der kommunalen Integrationszentren 8

9 Entschließungsantrag Fachlichkeit und sonderpädagogische dagogische Expertise sichern Lehrkräfte der sonderpädagogischen Förderung als Teil des Kollegiums der allgemeinen Schule Berufung von Inklusionsfachberatern in den Schulämtern Inklusionsfachberater können Vernetzung der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sicherstellen Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen durchführen Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren Fachliche Vernetzung mit Jugend- und Sozialhilfe, Schulpsychologen und medizinisch-therapeutischen Einrichtungen 9

10 Entschließungsantrag Individuelle Förderung durch verbesserte Diagnostik verbessern, systematisieren und stärken die Landesregierung soll: gewonnene Erfahrungen systematisch auswerten Erfahrungen der KSF nutzen Erfahrungen der Grundschulen bei der Schuleingangsdiagnostik nutzen Lernausgangslage ermitteln Lernentwicklungsberichte darauf aufbauen 10

11 Entschließungsantrag Ruhen der Schulpflicht allgemeine Schulpflicht ist bildungspolitische Errungenschaft Freistellung von gesetzlicher Verpflichtung bleibt an hohe verfahrensmäßige Hürden geknüpft Empfehlung der Bildungskonferenz NRW: Kommunikations- und Kooperationsstrukturen stärken ausreichende Zeit- und Personalressourcen besonders zur Gestaltung der Übergänge Fortbildungsmöglichkeiten 11

12 Entschließungsantrag Unterstützungsleistungen tzungsleistungen auf einander abstimmen Leistungen aus dem SGB z.b. der Eingliederungshilfe Untersuchungen, Erfassungen und Diagnosen auf einander abstimmen Beispiel Integrationsassistenz Beispiel Fahrtkosten 12

13 Entschließungsantrag Andere schulische Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgeprägtem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES Förderschulen ES im Einzelfall als Alternative zeitlich befristete Alternative zum gemeinsamen Lernen wenn keine Förderschule ES mehr da anderer schulischer Lernort als Teil einer Förderschule, oder der allgemeinen Schule in Kooperation mit Jugendhilfe Kooperationen mit Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft erproben 13

14 Entschließungsantrag Verlässliche personelle Rahmenbedingungen schaffen Kriterien zur Verteilung der Stellen müssen nachvollziehbar und transparent sein Sozialindex berücksichtigen Brüche in der Unterrichtsversorgung bei unterschiedlichen Ausgangslagen vermeiden Einsatz an mehreren Schulen vermeiden angemessener Gestaltungsspielraum für die Schulaufsicht für Einzelfälle 14

15 Entschließungsantrag Schlussabsatz zusätzliche Stellen aus Flex. Mittel Hospitationen best Pracitise 15

16 Änderungen in Rechtsverordnungen und Erlassen neue VO zum Feststellungsverfahren (AOSF) VO Mindestgrößen Förderschulen Erlass Aufnahme in Grundschulen v VO zur Änderung der APO gemäß 52 SchulG Beamtenbesoldungsgesetz VO 93 SchulG 16

17 Haushalt 2014 Neu: Haushaltskapitel 5390 Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen allgemeinen Schulen und Förderschulen und Schulen für Kranke Berechnungsgrundlage: Stellenbedarf 12/13 auf Basis der Schülerzahlen 11/12 aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S.32 17

18 Haushalt 2014 Grundbedarf: Alle Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer dagogischer Unterstützung tzung werden an der allgemeinen Schule mitgezählt: Schülerentwicklung mit Bedarf SÜ in der allgemeinen Schule Schuljahr 2012/ Schuljahr 2013/14 Prognose Schuljahr 2014/15 Planung HH aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S.82 18

19 Haushalt 2014 Grundbedarf: Alle Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer dagogischer Unterstützung tzung werden an der allgemeinen Schule mitgezählt: (Kap. Schulformen) Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium Sekundar. u. Gemeinschafts schule Gesamtschule zusammen Schüler SLR Stellen ,44 17,86 20,94 19,88 16,27 / 15,62 19,

20 Haushalt 2014 Unterrichtsmehrbedarf: für alle Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer dagogischer Unterstützung tzung GG,KM,HK,SE (Kap. Inklusion) Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium Sekundar. u. Gemeinschafts schule Gesamtschule zusammen Schüler Stellen

21 Haushalt Budget Stellenbudget für LES (Kap. Inklusion) für Förderschulen, ILG und GU SEK 1, GU Grundschule Grundbedarf LES allgemeine Schulen und Förderschule Zuschlag Ganztag Nachsteuerung KSF gesamt Die Stellenzahl 9406 reduziert sich bis 2023 entsprechend der sinkenden Schülerzahlen um ca. 800 aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S.83 21

22 Haushalt 2014 Zusammenfassung Haushalt Stellen für GU, ILG, Förderschulen LES und zur Inklusion Grundbedarf Grundschule Grundbedarf Sek 1 Stellenbudget LES Mehrbedarf für GG,KM,SE,HK Unterstützung Inklusion Summe aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S

23 Haushalt Budget Bewirtschaftung Stellenbudget an Förderschulen Zuweisung nach neuer Bewirtschaftungsrelation 9,92 für LES Die bisherigen SLR der Förderschwerpunkte sowie die Stellen nach 10 AOSF gehen darin auf Spielraum für Schulaufsicht: Anpassungen behutsam und schrittweise vornehmen Insgesamt bleibt Ressource in ihrem bisherigen Umfang gesichert aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S.83 23

24 Haushalt Budget neu: Bewirtschaftungsrelation für Förderschulen LES 9,92 neu (Errechnet aus 14 Sch. pro Klasse bei 36 WST Unterricht) alte Schüler ler-lehrer Lehrer-Relation LE 10,47 alt ES 7,83 alt SQ 8,53 alt 24 aus: Erläuterungsband zum Haushalt 2014 S. 83

25 Haushalt Budget Bewirtschaftung Stellenbudget Grundschule Nicht auf Förderschule entfallende Stellen werden Schulen mit gemeinsamem Lernen zugewiesen davon mindestens 50 % der Stellen für Grundschule in der Regel ½ Stelle pro Zug bzw. mindestens 1 Stelle pro Schule (im Endausbau) 25

26 Haushalt Budget Bewirtschaftung Stellenbudget Sekundarstufe 1 davon bis 50 % der Stellen für Sek 1 in der Regel mindestens 1 Stelle pro Zug bei starker Bündelung bis zu 2 Stellen pro Zug Keine neuen ILG mehr zum Schuljahr 2013/14 Bestandsschutz für bestehende ILG Schüler können, müssen aber nicht gebündelt werden Sonderpädagogen gehören zum Kollegium der 26 allgemeinen Schule

27 ILG in HS Bischoffstraße, Wächtlerstraße, Bochold RS West, Helene Lange, Geschwister Scholl, Franz Dinnendahl GE Holsterhausen, Bockmühle, Nord Gy Alfried- Krupp, Borbeck, Überruhr Wolfskuhle zum Schuljahr 14/15 70 Plätze = 14 ILG s 27

28 Haushalt Budget 577,7 Stellen in 45,7 GU Sek 1 Stellen für Sonderpädagogen in Schuljahr 2013/14 62 GU Grundschule 470 Förderschule 28

29 Haushalt Budget mögliche Verteilung der 577,7 Stellen ( Datenbasis 2013/14) Mehr bedarf gesamt 291,2 GG KM HK SE Verteilung Mehrbedarf und Stellenbudget Budget gesamt 286,5 LES Budget- Anteil Förder Schulen 200 LES Budget- Anteil GU Sek Budget- Anteil GU Prim 45,5 29

30 Haushalt Budget Unterschiedliche Förderquoten = unterschiedliche Ausgangslagen Region Kleve Krefeld Düsseldorf NRW Exklusionsquote Förderquote 7,8 6,3 7,7 7,6 6,5 Inklusions anteil 15,7 20,9 21,9 9,2 16,7 Inklusionsquote 6,6 5,0 6,0 6,9 5,4 aus: Klemmstudie, Datenbasis 2010/11 1,2 1,3 1,7 0,7 1,1 30

31 Haushalt Budget Verteilung des Stellenbudget für LES Förderquote von 2012 in Kommune KSF-Zuschlag (dürfen eingesparte Stellen behalten) Stadt/Land (Ausgleich nach qkm - Herne 0,6 - HSK % der Stellen nach Sozialindex 31

32 Haushalt 2014 Verteilung des Stellenbudgets durch MSW an BR mit Vorgabe von Orientierungsquoten BR verteilt auf Schulämter und Schulformen GS-Stellen gehen direkt an Schulämter mit Vorgaben zur Verteilung Förderschule und SEK 1 wird von BR verteilt Fachaufsicht der Förderschulen vor Ort wird beteiligt Verteilung Grundschule durch Schulaufsicht vor Ort 32

33 Aufgabe der Personalräte aller Schulformen Vorgaben sind nur Orientierungsquoten Verhandeln über die Verteilung auf der Ebene BR und Schulämter Teilnahme an Personaleinsatzgesprächen im Schulamt/bei BR Mitbestimmung bei Versetzung und Abordnungen 33

34 Haushalt Budget Eckpunkte für die Verteilung der regionalen Stellenbudgets wurden in AG mit Schulaufsicht erarbeitet dazu Gespräche mit HPR en Zuweisungskriterien bis Jahresende 34

35 Arbeitsplatz der Sonderpädagogen dagogen in Förderschule - Stelle aus Mehrbedarf GG/KM/SE/HK - Stelle aus Stellenbudget LES in allgemeiner Schule - Stelle aus Stellenbudget LES - Stelle aus Mehrbedarf GG/KM/SE/HK - als Teil des Kollegiums der allg. Schule - Abordnung bei Einsatz an mehreren Schulen alle Stellen im Haushaltskapitel Inklusion Versetzungen von Förderschule in Grundschule und Sek1 nicht mehr kapitelübergreifend (!) 35

36 Arbeitsplatz in der allgemeinen Schule weitere Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes im HH 2014 von 23,5 auf 23,0 schafft kleiner Klassen in Grundschulen (570 Stellen) Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes für Re, Gy, Ge in Eingangsklassen von (260 Stellen) Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist Aufgabe aller Lehrer LES - Kinder müssen in den ersten 3 Jahren mit Grundbedarf und Stellen aus Budget gefördert werden. 36

37 Feststellungsverfahren - AOSF 19 Schulgesetz (neu) (5) Auf Antrag der Eltern entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte (7) In Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule den Antrag nach Absatz 5 stellen, insbesondere 1. wenn SuS nicht zielgleich unterrichtet werden kann oder 2. bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag in der Regel erst stellen, wenn SuS die Schuleingangsphase der Grundschule im dritten Jahr besucht nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich glich. 37

38 Feststellungsverfahren - AOSF 19 Schulgesetz (neu) einzelne zu begründende Ausnahmefälle (FAQ Nr.10) Wenn Schule nicht über Sonderpädagogen verfügt, nach einiger Zeit bei einem Kind LES Förderbedarf vermutet kann auch AOSF - Verfahren gegen den Willen der Eltern beantragt werden Schulaufsicht kann eine Schule vorschlagen, die über Sonderpädagogen verfügt Diese Alternative sollte nur gewählt werden, wenn keine Möglichkeit besteht der Schule eine entsprechende Lehrkraft zu entsenden 38

39 Zukunft der Förderschulen / KsF vom Wahlverhalten der Eltern abhängig Kommune entscheidet nach Mindestgrößen - VO KsF werden als Förderschulen fortgeführt - Ansatz Prävention soll in Fläche übertragen werden KsF erhalten Übergangszeit in VO zur Anpassung der Förderschulen an den Bedarf ggf. durch Zusammenlegung auch an verschiedenen Standorten Personaleinsatzplanung KsF zukünftig nicht Aufgabe der SL sondern Schulaufsicht 39

40 Was können wir als Gewerkschaft tun? Fraktion in Personalräten - Mitbestimmung einfordern aus Pr Prüfauftr faufträgen gen Forderungen entwickeln auf die Situation vor Ort aufmerksam machen ausreichende Ressourcen einfordern Beteiligung der Betroffenen an weiteren Planungen einfordern 40

41 aus: Aktionsplan inklusiv 41

42 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 42

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