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1 Danke, dass Sie sich Zeit für die Pensionsversicherung nehmen. Der Mensch im Mittelpunkt LSO 1

2 Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension Was gibt es Neues? Vieles ändert sich ab 1. Jänner

3 Was sind die Ursachen für Invalidität/Berufsunfähigkeit Bei Neuzugängen PVA im Jahre 2012 Angaben in Prozent Ursachen der Invalidität/Berufsunfähigkeit Arbeiter Angestellte Krankheiten d. Bewegungsapparates 30,9 17,1 Psychiatrische Erkrankungen 30,9 44,4 Herz- und Kreislauferkrankungen 11,1 8,4 Krebs 8,7 11,7 Krankheiten des Nervensystemes 3,6 6,1 Sonstige Ursachen 14,8 12,3 3

4 Durchschnittsalter bei Invalidität/Berufsunfähigkeit 55,0 54,0 53,0 52,0 51,0 50,0 49,0 48,0 Bei Neuzugängen in der PVA 54,3 53,5 53,0 53,8 53,2 50,7 51,3 48,9 49,1 48, IV/BU-Pensionen Männer IV/BU-Pensionen Frauen 4

5 Wie war es bisher? Unterscheidung Berufsschutz Facharbeiter Angestellte Verweisungsfeld ist auf eigene Berufsgruppe beschränkt zeitliche Komponente kein Berufsschutz ungelernte Arbeiter verweisbar auf den gesamten Arbeitsmarkt Invalidität orientiert sich am Entgelt bei dauernder IV/BU: unbefristete Zuerkennung der Pension bei vorübergehender IV/BU (> 6 Mo.): befristete Pension für max. 2 Jahre LSO 5

6 Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 ab für unter 50-Jährige Befristete Pensionen Neue Leistungen: während medizin. Rehabilitation bzw. vorübergehend invalid/berufsunfähig ohne berufl. Rehabilitation während berufl. Rehabilitation: Rehabilitationsgeld Auszahlung KV Finanzierung PV Umschulungsgeld Leistung des AMS 6

7 Kurz und bündig ab Betrifft Personen geboren ab Befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wird abgeschafft. Die Leistungen bei vorübergehende Invalidität/Berufsunfähigkeit nunmehr: Krankenbehandlung und Reha-Geld (KV-Träger) - Rechtsanspruch Medizinische Rehabiltiation (PV-Träger) Berufliche Rehabilitation und Umschulungsgeld (AMS) 7

8 Änderung bei der IV/BU Pension ab 2014 geb. ab Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Monate) liegt vor berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Auszahlung durch die KV Finanzierung durch die PV Höhe Rehabilitationsgeld: in der Höhe des Krankengeldes mindestens AZ-Richtsatz Dauer des Anspruches: für die Dauer der IV/BU (keine Befristung)! mind. 1x/Jahr Überprüfung durch Kompetenzzentrum Entziehung durch Bescheid PV LSO 8

9 Änderung bei der IV/BU Pension ab 2014 geb. ab Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Monate) liegt vor berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig und zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Auszahlung und Finanzierung durch AMS Höhe des Umschulungsgeldes: während der Maßnahme: ALG + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mindestens Existenzminimum Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für Dauer der Maßnahmen der Rehab (Berufspotentialanalyse) LSO 9

10 Nicht Berufgeschütze unter 50jährige PVA IP/BUP-Antrag Nicht Berufsgeschützte Kompetenzzentrum Begutachtung im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zweckmäßig (kein Berufsschutz) dauernde BUP/IP keine Pension/ -> Rehabgeld keine Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK > Rehabgeld 10

11 Berufgeschütze unter 50jährige PVA IP/BUP-Antrag Berufsgeschützte Kompetenzzentrum Begutachtung PVA im Bedarfsfall AMS/Berufskunder dauernd invalid/berufsunfähig vorübergehend mehr als 6 Monate invalid/berufsunfähig nicht invalid/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig Reintegrationsprognose Berufspotentialanalyse (extern) dauernde BUP/IP Abl. Pension/ -> Zuerk. Rehabgeld keine Pension/ -> Rehabgeld Abl. Pension mit Berufsfeld keine Pension Anmerkung: med. Rehab immer möglich GKK > Rehabgeld jähr. Überprüfung Kompetenzzentrum PVA GKK > Rehabgeld jähr. Überprüfung Kompetenzzentrum PVA AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld 11

12 Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung 12

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