Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester im Studiengang Außen- wirtschaft / Internationales Management (Bachelor)
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- Claudia Gerber
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1 Information zur Vorpraxis und zum Praxissemester im Studiengang Außenwirtschaft / Internationales Management (Bachelor) an der Fakultät Wirtschaft und Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Stand Wintersemester 2006/2007) 1. Zweck 1.1 Vorpraxis In der Vorpraxis erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen in vorwiegend kaufmännischen Tätigkeiten in einem Wirtschaftsunternehmen. Sie erhalten Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Die Vorpraxis dient der Verknüpfung von Studium und Praxis und dem Kennenlernen des Berufsfeldes und somit der Vorbereitung auf das Studium. 1.2 Praxissemester Das Praxissemester führt die Studierenden an die praktische Tätigkeit von Absolventen des Studienganges Außenwirtschaft/Internationales Management (Bachelor of Arts) heran. Durch die praktische Mitarbeit in kaufmännischen Tätigkeitsbereichen wenden sie die im theoretischen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lösung der Probleme der Praxis an. Dabei sollten betriebliche Aufgaben selbständig bearbeitet werden. Im Praxissemester lernen die Studierenden verschiedene Aspekte betrieblicher Entscheidungsprozesse kennen und erhalten vertiefte Einblicke in die ökonomischen, organisatorischen, sozialen und technischen Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Sie bekommen dadurch Anregungen für das weitere Studium sowie für die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung der abschließenden schriftlichen Arbeit (Bachelor Thesis). 2. Regelungen für die Vorpraxis Zur Dauer der Vorpraxis gilt: 10 Wochen Vorpraxis insgesamt davon mindestens 8 Wochen vor Studienbeginn von den 8 Wochen: 1
2 o 5 Wochen im Bereich Rechnungswesen/Buchführung (Vorpraxis 1) o 3 Wochen im Bereich Technik/Produktion/Logistik (Vorpraxis 2) die verbleibenden 2 Wochen im Bereich Personalwesen (Vorpraxis 3). Die Vorpraxis ist eine modulbezogene Prüfungsvoraussetzung, d.h. dass an den Prüfungen in ABWL 1 und Rechnungswesen 1 im ersten Semester nur teilnehmen kann, wer die Vorpraxis 1 und die Vorpraxis 2 geleistet hat. Außerdem gilt, dass die Vorpraxi 3 vor der Vorlesung "International Human Resource and Change Management" (Modulprüfung) im 2. Semester vollständig geleistet werden muss. Gleichwertige praktischen Tätigkeiten können angerechnet werden. Dazu gilt: Anerkennung der gesamten Vorpraxis nach kaufmännischer Lehre oder Abschluss an der Fachoberschule Wirtschaft ist möglich. Anerkennung einer der kaufmännischen Ausbildung vergleichbaren praktischen Vorbildung ist möglich. Bei technischer Ausbildung ist eine Anerkennung von bis zu 3 Wochen für die Vorpraxis 2 möglich. Für die Anekennung einzureichende Unterlagen: Praktikumszeugnis u. Praktikumsbericht (Umfang 7 Seiten). Keine Anrechnung von Teilzeittätigkeit. Praktika der allgemein bildenden Schulen sowie Tätigkeiten im Rahmen des Wehr- bzw. Ersatzdienstes werden nicht angerechnet Das Praktikum sollte nur in Betrieben abgeleistet werden, in denen die Aufgabenbereiche Rechnungswesen/Buchführung, Technik/Produktion/Logistik und Personalwesen eigenständige organisatorische Einheiten bilden. Es wird wegen der oben genannten Abhängigkeiten sehr empfohlen, alle 10 Wochen bereits vor dem Studienbeginn zu leisten. 2
3 3. Regelungen für das Praxissemester Das Praxissemester beträgt mindestens 24 Wochen. Mindestens 20 Wochen sind als praktische betriebliche Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Fehlzeiten) abzuleisten. Vier Wochen dienen der Anfertigung des Praktikumsberichtes. Das Praxissemester ist in nur einem Betrieb abzuleisten. In besonders begründeten Fällen können die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten hiervon Ausnahmen genehmigen. Die praktische Tätigkeit soll sich auf einen Betriebsbereich konzentrieren. Das Praxissemester wird in der Regel im fünften Fachsemester abgeleistet. Voraussetzung für das Praxissemester ist, dass alle Modulprüfungen des 1. bis 3. Semesters erfolgreich abgeschlossen wurden Deutsche Studierende müssen während des Praxissemesters im Ausland arbeiten. Sofern diese Regelung zu einer unbilligen Härte z.b. aus familiären und sozialen Gründen - und zu einer nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. Ausländische Studierende müssen während des Praxissemesters in Deutschland oder in einem Land, das nicht ihr Heimatland ist, arbeiten. Sofern diese Regelung zu einer unbilligen Härte - z.b. aus familiären und sozialen Gründen - und zu einer nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. Die Studierenden sollen im Hauptpraktikum Aufgaben ihres zukünftigen Berufsfeldes allein oder im Team unter fachlicher Anleitung bearbeiten. Diese sollen bevorzugt in übergreifende Zusammenhänge einführen. Daher sollten die Studierenden weitgehend in unternehmerische Prozesse eingebunden werden, was insbesondere auch die Teilnahme an Besprechungen bedeutet, die ihr Aufgabengebiet betreffen. Die Aufgabenstellung soll dem Ausbildungsstand der Studierenden sowie ihrer Fachrichtung entsprechen und in terminlicher Hinsicht überschaubar sein. Im Interesse einer vertieften und auch für den Ausbildungsbetrieb nutzbaren Mitarbeit sollen die 3
4 Studierenden daher nur in einem, höchstens zwei Betriebsbereichen eingesetzt werden, wie z.b.: Marketing/Vertrieb Controlling/Rechnungswesen Finanzen Logistik Datenverarbeitung/Organisation Personalwesen Auf das Praxissemester können gleichwertige praktische Tätigkeiten in Ausnahmefällen angerechnet werden, sofern diese durch umfassende Verantwortung gekennzeichnet sind und der Zielsetzung des Praxissemesters entsprechen. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss auf Empfehlung der Beauftragten für Praktikanten-angelegenheiten. 4. Beschaffung eines Praktikantenplatzes und Anerkennung des Praktikums 4.1 Vorpraxis Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für die Vorpraxis selbständig. Ihnen wird empfohlen, sich von den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten über die Zielsetzung und die Anforderung der Vorpraxis beraten zu lassen. Die Anerkennung der Vorpraxis erfolgt durch die Beauftragten für Praktikanten-angelegenheiten. Hierzu legen die Studierenden die Bescheinigung des Praktikums-betriebes über Dauer und Inhalt des Praktikums sowie einen vom Betrieb anerkannten ausführlichen Tätigkeitsbericht vor (s.o.s.2). 4.2 Praxissemester Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für das Praxissemester selbständig. Vor Abschluss des Praktikantenvertrages ist die Genehmigung durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten einzuholen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn das beabsichtigte Praktikum den Anforderungen der Richtlinien auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung entspricht. Nach der Genehmigung schließen die Studierenden einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Eine 4
5 Durchschrift des Vertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung des Praktikumsbetriebes legen die Studierenden den Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten vor. Die Anerkennung des erfolgreich abgeleisteten Praxissemesters wird durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten bescheinigt. Hierzu legen die Studierenden vor: einen Nachweis über die Genehmigung des Praxissemesters eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer, Inhalte, Einsatzbereiche und Einsatzorte Nachweise über die Teilnahme an den das Praxissemester vorbereitenden bzw. begleitenden Lehrveranstaltungen einen Nachweis über die Anerkennung des ausführlichen Praktikumsberichtes durch die Betreuungsprofessoren 5. Praktikantenvertrag Die Praktikantin bzw. der Praktikant schließt mit dem Praktikumsbetrieb sowohl für die Vorpraxis als auch für das Praxissemester einen schriftlichen Praktikantenvertrag ab, in dem Ausbildungsinhalte, Betreuung, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist kein Vertragspartner. Einen vom Department Wirtschaft der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg empfohlenen Mustervertrag für das Praxissemester finden Sie hier im Internet. 6. Begleitende Lehrveranstaltungen und Praktikantenbetreuung während des Praxissemesters Im dritten Fachsemester wird eine vorbereitende Lehrveranstaltung mit Teilnahmepflicht durchgeführt. In ihr werden die Studierenden über die Zielsetzung und die Anforderungen des Praxissemesters informiert und auf die Arbeitssituation im Betrieb vorbereitet. Außerdem wird ausführlich auf das Verfahren zu Ableistung des Praxissemesters und entsprechende studiumsrelevante Inhalte eingegangen. Für Beratungen zum Praxissemester stehen die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten des Departments während der Sprechstunden zur Verfügung. Während des Praktikums werden die Studierenden individuell von Professorinnen und Professoren des Departments betreut. Die Zuordnung der 5
6 Studierenden zu den betreuenden Personen erfolgt durch die Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten. Die Studierenden setzen sich frühzeitig mit ihren Betreuern in Verbindung, legen diesen das Praktikumskonzept vor und verabreden nähere Einzelheiten der Betreuung. Nach dem Praktikum findet ein Kolloquium zum Praxissemester statt. Dieses wird in der Regel von den betreuenden Personen in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg durchgeführt. Die Studierenden übersenden spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikums einen ausführlichen Zwischenbericht an die betreuende Person. Bei einem Praktikum in Hamburg findet das Kolloquium in der Regel während des betreffenden Semesters statt. 7. Stellung der Praktikantin und des Praktikanten zur Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 7.1 Vorpraxis Die Vorpraxis wird in der Regel vor Aufnahme des Studiums an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg abgeleistet. Die Praktikantin bzw. der Praktikant ist in dieser Zeit nicht Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Da ein geringer Teil der Vorpraxis auch nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden kann, sind Studierende, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dann Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, können daher an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an Wahlen teilnehmen und in der Selbstverwaltung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg tätig sein, sofern dies keine Beeinträchtigung der praktischen Ausbildung im Betrieb bedeutet. Im Regelfall wird für noch ausstehende Teile der Vorpraxis die vorlesungsfreie Zeit genutzt. 7.2 Praxissemester Während des Praxissemesters ist die Praktikantin bzw. der Praktikant an der Hochschule eingeschrieben und daher Mitglied der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Die Studierenden sind daher verpflichtet, sich für das Praxissemester unter der Angabe Praxissemester zurückzumelden. Sie behalten während dieser Zeit ihre Rechte als Studierende. Über Studiengebühren im 6
7 Praxissemester sowie über die Möglichkeit, sich die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten zu lassen, informiert das Studierendenzentrum. 7
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