Sicherheitsunterweisung

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1 Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Studierende(Vertiefung, BA, MA), Praktikanten etc. TU Kaiserslautern,

2 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung von Unfällen.. Ursachen für Unfälle: Gefahren, die ausgehen von - menschlichem Verhalten, - Geräten und Apparaturen, - Gefahrstoffen. Beim Unfall wirken häufig mehrere Ursachen zusammen.

3 Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn die gültigen Vorschriften, Normen und Regelungen beachtet werden: Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen TRK Technische Richtkonzentrationen BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert etc. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

4 Druckbehälterverordnung - Technische Regeln für Druckbehälter (TRB) - Technische Regeln für Druckgase (TRG) Unfallverhütungsvorschriften z.b. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) Richtlinien für Laboratorien Abfallgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Wasserhaushaltsgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz

5 TU Kaiserslautern Zentrale Dienste: Arbeitssicherheit

6 TU Kaiserslautern

7

8

9

10 Neu: Aug. 2015

11 Neu: Aug. 2015

12 Neu: Aug. 2015

13 TU KL -Tor

14 Übersicht: Sammelstellen TU KL FB Chemie (52, 53, 54, 55, 59) Nächste Räumungsübung: kommt bestimmt Evakuierungs-Helfer: C. Riehn (5. Stock), M. Mang (4.Stock)

15 Brandblätter (neu), TU KL

16 Brandklassen/Feuerlöscher

17 Notfall/Unfall Merkblatt (neu), TU KL

18

19 =23 AGUM-System

20

21 Bitte beachten: Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung Laborordnung

22 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs

23 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung(12 S.)

24 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung(12 S.), Auszug

25 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Laborordnung(5 S.), Auszug

26 Informationen, die jeder kennen sollte als pdf.datei erhältlich C. Riehn

27 Informationen, die jeder kennen sollte

28 Alle Informationen auch auf der Homepage AK Niedner-Schatteburg

29 Was sind Gefahrstoffe? Nach 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich brandfördernd hoch- oder leicht- oder entzündlich sehr giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich sonstige chronisch schädigende Eigenschaften obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen

30 Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen.

31 Name des Gefahrstoffes T+ Kurzbezeichnung des Gefahrstoffsymbols Gefahrstoffsymbol Sehr giftig Bezeichnung des Gefahrstoffsymbols

32 NEU

33 ALT Name Gefahrstoffsymbol R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren, Neu: H-Sätze S-Sätze Sicherheitsratschläge, Neu: P-Sätze Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden. Es wurde ein Chemikalien-Kataster in der PC angelegt (Datenbank der AK Gooßen, Open Inventory ). Alle Mitarbeiter haben Zugang zu dem Chemikalien-Kataster. Alle neuen Chemikalien müssen registriert (Menge, Lagerort, SDB) werden.

34 NEU

35 NEU

36 Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe: Bereitstellung der SDBs über: Chemikalien-Kataster der PC.

37 Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Gefahrstoffe Material Safety Data Sheet (MSDS)

38 BETRIEBSANWEISUNG gem. 20 GefStoffV GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG Acetonitril GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT ERSTE HILFE SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN SACHGERECHTE ENTSORGUNG VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

39 Aufbewahrung Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch und Fehlgebrauch verhindert wird.!totenkopf-chemikalien! Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

40 Sachgerechte Entsorgung Es gilt das Verursacherprinzip! Vor Versuchsbeginn um Vorgehensweise der Entsorgung kümmern. Abfallkanister bereitstellen.

41 Sicherheitsunterweisung Unsere wichtigsten Regeln: Nie alleine arbeiten! Vorschriften beachten, über Regelungen vor Versuchsbeginn informieren (BAs, Gefährdungs- Beurteilungen, Labor-Ordnung, TR etc.)! Nie ohne vorherige Einführung durch Sachkundige an Versuchsapparaturen arbeiten (Laser, (Kryo- )Magnet, Vakuumtechnik)! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R , Tel. 2535

42 Sicherheitsunterweisung Achtung: In jedem Labor (und Büro) liegen aus: - Betriebsanweisungen! - Gefährdungsbeurteilungen! Bitte vor Arbeitsaufnahme durchlesen und dort ebenfalls unterschreiben! Jährliche Aktualisierung! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R , Tel. 2535

43 Bsp. ICR-Magnet

44 Bsp. Laser

45 Bsp. Laser

46 Bsp. Gefährdungsbeurteilung

47 Bsp. Gefährdungsbeurteilung (Laser)

48 Sicherheitsunterweisung Spezielle Gefahrenhinweise: LASER (BA; neue Verordnung zu opt. Strahlung) Magnetfelder (ICR-Labor) (BAs beachten!) Vakuum-Apparaturen, Druckgasflaschen, Tiefkalte, flüssige Gase (BAs beachten!) Elektrische Anlagen, Hochspannung (BAs beachten!)

49 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (62S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,

50 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre ( 64S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

51 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 160 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

52 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 22 S., als pdf) erhältlich bei C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

53 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung

54 Sicherheitsunterweisung

55 Sicherheitsunterweisung

56 Laserklassen und ihre Gefährdung, typische Leistung und Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Leistung P (Dauerstrich-Laser) Typische Anwendung 1 unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. kleiner als 0,4 Milliwatt (mw) Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke; die Zuordnung zur Laserklasse 1 gilt nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit, nicht für den darin verbauten Laser! 1M bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1) kleiner als 0,4 Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter (mm) Laserdrucker 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden - bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen kleiner als ein Milliwatt Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen

57 Laserklassen und ihre Gefährdung, typische Leistung und Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Leistung P (Dauerstrich-Laser) Typische Anwendung 2M bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2) kleiner als ein Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter Laserpointer und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist seit der Novellierung der DIN EN im November 2001 nicht mehr gültig. Laser und Laserprodukte mit dieser Klassifizierung dürfen nicht mehr vertrieben werden. kleiner als fünf Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter und die Leistungsdichte ist - bezogen auf den Pupillendurchmesser - so groß wie beim Klasse-2- Laser - 3R 3B gefährlich für das Auge immer gefährlich für das Auge immer gefährlich für das Auge kleiner als 500 Milliwatt Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in der Medizin 4 immer gefährlich für das Auge und die Haut größer als 500 Milliwatt Materialbearbeitungslaser, Laser in Wissenschaft und Forschung

58

59 Sicherheitsunterweisung

60 Sicherheitsunterweisung

61 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

62 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

63 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

64 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (58 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,

65 Sicherheitsunterweisung Kalte Flüssige Gase Broschüre (3 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,

66 Sicherheitsunterweisung Bitte unterschreiben! Danke für die Aufmerksamkeit!

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