Rahmenbedingungen für Herzgruppen in Fitnesscenter
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- Valentin Schmitt
- vor 7 Jahren
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1 Rahmenbedingungen für Herzgruppen in Fitnesscenter 1. Rolle der Herzgruppen in der kardialen Rehabilitation In der kardialen Rehabilitation folgt nach der Phase I (Akutbehandlung und Frühmobilisation im Spital) und der Phase II (ärztlich verordnete ambulante oder stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Einrichtung eines Spitals oder eines Rehabilitationscenters) die Phase III. Diese besteht in der Langzeitbegleitung der Patienten in einer Herzgruppe. Mitglieder von Herzgruppen sind meist Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Krankheiten oder einem ausgeprägten Risikofaktorenprofil, die sich gemeinsam um einen gesunden Lebensstil bemühen und dafür mindestens einmal wöchentlich an einem speziell auf ihre Situation abgestimmten Bewegungsprogramm teilnehmen. Die Schweizerische Herzstiftung fördert Gründung und Aufbau von Herzgruppen in der Schweiz und unterstützt diese Gruppen mit zahlreichen Dienstleistungen in ihrer Arbeit (weitere Informationen unter 2. Anforderungsprofil für Herzgruppen Aktivitäten 2.1 Bewegungsprogramm oder Herz-Kreislauf-Training Herzgruppen in Fitnesscenter bieten ein speziell an die Bedürfnisse von Herzpatient/innen angepasstes, mindestens einmal wöchentlich stattfindendes Bewegungsprogramm (Herz- Kreislauf-Training) als Gruppentraining an. In diesem Bewegungsprogramm werden Ausdauer, Beweglichkeit, koordinative Fähigkeiten und Kraft trainiert. Weiter gehören spielerische Elemente und Entspannungsübungen dazu. (Anhang 1: Auszug aus dem Manual Der Weg zur eigenen Herzgruppe der Schweizerischen Herzstiftung, Seite 49 52, Das Herz- Kreislauf-Training Aufbau und Ablauf). Das Bewegungsprogramm der Herzgruppe kann verschiedene Leistungsgruppen mit unterschiedlichen Aktivitäten umfassen. 2.2 Individuelles Training Ausserhalb des Gruppentrainings stehen den Herzgruppenmitgliedern die weiteren Trainingsmöglichkeiten des Fitnesscenters individuell zur Verfügung. Sie werden vom verantwortlichen Herztherapeuten in die Benutzung der Geräte unter spezieller Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes eingeführt. Das individuelle Training wird von ihm überwacht, bis die richtige und angepasste Ausführung durch das Herzgruppenmitglied sichergestellt ist. Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
2 Danach ist das individuelle Training und die Benutzung des Fitnesscenters und den dazu gehörenden Einrichtungen ausserhalb des Gruppentrainings nicht mehr begleitet und die richtige Ausführung wird vom Herztherapeuten nur noch periodisch überprüft. Im Anschluss an das Gruppentraining oder auf spezielle Vereinbarung steht der Herztherapeut für Fragen und Beratung zum individuellen Training zur Verfügung. 2.3 Weitere Herzgruppen-Aktivitäten Soweit möglich bietet die Herzgruppe auch Outdoor-Aktivitäten für ihre Mitglieder an, zum Beispiel Wandern, Nordic-Walking, Schneeschuhlaufen, Schwimmen etc. Zudem organisiert die Leitung mindestens zwei Mal jährlich einen Vortrag, Workshop oder Kurs in Sekundärprävention, insbesondere zu Themen wie gesunde Ernährung, Rauchstopp und Stressmanagement. Die Schweizerische Herzstiftung stellt dafür ihre bestehenden Unterrichtshilfen und Broschüren zur Verfügung. 3. Leitung der Herzgruppe / Weiterbildung 3.1 Herztherapeutin/Herztherapeut als Leiterin/Leiter des Bewegungsprogramms Zur Leitung des Bewegungsprogramms und weiterer Aktivitäten verpflichtet das Fitnesscenter eine/n Sportlehrer/innen oder Physiotherapeut/innen, die den Herztherapeut/innenkurs der Schweizerischen Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation (SAKR) absolviert und bestanden hat. Das Arbeitsverhältnis kann in einer Anstellung, in einem Auftragsverhältnis oder indem sich die Herztherapeutin/der Herztherapeut beim betreffenden Fitnesscenter einmietet, geregelt werden. Entschädigung und Anstellungsbedingungen liegen in der Kompetenz des Fitnesscenters und sollten der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit vergleichbaren Qualifikationen und Funktionen angepasst sein. 3.2 Medizinische Begleitung durch Herzgruppenärztin/Herzgruppenarzt Für medizinische Fragen in Zusammenhang mit den Herzgruppenaktivitäten ist eine Ärztin/ein Arzt idealerweise eine Kardiologin/ein Kardiologe zuständig. Für die Begleitung der Herzgruppe wird empfohlen, dass die medizinische Leitung den Herzgruppenleiterkurs SAKR von der Schweizerischen Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation absolviert hat, oder ärztliche Leiterin/ärztlicher Leiter eines SAKR-anerkannten Rehabilitationsprogramms Phase II ist. Dieser Arzt/diese Ärztin hat eine Supervisionsfunktion und muss nicht persönlich beim Herzgruppentraining anwesend sein. 3.3 Weiterbildung Die Schweizerische Herzstiftung organisiert, unter Einbezug des Schweizerischen Fitnessund Gesundheitscenter Verbandes (SFGV), einmal jährlich einen Weiterbildungsanlass für Fitnesscenter, die eine von ihr zertifizierte Herzgruppe führen. Diese hat zum Ziel, beste- Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
3 hende und neue Erkenntnisse aus der Rehabilitation Phase III zu vermitteln, den Auftritt der Fitnesscenter mit Herzgruppen zu koordinieren, diese zu vernetzen und den Erfahrungsaustausch unter den Herzgruppen-Verantwortlichen sowie den Kontakt mit der Schweizerischen Herzstiftung zu fördern. 4. Sicherheit 4.1 Sicherheitskonzept Die grösstmögliche Sicherheit der Herzgruppenmitglieder vor Komplikationen wird durch die Herztherapeutin/den Herztherapeuten mit ihrer/seiner Kompetenz und Ausbildung gewährleistet. Darüber hinaus verpflichten sich die Herzgruppen in Fitnesscenter, das Sicherheitskonzept der Schweizerischen Herzstiftung (Anhang 2) einzuhalten. Dieses regelt die Aufnahmebedingungen für ehemalige Herz-Kreislauf-Patienten und -Patientinnen in die Herzgruppe. Zudem hält es fest, wie der Gesundheitszustand und -verlauf der Mitglieder zu dokumentieren ist. Weiter finden sich darin Bestimmungen zur Sicherheit bei der Durchführung des Bewegungsprogramms und weiterer Aktivitäten. 4.2 Notfall Bei einer Notfallsituation in einer Herzgruppe in einem Fitnesscenter gelten die Bestimmungen des Notfallmanagements von Qualitop. Diese gewährleisten im Falle eines Ereignisses die rasche Alarmierung und professionelle Hilfe durch einen Rettungsdienst. Den Fitnesscenter mit Herzgruppe wird empfohlen, einen automatischen externen Defibrillator (AED) anzuschaffen. 4.3 Ärztliche Kontrolle Die Herzgruppen-Teilnehmerin/der Herzgruppen-Teilnehmer lässt sein Patientendatenblatt (s. Sicherheitskonzept) mindestens ein Mal jährlich von seinem/ihrem behandelnden Arzt überprüfen und gibt der Herzgruppenleitung ein neues Blatt ab, wenn sich Änderungen ergeben haben. Die Resultate der ärztlichen Kontrollen stehen ausschliesslich der Herztherapeutin bzw. dem Herztherapeuten für die laufende Dokumentation des Gesundheitszustandes des Mitglieds zur Verfügung. Der Datenschutz muss sichergestellt sein, d.h. die erhobenen Gesundheits- und Krankheitsdaten dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht in der Mitgliederadministration des Fitnesscenters registriert werden. Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
4 5. Kosten Für das Training in der Herzgruppe wird vom Fitnesscenter ein Preis erhoben. Dieser orientiert sich an den weiteren Angeboten des Centers. Die Schweizerische Herzstiftung empfiehlt folgende Differenzierung: a) Preis für Mitglieder, die nur am Herzgruppentraining teilnehmen. b) Preis für Mitglieder, die am Herzgruppentraining teilnehmen und zusätzlich die übrigen Trainingseinrichtungen des Centers individuell nutzen wollen. 6. Haftung Die Schweizerische Herzstiftung übernimmt keinerlei Haftung für die Tätigkeit von Herzgruppen in Fitnesscenter und für einzelne Mitglieder. Die Versicherung ist Sache der Center, allenfalls der Herztherapeut/innen, falls sie nicht durch das Center versichert sind und der einzelnen Mitglieder. 7. Zertifizierung von Fitnesscenter mit Herzgruppen 7.1 Herzgruppen-Verzeichnis Die Schweizerische Herzstiftung führt ein Verzeichnis der Herzgruppen in der Schweiz, welche ihre Qualitätsempfehlungen für die Herzgruppenarbeit erfüllen. Zur Anerkennung und Zertifizierung einer Herzgruppe in einem Fitnesscenter durch die Schweizerische Herzstiftung muss das Formular Eintrag der Herzgruppe im Verzeichnis der Herzgruppen der Schweizerischen Herzstiftung (Anhang 3) durch die für die geplante Herzgruppe verantwortliche Person, i.d.r. die Herztherapeutin/der Herztherapeut, vollständig ausgefüllt werden. Gleichzeitig beantragt das Center einen Namen für seine Herzgruppe. Dieser setzt sich zusammen aus dem Wort Herzgruppe und einer passenden Ergänzung, z.b. dem Ort, der Region, einem Teil des Namens des Centers etc. Sind gewisse Fragen für den Eintrag der Herzgruppe im Verzeichnis nicht oder nur unzureichend beantwortet, besteht kein Anspruch auf Aufnahme in das Verzeichnis. Dazu gehören insbesondere Angaben zu folgenden Punkten: - Zuständiger Arzt, zuständige Ärztin (als Ansprechperson für die Therapeutin/den Therapeuten) - Leiterin/Leiter Bewegungsprogramm mit Ausbildung gemäss Punkt Bewegungsprogramm: Art, Dauer, Häufigkeit Mit ihrer Unterschrift im Formular für den Eintrag der Herzgruppe im Verzeichnis bestätigt die verantwortliche Herztherapeutin/der verantwortliche Herztherapeut oder die Herzgruppenärztin/der Herzgruppenarzt die Richtigkeit der Angaben über die betreffende Herzgruppe. Die Schweizerische Herzstiftung übernimmt dafür gegenüber Interessenten keine Gewähr. Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
5 7.2 Zertifizierung Die Schweizerische Herzstiftung überprüft die Angaben und den vorgeschlagenen Namen im Formular Eintrag der Herzgruppe im Verzeichnis der Herzgruppen der Schweizerischen Herzstiftung. Nach deren Bestätigung schliesst sie mit dem Fitnesscenter auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen eine Vereinbarung ab. Das Fitnesscenter erhält für seine Herzgruppe das Herzgruppenerscheinungsbild der Schweizerischen Herzstiftung mit dem Herzgruppenlogo (Marke) und einem verbalen Zusatz für die Zertifizierung. Das Logo mit Zusatz ist wie folgt anzuwenden: Logo + Name der Herzgruppe mit Zusatz: zertifiziert von der Schweizerischen Herzstiftung z.b. Herzgruppe Fitnesscenter Rotkreuz zertifiziert von der Schweizerischen Herzstiftung Der Zusatz beschränkt sich auf die Herzgruppe und gilt nicht für das Fitnesscenter als Ganzes. Mit der Zertifizierung erfolgt die Aufnahme der Herzgruppe in das Herzgruppen-Verzeichnis der Schweizerischen Herzstiftung und auf die Website Die Aufnahme der Herzgruppe in das Verzeichnis dient vielen Versicherern als Grundlage für Leistungen aus der Zusatzversicherung, welche für den Besuch des Herzgruppentrainings an die Teilnehmenden ausgerichtet werden. 7.3 Kosten Zertifizierung Die Erstzertifizierung mit dem entsprechenden Verfahren wird von der Schweizerischen Herzstiftung kostenlos durchgeführt. Die Rezertifizierung erfolgt im Zweijahresrhythmus mit der Aktualisierung der Angaben im Herzgruppenverzeichnis. Dafür wird dem zertifizierten Fitnesscenter die in der Zertifizierungsvereinbarung festgehaltene Gebühr in Rechnung gestellt. 7.4 Promotion, Aktualisierung Das Herzgruppenverzeichnis auf wird interessierten Personen auf Wunsch auch zugeschickt. Herzgruppenverantwortliche erhalten einen Zugang zu den Angaben ihrer Gruppe und können diese jederzeit selber über das Internet aktualisieren. Zudem werden sie alle zwei Jahre aufgefordert, ihre Daten zu überprüfen und ggf. anzupassen. Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
6 Die allgemeinen Informationen zu den Herzgruppen werden von der Schweizerischen Herzstiftung und vom Schweizerischen Gesundheits- und Fitnesscenter Verband bei ihren entsprechenden Mailings, Promotionsaktionen etc. verbreitet. Die Bewerbung einzelner Fitnesscenter mit Prospekten etc. ist ausgeschlossen. 7.5 Unterstützung für die Zertifizierung Die Schweizerische Herzstiftung und der Schweizerische Gesundheits- und Fitnesscenter Verband führen je eine Auskunfts- und Beratungsstelle, an welche sich interessierte Herztherapeut/innen und Fitnesscenter wenden können. Diese Stellen beraten Interessierte bei der Gründung einer Herzgruppe und geben Auskünfte zum Zertifizierungsverfahren und weiteren Fragen rund um den Betrieb einer Herzgruppe. 7.6 Qualitätskontrolle Die Verantwortung für die Qualität der Herzgruppenarbeit obliegt der zuständigen Ärztin/dem zuständigen Arzt, der Herztherapeutin/dem Herztherapeuten und dem Fitnesscenter. Die Schweizerische Herzstiftung kann unangemeldet stichprobenweise Qualitätskontrollen in zertifizierten Fitnesscenter durchführen und überprüfen, ob das Anforderungsprofil für das Herzgruppenangebot eingehalten wird. Werden die Rahmenbedingungen nicht oder nur teilweise erfüllt, kann die Schweizerische Herzstiftung nach erfolgter Mahnung und dem ungenutzten Ablauf einer einer Frist von 30 Tagen zur Behebung der Mängel, dem betreffenden Center die Zertifizierung entziehen. Herzgruppen in Fitnesscenter, 4. Januar
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