Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Gemeindeergebnisse der Finanzstatistik L II 8 - j / 08 L II 9

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen Jahr Steuereinnahmen 1998 bis 2008 in Euro je Einwohner a) kreisfreie Städte 1) Jahr 2008 b) kreisangehörige Gemeinden 2) Grundsteuern Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sonstige Steuern Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer L II 8 - j / 08 L II 9 Gemeindeergebnisse der Finanzstatistik 2008 Ausgewählte Einnahme- und Ausgabearten, Steuerkraftzahlen, Hebesätze, Schuldenstand und Personalstand Niedersachsen

2 Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) Zu beziehen durch: LSKN - Schriftenvertrieb - Postfach , Hannover Dienstgebäude Göttinger Chaussee 76 Tel , Fax vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im Dezember 2009 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover, Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Methodische Hinweise... 4 Fachlich Verantwortlich Tabellen 1. Kassenmäßige Ausgaben und Einnahmen, Steuerkraftmesszahl, Schuldenstand und Personalstand 1.1 Kreisübersicht (einschl. kreisfreie Städte) Ergebnisse für Gemeindegrößenklassen und Gebietskörperschaftsgruppen Einzelergebnisse der Einheitsgemeinden, Samtgemeindebereiche und Landkreise Bezirk Braunschweig Bezirk Hannover Bezirk Lüneburg Bezirk Weser-Ems Kassenmäßige Steuereinnahmen, Hebesätze, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2.1 Kreisübersicht (einschl. kreisfreie Städte) Ergebnisse für Gemeindegrößenklassen und Gebietskörperschaftsgruppen Einzelergebnisse der kreisangehörigen Gemeinden Bezirk Braunschweig Bezirk Hannover Bezirk Lüneburg Bezirk Weser-Ems Anhang Ergebnisse der Vergleichsrechnung gemäß RdErl. d. MI vom Nds. MBl. Nr. 8/1988, S. 214 (Gewährung von Bedarfszuweisungen nach 20 FAG) A.1 Umlagekraft der Landkreise im Dreijahresdurchschnitt 2007 bis A.2 Steuereinnahmekraft der Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereich im Durchschnitt der Jahre 2006 bis A.3 Steuereinnahmekraft der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden im Durchschnitt der Jahre 2006 bis Umlagegrundlagen der Landkreise 2008 und

4 Methodische Hinweise Der vorliegende Band Gemeindeergebnisse der Finanzstatistik 2008 setzt die für 1975 in dieser Form begonnene Darstellung aktueller Daten der kommunalen Finanzwirtschaft auf der Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik fort. Durch Gegenüberstellung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten sowie durch Ermittlung der Realsteuer-Anspannung soll eine Beurteilung der finanziellen Situation der einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände ermöglicht werden. Zur Vervollständigung des Gesamtüberblicks sind auch Angaben aus den Finanzausgleichsberechnungen (Steuerkraftmesszahl) sowie aus der Schulden- und Personalstandstatistik eingearbeitet worden. In dieser Veröffentlichungsreihe sind ab 1978 die Einnahmen und Ausgaben, das Personal und der Schuldenstand der aus den Kommunalhaushalten ausgegliederten kaufmännisch buchenden Krankenhäuser nicht mehr enthalten. Zurzeit werden im Land Niedersachsen die Kommunalhaushalte sukzessive auf das doppische Rechnungswesen umgestellt. Durch die derzeit noch gemeinsame kamerale Darstellung kann dies systembedingt zu Ungenauigkeiten bei der Aussagekraft führen. Bereits doppisch buchende Gemeinden werden zukünftig im Tabellenteil 1 mit der Kennung D für doppisch buchend versehen. Dieser Umstellungsprozeß wird voraussichtlich bis zum Jahr 2012 abgeschlossen sein. Mitte der 90er Jahre verstärkte sich das Bestreben der Kommunen, Einrichtungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit kaufmännischem Buchungswesen zu führen und aus den Kommunalhaushalten auszugliedern. Da somit nicht bei allen Kommunen die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben in den Kommunalhaushalten in gleichem Umfang enthalten ist, ist die Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander sowie der zeitliche Vergleich betroffener Kommunen mit Vorjahresergebnissen beeinträchtigt. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht absehbar. Eine jährlich vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie (LSKN) durchgeführte Befragung hat ergeben, dass 32 Einrichtungen im Jahr 2008 ausgegliedert wurden. Hierzu zählen hauptsächlich die Gründung von Zweckverbänden und Eigenbetrieben für die Aufgabe Abwasserbeseitigung, Hilfsbetriebe der Verwaltung und Gebäudewirtschaft. Das errechnete Ausfallvolumen betrug danach bei den Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ca. 13 Mio. Euro. Hiervon entfielen 5 Mio. Euro auf die Personalkosten. Entsprechend ergab sich auf der Einnahmenseite ein Ausfallvolumen von ca. 8 Mio. Euro. Der Schwerpunkt lag hier mit 5 Mio. Euro bei den Einnahmen an Gebühren und zweckgebundenen Abgaben. Folgende Kommunen haben nach Kenntnis des LSKN in 2008 Ausgliederungen vorgenommen: Gemeinde- Schlüssel Name der Kommune LANGELSHEIM,ST KOENIGSLUTTER A.ELM,ST SCHOENINGEN,ST NORD-ELM SGB GARBSEN,ST.* UETZE STUHR * SULINGEN,ST TWISTRINGEN,ST SCHWAFOERDEN SGB BAD SALZDETFURTH,ST HILDESHEIM,ST.** WINSEN (ALLER) CUXHAVEN,ST.** LUECHOW (WENDLAND) SGB LINGEN (EMS),ST.** SCHORTENS,ST.* LEER (OSTFRIESLAND),ST.* HATTEN GEORGSMARIENHUETTE,ST.* OVELGOENNE ESENS SGB 4

5 Tabelle 1 Die im Folgenden näher erläuterten finanzwirtschaftlichen Eckdaten sind für die einzelnen Verwaltungseinheiten", also für (kreisangehörige) Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche, d. h. Samtgemeinden einschließlich Mitgliedsgemeinden zusammengestellt worden. Neben den Durchschnittswerten dieser Gemeindeergebnisse auf Kreisebene werden dort auch die entsprechenden Positionen des Landkreishaushaltes sowie eine Addition von Gemeinde- und Landkreisergebnissen angegeben. Eine besondere Kreisübersicht, die den Einzelergebnissen vorangestellt ist, enthält für Vergleichszwecke auf Landesebene zusammengefasste Landkreisergebnisse (d. h. Landkreis und Gemeinden insgesamt) und Angaben für die kreisfreien Städte. Die Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche und ebenso die kreisfreien Städte erhalten außerdem die Möglichkeit, sich mit ihrer Gemeindegrößenklasse auf Landesebene zu vergleichen. Nach dem Gebietsstand vom mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom ergibt sich bei dieser Tabelle folgende Zuordnung zu den Größenklassen: Einheitsgemeinden Samtgemeindenbereiche mit... bis unter... Einwohnern Anzahl Einwohner und mehr weniger als zusammen Kreisfreie Städte mit... bis unter... Einwohnern Anzahl Einwohner und mehr zusammen Neben den Größenklassen werden für die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden gesonderte Durchschnittswerte ausgewiesen. Einwohnerzahlen und Gebietsstand - Spalte 1 - Die in Spalte 1 angegebenen Einwohnerzahlen resultieren aus der Fortschreibung der Wohnbevölkerung zum nach dem Gebietsstand vom Dieser Bevölkerungsstand dient hier als Grundlage für die Zuordnung der Gemeinden zu den Größenklassen sowie zur Berechnung der Durchschnittswerte je Einwohner. Bei der Steuerkraftmesszahl wird zwar ebenfalls der Bevölkerungsstand vom verwendet, allerdings unter der Berücksichtigung des Gebietsstandes vom Während aber in den Jahren bis 1991 die Steuerkraftmesszahl in Euro je Einwohner auf Basis der im kommunalen Finanzausgleich angewandten Einwohnerzahl (einschl. des nichtkasernierten Personals der Stationierungsstreitkräfte und dessen Familienangehörige) berechnet wurde, finden in dieser Veröffentlichung auch an dieser Stelle die Einwohner aus der Fortschreibung der Wohnbevölkerung Verwendung. Diese Größe ist für einen Vergleich der Kommunen untereinander geeigneter als eine reine Rechengröße, die als Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich dient. Die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide wurden in diese Übersicht aufgenommen und der ihrer Einwohnerzahl entsprechenden Größenklasse zugeordnet. Bei den gemeindefreien Gebieten ist lediglich die Einwohnerzahl (insgesamt 2) dem betreffenden Landkreis bzw. der untersten Gemeindegrößenklasse zugeordnet worden. Bereinigte Ausgaben des Gesamthaushaltes - Spalte 2 - Kassenmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, abzüglich besondere Finanzierungsvorgänge, (Zuführungen an Rücklagen, Tilgung von Krediten an Kreditmarkt, Rückzahlung innerer Darlehen) haushaltstechnische Verrechnungen (Innere Verrechnungen, Kalkulatorische Kosten, Zinsausgaben für innere Darlehen, Zuführung zum Verwaltungs- bzw. zum Vermögenshaushalt) und bewirtschaftete Fremdmittel (z.b. Wohngeld). Die Gewerbesteuerumlage erscheint hier nicht als Ausgabe, sondern die Beträge wurden mit den Steuereinnahmen verrechnet (vgl. Spalte 24 Steuereinnahmen (netto)"). Die Zahlungen von anderen Gemeinden/Gv sind nicht abgesetzt, mit Ausnahme der Samtgemeindeumlage. Diese ist bei den Samtgemeindebereichen zur Vermeidung 5

6 einer den Vergleich mit Einheitsgemeinden störenden Anhebung des Ausgabevolumens jeweils abgesetzt worden (Ausgabe bei den Mitgliedsgemeinden = Einnahme bei der Samtgemeinde). Personalausgaben - Spalten 3 bis 5 - In Spalte 3 werden Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Dienst- und Versorgungsbezüge und dgl., Beiträge zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beihilfen und Unterstützungen sowie Personalnebenausgaben ausgewiesen. Die Spalten 4 und 5 beinhalten für Beamte und tariflich Beschäftigte jeweils die Dienstbezüge und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Laufender Sachaufwand - Spalten 6 bis 10 - Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden etc., Erwerb nicht vermögenswirksamer Gegenstände, Mieten, Pachten, Haltung von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an andere Bereiche, sonstige Sachausgaben, weitere Verwaltungsund Betriebsausgaben; weitere Finanzausgaben. Soziale Leistungen nach SGB II u. SGB XII, Jugendhilfe u. ä. - Spalten 11 bis 13 - Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Jugendhilfe sowie Leistungen aus der Grundsicherung und sonstige soziale Leistungen. Die kassenmäßigen Ausgaben der Gemeinden und Landkreise werden hier brutto nachgewiesen, eine Absetzung von Einnahmen erfolgte nicht. Es sind auch die Leistungen enthalten, die im Auftrage von Bund und Land erbracht und von ihnen erstattet wurden, nicht jedoch die sog. bewirtschafteten Fremdmittel (z. B. Wohngeld). Bei Heranziehung durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind die Erstattungen des Landes in den Beträgen der Spalte 28 enthalten. Im Fall der Heranziehung von Einheitsgemeinden und Samtgemeinden durch den Landkreis beeinflussen die Erstattungen in der vorliegenden Darstellung nur die Höhe der Bereinigten Einnahmen des Gesamthaushaltes (Spalte 22) bei den betreffenden Gemeinden sowie der Bereinigten Ausgaben des Gesamthaushaltes" (Spalte 2) bei den Landkreisen. Zinsausgaben - Spalten 14 und 15 - Zinsausgaben an öffentliche Haushalte und an den Kreditmarkt sowie Zinsausgaben für Kassenkredite. Die Zinsausgaben an den Kreditmarkt (Spalte 15) bilden zusammen mit den Tilgungsausgaben (Spalte 20) den Schuldendienst, der gegenüber dem Kreditmarkt erbracht werden muss und zwar insbesondere bei Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten; für Schulden aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit) und sonstiger Träger der Sozialversicherung; Schulden bei der Deutschen Bahn AG und Deutschen Post AG sowie Schuldentilgungen im Zusammenhang mit Umschuldungen. Kreisumlage - Spalte 16 - Ist-Ausgaben der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden an die Landkreise auf der Grundlage der Berechnung und Festsetzung gemäß 15 NFAG. Für die Ermittlung des Durchschnittswertes in der Kreisübersicht wurden die Einwohner der kreisfreien Städte nicht einbezogen. Sachinvestitionen - Spalte 17 - Dazu zählen: a) Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen. b) Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, also Ausstattungsgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge etc., deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 410 Euro betragen und die selbständig bewertungs- und nutzungsfähig sind. c) Baumaßnahmen (Spalte 18) Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen; für Neu- und Erweiterungsbauten; für Um- und Ausbauten an Gebäuden, soweit diese in ihrem Wesen verändert oder über ihren bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert werden; für dauerhafte Einbauten und unbewegliche Ausstattungen, die wesentliche Bestandteile der Bauten sind. 6

7 Besondere Finanzierungsvorgänge - Spalten 19 bis 21 - Hier werden die Schuldentilgung an den Kreditmarkt, die Zuführung an Rücklagen, die Rückzahlung von inneren Darlehen sowie Mittel zur Deckung von Soll-Fehlbeträgen nachgewiesen. Bereinigte Einnahmen des Gesamthaushaltes - Spalte 22 - Jahresergebnis 2008 der von den Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen im Rahmen der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen gemeldeten kassenmäßigen Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, ohne besondere Finanzierungsvorgänge, (Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Aufnahme innerer Darlehen, Abdeckung von Sollfehlbeträgen), haushaltstechnische Verrechnungen (innere Verrechnungen, Zinseinnahmen aus inneren Darlehen, kalkulatorische Einnahmen, Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und ohne bewirtschaftete Fremdmittel (z. B. Wohngeld). Außerdem ist die Gewerbesteuerumlage mit den Steuereinnahmen verrechnet worden. Die Zahlungen von anderen Gemeinden/Gv sind nicht abgesetzt, mit Ausnahme der Samtgemeindeumlage. Diese ist bei den Samtgemeindebereichen zur Vermeidung einer den Vergleich mit Einheitsgemeinden störenden Anhebung des Einnahmevolumens jeweils abgesetzt worden (Einnahme bei den Samtgemeinden = Ausgabe bei den Mitgliedsgemeinden). Steuereinnahmen (netto) - Spalte 23 - Kassenmäßige Einnahmen an Steuern einschließlich steuerähnlicher Einnahmen. Die Gewerbesteuerumlage ist abgesetzt worden (daher netto ). Die Aufteilung auf die wichtigsten Steuerarten ist aus Tabelle 2 ersichtlich. Zuweisungen von Bund und Land - Spalten 24 bis 26 - Zu den allgemeinen Zuweisungen (Spalte 24) zählen die Schlüsselzuweisungen nach Steuerkraft / Umlagekraft und Einwohnerzahl, Bedarfszuweisungen gemäß 13 NFAG, Sozialhilfeausgleich (Kommunalisierung der Altenhilfe), Ausgleichsleistungen des Landes aus der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Ausgleichsleistungen des Bundes gem. Art. 106 Abs. 8 GG. Die zweckgebundenen Zuweisungen sind unterteilt nach Zuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Spalte 26) und den übrigen zweckgebundenen Zuweisungen (Spalte 25), zu denen im weiteren Sinn auch die Schuldendiensthilfen zählen. Erstattungen - Spalten 27 und 28 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (insbesondere im Sozialbereich) sowie Erstattung von aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen nach SGB II. Gebühren, zweckgebundene Abgaben - Spalte 29 - Kassenmäßiges Aufkommen an Verwaltungs- und Benutzungsgebühren; also Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen. Außerdem sind hier Fremdenverkehrsbeiträge, Kurbeiträge u. ä. enthalten. Gewinnanteile, Konzessionsabgaben - Spalte 30 - Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen; Konzessionsabgaben von Versorgungsunternehmen. Ersatz von sozialen Leistungen - Spalte 31 - Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von und in Einrichtungen ohne bewirtschaftete Fremdmittel. Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen - Spalte 32 - Rückflüsse von Kapitaleinlagen; Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Grundstücken, beweglichen Sachen und aus der Abwicklung von Baumaßnahmen. Beiträge und ähnliche Entgelte - Spalte 33 - Anliegerbeiträge, Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz, Beiträge und andere Abgaben für Investitionen nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage. Besondere Finanzierungsvorgänge - Spalten 34 bis 36 - Dazu zählen: 7

8 a) Die kassenmäßige Schuldenaufnahme am Kreditmarkt, insbesondere bei Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten; die Schuldenaufnahme aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit) und sonstiger Träger der Sozialversicherung Schuldenaufnahme bei der Deutschen Bahn AG und bei der Deutschen Post AG. Da es sich hier um die (Brutto-) Schuldenaufnahme handelt, sind auch die Beträge enthalten, die auf Umschuldungen entfallen. b) Entnahmen aus Rücklagen. c) Die Aufnahme innerer Darlehen. d) Abdeckung von Sollfehlbeträgen aus Vorjahren Steuerkraftmesszahl Spalte 37 - Den Finanzausgleichsberechnungen für das Haushaltsjahr 2009 entnommen. Sie wurde ermittelt nach 9-11 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetztes vom (Nds. GVBl. S419). Die als Basis dienenden Grundbeträge im Finanzausgleichsgesetz als Messbeträge" bezeichnet der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer errechnen sich aus dem kassenmäßigen Ist-Aufkommen in der Zeit vom bis , geteilt durch den zuletzt geltenden Hebesatz, multipliziert mit 100. Der Messbetrag des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist der Betrag, der für den Zeitraum vom bis zum vereinnahmt worden ist; das entspricht der Ist-Einnahme zu den Zahlungsterminen bis Der Messbetrag des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist der Betrag, der im Zeitraum vom bis zum vereinnahmt worden ist; das entspricht der Ist-Einnahme zu den Zahlungsterminen , , und Durch Multiplikation der Messbeträge (Grundbeträge) mit einheitlichen Hebesätzen errechnen sich die Steuerkraftzahlen. Die Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ergibt die Steuerkraftmesszahl. Als Steuerkraftzahlen werden angesetzt: Art Gemeinden mit und mehr Gemeinden mit weniger als Einwohnerinnen/Einwohnern Einheitshebesatz in % bei der Grundsteuer A die Messbeträge mit bei der Grundsteuer B die Messbeträge mit für die Gewerbesteuer zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen bei der Gewerbesteuer in dem Zeitraum vom 1.10.bis die Messbeträge mit v.h.x v.h.x 318 bei der Gewerbesteuer in dem Zeitraum vom 1.1. bis die Messbeträge mit v.h.x v.h.x 318 bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die Messbeträge mit beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer die Messbeträge mit Da die Steuerkraftmesszahl mit Einheitshebesätzen errechnet wird, die in der Regel unter den effektiven Hebesätzen liegen, kann sie erheblich niedriger sein als die kassenmäßigen Steuereinnahmen, gelegentlich aber auch höher. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die für den Finanzausgleich 2009 zutreffende Steuerkraftmesszahl aus kassenmäßigen Steuereinnahmen errechnet wird, die aus früheren Zeiträumen (s. oben) resultieren. Schuldenstand - Spalten 38 und 39 - Die Beträge sind der Schuldenstatistik zum Stichtag entnommen worden. Die Schulden insgesamt (Spalte 38) setzen sich aus Schulden bei öffentlichen Haushalten und Kreditmarktschulden zusammen. Zu den Kreditmarktschulden (Spalte 39) gehören insbesondere Schulden bei Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten sowie bei der Bundesagentur für Arbeit, bei sonstigen Trägern der Sozialversicherung, bei der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Post AG sowie sonstigen inländischen Stellen wie Verbänden, Genossenschaften oder der KFW. Nicht einbezogen sind die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe sowie die Schulden der Krankenhäuser mit kaufmännischer Buchführung. Personalstand - Spalten 40 und 41 - Ergebnisse der Personalstandstatistik zum Stichtag ; und zwar Beamte und tariflich Beschäftigte der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise ohne das Personal der rechtlich unselbständigen Wirtschaftsun- 8

9 ternehmen und der kaufmännisch buchenden Krankenhäuser. Bei den Teilzeitbeschäftigten (Spalte 41) sind ausschließlich Bedienstete mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Tabelle 2 Die kassenmäßigen Steuereinnahmen, Hebesätze, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft werden anders als in Tabelle 1 für alle Gemeinden Niedersachsens, d. h. auch für Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, einzeln ausgewiesen. Der Grund für diese unterschiedliche Verfahrensweise ist darin zu sehen, dass die sich auf die gesamte Finanzwirtschaft einschl. Schulden- und Personalstand beziehenden Positionen (Tabelle 1) nur sinnvolle Vergleiche zwischen Verwaltungseinheiten (Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche) zulassen, während die in Tabelle 2 enthaltenen Steuern und die von jeder Gemeinde gesondert festgesetzten Hebesätze auch für die einzelnen Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde von besonderem Interesse sind. Die Auflistung der Gemeinden innerhalb eines Landkreises lässt jedoch die Zugehörigkeit zu einer Samtgemeinde erkennen; außerdem erscheint jeweils für den zusammengefassten Samtgemeindebereich eine Zwischensumme, u. a. auch mit gewogenen Durchschnittshebesätzen. In gleicher Weise sind auf Kreisebene Durchschnittswerte für sämtliche kreisangehörige Gemeinden angegeben (ohne eigene Steuereinnahmen der Landkreise). Zusammen mit den Angaben für die kreisfreien Städte werden sie in einer besonderen Kreisübersicht den Einzelergebnissen vorangestellt. Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sowie die Einheitsgemeinden/Samtgemeindebereiche erhalten außerdem die Möglichkeit, sich mit ihrer Gemeindegrößenklasse auf Landesebene zu vergleichen. Ebenso werden für die großen selbständigen Städte und die selbständigen Gemeinden gesonderte Durchschnittswerte ausgewiesen. Während die Größenklassengliederung für die kreisfreien Städte und die Einheitsgemeinden/Samtgemeindebereiche identisch ist mit der zu Tabelle 1 beschriebenen, ergibt sich für die kreisangehörigen Gemeinden bzw. die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden nach dem Gebietsstand vom mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom bei dieser Tabelle folgende Zuordnung zu den Größenklassen: Kreisangehörige Gemeinden mit... bis unter... Einwohnern Anzahl Einwohner und mehr weniger als zusammen Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden mit... bis unter... Einwohnern Anzahl Einwohner und mehr weniger als zusammen Einwohnerzahlen und Gebietsstand - Spalte 1 - Die in Spalte 1 angegebenen Einwohnerzahlen resultieren aus der Fortschreibung der Wohnbevölkerung zum nach dem Gebietsstand vom Für die Berechnung von Durchschnittswerten je Einwohner wird hier dieser Bevölkerungsstand verwendet; er dient außerdem als Grundlage für die Zuordnung der Gemeinden zu den Größenklassen. Die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide wurden in diese Übersicht aufgenommen und der ihrer Einwohnerzahl entsprechenden Größenklasse zugeordnet. Steuereinnahmen - Spalten 2 bis 6 - Kassenmäßiges Jahresergebnis 2008 aufgrund der Angaben zur Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen. Die Abgrenzung nach dem kassenmäßigen Abschluss bewirkt u. a. auch, dass beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die Schlusszahlung zum nicht einbezogen wurde, dafür jedoch die Schlusszahlung zum Die Gewerbesteuerumlage ist abgesetzt worden (daher netto ). Bei einem Vergleich der Steuereinnahmen insgesamt (netto) - Spalte 2 - zwischen kreisfreien Städten und den kreisweise zusammengefassten kreisangehörigen Gemeinden ist zu beachten, dass die eigenen Steuereinnahmen der Landkreise hier nicht berücksichtigt werden konnten. Ein exakter Vergleich der Position Steuereinnahmen insgesamt (netto) zwischen Landkreisen (einschl. kreisangehörigen Gemeinden) und kreisfreien Städten wird in Tabelle 1 ermöglicht. 9

10 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - Spalte 7 - Zusätzlich erhalten die Gemeinden seit dem 1. Januar 1998 einen Anteil an dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Er beträgt auf Bundesebene 2,2 % vom verbleibendem Aufkommen nach Abzug von 5,05% und 4,42% als Ausgleich für die Belastungen aufgrund eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um einen Vormhundertpunkt. Gewerbesteuerumlage - Spalte 8 - Um auch das Gewerbesteueraufkommen (brutto) errechnen zu können, ist die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage nachrichtlich angegeben. Ebenso wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist hier die Schlusszahlung zum nicht berücksichtigt, dafür jedoch die Schlusszahlung zum Hebesätze - Spalten 9 bis 11 - In den Haushaltssatzungen der Gemeinden festgelegte Steuersätze (Prozentsätze), die auf die Steuermessbeträge der Realsteuern angewendet werden. Bei den zusammengefassten Ergebnissen für Samtgemeindebereiche, Landkreise, Gemeindegrößenklassen etc. handelt es sich um gewogene Durchschnitte (Summe der Ist-Aufkommen x 100 : Summe der Grundbeträge = Durchschnittshebesatz). Realsteueraufbringungskraft - Spalte 12 - Realsteueraufbringungskraft = Grundbeträge der einzelnen Realsteuern multipliziert mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz des Jahres 2008, und zwar bei: Grundsteuer A = 342 % Grundsteuer B = 381 % Gewerbesteuer = 378 % Steuereinnahmekraft - Spalte 13 - Realsteueraufbringungskraft abzüglich Gewerbesteuerumlage zuzüglich Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Für diese Berechnung sind die Soll-Werte des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuerumlage berücksichtigt worden, d. h. einschl. Schlussabrechnung zum und ohne Schlussabrechnung zum Tabellen A.1 A.3 (Anhang) - Tabelle A.1 - In der Tabelle A.1 wird die durchschnittliche Umlagekraft der Landkreise für den Zeitraum 2007 bis 2009 dargestellt und einem Vergleichswert gegenübergestellt. Vergleichswert Zur Berechnung des Vergleichswertes wird eine Vergleichsgruppe aus allen übrigen Landkreisen/Region gebildet und hierfür die durchschnittliche Umlagekraft in Euro je Einwohner ermittelt. - Tabelle A.2/A 3 - Durchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner einer Gruppe vergleichbarer Verwaltungseinheiten (Einheitsgemeinden und Samtgemeindebereiche) bzw. Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden in den Jahren 2006 bis Um möglichst aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, wird hier keine der üblichen Einteilungen in Einwohner-Größenklassen verwendet. Vielmehr wird für jede Verwaltungseinheit bzw. Mitgliedsgemeinde eine individuelle Größenklasse gebildet, wobei Einheiten mit niedrigerer Einwohnerzahl und Einheiten mit höherer Einwohnerzahl etwa gleich stark vertreten sein sollen. Es ist daher festgelegt worden: Die Vergleichsgruppe einer Verwaltungseinheit mit E Einwohnern besteht aus allen Verwaltungseinheiten, deren Einwohnerzahl um nicht mehr als 25 % von E abweicht (Stichtag: 30. Juni 2008). Für Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind die Vergleichsgruppen analog definiert. Der Vergleichswert wird also jeweils aus einer Einwohner- Größenklasse mit der unteren Grenze 0,75 E und der oberen Grenze 1,25 E ermittelt, d. h. man arbeitet mit variablen Einwohnergrenzen. Zur Verdeutlichung seien einige Beispiele angeführt: Einwohnerzahl Verwaltungseinheit Vergleichsgruppe besteht aus den Verwaltungseinheiten mit... bis... Einwohnern

11 Sonderregelungen mussten am unteren und am oberen Ende der Einwohner-Skala getroffen werden. Für die 26 der Einwohnerzahl nach kleinsten Verwaltungseinheiten wurden jeweils 50 Vergleichsgemeinden (mit den niedrigsten Einwohnerzahlen) herangezogen. Bei der 26. Verwaltungseinheit von unten wurde der Vergleichswert demnach aus 25 größeren und 25 kleineren Verwaltungseinheiten errechnet. Nachdem gleichen Prinzip Zahl der Vergleichseinheiten konstant gleich 50 sind die Vergleichsgruppen für die 26 kleinsten und 26 größten Mitgliedsgemeinden gebildet worden. Am oberen Ende der Einwohner-Skala wurden für die Verwaltungseinheiten mit bis unter Einwohnern alle Verwaltungseinheiten der Einwohnergrößenklasse bis unter Einwohner bzw bis unter Einwohner außer der zu vergleichenden Verwaltungseinheit selbst als Vergleichsgruppe festgelegt. Da es zu den beiden Städten mit mehr als Einwohnern Braunschweig und Landeshauptstadt Hannover in Niedersachsen keine vergleichbaren Städte gibt, wurde hier auf die Bildung einer Vergleichsgruppe verzichtet. Verantwortlich für diese Veröffentlichung: Karl-Heinz Haupt Fachgebietsleiter Tel. (0511) Sabine Hassa Teamleiterin Tel. (0511)

12 1. KASSENMÄSSIGE AUSGABEN UND EINNAHMEN, STEUERKRAFTMESSZAHL, SCHULDENSTAND UND PERSONALSTAND 1.1 KREISÜBERSICHT (EINSCHL. KREISFREIE STÄDTE DARUNTER PERSONALAUSGABEN LAUFENDER SACHAUFWAND BEREINIGTE EINWOHNER AUSGABEN DARUNTER DARUNTER SCHL. KREISFREIE STADT AM DES NR. LANDKREIS/REGION (EINSCHL GESAMT- ZUSAMMEN BEAMTEN- TARIFLICH ZUSAMMEN UNTER- BEWIRT- EINHEITSGEMEINDEN UND HAUS- BEZÜGE BESCHÄF- HALTUNG SCHAFT.D. SAMTGEMEINDEBEREICHE) HALTES TIGTE V. UNBE- GRUNDST., BEZIRK WEGL. BAULICHE VERMÖGEN ANLAGEN EURO JE EINWOHNER BEZIRK BRAUNSCHWEIG 101 BRAUNSCHWEIG,STADT ,39 554,35 166,64 283,42 539,53 56,11 4, SALZGITTER,STADT ,67 477,82 131,36 240,98 857,71 31,64 3, WOLFSBURG,STADT ,16 740,19 197,09 408,05 725,24 78,04 118,98 KREISFREIE STÄDTE ZUS ,25 584,77 166,56 305,80 657,78 56,26 33, GIFHORN ,89 386,65 45,15 275,16 265,33 55,95 57, GOETTINGEN ,56 579,31 107,20 370,56 409,30 84,27 71, GOSLAR ,01 545,12 89,67 360,75 492,22 137,64 54, HELMSTEDT ,73 591,03 66,51 445,63 411,46 69,86 93, NORTHEIM ,98 545,20 65,02 390,54 420,59 94,17 70, OSTERODE AM HARZ ,57 648,35 76,20 460,67 559,40 95,24 85, PEINE ,26 505,92 54,47 383,48 442,49 52,31 54, WOLFENBUETTEL ,48 469,64 59,07 337,57 408,86 100,37 55,40 - EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,77 527,25 73,68 367,78 413,89 85,64 66,27 GEM,KRFR.ST.,LK INSGESAMT ,69 543,88 100,53 349,87 484,38 77,15 56,81 BEZIRK HANNOVER 241 REGION HANNOVER ,40 620,19 100,49 412,02 500,44 65,24 80, DAR. HANNOVER, LHST ,31 703,58 131,86 431,92 476,97 66,70 84, DIEPHOLZ ,34 459,50 60,34 327,56 337,84 81,00 73, HAMELN-PYRMONT ,67 501,09 72,62 341,56 427,19 68,94 88, HILDESHEIM ,02 529,21 83,43 359,01 426,43 77,71 94, HOLZMINDEN ,82 492,72 59,57 358,85 341,60 65,41 64, NIENBURG (WESER) ,18 527,18 60,06 380,53 334,73 73,27 75, SCHAUMBURG ,61 504,50 56,26 366,66 430,81 59,71 67,39 - EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,38 564,53 85,00 384,17 448,35 68,81 80,52 BEZIRK LUENEBURG 351 CELLE ,27 545,22 76,67 385,19 389,84 87,23 77, CUXHAVEN ,75 360,08 47,01 249,05 593,15 60,14 56, HARBURG ,15 363,42 45,37 257,20 407,16 49,53 38, LUECHOW-DANNENBERG ,40 558,50 59,19 371,00 491,69 91,46 54, LUENEBURG ,94 518,56 64,62 375,10 456,85 44,17 42, OSTERHOLZ ,09 454,56 47,81 341,83 356,54 49,96 72, ROTENBURG (WUEMME) ,54 527,22 48,59 402,69 314,48 72,69 70, SOLTAU-FALLINGBOSTEL ,39 526,77 55,43 400,68 388,29 73,27 75, STADE ,09 441,70 51,54 316,87 373,01 83,50 55, UELZEN ,86 417,13 61,21 277,31 523,80 74,81 54, VERDEN ,86 522,81 62,55 384,56 412,70 67,59 58,27 - EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,54 464,40 55,57 335,19 424,27 66,52 58,66 BEZIRK WESER-EMS 401 DELMENHORST,STADT ,52 500,32 91,39 325,94 551,05 56,77 48, EMDEN,STADT ,10 630,09 103,07 447,62 454,25 45,09 109, OLDENBURG(OLDB),STADT ,76 507,79 97,92 324,66 294,55 72,86 45, OSNABRUECK,STADT ,22 473,40 97,93 291,16 476,85 20,42 4, WILHELMSHAVEN,STADT ,94 444,03 158,62 184,53 641,64 7,60 2,52 KREISFREIE STÄDTE ZUS ,78 498,27 106,86 304,94 455,70 41,75 32, AMMERLAND ,20 421,67 51,69 306,18 408,24 83,99 62, AURICH ,93 492,48 52,98 360,12 336,37 63,63 56, CLOPPENBURG ,10 419,83 58,15 308,02 382,75 52,08 83, EMSLAND ,52 382,27 56,04 258,54 343,34 62,53 59, FRIESLAND ,23 500,71 54,00 376,61 404,36 79,75 64, GRAFSCH.BENTHEIM ,14 474,57 60,10 326,33 396,00 60,11 64, LEER ,61 479,75 62,64 345,97 386,04 51,78 51, OLDENBURG ,81 475,93 44,36 363,65 375,88 69,24 55, OSNABRUECK ,60 343,02 64,51 216,23 343,83 73,60 58, VECHTA ,61 342,81 45,89 230,73 364,90 63,22 60, WESERMARSCH ,52 495,43 45,84 376,82 375,69 102,43 68, WITTMUND ,82 498,49 56,31 364,67 418,62 94,71 62,92 - EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,18 423,89 55,99 299,17 367,60 68,24 61,46 GEM,KRFR.ST.,LK INSGESAMT ,89 439,78 66,86 300,40 386,42 62,58 55,38 12

13 DARUNTER BESONDERE SOZIALE LEISTUNGEN ZINSAUSGABEN SACHINVESTITIONEN FINANZIERUNGSVORGÄNGE DARUNTER DARUNTER DARUNTER DARUNTER DARUNTER SCHL.- WEITERE GESCH.- ZUSAMMEN SOZIALE JUGEND- ZUSAMMEN AN KREIS- ZUSAMMEN BAU- ZUSAMMEN SCHULDEN- ZUFÜHRUNG NR. VERW.- AUSG., LEISTUNGEN HILFE KREDIT- UM- MASS- TILGUNG AN U. BE- SONSTIGE N. SGB II MARKT LAGE NAHMEN AN RÜCKLAGEN TRIEBS- SACH- U. SGB XII KREDIT- AUSGABEN AUSGABEN MARKT EURO JE EINWOHNER ,15 32,24 399,68 304,25 62,75 66,35 66,33-154,73 114,94 127,96 127, ,41 112,22 698,69 363,67 69,51 97,78 97,75-86,38 55,71 795,52 795, ,26 337,98 341,71 238,76 60,85 65,31 65,31-336,58 248,94 838,43 833,77 4, ,62 128,11 451,44 300,75 63,77 73,08 73,06-185,95 135,97 457,98 456,79 1,19 80,69 29,98 333,81 243,56 64,40 49,38 47,71 328,03 199,24 161,12 164,24 91,16 36, ,01 56,75 945,98 331,63 99,40 79,75 76,20 392,93 225,25 154,83 437,62 82,82 11, ,40 68,72 376,41 274,73 66,17 78,40 78,38 364,82 142,10 111,83 595,77 88,47 4, ,59 46,07 567,55 274,69 94,33 113,68 113,53 370,16 149,78 106,20 930,44 56,75 23, ,87 38,05 440,72 313,03 86,25 97,42 97,30 360,93 174,83 112, ,74 100,24 14, ,98 38, ,89 349,35 139,88 146,43 146,41 427,34 216,00 171,19 410,05 144,76 8, ,53 33,20 834,23 243,72 65,16 29,21 29,04 400,53 209,29 167,73 648,97 24,02 114, ,98 71,03 370,70 261,88 75,33 75,60 75,60 379,40 146,05 82,31 660,46 61,16 43, ,18 48,64 621,95 287,76 84,13 78,33 77,23 375,54 187,32 135,84 583,15 79,99 30,75 112,97 71,61 572,66 291,51 78,24 76,81 76,03 375,54 186,93 135,88 546,97 188,89 22,21 102,91 41,32 448,61 327,17 90,19 92,50 92,25 491,72 151,15 94,69 654,52 220,19 11, ,47 38,06 597,54 446,23 121,38 85,18 84,65 603,90 123,76 64,17 783,78 291,36 0, ,91 38,64 402,45 286,89 84,34 48,33 48,07 441,96 216,27 169,75 186,81 155,44 31, ,27 42,71 456,42 326,72 95,28 79,64 79,62 381,73 157,72 125,55 163,71 145,01 0, ,25 31,65 442,26 301,01 102,43 108,96 108,56 420,09 151,07 115, ,09 162,45 25, ,96 53,59 397,48 265,62 95,52 31,51 30,58 357,74 178,04 150,33 123,02 22,19 95, ,93 37,08 598,22 330,02 92,15 48,68 48,56 373,32 178,08 134,74 153,04 71,01 48, ,30 33,72 406,19 284,77 87,87 45,63 42,34 349,86 238,92 186,16 210,32 26,16 21, ,33 39,47 447,40 314,39 91,73 81,06 80,56 446,77 167,34 118,50 550,44 170,12 20,54 136,07 30,14 652,46 334,90 90,59 85,77 85,72 397,47 204,80 148,41 208,22 208, ,49 29,88 392,76 274,92 86,00 138,03 137,43 345,27 159,85 115, ,27 76,11 20, ,74 31,04 303,52 204,44 75,62 33,63 33,41 388,68 182,27 113,55 112,66 37,21 75, ,20 60,92 647,45 309,08 128,47 147,69 146,18 394,07 164,25 49,15 820,53 51,10 70, ,34 35,39 406,72 270,17 111,60 107,93 107,80 385,54 260,87 227,78 800,37 101,92 34, ,88 44,32 593,16 226,08 64,11 93,22 92,57 345,70 236,32 191,30 332,20 63,24 8, ,79 37,86 738,93 279,03 68,83 51,98 50,42 360,10 233,87 173,58 195,77 101,40 92, ,62 45,81 792,51 275,00 75,34 72,80 70,60 389,20 287,79 216,70 512,09 171,06 43, ,53 36,72 524,29 251,08 87,83 54,68 53,67 392,26 155,14 106,50 133,72 71,21 26, ,98 69,66 578,93 296,35 93,18 122,66 121,17 367,08 149,89 108, ,68 83,86 8, ,85 44,52 700,21 241,53 76,51 45,87 45,84 424,20 211,43 148,31 197,42 65,10 45, ,38 38,80 546,59 264,67 84,78 80,11 79,36 380,69 204,32 148,67 468,79 95,01 39,35 150,76 27,41 538,83 356,51 149,40 75,41 75,37-141,81 113,49 465,69 118,09 5, ,13 47,83 442,73 309,82 96,46 39,39 39,00-205,63 169,57 80,99 26,68 0, ,43 27,00 426,78 274,73 127,96 59,75 59,75-169,37 115,34 412,76 54,55 2, ,37 22,65 513,80 374,32 121,46 38,47 37,99-83,74 82,89 637,24 21, ,01 64,84 592,98 412,56 114,30 2,27 2,27-72,49 33, ,15 33,59 496,45 341,46 123,82 44,60 44,41-127,83 97,85 393,10 42,24 1,59 164,10 51,80 671,78 241,39 56,99 36,88 36,74 255,99 309,77 222,26 71,42 57,49 9, ,38 37,55 376,62 253,19 88,84 71,66 71,31 383,29 334,99 259,21 543,82 80,96 7, ,98 52,93 372,41 257,80 86,30 52,99 51,51 347,55 317,43 242,32 273,47 169,87 68, ,27 31,44 638,92 279,60 74,17 37,35 37,27 376,05 339,00 257,91 168,81 72,50 78, ,55 45,76 357,85 267,82 57,43 66,38 64,87 350,60 156,27 115,43 572,15 97,58 4, ,68 36,74 615,32 236,77 58,24 43,54 43,32 377,69 314,52 239,52 186,51 103,20 80, ,52 34,75 740,53 252,06 80,97 42,11 41,95 349,94 210,62 163,47 466,31 54,17 20, ,79 50,28 641,04 206,51 79,51 19,69 19,66 303,11 262,17 217,36 83,96 44,32 28, ,24 33,51 701,31 275,87 109,03 52,13 52,03 339,76 199,52 139,68 133,39 69,64 15, ,79 45,54 365,33 258,57 86,24 22,09 21,58 355,42 307,61 202,99 115,07 54,78 60, ,15 42,83 619,50 307,70 96,14 94,57 93,97 434,50 202,27 164,23 232,60 154,62 1, ,94 50,50 321,62 233,30 61,34 51,21 50,99 362,17 330,72 289,10 406,25 68,58 36, ,50 40,08 568,18 260,15 82,43 47,85 47,48 353,36 273,64 206,30 249,20 82,32 37,27 118,02 38,69 552,86 277,51 91,27 47,15 46,82 353,36 242,50 183,14 279,93 73,76 29,65 13

14 NOCH 1. KASSENMÄSSIGE AUSGABEN UND EINNAHMEN, STEUERKRAFTMESSZAHL, SCHULDENSTAND UND PERSONALSTAND 1.1 KREISÜBERSICHT (EINSCHL. KREISFREIE STÄDTE DARUNTER ZUWEISUNGEN V. BUND U. LAND ERSTATTUNGEN BEREINIGTE STEUER- KREISFREIE STADT EINNAHMEN EINNAHMEN DARUNTER GEBÜHREN, GEWINN- SCHL. LANDKREIS/REGION (EINSCHL. DES (NETTO) ALLGE- FÜR LFD. FÜR ZWECKGE- ANTEILE, NR. EINHEITSGEMEINDEN UND GESAMT- MEINE ZWECKE, INVESTI- ZUSAMMEN VON BUNDENE KONZES- SAMTGEMEINDEBEREICHE) HAUS- ZUWEI- SCHULDEN- TIONEN BUND UND ABGABEN SIONS- BEZIRK HALTES SUNGEN DIENST- LAND ABGABEN HILFEN EURO JE EINWOHNER BEZIRK BRAUNSCHWEIG 101 BRAUNSCHWEIG,STADT 2 542, ,25 373,63 35,09 51,63 478,89 302,69 106,05 51, SALZGITTER,STADT 2 932, ,90 78,03 25,56 28,30 434,33 375,97 237,94 95, WOLFSBURG,STADT 3 466, ,90 757,77 12,67 115,24 344,60 262,71 131,72 71,58 KREISFREIE STAEDTE ZUS , ,04 405,92 27,24 62,68 434,68 308,79 141,96 66, GIFHORN 2 062,45 591,93 389,43 16,84 94,96 319,71 275,38 56,89 41, GOETTINGEN 3 267,26 779,96 365,50 83,84 66,22 758,06 630,48 213,31 75, GOSLAR 2 501,95 654,89 477,10 29,29 72,95 356,35 302,78 213,01 60, HELMSTEDT 2 374,84 681,74 408,85 22,98 65,74 341,33 300,54 221,33 38, NORTHEIM 2 382,85 657,90 429,73 50,75 87,99 361,02 301,17 138,18 51, OSTERODE AM HARZ 3 140,01 670,11 396,97 92,78 111,73 809,84 716,06 348,25 60, PEINE 2 539,17 659,88 342,92 68,71 68,22 574,65 541,07 109,66 52, WOLFENBUETTEL 2 363,16 676,54 399,15 41,55 57,69 313,66 251,08 117,34 66,33 EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,91 680,04 398,01 52,04 76,51 492,25 422,28 168,18 57,84 GEMEINDEN (EINSCHL. KREISFR. STAEDTE) UND LK INSGESAMT 2 688,03 858,66 400,30 44,87 72,51 475,61 389,48 160,60 60,30 BEZIRK HANNOVER 241 REGION HANNOVER 3 292, ,10 272,12 100,29 47,61 645,61 311,71 175,27 129, DAR. HANNOVER, LHST , ,07 91,48 23,57 20,73 581,23 60,23 179,02 210, DIEPHOLZ 2 347,65 853,65 221,37 46,25 51,62 322,96 270,87 115,05 49, HAMELN-PYRMONT 2 524,37 779,05 374,90 20,17 56,53 408,23 307,31 231,43 50, HILDESHEIM 2 961,57 690,16 355,99 27,43 58,02 618,07 303,04 281,34 56, HOLZMINDEN 2 312,17 689,14 415,39 32,23 69,49 394,47 325,17 62,19 45, NIENBURG (WESER) 2 433,98 711,65 402,69 42,31 98,33 359,98 287,01 132,78 80, SCHAUMBURG 2 310,80 624,49 399,14 36,11 92,27 336,98 291,90 224,58 43,18 EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,48 945,53 307,97 68,65 57,16 543,28 303,65 184,75 93,82 BEZIRK LUENEBURG 351 CELLE 2 767,42 776,18 397,31 33,66 77,83 600,07 325,22 170,28 120, CUXHAVEN 2 502,82 588,84 600,29 64,30 112,84 321,59 256,60 201,72 51, HARBURG 2 097,52 755,60 248,60 43,77 42,78 241,01 193,09 100,56 44, LUECHOW-DANNENBERG 2 634,08 571,36 576,91 38,28 105,92 405,23 322,43 241,76 38, LUENEBURG 2 741,75 685,16 442,16 40,46 75,96 534,19 259,99 276,28 51, OSTERHOLZ 2 360,12 680,53 345,44 63,14 104,88 448,76 399,73 98,21 45, ROTENBURG (WUEMME) 2 525,73 619,66 372,80 72,12 71,20 525,82 495,66 190,05 54, SOLTAU-FALLINGBOSTEL 2 735,00 626,63 377,67 81,03 95,77 654,91 591,28 237,74 48, STADE 2 280,76 744,67 321,64 33,65 64,99 351,52 269,09 92,22 52, UELZEN 2 489,51 652,83 498,28 23,90 91,92 381,56 293,52 161,65 75, VERDEN 2 796,43 953,69 259,53 88,51 56,54 491,93 464,37 231,61 65,13 EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,15 704,78 388,74 53,01 77,88 440,41 337,48 175,19 59,70 BEZIRK WESER-EMS 401 DELMENHORST,STADT 2 435,70 624,28 627,18 26,97 103,76 420,65 338,38 311,86 141, EMDEN,STADT 2 486, ,34 310,06 42,98 108,38 492,36 374,65 80,09 32, OLDENBURG(OLDB),STADT 2 170,23 887,51 398,56 24,32 63,60 331,57 292,86 214,97 78, OSNABRUECK,STADT 2 319, ,18 365,34 28,97 64,82 450,11 338,52 88,38 74, WILHELMSHAVEN,STADT 1 993,71 699,92 394,11 7,51 57,03 527,53 423,40 99,19 75,93 KREISFREIE STAEDTE ZUS ,93 900,39 411,38 25,35 72,99 426,34 341,37 158,89 81, AMMERLAND 2 421,72 646,32 339,67 62,19 77,51 505,38 430,30 167,31 51, AURICH 2 505,27 788,34 397,02 39,23 95,88 343,21 274,80 186,38 42, CLOPPENBURG 2 393,04 675,21 293,39 20,86 96,58 340,73 267,08 322,78 58, EMSLAND 2 656,06 828,97 275,62 52,53 85,44 535,25 472,81 154,86 53, FRIESLAND 2 462,63 618,53 416,64 33,40 88,09 375,77 262,73 284,87 69, GRAFSCH.BENTHEIM 2 602,58 736,68 306,22 53,09 68,04 515,78 422,46 178,18 61, LEER 2 725,36 558,79 443,75 110,30 159,04 588,94 538,17 187,91 44, OLDENBURG 2 515,83 785,21 283,96 30,84 46,27 520,33 427,35 229,37 47, OSNABRUECK 2 348,64 739,16 296,36 65,53 56,69 495,34 447,55 114,69 63, VECHTA 2 253,60 868,66 165,25 35,05 46,27 275,92 220,40 209,59 56, WESERMARSCH 2 593,82 930,28 334,91 35,98 87,28 322,90 280,24 126,69 74, WITTMUND 2 479,73 619,13 418,11 39,52 133,57 304,82 228,98 372,91 43,61 EINHEITSG.,SGB,LK ZUS ,96 743,70 319,77 51,77 82,94 450,46 383,77 189,77 55,56 GEMEINDEN (EINSCHL. KREISFR. STAEDTE) UND LK INSGESAMT 2 444,91 777,16 339,33 46,13 80,81 445,31 374,72 183,17 61,07 14

15 DARUNTER SCHULDENSTAND PERSONALSTAND BESONDERE AM AM FINANZIERUNGSVORGÄNGE EIN- DARUNTER VOLL- TEIL- ERSATZ NAHMEN BEITRÄGE DARUNTER STEUER- SCHULDEN ZEIT- ZEIT- VON AUS DER UND KRAFT- INSGESAMT KREDIT- BE- BE- SCHL. SOZIALEN VER- ÄHNLICHE ZUSAMMEN SCHULDEN- ENTNAHMEN MESSZAHL MARKT- SCHÄF- SCHÄF- NR. LEI- ÄUSSERUNG ENTGELTE AUFNAHME AUS 2009 SCHULDEN TIGTE TIGTE STUNGEN VON AM RÜCKLAGEN VERMÖGEN KREDIT- MARKT EURO JE EINWOHNER ,14 26,88 22,74 57,53 57,53-883,48 600,94 541, ,55 3,36 7,52 718,59 718, , , , ,09 162,91 26,02 122,75-122, ,45 347,85 347, ,91 56,38 20,19 221,34 189,99 31, ,06 657,87 626, ,08 19,94 10,85 42,85 30,80 12,05 533,08 866,18 821, ,20 69,61 22,42 27,78 22,82 4,39 685,05 598,47 597, ,00 76,04 5,25 52,05 43,16 8,90 525,05 554,19 553, ,95 22,36 15,60 58,18 38,10 20,07 608,25 975,46 880, ,02 37,23 8,25 99,84 77,32 22,52 566,39 957,32 956, ,62 8,48 6,55 69,56 68,78 0,78 562, , , ,02 35,44 13,46 50,11 41,35 8,76 642,90 217,14 200, ,81 32,20 11,78 89,08 80,19 8,89 594,14 848,24 824, ,53 42,88 12,91 56,59 46,07 10,39 597,71 745,74 726, ,77 46,78 15,01 104,21 87,67 16,45 764,29 720,34 697, ,28 32,14 9,87 242,18 231,84 10,34 951, , , ,81 41,92 6,89 353,75 340,52 13, , , , ,01 77,96 11,80 97,25 86,69 10,57 740,34 864,22 840, ,23 18,54 4,47 192,33 134,15 58,18 638, , , ,37 122,51 10,00 84,94 73,53 11,41 647, , , ,32 16,06 16,57 20,75 0,70 20,05 717,83 297,04 294, ,57 19,31 12,70 134,40 70,94 63,46 592,97 806,06 741, ,93 23,82 9,50 87,31 65,57 21,74 548,64 621,85 433, ,07 45,87 10,06 177,18 158,89 18,30 807, , , ,77 30,83 13,04 245,64 245,64-654, , , ,19 29,74 17,86 72,43 67,46 4,97 475,95 927,24 888, ,47 33,92 10,38 3,85 2,98 0,87 692,53 622,40 561, ,53 18,26 4,64 57,10 25,58 31,52 467,86 574,69 528, ,03 33,83 14,36 81,72 75,52 6,20 591, , , ,74 34,74 4,76 90,38 78,32 12,06 565, , , ,13 20,76 14,64 116,70 29,32 87,38 534,82 945,87 919, ,35 30,54 23,39 256,33 219,54 17,40 565, , , ,84 27,00 3,50 56,03 33,17 22,86 627,10 889,87 862, ,14 23,46 10,47 95,76 92,01 3,75 518, , , ,99 27,58 16,14 105,06 90,03 15,03 788,81 985,62 865, ,03 29,23 12,58 104,27 85,59 17,07 601, ,89 997, ,57 28,14 9,77 111,16 110,13 1,02 518,35 885,07 883, ,04 16,91 3,60 38,71 38,71-807,65 541,64 524, ,23 29,70 18,07 18,69 18,69-822,81 718,92 718, ,36 22,84 12,68 6,59 6,56 0,03 915,21 440,22 433, ,44 23,56 0, , ,40 25,19 11,14 27,11 26,96 0,15 779,88 528,91 524, ,49 49,64 24,42 82,55 61,62 20,93 582,46 856,21 685, ,34 23,79 13,64 107,49 75,11 32,39 662, , , ,71 51,75 23,30 185,22 63,94 81,35 623, , , ,23 51,96 30,04 55,14 42,71 12,43 744,82 733,79 668, ,17 40,62 8,92 99,88 67,12 32,76 470,37 992,24 869, ,05 45,06 18,59 149,97 91,93 58,04 643, ,72 904, ,04 82,64 19,17 108,53 106,09 2,44 491,23 779,36 601, ,64 21,83 6,62 68,37 18,37 50,00 684,17 421,93 420, ,78 26,95 14,12 41,49 31,09 10,40 624,87 923,21 920, ,56 56,80 29,51 100,84 47,97 52,87 835,88 531,52 490, ,00 35,48 12,95 189,57 169,50 20,07 663, , , ,42 16,53 8,82 57,57 17,30 40,27 512,39 922,92 804, ,39 42,58 18,86 93,78 60,63 29,92 644,53 871,92 804, ,60 38,86 17,21 79,54 53,44 23,57 673,44 798,66 744,

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