Sicherheitsunterweisung
|
|
- Kora Wetzel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Studierende(Vertiefung, BA, MA), Praktikanten etc. TU Kaiserslautern,
2 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung von Unfällen.. Ursachen für Unfälle: Gefahren, die ausgehen von - menschlichem Verhalten, - Geräten und Apparaturen, - Gefahrstoffen. Beim Unfall wirken häufig mehrere Ursachen zusammen.
3 Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn die gültigen Vorschriften, Normen und Regelungen beachtet werden: Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen TRK Technische Richtkonzentrationen BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert etc. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
4 Druckbehälterverordnung - Technische Regeln für Druckbehälter (TRB) - Technische Regeln für Druckgase (TRG) Unfallverhütungsvorschriften z.b. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) Richtlinien für Laboratorien Abfallgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Wasserhaushaltsgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz
5 TU Kaiserslautern Zentrale Dienste: Arbeitssicherheit
6 TU Kaiserslautern
7
8
9
10 Neu: Aug. 2015
11 Neu: Aug. 2015
12 Neu: Aug. 2015
13 TU KL -Tor
14 Übersicht: Sammelstellen TU KL FB Chemie (52, 53, 54, 55, 59) Nächste Räumungsübung: kommt bestimmt Evakuierungs-Helfer: C. Riehn (5. Stock), M. Mang (4.Stock)
15 Brandblätter (neu), TU KL
16 Brandklassen/Feuerlöscher
17 Notfall/Unfall Merkblatt (neu), TU KL
18
19 =23 AGUM-System
20
21 Bitte beachten: Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung Laborordnung
22 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs
23 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung(12 S.)
24 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Betriebsanweisung(12 S.), Auszug
25 Sicherheitsinformationen des Fachbereichs Laborordnung(5 S.), Auszug
26 Informationen, die jeder kennen sollte als pdf.datei erhältlich C. Riehn
27 Informationen, die jeder kennen sollte
28 Alle Informationen auch auf der Homepage AK Niedner-Schatteburg
29 Was sind Gefahrstoffe? Nach 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich brandfördernd hoch- oder leicht- oder entzündlich sehr giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich sonstige chronisch schädigende Eigenschaften obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen
30 Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen.
31 Name des Gefahrstoffes T+ Kurzbezeichnung des Gefahrstoffsymbols Gefahrstoffsymbol Sehr giftig Bezeichnung des Gefahrstoffsymbols
32 NEU
33 ALT Name Gefahrstoffsymbol R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren, Neu: H-Sätze S-Sätze Sicherheitsratschläge, Neu: P-Sätze Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden. Es wurde ein Chemikalien-Kataster in der PC angelegt (Datenbank der AK Gooßen, Open Inventory ). Alle Mitarbeiter haben Zugang zu dem Chemikalien-Kataster. Alle neuen Chemikalien müssen registriert (Menge, Lagerort, SDB) werden.
34 NEU
35 NEU
36 Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe: Bereitstellung der SDBs über: Chemikalien-Kataster der PC.
37 Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Gefahrstoffe Material Safety Data Sheet (MSDS)
38 BETRIEBSANWEISUNG gem. 20 GefStoffV GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG Acetonitril GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT ERSTE HILFE SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN SACHGERECHTE ENTSORGUNG VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
39 Aufbewahrung Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch und Fehlgebrauch verhindert wird.!totenkopf-chemikalien! Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
40 Sachgerechte Entsorgung Es gilt das Verursacherprinzip! Vor Versuchsbeginn um Vorgehensweise der Entsorgung kümmern. Abfallkanister bereitstellen.
41 Sicherheitsunterweisung Unsere wichtigsten Regeln: Nie alleine arbeiten! Vorschriften beachten, über Regelungen vor Versuchsbeginn informieren (BAs, Gefährdungs- Beurteilungen, Labor-Ordnung, TR etc.)! Nie ohne vorherige Einführung durch Sachkundige an Versuchsapparaturen arbeiten (Laser, (Kryo- )Magnet, Vakuumtechnik)! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R , Tel. 2535
42 Sicherheitsunterweisung Achtung: In jedem Labor (und Büro) liegen aus: - Betriebsanweisungen! - Gefährdungsbeurteilungen! Bitte vor Arbeitsaufnahme durchlesen und dort ebenfalls unterschreiben! Jährliche Aktualisierung! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R , Tel Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R , Tel. 2535
43 Bsp. ICR-Magnet
44 Bsp. Laser
45 Bsp. Laser
46 Bsp. Gefährdungsbeurteilung
47 Bsp. Gefährdungsbeurteilung (Laser)
48 Sicherheitsunterweisung Spezielle Gefahrenhinweise: LASER (BA; neue Verordnung zu opt. Strahlung) Magnetfelder (ICR-Labor) (BAs beachten!) Vakuum-Apparaturen, Druckgasflaschen, Tiefkalte, flüssige Gase (BAs beachten!) Elektrische Anlagen, Hochspannung (BAs beachten!)
49 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (62S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,
50 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre ( 64S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de
51 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 160 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de
52 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 22 S., als pdf) erhältlich bei C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de
53 Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung
54 Sicherheitsunterweisung
55 Sicherheitsunterweisung
56 Laserklassen und ihre Gefährdung, typische Leistung und Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Leistung P (Dauerstrich-Laser) Typische Anwendung 1 unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. kleiner als 0,4 Milliwatt (mw) Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke; die Zuordnung zur Laserklasse 1 gilt nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit, nicht für den darin verbauten Laser! 1M bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1) kleiner als 0,4 Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter (mm) Laserdrucker 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden - bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen kleiner als ein Milliwatt Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen
57 Laserklassen und ihre Gefährdung, typische Leistung und Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Leistung P (Dauerstrich-Laser) Typische Anwendung 2M bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2) kleiner als ein Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter Laserpointer und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist seit der Novellierung der DIN EN im November 2001 nicht mehr gültig. Laser und Laserprodukte mit dieser Klassifizierung dürfen nicht mehr vertrieben werden. kleiner als fünf Milliwatt, aber der Strahldurchmesser ist größer als sieben Millimeter und die Leistungsdichte ist - bezogen auf den Pupillendurchmesser - so groß wie beim Klasse-2- Laser - 3R 3B gefährlich für das Auge immer gefährlich für das Auge immer gefährlich für das Auge kleiner als 500 Milliwatt Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in der Medizin 4 immer gefährlich für das Auge und die Haut größer als 500 Milliwatt Materialbearbeitungslaser, Laser in Wissenschaft und Forschung
58
59 Sicherheitsunterweisung
60 Sicherheitsunterweisung
61 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).
62 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).
63 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).
64 Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (58 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,
65 Sicherheitsunterweisung Kalte Flüssige Gase Broschüre (3 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn,
66 Sicherheitsunterweisung Bitte unterschreiben! Danke für die Aufmerksamkeit!
Sicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrLagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken
: Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken Eine Handreichung der Arzneimittelüberwachung des Hochsauerlandkreises und der Apotheken-, Arzneimittel-
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrGefahrstoffbeauftragte in Schulen
Gefahrstoffbeauftragte in Schulen 20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis Chemietreff der Bezirkregierung
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Einrichtung: Gebäude: Raum - Nr.: Arbeitskreis Datum: Anzahl der Beschäftigten Unterschrift
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
Mehr< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle?
< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen?? TÜV-Akademie GmbH Pichelswerderstraße 9, 13597 Berlin Tel.: (030) 7562-2232 Fax: (030) 7562-2345 e-mail: juergen.fuhrmann@de.tuv.com Gefahrstoffrecht?
MehrGefahrstoffunterweisung
Gefahrstoffunterweisung Dr. med. Martin Welker 2013 (Präsentationsmaterial: Frau H. Beschmann Gefahrstoffbeauftragte ZDV) Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe = alle Stoffe, die für Mensch, Tier oder Umwelt
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen
MehrNeue weltweite, einheitliche Gefahrenkennzeichen - GHS Symbole -
Neue weltweite, einheitliche Gefahrenkennzeichen - GHS Symbole - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz von Dipl.-Sicherheits-Ing. Joachim Moser Beratender Sicherheitsingenieur bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
MehrGefahrstoffe im Betrieb
Gefahrstoffe im Betrieb Kraftstoffe Pflanzenschutzmittel Reiniger, etc. Aerosolpackungen Druckgasbehälter (Sprühfarbe) Beschaffen Anwenden Lagern Transportieren Bereitstellen 1 Rechtsgrundlagen Nationales
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrFachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe
5. REACH@Baden-Württemberg Fachtagung zur CLP-Verordnung am 10.10.2013 in Karlsruhe Veranstaltung am 28.01.2015 Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Welche Auswirkung
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel!
Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis
MehrGefährdungsbeurteilung
Fachbereich: Raumnummer(n): Werkstattleiter, Laborleiter: Erstellt durch: Datum und Unterschrift Grundsätzlich zu beachten sind: Jugendliche beschäftigt ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Werdende und stillende Mütter
MehrAusschuss für Gefahrstoffe (AGS)
TRGS 002 Seite 1 Technische Regeln für Gefahrstoffe Ausgabe: Mai 2002 ergänzt bis: BArbBl. Heft 10/2005 Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 002 Die Technischen Regeln
MehrGefahrstoffe. Gefahrstoff = gefährlicher Stoff. Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoff = gefährlicher Stoff 3 Was sind Gefahrstoffe Ist ein Gefahrstoff auch ein Gefahrgut Welche Gefahrstoffgesetze und -vorschriften gibt es Gesund bleiben trotz Gefahrstoff Wie sind Gefahrstoffe
Mehr7 Anhänge, 14,3 MB. + praevention_.pdf (9,4 MB) Versuch/Tätigkeiten: praevention_.pdf (4,4 MB) Werden Tätigkeiten. Gefahrstoffen durchgeführt?
Von: Hans-Joachim Zumkier Betreff: Gefährdungsbeurteilung bei chemischen Experimenten Datum: 2. März 2011 18:11:51 MEZ An: Melanie Brück , Klaus Kirchhoff
MehrAusschließlich für den Gebrauch in Vorlesungen und Übungen! Für sonstigen Gebrauch sind die angegebenen Quellen heranzuziehen.
Laborordnung für ein Sicheres Arbeiten im Umwelttechnik Labor Um im Umwelttechnik Labor mögliche Unfallgefahren zu minimieren und um den Schutz von Gesundheit und Umwelt durch Chemikalien jederzeit zu
MehrSicherheitsunterweisung für das Technisch-Chemische Praktikum. Sommersemester 2007
Sicherheitsunterweisung für das Technisch-Chemische Praktikum Sommersemester 2007 PD Dr. Cornelia Cramer-Kellers Raum 112, Institut für Physikalische Chemie Corrensstraße 30/36 E-Mail: CramerC@uni-muenster.de
Mehr3.9 Gefahrstoffmanagement
Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 3.9 Gefahrstoffmanagement 3.9.1 Ziel / Zweck Sachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen ist sowohl im Hinblick auf die mögliche Gefährdung von Menschen und
MehrUmgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
OMV Exploration & Production Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen Gefahrstoffe, REACH und GHS Mehr bewegen. Gesetzliche Grundlagen ChemG ASchG REACH GHS 2 OMV Austria E & P GmbH, Felix Pawlowitsch, 24.
MehrLaborordnung. - Das alleinige Arbeiten im Labor ist strengstens untersagt. - Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten.
Laborordnung 1. Allgemeines: - Das alleinige Arbeiten im Labor ist strengstens untersagt. - Essen und Trinken ist im Labor nicht gestattet. - Rauchen ist im Labor verboten. - Pipettieren mit dem Mund ist
MehrGefahrstoffe. Übersicht. Definition Gefahrstoffe. Systematik. Technische Lösungen zum Schutz vor Gefahrstoffen. Modul von 13 V1.
Modul 3-6 1 von 13 Gefahrstoffe Übersicht Definition Gefahrstoffe Systematik Technische Lösungen zum Schutz vor Gefahrstoffen Modul 3-6 2 von 13 Definition Gefahrstoffe Im Sinne des Chemikaliengesetzes
MehrQuiz zur neuen Chemikalienkennzeichnung
Fragen 1 Was bedeutet die Abkürzung GHS? Gefahrstoffe haltbar und sicher Global Harmonisiertes System Global Harmonisierte Symbole Gefahrstoffe hilfreich symbolisiert Das kann sich doch keiner merken!
MehrTestbogen Arbeitssicherheit
Testbogen Arbeitssicherheit www.textil-bg.de www.bgfe.de Nr. 13: Gefahrstoffe Vorbemerkungen: Das Sachgebiet Gefahrstoffe umfasst 1 Testbogen. Ein kleiner Hinweis: Es können eine oder mehrere Antworten
MehrAnlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)
Anlage 4 TRGS 510 Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Bundesrecht Anhangteil Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrGefahrstoffe richtig verstaut
Gefahrstoffe richtig verstaut DI Herwig Hammerschmid Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at HERZLICH
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um?
Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um? PTS-Seminar Umweltrecht in der Papierindustrie am 22. und 23.05.2006 in München Dipl.-Ing. Dieter Pfaff dp consulting Jahnstr. 4D 83646
MehrGefährliche Stoffe. und was man darüber wissen muss
Gefährliche Stoffe und was man darüber wissen muss 1. Kennzeichnung Stoffe und Zubereitungen 1 müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit verpackt und gekennzeichnet sein. 2 Die Verpackungen sind mit den
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gefahrstoffen Einleitung Der Umgang mit Chemikalien kann Gefahren für Menschen und die Umwelt beinhalten, es ist daher notwendig, diese durch gesetzliche
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
ecomed Sicherheit Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb Handbuch für erfolgreiches Arbeitsschutz-Management - Rechts- und Praxishilfen Bearbeitet von Sönke Kurth, Michael Schultis Loseblattwerk mit
MehrGHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrTestbogen Nr. 013: Gefahrstoffe
Testbogen Testbogen Nr. 013: Gefahrstoffe Es können auch mehrere Antworten richtig sein! 1 Die Gefahrstoffverordnung gilt für: Stoffe und Zubereitungen mit unangenehmem Geruch Stoffe und Zubereitungen
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrTRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Gabriele Hähnel - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 1 2 Abs. 5 GefstoffV Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu
MehrVortrag Gefahrstofflagerung im Innenbereich
Ihr Partner für Sicherheit und Umweltschutz Tagung der Sicherheitsfachkräfte am 21. + 22.April 2016 In Oberhof / Th. Präventionszentrum Mainz Vortrag Gefahrstofflagerung im Innenbereich Ihr Referent :
MehrGefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler
Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2
MehrTRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der
MehrStoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * in der Fassung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) Zuletzt geändert durch Artikel 440 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl.
MehrInstitut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Klausur zum Spektroskopiekurs Datum: Verfasser: Dr.
Institut für Chemie und Biochemie der Freien Universität Berlin Klausur zum Spektroskopiekurs Datum: 01.02.2008 Verfasser: Dr. Thomas Lehmann Höchstpunktzahl 20 Mindestpunktzahl 10 Assistenten Ilona Papp
MehrAntragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1
Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrAllgemeine Betriebsanweisung und Laborordnung Umgang mit Gefahrenstoffen
Allgemeine Betriebsanweisung und Laborordnung Umgang mit Gefahrenstoffen gemäß 20 GefStoffV Lehrstuhl Evolutionsökologie der Tiere, Auf der Morgenstelle 28, 72076 Tübingen Bearbeiter: Dr. Hinrich Schulenburg,
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrUnmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut resorbiert werden können -Hautresorbierbare Gefahrstoffe
Ausgabe: Juni 1996 Technische Regeln für Gefahrstoffe Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut resorbiert werden können -Hautresorbierbare Gefahrstoffe TRGS 150 Die Technischen Regeln
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der geänderten Vorschriften Bearbeitet von Jürgen Dabel, Matthias Born-Dahmen, Peter Guterl, Thorsten
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrHinweise zur ordnungsgemäßen Pflanzenschutzlagerung und -aufbewahrung
Hinweise zur ordnungsgemäßen Pflanzenschutzlagerung und -aufbewahrung Zierpflanzenbau Informationsnachmittag der Beratungs- und Versuchsgemeinschaft Nordbaden und des Landratsamtes Karlsruhe 20. März 2012
MehrVermeiden Sie Risiken - warnen Sie unmissverständlich!
Vermeiden Sie Risiken - warnen Sie unmissverständlich! Grundsätze von Sicherheitskennzeichen gemäß BGV A8 und DIN 4844 Sicherheitskennzeichnungen werden durch Normen der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften
MehrMEDIZINISCHER BEREICH. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz
MEDIZINISCHER BEREICH Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umfasst u.a. folgende Themen: Biologische Sicherheit Gefahrstoffe Elektrische Sicherheit Strahlenschutz Hautschutz Ansprechpartner: Sicherheitsbeauftragter
MehrEmissionsfrei auch im Leckagefall
Emissionsfrei auch im Leckagefall Doppelwandige Behälter für die sichere Gefahrstofflagerung Dipl.-Chem. Margit Weltschev Nachdruck aus der Zeitschrift "cav 8/99" mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
MehrSchritt 1: Erfassung von Gefährdungen
1 Schritt 1: Erfassung von Gefährdungen S1/1. Langzeitschäden verursachende Stoffeigenschaften S1/1.1. Stoffe Ein Stoff... Einstufung Kennzeichnung ist krebserzeugend, Kategorie 1 oder 2. Carc. Kat. 1,
MehrVorwort zur 6. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Entwicklung des neuen Gefahrstoffrechts Gemeinsamkeiten und Unterschiede...
VII Vorwort zur 6. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Entwicklung des neuen Gefahrstoffrechts Gemeinsamkeiten und Unterschiede... V XV XVII TEIL A Einführung in das Gefahrstoffrecht 1 Rechtsgrundlagen
MehrMitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe
Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung 2004
Die neue Gefahrstoffverordnung 2004 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen- und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen von Klaus Fröhlich Stand: Januar 2010 Die neue Gefahrstoffverordnung 2004
MehrGefahrensymbol. Explosionsgefährlich. Brandfördernd. Hochentzündlich
Einstufung und Kennzeichnung 1 von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Gefährliche Eigenschaft / Gefahrenbezeichnung Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung Explosionsgefährlich Kennbuchstabe (steht für
MehrGefahrstoffbeauftragter der Universität
der Universität (Diplom-Chemiker) Zentralverwaltung der Universität Stabsstelle für Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz Tel.: 0931/31 2082, Fax: 0931/31 2615 e-mail: michael.tuerk@uni-wuerzburg.de
MehrTransportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
MehrDENIOS Experimentalvortrag. Gefahrstoffe Live! Partner der Umwelt. Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum
DENIOS Experimentalvortrag Gefahrstoffe Live! Partner der Umwelt Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum Welche Gefahren gibt es im betrieblichen Alltag? Gefährliche Situationen Gefahrstoffe: - entzündbar
Mehr1 Physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung... 1 > K
Inhaltsverzeichnis 1 Physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung...1 1.1 Eigenschaften von optischer Strahlung...2 1.1.1 Wellenoptik... 1.1.2 Inkohärente Strahlung (normale Lichtquellen) 1.1.3 Kohärente
MehrSicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie
Sicherheitsunterweisung für das Labor Maschinenelemente und Tribologie Arbeitsschutzrecht Unfallverhütungsrecht Gefahrstoffverordnung - Arbeitsstättenverordnung - Arbeitsschutzrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Technische Hochschule Mittelhessen Nr. 36/2013 Lfd. Nr. 167 29.08.2013 04. Jahrgang Herausgeber Der Präsident der Technischen Hochschule Mittelhessen Wiesenstraße 14-35390 Gießen
MehrEberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany
Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-
MehrAllgemeine Unterweisung Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Peter Siebert
1 Allgemeine Unterweisung Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Peter Siebert 10. 04. 2017 2 Inhalt der Unterweisung Sicherheitsrichtlinie des Institutes vom 20. Januar 2017 Laborordnung Verhalten in Laboren, Technika
MehrAnreiss-Farbstift FUTURO Farbe blau
Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 1. Stoff/Zubereitungs und Firmenbezeichnung Artikel BRW 139138 / C100 Firma: Brütsch Rüegger Werkzeuge AG AnreissFarbstift FUTURO blau Postfach,
MehrWelche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht?
REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) am 21. Februar 2013 in Stuttgart Welche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht? Walter Adebahr Ministerium für Umwelt,
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Gefahrstoffe (VSG 4.5)
Unfallverhütungsvorschrift Gefahrstoffe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Beschäftigung...3 3 Pflichten des Unternehmers...4
MehrBetriebsanweisung nach 20 Gefahrstoffverordnung
Betriebsanweisung nach 20 Gefahrstoffverordnung Stand: April 2007 Institut für Anorganische Chemie der Universität Hannover Materialsynthese-Praktikum für Studierende der Chemie mit Abschluss Master Allgemeine
MehrLABORATORIUMSORDNUNG. Vom 1. Dezember 2000
LABORATORIUMSORDNUNG für den Lehrstuhl für Anorganische Chemie der TU München Vom 1. Dezember 2000 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen 3. Pflichten der Benutzer 4. Wichtige
MehrSicherheitsbelehrung Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen
Sicherheitsbelehrung 2009 Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen 1) Umgang mit Gefahrstoffen Schon das Arbeiten mit kleinen Mengen und üblichen Chemikalien kann gefährlich sein Sorgfältiger Umgang mit
MehrVerordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)... wurden am 23.12.2004 keine neuen Gefahrstoffe verordnet! Was wurde uns verordnet? Umsetzung von EG-Richtlinien EG-Richtlinien
MehrSicherheitsrichtlinien Industriepark Höchst
Seite: 1 von 6 1. Verständigung 1.1. Ist der Mitarbeiter der deutschen Sprache mächtig? 1.2. Ist in der Arbeitsgruppe ein deutschsprachiger Verantwortlicher? 1.3. 2. Allgemeine Sicherheitsunterweisung
MehrAspekte zu GHS in Schulen
Aspekte zu GHS in Schulen Informationen Hinweise Arbeitsgruppe Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf Redaktion: Manfred F. Barnhusen Aufgaben der Gefahrstoffbeauftragten Fristen zur Umsetzung
MehrMutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe
Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. Mai 2015 Teil I
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. Mai 2015 Teil I 60. Bundesgesetz: Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes 1979 (NR:
MehrBerufskolleg Glockenspitz Krefeld. Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz
Berufskolleg Glockenspitz Krefeld Neue Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutz Unterweisender: Dr. Fahrenkampf, 2010 Historie Umsetzung von EU-Richtlinien Chemikalienverbots Verordnung Gefahrstoff Verordnung
MehrSicherheitsdatenblätter für Gase SDB 21/06 Sauerstoff
(Für Gase/Gasgemische für die kein Sicherheitsdatenblatt gemäss Gefahrstoff-Verordnung erforderlich ist) 1 Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Stoffdatenblatt-Nr: SDB 21/06 Produktname: Sauerstoff
MehrBestellkatalog Sicherheitskennzeichnung
Bestellkatalog Sicherheitskennzeichnung Die in diesem Katalog aufgeführte Sicherheitskennzeichnung kann bei der Abteilung SGU bestellt werden. Falls nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Positionen
MehrGifte und gefährliche Stoffe - praxisnah
Dr. Herbert Gebier Dr. Reinhard Diedrich Gifte und gefährliche Stoffe - praxisnah Zusammenfassung und Kommentierung der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalien-Verbotsverordnung, der Regelungen über brennbare
MehrBetriebsanweisungen Das Arbeiten in chemischen Laboratorien und der Umgang mit Gefahrstoffen birgt zahlreiche Risiken für das Leben und die Gesundheit aller sich dort aufhaltenden Personen, von unsachgemäß
MehrGefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4
Seite 1 9.4 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis Praxisadresse:.... Ort, Datum
MehrExperimental Vortrag Lagerung von Gefahrstoffen in Laboratorien des 21. Jahrhunderts und die Risiken bei unsachgemäßer Lagerung
Ihr Partner für Sicherheit und Umweltschutz LANDESAPOTHEKERKAMMER HESSEN SEMINAR Sicherheit und Umweltschutz für Pharmaziepraktikanten Dienstag 30.08.2018 - Landgrafenhaus Hörsaal +2/0050/ Dr. Reinfried
MehrVor der Durchführung von Einsatztätigkeiten muss an Einsatzstellen im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter Sicherheit darüber
Einsatz- und Übungsdienst Schutzmaßnahmen 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter Vor der Durchführung von Einsatztätigkeiten muss an Einsatzstellen im Bereich gefährlicher Stoffe und Güter
MehrAllgemeine Laborordnung der Technischen Universität Clausthal
Allgemeine Laborordnung der Technischen Universität Clausthal Vom 9. Februar 1993 (Mitt. TUC 1999, Seite 674) Allgemeine Laborordnung der Technischen Universität Clausthal vom 9. Februar 1993 in der Fassung
MehrSicherheitsbelehrung SS 2002
Sicherheitsbelehrung SS 2002 Allgemeines Kennzeichnung von Chemikalien Umgang mit Chemikalien und Apparaturen Teilnahmepflicht! Teilnahme an Sicherheitsbelehrung muss durch Unterschrift bescheinigt werden,
MehrGHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit
MehrLagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie
Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie 1 Gefährliche Stoffe 26-15de 2 Definition Definition Gefahrstoff: Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische),
MehrDokumentation der betrieblichen Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft
Dokumentation der betrieblichen Gefährdungen und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft Bearbeiter: Arbeitsbereich: Tätigkeit: Umgang U mit Chemikalien - Grundsatzanforderungen Datum: BG Information Ermittelte
MehrQuelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.
Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
Mehr