Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen. IT-System-Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau

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1 Handreichung zur Abschlussprüfung in den n IT-System-Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Informatikkaufmann/-frau IT-System-Kaufmann/-frau Für Auszubildende, Ausbildungs- / Umschulungsbetriebe, Berufsschulen und Prüfungsausschüsse Rev. 12 Stand: Juni 2016 IHK Aachen Seite 1 von 17

2 1 GESAMTÜBERBLICK EINFÜHRUNG STRUKTUR / ABLAUF / GEWICHTUNG ANMELDUNG UND ZEITLICHE GLIEDERUNG ABMELDUNG / AUSSCHLUSS Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) gilt auch für Umschüler seit Januar PRÜFUNGSTEIL A PROJEKTANTRAG Login Prüfungsteilnehmer Login Ausbildungsbetrieb Das Antragsverfahren Das Genehmigungsverfahren Eventuelle Ablehnung Berufspezifische Projektinhalte PROJEKTDURCHFÜHRUNG Betriebliche Projektarbeit Betriebliche Abweichungen Dokumentation Allgemein Inhaltliche Kriterien Formale Kriterien Abgabe und Bewertung PRÄSENTATION UND FACHGESPRÄCH Allgemein Kriterien Verlauf Vorbereitungshilfen PRÜFUNGSTEIL B ALLGEMEIN FORMALE KRITERIEN, ZEITVORGABEN UND HILFSMITTEL BERUFSSPEZIFISCHE INHALTE Ganzheitliche Aufgabe I Ganzheitliche Aufgabe II Wirtschafts- und Sozialkunde BESTEHEN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG BEKANNTGABE DER PRÜFUNGSERGEBNISSE / VERABSCHIEDUNG IHK Aachen Seite 2 von 17

3 1 Gesamtüberblick 1.1 Einführung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der praktischen Ausbildung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit es für die Berufsausbildung notwendig ist. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung (Teil B) eine betriebliche Projektarbeit (Teil A) anzufertigen, die in einer Präsentation vorgestellt und durch ein abschließendes Fachgespräch untermauert wird. Teil B der Prüfung besteht aus den drei Prüfungsbereichen Ganzheitliche Aufgabe I (Fachqualifikation), Ganzheitliche Aufgabe II (Kernqualifikation) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In Teil A, der betrieblichen Projektarbeit, soll ein aktuelles Thema aus dem Betriebsgeschehen des Fachbereiches des Prüfungsteilnehmers behandelt werden, das auch für den Betrieb verwendbar sein soll. Diese Projektarbeit kann ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisorientierten Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen kann sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. IHK Aachen Seite 3 von 17

4 1.2 Struktur / Ablauf / Gewichtung Nachfolgende Prüfungselemente und -abläufe sind für die vorgesehen: Struktur der Abschlussprüfung in den n Aufbau und Gewichtung Ablauf Prüfungsteil A Gesamtgewichtung 50% Projektantrag Betriebliche Projektarbeit Präsentation und Fachgespräch Einreichen der Anmeldung zur Abschlussprüfung Einstellen des Projektantrags in das Onlinesystem der IHK Durchführung und Dokumentation der betrieblichen Projektarbeit Präsentation der betrieblichen Projektarbeit mit anschließendem Fachgespräch nein Genehmigung? Ggf. Nachbesserung bzw. Ablehnung des Projektantrags. Dauer: 35 h Gewichtung 50% Dauer: ca. 30 min. Gewichtung 50% ja Benennung des IHK-Projektbetreuers Durchführung der Projektarbeit Dokumentation der Projektarbeit Prüfungsteil B Gesamtgewichtung 50% GH I GH II Prüfungszeit 240 Minuten WISO Ganzheitliche Aufgabe I (Fachqualifikation) Konventionelle Aufgaben 90 min. Gewichtung: 40% Ganzheitliche Aufgabe II (Kernqualifikation) Konventionelle Aufgaben 90 min. Gewichtung: 40% Wirtschaftsund Sozialkunde Konventionelle und programmierte Aufgaben 60 min. Gewichtung: 20% Einstellen der Dokumentation in das Onlinesystem der IHK Abgabe einer Dokumentation beim Projektbegleiter Schriftliche Prüfung Einsehen der vorläufigen Ergebnisse online Präsentation der Projektarbeit Anschließendes Fachgespräch Evtl. mündliche Ergänzungsprüfung Evtl. mündliche Ergänzungsprüfung Prüfungszeit ca. 15 min. Ende der Prüfung 1.3 Anmeldung und zeitliche Gliederung Anmeldeschluss ist für die Sommerprüfung der 15. Januar und für die Winterprüfung der 10. September. Letzter Tag der Projektantragseinreichung ist für die Sommerprüfung der 31. Januar, 12:00 Uhr und für die Winterprüfung der 10. September, 12:00 Uhr (Prüfungsteil A). Der Prüfungsteil B, also die schriftliche Prüfung, wird an bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt. Die Sommerprüfung wird in der Regel Anfang Mai und die Winterprüfung Ende November durchgeführt. Monate Sommerprüfung Ab des Vorjahres Aufforderung zur Anmeldung Bis XX/Bis XX Anmeldeschluss und Projektantrag Bis XX Projektentscheidung PA XX bis XX Projektphase Am??.05.XX Schriftliche Prüfung Bis Anfang Ferienbeginn XX Präsentation/Fachgespräch Ab XX Bis XX Bis XX XX bis XX Am??.11.XX Bis Ende Januar XX Winterprüfung Aufforderung zur Anmeldung Anmeldeschluss und Projektantrag Projektentscheidung PA Projektphase Schriftliche Prüfung Präsentation/Fachgespräch IHK Aachen Seite 4 von 17

5 1.4 Abmeldung / Ausschluss Die folgenden Rechtsbelehrungen sind ein Auszug aus der Prüfungsordnung ( 17, 18, 19) 17 - AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNG Die Prüfungsteilnehmer haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN UND ORDNUNGSVERSTÖßE Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen. Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen RÜCKTRITT, NICHTTEILNAHME Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsbewerber nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z. B.: Vorlage eines ärztlichen Attestes). Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsbewerber an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) gilt auch für Umschüler seit Januar 2003 Ausbildungsbetrieb und Auszubildende, ggf. der gesetzliche Vertreter, haben im Ausbildungsvertrag vereinbart, dass der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß und regelmäßig zu führen, vorzulegen und zu kontrollieren ist. Die Nichteinhaltung des Ausbildungsvertrages, der Ausbildungsverordnung und des 6 Berufsbildungsgesetz im Sinne eines nicht ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises kann zum nachträglichen Ausschluss von der Abschlussprüfung führen, darum hier noch mal einige wichtige Hinweise. Die Ausbildungsnachweise: müssen die Tätigkeiten des gesamten Ausbildungszeitraums wiedergeben, müssen die Unterrichtsthemen und Unterrichtsstunden der Berufsschule enthalten, sind vom Ausbilder, vom Auszubildenden und ggf. auch vom gesetzlichen Vertreter unmittelbar nach der Abfassung zu unterschreiben. sind bei der mündlichen Prüfung, zum Termin des Fachgespräches, vorzulegen. Ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweise sind ein Zulassungskriterium zur Abschlussprüfung. Mit einer Unterschrift auf der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestätigen Ausbilder und Auszubildender, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt, kontrolliert und abgezeichnet wurden (Textpassage auf dem Anmeldeformular). IHK Aachen Seite 5 von 17

6 2 Prüfungsteil A 2.1 Projektantrag Neben der schriftlichen Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK, muss der Auszubildende selbst den Antrag eines betrieblichen Auftrags beim Prüfungsausschuss stellen. Der Projektantrag ist bereits Teil der Abschlussprüfung. Das Projektantragsverfahren erfolgt papierlos über das Internet. Der Zugang zum Onlinesystem erfolgt über die Internetseite der Industrie- und Handelskammer Aachen: Die Zugangsdaten erhalten Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetriebe zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die Abschlussprüfung Login Prüfungsteilnehmer Der Prüfungsteilnehmer erhält von der IHK die für das Login benötigte PIN-Nummer, das Passwort und die Azubi-Identnummer. Bei der Erfassung der Antragsdaten werden vom Prüfungsteilnehmer zwei adressen erfragt. Die angegebene adresse muss für den gesamten Prüfungszeitraum verfügbar sein und regelmäßig abgerufen werden, da der Prüfungsteilnehmer alle Informationen per erhält! Login Ausbildungsbetrieb Auch der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger erhält von der IHK eine benötigte PIN-Nummer um den Projektantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Nach Einstellung des Projektantrages durch den Prüfling erhält der Ausbildungsbetrieb einen Link per . Über diesen Link kann er den Antrag einsehen und bearbeiten (genehmigen oder ablehnen). Der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger wird über jeden Status per Mail informiert. IHK Aachen Seite 6 von 17

7 2.1.3 Das Antragsverfahren Im Projektantrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden: PROJEKTTITEL Überschrift des Projektes PROJEKTBEZEICHNUNG Kurzform und Aufgabenstellung Ist- Analyse ZIELSETZUNG ENTWICKELN / SOLL-KONZEPT Was soll am Ende des Projektes erreicht sein Welche Anforderungen müssen erfüllt sein Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden STRUKTURPLAN ENTWICKELN Was ist zur Erfüllung der Zielsetzung erforderlich. Hauptaufgaben auflisten Teilaufgaben auflisten Optional: Entwicklung einer grafischen oder tabellarischen Darstellung PROJEKTPHASEN MIT ZEITPLANUNG IN STUNDEN Den Durchführungszeitraum geben Sie am Ende des Antrages ein (6 Wochenfrist). Am letzten Tag des Durchführungszeitraumes muss die Dokumentation bis 12:00 Uhr eingestellt werden!!! Nachdem der Prüfungsteilnehmer den Antrag online eingestellt hat und sicher ist, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen, bestätigen zuerst der Prüfungsteilnehmer und anschließend der Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb mit ihren jeweiligen PIN- Nummern den Projektantrag. Erst danach steht der Antrag dem Prüfungsausschuss bzw. der IHK zur Verfügung. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Eingabe seiner PIN-Nummer eine Bestätigung per Mail. Nach der Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb erhält er eine zweite Bestätigung, ebenfalls per Mail. Der Projektantrag mit Status des Projektverfahrens ist jederzeit im Internet einsehbar, Änderungen können jedoch nicht mehr durchgeführt werden. IHK Aachen Seite 7 von 17

8 2.1.4 Das Genehmigungsverfahren Der Prüfungsausschuss entscheidet bis Ende Februar/Ende September. Er genehmigt die Projektarbeit wie vorgelegt oder versieht sie ggf. mit Änderungswünschen und gibt sie dann zur Durchführung im Betrieb frei. Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb werden umgehend per über die Entscheidung informiert. Mit dieser Mail bekommt der Prüfungsteilnehmer auch mitgeteilt, welcher Prüfer während der betrieblichen Projektarbeit sein persönlicher Projektbetreuer seitens der IHK ist. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: Die Angaben müssen vollständig sein, wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Der Prüfungsausschuss wird den Antrag dahingehend beurteilen, ob das Projekt in Abhängigkeit der beschriebenen Projektphasen, des Zeitplans und der Projektstruktur, durchführbar ist. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit einschließlich Dokumentation beträgt maximal 35 Stunden, für den Fachinformatiker Anwendungsentwicklung stehen 70 Stunden zur Verfügung. Projekte außerhalb dieses Zeitrahmens werden nicht genehmigt Eventuelle Ablehnung Sollte der Projektantrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, wird der Prüfungsteilnehmer per über die Ablehnung und die Ablehnungsgründe informiert. Er hat nun Gelegenheit, den Projektantrag mit einer Frist von max. 10 Tagen wieder Online zu überarbeiten. Der geänderte Antrag ist nach der Überarbeitung erneut mit den bekannten PIN-Nummern (Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb) zu bestätigen. Danach wird der Projektantrag erneut vom Prüfungsausschuss geprüft und bei erfolgreicher Überarbeitung genehmigt Berufsspezifische Projektinhalte Der Prüfungsteilnehmer wählt in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb das Thema seiner Projektarbeit aus. Bei Umschulungsmaßnahmen hat die betriebliche Projektarbeit ausschließlich im Praktikumsbetrieb (Prüfbetrieb) zu erfolgen. Der Ausbildungsbetrieb muss dabei sicherstellen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. 15 bei Fachinformatiker/-in, 9 bei IT-System-Elektroniker/-in, 27 bei Informatikkaufmann/-frau und 21 bei IT-System-Kaufmann/-frau der jeweiligen Ausbildungsverordnung bestimmt die inhaltlichen Vorgaben. Der nachfolgende Auszug (nächste Seite) aus den entsprechenden Ausbildungsverordnungen gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte: IHK Aachen Seite 8 von 17

9 15 für Fachinformatiker/-in 9 für IT-System-Elektroniker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau 21 für IT-System-Kaufmann/-frau "... (2) Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: 70 Stunden), einschließlich Dokumentation, eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese betriebliche Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen: Fachinformatiker/-in: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen; b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; 2. in der Fachrichtung Systemintegration: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe, b) Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. IT-System-Elektroniker/-in: a) Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung; b) Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung. IT-System-Kaufmann/-frau: a) Abwicklung eines Kundenauftrages einschließlich Anforderungsanalyse, Konzepterstellung, Kundenberatung sowie Angebotserstellung; b) Erstellen einer Projektplanung bei vorgegebener Kundenanalyse einschließlich Ermittlung von Aufwand und Ertrag. Informatikkaufmann/-frau: a) Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse; b) Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der Informationsund Telekommunikationstechnik... IHK Aachen Seite 9 von 17

10 2.2 Projektdurchführung Betriebliche Projektarbeit Mit der Projektdurchführung darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und erfolgter Kontaktaufnahme mit dem zuständigen IHK-Projektbetreuer begonnen werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Ihnen zugeteilten IHK-Projektbetreuer innerhalb der ersten Woche nach Genehmigung nicht möglich sein, ist die IHK umgehend zu informieren. Als Projektarbeit ist ein betrieblicher Auftrag oder ein abgegrenzter Teilauftrag unter Beachtung kundenspezifischer Wünsche und wirtschaftlicher Gesichtspunkte anzusehen. Das Projekt soll betrieblichen Zwecken dienen und keine künstliche, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung, sein und kann in unterschiedlichen betrieblichen Prozessphasen angesiedelt werden. Die Projektarbeit hat als eigenständige Einzelarbeit zu erfolgen. Sollten in einem Betrieb mehrere Auszubildende einen größeren Auftrag als Projektarbeit abarbeiten, so müssen die individuellen Projektarbeiten der Prüfungsteilnehmer voneinander unabhängige Themenstellungen beinhalten, so dass nicht auf Zwischen- oder Endergebnisse anderer Projektarbeiten zurückgegriffen werden muss. Die Dokumentation muss die eigenständige Einzelleistung des Prüfungsteilnehmers deutlich erkennen lassen. Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit gilt als betriebliche Ausbildungszeit, das heißt, die Projektarbeit wie auch die Dokumentation hat während der betrieblichen Ausbildungszeit zu erfolgen. Das Projekt ist in dem von der IHK bekannt gegebenen Zeitrahmen durchzuführen. Bei Umschulungsmaßnahmen hat die betriebliche Projektarbeit in einem Praktikumsbetrieb zu erfolgen Betriebliche Abweichungen Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass sie nicht unbedingt zu Beginn des offiziellen Durchführungszeitraums anstehen bzw. nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. Für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster in einem Umfang von ca. 10 Wochen vorgesehen. Jedoch muss nach erfolgtem Projektbeginn, ohne begründete Abweichung, die eigentliche Projektarbeit innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein. Falls es aus betrieblichen Gründen oder Krankheit nicht möglich sein sollte, das geplante Projekt bzw. den geplanten Durchführungszeitraum einzuhalten, ist der Projektbetreuer der IHK unverzüglich unter Angaben der Gründe zu informieren. Der Prüfungsausschuss entscheidet in diesen Fällen nach Antrag über eine ggf. notwendige Verlängerung bzw. Neubeantragung. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Projektantrag, so kann das Konzept nach Rücksprache mit dem Projektbetreuer der IHK weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen zu erläutern und zu begründen. IHK Aachen Seite 10 von 17

11 2.2.3 Dokumentation Allgemein Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar zum Abschluss des Auftrags (Terminangabe im Antrag) bzw. zum vereinbarten Termin, den Projektbetreuer und Prüfungsteilnehmer bei der Projektbetreuung abweichend vom Antragsende festgelegt haben, in das Online-System der IHK einzustellen. Ein schriftliches Exemplar ist auf Wunsch dem IHK-Projektbetreuer zuzustellen. Mit der Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet also die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht nur das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm oder ein funktionierendes Netzwerk, herangezogen, sondern auch der Arbeitsprozess. Die Dokumentation soll eine handlungs- und kundenorientierte Darstellung des Projektablaufs sein Inhaltliche Kriterien Beachten Sie nachfolgende Kriterien bitte als inhaltlichen Leitfaden zur Unterstützung bei der Gestaltung und Aufbau der Dokumentation: AUSGANGSSITUATION: Projektumfeld, Prozessschnittstellen (Ansprechpartner, Einstieg, Ausstieg), Umfeld und Schnittstellen beschreiben, Projektziel und Teilaufgaben, ggf. Abweichungen zum Projektantrag, Kundenwünsche und Projektziele RESSOURCEN- UND ABLAUFPLANUNG: Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung, Ressourcen anführen, Termine und Kosten transparent darstellen, Ablaufplan klar und übersichtlich darstellen DURCHFÜHRUNG UND AUFTRAGSBEARBEITUNG: fachliche Ausführung, Darstellung und Auftragsbearbeitung der Prozessschritte, Vorgehensweise, Abweichung, Anpassungen und Entscheidungen berücksichtigen sowie begründen PROJEKTERGEBNISSE: Soll-Ist Vergleich, Qualitätskontrolle, Abweichungen, Anpassungen, Abnahme darstellen, Prozess und Ergebnis bewerten GESTALTUNG DER DOKUMENTATION: Äußere Form (Gestaltung von Text, Tabellen, Graphiken etc.), Inhaltliche Form (Strukturierung, sprachliche Gestaltung, fachgerechte Darstellung etc.) PRAXISBEZOGENER ANHANG: Die im Anhang angehängten Dokumente und Unterlagen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. (z.b. erklärende Bilder, Glossar, kundenbezogene Aufträge und Dokumentation, Testprotokolle, etc.) IHK Aachen Seite 11 von 17

12 Formale Kriterien Die Dokumentation: muss ein Deckblatt der Projektarbeit besitzen, mit dem Titel "Schriftliche Projektarbeit zur Abschlussprüfung zum/zur Berufsbezeichnung (ggf. Fachrichtung) und Thema. Sowie mit Name, Anschrift des Prüfungsteilnehmers, der Angabe des Durchführungszeitraums, der Anschrift des Ausbildungs- bzw. Prüfbetriebs und Namen des betrieblichen Verantwortlichen versehen sein. soll dem Auftrag angemessen sein und eine Seitenzahl (ohne Anhang) von ca nicht überschreiten; max. 5 MB im PDF Format, sowie in einem Anhang praxisbezogene Dokumente und Unterlagen beinhalten. Die eigentlichen Seiten und Anlagen sind zu nummerieren; Ausnahme: Deckblatt, Gliederung und externe Anlagen. muss Quelltexte der im Projekt erstellten Programme für das Berufsbild des Fachinformatikers Anwendungsentwicklung beinhalten und sind in schriftlicher Form im Anhang beizulegen. Dabei sollten sich die Quelltexte auf die selbst geschriebenen Anweisungen und die zum Verständnis dieser Programmteile notwendigen fremderstellten Sourcen beschränken. Neben der schriftlichen Form können Quelltexte auch in einem mit gängigen Editoren lesbaren Format auf CD beigefügt werden. muss eine formale Gestaltung besitzen. Saubere und korrekte Gestaltung, Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck, stellen ein durchaus wesentliches Kriterium für die Bewertung dar. muss Kennzeichnungen der Textwiedergaben und/oder Abbildungen aus der Literatur beinhalten. Zitate werden durch... markiert; im Anschluss an die Wiedergabe ist die Quelle zu nennen. - Buchzitate beispielsweise: [STÜRZL, Lean Production in der Praxis, 1993, S.91]. - Zeitschriftenzitate beispielsweise: [ct-magazin, 3. Ausgabe 1999, S. 117]. - Bei Wiedergaben aus dem Internet ist zusätzlich die Angabe der URL beizufügen. Die Dokumentation braucht mit keinem Copyright oder ähnlichem versehen zu werden, da die Prüfungsausschüsse aufgrund ihrer Tätigkeit bei der IHK zur Geheimhaltung betrieblicher Informationen, die sie aus den Arbeiten oder Prüfungsgesprächen erhalten, verpflichtet sind Abgabe und Bewertung Die Dokumentation, die während der Realisierung Ihres Projektes entsteht, stellen Sie nach Fertigstellung als Upload über den bekannten Online-Account mit max. 5 MB im PDF Format in das Online-System der IHK ein. Der Upload muss spätestens am letzten Tag Ihres Durchführungszeitraums bis 12:00 Uhr erfolgen. Wenn es terminliche Veränderungen innerhalb der Projektdurchführung gibt, müssen diese unbedingt mit Ihrem IHK-Projektbetreuer abgestimmt werden. Mit dem Upload der Projektarbeit ist auf Wunsch eine ausgedruckte Originalversion der Projektarbeit Ihrem IHK-Projektbetreuer auszuhändigen. Bis zum Beginn der Präsentation liegt dem Prüfungsausschuss die Bewertung der Dokumentation vor und wird Ihnen nach der Präsentation und dem Fachgespräch mitgeteilt. Der Upload kann nur einmal durchgeführt werden, danach ist jeder weitere Zugriff gesperrt. Eine verspätete Abgabe wird als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet. IHK Aachen Seite 12 von 17

13 2.3 Präsentation und Fachgespräch Allgemein Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die Kammer. Die Termine für Fachgespräch und Präsentation liegen grundsätzlich: FÜR DIE SOMMERPRÜFUNG in den letzten 4-6 vollen Wochen vor den Sommerferien, FÜR DIE WINTERPRÜFUNG im Januar. Zu diesem Termin ist auch das Berichtsheft dem Prüfungsausschuss zur Einsichtnahme vorzulegen. Die vorläufigen Ergebnisse kann der Prüfungsteilnehmer mit seiner Identnummer sowie mit seiner Prüflingsnummer online im Internet abrufen. Die Kammer wird in den Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Tafel oder Flipchart sowie Beamer vorhanden sind. Darüber hinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten. Zur Vorbereitung der Präsentation und der Präsentationstechnik steht dem Prüfling ca. 30 Minuten Rüstzeit zur Verfügung. Kann der Prüfungsteilnehmer seine mitgebrachten Präsentationsmittel nicht zur Funktion bringen, findet die Prüfung unter den gegebenen Bedingungen trotzdem statt und wird in der vorgetragenen Form bewertet. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und dauern 30 Minuten. Die Präsentation sollte ca. 10 bis max. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die restliche Zeit ist für das Fachgespräch vorgesehen Kriterien Der Prüfungsausschuss erwartet von den Teilnehmern, dass die Präsentation eine klar erkennbare, inhaltliche Struktur aufweist. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik situationsgerecht eingesetzt wird. Der Auszubildende hat zum einen seine kommunikative Kompetenz im Rahmen der Präsentation zu beweisen. Andererseits wird auch die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden. Diese Kriterien gehen auch in die Bewertung für Präsentation und Fachgespräch ein. Grundsätzlich muss der Prüfling den fachlichen Hintergrund seiner Projektarbeit vollständig erläutern können. Hierzu gehört nicht nur oberflächliches Bezeichnen von "Schlagwörtern, sondern die fachlich einwandfreie Erklärung derselben. IHK Aachen Seite 13 von 17

14 2.3.3 Verlauf Der Verlauf von Präsentation und Fachgespräch gestaltet sich wie folgt: Vorbereitung der Präsentation durch den Prüfling. Hierzu steht der in der Einladung aufgeführte Prüfungsraum dem Prüfling ca. 30 Minuten vorher zur Verfügung. Er kann dort die Präsentation vorbereiten. Der Prüfungsausschuss kommt in den Raum. Es erfolgt die Begrüßung und Vorstellung des Prüfungsausschusses. Der Prüfling beginnt mit seiner Präsentation. Es wird keine "Verkaufsveranstaltung" bzw. erneute "Verlaufsbeschreibung" des Projektes erwartet, sondern die für das Projekt wichtigen Informationen über Projektumfeld, fachliche Entscheidungen und Handlungen sowie das Ergebnis des Projektes. Sollte die Präsentationsdauer von max. 15 Minuten überschritten werden, wird der Prüfungsausschuss die Präsentation abbrechen. Nach der Präsentation beginnt das Fachgespräch. Im Anschluss fragt der Prüfungsausschuss üblicherweise nach dem Berichtsheft und zieht sich zur Beratung und Bewertung zurück. Nach eingehender Beratung und Bewertung teilt der Prüfungsausschuss dem Prüfling die Prüfungsergebnisse aller Prüfungsteile mit Vorbereitungshilfen Gerade im Bereich der ist der Kundenkontakt an der Tagesordnung und im seltensten Fall ist der Kunde ein guter Bekannter. Insofern gleicht die Prüfungssituation also durchaus einer Situation aus dem "echten" Berufsleben. Sie können einiges dazu tun, um sich vorzubereiten: Eine gute inhaltliche Vorbereitung nimmt Ihnen die Nervosität, da Sie wissen, dass Sie die anstehenden Fragen beantworten können. Üben Sie Ihre Präsentation vor der Prüfung, wenn möglich mehr als einmal. In einem Testlauf erhalten Sie Rückmeldungen zu Ihrer Wirkung und den empfangenen Inhalten bei den Teilnehmern. Nehmen Sie die Rückmeldungen ernst. Sie sollten sich vor Augen führen, dass der Prüfungsausschuss erkennen muss, ob der Prüfungsteilnehmer das Projekt eigenständig erarbeitet und somit fachlich verstanden hat. Dazu gehören auch bei den kaufmännischen Berufen solide fachliche und bei den technischen Berufen grundlegende kaufmännische Hintergründe. IHK Aachen Seite 14 von 17

15 3 Prüfungsteil B 3.1 Allgemein Die Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe geben die Struktur des Prüfungsteils B vor. Er besteht aus den drei Prüfungsbereichen: Ganzheitliche Aufgabe I GH I Ganzheitliche Aufgabe II GH II Wirtschafts- und Sozialkunde WISO Ganzheitliche Aufgaben sollen sich an berufstypischen Geschäftsprozessen orientieren. Sie sollen so beschaffen sein, dass der Prüfling zeigen kann, dass er die für den Berufsalltag typischen Problemstellungen analysieren, Zusammenhänge erkennen und praxisgerechte Lösungswege entwickeln kann. Durch die Lösung der Ganzheitlichen Aufgabe weist der Auszubildende nach, dass er im betrieblichen Gesamtzusammenhang handeln kann. Die beiden Ganzheitlichen Aufgaben I und II sollen aus unterschiedlichen Einsatzgebieten stammen und jeweils mehrere Prozessschritte umfassen. Mit dem Begriff "Ganzheitliche Aufgabe soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen handelt. Die Schwerpunkte werden in der GH I auf den profilprägenden Qualifikationen liegen. Daher werden für jeden der vier Berufe und zusätzlich die beiden Fachrichtungen des Fachinformatikers eigene Aufgaben erstellt. Im Vordergrund stehen Aufgaben zu handlungsbezogenen Geschäftsprozessen. Dabei geht es um Standardprozesse und -situationen und nicht um betriebsspezifische Prozesse und Arbeitsabläufe, weil diese Gegenstand der betrieblichen Projektarbeit sind. Die GH II ist auf die gemeinsamen Kernqualifikationen ausgerichtet. Diese gemeinsamen Kernqualifikationen sind für alle Berufe in den Ausbildungsordnungen einheitlich formuliert. Die GH II besteht je zur Hälfte aus gebundenen und ungebundenen Handlungsschritten. 3.2 Formale Kriterien, Zeitvorgaben und Hilfsmittel Die Aufgabensätze der GH I /GH II sind in jeweils 90 Minuten zu bearbeiten und bestehen aus insgesamt 5 gleichbewerteten Handlungsschritten zu je 25 Punkten. In der Prüfung zu bearbeiten sind davon 4 Handlungsschritte, die vom Prüfungsteilnehmer selbst frei gewählt werden können. Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr.... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 5. Handlungsschritt als nicht bearbeitet und wird nicht bewertet. Auf dem Deckblatt jedes Aufgabensatzes ist ein entsprechender Bearbeitungshinweis deutlich abgedruckt. Wegen identischer Formulierung in den Ausbildungsordnungen wird ein gemeinsamer Aufgabensatz für den Prüfungsbereich WISO erstellt. Dieses Fach wird in 60 Minuten bearbeitet und enthält gebundene handlungsorientierte Aufgaben. Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite der AkA ( unter der Rubrik Prüfungen. verbindlich sind nur die Hilfsmittel zugelassen, die am Tag der schriftlichen Prüfung auf den Aufgabensätzen abgedruckt sind. IHK Aachen Seite 15 von 17

16 3.3 Berufsspezifische Inhalte Verbindliche Vorgabe sind die nachfolgenden Auszüge aus den Ausbildungsverordnungen : Ganzheitliche Aufgabe I Hierbei kommt für jedes Berufsbild ein eigenständiger Themenbereich in Betracht: ".. Fachinformatiker/ -in a) Planen eines Softwareproduktes zur Lösung einer Fachaufgabe. b) Grobplanung eines Projektes für ein zu realisierendes Informations- und Telekommunikationssystem. c) Entwickeln eines Sicherheits- oder Sicherungskonzeptes für ein gegebenes System der Informations- und Telekommunikationstechnik. d) Entwickeln eines Benutzerschulungskonzeptes für ein beschriebenes informations- und telekommunikationstechnisches System. IT-System-Elektroniker/ -in a) Beschreiben der Vorgehensweise zur systematischen Eingrenzung eines Fehlers in einem System der Informations- und Telekommunikationstechnik. b) Anfertigen eines Arbeitsplanes zur Installation und Inbetriebnahme eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik nach vorgegebenen Anforderungen. IT-System-Kaufmann/ -frau a) Erstellen eines Angebotes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnik aufgrund vorgegebener fachlicher und technischer Spezifikationen. b) Planen eines informations- und telekommunikationstechnischen Systems nach vorgegebenen Anforderungen eines Kunden. Informatikkaufmann/ -frau a) Durchführen eines Angebotsvergleiches auf der Grundlage vorgegebener fachlicher und technischer Spezifikationen. b) Entwickeln eines Konzeptes zur Organisation des Datenschutzes, der Datensicherheit oder der Festlegung von Zugriffsrechten. " Ganzheitliche Aufgabe II Hierbei kommen für alle Berufe grundsätzlich gemeinsame Themenbereiche in Betracht: ". a) Bewerten eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik. b) Entwerfen eines Datenmodells für ein Anwendungsbeispiel. c) Benutzergerechtes Aufbereiten technischer Unterlagen. d) Vorbereiten einer Benutzerberatung unter Berücksichtigung auftragsspezifischer Wünsche anhand eines Falles..." Wirtschafts- und Sozialkunde Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: ".. a) allgemeine, wirtschaft- und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.." IHK Aachen Seite 16 von 17

17 4 Bestehen der Abschlussprüfung Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde, siehe auch Absatz Struktur / Ablauf / Gewichtung. Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung (MEPR) findet in der Regel am Tage des Fachgespräches statt. 5 Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse / Verabschiedung Mit Bestehen der Prüfung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse endet die Ausbildung. Zum Abschluss erhalten die Prüfungsteilnehmer eine Prüfungsbescheinigung mit dem Vermerk "Prüfung bestanden" bzw. "Prüfung nicht bestanden". Diese ist dem Ausbildungsbetrieb unverzüglich vorzulegen. Das Prüfungszeugnis wird den Prüfungsteilnehmern an die vorliegende Privatanschrift zugesandt (bitte denken Sie daran Adressänderungen rechtzeitig mitzuteilen). IHK Aachen Seite 17 von 17

Hinweise für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen

Hinweise für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen Hinweise für die Abschlussprüfungen in den IT-Berufen Prüfungsstruktur Prüfungsteil A Prüfungsteil B Projektarbeit Präsentation Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- einschließlich und Aufgabe I Aufgabe

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