Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung

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1 Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung WRRL-Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen 15. März 2011 Wer ist die Thüringer Aufbaubank? 1992 als Förderbank des Freistaates Thüringen mit Sitz in Erfurt gegründet Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung Wohnungsbauförderung Infrastruktur-/ Umweltförderung Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen ca. 350 Mitarbeiter seit 2008 Bearbeitung der Förderrichtlinien aus dem Bereich Umwelt / Wasserwirtschaft Seit neuer Bereich Öffentliche Kunden 2

2 Vorstellung des neuen Bereichs Öffentliche Kunden Angebot von Zuschuss- und Kreditprogrammen für die öffentliche Hand Abteilung Infrastrukturförderung Abteilung Umwelt Abteilung Kredit Abteilungsleiter: Herr Möller Tel.: 0361/ Zuschüsse für: Errichtung von Photovoltaikanlagen Investitionen in die touristische Infrastruktur Baumaßnahmen der Abwasserableitung und - reinigung Abteilungsleiterin: Frau Ring Tel.: 0361/ Zuschüsse für: Naturnahe Gewässerentwicklung Hochwasserschutz Zusammenschlüsse von Gewässerunterhaltungsverbänden Kleinkläranlagen Ausbildungsförderung für abwassertechnische Berufe Abteilungsleiterin: Frau Blumentritt Tel.: 0361/ Finanzierungsformen: Kassenkredite Kredite für Neuinvestitionen Umschuldungskredite Finanzierung von ÖPP- Projekten Refinanzierung von Banken 3 Förderrichtlinie - Gewässer zweiter Ordnung Grundlage der Förderung: Richtlinie des TMLFUN als oberste Wasserbehörde zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom (ThürStAnz Nr. 26/2010) 4

3 Was wird gefördert? Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung sowie an Hochwasserschutzanlagen, die in der Unterhaltungslast der Gemeinden liegen Das sind im einzelnen: Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z. B. durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung der Durchgängigkeit, Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft. sowie die im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen (z. B. Gewässerentwicklungspläne)* * Gewässerentwicklungspläne / Hochwasserschutzkonzepte dienen als Grundlage der späteren Maßnahmenumsetzung und sind z. T. Fördervoraussetzung 5 Wer wird gefördert, wie viel Geld gibt es? Zuwendungsempfänger können Gemeinden Verwaltungsgemeinschaften Gewässerunterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände sein, sofern sie nach 68 (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2) bzw. 75 (Abs. 2) ThürWG Träger der Aufgaben sind Es können bis zu 70 % Zuwendung gewährt werden, wobei die zuwendungsfähigen Kosten mindestens EUR betragen müssen. 6

4 Welche Leistungen sind nicht förderfähig? die Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen mobile Hochwasserschutzwände Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete Ausgaben für Eigenpersonalleistungen und eigene Materialbeschaffung Ausgaben für Kapitalbeschaffung Verwaltungsausgaben (Ausnahme im Zusammenhang mit Grunderwerb) Anschaffung von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und - poltern 7 Ablauf des Verfahrens 8

5 Priorisierung der Maßnahmen 9 Wichtigste Kriterien der Auswahl Kriterien zur Prioritätensetzung: Maximale Punktzahl: 10 = hohe Priorität Sonderpunkte möglich bei Synergien zum Hochwasserschutz (natürliche Retention) Erhöhung des Effektes für Freizeit und Erholung Komplexmaßnahmen Gewässerunterhaltungsverband 10

6 Was gehört zum Antrag? Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm: Erläuterungsbericht Lageplan Kosten- und Zeitplan Formgebundener Förderantrag: Antragsformular Vorhabensbeschreibung Detaillierte Kostenermittlung zeichnerische Unterlagen Genehmigungen z.b. Wasserbehörde Finanzierungsbestätigung durch Rechtsaufsichtsbehörde Nachweis der Eigentumsverhältnisse Bauzeitenplan 11 Weitere Informationen Informationen unter: 12

7 Projektbeispiele Gewässerentwicklungsplan Milz 13 Projektbeispiele Gewässerentwicklung Milz bauliche Umsetzung 14

8 Anschubfinanzierung Gewässerunterhaltungsverbände bestehende Richtlinie vom , Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2002, Seite 2273 Förderbedingungen: 1. und 2. Wirtschaftsjahr eines satzungsmäßig gegründeten Verbandes bzw. des Beitritts gefördert werden Investitionen am Gewässer zzgl. Planung sowie Personal- und Sachausgaben (auch Unterhaltungsmaßnahmen) Nachweis der zu unterhaltenden Gewässerlänge Fördersatz bis zu 90 %, max EUR je km Gewässerlänge Informationen auch unter: 15 Thüringer Aufbaubank Simone Ring Abteilungsleiterin Umwelt Bereich Öffentliche Kunden Tel.: Bereich Öffentliche Kunden 16

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