Computerbetrug 263a. Schuld. Obj. Subj

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1 Computerbetrug 263a TB Obj Tathandlung: Unrichtige Programmgestaltung / Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten / sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf Dadurch: Beeinflussung des Ergebnisses eines DV- Vorganges Dadurch: Vermögensschaden Subj RW Vorsatz Schuld Absicht der rw Bereicherung

2 263a Lückenfüllender Tb, da 263 immer eine Person erfordert, welche getäuscht wird. Strafwürdig auch wenn statt einer Person eine Datenverarbeitungsanlage getäuscht wird. 263a ist betrugsspezifisch auszulegen: Unbefugt ist eine Datenverwendung dann, wenn sie ggü einer Person Täuschungscharakter hätte. 263a setzt eine Codierung von Daten voraus diese kann auch bei der Eingabe erfolgen.

3 263a 1. Var.: Unrichtige Programmgestaltung: Neuschreiben, Verändern oder Löschen von fixierten Arbeitsanweisungen an Computer Programmmanipulation, so dass Aufgabenstellung inhaltlich nicht richtig bewältigt. Var. 1 = Spezialfall der Var. 2. Bsp: Dialerprogramme 2. Var.: Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten: Input-Manipulation. Daten in anderen Zusammenhang gebracht oder unterdrückt. Bsp: Nach hm bei Mahnbescheid ohne zugrundeliegendem Anspruch; aufgeladene Telefonkarten zum Anruf an eigene 0190er -Nummer dagegen 265a, wenn nur telefoniert.

4 263a Var. 3: Unbefugtes Verwenden von Daten = Eingabe von Daten (sehr str. unbefugt), wenn deren Erklärung ggü einer Person eine (konkludente) Täuschung oder Täu durch Unterlassen wäre. Bsp: PIN / TAN gg Willen des Berechtigten z.b. Homebanking, Internethandel; Phishing; Zugangscode Pay-TV; manipulierte / rw erlangte ec-karte bzw Scheckkarte mit Auszahlfunktion (Codekarte) bei Abhebung am Bankautomaten oder beim POS-System (mit Einlösungsgarantie); nicht: POZ-System (Lastschrift) eigene ec- / SIM-Karte / elek. Kfz-Schlüssel

5 263a 4. Var. Sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf: Auffangtb für noch unbekannte Manipulationen; Output-Manipulation durch Verhindern des Ausdrucks; Leerspielen von Glücksspielautomaten bei rw erlangter Kenntnis über Programm.

6 263a Beeinflussung des Ergebnisses: Tathandlung muss zumindest mitursächlich sein. Zwischenerfolg: unmittelbar vermögensmindernde Disposition. Bsp: Auszahlung durch den Automaten; sofortige Buchung. Daran fehlt es bei: Missbrauch einer Krankenversicherungskarte; Ausschalten einer Wegfahrsperre; inhaltliche Prüfung des DV- Ergebnisses durch Menschen.

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8 266b TB Obj Tatsubjekt: Berechtigter Karteninhaber Tatobjekt: Scheck- oder Kreditkarte (3-Partner-System) Tathandlung: Missbrauch der Möglichkeit zur Zahlung zu veranlassen Vermögensschaden Subj RW Schuld

9 266b Scheckkarte: ec-karte früher ivm Euroscheck, str bei POS-System (mit PIN), nicht: für POZ-System und bei Abhebung vom institutseigenen Automaten; aber 266b nach BGH beim institutsfremden Automaten. Erfasst wird nur das 3-Partner und nicht ein 2- Partnersystem. Bsp: Kreditkarte (American Express). Nicht: Kundenkarte / Tankkarte, ec- Karte im 2-Partnersystem; str für ec-karte im 3- Partnersystem.

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11 a Rechtsgut: Schutz der Privatsphäre (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1 GG) bei Privatpersonen in der Ausprägung nicht öffentlicher Gespräche und Bilder im höchstpersönlichen Lebensbereich Abgrenzung zu 33 KunstUrhG/ 184 ff. StGB unklar Abwägung mit Recht zur Berichterstattung: Art. 5 GG 205: 201, 201a, 203, 204 = absolute Antragsdelikte; 202a/b relative Antragsdel.

12 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Tb Abs. 1: Aufnahme Reproduzierbarkeit flüchtig gesprochenen Wortes Abs. 2 Nr. 1: Eindringen mit technischen Mitteln Abs. 2 Nr. 2: Wortlaut oder wesentlicher Inhalt öffentlich mitteilen insb Medien Qualifikation: Abs. 3 (Amtsträger) Rw: Unbefugt = ohne (rechtliche) Erlaubnis, insb Einwilligung.

13 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Obj Tb Wohnung: Räumlichkeit zur ständigen Nutzung durch Menschen, ohne überwiegend Arbeitsraum, bspw Hotelzimmer; nicht: Treppenhäuser, Keller, Tiefgarage in Wohnanlage, offener Balkon, Terasse Gg Einblick besonders geschützter Raum: Neben Raumgebilden (Toiletten, Umkleiden...) auch Örtlichkeit im Freien, bspw eingefriediger Garten. Nicht: Saunabereich im Erlebnisbad Bildaufnahmen herstellen oder übertragen: Fotos/ Film auch ohne dauerhafte Speicherung, wenn Person (nicht zwingend für Dritte) identifizierbar. Nicht: Bloße Beobachtung mit technischen Mitteln.

14 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Gebrauchen oder Dritten zugänglich machen: Nutzung für eigene, fremde, private oder öffentliche, persönliche oder kommerzielle Zwecke. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Krankheit, Tod, Sexualität; str: ob jede Verhaltensweise in der Wohnung höchstpersönlichen Charakter hat (Indizwirkung). Subj Tb: Vorsatz Rw: Unbefugt Rechtfertigungsgründe

15 201a Abs. 3 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Tb, obj Ursprünglich in geschütztem Raum befugt hergestellte Aufnahme (bspw Einwilligung bei Nähebeziehung) zugänglich machen: mind einem Dritten Verletzen des höchstpersönlichen Lebensbereichs: zwar ursprünglich keine Verletzung mit der Aufnahmeherstellung, aber mit der Zugänglichmachung (nachträglicher Vertrauensbruch).

16 Nicht für Täter bestimmt: Erstabspeicherung; Übertragung der Befugnis zur Datenänderung möglich; aber nicht ausreichend: Überlassung einer ec-karte, da nur Nutzung der Karte nicht der Programmdaten; Überwindung Kopierschutz für Raubkopie, wenn nicht ausnahmsweise weitergehender Zugang ermöglicht. 202a Ausspähen von Daten Rechtsgut: persönliches/ wirtschaftliches Interesse an Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff Daten: Legaldef. Abs. 2

17 202a Ausspähen von Daten Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert: technische und physische Einwirkungsmöglichkeit auf Datenspeicher oder Zugang zum System und Sicherungsbereich bspw: Verschlossene/ verplombte Räume; softwarebasierte Sicherung; PIN - aber nicht die PIN selbst, sondern nur die damit geschützten Daten; nicht bei Skimming Zugang verschaffen: Kopieren des geschützten Programms; Hacking zum Eindringen in ein System (Trojaner, keylogger, sniffer, Backdoor- Programme).

18 202b Abfangen von Daten Daten 202a Abs. 2 Schutz des Übermittlungsvorganges; bspw (W)LAN-Datenübermittlung; Telefon /Fax/ mail Anders als 202a wird keine besondere Sicherung verlangt Verschaffen: übermittelte Daten umleiten, kopieren; nicht schlichtes Hacking, ohne Datenabruf.

19 202c - Vorbereitung Obwohl keine Versuchsstrafbarkeit in 202a, b vorgesehen, ist Vorbereitung strafbar! Nr. 1: Zugangscode, Passwort, Entschlüsselungssoftware für Zwecke von 202a / b in Form von Daten Nr. 2: Programme für den objektiven Zweck der Tatbegehung; nicht: Dual-use-Programme; str für Programme mit hohem Missbrauchspotenzial, die aber auch anderen (Test)zwecken dienen können (subjektivierende Auslegung?) Subj: Vorsatz einschließlich Zwecksetzung zur Verwirklichung 202a /b.

20 303a - Datenveränderung Geringe Bedeutung in PKS Daten 202a Abs. 2 Str: Fremde Daten? Auszuscheiden ist das Löschen eigener Daten, d.h. Daten an denen Nutzungsrecht besteht Bsp: Mailbox löschen, selbst wenn beim Provider gespeichert; Verschlüsseln; Löschen/ Verstecken von Dateien oder Inhaltsverzeichnissen; Einschleusen von Viren; nicht: kopieren.

21 303b - Computersabotage Abs. 1 Nr. 1 Qualifikation zu 303a, bspw Virenangriff Abs. 1 Nr. 2: Eigenständiges Delikt, bspw: Denial-of-Service-Attacke Abs. 1 Nr. 3 Qualifikation zur 303, bspw Hardware-Einwirkung: Zerstörung Festplatte, USB-Stick...

22 269 Tb RW Obj Beweiserhebliche Daten Speicherung, Wahrnehmung als unechte Urkunde Veränderung, Wahrnehmung als verfälschte Urkunde Gebrauchen manipulierter Daten Subj Schuld Vorsatz Täuschungsabsicht Strafe: Regelbeispiele gem. 267 Abs. 3

23 269 Daten: Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form kodiert sind, einschl. Kopie Beweiserheblich: zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet/ bestimmt Speichern: Bereits eingegebene oder noch einzugebende Daten bis auf Wahrnehmbarkeit müsste eine unechte Urkunde vorliegen; Aussteller erkennbar; Perpetuierung Arbeitsspeicher nicht ausreichend Verändern: Einwirkung auf Datenbestand (EDV-Falsifikat entspräche verfälschter Urkunde)

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