Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Früherkennungsuntersuchungen von Hörstörungen bei Neugeborenen (gültig ab

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1 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Früherkennungsuntersuchungen vn Hörstörungen bei Neugebrenen (gültig ab ) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zielsetzung Das nach diesen Richtlinien durchzuführende Neugebrenen-Hörscreening dient primär der Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust vn 35 db. Slche Hörstörungen sllen bis zum Ende des 3. Lebensmnats diagnstiziert und eine entsprechende Therapie bis Ende des 6. Lebensmnats eingeleitet sein. 2 Geltungsbereich (1) Die Richtlinie gilt auf Grundlage vn 26 des Fünften Buches Szialgesetzbuch (SGB V) für alle zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen vn Hörstörungen bei Neugebrenen, unabhängig davn, welcher Leistungserbringer sie durchführt. (2) Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-)Weiterbildungsrdnung der Bundesärztekammer und schließen die Ärzte ein, die aufgrund vn Übergangsregelungen der für sie zuständigen Ärztekammern zum Führen der aktuellen Bezeichnung berechtigt sind der aufgrund der für sie geltenden Weiterbildungsrdnung zur Erbringung der entsprechenden Leistung(en) berechtigt sind. 3 Anspruchsberechtigung Neugebrene haben Anspruch auf die Teilnahme am Neugebrenen-Hörscreening entsprechend dieser Richtlinie. 4 Aufklärung und Einwilligung Vr Einleitung des Neugebrenen-Hörscreenings sind die Eltern (Persnensrgeberechtigten) anhand des Merkblattes des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechend Anlage 7 über Vr- und Nachteile aufzuklären. Die Eltern (Persnensrgeberechtigten) entscheiden über die Teilnahme an der Untersuchung. Ihre Ablehnung ist mit der Unterschrift zumindest eines Elternteils (Persnensrgeberechtigten) zu dkumentieren. II. Verfahren 5 Grundsätze des Neugebrenen-Hörscreenings (1) Das Neugebrenen-Hörscreening umfasst die Messung takustischer Emissinen (transitrisch evzierte takustische Emissinen, TEOAE) und/der die Hirnstammaudimetrie (AABR) einschließlich der ggf. gemäß Absatz 3 durchzuführenden Untersuchung. Der Erflg des Screenings ist insbesndere abhängig vn der Zuverlässigkeit der Befundergebnisse und der zeitnahen Durchführung einer umfassenden pädaudilgischen Nachflgediagnstik bei auffälligen Befunden. 1

2 (2) Das Neugebrenen-Hörscreening erflgt für jedes Ohr mittels TEOAE der AABR und sll bis zum 3. Lebenstag durchgeführt werden. Für Risikkinder für knnatale Hörstörungen ist die AABR bligat. Bei Frühgebrenen sll die Untersuchung spätestens zum Zeitpunkt des errechneten Geburtstermins, bei kranken der mehrfach behinderten Kindern unter Beachtung der Zusatzstörungen und ntwendigen klinischen Maßnahmen spätestens vr Ende des 3. Lebensmnats erflgen. Bei Geburt im Krankenhaus erflgt die Untersuchung vr Entlassung. Bei Geburt außerhalb des Krankenhauses der nicht erflgter Untersuchung findet die Untersuchung spätestens im Rahmen der U2 statt. (3) Bei auffälligem Testergebnis der Erstuntersuchung mittels TEOAE der AABR sll möglichst am selben Tag, spätestens bis zur U2 eine Kntrll-AABR durchgeführt werden. Die Untersuchung erflgt an beiden Ohren. (4) Bei einem auffälligen Befund in dieser Kntrll-AABR sll eine umfassende pädaudilgische Knfirmatinsdiagnstik bis zur 12. Lebenswche erflgen. 6 Durchführungsverantwrtung und Qualifikatin (1) Die Verantwrtung für die Durchführung des Neugebrenen-Hörscreenings liegt bei Geburt im Krankenhaus bei dem Arzt, der für die geburtsmedizinische Einrichtung verantwrtlich ist. (2) Bei Geburt außerhalb des Krankenhauses liegt die Verantwrtung für die Veranlassung der Untersuchung bei der Hebamme der dem Arzt, die der der die Geburt verantwrtlich geleitet hat. Das Neugebrenen-Hörscreening kann bei Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzten für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Fachärzten für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen durchgeführt werden, sweit sie berufsrechtlich hierzu berechtigt sind. (3) In den Fällen, in denen ausnahmsweise im Krankenhaus nach auffälliger Erstuntersuchung keine Kntrll-AABR bis zur U2 durchgeführt wurde, wird die AABR bis spätestens zur U3 vn Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzten für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Fachärzten für Sprach-, Stimmund kindliche Hörstörungen vrgenmmen, sweit sie berufsrechtlich hierzu berechtigt sind. (4) Die ggf. ntwendige pädaudilgische Knfirmatinsdiagnstik wird durch Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen der pädaudilgisch qualifizierte Fachärzte für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde durchgeführt. 7 Apparative Anfrderungen Die Geräte zur Messung vn TEOAE und AABR müssen den für diese Untersuchungen einschlägigen technischen Anfrderungen genügen. Eine entsprechende Gewährleistungsgarantie des Herstellers erfüllt diese Bedingung. 8 Qualitätssicherung (1) Bei Geburt und Durchführung des Neugebrenen-Hörscreenings in einem Krankenhaus sll das Krankenhaus nachflgend genannte Qualitätsziele erfüllen: Der Anteil der auf Hörstörungen untersuchten Kinder zur Gesamtzahl der Neugebrenen sll bei mindestens 95 % liegen. Mindestens 95% der in der Erstuntersuchung auffälligen Kinder sllen vr Entlassung aus dem Krankenhaus eine Kntrll-AABR erhalten haben. 2

3 Der Anteil der untersuchten Kinder, für die eine pädaudilgische Knfirmatinsdiagnstik gemäß 5 Abs. 4 erfrderlich ist, sll höchstens bei 4% liegen. (2) Wird das Neugebrenen-Hörscreening bei einem niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen erbracht, s sllen nachflgend genannte Qualitätsziele erfüllt werden: Mindestens 95% der in der Erstuntersuchung auffälligen Kinder sllen in derselben Betriebsstätte, in der die Untersuchung durchgeführt wurde, eine Kntrll-AABR erhalten. Der Anteil der primär beim Vertragsarzt untersuchten Kinder, für die eine pädaudilgische Knfirmatinsdiagnstik gemäß 5 Abs. 4 erfrderlich ist, sll höchstens bei 4% liegen. (3) Unabhängig vn der Verantwrtung für die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung gemäß 6 hat der die U3 durchführende Arzt sich zu vergewissern, dass das Neugebrenen-Hörscreening dkumentiert wurde. Ist die Durchführung der Untersuchung nicht dkumentiert, s hat er die Untersuchung zu veranlassen swie Durchführung und Ergebnis zu dkumentieren. Dasselbe gilt für die U4 und U5 durchführenden Ärzte. (4) Der Erflg des Neugebrenen-Hörscreenings ist abhängig vn der zeitnahen Durchführung einer umfassenden audilgischen Nachflgediagnstik bei auffälligen Befunden und der Therapieeinleitung. Um zu gewährleisten, dass das Neugebrenen-Hörscreening allen Neugebrenen zur Verfügung steht und alle im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auffällig getesteten Neugebrenen die Knfirmatinsdiagnstik in Anspruch nehmen, sllen Krankenhäuser bzw. Hebammen und niedergelassene Ärzte, die die Früherkennungsuntersuchung durchführen, auch die über die in 9 geregelten Dkumentatinen hinausgehenden länderspezifischen Regelungen berücksichtigen (z. B. Dkumentatin durch Screeningkarten des Erweiterten Neugebrenen-Screenings). 9 Dkumentatin (1) Im Gelben Kinderuntersuchungsheft (Anlage 1) werden Durchführung und Ergebnisse (differenziert nach einseitig/beidseitig) dieser Früherkennungsuntersuchung swie ggf. die Durchführung einer Knfirmatinsdiagnstik dkumentiert. (2) Zusätzlich zur Dkumentatin im Gelben Heft haben die Leistungserbringer des Neugebrenen-Hörscreenings ab dem 1. Januar 2009 einmal im Kalenderjahr eine Sammelstatistik über flgende Parameter zu erstellen: Gesamtzahl der Neugebrenen (nur im Krankenhaus zu erfassen) Anzahl der im Rahmen des Neugebrenen-Hörscreenings getesteten Neugebrenen differenziert nach TEOAE / AABR als Erstuntersuchung Anzahl der Neugebrenen mit auffälliger TEOAE (differenziert nach einseitig/beidseitig auffällig) Anzahl der Neugebrenen mit auffälliger AABR (differenziert nach Erst- und Kntrlluntersuchung swie nach einseitig/beidseitig auffällig) 3

4 Anzahl der Neugebrenen mit auffälliger TEOAE und auffälliger AABR (differenziert nach einseitig/beidseitig auffällig) (3) Sammelstatistiken sind auf Anfrage der vm Gemeinsamen Bundesausschuss für die Evaluatin bestimmten Stelle zur Verfügung zu stellen. Diese Daten können auch in Zusammenarbeit mit den länderspezifischen Screeningzentren erhben werden. (4) Flgende Parameter müssen im Rahmen der U3, U4 und U5 überprüft und im Gelben Heft dkumentiert werden: Neugebrenen-Hörscreening ist bereits erflgt und im Gelben Heft dkumentiert Neugebrenen-Hörscreening selbst durchgeführt bzw. veranlasst falls Dkumentatin im Gelben Heft fehlt Ergebnisse des Neugebrenen-Hörscreenings (Früherkennungs-untersuchung unauffällig, Knfirmatinsdiagnstik veranlasst, Knfirmatinsdiagnstik bereits durchgeführt, angebrene Hörstörung bei Knfirmatinsdiagnstik festgestellt, einseitig/beidseitig). 10 Evaluatin 1) Das Neugebrenen-Hörscreening wird hinsichtlich Qualität und Zielerreichung durch eine Studie evaluiert. Hierzu beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss Art, Umfang und Zeitrahmen der Evaluatin. (2) Zielparameter für die Evaluatin sind insbesndere Häufigkeit der durchgeführten Untersuchung differenziert nach Ort der Leistungserbringung (für die Kliniken auch die Erfassungsraten), Anzahl der auffälligen Erstuntersuchungen differenziert nach Methde und nach einseitig/beidseitig auffällig, Anzahl der auffälligen Kntrll-AABR differenziert nach Methde der Erstuntersuchung und einseitig/beidseitig auffällig, Anzahl der richtig-psitiven Befunde, Zeitpunkt der Diagnsestellung und Therapieeinleitung, Anzahl der falsch-psitiven Befunde. 11 Anpassung Spätestens 5 Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinienänderung sll der Gemeinsame Bundesausschuss das Neugebrenen-Hörscreening prüfen und erfrderliche Änderungen beschließen. 4

5 Anlage 7 - Merkblatt des G-BA zum Neugebrenen-Hörscreening Gemeinsamer Bundesausschuss Neugebrenen-Hörscreening Elterninfrmatin zur Früherkennungsuntersuchung vn Hörstörungen bei Neugebrenen Liebe Eltern, die Geburt Ihres Kindes liegt gerade hinter Ihnen. Die meisten Kinder kmmen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedch seltene angebrene der um den Geburtszeitpunkt auftretende Erkrankungen, die bei Neugebrenen nch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind, wie zum Beispiel Hörstörungen. Bleibende Hörstörungen treten bei etwa 2 vn 1000 Neugebrenen auf. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Störungen der Hör- und Sprachentwicklung und nachflgend der geistigen, szialen, emtinalen, bildungsund berufsbezgenen Entwicklung führen. Um slche Hörstörungen zu erkennen, wird eine Früherkennungsuntersuchung für alle Neugebrenen angebten (Neugebrenen- Hörscreening). Warum wird das Neugebrenen- Hörscreening durchgeführt? Angebrene der um den Geburtszeitpunkt auftretende Hörstörungen sllten möglichst frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung können die Flgen einer slchen Hörstörung vermieden werden. Wann und wie wird untersucht? Das Hörscreening wird in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes durchgeführt, möglichst vr der Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Die Tests sind völlig schmerzfrei und können durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft, am besten nach dem Füttern. Wie kann man eine Hörstörung feststellen? Für das Neugebrenen-Hörscreening werden zwei Verfahren angewendet: die Messung der takustischen Emissinen und die Hirnstammaudimetrie. Bei diesen Verfahren muss Ihr Kind nicht mitarbeiten. Was sind takustische Emissinen und wie werden sie gemessen? Die Messung der takustischen Emissinen (OEA) basiert darauf, dass ein nrmales Innenhr nicht nur Schall empfangen, sndern auch aussenden kann. Dazu wird eine kleine Snde in den äußeren Gehörgang eingeführt. Diese gibt leise Klick - Geräusche ab. Diese Geräusche werden ins Innenhr frtgeleitet, zur Hörschnecke mit ihren Sinneszellen. Erreichen die Töne ihr Ziel, antwrten diese Zellen, ähnlich einem Ech, mit Schwingungen, die wiederum als Schallwellen vm Innenhr zurück ins äußere Ohr übertragen werden. Drt nimmt ein an der Snde befestigtes winziges Mikrfn die Schallwellen auf und misst, wie stark sie sind. Bleibt das Signal aus der ist es sehr schwach, kann dies auf eine gestörte Schallaufnahme im Innenhr hinweisen. Die Ursache ist häufig eine Störung der Sinneszellen. Ein schlechtes Messergebnis bedeutet aber nicht immer, dass das Kind schwerhörig ist. Zum Beispiel kann die Signalaufnahme verzerrt werden, wenn das Kind unruhig ist, Flüssigkeit im Ohr hat der Hintergrundgeräusche stören. Wie funktiniert die Hirnstammaudimetrie? Durch diese Messung lässt sich feststellen, b die Übertragung der Schallsignale ins Gehirn richtig funktiniert. Die Hirnstammaudimetrie (englisch: Brainstem electric respnse audimetry, BERA der auditry brainstem respnse, ABR) ist eine spezielle Elektrenzephalgrafie (EEG) ein Verfahren, das die vm Innenhr und Teilen der 5

6 Hörbahn (Hörnerv und Hör-Gehirn) prduzierten elektrischen Aktivitäten misst. Vr der Messung werden am Kpf des Kindes zunächst kleine Metallplättchen (Elektrden) auf die Haut geklebt. Über eine Snde der einen Kpfhörer werden dann ebenfalls Klickgeräusche in das Ohr gesendet. Über die Elektrden wird gemessen, b die Schallwellen als elektrische Impulse aus dem Innenhr an das Gehirn weiter geleitet und verarbeitet werden. Ist die Antwrt des Innenhrs der vn Teilen der Hörbahn gestört, liegt ein Hinweis auf eine Hörminderung vr, der eine weitere Untersuchung erfrderlich macht. Auch dieser Test erfrdert eine ruhige Umgebung. Je aktiver und wacher das Kind ist, dest mehr elektrische Signale prduziert sein Gehirn, und es wird schwierig, die Signale der Hörbahn vn diesen zu unterscheiden. Deshalb ist es am besten, wenn Ihr Kind während der Untersuchung schläft. Zusammen mit der OAE kann die Hirnstammaudimetrie auch Hinweise liefern, b das Hören durch eine Schädigung im Innenhr der der Hörbahn beeinträchtigt ist. Ihr Kind erhält entweder eine der beiden Untersuchungen der beide. Was bedeutet das Testergebnis? Das Ergebnis des Hörscreenings ist nch keine Diagnse. Ein unauffälliges Ergebnis bedeutet, dass eine Hörstörung weitgehend ausgeschlssen werden kann. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet nch nicht, dass Ihr Kind schlecht hört, sndern dass das Screening- Ergebnis kntrlliert werden muss. Nur ungefähr ein Kind vn 30 bis 40 im Screening auffälligen Kindern hat tatsächlich eine Hörstörung. Dennch ist es für die weitere Entwicklung Ihres Kindes besnders wichtig, bei einem auffälligen Befund im Screening das Hörvermögen überprüfen zu lassen. Es ist dann eine Kntrlle mittels Hirnstammaudimetrie nötig der eine genauere, diagnstische Untersuchung des Hörsystems. Eine Hörstörung kann aber auch erst im Laufe der Entwicklung eines Kindes auftreten, z.b. durch eine Infektin im Kleinkindalter. Deshalb ist es auch nach einem unauffälligen Testergebnis wichtig, dass Sie als Eltern bei Ihrem Kind auch weiterhin darauf achten, b Ihr Kind gut hört. Können Hörstörungen bei Neugebrenen behandelt werden? Neugebrenen-Hörstörungen lassen sich in den meisten Fällen nicht heilen, aber s wirksam behandeln, dass eine weitgehend nrmale Entwicklung des Kindes zu erwarten ist. Dazu ist meist die Versrgung mit einem der zwei Hörgeräten nötig, manchmal auch eine Operatin des Mittelhrs der eine Versrgung mit einem Cchlea-Implantat (elektrnische Innenhr-Prthese) und eine Frühförderung des Hörens. All diese Behandlungen sind ums wirksamer, je früher sie erflgen. Muss Ihr Kind an der Untersuchung teilnehmen? Die Teilnahme am Neugebrenen-Hörscreening ist freiwillig, die Ksten werden vn der Gesetzlichen Krankenversicherung übernmmen. Zum Whle Ihres Kindes empfehlen wir Ihnen, das Hörscreening durchführen zu lassen. Wenn Sie mit der Untersuchung jedch nicht einverstanden sind, infrmieren Sie bitte das medizinische Persnal und unterschreiben Sie im flgenden Feld. Ich bin mit der Untersuchung nicht einverstanden. Datum, Unterschrift mind. eines/r Persnensrgeberechtigten 6

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