Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200

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1 Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Handelsbezeichnung Trade name Zulassungsinhaber Holder of approval Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Generic type and use of construction product Befestigungsschrauben JA, JB, JT, JZ und JF Fastening screws JA, JB, JT, JZ and JF EJOT Baubefestigungen GmbH In der Stockwiese Bad Laasphe DEUTSCHLAND Befestigungsschrauben für Bauteile und Bleche aus Metall Fastening screws for metal members and sheeting Geltungsdauer: Validity: Herstellwerk Manufacturing plant vom from bis to 27. Juni Juni 2018 EJOT Baubefestigungen GmbH In der Stockwiese Bad Laasphe DEUTSCHLAND Diese Zulassung umfasst This Approval contains Diese Zulassung ersetzt This Approval replaces 117 Seiten einschließlich 104 Anhänge 117 pages including 104 annexes ETA-10/0200 mit Geltungsdauer vom bis ETA-10/0200 with validity from to Europäische Organisation für Technische Zulassungen European Organisation for Technical Approvals Z /12

2 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 2 von Juni 2013 I RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Diese europäische technische Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilt in Übereinstimmung mit: - der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates 2 und durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ; - dem Gesetz über das In-Verkehr-Bringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte und anderer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften (Bauproduktengesetz - BauPG) vom 28. April , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. November ; - den Gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 6. 2 Das Deutsche Institut für Bautechnik ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung erfüllt werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit der europäischen technischen Zulassung und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3 Diese europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als die auf Seite 1 aufgeführten Hersteller oder Vertreter von Herstellern oder auf andere als die auf Seite 1 dieser europäischen technischen Zulassung hinterlegten Herstellwerke übertragen werden. 4 Das Deutsche Institut für Bautechnik kann diese europäische technische Zulassung widerrufen, insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 89/106/EWG. 5 Diese europäische technische Zulassung darf - auch bei elektronischer Übermittlung - nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik kann jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zu der europäischen technischen Zulassung stehen noch diese missbräuchlich verwenden. 6 Die europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer Amtssprache erteilt. Diese Fassung entspricht vollständig der in der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 40 vom 11. Februar 1989, S. 12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 220 vom 30. August 1993, S. 1 Amtsblatt der Europäischen Union L 284 vom 31. Oktober 2003, S. 25 Bundesgesetzblatt Teil I 1998, S. 812 Bundesgesetzblatt Teil I 2011, S Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 17 vom 20. Januar 1994, S. 34 Z /12

3 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 3 von Juni 2013 II BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Produkts und des Verwendungszwecks 1.1 Beschreibung des Bauprodukts Die EJOT Befestigungsschrauben sind die in Tabelle 1 aufgelisteten Bohrschrauben oder gewindefurchenden Schrauben. Die Befestigungsschrauben bestehen aus einsatzgehärtetem Stahl oder nichtrostendem Stahl. Teilweise sind die Schrauben mit Scheiben aus Metall und EPDM Dichtungen komplettiert. Schrauben oder Scheiben, die entsprechend der jeweiligen Anhänge aus nichtrostendem Stahl der Gruppe A2 nach EN ISO bestehen (z.b oder ) dürfen auch aus nichtrostendem Stahl der Gruppe A4 gefertigt sein (z.b oder ). Für Details siehe die entsprechenden Anhänge. Beispiele für Schrauben und die dazugehörigen Verbindungen sind in Anhang 1 dargestellt. Die Schrauben und die dazugehörigen Verbindungen werden durch Quer- und Längskräfte beansprucht. Tabelle 1 Verschiedene Typen der Schrauben Anhang Befestigungsschraube Bauteil Bauteil I II Beschreibung Anhang 6 JT2-2-4,2 x L mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Phillips, Stahl Stahl JT2-3-4,8 x L Pozidriv oder Torx Antrieb Anhang 7 JT2-2H/3-4,8 x L Stahl mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Stahl Dichtscheibe Ø14 mm Anhang 8 JT2-2H-4,8 x L Stahl Stahl mit Hinterschnitt und Sechskantkopf Anhang 9 JT2-T-2H-4,8 x L Stahl mit Hinterschnitt und Rundkopf Stahl mit Torx Antrieb Anhang 10 JT2-2H-5,5 x L Stahl mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Stahl Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 11 JT2-3H-5,5 x L Stahl mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Stahl Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 12 JT2-3H-5,5 x L Stahl mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Stahl Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 13 JT2-3-5,5 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf Anhang 14 JT2-3-5,5 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 15 JT2-6-5,5 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf Anhang 16 JT2-6-5,5 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 17 JT2-8-5,5 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf Anhang 18 JT2-8-5,5 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 19 JT2-6-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf Anhang 20 JT2-6-6,3 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 21 JT2-12-5,5 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 22 JT2-12-5,5 x L Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Stahl Ø16 mm Anhang 23 JT3-2H-4,8 x L mit Hinterschnitt und Sechskantkopf und Stahl Stahl JT6-2H-4,8 x L Dichtscheibe Ø14 mm Z /12

4 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 4 von Juni 2013 Anhang Anhang 24 Anhang 25 Anhang 26 *) Anhang 27 *) Anhang 28 Anhang 29 Anhang 30 Anhang 31 Anhang 32 Anhang 33 *) Anhang 34 *) Anhang 35 Anhang 36 Anhang 37 Anhang 38 Anhang 39 Befestigungsschraube Bauteil Bauteil Beschreibung I II JT3-3H-4,8 x L mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Stahl Stahl JT6-3H-4,8 x L JT3-FR-2H-4,8 x L JT6-FR-2H-4,8 x L JT3- (FR-)2-4,9xL JT4- (FR-)2-4,9xL JT9- (FR-)2-4,9xL JT3- (FR-)2-4,9xL JT4- (FR-)2-4,9xL JT9- (FR-)2-4,9xL JT3-2H-5,5 x L JT6-2H-5,5 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2-6,0 x L JT3-FR-2-6,0 x L JT6-2-6,0 x L JT6-FR-2-6,0 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L T3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus-5,5 x L JT6-FR-2H Plus-5,5 x L JT3-FR-2H Plus-5,5 x L JT6-FR-2H Plus-5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L Stahl Stahl Dichtscheibe Ø14 mm mit Hinterschnitt, Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm Alu Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb 1) Holz 165 und Dichtscheibe Ø11 mm Alu Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb 2) Holz 215 und Dichtscheibe Ø11 mm Stahl Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Stahl Stahl Alu 165 Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Holz Holz Stahl Stahl mit Hinterschnitt, Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf und Dichtscheibe Ø14 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Hinterschnitt, Rundkopf mit Torx Antrieb Stahl und Dichtscheibe Ø11 mm mit Hinterschnitt, Rundkopf mit Torx Antrieb Stahl und Dichtscheibe Ø11 mm Alu 165 mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm Z /12

5 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 5 von Juni 2013 Anhang Anhang 40 Anhang 41 Anhang 42 Anhang 43 Anhang 44 Anhang 45 Anhang 46 Anhang 47 Anhang 48 Anhang 49 Anhang 50 Anhang 51 Anhang 52 Befestigungsschraube Bauteil Bauteil I II JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-2H Plus - 5,5 x L JT6-2H Plus - 5,5 x L JT3-FR-2H Plus - 5,5 x L JT6-FR-2H Plus - 5,5 x L JT3-3-5,5xL JT3-FR-3-5,5xL JT6-3-5,5xL JT6-FR-3-5,5 x L JT3-3-5,5xL JT3-FR-3-5,5xL JT6-3-5,5xL JT6-FR-3-5,5 x L JT3-3-5,5xL JT3-FR-3-5,5xL JT6-3-5,5xL JT6-FR-3-5,5 x L JT3-3-5,5xL JT3-FR-3-5,5xL JT6-3-5,5xL JT6-FR-3-5,5 x L JT3-3H-5,5 x L JT6-3H-5,5 x L JT3-FR-3H-5,5 x L JT6-FR-3H-5,5 x L JT3-3H-5,5 x L JT6-3H-5,5 x L JT3-FR-3H-5,5 x L JT6-FR-3H-5,5 x L JT3-3-5,5 x L JT6-3-5,5 x L JT3-FR-3-5,5 x L JT6-FR-3-5,5 x L JT3-6-5,5 x L JT6-6-5,5 x L JT3-FR-6-5,5 x L JT6-FR-6-5,5 x L Alu 215 Alu 165 Alu 165 Alu 215 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Stahl Stahl Alu 215 Stahl Stahl Stahl Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Stahl Stahl Stahl Stahl Beschreibung mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Hinterschnitt, Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm Z /12

6 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 6 von Juni 2013 Anhang Anhang 53 Anhang 54 Anhang 55 Anhang 56 Anhang 57 Anhang 58 Anhang 59 Anhang 60 Anhang 61 Anhang 62 Anhang 63 Anhang 64 Anhang 65 *) Anhang 66 *) Anhang 67 *) Anhang 68 *) Befestigungsschraube Bauteil Bauteil I II JT3-6-5,5 x L JT6-6-5,5 x L JT3-FR-6-5,5 x L JT6-FR-6-5,5 x L JT3-6-5,5 x L JT6-6-5,5 x L JT3-FR-6-5,5 x L JT6-FR-6-5,5 x L JT3-6-5,5 x L JT6-6-5,5 x L JT3-FR-6-5,5 x L JT6-FR-6-5,5 x L JT3-6-5,5 x L JT6-6-5,5 x L JT3-FR-6-5,5 x L JT6-FR-6-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-12-5,5 x L JT6-12-5,5 x L JT3-FR-12-5,5 x L JT6-FR-12-5,5 x L JT3-6-6,3 x L JT6-6-6,3 x L JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Stahl Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Beschreibung mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø16 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Z /12

7 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 7 von Juni 2013 Anhang Befestigungsschraube Bauteil Bauteil I II Beschreibung Anhang 69 *) JT3-2-6,5 x L JT6-2-6,5 x L Stahl Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 70 JA1-6,5 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 71 *) JA1-6,5 x L Stahl Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 72 JZ1-6,3 x L JB1-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 73 JZ1-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø22 mm Anhang 74 JA3-6,5 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 75 *) JA3-6,5 x L Stahl Holz mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 76 JA3-6,5 x L Alu Alu mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 77 Anhang 78 Anhang 79 JA3-6,5 x L JA3-6,5 x L JA3-6,5 x L 165 Alu 215 Alu 165 Alu Alu 215 mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 80 JZ3-6,3 x L JB3-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 81 JZ3-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø22 mm Anhang 82 JZ3-6,3 x L Alu Alu JB3-6,3 x L mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 83 JZ3-6,3 x L Alu Alu JB3-6,3 x L mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 84 JZ3-6,3 x L Alu JB3-6,3 x L 165 Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 85 JZ3-6,3 x L Alu JB3-6,3 x L 215 Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 86 JZ3-8,0 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø22 mm Anhang 87 JZ7-6,3 x L JB7-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø16 mm Anhang 88 JZ7-6,3 x L JB7-6,3 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf und Dichtscheibe Ø22 mm JF3-2H-4,8 x L Anhang 89 JF6-2H-4,8 x L mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Stahl Stahl JF3-FR-2H-4,8 x L Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm JF6-FR-2H-4,8 x L Anhang 90 Anhang 91 JF3-2H-4,8 x L JF6-2H-4,8 x L JF3-FR-2H-4,8 x L JF6-FR-2H-4,8 x L JF3-2H-4,8 x L JF6-2H-4,8 x L JF3-FR-2H-4,8 x L JF6-FR-2H-4,8 x L Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm Z /12

8 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 8 von Juni 2013 Anhang Anhang 92 Anhang 93 Befestigungsschraube Bauteil Bauteil I II JF3-2H-4,8 x L JF6-2H-4,8 x L JF3-FR-2H-4,8 x L JF6-FR-2H-4,8 x L JF3-2H-4,8 x L JF6-2H-4,8 x L JF3-FR-2H-4,8 x L JF6-FR-2H-4,8 x L Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Anhang 94 JF2-2H-4,8 x L Stahl Stahl mit Sechskantkopf Anhang 95 JF3-2-5,5xL JF6-2-5,5xL JF3-FR-2-5,5xL JF6-FR-2-5,5xL Stahl Stahl Anhang 96 Anhang 97 Anhang 98 Anhang 99 Anhang 100 Anhang 101 Anhang 102 Anhang 103 Anhang 104 JF3-2-5,5xL JF6-2-5,5xL JF3-FR-2-5,5xL JF6-FR-2-5,5xL JF3-2-5,5xL JF6-2-5,5xL JF3-FR-2-5,5xL JF6-FR-2-5,5xL JF3-2-5,5xL JF6-2-5,5xL JF3-FR-2-5,5xL JF6-FR-2-5,5xL JT3-LT-3-5,5xL JT6-LT-3-5,5xL JT3-LT-3-5,5xL JT6-LT-3-5,5xL JT4-4-4,8xL JT9-4-4,8xL JT4-4-4,8xL JT9-4-4,8xL JT4-6-5,5xL JT9-6-5,5xL JT4-6-5,5xL JT9-6-5,5xL Stahl Alu 165 Alu 215 Stahl Stahl Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Stahl Alu 165 Alu 215 Beschreibung mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm mit Sechskantkopf oder Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø14 mm Stahl Rundkopf mit Torx Antrieb Stahl Alu 165 Alu 215 Alu 165 Alu 215 Rundkopf mit Torx Antrieb und Dichtscheibe Ø11 mm mit Sechskantkopf mit Sechskantkopf mit Sechskantkopf mit Sechskantkopf *) Diese Schrauben sind für die Befestigung an Holzunterkonstruktionen vorgesehen. 1) Aluminiumlegierung mit R m,min von 165 N/mm 2 2) Aluminiumlegierung mit R m,min von 215 N/mm Verwendungszweck Die Schrauben sind für die Befestigung von Profiltafeln aus Metall an Metallunterkonstruktionen und, soweit in Tabelle 1 angegeben, an Holzunterkonstruktionen vorgesehen. Die Profiltafeln aus Metall können als Dach- oder Wandbekleidung oder zur Ausbildung von Dach- oder Wandscheiben verwendet werden. Die Schrauben können auch zur Befestigung anderer dünnwandiger Stahlbauteile eingesetzt werden. Das Bauteil welches befestigt wird ist Bauteil I und die Unterkonstruktion ist Bauteil II. Z /12

9 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 9 von Juni 2013 Der vorgesehene Verwendungszweck schließt die Verwendung der Schrauben und der Verbindungen im Innen- sowie im Außenbereich ein. Schrauben aus nichtrostenden Stählen sind für die Verwendung in Umgebungen mit hoher oder sehr hoher Korrosionsbelastung vorgesehen. Die Schrauben sind für die Verwendung in vorwiegend ruhend beanspruchten Verbindungen (z. B. ständige Lasten, Windlasten) vorgesehen. Die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer der Schrauben von 25 Jahren. Die Angaben über die Nutzungsdauer können nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl der richtigen Produkte im Hinblick auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. 2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren 2.1 Merkmale des Produkts Die Schrauben müssen mit den Angaben in den Zeichnungen in den jeweiligen Anhängen übereinstimmen (siehe Tabelle 1). Charakteristische Materialkennwerte, Abmessungen und Toleranzen der Schrauben, die weder in diesem Abschnitt noch den Anhängen angegeben sind, müssen mit den Angaben in der Technischen Dokumentation7 dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmen. Die charakteristischen Werte der Querkraft- und Zugkrafttragfähigkeit der mit den Schrauben hergestellten Verbindungen sind in den jeweiligen Anhängen oder in Abschnitt 4.2 angegeben. Bei den Schrauben wird davon ausgegangen, dass sie bezüglich des Brandverhaltens die Anforderungen der Klasse A1 erfüllen. 2.2 Nachweisverfahren Die Beurteilung der Brauchbarkeit der Schrauben für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der notwendigen Anforderungen ER 1 (mechanische Festigkeit und Standsicherheit), ER 2 (Brandschutz), ER 4 (Nutzungssicherheit) und zusätzlicher Aspekte der Dauerhaftigkeit erfolgte in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 der gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 6. Die Beurteilung des Feuerwiderstandes ist nur für das montierte System (Schrauben, Profiltafeln aus Stahl, Unterkonstruktion), das nicht Gegenstand dieser europäischen technischen Zulassung ist, relevant. Bei den Schrauben wird davon ausgegangen, dass sie bezüglich des Brandverhaltens die Anforderungen der Klasse A1 erfüllen und in Übereinstimmung mit der Kommissionsentscheidung 96/603/EC (einschließlich Änderungen) auf Grund der Auflistung in dieser Entscheidung nicht geprüft werden müssen. Bezüglich der wesentlichen Anforderung Nr. 1 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit) und Nr. 4 (Nutzungssicherheit) gilt das Folgende: Die in den Anhängen angegebenen charakteristischen Tragfähigkeiten wurden durch Zug- und Querkraftversuche ermittelt. Die Gleichungen zur Berechnung der Bemessungswerte sind in Abschnitt angegeben. 7 Die technische Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt und, soweit diese für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stellen bedeutsam ist, den zugelassenen Stellen auszuhändigen. Z /12

10 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 10 von Juni Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 System der Konformitätsbescheinigung Gemäß Entscheidung 99/92 der Europäischen Kommission 8 ist das System 3 der Konformitätsbescheinigung anzuwenden. Dieses System der Konformitätsbescheinigung ist im Folgenden beschrieben: System 3: Konformitätserklärung des Herstellers für das Produkt aufgrund von: (a) Aufgaben des Herstellers: (1) werkseigener Produktionskontrolle; (b) Aufgaben der zugelassenen Stelle: (2) Erstprüfung des Produkts. Anmerkung: Zugelassene Stellen werden auch "notifizierte Stellen" genannt. 3.2 Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller muss eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durchführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten, einschließlich der Aufzeichnungen der erzielten Ergebnisse. Die werkseigene Produktionskontrolle hat sicherzustellen, dass das Produkt mit dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur Ausgangsstoffe verwenden, die in der technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung aufgeführt sind. Die werkseigene Produktionskontrolle muss mit dem Prüf- und Überwachungsplan für diese europäische technische Zulassung, der Teil der technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist, übereinstimmen. Der Prüf- und Überwachungsplan ist im Zusammenhang mit dem vom Hersteller betriebenen werkseigenen Produktionskontrollsystem festgelegt und beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt 9. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind festzuhalten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Prüf- und Überwachungsplans auszuwerten Sonstige Aufgaben des Herstellers Der Hersteller hat auf der Grundlage eines Vertrags eine Stelle, die für die Aufgaben nach Abschnitt 3.1 für den Bereich der Schrauben zugelassen ist, zur Durchführung der Maßnahmen nach Abschnitt einzuschalten. Hierfür ist der Prüf- und Überwachungsplan nach den Abschnitten und vom Hersteller der zugelassenen Stelle vorzulegen. Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben mit der Aussage, dass das Bauprodukt mit den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt Aufgaben der zugelassenen Stellen Die zugelassene Stelle hat die Erstprüfung des Produkts in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Prüf- und Überwachungsplans durchzuführen. Die zugelassene Stelle hat die wesentlichen Punkte ihrer oben angeführten Maßnahmen festzuhalten und die erzielten Ergebnisse und die Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht zu dokumentieren. 8 9 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 80 vom Der Prüf- und Überwachungsplan ist ein vertraulicher Bestandteil der Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung und wird nur der in das Konformitätsbescheinigungsverfahren eingeschalteten zugelassenen Stelle ausgehändigt. Siehe Abschnitt Z /12

11 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 11 von Juni CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist an jeder Verpackung der Schrauben anzubringen. Hinter den Buchstaben "CE" sind ggf. die Kennnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle anzugeben sowie die folgenden zusätzlichen Angaben zu machen: Name und Anschrift des Herstellers (für die Herstellung verantwortliche juristische Person), die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde, Nummer der europäischen technischen Zulassung, Bezeichnung des Produkts. 4 Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck positiv beurteilt wurde 4.1 Herstellung Die Schrauben werden entsprechend den Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung nach dem Herstellungsverfahren hergestellt, welches in der technischen Dokumentation festgelegt ist. Die europäische technische Zulassung wurde für das Produkt auf der Grundlage abgestimmter Daten und Informationen erteilt, die beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt sind und der Identifizierung des beurteilten und bewerteten Produkts dienen. Änderungen am Produkt oder am Herstellungsverfahren, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Daten und Informationen nicht mehr korrekt sind, sind vor ihrer Einführung dem Deutschen Institut für Bautechnik mitzuteilen. Das Deutsche Institut für Bautechnik wird darüber entscheiden, ob sich solche Änderungen auf die Zulassung und folglich auf die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung auf Grund der Zulassung auswirken oder nicht, und ggf. feststellen, ob eine zusätzliche Beurteilung oder eine Änderung der Zulassung erforderlich ist. 4.2 Bemessung Allgemein Schrauben, die komplett oder teilweise äußeren Witterungseinflüssen oder ähnlichen Bedingungen ausgesetzt sind, bestehen aus nichtrostendem Stahl oder haben einen Korrosionsschutz. Für den Korrosionsschutz werden die Regeln in EN : A1:2011, EN : AC:2009 und in EN :2006 berücksichtigt. Für die in den Anhängen aufgeführten Befestigungstypen (a, b, c, d) ist es nicht erforderlich Zwängungen aus Temperatureinflüssen zu berücksichtigen. Für andere Befestigungstypen sind die Zwängungen bei der Bemessung zu berücksichtigen, es sei denn, sie treten nicht auf oder sind untergeordnet (z. B. ausreichende Nachgiebigkeit der Unterkonstruktion). Die Beanspruchung ist vorwiegend ruhend (Hinweis: Windlast gilt als vorwiegend ruhend). Die in der ETA oder in den Anhängen angegebenen Abmessungen, Materialeigenschaften, Anzugsmomente M t,norm, minimale Einschraublängen l ef und Materialdicken t N werden eingehalten. Das in EN 1990: A1: A1:2005/AC:2010 festgelegte Nachweiskonzept wird für die Bemessung der mit den Schrauben hergestellten Verbindungen angewandt. Die in den Anhängen angegebenen charakteristischen Werte (Zug- und Querkrafttragfähigkeit) werden für die Bemessung der kompletten Verbindungen verwendet. Die folgenden Formeln werden für die Ermittlung der Bemessungswerte verwendet: N Rd = V Rd = N Rk γ M V Rk γ M Z /12

12 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 12 von Juni 2013 Der empfohlene Teilsicherheitsbeiwert γ M = 1,33 wird zur Ermittlung der Tragfähigkeit herangezogen, wenn hierfür keine Werte in den nationalen Vorschriften bzw. in den nationalen Anhängen zum Eurocode 3 des Mitgliedstaates, in denen die Schrauben verwendet werden, angegeben sind. Bei kombinierter Beanspruchung durch Quer- und Zugkräfte erfolgt der lineare Interaktionsnachweis nach EN : AC:2009, Abschnitt 8.3 (8). N N Sd Rd V + V Sd Rd 1,0 Eine eventuelle Abminderung der Zugtragfähigkeit (Durchknüpfen) aufgrund der Anordnung der Schrauben wird berücksichtigt: - entsprechend EN : AC:2009, Abschnitt 8.3 (7) und Bild. 8.2 (für Bauteil I aus Stahl) oder EN : A1:2011, Abschnitt 8.1 (6) und Tabelle 8.3 (für Bauteil I aus Aluminium) - von 0,7 wenn die Unterstützungskonstruktion ein unsymmetrisches Profil ist (z. B. Z-profile) mit t II < 5 mm Zusätzliche Regeln für Verbindungen mit Unterkonstruktionen aus Holz Es gilt EN :2004+A1:2008, sofern nachfolgend keine anderen Festlegungen getroffen werden. Die Bohrspitzen der Bohrschrauben werden nicht bei der effektiven Einschraubtiefe berücksichtigt. Es werden folgende Bezeichnungen verwendet: l g - Einschraubtiefe - in Bauteil II eingreifendes Gewindeteil einschließlich der Bohrspitze l b - Länge des gewindefreien Teils der Bohrspitze l ef - effektive Einschraubtiefe l ef = l g - l b N R,k = F ax,rk k mod V R,k = F v,rk k mod F ax,rk nach EN : A1:2008, Gleichung (8.40a) Anmerkung: F ax,rk = F ax,α,rk mit α = 90 F v,rk nach EN : A1:2008, Abschnitt k mod nach EN : A1:2008, Tabelle 3.1 M y,rk in Gleichung (8.9) in EN : A1:2008 und f ax,k in Gleichung (8.40a) in EN : A1:2008 sind in den Anhängen zu dieser ETA angegeben. Die nach EN : A1:2008 berechneten charakteristischen Werte für Auszugs- und Lochleibungstragfähigkeit (Holzunterkonstruktion) werden mit den in der rechten Spalte der Tabelle im entsprechenden Anhang angegebenen charakteristischen Werten für Bauteil I (Durchknöpf- und Lochleibungstragfähigkeit) verglichen. Der niedrigere Wert wird für die weitere Berechnung verwendet Zusätzliche Regeln für die Befestigung von gelochten Blechen Für die Befestigung von gelochten Blechen (Bauteil I) werden nur Schrauben mit den in den Anhängen 2, 3, 4 und 5 angegebenen Schraubendurchmessern verwendet, für die in den nachfolgenden Anhängen charakteristische Werte für die Befestigung ungelochter Bleche mit gleicher Dicke und Festigkeit wie die gelochten Bleche angegeben sind. Für die Bemessung der Verbindungen werden die charakteristischen Werte für die Verbindung von ungelochten Blechen nach dem entsprechenden Anhang und die Befestigung von gelochten Blechen nach Anhang 2, 3, 4 oder 5 ermittelt. Die niedrigeren Werte werden für die weitere Berechnung verwendet. Die Befestigung an gelochten Blechen (Bauteil II) ist in dieser ETA nicht geregelt. Z /12

13 Europäische Technische Zulassung ETA-10/0200 Seite 13 von Juni Einbau Der Einbau erfolgt ausschließlich nach Angaben des Herstellers. Der Hersteller übergibt die Montageanweisung an die ausführende Firma. Durch die Ausführung ist sichergestellt, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Bei planmäßiger Querkraftbeanspruchung liegen die zu verbindenden Bauteile I und II unmittelbar aufeinander, sodass die Schrauben keine zusätzliche Biegung erhalten. Die Anordnung druckfester thermischer Trennstreifen mit einer Dicke von maximal 3 mm ist zulässig. Die Schrauben werden rechtwinklig zur Bauteiloberfläche montiert, um eine einwandfrei tragende und erforderlichenfalls regensichere Verbindung sicherzustellen. Die Schrauben werden bei Stahlunterkonstruktionen mit einer Dicke > 6 mm mindestens 6 mm mit ihrem zylindrischen Gewindeteil in die Unterkonstruktion eingeschraubt, sofern vom Hersteller nichts anderes vorgegeben ist. Angeschweißte Bohrspitzen werden für die Einschraubtiefe nicht mitgerechnet. Die Übereinstimmung der eingebauten Schrauben mit den Bestimmungen der ETA wird durch die ausführende Firma bestätigt. 5 Vorgaben für den Hersteller Der Hersteller hat sicherzustellen, dass die Anforderungen entsprechend den Abschnitten 1, 2, 4.2 und 4.3 (einschließlich den Anhängen, auf die Bezug genommen wird) den betroffenen Kreisen bekannt gemacht werden. Das kann z. B. durch Übergabe von Kopien der entsprechenden Abschnitte der europäischen technischen Zulassung erfolgen. Zusätzlich sind alle für den Einbau relevanten Angaben (Vorbohrdurchmesser, Anziehmoment, Anwendungsgrenzen) eindeutig auf der Verpackung oder auf einer beigefügten Beschreibung anzugeben. Vorzugsweise sollten dafür Abbildungen verwendet werden. Vorzugsweise sollten dafür Abbildungen verwendet werden. Andreas Kummerow i. V. Abteilungsleiter Beglaubigt Z /12

14 Seite 14 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

15 Seite 15 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

16 Seite 16 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

17 Seite 17 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

18 Seite 18 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

19 Seite 19 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

20 Seite 20 der Europäischen Technischen Zulassung Z /12

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