Mein Umzug. SIGNAL IDUNA Ratgeber Mein Umzug
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- Gudrun Weiner
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Transkript
1 Mein Umzug SIGNAL IDUNA Ratgeber Mein Umzug
2 Mein Umzug Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 Umzugsvorbereitungen 5 So früh wie möglich Vorbereitungen und erste Schritte 5 3 Monate vorher 9 1 Monat vorher 13 2 Wochen vorher 13 1 Woche vorher 15 1 Tag vorher 16 Umzugstag /Alte Wohnung 17 Umzugstag / Neue Wohnung Woche danach fast geschafft Umzug mit Kindern 19 Umzug mit Tieren 20 Tipps und Checklisten 21 Umzugskartons richtig packen 21 Fahrzeugvermietung 21 Lkw richtig beladen 23 Fahrtipps (nicht nur für Anfänger) 24 Wohnungsübergabe-Protokoll 25 Betriebskostenabrechnung 26 Tragen und Heben aber richtig! 27 Wohnungsübergabe-Protokoll (Muster) 28 Notizblatt 29 Gefährdungen und Verletzungen beim Umzug 33 Renovierungsarbeiten 33 Gartenarbeit für die Wohnungsübergabe 36 Aufbau und Abbau von Möbeln 38 Transport von Umzugsgut in der Wohnung, Treppenhaus, Außenbereich 39 Be- und Entladung: Lkw, Transporter, Pritschenwagen 41 Ladungssicherung und Verpackung von Umzugsgut 42 Transportweg und Fahrsicherheit 43 Informationsblatt: Umzug und Versicherungen 45 Hausrat- und Glasversicherung 45 Privathaftpflichtversicherung (Fall-Beispiele zur Haftung) 45 Haftfpflicht bei Mietwagenfirmen 46 Wohngebäudeversicherung 46 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 46 Kfz-Versicherung 46 Rechtsschutzversicherung 47 Personenversicherung 47 Gewässerschaden-/Öltankhaftpflichtversicherung 47 Schadenersatzansprüche gegen Speditionen 47 Fristen im Schadenfall 48 3
3 Einleitung Umzugsvorbereitungen sind aufwändig und zeitraubend. Sie müssen an tausend Dinge denken, die Sie vor, während und auch noch nach dem Umzug erledigen müssen. Mit unserem Umzugsratgeber können wir Ihnen die Arbeit zwar nicht abnehmen, aber mit Hilfe unserer Checklisten lassen sich Ihre Umzugsvorbereitungen ganz leicht organisieren, ohne dass Sie hinterher urlaubsreif sind! Auf die Plätze, fertig, Umzug! Wenn Sie Anregungen oder Themenvorschläge haben, informieren Sie uns gerne per , Post oder Telefon Thomas Weißberg Telefon (0 40) Andrea Bömelburg Telefon (0 40) Oliver Jarmes Telefon (0 40) Dirk Krause-Borchers Telefon (0 40) Telefax: (0 40) Internet: Postanschrift: SIGNAL IDUNA Gruppe spk Neue Rabenstraße Hamburg 4
4 Mein Umzug 5 Umzugsvorbereitungen So früh wie möglich Vorbereitungen und erste Schritte o Umzugstermin festlegen Legen Sie Ihren Umzugstermin genau fest. Dann können Sie während der Umzugsvorbereitungen anstehende Termine besser koordinieren und präzise festlegen. o Umzugshelfer Wenn Sie in Eigenregie umziehen möchten, brauchen Sie eine Menge zupackender Hände. Deshalb sollten Sie sich ruhig schon jetzt mit Ihren Freunden und Bekannten in Verbindung setzen. o Mietvertrag kündigen Kündigungsfrist einhalten Wenn Sie unsicher sind, welche Kündigungsfristen für Sie gelten, können Sie sich z. B. beim Deutscher Mieterbund e. V. (www. mieterbund.de/vereinssuche_plz.html) oder bei örtlichen Verbraucherzentralen informieren ( Schriftlich kündigen Die Kündigung eines Mietvertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Zum Nachweis, dass Ihre Kündigung den Vermieter auch erreicht hat, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung per Einschreiben/Rückschein zu versenden. Kündigungsbestätigung Lassen Sie sich den Eingang Ihrer Kündigung schriftlich bestätigen. o Sonstige Kündigungen l Vereine/Verbände l Garage/Stellplatz l Fitness-Studio l Zeitungen/Zeitschriften (Abo) l Buch Club l Fahrkarte (Öffentliche Verkehrsmittel/ DB Nahverkehr) l Wartungsfirmen l l l l l l l l o Immobilien-Annonce aufgeben (bei Eigentum) Eigentumswohnungen oder Häuser lassen sich nicht über Nacht verkaufen. Fangen Sie deshalb frühzeitig damit an, Ihre Immobilie zum Verkauf anzubieten. Zum Beispiel: l Zeitungsinserat. l Info an die Verwalterfirma (bei Eigentumswohnung). l Internet (Bilder nicht vergessen!). l Makler beauftragen. o Umzugs-Finanzierung Sie benötigen einen Kredit oder eine Zwischenfinanzierung? Informieren Sie sich bei verschiedenen Banken und Sparkassen, um die für Sie günstigste Finanzierung zu erhalten. l Kunden der SIGNAL IDUNA BAUSPAR AG steht hierfür eine Finanzierungs- Hotline in der Zeit von Mo. bis Fr. von bis Uhr unter Telefon (01803) zur Verfügung. l Oder lassen Sie sich von unserer Hausbank DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft über individuelle Möglichkeiten einer Finanzierung beraten. Unsere Service-Mitarbeiter
5 erreichen Sie in der Zeit von Mo. bis Do. von bis Uhr und am Fr. von bis Uhr unter Telefon (0 40) oder unter o Sonderurlaub/Umzugstage beantragen Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei Umzug haben Sie zwar nicht, jedoch können sich Ansprüche auf Sonderurlaub und ihre Dauer aus l Betriebsvereinbarungen l Tarifverträgen l vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über bestehende Möglichkeiten. o Absprache zur Übernahme von Hausratgegenständen (alte und neue Wohnung) l Welche Sachen verbleiben in der alten/ neuen Wohnung (z. B. Schränke, Einbauküche etc.) l Welche Gegenstände übernimmt der Nachmieter? l Welchen Abstand möchten Sie selbst übernehmen? l Was soll der Abstand kosten? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter bzw. Nachmieter auf und besprechen Sie die Einzelheiten. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest. o Renovierungsarbeiten (im Rahmen der gesetzlichen Notwendigkeiten) Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen Besichtigungstermin, und verständigen Sie sich darüber, welche Renovierungsarbeiten bis zur Wohnungsübergabe von Ihnen zu erledigen sind. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnisse und ggf. späteren Ärger zu vermeiden. o Handwerker Wenn Sie für Renovierungsarbeiten oder Dienstleistungen einen Handwerker benötigen, ist es ratsam, sich von mehreren Handwerksbetrieben Kostenvoranschläge erstellen zu lassen. Vereinbaren Sie zur Erledigung der Arbeiten einen festen Zeitrahmen, und legen Sie am besten vor Arbeitsbeginn Art und Umfang der zu erledigenden Arbeiten fest. Lassen Sie sich die mündlich getroffenen Vereinbarungen noch einmal schriftlich bestätigen. o Umzugsplanung Umzug in Eigenregie oder doch lieber per Spedition? Bequem und sicher ist es, wenn Sie sich für eine Möbelspedition entscheiden. Ein Umzug mit Freunden und Bekannten ist zwar meistens günstiger, kostet Sie vielleicht aber auch mehr Zeit und Nerven. o Umzug Do-It-Yourself Alte und neue Wohnung l Sie brauchen genügend Helfer, die den körperlichen Belastungen gewachsen sind (z. B. Transport von Waschmaschine, E-Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kleiderschrank, Sportgeräte etc.) l Wer baut die Möbel ab und wieder auf? l Wer übernimmt die Installation der Elektrogeräte? l Wer demontiert die Gardinenstangen? Wer bringt sie wieder an? l Wer nimmt die Deckenlampen ab und hängt sie wieder auf? l Fallen Schreinerarbeiten an (z. B. Änderungen/Sägearbeiten)? l Klaviertransport? l Schwerguttransport (z. B. Tresor ab 75 kg)? l In welchem Stockwerk liegt Ihre Wohnung? l Ist ein Aufzug verfügbar? Passen alle Möbelstücke in den Aufzug? l Wie weit ist der Transportweg zwischen Lkw und Hauseingangstür? l Gibt es direkt vor dem Haus ausreichende Parkmöglichkeiten für den Lkw? l Ist die Einrichtung einer Halteverbotszone notwendig? l Wie groß ist die Entfernung zwischen Be- und Entladeadresse? Wie viel Zeit wird für den Umzug benötigt? l Ist eine Zwischenlagerung der Möbel notwendig? 6
6 Mein Umzug l Sie möchten einen großen Lkw mieten? Haben Sie auch jemanden, der den Lkw fahren kann? Ist hierfür die notwendige Führerscheinklasse vorhanden? Ausführliche Informationen zu allen neuen EU-Führerscheinklassen erhalten Sie unter de/info/fuehrerscheinklassen.html#ce Tipp: Fachmännisches Stapeln und Sichern der Ladung kann nicht jeder. Deshalb ist es ratsam, sich trotz aller Helfer einen Profi für die Beladung und Sicherung zu organisieren. Zudem können Sie sich den Umzug erleichtern, wenn Sie von einem Umzugsunternehmen folgende Transport- und Sicherungsmittel ausleihen: l Möbelroller l Sackkarre l Treppensackkarre l Transportwagen l Transportsystem (Sackkarren- und Schubwagenfunktion) l Tragegurte l Packdecken l Trageklemmen l Handmagnete l Saugtragegriffe o Umzug per Spedition Wenn Sie sich für ein Umzugsunternehmen entscheiden, können Sie auf Bequemlichkeit und Kompetenz setzen. Sie sollten trotzdem folgendes beachten: Schäden, die an Ihrem selbst verpackten Umzugsgut entstehen, sind gem. 451 g Handelsgesetzbuch nicht gedeckt. Wenn hingegen ein Spediteur verpackt hat und Ihren Umzug übernimmt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Grundhaftung versichert und die Spedition muss Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen. Der Nachteil: Die Grundhaftung bezieht sich in der Regel auf 620,00 Euro pro Kubikmeter Laderaum. Hinzu kommt, dass die Grundhaftung keine Schäden ersetzt, die aufgrund von sogenannten unabwendbaren Ereignissen eingetreten sind (z. B. Entwendung des Möbelwagens samt Umzugsgut nachts von einem bewachten Parkplatz). Wem die Versicherungshöhe der Grundhaftung nicht ausreicht, und wer kein Risiko eingehen will, benötigt eine zusätzliche Umzugsguttransportversicherung. Grund: Mit einer Umzugsguttransportversicherung kann ein höherer Wert als bei der Grundhaftung versichert werden. Sie haben also die Möglichkeit, Ihren Hausrat nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Ebenfalls von Vorteil ist, dass die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung Schäden deckt, die durch sogenannte unabwendbare Ereignisse eingetreten sind. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach Angabe Ihrer Werte. Eine Umzugsguttransportversicherung kann wahlweise zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) oder zum Zeitwert Ihres Hausrates abgeschlossen werden. Der Spediteur ist verpflichtet, seine Haftung bei einem seriösen Versicherer abzudecken. Ausgenommen von der Grundhaftung sind zum Beispiel: l Geld l Schmuck l Juwelen l Urkunden l Dokumente l Pflanzen l lebende Tiere l Antiquitäten und Kunstgegenstände unterliegen besonderen Bedingungen Zahlreiche Speditionen finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet. Wählen Sie am besten mehrere Speditionen aus und vergleichen Sie das Preis-/Leistungsverhältnis. Das Leistungsangebot ist breit gefächert und meistens werden auch Renovierungs-, Handwerkerarbeiten, Endreinigungen, Spezial- und Klaviertransporte angeboten. Umzugskartons können ebenfalls auf Wunsch gestellt und geliefert werden. Vielfach besteht zudem die Möglichkeit, Ihr Umzugsgut trocken und sicher zwischenzulagern. Lassen Sie sich im Vorfeld ausführlich beraten und von jeder infrage kommenden Spedition einen verbindlichen Kostenvoranschlag erstellen. Vergewissern Sie sich, ob auch wirklich alle Kostenpunkte im Kostenvoranschlag enthalten sind. 7
7 Vorsicht bei Internet-Auktionen! Wenn Sie sich eine Umzugsfirma mit Hilfe einer Auktion im Internet ersteigern möchten, sollten Sie das vermeintliche Schnäppchen-Angebot genau prüfen. Denn: Wer zu Dumping- Preisen seine Dienstleistungen anbietet, kann meistens auch nur billig leisten, um trotzdem noch etwas zu verdienen. Um billigst anbieten zu können, muss irgendwo etwas eingespart werden. Gespart wird dann zum Beispiel am Fachpersonal, am Service, an der Beratung oder am Verpackungsmaterial. Full-Service Umzug Bei dieser Variante haben Sie mit Ihrem Umzug praktisch nichts mehr zu tun. Das Umzugsunternehmen verpackt Ihr gesamtes Umzugsgut in Kartons und baut Ihre Möbel ab. In der neuen Wohnung wird alles nach Ihren Wünschen wieder ausgepackt und aufgebaut. Teil-Service Der Teil-Service ist etwas günstiger, dafür aber auch anstrengender. Je nach Vereinbarung fassen Sie selbst mit an und übernehmen einen Teil der Umzugsarbeit. Beispiel: Sie verpacken alles, bauen Ihre Möbel ab und wieder auf, sodass die Umzugsfirma lediglich das Verladen und den Transport übernimmt. Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt, ob Sie in Ihrem Fall die Kosten für eine Umzugsfirma als Werbungskosten/haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können. o Kaution (alte Wohnung) Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über die Rückzahlung der Mietkaution. Diese wird Ihnen im Normalfall vom Vermieter mit einer entsprechenden Verzinsung zurückgezahlt. o Ausmisten / Sperrmüll Wenn Sie noch gut erhaltene und brauchbare Möbel haben, können Sie diese auch gerne sozialen Einrichtungen anbieten (der Abtransport ist in der Regel jedoch kostenpflichtig). Oder schalten Sie eine Verkaufsanzeige z. B. im Internet oder in einer Tageszeitung. Nicht vergessen: l Dachboden l Keller l Schuppen l Garage l Abstellräume Vereinbaren Sie mit der Stadtreinigung einen Termin für den Abtransport Ihres Sperrmülls oder bringen Sie alternativ Ihren Hausrat zu einem Wertstoffhof in Ihrer Nähe. Informationen und Adressen erhalten Sie z. B. bei der Stadtreinigung bzw. Stadtverwaltung. o Erstellen Sie anschließend eine Liste mit Ihrem gesamten Umzugsgut. o Beachten Sie mögliche Engpässe beim Transport. Messen Sie ggf. nach (z. B. Treppenhaus, Türen, Fahrstuhl). o Belege für die Steuer sammeln: Sammeln Sie alle Handwerker- Rechnungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen/Arbeiten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. o Mietvertrag abschließen Prüfen Sie Ihren neuen Mietvertrag auf Herz und Nieren. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte: l Kautionsvereinbarung l Höhe der Nebenkosten l Stimmt die Größe der Wohnung mit den Angaben im Mietvertrag überein? l Hinweise zur Staffelmiete l Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen l Hinweise zum Einzugs- u. Übergabetermin l Jetziger Zustand der Wohnung (Mängelliste) l Zusatzklauseln und Ersatzmieterklauseln 8
8 Mein Umzug o Wohnungsgrundriss beim Vermieter anfordern Fragen Sie Ihren neuen Vermieter nach einem Wohnungsgrundriss und nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Vormieter auf. o Renovierung Sprechen Sie mit Ihrem neuen Vermieter ab, welche Renovierungsarbeiten bis zur Wohnungsübergabe zu erledigen sind und welche Arbeiten Sie ggf. selbst ausführen möchten. Halten Sie die Punkte schriftlich fest, und erstellen Sie gemeinsam ein Übergabeprotokoll, das den aktuellen Zustand der Wohnung bei Einzug protokolliert. Vergessen Sie nicht, sich die Bestandsaufnahme von Ihrem Vermieter unterschreiben zu lassen. 3 Monate vorher o Adressänderungen, Anmelden, Abmelden, Ummelden l Arbeitgeber l Krankenkasse l Bank / Sparkasse / Bausparkasse o Haus oder Wohnung jetzt kreativ planen Welche Möbel möchten Sie mitnehmen? Haben Sie genügend Platz? Um ganz sicher zu gehen, benötigen Sie zunächst den Grundriss Ihrer neuen Wohnung/Haus. Wenn Sie eine Mietwohnung beziehen, lassen Sie sich den Grundriss am besten von Ihrem Vermieter aushändigen. Wenn Ihnen der Grundriss vorliegt, können Sie Ihre Möbel z. B. direkt einzeichnen oder aber Sie fertigen sich kleine Möbelschablonen zum Ausschneiden an. Wer es ganz professionell machen will, plant mit Hilfe einer Planungssoftware, auf deren Grundlage Sie Ihre eigene Wohnwelt bis ins Detail mit realen Oberflächen und Lichtsituationen erstellen können. > Software/Download > Freizeit & Hobby > Heim & Haus > Wohnungsplaner o Neue Möbel & Elektrogeräte Nicht alle Möbel und Elektrogeräte können sofort mitgenommen oder kurzfristig geliefert werden. Planen Sie deshalb großzügige Liefertermine mit ein. Auch der Umzug Ihres Geldes muss gut geplant sein (eventuell reicht hier eine Adressänderung aus, die Sie per Onlinebanking vornehmen können). Checkliste: l Konten löschen / neu einrichten l Einzugsermächtigungen l Daueraufträge l Sparverträge l Versicherungsverträge l Wertpapierdepots l Kreditkarten l Bausparverträge l Kreditverträge l Verträge bei anderen Banken l l l l l l l 9
9 Tipp: Wenn Sie ein neues Konto eröffnet haben, sollten Sie Ihr altes Konto noch für eine gewisse Zeit aufrechterhalten (z. B. für Abbuchungsaufträge, Lastschriften). Damit Sie sich nicht mit lästigem Papierkram befassen müssen, nutzen Sie einfach den von Banken und Sparkassen angebotenen Umzugs- Service. o Behörden Agentur für Arbeit Wichtig: Sie müssen für die Agentur für Arbeit erreichbar sein. Versäumen Sie deshalb nicht, vor Ihrem Umzug der Agentur für Arbeit Ihre neue Anschrift mitzuteilen (spätestens 1 Woche Ihrem Umzugstermin). Es muss gewährleistet sein, dass Sie Briefsendungen der Agentur für Arbeit an jedem Werktag einmal in Ihrer Wohnung ohne von Ihnen zu vertretende Verzögerungen zur Kenntnis nehmen können. Durch eine nicht rechtzeitige Mitteilung können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder unter > Rubrik: Für Bürgerinnen und Bürger > Suche: Umzug. Für Änderungsmitteilungen, können Sie das Formular Vordruck Veränderungs-Mitteilung nutzen. Der Vordruck ist erhältlich unter > Rubrik: Für Bürgerinnen und Bürger > Suche: Vordruck Veränderungs-Mitteilung. Kindergeld / Familienkasse Für die Antragstellung und Bearbeitung von Kindergeldansprüchen ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig. Wenn Sie Kindergeld beziehen, informieren Sie bitte Ihre zuständige Familienkasse über Ihre neue Anschrift und ggf. auch neue Bankverbindung. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich am besten an eine Familienkasse in Ihrer Nähe. Für die Mitteilung Ihrer Änderungen können Sie das Formular der Familienkasse Veränderungsmitteilung (KG45) nutzen. Einfach ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Nicht vergessen: Kopie/Zweitschrift für Ihre Unterlagen. Das Formular finden Sie unter > Rubrik: Für Bürgerinnen und Bürger > Suche: Veränderungsmitteilung BAföG Studierende, die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen oder noch zurückzahlen müssen, sind bei Änderungen Ihrer Anschrift, Bankverbindung oder Namensänderung verpflichtet, dies sowohl dem lokalen BAföG Amt als auch dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen. Wenn Sie die Ummeldung versäumen, könnte es passieren, dass aufwendige Nachforschungen von Amtswegen unternommen werden, die Sie möglicherweise bezahlen müssen. Eine Ummeldung beim lokalen BAföG Amt können Sie telefonisch oder schriftlich erledigen. Beim Bundesverwaltungsamt steht Ihnen das BAföG-Online für eine Änderungsmeldung zur Verfügung. BAföG Amt: > Für Bürgerinnen und Bürger > BAföG > Formulare > Änderungsmitteilung bafoeg@bva.bund.de Bundesverwaltungsamt Köln poststelle@bva.bund.de Deutsche Rentenversicherung Bund Der Rentenversicherungsträger kann seinen Informationspflichten nur dann nachkommen, wenn die aktuelle Anschrift bekannt ist. Für Beschäftigte erfolgt die Ummeldung an die Rentenversicherung automatisch durch den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse. Rentner, Hausfrauen, Selbstständige und Arbeitslose (ohne Leistungsbezug) müssen sich jedoch selbst ummelden. Online-Service: Ummelden für Rentner Wenn Sie bereits Rente beziehen, müssen Sie bei Umzug und/oder Wechsel Ihres Kreditinstituts den Rentenservice der Deutschen Post AG informieren, weil dieser im Auftrag der Rentenversicherung die monatlichen Rentenauszahlungen 10
10 Mein Umzug 11 vornimmt. Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern können, bitten Sie einen Angehörigen, den Rentenservice zu informieren. Denn wenn Ihre neue Anschrift nicht bekannt ist, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Rente nicht pünktlich ausgezahlt werden kann. Hier können Sie Ihre Änderungen vornehmen: l Renten-Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder l Online-Service: rentenservice Ummelden für Nicht-Rentner Wenn Sie noch kein Rentner sind, reicht es aus, wenn Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihre neue Anschrift per Post oder Fax mitteilen. Für eine schnellere Zuordnung ist die Angabe Ihrer Versicherungsnummer hilfreich (siehe z. B. Sozialversicherungsausweis). Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Vor dem Hintergrund, dass in der Bundesrepublik keine einheitlichen Regularien bestehen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig (am besten schon vor Umzug) über l Meldefristen l Öffnungszeiten l persönliches Erscheinen l Online-Formulare l Gebühren l Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Mietvertrag, Vollmacht bei Vertretung) bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro/Meldestelle der Gemeinde zu informieren. Kontaktdaten zahlreicher Meldeämter gibt es im Internet unter > Städteübersicht. Hinweis: Kfz-Ummeldung (gilt für Ummeldung im Zulassungsbezirk). Für eine Anschriftenänderung müssen Sie nicht zwangsläufig eine Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen, weil die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein oftmals zusammen mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt/ Meldestelle oder im Bürgerbüro erledigt werden kann. Finanzamt Bei einem Ortswechsel sollten Sie das bisherige Finanzamt unter Mitteilung Ihrer Steuernummer informieren. Das neue Finanzamt wird automatisch mit der nächsten Steuererklärung über Ihren Umzug in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie nur innerorts umziehen, müssen Sie das bisherige Finanzamt nicht zwangsläufig informieren. Hier reicht es aus, wenn Sie Ihre neue Anschrift in die nächste Steuererklärung eintragen. Hochschule Informieren Sie die Hochschulverwaltung bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens. Formlos per Post oder oder werden Sie persönlich im Schulsekretariat vorstellig. Sofern Sie eine Chipkarte als Studentenausweis erhalten haben, auf der Ihre Kontaktdaten gespeichert sind, können Sie in der Regel im Sekretariat Ihre Daten auf der Karte selbst ändern. Kirche Hier brauchen Sie keine Ummeldung vorzunehmen, weil die Kirchengemeinden automatisch vom Einwohnermeldeamt über Umzüge informiert werden. Bundeswehr / Kreiswehrersatzamt Das BMVg hat für Angehörige der Bundeswehr eine Umzugsfiebel für Inlandsumzüge entworfen, die Betroffene sowohl über Hilfen und Leistungen, als auch über offizielle Regelungen informiert. Darüber hinaus können Sie nachlesen, welcher Personenkreis sich bei einem Umzug zusätzlich beim Kreiswehrersatzamt melden muss. Die Umzugsfibel der Bundeswehr erhalten Sie unter > Service > Umzug mit der Bundeswehr. Eine Übersicht aller Kreiswehrersatzämter sowie Kontaktdaten können Sie einsehen unter > Übersicht aller Kreiswehrersatzämter. Sozialamt Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt beziehen, müssen Sie das für Sie zuständige Amt über Ihren Wohnungswechsel informieren. Bleibt nach dem Umzug die Zuständigkeit Ihres jetzigen Amtes bestehen, teilen Sie diesem rechtzeitig Ihre
11 neue Anschrift mit. Bei Wechsel in einen anderen Zuständigkeitsbereich (andere Stadt, andere Gemeinde) sollten Sie sich erkundigen, welches Amt nunmehr für die Auszahlung von sozialen Leistungen zuständig ist. Teilen Sie dem neuen für Sie zuständigen Sozialamt Ihren Umzug ebenfalls mit. Hinweis: Nicht überall wird der Begriff Sozialamt verwendet. Es werden auch andere Begrifflichkeiten wie z. B. Amt für Jugend und Familie oder Fachbereich Soziales und Wohnen verwendet. l Umzugsbeihilfe Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt, ob Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Versorgungsbetriebe Setzen Sie die für Sie zuständigen Versorgungswerke über Ihren Umzug in Kenntnis, damit am Tag des Auszugs die Zählerstände abgelesen werden können (bei gemieteten Objekten am besten im Beisein des Vermieters/Verwalters). Wenn Sie selbst ablesen können, halten Sie die Zählerstände am Aus- bzw. Einzugstag schriftlich fest. l Strom l Gas l Wasser l Fernwärme GEZ Auch die GEZ möchte informiert werden. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei Banken, Sparkassen und Postämtern. Im Internet unter Telefon / Kabelanschluss l Telefonanschluss l DSL Anschluss l Kabelanschluss l Mobiltelefon l PayTV Versicherungen Informieren Sie Ihren Versicherer über Ihre neue Anschrift und ggf. neue Bankverbindung. Wenn Sie Kunde bei der SIGNAL IDUNA Gruppe sind, können Sie Ihre Änderungen auch online unter mitteilen. l Hausrat Gut zu wissen: Mit Ihrem Umzug zieht auch die Hausratversicherung in das neue Zuhause ein. Während Ihres Umzugs und zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Voraussetzung: Beide Wohnungen befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Danach gilt der Versicherungsschutz nur noch für Ihre neue Wohnung. Vergessen Sie bitte nicht, Ihrer Versicherung die neue Wohnfläche und den ggf. neuen Wert Ihres Hausrates mitzuteilen, damit im Bedarfsfall eine Anpassung des Versicherungsschutzes (z. B. Versicherungssumme, Prämie) vorgenommen werden kann. Mit unserem Hausratwertrechner können Sie den Wert Ihres Hausrates schnell und einfach errechnen. l Private Haftpflicht Praktisch: Ziehen Sie vielleicht mit Ihrem Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung? Für den Fall einer Eheschließung wird eine von zwei vorhandenen Policen überflüssig, weil der Ehepartner mitversichert ist. Lebensgemeinschaften ohne Trauschein bieten wir die Möglichkeit, den Lebenspartner in den bestehenden Vertrag zu integrieren. l Wohngebäudeversicherung Sehr zu empfehlen: Wenn Sie durch Umzug zum Eigentümer werden, sollten Sie das neu erworbene Gebäude durch eine Wohngebäudeversicherung mit einer ausreichenden Versicherungssumme absichern. l Krankenversicherung Wichtig: Wenn Sie bei der SIGNAL IDUNA Gruppe eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie uns Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich mitteilen, damit wir Ihnen zügig eine neue Versichertenkarte zusenden können. l Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben, teilen Sie dem Versicherer bitte Ihre neue Anschrift und ggf. auch das neue Kennzeichen mit. 12
12 Mein Umzug l Kfz-Versicherung Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft unverzüglich Ihre neuen Kontaktdaten und ggf. auch Ihre neue Bankverbindung mit. Bei bestimmten Tarifen in der Kfz- Versicherung oder bei einem Umzug ins Ausland werden zusätzliche Angaben seitens des Versicherers benötigt. l Unfallversicherung l Lebensversicherung l Private Rentenversicherung l Sonstige Versicherungen Hinweis: Im Internet werden Ummeldeportale und unabhängige Webseiten angeboten, die Interessenten bei Umzug einen Ummelde-Service z. B. bei Banken, Versicherungen, Krankenkassen, etc. anbieten. Wenn Sie einen solchen Service nutzen möchten, sollten Sie sich vorher ausführlich über die Datenschutzbestimmungen informieren. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Daten nur an die ausgewählten Stellen weitergegeben werden, und nicht noch weiter verwendet oder sogar verkauft werden. l Gewerkschaften l Bücherhalle (Ausweis) l Buch-Club l Fahrkarte (Öffentliche Verkehrsmittel/ DB Nahverkehr) l Bonuskarten l Freunde/Bekannte/Verwandte l Geschäftspartner l Steuerberater l l l l 2 Wochen vorher 13 1 Monat vorher o Adressänderung bekanntgeben, An- und Abmelden l Verbände / Vereine l Automobil-Club l Zeitschriften-Abo l Wartungsfirmen l Müllabfuhr (bei Eigentum) l Schornsteinfeger (bei Eigentum) l Versandhäuser o Haltverbotszone für Umzugswagen (HVZ) Beispielhaft wird hier die Hamburger Verordnung aufgeführt! Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde vor Ort über die geltenden Modalitäten. Eine Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotszone erhalten Sie durch die Straßenverkehrsbehörde. Straßenverkehrsbehörden sind in Hamburg in den Polizeikommissariaten angesiedelt. Für die Antragstellung werden folgende Angaben benötigt: l Vorname, Nachname l Ihre neue Adresse l Ihre Telefonnummer (tagsüber) l Ihre Faxnummer (sofern vorhanden), unter der Sie vor dem Umzug erreichbar sind l Straße und Hausnummer, in der die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
13 l Datum des Umzugs l Angabe, für welchen Zeitraum die HVZ benötigt wird (z. B Uhr) Für den Einzugsort und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. Die benötigte Länge der Haltverbotszone ist abhängig von Ihrem Umzugsfahrzeug. Ein Lkw (7,5 t mit Ladebühne) benötigt ungefähr 12 Meter, ein Sprinter ca. 8 Meter. Wenn Sie ein anderes Fahrzeug benutzen, denken Sie bitte an genügend Platz hinter dem Fahrzeug. Ihren Antrag können Sie entweder persönlich oder schriftlich per Post/Fax an das zuständige Polizeikommissariat (spätestens 1 Woche vor dem geplanten Umzugstermin) senden. Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder und dem möglichen Abschlepptag müssen volle 3 Tage liegen. Beispiel: Umzug am Samstag Aufstellen der Verkehrsschilder am Dienstag. Nach Antragstellung erhalten Sie eine sogenannte straßenverkehrsbehördliche Anordnung sowie ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen der Verkehrszeichen. Hiermit erhalten Sie von Amtswegen die Erlaubnis, Verkehrsschilder gemäß Anordnung aufzustellen. Die Verkehrszeichen dürfen Sie erst nach Erhalt der Genehmigung aufstellen. Die Zusendung einer Rechnung für die behördliche Genehmigung erfolgt in der Regel ein paar Wochen nach dem Umzugstermin. Haltverbotszone für Umzugscontainer Wenn Sie für Ihren Umzug einen Umzugscontainer aufstellen möchten, benötigen Sie von Ihrem zuständigen Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis, die der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorzulegen ist. Haltverbotszone im absoluten Halteverbot Sofern Sie Platz in Anspruch nehmen wollen, auf dem sich ein absolutes Halteverbot befindet, benötigen Sie für das Parken Ihres Umzugswagens eine Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie mit einem entsprechenden Antrag ebenfalls vom zuständigen Polizeikommissariat erhalten. Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder (Sie haben zwei Möglichkeiten) 1. Variante Sie stellen die amtlichen Verkehrsschilder selber auf. Sie dürfen nur amtliche Verkehrsschilder aufstellen, die gegen Gebühr bei entsprechenden Institutionen ausgeliehen werden können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie im Regelfall sowohl für den Transport und die Aufstellung, als auch für den Abtransport und die Rückgabe selber verantwortlich sind. Im Aufstellungsprotokoll tragen Sie den Zeitpunkt der Aufstellung ein und zudem die zu diesem Zeitpunkt in der Haltverbotszone befindlichen Fahrzeuge. Wenn Sie die Haltverbotszone nicht mehr benötigen, müssen Sie alle Verkehrszeichen und Zusatzzeichen komplett abdecken (z. B. mit einem blauen Müllsack). 2. Variante Sie beauftragen eine Fachfirma mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrsschilder. Die Fachfirma wird in der Regel folgende Arbeiten für Sie erledigen: l Straßenverkehrsbehördliche Anordnung einholen l Die amtlichen Verkehrszeichen aufstellen l Das Aufstellungsprotokoll ausfüllen und Ihnen übergeben l Die amtlichen Verkehrszeichen nach der Gültigkeitsdauer wieder entfernen Hinweis: Es gibt zahlreiche Speditionen, zu deren Leistungsumfang das Besorgen einer polizeilichen Genehmigung sowie das Aufstellen von Haltverbotsschildern gehört. Was können Sie tun, wenn ein fremdes Fahrzeug in Ihrer Haltverbotszone steht? Sie haben die Möglichkeit, die Polizei anzurufen (auch unter Telefon 110). Die Polizei wird vor Ort die amtlichen Verkehrsschilder mit der Anordnung und das Aufstellungsprotokoll überprüfen und versuchen, das Fahrzeug zu entfernen notfalls durch einen Abschleppdienst. Bevor die Polizei jedoch einen Abschleppauftrag erteilt, wird Sie von Ihnen möglicherweise eine Unterschrift zur Kostenübernahme verlangen. Die Polizeiverwaltung wird die Abschleppkosten dem verantwortlichen 14
14 Mein Umzug 15 Fahrzeughalter auferlegen. Nur wenn dies nicht gelingt (z. B. bei nicht rechtzeitiger/ ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei Insolvenz, Tod ohne Erben), werden Sie zur Begleichung der Kosten aufgefordert. o Fahrzeug mieten Regionale und bundesweite Autovermietungen finden Sie z. B. in den Gelben Seiten oder im Internet. Hinweis: Am Wochenende herrscht Hochkonjunktur! Deshalb sollten Sie einen Umzugswagen rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Umzug reservieren. Am besten per Internet, damit können Sie Zeit und Geld sparen. o Umzugshilfsmittel organisieren l Umzugskartons (für Bücher gibt es spezielle Kartons) l Kleiderboxen l dicker Filzstift l Material zum Einwickeln für zerbrechliche Sachen l Packdecken (für Mietwagen) l Tragegurte l Handschuhe l Abdeckpapier / Abdeckfolie / Luftpolsterfolie für Möbel, Fußböden und Türen l Packseide l Klebeband und Abroller (Achtung: Gefahr der Beschädigung empfindlicher Oberflächen!) l Kreppklebeband l Sackkarre l Möbelroller l Müllsäcke l Schnur o Nachsendeauftrag und Lagerservice Umzug, Urlaub oder Abwesenheit. Mit dem Nachsendeservice der Post können Sie sich Ihre Briefsendungen, Päckchen und Pakete wahlweise für 6 oder 12 Monate nachschicken lassen. Der Lagerservice wird für die Dauer bis zu einem Monat bzw. bis zu drei Monaten angeboten. Das Nachsenden von Paketen und Päckchen gilt als Zusatzleistung und wird mit einer Extragebühr pro Sendung berechnet. Infopost (z. B. Kataloge) wird Ihnen ohne ein zusätzliches Entgelt nachgeliefert. Ausführliche Informationen und aktuelle Preise erhalten Sie bei allen Postämtern unter > Nachsendeservice/Lagerservice. o Ablesetermin für Zählerstände mit Vermieter vereinbaren (am besten am Umzugstag) o Heizkostenabrechnung mit Vermieter klären o Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren o Gardinen kürzen / Teppiche reinigen o Lebensmittelvorräte abbauen (Gefriertruhe/-schrank) o Entbehrliches einpacken 1 Woche vorher o Umzugskartons packen und beschriften o Nachbarn alte/neue über Umzug informieren (z. B. Aushang im Treppenhaus) o Umzugshelfer noch einmal fragen, ob Zusage noch gültig ist o Termine noch einmal bestätigen lassen (z. B. Handwerker, Hausmeister, Vermieter) o Fahrstuhlbenutzung klären o Schlüssel für Aufzüge/Einfahrten/ Garage klären o Hausapotheke prüfen und ggf. ergänzen (z. B. Pflaster, Eisspray, Brandsalbe)
15 1 Tag vorher o Werkzeugkiste zusammenstellen l Wasserwaage l Zollstock l Hammer l Bohrmaschine l Akkuschrauber l Schraubenzieher l Zange l Cuttermesser l Sortiment: Dübel, Schrauben, Haken, Nägel l Verlängerungskabel / Kabeltrommel o Schlüssel für Aufzüge/Einfahrten/ Garage abholen o Kühlschrank/Gefriertruhe abtauen o Kind zum Babysitter bringen. Nicht vergessen: l Kleidung, Nachtkleidung l Baby-/Kleinkindnahrung l Baby-Wickel-Tasche l Flaschenwärmer l Trinkflaschen und Aufsätze l Windeln l Spielzeug l Medikamente l Schnuller l Reisebett, Bettzeug, Baby-Schlafsack o Haustiere in Pension bringen. Nicht vergessen: l Anschrift und Telefonnummer des Tierarztes l Fress- und Trinknapf l Futter l Körbchen, Decke l Katzenkorb, Katzengeschirr, Katzentoilette l Spielzeug l Pflegeutensilien l Leine, Halsband l Medikamente o Persönlichen Bedarf zusammenstellen und einpacken: l Wäsche und Waschutensilien l Handtücher l Bettwäsche l Wasserkocher/Kaffeemaschine/Kaffeefilter l Lebensmittel, Baby-/Kindernahrung, Getränke l Töpfe l Geschirrtücher l Servietten l Toilettenpapier l Medikamente l Schere/Messer l Staubsauger/Besen/Handfeger und Schaufel l Bargeld bereithalten (z. B. Trinkgeld, Unvorhergesehenes) l Verpflegung organisieren und ggf. für den nächsten Tag vorbereiten l Plastikbesteck/-geschirr besorgen l Getränke für Umzugshelfer einkaufen l Putzmittel und Müllsäcke einpacken l Mietwagen abholen l Mobiltelefon laden l Pflanzen in Plastikschläuche stecken und wenig gießen / Hydrokulturpflanzen entleeren o Bevor Ihre Umzugshelfer kommen: l Fußböden und Türen vor Beschädigungen mit Decken/Abdeckplane schützen (alte + neue Wohnung) l Kartons mit dem persönlichen Bedarf im Privatwagen verstauen, damit dieser nicht irrtümlich im Umzugswagen landet l Zimmerpläne an die Zimmertüren hängen (neue Wohnung) o Restliche Unterlagen u. Wertgegenstände einpacken (Extra-Karton) 16
16 Mein Umzug Umzugstag / Alte Wohnung o Umzugshelfer einweisen und Mobiltelefonnummern austauschen o Müllsäcke/Handwaschmittel/Handtücher/Toilettenpapier bereitstellen o Getränke bereitstellen o restliches Umzugsgut einpacken o Gute Beleuchtung sicherstellen (Unfallgefahr!) o Zählerstände ablesen und dokumentieren (am besten im Beisein des Vermieters/Verwalters) o Treppenhaus vor/nach Umzug auf Schäden prüfen u. dokumentieren o Wohnungsübergabe mit dem Vermieter/Verwalter. Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen und unterschreiben lassen o Namensschilder abmontieren o Treppenhaus reinigen o Briefkasten leeren o Gas- und Wasserhähne schließen/ Hauptsicherung ausschalten o Wohnung vor/nach Umzug auf Schäden überprüfen u. dokumentieren o Überprüfung der Räume (alle Zimmerschlüssel vorhanden, Räume leer?) Umzugstag / Neue Wohnung o Wohnung im Urzustand fotografieren o Gute Beleuchtung sicherstellen o Müllsäcke/Hand-Waschmittel/ Handtücher/Toilettenpapier bereitstellen o Getränke und Verpflegung bereitstellen o Umzugshelfer einweisen o Treppenhaus vor und nach Umzug auf Schäden prüfen und dokumentieren o Zuerst die Möbel platzieren und dann die Kartons stapeln o Treppenhaus reinigen o Namensschilder montieren (Briefkasten nicht vergessen) o Evtl. Rückgabe Lkw. Geben Sie den Umzugswagen nur mit einem vollem Tank zurück, und halten Sie unbedingt die vereinbarte Rückgabezeit ein. Ansonsten riskieren Sie, dass die überschrittene Zeit mit Zuschlägen belegt wird. 1. Woche danach fast geschafft o Meldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt (falls noch nicht geschehen) o Persönliche Papiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) ändern lassen o Reklamation eventueller Schäden durch Umzugsfirma (s. auch Kapitel: Informationsblatt Umzug und Versicherung/Haftpflichtansprüche) 17 o Sämtliche Schlüssel beim Vermieter/Verwalter abgeben. Hinweis: Geben Sie die Schlüssel aber nur dann ab, wenn seitens des Vermieters keine Beanstandungen vorliegen, und eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung erfolgt ist o Kfz Ummeldung, Anmeldung Ummeldung im Zulassungsbezirk: Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umziehen, reicht es aus, wenn Sie Ihre neue Anschrift in den Fahrzeugschein eintragen lassen (bzw. die Zulas-
17 sungsbescheinigung Teil I ändern lassen, sofern Sie Ihr Fahrzeug nach dem 01. Oktober 2005 zugelassen haben) und der Versicherung Ihre neue Anschrift mitteilen. Diese Unterlagen werden benötigt: l Zulassungsbescheinigung Teil I des angemeldeten Fahrzeugs inkl. Eintrag gültiger TÜV (bisher Fahrzeugschein) l Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief). Diese wird manchmal von Ämtern zur Erfassung vorheriger Fahrzeughalter verlangt l Aktueller Bericht über die letzte Abgasuntersuchung (sofern bereits erforderlich) l Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung l bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern eingetragen) l bei Vereinen zusätzlich: Vereinsregisterauszug l Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, 2 Exemplare Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer, Personalausweis des Bevollmächtigten oder alternativ Reisepass + Meldebescheinigung Neuer Zulassungsbezirk: Wenn sich durch Umzug auch der zuständige Zulassungsbezirk ändert (neue Stadt/Kreis), müssen Sie der neuen Kfz- Zulassungsstelle den Standortwechsel Ihres Fahrzeugs mitteilen. Diese Unterlagen werden benötigt: l Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) l Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) l elektronische Versicherungsbestätigung (evb-nummer) der Kfz-Versicherung l Kennzeichenschilder l aktueller Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (sofern bereits erfolgt) l Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung l Bei Firmen: Zusätzlich Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen) l Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug l Im Falle einer Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht inkl. Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (das Formular bitte in doppelter Ausführung mitnehmen). Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung Neues Kennzeichen Sofern Sie in eine neue Stadt/Landkreis umziehen, benötigen Sie auch ein neues Autokennzeichen. Von der Kfz-Zulassungsstelle erhalten Sie einen Berechtigungsschein mit Ihrem gewünschten oder zugeordneten Kennzeichen. Mit diesem Schein können Sie sich bei einem Schildmacher (meistens nahe der Zulassungsstelle gelegen) Ihre neuen Kennzeichen anfertigen lassen. Im Anschluss suchen Sie bitte erneut die Zulassungsstelle auf, damit Ihnen dort noch eine TÜV-Plakette aufgeklebt werden kann. Wunschkennzeichen im Internet Es gibt zahlreiche Straßenverkehrsämter, die einen entsprechenden Online-Service hierfür anbieten. Feinstaub-Plaketten Freie Fahrt in Umweltzonen Wer zukünftig mit seinem Auto uneingeschränkt in der gesamten Bundesrepublik auch in Ballungszentren mit eingerichteten Umweltzonen unterwegs sein will, benötigt nicht nur ein schadstoffarmes Auto, sondern auch eine Feinstaub- Plakette. Maßgeblich für die Zuordnung in eine bestimmte Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in Ihren Fahrzeugpapieren wie folgt eingetragen ist: l Fahrzeugpapiere, die vor dem ausgestellt worden sind: Fahrzeugschein > Feld Schlüsselnummern zu 1 an der 5. und 6. Stelle. l Fahrzeugpapiere, die ab dem ausgestellt worden sind: Zulassungsbescheinigung Teil I > 3. und 4. Stelle des Feldes Schadstoffgruppen: Je geringer die Feinstaubemission, desto besser ist die Schadstoffgruppe. Feinstaubplaketten werden in den Farben rot, gelb und grün (entsprechend der jeweiligen Schadstoffgruppe) ausgegeben. Feinstaub-Plaketten sind z. B. wie folgt erhältlich: l Internet l TÜV SÜD > Service-Center A Z l TÜV NORD 18
18 Mein Umzug 19 l DEKRA l Kfz-Zulassungsstellen l AU-berechtigten Kfz-Werkstätten Umzug mit Kindern Für Kinder egal welchen Alters bedeutet ein Umzug meistens eine große Veränderung ihres Alltags und ein Verlust ihres sozialen Umfelds (z. B. Freunde, Großeltern, Spielkameraden). Damit Ihr Kind sich langsam auf den Umzug und die neue Situation vorbereiten kann, empfehlen wir Ihnen, den bevorstehenden Umzug möglichst früh anzusprechen und die Gründe hierfür zu erläutern. So früh wie möglich o Prüfen Sie, ob der Umzug in den Schulferien stattfinden kann o Kindergarten / Schule Bei einem Wohnungswechsel nur wenige Straßen weiter empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Schulamt, Jugendamt oder kirchlichen Einrichtungen in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob Ihr Kind in der alten Einrichtung verbleiben kann. Anderenfalls informieren Sie sich sorgfältig über Schulen und Kindergärten am neuen Wohnort, und besichtigen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Kind. Bei Nichtgefallen haben Sie jetzt noch die Möglichkeit, nach Alternativen zu suchen. l Informieren Sie sich über die Lehrpläne in der neuen Schule, da diese voneinander abweichen können. l Melden Sie Ihr Kind von der bisherigen Schule bzw. Kindergarten ab. l Beteiligen Sie Ihr Kind von Anfang an aktiv an der Umzugsplanung. Zum Beispiel bei der Gestaltung des Kinderzimmers oder Sie lassen Ihr Kind unter Aufsicht die eigenen Sachen (z. B. Spielzeug, Bücher, Stofftiere) selbst einpacken. Ältere Kinder könnte man z. B. bei der Einrichtung oder der Farbgestaltung der Wände mit einbeziehen. 1 Monat vorher l Babysitter organisieren. Am besten Oma, Opa oder eine dem Kind vertraute Person. l Planen Sie für Ihr Kind eine tolle Abschiedsparty, damit es sich ausgiebig von allen Freunden und Spielkameraden verabschieden kann. 1 Woche vorher l Zeigen Sie Ihrem Kind schon vor dem Umzug das neue Zuhause, die neue Schule oder den Kindergarten. Mit dieser Maßnahme können Sie Ihrem Kind die Furcht vor dem neuen Unbekannten nehmen und es hat etwas Zeit, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. l Abschiedsparty für die Kinder durchführen. l Nicht mehr benötigte Sachen in Kartons verpacken. Kinder mithelfen lassen und Spielsachen erst zum Schluss einpacken. l Mit Kindern absprechen, welche Sachen bis zum Umzugstag noch gebraucht werden und deshalb in Reichweite bleiben müssen. 1 Tag vorher o Jetzt noch die restlichen Sachen von Ihrem Kind einpacken lassen. l Kuscheltier und Spielzeug für den Umzugstag rauslegen. Bei Babys auch Windeln, Flaschenwärmer, Babynahrung usw. Umzugstag l Kind zum Babysitter bringen oder mit verschiedenen kleinen Aufgaben beschäftigen. l Wenn Ihr Kind am Umzugstag dabei ist, planen Sie kleine Pausen, ein gemeinsames Essen und genügend Zeit zum Spielen ein.
19 Nach dem Umzug l Richten Sie das Kinderzimmer so schnell wie möglich ein, um so eine vertraute Umgebung zu schaffen. l Gehen Sie in den ersten Tagen gemeinsam den sichersten Weg zur Schule, und sprechen Sie dabei mögliche Gefahren im Straßenverkehr an. l Wo gibt es was zu entdecken? Erkunden Sie gemeinsam die neue Umgebung. Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es? Finden Sie heraus, ob noch andere Kinder in der Nachbarschaft wohnen. l Lassen Sie Ihrem Kind genügend Zeit, um sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. l Fördern Sie die Integration Ihres Kindes in die neue Klassengemeinschaft. l Ermutigen Sie Ihr Kind dazu, Freunde und Klassenkameraden zum Spielen mit nach Hause zu bringen. l Ermöglichen Sie Ihrem Kind den Kontakt zu früheren Freunden. Umzug mit Tieren o Unterbringung für Haustiere organisieren (z. B. Pension, Verwandte, Nachbarn). l Nach Möglichkeit dem Tier und Tiersitter ein bisschen Zeit zum Kennenlernen geben. l Hund anmelden/ummelden/hundesteuer: Aufgrund der in Deutschland bestehenden Steuerpflicht für Hunde sind Sie als Hundehalter verpflichtet, Ihren Vierbeiner am jeweiligen Wohnsitz anzumelden, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder nach Umzug in eine neue Gemeinde. Sodann können die Steuern errechnet und eingezogen werden. Um ein bisschen Zeit zu sparen, sollten Sie sich erkundigen, ob Sie Ihren Hund auch telefonisch oder per anmelden können. Einige Städte halten auf Ihrer Website auch entsprechende Formulare für eine Anmeldung bereit, die Sie herunterladen und ausfüllen können. Auch bei Meldebehörden besteht häufig die Möglichkeit, dass Sie Ihren Hund gleich mit anmelden können. Sie erhalten als Hundehalter dann einen entsprechenden Steuerbescheid und eine aktuelle Hundesteuermarke. l Hund ummelden (bei Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde): Damit Ihnen von der Gemeinde der Hundesteuerbescheid zugestellt werden kann, informieren Sie bitte das zuständige Amt für Hundesteuer über Ihren Umzug. Auch bei der Ummeldung besteht häufig die Möglichkeit, dass Sie Ihren Hund bei der Meldebehörde gleich mit ummelden können. 1 Monat vorher 1 Tag vorher o Telefonnummer und Anschrift eines Tierarztes suchen (alter und neuer Wohnort) und für den Umzugstag bereithalten. l Haustiere zum Tiersitter/Pension bringen und folgende Dinge nicht vergessen: Anschrift + Telefonnummer des Tierarztes Fress- und Trinknapf Futter Körbchen, Decke Katzenkorb, Katzengeschirr, Katzentoilette Medikamente Spielzeug Pflegeutensilien Leine, Halsband l Hinterlassen Sie, sofern vorhanden, Ihre Mobilfunknummer für den Notfall. Bei einem längeren Transport kleine Pausen für das Tier einlegen. 20
20 Mein Umzug Nach dem Umzug o Bei Ankunft das neue Zuhause unbedingt erforschen lassen. o Gemütlichen Schlafplatz suchen und einrichten. o Bei einer Katze könnte es sinnvoll sein, sie erst nach einer Eingewöhnungszeit von ca. 4 Wochen in die Freiheit zu entlassen. Sprechen Sie am besten vorher mit einem Tierarzt. Tipps und Checklisten l Kleidung nach Möglichkeit auf einen Kleiderständer hängen oder aber flach gefaltet in eine Kiste oder Koffer. l Möbel: Demontieren und zerlegen Sie Ihre Möbel soweit möglich und schützen Sie empfindliche Oberflächen mit Umzugsdecken. l Polstermöbel sollten Sie ausreichend mit Folie umwickeln. l Pflanzen: Stellen Sie Ihre Pflanzen am besten in große Kisten (im Winter zusätzlich gegen Kälte schützen). l Teppiche nach Möglichkeit einrollen. l Vorhänge, Gardinen falten und flach in einen nicht zu großen Karton legen. l Bücher: Verpacken Sie Bücher am besten in kleine Kartons, weil sie ansonsten zu schwer werden (es gibt spezielle Kartons für Bücher). l Kartons mit einem dicken Stift beschriften oder mit Aufkleber versehen. Umzugskartons richtig packen Besorgen Sie sich auf jeden Fall professionelle Umzugskartons, welche Sie auch gebraucht erwerben können. Wenn Sie noch alte Kartons haben, prüfen Sie diese vorher auf ihre Beschaffenheit. Alte oder gebrauchte Kartons sind vielleicht schon einmal nass geworden und deshalb nicht mehr so reißfest. Befüllen Sie einen Umzugskarton bis max. 25 kg, da er ansonsten zu schwer wird und reißen könnte. Neue Kartons für den Umzug erhalten Sie z. B. bei Speditionen, in Baumärkten, in speziellen Kartonläden oder im Internet. Verpacken Sie zuallererst solche Gegenstände, die Sie nicht mehr oder kurz vor Ihrem Umzug nicht mehr benötigen. Zum Beispiel Gegenstände aus dem Keller, Dachboden, Garage oder Schuppen. l Elektrogeräte möglichst einzeln und aufrechtstehend verpacken. l Zerbrechliche Gegenstände (Gläser, Geschirr, Vasen etc.) am besten in Luftpolsterfolie oder in Zeitungspapier einwickeln. Hinweis zu Umzugsschäden: Wenn Sie eine Spedition beauftragt haben, erstellen Sie nach dem Einzug ein Übergabeprotokoll, in dem Sie alle Schäden an Ihrem Umzugsgut protokollieren können. Das Protokoll wird von der Speditionsfirma zur Verfügung gestellt, sodass Sie es nur noch unterzeichnen müssen. Fahrzeugvermietung Allgemeine Informationen l Regionale und bundesweite Autovermietungen finden Sie im Branchenbuch Gelbe Seiten oder im Internet. l Am Wochenende herrscht Hochkonjunktur! Deshalb sollten Sie rechtzeitig, d. h. spätestens zwei Wochen vor Umzug einen Lkw/Transporter reservieren. Am besten per Internet, damit können Sie Zeit und Geld sparen. l Mindestalter: Bei den meisten Autovermietungen ist das Mindestalter auf 21 Jahre festgelegt. l Wenn Sie längere Strecken fahren, sollten Sie über einen Ersatzfahrer nachdenken, den Sie dann ebenfalls bei der Autovermietung mit angeben müssen. 21
21 l Lassen Sie sich von einem Mitarbeiter der Autovermietung die Fahrzeugbedienung genau erklären. Bei Bedarf sollten Sie gemeinsam eine Probefahrt auf dem Gelände machen und ein paar Runden drehen. Üben Sie bei der Gelegenheit auch das Rangieren und Einparken. l Bei Verkehrsunfall: Informieren Sie auf jeden Fall die Polizei und die Autovermietung. Rechtliche Hinweise: Besitzen Sie oder Ihr Fahrer die notwendige Führerscheinklasse? Unter finden Sie alle neuen EU-Führerscheinklassen, die mit der Fahrererlaubnisverordnung zum eingeteilt wurden. Versicherung: Informieren Sie sich, ob Sie eine Insassenunfallversicherung benötigen. Abholung des Fahrzeugs l Sie benötigen einen gültigen Führerschein und Personalausweis. l Legen Sie die Mietdauer genau fest. Kalkulieren Sie Zeitpuffer mit ein und erkundigen Sie sich, welche Kosten bei Rückgabeverzug auf Sie zukommen würden. l Pannenhilfe: Wenn Sie kein Mitglied in einem Automobil-Club sind, fragen Sie bei der Autovermietung nach einer Notfallnummer für Pannendienste. l Kilometerstand: Notieren Sie sich den Kilometerstand bei Abholung und Rückgabe. l Prüfen Sie vor Abfahrt im Beisein eines Mitarbeiters, ob an dem gemieteten Fahrzeug bereits Schäden vorhanden sind. Damit können Sie ausschließen, dass Ihnen diese Schäden später angelastet werden. l Außen: Sehen Sie sich das Fahrzeug von außen an. Ist der Lack in Ordnung, gibt es Beulen, Kratzer, Dellen, die nicht dokumentiert sind? Falls ja, wenden Sie sich nochmals an Ihren Autovermieter und lassen Sie die Schäden feststellen. l Reifen: Sind die Reifen in Ordnung? Stimmt die Profiltiefe? Falls Sie nicht sicher sind, bitten Sie einen Service-Mitarbeiter der Autovermietung um Hilfe. Oder fahren Sie kurz zur nächsten Tankstelle und prüfen Sie den Druck selbst. Im Winter: Sind Winterreifen aufgezogen? l Benzin oder Diesel: Mit welchem Treibstoff wird das Fahrzeug betankt? Ist der Tank voll? Warten Sie nach dem Einschalten der Zündung ein paar Sekunden, bis die Tankanzeige ihren endgültigen Stand erreicht hat. Ist der Wagen nicht vollgetankt, gehen Sie zum Vermieter und klären den Sachverhalt. l Sicherheitsausstattung: Warndreieck und Verbandskasten müssen an Bord sein. Außerdem sollten Sie die Gurte kurz auf mögliche Schäden untersuchen. l Beleuchtung: Prüfen Sie kurz Lichter, Bremslichter und Blinker. l Fahrzeugpapiere: Sind alle Fahrzeugpapiere vorhanden? Wichtig ist auch eine Service-Rufnummer, bei der Sie im Notfall Hilfe vom Vermieter bekommen. l Fragen Sie, ob Sie das Fahrzeug eventuell auch bei einer anderen Niederlassung zurückgeben können, damit Sie Zeit und Geld sparen können. l Wagenrückgabe nur innerhalb der normalen Öffnungszeit oder auch anders möglich? Einfach mal nachfragen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs l Geben Sie das Mietfahrzeug mit einem vollen Tank zurück. l Die Bezahlung erfolgt in der Regel durch international anerkannte Kreditkarten, ggf. auch per EC-Karte oder Barzahlung. l Wenn Sie den Wagen innerhalb der normalen Öffnungszeit zurückgeben, sollten Sie den Wagen im Beisein eines Mitarbeiters auf eventuelle Schäden noch einmal prüfen lassen. Lassen Sie sich das Übergabe-Protokoll aushändigen. 22
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