Diplomprüfung aus Finanzrecht,

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1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Rechtsquellen des Steuerrechts [2 P] Beschreiben Sie die Rolle und die Besonderheiten der Richtlinien und Erlässe des BMF im Steuerrecht. Seite 1 von 11

2 2. Einkommensteuer [6 P] Beurteilen Sie folgende Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes: a) A ist Gesellschafter der F OG, die sich mit Fischzucht beschäftigt. [1] b) Angestellte B bekommt von ihrem Arbeitgeber ein zinsfreies Darlehen ihv und konsumiert am Arbeitsplatz kostenlose Mahlzeiten in der Betriebskantine (Wert: 100 /Monat). [1] c) Herr C verkauft 2010 ein im Jahr 2009 von seiner Mutter geerbtes Haus um , in dem bis 2009 die Mutter gelebt hat (Anschaffungszeitpunkt: 2007, Kaufpreis: ) und ab 2009 Herr C lebt. [2] d) Frau D erhält Zuwendungen von einer Privatstiftung (Einkunfts- und Erhebungsart). [2] Seite 2 von 11

3 3. Einkommensteuer [7 P] a) Unternehmer U hat an K (Käufer) schadhafte Maschinen verkauft. K macht brieflich Gewährleistungsansprüche von geltend und droht mit einer Klage. U rechnet mit einem Urteil in 3 Jahren und Prozesskosten ihv Wie hat U in folgenden Fällen vorzugehen: [4] 1. Unternehmensbilanz (UGB); bitte auch die Rechtsgrundlage anführen [1] 2. Steuerbilanz ( 5 Abs 1 Ermittler) [1] 3. Steuerbilanz ( 4 Abs 1 Ermittler) [2] b) Im Anlagevermögen befindet sich eine 50%ige GmbH-Beteiligung (Buchwert ) sinkt der Wert der GmbH-Anteile vorübergehend auf wird die Klage gewonnen, der Wert steigt auf Wie ist in den Jahren 2010 und 2011 vorzugehen: [3] 1. Steuerbilanz ( 4 Abs 1 Ermittler) [1] Seite 3 von 11

4 2. Steuerbilanz ( 5 Abs 1 Ermittler) [2] 4. Einkommensteuer [4 P] Wie ist das zu versteuernde Einkommen der natürlichen Person N zu ermitteln: a) N (Professor für Finanzrecht) besucht eine Steuerfachtagung in Salzburg (Reisekosten ), die Universität kann ihm jedoch die Aufwendungen aufgrund der Budgetkrise nicht ersetzen. [1] b) N verdient und musste für die Beinbruch-Operation seines Sohnes bezahlen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt wurde. [1] c) N hat für die Berufsausbildung seiner Tochter in Eisenstadt (Burgenland) ausgegeben, die auch in Wien (Wohnort des N) möglich wäre. [1] Seite 4 von 11

5 d) N hat 10 % seines Einkommens an die Scientology-Organisation als Kirchenbeitrag überwiesen. [1] 5. Körperschaftsteuer [6 P] Beurteilen Sie folgende Vorgänge nach dem Körperschaftsteuerrecht: a) Der Wiener A ist Alleingesellschafter der englischen X Ltd. (gegründet über das Internet, eingetragen in London), die in Wien 10 Wohnungen vermietet, wobei Herr A die Ltd. von Wien aus führt. [1] b) Frau C besitzt 100 % der Aktien der A-AG (Grundkapital ) die seit Jahren Verluste erwirtschaftet. Sie freut sich daher, dass sie zumindest keine Körperschaftsteuer zahlen muss. [1] c) B kauft von der X GmbH (B hat 100 % der Anteile) ein Bürohaus um (Verkehrswert ), um eine höhere Liquidität zu erreichen. [1,5] Seite 5 von 11

6 d) Anschließend stellt B dasselbe Grundstück der X GmbH unentgeltlich zur Verfügung. [1,5] e) Die Stadt Wien: -) vermietet Gemeindewohnungen, und -) überlässt den Rathausplatz für Weihnachtsmärkte. [1] Teil 2 Umsatzsteuer, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 6. Umsatzsteuer [2,5 P] a) In welchen Fällen muss ein steuerlicher Vertreters im Sinne des UStG bestellen werden? [1,5] b) Welche Rolle spielt die Europäische Union bei der österreichischen Umsatzsteuergesetzgebung? [1] Seite 6 von 11

7 7. Umsatzsteuer [7 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht: a) Bauunternehmer B lässt seine Ferienwohnung von seinem Unternehmen unentgeltlich ausbauen. Dabei wird Material (Einkaufswert von 7.000; Verkehrswert von 9.000) verwendet. Die Arbeitszeit würde einem Dritten mit verrechnet werden. Tatsächlich entfallen aber nur an Kosten und Nebenkosten auf die verwendete Zeit. [2] b) Im Jahr 2009 eröffnete Frau Klein in Österreich ein Unternehmen für das sie eine Geschäftsausstattung um zzgl. 20 % USt anschaffte. Im Jahr 2009 erzielte sie einen Umsatz ihv Im Jahr 2010 erhöhte sich ihr Umsatz auf Erläutern Sie die möglichen Auswirkungen auf die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer. [4] Seite 7 von 11

8 c) Der Buchhändler Ö aus Wien liefert Bücher im Wert von an den Schweizer Händler H in Zürich. Ö befördert die Waren im eigenen LKW. [1] 8. Grunderwerbssteuer [5 P] Beurteilen Sie folgende Fälle aus grunderwerbssteuerlicher Sicht (Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der Steuerschuld; Steuerschuldner): a) Der Bauunternehmer B verkauft am dem Unternehmer S ein Grundstück mit Bürogebäude (Einheitswert: ; Verkehrswert: 2,5 Mio.) um 2,5 Mio. zzgl. 20% USt. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt am [2,5] b) C erbt von seinem Vater V ein Grundstück. Der Verkehrswert beträgt und der EW [2] c) Wann endet in Beispiel a) die Erklärungsfrist? [0,5] Seite 8 von 11

9 9. Gebühren und Verkehrssteuern [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte. a) Herr K und Frau L gründen ein Transportunternehmen in Form einer GmbH, an der beide zu 50 % beteiligt sind. [1,5] b) Für die Büroräumlichkeiten schließt die GmbH mit X einen unbefristeten Mietvertrag ab. [1] c) Weiters schließt die GmbH eine Feuerversicherung ab. [0,5] d) Herr K und Frau L heiraten. Die Ehe geht jedoch bereits nach einem Jahr in die Brüche. Daraufhin schließen die beiden vor Gericht einen Vergleich über die Unterhaltsansprüche. [0,5] Seite 9 von 11

10 10. Verfahrensrecht (2 P) Welche Möglichkeiten stehen den Steuerpflichtigen in folgenden Fällen zu? a) Nach einem Autounfall im Jänner 2009 lag K ein halbes Jahr im Krankenhaus. Das führte dazu, dass er die Berufung gegen seinen ESt-Bescheid für das Jahr 2008 nicht rechtzeitig einbringen konnte. [1] b) Y erhält plötzlich einen ESt-Bescheid in der Höhe von Soviel Geld hat Y im Moment nicht zur Verfügung. Y möchte keine Berufung einbringen. [1] 11. Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht (5 P) a) Der Unternehmer U erwartet eine Außenprüfung durch das Finanzamt. Er hat bewusst überhöhte Vorsteuergutschriften in Höhe von Euro erwirkt. [4] 1. Welches Finanzvergehen liegt hier vor? [0,5] 2. Welcher Strafrahmen ergibt sich bei einer Verurteilung? [1] 3. Welche Behörde ist örtlich und sachlich für den Strafbescheid zuständig? [1] Seite 10 von 11

11 4. Was würden Sie U raten? [1,5] b) A wurde von der zuständigen Behörde wegen Abgabenhinterziehung mit einem strafbestimmenden Wert von verurteilt. A ist von seiner Unschuld überzeugt. Was kann er tun? [1] Seite 11 von 11

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