Bekanntmachungen #ST# von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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- Detlef Eberhardt
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1 Bekanntmachungen #ST# von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes. 201 Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren und. Monate Mehreinnahme Mindereinnahme Januar ,955, Fr 847, Ohne Pabakzölle. Taraverordnung: Abänderungen. Gestützt auf Art. 4 der Verordnung über die Tara, sowie über die Gewichts- und Zollberechnung, vom 24. August 1926*), hat das eidgenössische Zolldepartement den Tarazuschlag für die nachgenannten Waren wie folgt festgesetzt : Tarazuschlag Tarif-Nr. Warenbezeichnung in % des Nettogewichtes 650 Dachziegel aus Ton, glasiert l 682 Platten und Fliesen aus Steinzeug, glasiert Rohglas (gegossenes Glas), wie Dachglas und Glasziegel, Boden- und Wandplatten aus Glas, sog. Diamantglas : naturfarbig, glatt oder gemustert a/b Motor-Bicjcles und -Tricycles , Bonbonnieren, Puderdosen, Aschenschalen : nicht be- 598 l malt; Lichtdämpfschalen, Lampen- und Schalenfusse, Taubenschalen und ähnliche Gegenstände: aus Marmor oder Alabaster 30 Diese Verfügung tritt am 1. März nächsthin in Kraft. Bern, den 18. Februar. *) Siehe Gesetzsammlung, Bd. 42, Seite 485. Eidg. Oberzolldirektion.
2 202 Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben. Abgabe auf Im Monat Januar 1. Januar 31. Januar 1. Obligationen Aktien Genossenschaftlichen Stammanteilen Ausland. Wertpapieren Wertpapierumsatz : 5. inländischer ausländischer Wechseln und wechselähnlichen Papieren.. 8. Prämienquittungen.. 9. Frachturkunden.., Total Coupons v. Obligationen 11. Coupons von Aktien. 12. Coupons von genossenschaftl. Stammanteilen. 13. Coupons von ausländischen Wertpapieren Bussen Total Total , , , , , , , , , ,880, ,405, , , , , , , , , , , , ,783, , , i ') ) 198, ,223, i , ,629, *) Diese Summe setzt sie h zum grössten Teil aus pau schal für die g anze Laufzeit der ausländischen Wertpapieree vorausbezahlten Couponalbgaben zusammen. 1 wie nebenstehend 1 wie nebenstehend Ausfuhr elektrischer Energie. Der Officina elettrica comunale di Lugano wurde unterm 11. Februar die vorübergehende Bewilligung (V 22) erteilt, ihre auf Grund der Bewilligung V 16 erfolgende Energieausfuhr an die Società Varesina per imprese elettriche in Varese in der Zeit vom 16. Februar 15. März um max. 500 Kilowatt zu erhöhen, d. h. auf die Leistung von max Kilowatt. Bern, den 11. Februar. Eidgenössisches Departement des Innern.
3 203 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8 ) erschienen über die Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess). Inlialt : Vorwort. 1. BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen. Ingresse und Schlnssbestimmuugen zu diesen Gesetzen. 2. BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiteu. 3. BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege. 4. Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen. 6. Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen. 6. Reglement des Buudesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren. 7. Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912, 8. Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten. Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen. Preis steif broschiert (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen). Bei Einzahlung auf Postcheckkonto 111/ inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt). Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
4 204 Verschollenheitsruf. Gasser, Arnold, ( Glaserbats" 1 ), des Johann und der Christine geb. Halter, geboren den 23. März 1873, von Lungern, ist im Jahre 1903 unbekannt wohin verreist. Seither ist nie mehr eine Nachricht von ihm oder über ihn in seine Heimat gelangt. Nun ist das Gesuch um Verschollenerklärung gestellt worden und es ergeht daher zufolge Beschluss der obergerichtlichen Justizkommission an jedermann, der über den unbekannt Abwesenden oder über allfällige Nachkommen Mitteilungen machen kann, die Aufforderung, solche Ende Ende Februar 1929 der unterzeichneten Kanzlei zugehen zu lassen. Gehen keine Meldungen ein, so wird der Vermisste nach Art. 35 ff. ZGB für verschollen erklärt. Samen, den 13. Februar. (D Obergerichtskanzlei Obwalden. #ST# Wettbewerb- und Stellcnausschreibimgen, sowie inzeigen. Stellenausschreibungen. Dienstabteilung j und i Vakante Stelle Anmeldestelle Erfordernisse Besoldung Anmeldungstermin Departement 1 Adjunkt Eidg. Arztdiplom und einige des Innern, des Direktors, Jahre Praxis. Vollständige, Gesundheitsamt event Yizedirektor Beherrschung der frander Abteilung zosisclen und der deutschen Sprache: Erfahrung auf dem Gebiete der allgemeinen Hygiene und der Sanitatspolizei 10,400 14,000 event. 11,900 15,500 Nähere Auskunft erteilt der Direktor des eidg. Gesundheitsamtes. Departement des Innern, Schweiz. meteorologische Zentralanstalt 1 in Zürich Departement des Innern, Schweiz. meteorologische Zentralanstalt in Zürich Wissenschaftlicher Assistent für den Flugwetterdienst Kanzlist event. wissenschaftlicher Assistent Physik, naturwissenschaftliehe Bildung, wenn möglich meteorologische Kenntnisse Mittelschul- event. Hochschulbildung naturwissenschaftlicher Richtung ; Kenntnis des Französischen ei März (3..). 25. Febr. (2..) 25. Febr. (2..)
5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes. In Dans In Bundesblatt Feuille fédérale Foglio federale Jahr Année Anno Band 1 Volume Volume Heft 08 Cahier Numero Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum Date Data Seite Page Pagina Ref. No Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'archivio federale svizzero.
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