Stromliefervertrag NaturWatt Strom

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1 Stromliefervertrag NaturWatt Strom Bitte unterschrieben zurück an die Stadtwerke Burgdorf GmbH Zwischen (Name und Vorname) (Straße und Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (Geb. Datum) (Netzbetreiber und bisheriger Lieferant falls abweichend) (bisherige Kundennummer) (Zählernummer) (Wunschtermin Lieferbeginn) (Jahresverbrauch) Haushaltskunde Sonstiges (Energiebedarf für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu kwh) - nachstehend Kunde genannt und der Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, Burgdorf - nachstehend Stadtwerke genannt. 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die Stadtwerke liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages elektrische Energie an die nach genannten Abnahmestellen des Kunden Der Kunde beauftragt die Stadtwerke, mit Beginn des Vertrages die gleiche Menge NaturWatt Strom in das Stromnetz einzuspeisen, wie der Kunde Strom aus dem Stromnetz bezieht. Die Stadtwerke beziehen Strom aus Anlagen der regenerativen Energieerzeugung (Stromerzeugung z.b. aus Wind- und Wasserkraft) im Weiteren Grünstrom genannt Der von den Stadtwerken bezogene Grünstrom wird nicht nach den Bestimmungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbaren Energien (Erneuerbare Energien Gesetz EEG) gefördert. Der Kunde bezieht den Strom an seiner Verbrauchsstelle aus dem Netz des jeweils zuständigen Netzbetreibers. Die Stadtwerke verpflichten sich, den vom Kunden bestellten Strom ausschließlich aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu beziehen und in das Stromnetz einzuspeisen. Aus technisch-physikalischen Gründen ist ein Herkunftsnachweis des Grünstroms nur an den Erzeugungsanlagen und nicht an den Verbrauchsstellen möglich. Steht den Stadtwerke bei Störung in den Anlagen der regenerativen Energieerzeugung nicht ausreichend Leistung zur Verfügung, um zeitgleich den Gesamtbedarf ihrer Kunden zu decken, wird von den Stadtwerken die Belieferung der Kunden anderweitig sichergestellt. 1.4 Falls die Stadtwerke ohne eigenes Verschulden zur Einspeisung des NaturWatt Stroms nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der Stadtwerke seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind die Stadtwerke dem Kunden gegenüber berechtigt, ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. In einem solchen Fall werden die Stadtwerke den Kunden unverzüglich informieren und bis zur Beendigung des Vertrages die Lieferung zu den Konditionen des Vertrages Burgdorf Plus abrechnen, sofern diese günstiger sind als die Preise dieses Vertrages. 1.5 Sollten sich bedingt durch die Kündigung Überschneidungen ergeben, so dass der Kunde bereits einen Abschlag für die Lieferung von NaturWatt Strom gezahlt hat, obwohl eine Lieferung nach den Konditionen Burgdorf Plus erfolgt, werden die Stadtwerke etwaige Differenzen zum Lieferpreis Burgdorf Plus entweder mit noch offenen Forderungen verrechnen oder bei einem Guthaben dieses unverzüglich an den Kunden auszahlen. Verbrauchsstelle: (falls abweichend) Name und Anschrift: d e r z e i t i g e r Versorger: Name und Anschrift: Netzbetreiber: (falls abweichend) Kundennummer z. Z.: 1. Zählernummer: Zählerstand: Jahresverbrauch: monatl. Abschlag: 2. Zählernummer: Zählerstand: Jahresverbrauch: monatl. Abschlag: Auftragnehmer: Name und Anschrift Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, Burgdorf Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, Burgdorf Registergericht Hildesheim, HRB Vertragsschluss und Lieferbeginn 2.1. Der Stromlieferungsvertrag kommt erst durch ein Bestätigungsschreiben der Stadtwerke zustande. Die Stadtwerke erklären binnen 14 Tagen nach Eingang des Stromlieferungsauftrags bei den Stadtwerken, ob sie diesen annimmt. Erklären die Stadtwerke die Annahme nicht binnen 14 Tagen nach Eingang des Auftrags, gilt dieser als abgelehnt Die Stromlieferung beginnt in der Regel drei Wochen nach Versendung der Vertragsbestätigung, frühestens jedoch nach Beendigung des bestehenden Liefervertrages. 3. Voraussetzungen der Belieferung Eine Belieferung setzt voraus, dass sich der Anschluss innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH befindet, die Lieferung auf Basis eines Standardlastprofils gem. 12 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) erfolgt, der Netzanschluss besteht, der bisherige Stromlieferungsvertrag beendet ist und der Anschluss oder die Anschlussnutzung ungesperrt sind. 4. Preise und Preisbestandteile Für die Lieferung von elektrischer Energie zahlt der Kunde nachfolgenden Energielieferpreis:

2 NaturWatt Strom ab dem Verbrauchspreis netto brutto 22,67 ct/kwh 26,98 ct/kwh Grundpreis netto 75,63 /Jahr brutto 90,00 /Jahr Der Strompreis setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grund- und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Im Strompreis sind die Netznutzungsentgelte (verbrauchsabhängige und unabhängige), die Konzessionsabgabe, das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung, die Abrechnungsentgelte, das Entgelt für die Energiebeschaffung, die Vertriebskosten, die EEG-Umlage, die Mehrbelastungen aus dem KWK-Gesetz, die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage gem. 17 EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten, die Stromsteuer und die Umsatzsteuer enthalten. 5. Preisänderung 5.1 Einseitige Leistungsbestimmung ( 315 BGB) Die Stadtwerke Burgdorf GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Preise einseitig nach billigem Ermessen zu ändern ( 315 Abs. 1 BGB). Der Kunde ist berechtigt, einseitige Preisänderungen der Stadtwerke Burgdorf GmbH auf Billigkeit zu überprüfen ( 315 Abs. 3 BGB). 5.2 Anlass und Voraussetzung für Preisänderungen Anlass und Voraussetzung für eine Preisanpassung ist die Änderung der Höhe der Beschaffungs- oder Vertriebskosten, der EEG-Umlage, der Mehrbelastungen aus dem KWK-Gesetz, der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f. EnWG, der Umlage für abschaltbare Lasten, der Netznutzungsentgelte, der Konzessionsabgabe, der Entgelte für den Messstellenbetrieb oder der Messdienstleistung, der Abrechnungsentgelte, der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer Anlass und Voraussetzung für eine Preisänderung sind neben Ziffer zukünftig wirksam werdende Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Mehrbelastungen oder Entlastungen, die die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom betreffen. Zukünftige weitere Steuern, Kosten oder Umlagen nach Satz 1 werden dann weitere Bestandteile des Strompreises nach Ziffer 1; künftige Anhebungen oder Absenkungen dieser weiteren Bestandteile erfolgen dann ebenfalls nach Maßgabe der Ziffer Kriterien und Umfang der Preisänderungen Die Stadtwerke Burgdorf GmbH ist berechtigt Kostensteigerungen und verpflichtet Kostensenkungen durch Preisänderungen weiterzugeben. Die Stadtwerke Burgdorf GmbH hat bei Preisänderungen Kostensteigerungen und Kostensenkungen nach identischen Maßstäben und Zeitpunkten zu berücksichtigen. Kostensenkungen dürfen nicht später weitergegeben werden als Kostenerhöhungen. Eine Preisänderung bedarf immer einer Saldierung der Kostensteigerungen und senkungen, d. h. Kostensteigerungen und senkungen führen nur dann zu einer Preisänderung, wenn ihnen keine gegenläufigen Kostensteigerungen oder senkungen entgegenstehen. 6. Ankündigung der Preisänderung und Sonderkündigungsrecht 6.1 Preisänderungen werden nur wirksam, wenn die Stadtwerke Burgdorf GmbH dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Die Stadtwerke Burgdorf GmbH ist verpflichtet, die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der Mitteilung auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. 6.2 Im Falle einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Energieliefervertrag spätestens zum Wirksamwerden der Preisänderung fristlos zu kündigen. Hierauf wird die Stadtwerke Burgdorf GmbH den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Bis zur Beendigung des Energielieferungsvertrages gelten die bisherigen Preise unverändert fort. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 8 bleibt unberührt. 7. Abrechnung 7.1 Der Stromverbrauch des Kunden wird von den Stadtwerken jährlich grundsätzlich im Dezember eines Jahres ermittelt und abgerechnet. Der Kunde erhält spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Lieferzeitraumes eine Jahresabschlussrechnung. 7.2 Auf Wunsch des Kunden bieten die Stadtwerke auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung an. 7.3 Bei Beendigung des Stromlieferungsvertrages erhält der Kunde spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Stromlieferungsvertrages eine Abschlussrechnung. 8. Laufzeit und Kündigung 8.1. Der Vertrag wird unbefristet abgeschlossen. Er kann von jeder der Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. 8.2 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gem. 20 StromGVV (Anlage 1 zu diesem Vertrag) zu kündigen. Erfolgt ein Umzug des Kunden an eine Abnahmestelle außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt automatisch. 8.3 Außerordentliche Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt. 9. Lieferantenwechsel Die Stadtwerke garantieren einen zügigen und unentgeltlichen Lieferantenwechsel. 10. Zahlungsweise Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, indem er ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt oder die fälligen Beträge an die Stadtwerke überweist. 11. Haftung 11.1 Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Störungen des Netzbetriebes, einschließlich des Netzanschlusses handelt, die Stadtwerke von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen gem. Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen Ansprüche wegen Schäden, die der Kunde durch die Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten der Anschlussnutzung erleidet, sind gegen den örtlichen Netzbetreiber unter den Voraussetzungen des 18 NDAV geltend zu machen. Der örtliche Netzbetreiber ist im Auftragsformular bezeichnet Der örtliche Netzbetreiber ist kein Erfüllungsgehilfe der Stadtwerke. 12. Schlichtungsstelle Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über die Belieferung von Strom kann der Kunde zunächst eine Beschwerde an die Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor, Burgdorf richten. Helfen die Stadtwerke der Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Beschwerde bei den Stadtwerke ab, kann der Kunde eine Schlichtung bei der anerkannten Schlichtungsstelle beantragen ( 111b EnWG). Kontaktdaten der Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Energie e.v. Friedrichstraße Berlin Tel.: Internet: Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

3 Bei Bedarf kann der Kunde auch den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur in Anspruch nehmen: Kontaktdaten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn Verbraucherservice Postfach Bonn Tel: 030 / oder (Mo.-Fr. 9:00 Uhr 15:00 Uhr) Telefax: 030 / Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt. 13. Sonstiges, Änderung der Vertragsbedingungen 13.1 Mit Abschluss dieses Vertrages werden andere zwischen dem Kunden und den Stadtwerken ggf. bestehende Stromlieferungsverträge für dieselbe Abnahmestelle aufgehoben Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten ergänzend die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) (Anlage 1) sowie die hierzu erstellten Ergänzenden Bedingungen (Anlage 2) der Stadtwerke. Die Anlagen 1-2 sind Bestandteile dieses Vertrages Der Vertrag beruht auf den derzeit geltenden Rahmenbedingungen (z.b. EnWG, ARegV, StromNEV, Strom GVV, NAV, EEG, KWKG sowie dem Stand der Rechtsprechung etc.). Die Stadtwerke sind berechtigt, die Vertragsbestimmungen mit Ausnahme wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere der Hauptleistungspflicht) zu ändern. Die Stadtwerke teilen dem Kunden die entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamkeitstermin in Textform mit. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Stromlieferungsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen ( 41 Abs. 3 EnWG). Übt der Kunde sein Kündigungsrecht nicht aus, gilt die Vertragsänderung von ihm als genehmigt. Die Stadtwerke werden dem Kunden auf die Bedeutung der Nichtsausübung des Kündigungsrechts besonders hinweisen. 14. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, Burgdorf, Telefon , Fax , info@stadtwerke-burgdorf.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung der Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 15. Datenschutz Die sich aus den Vertragsunterlagen und der Durchführung des Vertrages ergebenden personenbezogenen Daten des Kunden werden von den Stadtwerke gespeichert, verarbeitet und an Dritte (z.b. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, etc.) weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt keine Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte, es sei denn der Kunde hat dem zugestimmt bzw. ein Gesetz verpflichtet zur Weitergabe. Unterschrift Kunde Bestätigung Burgdorf, OOOOOOO.. Unterschrift Stadtwerke Burgdorf GmbH

4 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadtwerke Burgdorf GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Burgdorf GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname/Name Kontoinhaber Straße und Hausnummer PLZ/Ort Kreditinstitut/Name BIC _DE13ZZZ Gläubigeridentifikationsnummer Mandatsreferenznummer (wird von den Stadtwerken ausgefüllt und Ihnen mitgeteilt) Kontoinhaber Unterschrift

5 Vollmacht Hiermit bevollmächtige ich die Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, Burgdorf den bestehenden Stromlieferungsvertrag mit dem o. g. bisherigen Lieferanten für die o. g. Messstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, anfallenden Schriftverkehr zu führen und die Vertrags- und Verbrauchsdaten nachzufragen. Unterschrift Kunde

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