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4 ! " In der Gemeinde Auw wurde 2006 eine Tempo-30-Zone in der Käsereistrasse - Bergstrasse realisiert. In einem 2. Schritt wurde im Quartier Tschupis im Jahr 2008 eine weitere Tempo-30-Zone eingerichtet. Entsprechend dem übergeordneten Konzept soll nun auch im Quartier Unterdorf der Gemeinde Auw eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden Eine Tempo-30-Zone soll auch in diesem Wohnquartier realisiert werden. Die vorgesehenen Massnahmen, um diese Qualitätsverbesserungen des öffentlichen Raumes zu erreichen, sind folgende: Verkehrsrechtlich: Tempo-30-Signalisation Baulich/gestalterisch: Torsituationen Bewusstseinsbildend: Rechtsvortrittsmarkierungen an Kreuzungen, Tempo-30- Markierungen beim Zoneneingang Öffentlichkeitsarbeit Dieses verkehrstechnische Gutachten beinhaltet hauptsächlich Angaben über die potenzielle Tempo-30-Zone Unterdorf. Wir weisen aber auf das verkehrstechnische Gutachten für die Tempo-30-Zone Käsereistrasse Bergstrasse 1 hin, um einen vollständigen Blick über das Verkehrsgeschehen auf dem ganzen Gemeindegebiet zu gewinnen. 1 Metron, Tempo-30-Zone Käsereistrasse Bergstrasse, verkehrstechnisches Gutachten,

5 # $%% #-! Die Gemeinde Auw will mit der Einführung der dritten Tempo-30-Zone die Attraktivität von Auw als Wohngemeinde weiterhin erhalten und stärken. Im Konkreten verfolgt die Gemeinde mit der angestrebten Verkehrsberuhigung folgende Zielsetzungen: Die Verkehrssicherheit, insbesondere der Kinder und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, soll erhöht werden. Die Qualitäten des öffentlichen Strassenraums als Aufenthalts- und Kommunikationsort soll erhalten und gestärkt werden. Die Belastungen (Lärmemissionen, Schadstoffemissionen,...) durch den motorisierten Individualverkehr sollen gering gehalten bzw. wenn möglich gesenkt werden. Ein attraktives, dem ländlichen Charakter der Gemeinde entsprechendes Orts- und Strassenbild soll erhalten werden. Der Mfz-Verkehr soll auf dem höherrangigen Strassennetz gebündelt und Schleichverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz bzw. durch Wohngebiete soll vermieden werden. #-#. Die Zonensignalisation ist nach Art. 2a Abs. 2, 5 und 6 SSV nur innerorts auf Nebenstrassen mit möglichst gleichartigem Charakter zulässig. Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten (z.b. Ortszentrum oder in einem Altstadtgebiet) können auch Abschnitte von Hauptverkehrsstrassen in eine Tempo-30-Zone einbezogen werden. Grundsatz des Verkehrsberuhigungskonzeptes in der Gemeinde Auw ist, dass im untergeordneten Strassennetz eine einheitliche Verkehrsregelung respektive ein einheitliches Temporegime eingerichtet werden soll. Entsprechend diesem Grundsatz sollen im gesamten Strassennetz mit Ausnahme der Kantonstrassen Tempo-30-Zonen eingeführt werden. In der Abbildung 1 sind die bestehenden und die noch geplante Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Auw ersichtlich. 2

6 '776 *: 7! !!2%!

7 -! Folgende Strassen und Wege sind Teil der Tempo-30-Zone (siehe auch Abbildung 1): Industriestrasse Grossäckerstrasse Triebfeldstrasse Mühlauerstrasse Herrenhofstrasse Breitenweg Breitenstrasse Maria-Bernada-Strasse -# '% Im Quartier Unterdorf ist primär durch seine Wohnfunktion geprägt. Während im westlichen Teil an der Mühlauerstrasse ein gewachsene Bebauungsstruktur mit alten Bauernhäusern, Einfamilienhäusern und neueren Mehrfamilienwohnhäusern anzutreffen ist, ist der östliche Teil durch eine neuere Einfamilienhausstruktur geprägt. An der Maria-Bernada-Strasse befindet sich ein Alters- und Pflegeheim. Via die Grossäckerstrasse ist der Gemeindesaal (Parkplatz) sowie einige Gewerbebetriebe erschlossen. '776!# 6&; (

8 '776 2 &/ 6" 6<!$ - $%% Das Quartier liegt östlich und nördlich der Sinserstrasse (K124). Den Strassen in der geplanten Tempo-30-Zone kommt mit Ausnahme der Mühlauerstrasse reine Erschliessungsfunktion zu. Die Mühlauerstrasse bildet eine lokale Verbindungsstrasse in Richtung Mühlau. '776 3$1 6" 1 6 6'0 )

9 -& / $% Auf der Maria-Bernarda-Strasse und Mühlauerstrasse verkehrt die Buslinie Sins Auw Abtwil mit ca. 15 Verbindungen pro Richtung und Tag. In der geplanten Tempo-30-Zone befinden sich 2 Haltestellen (Auw-Altersheim, Auw-Unterdorf). '776 ( > $; 6< 6/ "?'0'70 -( 01% Via Maria-Bernada-Strasse Mühlauerstrasse Triebfeldstrasse und Industriestrasse verläuft die kantonale Radroute 540. '776 ) 3! 6!( Darüber hinaus besitzen die Strassen auch eine wichtige Funktion für den Fuss- und Radverkehr innerhalb der Gemeinde sowie insbesondere die Mühlauerstrasse als Schulweg. =

10 -, % An zwei Querschnitten im Quartier wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Mühlauerstrasse östlich Einmündung Maria-Bernarda-Strasse Industriestrasse südlich Grossäckerstrasse Die Ergebnisse sind in den folgenden Abbildungen ersichtlich. 100% Gde. Auw, Mühlauerstrasse Montag, , 18:50-13:24 (-326 Min.) Messpunkt 3 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% km/h v50 = 35 km/h v85 = 44 km/h v50 = 0 km/h v85 = 0 km/h Richtung Mühlau (578 Fz) Richtung (0 Fz) '776 = 6 6&; &; 100% Gde. Auw, Mühlauerstrasse Montag, , 18:50-13:24 (-326 Min.) Messpunkt 4 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% km/h v50 = 35 km/h v85 = 42 km/h v50 = 0 km/h v85 = 0 km/h Richtung Kirche (590 Fz) Richtung (0 Fz) '776, 6 6&;,

11 !$ Gde. Auw, Industriestrasse Dienstag, , 13:00-14:00 (60 Min.) Messpunkt C 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% v50 = 34 km/h v85 = 39 km/h km/h v50 = 36 km/h v85 = 41 km/h Richtung Grossäckerstr. (11 Fz) Richtung Sinserstrasse (17 Fz) ' A76 B Die Geschwindigkeiten liegen in der Mühlauerstrasse bei 42 bzw. 44 km/h (V 85 ). In der Industriestrasse sind sie mit 39 bzw. 41 km/h etwas geringer. -2.%3 Innerhalb der Zone ereigneten sich im Zeitraum Januar 1999 Dezember 2006 keine Unfälle. Als Gefahrenstellen im Quartier Unterdorf sind vor allem 2 Bereiche zu nennen: Knoten Mühlauerstrasse / Maria-Bernada-Strasse mit beschränkten Sichtverhältnissen Diverse Grundstückszufahrten mit beschränkten Sichtverhältnissen Die geradlinige Mühlauerstrasse sowie Maria-Bernada-Strasse verleiten zu hohen Geschwindigkeiten, was insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung der Strassen als Schulwege gefährlich ist.

12 & 1 *% Die rechtlichen Anforderungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Signalisationsverordnung (SSV) sowie die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen des UVEK enthalten. Neben den Grundanforderungen an das Gebiet (vgl. Verkehrsberuhigungskonzept) ist insbesondere zu prüfen, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist (Art Abs. 4 SSV): Notwendigkeit: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können unter anderem herabgesetzt werden, wenn: - eine Gefahr nur schwer und nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; - bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; - dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren; Zweckmässigkeit: Als zweckmässig kann eine Massnahme beurteilt werden, mit welcher die angestrebten Ziele erreicht werden können. Verhältnismässigkeit: Es sind bei Verkehrsanordnungen jene Massnahmen zu wählen, die den Zweck mit den geringsten Einschränkungen erreichen. Die rechtlichen Anforderungen können für das gegenständliche Gebiet, in dem eine Tempo- 30-Zone signalisiert werden soll, als erfüllt beurteilt werden. Insbesondere können mit der generellen Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit die Anforderungen gemäss Art. 108, Abs. 2, a und b erfüllt werden. Die Geschwindigkeitsreduktion ist zweckmässig, da die angestrebten Ziele unter den gegebenen Umständen nicht durch einzelne Massnahmen erreicht werden können. Dem Unterlässlichkeitsprinzip gemäss Art. 101 Abs. 3 SSV wird damit entsprochen. Die Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist eine verhältnismässige Massnahme, da die Massnahme gewählt wird, die den Zweck mit den geringsten Einschränkungen erreicht. Sie entspricht dem Verhältnismässigkeitsprinzip gemäss Art. 107, Abs. 5 SSV. *

13 ( 4% (-! Um die angestrebten Ziele zu erreichen, erachten wir ein Massnahmenbündel für erforderlich: Verkehrsrechtliche Massnahmen Bauliche Massnahmen Bewusstseinsbildende Massnahmen Kommunikationsmassnahmen Auf der Abbildung 11 auf der folgenden Seite ist eine Übersicht über die baulichen und signalisatorischen Massnahmen ersichtlich. (-!-! $% 4 Mit der Signalisation der Tempo-30-Zone werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das geänderte Geschwindigkeitsregime gesetzt. Die Tempo-30-Zone muss an allen Zufahrten signalisiert werden. Das Tempo-30-Schild, das schon in der Bergstrasse und in der Käsereistrasse benutzt wurde, wird weiter verwendet und unterstützt die klare Identifikation der verkehrsberuhigten Zonen. '776 *: / 6!2"6 '0 **

14 A B 109 A B B A A B NC A 326 N C B 447 Ks Ks B K s Ks A NC Sch NC / Sc h 43 3 Sc h H yd 162 AB Sc h A B 258 Sc h Sc h ks H yd K S E S Sc h Sc h Sc h k s K S E S C 179 AB U B Sc h 182 A 512 K S K S E S E S Sc h ABC Hy d Sc h Sc h Best. Wiese A 142 B 5

15 (-!-# 4 Eine wichtige bauliche bzw. gestalterische Massnahme, um eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu erreichen, sind Eingangs- bzw. Torsituationen, um den Verkehrsteilnehmenden den Zutritt in die Tempo-30-Zone zu verdeutlichen. In Anlehnung an die bestehenden Tempo-30-Zonen in der Gemeinde sollen bei den Einmündungen Mühlauerstrasse sowie Industriestrasse Pflasterstreifen quer zur Fahrbahn zusammen mit dem Tempo 30 Signal angeordnet werden. "5 An der Zufahrt Industriestrasse soll eine Natursteinpfästerung quer zur Fahrbahn den Eingang zur Tempo-30-Zone verdeutlichen. Aufgrund der Bedeutung der Strasse als Zufahrt zur Industrie beleiben die Einlenkradien unverändert. Um die Torsituation zu verdeutlichen, soll das Signal in der Fahrbahn situiert werden. "545 Bei der Einmündung Mühlauerstrasse soll ebenfalls ein Pflästerstreifen quer zur Fahrbahn den Eingangsbereich in die Tempo-30-Zone verdeutlichen. Da die Zufahrt aus Richtung Norden oft gefährlich geschnitten wird, soll die Zufahrt stärker abgewinkelt und die Einlenkradien verengt werden..4564' Der Knoten Mühlauerstrasse / Maria-Bernada-Strasse ist unübersichtlich. Um im Sinne der Tempo-30-Zone die heutige Vorrangssituation zugunsten eines Rechtsvortrittes aufzuheben, wird der Knoten umgestaltet. Mittels einem horizontalen Versatz wird der Rechtsvortritt gestalterisch unterstützt und das Geschwindigkeitsniveau auf der Mühlauerstrasse verringert..4'67 Um die Geradlinigkeit der Maria-Bernarda-Strasse zu brechen sowie den Knoten im Strassenverlauf hervorzuheben, soll ein horizontaler Versatz mit Baumpflanzung an der Einmündung der Chalchtarenstrasse errichtet werden. (-!- 4 4%1 Rechtsvortrittsmarkierung an Kreuzungen helfen den Autofahrenden, aufmerksam auf die Verkehrsregelung zu bleiben. Im Quartier werden sie an folgenden Kreuzungen markiert: Mühlauerstrasse / Herrenhofstrasse *2

16 . % Regelungen und Normen, die nicht kontrolliert werden, werden vielfach von der Bevölkerung missachtet und als wenig zweckmässig erachtet. Aus diesem Grund ist es notwendig, das neue Geschwindigkeitsregime zu überwachen (Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei). Neben Verkehrskontrollen, die teilweise Unmut und Frust bei den Betroffenen hervorrufen und somit langfristig kontraproduktiv sein können, hat sich das Aufstellen von mobilen Geschwindigkeitsanzeigen bewährt. Diese erfüllen mehrere Funktionen: Sie erinnern die Autofahrenden an die herabgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung, zeigen allfälliges Fehlverhalten an (ohne zu bestrafen) und wirken somit insgesamt bewusstseinsbildend. (-!-& / % Wichtig bei Massnahmen im Verkehrsbereich ist die Information der Betroffenen (Verkehrsteilnehmenden, Anwohner) über die angestrebten Ziele, die geplanten Massnahmen und ihre Wirkung sowie die geänderten Verkehrsregelungen. Hiermit können einerseits Informationsdefizite und Vorbehalte abgebaut und andererseits Verständnis und Akzeptanz geschaffen werden. Information, Bewusstsein und Akzeptanz sind entscheidende Faktoren, damit neue Regeln eingehalten werden und die Betroffenen ihr Verhalten entsprechend anpassen. Als Kommunikationsmassnahmen zusätzlich zur obligatorischen Auflage wurde ein Workshop mit der Bevölkerung durchgeführt, bei welchem die Abgrenzung der Zone sowie die baulichen Massnahmen diskutiert wurden. (-!-( "% Um zu überprüfen, in wieweit die angestrebten Ziele, insbesondere eine Reduktion der Geschwindigkeiten im motorisierten Individualverkehr, mit den geplanten Massnahmen erreicht worden sind, ist innerhalb eines Jahres eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Erfolgskontrolle liefert wichtige Hinweise über die Wirkung der getroffenen Massnahmen sowie die Notwendigkeit von Anpassungen, bzw. ergänzenden Massnahmen. Wird die Geschwindigkeitsreduktion nicht erreicht, ist zu prüfen, ob weitere bauliche Massnahmen definiert und umgesetzt werden müssen. Dazu können punktuelle Einengungen im Strassenraum (Bäume, Sitzelemente usw.) oder weitere Massnahmen dienen. *

17 , ' Mit der Tempo-30-Zonensignalisation und der Umsetzung des Massnahmenkonzepts kann die Verkehrssicherheit aller, jedoch insbesondere der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, wesentlich erhöht werden. Insbesondere die Sichtweitenproblematik beim Knoten Mühlauerstrasse / Maria-Bernarda-Strasse sowie bei diversen Grundstücks- und Gebäudezufahrten kann durch einfache Massnahmen massgeblich verbessert werden. Den rechtlichen Voraussetzungen gemäss SVG und SSV sowie der Verordnung über die Tempo-30-Zonen des UVEK wird entsprochen. Aus diesen Gründen beantragt der Gemeinderat von Auw beim Kantonalen Baudepartement der Einführung einer Tempo-30-Zone im Bereich Unterdorf zuzustimmen. Gleichzeitig mit der Signalisation von Tempo 30 soll das Massnahmenkonzept (bauliche und bewusstseinsbildende Massnahmen) realisiert werden. Innerhalb eines Jahres werden die getroffenen Massnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung kontrolliert. *(

18 )'*!+( *)

19 B Industriestrasse 117 A 181 Hinterdorfstrasse Zone Signalständer Abweisslinie Überfahrt Pflastersteine Gemeinde Auw Konzept T30-Zonen Massnahme 1 SITUATION 1 : F / CHS

20 400 r=25.00 Wst. Hinterdorfstrasse RN Wst r=6.00 Überfahrt Pflastersteine Ks Mühlauerstrasse 2098 Ks Doppelbundstein Zone r= Wst. Wst. r=6.00 Signalständer Best. Linde 147 RN Ks Ks Gemeinde Auw 146 Konzept T30-Zonen Massnahme 2 SITUATION 1 : F / CHS

21 ~11.80 Poller Mühlauerstrasse ~8.00 ks Bst. r=20.00 Poller r= Doppelbundstein Sch r=10.00 Markierung Rechtsvortritt Sch 439 Sch 473 Maria-Bernarda-Strasse Gemeinde Auw Konzept T30-Zonen Massnahme 3 SITUATION 1 : F / CHS

22 Zone ZONE Abweisslinie Signalständer 467 Tribetfeldstrasse Mühlauerstrasse Gemeinde Auw Konzept T30-Zonen Massnahme 4 SITUATION 1 : F / CHS

23 Maria-Bernarda-Strasse 473 RN WST Best. Wiese Winterlinde r=10.00 Markierung Rechtsvortritt in Wiese 566 Bundstein entfernen 3.00 Rampe 6% Belag: Asphalt Geländeanpassung RN WST Busstation Belag: Asphalt mit Witterungsschutz Gemeinde Auw Konzept T30-Zonen Massnahme 5 SITUATION 1 : F / CHS

24 GEMEINDE AUW Temporeduktion und Attraktivierung öffentlicher Räume - Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom Traktanden 4. Kreditbegehren von Fr. 30' für die Planung von Tempo-30-Zonen Erläuterungen und Anträge zu Traktandum 4 Ausgangslage In Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone an der Berg- und Käsereistrasse wurde ein verkehrstechnisches Gutachten durch die Firma Metron, Brugg, erstellt. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass grundsätzlich im untergeordneten Strassennetz der Gemeinde Auw eine einheitliche Verkehrsregelung respektive ein einheitliches Temporegime eingerichtet werden soll. Entsprechend diesem Grundsatz sollen im gesamten Strassennetz, mit Ausnahme der Kantonsstrassen, mittel- bis langfristig Tempo-30-Zonen eingeführt werden. Die Tempo-30-Zonen sollen schrittweise, entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde, umgesetzt werden. Kosten Für das Erstellen eines entsprechenden Konzeptes liegt eine Honorar-Offerte der Firma Metron Verkehrsplanung und Ingenieurbüro AG, Brugg, mit einem Kostendach von Fr. 30' vor. Antrag: Dem Kreditbegehren von Fr. 30' für die Planung von Tempo-30-Zonen sei zuzustimmen. 1

25 Einwohnergemeindeversammlung vom Traktanden 2. Kreditbegehren von Fr. 130' plus Teuerung für bauliche Massnahmen der Tempo-30-Zone Tschoupis Erläuterungen und Anträge zu Traktandum 2 Ausgangslage In der Gemeinde Auw wurde 2006 eine Tempo-30-Zone in der Käsereistrasse - Bergstrasse realisiert. Seitdem hat die Gemeinde gute Erfahrungen mit Verkehrsberuhigung gesammelt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien ist es erforderlich, nicht nur einzelne Quartiere hinsichtlich Tempo-30-Zonen zu betrachten, sondern für das gesamte Siedlungsgebiet Ueberlegungen über Verkehrsberuhigungen anzustellen. Ein entsprechendes Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Auw wurde daher bereits erstellt. Grundsatz dieses Verkehrsberuhigungskonzeptes ist, dass im untergeordneten Strassennetz eine einheitliche Verkehrsregelung respektiv ein einheitliches Temporegime eingerichtet werden soll. Nun möchte der Gemeinderat in einem zweiten Schritt im Gebiet Tschoupis die Verkehrssicherheit verbessern und die Attraktivität der Wohn- und Aufenthaltsfunktion erhöhen. Dazu soll auch in diesem Wohnquartier eine Tempo-30-Zone realisiert werden. Zielsetzungen Die Gemeinde Auw soll mit der Einführung der zweiten Tempo-30-Zone die Attraktivität von Auw als Wohngemeinde weiterhin erhalten und stärken. Im Konkreten werden mit der angestrebten Verkehrsberuhigung folgende Zielsetzungen verfolgt: Die Verkehrssicherheit, insbesondere der Kinder und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, soll erhöht werden. Die Qualitäten des öffentlichen Strassenraums als Aufenthalts- und Kommunikationsort soll erhalten und gestärkt werden. Die Belastungenen (Lärmemissionen, Schadstoffemissionen etc.) durch den motorisierten Individualverkehr sollen gering gehalten bzw. wenn möglich gesenkt werden. Ein attraktives, dem ländlichen Charakter der Gemeinde entsprechendes Orts- und Strassenbild soll erhalten werden. 2

26 Der Mfz-Verkehr soll auf dem höherrangigen Strassennetz gebündelt und Schleichverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz bzw. durch Wohngebiete soll vermieden werden. Perimeter Folgende Strassen und Wege sind Teil der Tempo-30-Zone Steiggistrasse Mühlestrasse Tschoupisstrasse Schlooweg Pilatusweg Weiherweg Massnahmen Um die angestrebten Ziele zu erreichen, ist ein Massnahmenbündel erforderlich: Verkehrsrechtliche Massnahmen Bauliche Massnahmen Bewusstseinbildende Massnahmen Kommunikationsmassnahmen Mit der Signalisation der Tempo-30-Zone werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das geänderte Geschwindigkeitsregime gesetzt. Die Tempo-30-Zone muss an allen Zufahrten signalisiert werden. Das Tempo-30-Schild, das schon in der Bergstrasse und in der Käsereistrasse benutzt wurde, wird weiter verwendet und unterstützt die klare Identifikation der verkehrsberuhigten Zonen. Eine wichtige bauliche bzw. gestalterische Massnahme, um eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu erreichen, sind Eingangs- bzw. Torsituationen mittels Pflasterreihen quer zur Fahrband und Reduktion der Einmündungsradien. Rechtsvortrittsmarkierungen an den Kreuzungen helfen den Autofahrern, aufmerksam auf die Verkehrsregelung zu bleiben. Die öffentliche Projektauflage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Kosten 3

27 Gemäss Kostenschätzung ist für die Umsetzung der Tempo-30-Zone im Gebiet Tschoupis mit folgenden Kosten zu rechnen: Bauliche Massnahmen Fr. 74' Bepflanzung " 6' Signalisation " 12' Markierung " 3' Unvorhergesehenes " 9' Projekt und Bauleitung " 15' Fr. 120' MWST " 9' Gesamtkosten (inkl. MWST) Fr. 130' Antrag: Dem Kreditbegehren von Fr. 130' plus Teuerung für bauliche Massnahmen der Tempo-30- Zone Tschoupis sei zuzustimmen. 4

28 Einwohnergemeindeversammlung vom Traktanden 5. Kreditbegehren von Fr. 131' für die baulichen Massnahmen zur Tempo-30-Zone Unterdorf Erläuterungen und Anträge zu Traktandum 5 Ausgangslage In der Gemeinde Auw wurde 2006 eine Tempo-30-Zone in der Käsereistrasse - Bergstrasse realisiert. In einem zweiten Schritt wurde im Quartier Tschoupis im Jahr 2008 eine weitere Tempo-30-Zone eingerichtet. Seitdem hat die Gemeinde gute Erfahrungen mit Verkehrsberuhigungen gesammelt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien ist es erforderlich, nicht nur einzelne Quartiere hinsichtlich Tempo-30- Zonen zu betrachten, sondern für das gesamte Siedlungsgebiet Ueberlegungen über Verkehrsberuhigungen anzustellen. Ein entsprechendes Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Auw wurde daher bereits früher erstellt. Grundsatz dieses Verkehrsberuhigungskonzeptes ist, dass im untergeordneten Strassennetz eine einheitliche Verkehrsregelung respektiv ein einheitliches Temporegime eingerichtet werden soll. Nun möchte der Gemeinderat in einem dritten Schritt im Gebiet Unterdorf die Verkehrssicherheit verbessern und die Attraktivität der Wohn- und Aufenthaltsfunktion erhöhen. Dazu soll auch in diesem Quartier eine Tempo-30-Zone realisiert werden. Zielsetzungen Die Gemeinde Auw soll mit der Einführung der dritten Tempo-30-Zone die Attraktivität von Auw als Wohngemeinde weiterhin erhalten und stärken. Im Konkreten werden mit der angestrebten Verkehrsberuhigung folgende Zielsetzungen verfolgt: Die Verkehrssicherheit, insbesondere der Kinder und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, soll erhöht werden. Die Qualitäten des öffentlichen Strassenraums als Aufenthalts- und Kommunikationsort soll erhalten und gestärkt werden. Die Belastungen (Lärmemissionen, Schadstoffemissionen etc.) durch den motorisierten Individualverkehr sollen gering gehalten bzw. wenn möglich gesenkt werden. Ein attraktives, dem ländlichen Charakter der Gemeinde entsprechendes Orts- und Strassenbild soll erhalten werden. 5

29 Der Mfz-Verkehr soll auf dem höherrangigen Strassennetz gebündelt und Schleichverkehr auf dem untergeordneten Strassennetz bzw. durch Wohngebiete vermieden werden. Erhöhte Verkehrssicherheit auf den Besinnungsweg Maria Bernarda Bütler. Perimeter Folgende Strassen und Wege sind Teil der Tempo-30-Zone Industriestrasse Grossäckerstrasse Triebetfeldstrasse Mühlauerstrasse Herrenhofstrasse Breitenweg Breitenstrasse Maria-Bernarda-Strasse Massnahmen Um die angestrebten Ziele zu erreichen, ist ein Massnahmenbündel erforderlich: Verkehrsrechtliche Massnahmen Bauliche Massnahmen Bewusstseinbildende Massnahmen Kommunikationsmassnahmen Mit der Signalisation der Tempo-30-Zone werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das geänderte Geschwindigkeitsregime gesetzt. Die Tempo-30-Zone muss an allen Zufahrten signalisiert werden. Das Tempo-30-Schild, das schon in den Gebieten der Bergstrasse/ Käsereistrasse sowie Tschoupis benutzt wurde, wird weiter verwendet und unterstützt die klare Identifikation der verkehrsberuhigten Zonen. Eine wichtige bauliche bzw. gestalterische Massnahme, um eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zu erreichen, sind Eingangs- bzw. Torsituationen mittels Pflasterreihen quer zur Fahrband und Reduktion der Einmündungsradien. Rechtsvortrittsmarkierungen an den Kreuzungen helfen den Autofahrern, aufmerksam auf die Verkehrsregelung zu bleiben. 6

30 Die öffentliche Projektauflage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Kosten Gemäss Kostenschätzung ist für die Umsetzung der Tempo-30-Zone im Gebiet Tschoupis mit folgenden Kosten zu rechnen: Bauliche Massnahmen und Markierungen Fr. 100' Signalisation " 6' Projekt und Bauleitung " 16' Fr. 122' MWST " 9' Gesamtkosten (inkl. MWST) Fr. 131' Antrag: Dem Kreditbegehren von Fr. 131' plus Teuerung für bauliche Massnahmen der Tempo-30- Zone Unterdorf sei zuzustimmen. 7

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