Das Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen. Zum startet "ELENA" (Elektronischer Entgeltnachweis)
|
|
- Frieda Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen [ ] Ob Unternehmensteuerreform, Ist-Versteuerung oder erhöhter Kinderfreibetrag, der Jahresbeginn 2010 bringt eine Reihe von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Noch in diesem Jahr soll das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" verabschiedet werden. Der Bundestag hat bereits zugestimmt, der Bundesrat berät das Gesetz am 18. Dezember zum Zum startet "ELENA" (Elektronischer Entgeltnachweis) [ ] Ab 2010 beginnt ein elektronisches Verfahren, das stufenweise den Wegfall der Papier-Ausstellung von Entgeltbescheinigungen für Behörden durch den Arbeitgeber zum Ziel hat. zum Lohnsteuer - Umstellung von etin auf SteuerID [ ] Im Jahr 2010 soll die Umstellung der Datenübermittlung im Lohnsteuerbescheinigungsver-fahren von etin (elektronische Transfer-Identifikationsnummer) auf SteuerID (Steueriden-tifikationsnummer des Arbeitnehmers nach 139b Abgabenordnung) erfolgen. Die Fi-nanzverwaltung hat nunmehr Einzelheiten zur Umstellung mitgeteilt. zum Umsatzsteuer - Merkblatt für die Bauwirtschaft [ ] Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 ein aktualisiertes Merkblatt für die Besteuerung in der Bauwirtschaft (Stand Oktober 2009) veröffentlicht. Das Merkblatt PDF erstellt: 02/03/17 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 1
2 behandelt umfassend umsatzsteuerliche Detailfragen im Zusammenhang mit Bauleistungen und ersetzt das Merkblatt mit Stand Juli zum Umsatzsteuer - Mehr Rechtssicherheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen [ ] Die Europäische Kommission hat den neuen Online-Dienst MIAS (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) vorgestellt. Dieser dient der elektronischen Übertragung von Informationen über in der EU registrierte Unternehmen hinsichtlich der Umsatzsteuer-registrierung. Über diesen Dienst kann ein Steuerpflichtiger eine Bescheinigung erhalten, die nachweist, dass er eine MwSt.-Identifikationsnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft hat. zum Private Nutzung eines Dienstwagens durch GmbH-Geschäftsführer [ ] Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber stellt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom , AZ: VI R 81/06) einen Vorteil des Arbeitnehmers dar und führt damit zu Arbeitslohn. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt. zum Beitragsbemessungsgrenzen 2010 in der gesetzlichen Sozialversicherung [ ] Voraussichtliche Beträge der Beitragsbemessungsgrenze und anderen Rechengrössen in der gesetzlichen Sozialversicherung zum PDF erstellt: 02/03/17 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 2
3 Einkommenssteuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen des Arbeitnehmers [ ] Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur einkommensbzw. lohnsteuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Dezember 2008 (Az: VI R 9/05) soll das BMF-Schreiben zur vom 17. Juli 2000 (BStBl I S. 1204) aktualisiert werden. zum Info - Merkblatt zur Neuregelung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer [ ] Zum 1. Juli 2009 wurde die Umsatzsgrenze für die Anwendung der sogenannten Ist-Versteuerung in den alten Bundesländern auf ,-- Euro erhöht. Die bereits bestehende Sonderregelung zur Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern wurde verlängert. Damit gilt bundeseinheitlich eine Grenze von ,-- Euro, befristet bis zum 31. Dezember zum Schwarzarbeit: Zoll überprüfte weniger Betriebe [ ] Im nunmehr vorliegenden 11. Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung informiert die Bundesregierung über Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit in Deutschland. zum PDF erstellt: 02/03/17 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 3
4 Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Steuerbonus bei Malerarbeiten [ ] Der Steuerbonus für Handwerksleistungen wurde zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch ist es für viele Kunden noch attraktiver geworden, hand-werkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen. Hin und wieder kommt es noch zu Unsicherheiten, besonders bei der Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen und bei der Frage, für welchen Zeitraum der neue Steuerbonus gilt. zum Lohnsteuerbescheinigungen: Künftig Sicherheits-Authentifizierung [ ] Erhöhte Anforderungen an elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen zum Abgabezeitraum Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung [ ] Für Kleinunternehmen gelten seit erhöhte Schwellenwerte zum ZDH mit Gegendarstellung zu Pressebericht über Steuerbonus [ ] In einem Pressebericht der Financial Times Deutschland wird darauf hingewiesen, dass der verdoppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen aufgrund eines formalen Fehlers im Gesetzgebungsverfahrens bereits für das Jahr 2008 geltend gemacht werden kann. Der ZDH hält diese Darstellung für unrichtig. zum PDF erstellt: 02/03/17 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 4
5 Warnung vor fragwürdigen Anbietern zur Arbeitnehmer-Sofortmeldung [ ] Ab dem 01. Januar 2009 gelten wichtige Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Sozialgesetzbuch (SGB). Für Malerbetriebe gilt seitdem u. a. die Pflicht zur Sofort-Meldung neuer Arbeitnehmer zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme. Nun tauchen im Internet Anbieter auf, die diesen Service kostenpflichtig anbieten. zum Steuerbonus für Mal- und Lackierarbeiten nur bei Rechnung und Überweisung [ ] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen gem. 35a EStG bei Barzahlung wie bisher ausgeschlossen ist (Urteil vom VI R 14/08). zum PDF erstellt: 02/03/17 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz 5
Lohnsteuer - Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 Lohnsteuer - Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten [22.12.2011] Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt bekannt, dass es die Urteile
MehrThemen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010
Themen der steuerlichen Mandantenrundschreiben der WTS seit 2010 (Stand Juli 2016) Mandantenrundschreiben 1/2010 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2010 Neues BMF-Schreiben zu haushaltsnahen
MehrBewertung von Sachbezüge in 2007 und 2008
2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 Bewertung von Sachbezüge in 2007 und 2008 [30.11.2006] Die Bundesregierung hat die Werte der Sachbezüge für freie Unterkunft, Wohnung bzw. Verpflegung
MehrL o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )
L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder LSt@finmail.de HAUSANSCHRIFT
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07
BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der
MehrEinführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am 23. Januar 2013 1. Allgemeines
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
Mehrzdie Neuregelungen auf einen Blick
52b EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Aufhebung der Übergangsregelungen zur weiteren Anwendung der allgemeinen Vorschriften des LStAbzugsverfahrens im Übergangszeitraum des Jahres 2011-2012 z Fundstelle:
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer
MehrEU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform
Umsatzsteuer aktuell EU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform vor [11.10.2017] Von: Dr. Patrick Burghardt und Nina Kupke Am 4. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission (im Folgenden EU-Kommission
MehrS t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber
MehrHDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber?
HDE-Sonderinfo Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 18. Oktober 2010 Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1.1.2012 - was ändert sich für die Arbeitgeber? Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
MehrKritische Betrachtung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß 13b UStG im Hinblick auf Bauleitungen an Bauträger und Bauunternehmer
Jura Dorothee Schröder Kritische Betrachtung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß 13b UStG im Hinblick auf Bauleitungen an Bauträger und Bauunternehmer Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen
MehrAltersteilzeit: Neuer Stichtag für Vertrauensschutz
2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 Altersteilzeit: Neuer Stichtag für Vertrauensschutz [01.12.2006] Im Zuge der Beschlüsse zur?rente mit 67? hat das Bundeskabinett einen neuen
MehrLOHN - Jahreswechsel 2009/2010 Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
LOHN - Jahreswechsel 2009/2010 Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Elektronischer Entgeltnachweis ELENA Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft
MehrNewsletter der Rechtsanwaltskammer München
Newsletter der Rechtsanwaltskammer München Ausgabe Nr. 1/2005, Februar 2005 Inhaltsverzeichnis Verzögerung bei der Einführung der neuen Fachanwaltschaften Geänderte Zuständigkeit bei der Einlegung der
MehrNur per an FPF-Bezügezahlung
POSTANSCHRIFT Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,- Dienstsitz Bonn - PF 30 02 52, 53182 Bonn HAUSANSCHRIFT Am Propsthof 78a, 53121 Bonn Nur per E-Mail an FPF-Bezügezahlung Behörden
MehrLohns t e u e r - Info (2 5 / )
Lohns t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Sozialversicherungsrechnungsgrößen 2018 beschlossen... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 3 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz
MehrFG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)
Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche
MehrVBLspezial 10. für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen. Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost.
VBLspezial für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen Januar 2013 Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost. Inhalt 1 Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010. 2 Meldebeispiele
MehrSteuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten. Mecklenburg Vorpommern. Finanzministerium
Steuertipp: Handwerkerleistungen in Privathaushalten Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, trotz der wirtschaftlich hohen Bedeutung der großen und weltweit
Mehrdie pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.
TK Lexikon Arbeitsrecht Dienstwagen Lohnsteuer 1 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung HI941155 HI2761940 Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen
MehrBeispiel: BMF IV C 8 - S /04 BStBl 2004 I S Bezug: BMF-Schreiben vom 20. Oktober IV C 8 - S /04 -
BMF 29. 11. 2004 IV C 8 - S 2225-5/04 BStBl 2004 I S. 1097 Verlustabzug nach 10d EStG; Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung des 10d EStG bei besonderen Verrechnungsbeschränkungen ( 2b EStG, 15 Abs.
MehrAktuelles Steuerrecht. WP/StB/RA Andreas Mader
2 Aktuelles Steuerrecht WP/StB/RA Andreas Mader Gliederung Aktuelle Gesetzgebung Aktuelle Rechtsprechung Neue wichtige Verwaltungsanweisungen Gestaltungsüberlegungen zum Jahresende 4 I. Aktuelle Gesetzgebung
MehrVorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:
Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2010 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze aus dem Bereich
MehrLOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM
LOHNSTEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB DEM 01.01.2011 Ute Roth / Michael Mainusch Finanzamt Trier, 26.01.2011 Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab 01.01.2011 26. Januar 2011 Folie 1 Lohnsteuerrichtlinien 2011
Mehr2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%
Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009)
Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der
MehrAktuelle Ausgestaltung und notwendiger Reformbedarf bei der Besteuerung von Firmenwagen und geldwerter Vorteile
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4205 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Harald Koch
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrR u n d s c h r e i b e n Nr. 14/08
Weißerlenstraße 9 79108 Freiburg Gewerbegebiet Hochdorf Telefon (0761) 7 05 23-0 Telefax (0761) 7 05 23-20 E-Mail: info@vv-suedbaden.de Internet: www.vv-suedbaden.de An die Mitglieder der Fachvereinigung
MehrMandanten-Information
Mandanten-Information EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 1. Die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab 2010 Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 wurde das sog. MwSt-Paket der Europäischen Union in das
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008)
Vorblatt Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrMinijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)
Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrPraxiswissen für Unternehmer Umsatzsteuer & Vorsteuer. Bernhard Köstler
Praxiswissen für Unternehmer Umsatzsteuer & Vorsteuer Bernhard Köstler 2 Inhalt Grundzüge Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug im Schnellüberblick 6 Normalfall: Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug 6 Sonderfall:
MehrELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller
Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Beantragung und Bereitstellung von Freibeträgen im ELStAM-Verfahren. Inhalt 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG...
MehrSteuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer;
Gericht BFH Aktenzeichen VI R 43/09 Datum 11.02.2010 Vorinstanzen Niedersächsisches Finanzgericht, 19.03.2009, Az: 11 K 83/07, Urteil Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Steuerrecht; Gesellschaftsrecht
Mehr"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988)
Information BMF - VI/7 (VI/7) 5. Juni 2013 BMF-010222/0059-VI/7/2013 "Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor,
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrElektronisches Steuerverfahren
Elektronisches Steuerverfahren 46. Berliner Steuergespräch 18. Februar 2013 in Berlin StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer Seite 1 Elektronisches Steuerverfahren
MehrWie man ein elektrisches Fahrrad besteuert
L ohnsteuer-info Oktober 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. JStG 2018: Bundesrat fordert weitere
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
MehrDie elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016
Mandanten-Info Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1 Einführung 2 Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung 2016 2.1 Dauer des
MehrE i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / )
E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Dienstwagen: Eigenleistungen des Arbeitnehmers und Arbeitslohnkürzung in der Einkommensteuer-Erklärung...
MehrAktuelle Besteuerung von Personenunternehmen / Personengesellschaften A Gesetzesänderungen... 7
Inhaltsverzeichnis A Gesetzesänderungen... 7 A.1 Zollkodexanpassungsgesetz... 7 A.1.1 Ausweitung des Teileinkünfteverfahrens... 8 A.1.2 Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Metallen... 21 A.1.3 Abgabe
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrUmsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)
Entwurf der Bundesregierung Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen
MehrGesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr; Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Dok.-Nr.: 5236146 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2334 / 14 / 10002-03 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 14.12.2016 Weitere Anwendbarkeit bestätigt für Steuertatbestände, die nach dem
MehrUmsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft Erneuerbare Energien, Photovoltaikanlagen, Wärmeabgabe durch BHKW-Betreiber 9
HLBS-Umsatzsteuer 2013 1 Erneuerbare Energien, Photovoltaikanlagen, Wärmeabgabe durch BHKW-Betreiber 9 1.1 Umsatzsteuerliche Konsequenzen aufgrund der Neuregelung des EEG mit Wirkung ab 01.04.2012 / 01.01.2014
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
Mehr1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2
MehrRICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113,
7.12.2018 L 311/3 RICHTLINIEN RICHTLINIE (EU) 2018/1910 S RATES vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des
MehrStellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
FINANZKOMMISSION, GEMEINNÜTZIGKEIT UND STEUERN 04.07.2007 Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
MehrAktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern
Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, 35a EStG Veranstaltungsorte: 4. Oktober 2016 in Nürnberg 5. Oktober 2016 in Würzburg 11. Oktober
Mehrzdie Neuregelungen auf einen Blick
39b EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Anpassung des 39b zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs an die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale z Erweiterung des Regelungsbereichs des
MehrBundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 43/09
Bundesfinanzhof Urt. v. 11.02.2010, Az.: VI R 43/09 GmbH-Recht: Vertragswidrig den Firmen-Pkw benutzt: Arbeitslohn oder vga? Nutzt ein Geschäftsführer einer GmbH vertragswidrig den ihm zur Verfügung gestellten
MehrDie elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013
Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013 Eine Arbeitshilfe für die Entgeltabrechnung Bearbeitet von StB Fromme, Thomas Fromme 2. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. 200 S. Paperback ISBN 978 3 89577 709 7
MehrDas Wichtigste in Kürze. Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Wichtigste in Kürze Sehr geehrte Damen und Herren, ab 2010 muss für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erstmals die steuerliche Identifikationsnummer verwendet werden. Arbeitgeber
Mehr3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.
3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die tägliche persönliche Briefpost ist in der Regel überschaubar. Anders sieht es aber in Poststellen
MehrMerkblatt der Albertakademie
Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht
MehrSteuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerbeteiligung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Tarifrunde 2002/2003 hatten sich die
MehrMaterielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug
Materielle Änderungen und Verfahrensänderungen beim Lohnsteuerabzug - Nutzung der Vorteile des "Splittingverfahrens" nach deutschem Steuerrecht - Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM), die elektronische
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
Mehr97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge
97 ESt EStG 3, 6, 8 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Færderung von Elektromobilitåt im Straßenverkehr 1 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen eingefçhrt, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver
MehrARBEITGEBER INFO 1/2012
ARBEITGEBER INFO 1/2012 INFORMATIONEN ZU GESETZEN UND TARIFVERTRÄGEN FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ TVÖD-INFORMATIONEN KINDERBEZOGENE ENTGELTBESTANDTEILE GEM. 11 TVÜ-VKA AUS DER RECHTSPRECHUNG ABMELDEPFLICHT
Mehr1 Aus der Gesetzgebung
L ohnsteuer-info April 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz...
MehrR U N D S C H R E I B E N 5 /
An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2012 2. Berechnungswerte für das Jahr 2012 3. Informationen zur Jahresmeldung
MehrMerkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen
Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber
MehrGemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE,
Mehrwir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem oben bezeichneten Gesetzentwurf, die wir gern wahrnehmen.
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail: Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Ka/Ze Tel.: +49 30 240087-49 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 15. April 2011 Entwurf eines Gesetzes
Mehrper
Herrn MDg Dr. Günter Hofmann Leiter Unterabteilung III C Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin per E-Mail: IIIC1@bmf.bund.de Berlin, 07.03.2018 COM(2018)21; Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010)
Entwurf Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
Mehr¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017
Januar 10.01.2018 Umsatzsteuerpflichtige USt-Voranmeldung ¾ ¾bei monatlichen USt-Vorauszahlungen für Dezember 2017 für November 2017 ¾ ¾bei quartalsweisen USt-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2017 10.01.2018
MehrInhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
Die wichtigsten Änderungen in 2014 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 2.2 Unterlagen für Meldungen an die
MehrAnwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrLohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrErstellen und Versenden der Lohnsteuerbescheinigung
Erstellen und Versenden der Lohnsteuerbescheinigung Impressum Sage GmbH Franklinstraße 61-63 60486 Frankfurt am Main Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr
MehrMandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen
Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer
MehrOberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrJoachim Matheis Steuerberater
Haben Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters, verwenden Sie bitte diesen Link: http://www.steuerberater-matheis.com/storage/news/newsletter-aktuell.html Ausgabe 2/2010 Sehr geehrte Damen und
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
MehrGeänderte Zuständigkeiten im Finanzamt
Geänderte Zuständigkeiten im Finanzamt Das übernimmt ab 1. Juli 2015 das Finanzamt Frankenthal. Der Standort Frankenthal bleibt als Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen mit eigenem Service-Center erhalten.
MehrAnlage 1. Sehr geehrte Damen und Herren,
Anlage 1 Merkblatt zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 9. Dezember 2010 auf den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Karlsruhe
MehrBundesamt für Finanzen
Bundesamt für Finanzen Steuern und zentrale Dienste Ihr Ansprechpartner: Herr Arnold Tel.: 01888 406-2460 Fax: 01888 406-2661 E-Mail: Wolfgang.Arnold@bff.bund.de _ Bundesamt für Finanzen 53221 Bonn Behörden
MehrInformationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag
Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Bundesrat Drucksache 723/07 19.10.07 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz - G Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008)
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
Mehr