Der Senator für Wirtschaft und Häfen 20. April Vorlage Nr. 17/297-L/S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 12.

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1 Der Senator für Wirtschaft und Häfen 20. April 2010 Depu_Vorlage_RUBBüBa doc Vorlage Nr. 17/297-L/S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 12. Mai 2010 Finanzierung von KMU im Lande Bremen I. Bericht 1. Darlehen/Bürgschaften 2. Beteiligungen 3. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen II. Ergänzende Maßnahmen zur Stärkung von KMU in der Finanz- und Wirtschaftskrise A. Problem I. Bericht Die Finanzkrise hinterlässt auch im Lande Bremen deutliche Spuren in der wirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen in allen Branchen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben aufgrund konjunkturbedingter Umsatzeinbrüche und sich verschlechternder Zahlungsmodalitäten von Kunden und Lieferanten zunehmend Liquiditätsbedarfe, die durch die Kreditwirtschaft aus unterschiedlichen Gründen (Eigenkapital, Rating, Portfoliobetrachtung etc.) nur noch bedingt abgedeckt werden. Soweit die Unternehmen ansonsten eine geordnete Struktur aufweisen, halten die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) und die Bürgschaftsbank Bremen GmbH (BüBa) im Lande Bremen geeignete Finanzierungsinstrumente zur Bereitstellung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital sowie von Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (RUB-Fonds) vor. Die Einschätzung, wonach die Finanzmarktkrise, verbunden mit einer restriktiven Kreditvergabe der Geschäftsbanken grundsätzlich zu einer erhöhten Nachfrage bei der BAB führt, ist differenziert zu betrachten. Einerseits lösen von den Unternehmen zurückgestellte Investitionsentscheidungen zunächst keine erhöhte Kreditnachfrage zur Finanzierung von Investitionen aus. Entsprechendes gilt auch für Kredite zur Abdeckung von Liquiditätsbedarfen, wenn eine tragbare Fortführungsprognose nicht mehr gegeben ist. Die Folge ist ein

2 sprunghafter Anstieg von Insolvenzen im Jahre 2009, der statistisch gesehen im Land Bremen mit rund 33 % besonders ausgeprägt war. Andererseits haben Unternehmen, bei denen grundsätzlich eine positive Fortführungsprognose gegeben ist, aufgrund der schlechteren Ratings und höheren Risikosensivität der Banken zunehmend Probleme, akute Liquiditätsengpässe zu überstehen oder auch bestimmte Auftragsfinanzierungen darzustellen (Betriebsmittelbedarfe). Hinzu kommen Unternehmen, die aus der abflauenden Krise mit neuen Wachstumschancen investieren wollen, deren Bilanzen aber durch die Krise aktuell noch verschlechtert sind und die daher ebenfalls auf Finanzierungsengpässe stoßen. Die BAB hat im Zusammenwirken mit dem Finanzierungsreferat des Wirtschaftsressorts bereits im Jahre 2008 eine Task-Force eingerichtet, um für eine optimale Betreuung eingehender Finanzierungsanfragen Sorge zu tragen und um Vorhaben von Unternehmen zu sichern, die an einer fehlenden Finanzierung zu scheitern drohen. Je nach Bedarf werden Gespräche mit den Unternehmen geführtund/oder weiterführende Gespräche mit den Hausbanken vermittelt. Soweit zweckmäßig werden auch Kontakte zum RKW im Hinblick auf förderfähige Unternehmensberatungen oder der Bürgschaftsbank hergestellt. Insgesamt wurde die Task-Force bis April mal kontaktiert. In den meisten Fällen wandten sich die Unternehmen direkt an die BAB, in geringerem Umfang erfolgte die Anfrage über Berater oder Kreditinstitute. Entscheidende Hilfestellungen waren in der Regel die Unterstützung im Umgang mit ausbleibenden Neuaufträgen, ausbleibenden Kundenzahlungen, Verlustsituationen, Liquiditätsengpässen und Krisengesprächen mit Banken. Die hier zur Umsetzung von finanziellen Hilfen nachgefragten Leistungen konzentrierten sich dabei auf die Finanzierungshilfen im Rahmen von, Darlehen Bürgschaften und Beteiligungskapital. Im Einzelnen stellt sich die Situation zu den für KMU im Lande Bremen vorgehaltenen wesentlichen Finanzierungsinstrumenten folgendermaßen dar: 1. Darlehen/Bürgschaften a) Darlehen: Ergänzungs- und Wachstumsfinanzierung Im Zusammenwirken mit einem Kreditinstitut kann die BAB diese Förderdarlehen in einer Risikopartnerschaft herauslegen (z.b. 50:50). Der Bestand der BAB konnte nach Neuzugängen 2009 in Höhe von 16,5 Mio. zum 31. Dezember 2009 auf rd. 81,0 Mio. erhöht werden. In den Boomjahren 2007 und Seite 2

3 2008 betrugen die Neuzugänge allerdings 21.7 Mio. bzw. 26,3 Mio. Dieses gegenüber den Vorjahren mäßigere Wachstum hat folgende Gründe: Zurückstellung der Investitionen bei Unternehmen in der Krise Nutzung des KFW-Sonderprogramms mit Risikoenthaftung (60% bei Betriebsmittelkrediten bzw. 90% bei Investitionskrediten) Zunehmende Restriktionen der Kreditwirtschaft bei Finanzierungsbedarfen im Betriebsmittelbereich, insbesondere für durch die Finanzkrise betroffene Branchen (vor allem Investitionsgüterproduktion wie Maschinenbau u. Zulieferer im Kraftfahrzeugbau, Logistiker, Stichwort: Portfoliobetrachtung), ein Obligo zu übernehmen Das Kreditprogramm ist derzeit dennoch wegen des Vorteils der Entscheidung vor Ort von Bedeutung und spielt insbesondere auch im Rahmen der Task-Force eine wichtige Rolle. Die bisherige Entwicklung im Jahre 2010 ist immer noch verhalten und erfolgt in Einzelfällen. Mit einer höheren Nachfrage rechnet die BAB aber bei einem im weiteren Jahresverlauf erwartetem stärkeren Wirtschaftswachstum bzw. durch Investitionen und durch Nutzung von Wachstumschancen ausgelöste Finanzierungsbedarfe bei gleichzeitig vermeintlich schlechten 2009er Jahresabschlüssen und dem damit verbundenen Rating der Unternehmen. b) Bremer Unternehmerkredit (BUK) Der von der BAB angebotene BUK ist ein über die KfW refinanzierter Kredit (Durchleitungskredit ohne Haftungsfreistellung über die Hausbank). Auch hier sind hinsichtlich der Rückläufigkeit vor allem der Volumina die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise zu spüren. Ebenso gewichtig ist, dass seit dem 01. Juli 2008 das KfW- Programm aus beihilferechtlichen Gründen auf KMU beschränkt werden musste. Damit ist der BAB die Herauslegung von großvolumigen Krediten an größere Betriebe - wie in 2008 noch geschehen - aus diesem Programm nicht mehr möglich. Dennoch konnte der Bestand der BAB in 2009 um rd. 31,8 Mio. auf rd. 291,3 Mio. erhöht werden, bei Neuvalutierungen von 57,2 Mio. und Tilgungen bzw. Abgängen von 25,4 Mio.. Nicht berücksichtigt sind Kreditzusagen, die noch nicht abgerufen wurden. Der BUK spielt auch eine gewichtige Rolle im Rahmen der Kreditgewährung an KMU, insbesondere im Zusammenwirken mit der BüBa. Durch die Kooperation wird im Wege der zusätzlichen Übernahme einer Bürgschaft der BüBa eine bis zu 80%ige Haftungsfreistellung des BUK für die Hausbank erreicht. So konnten in dieser Variante des Zusammenwirkens mit der BüBa im Jahre BUK-Kredite mit einer Kreditsumme von rd. 7,7 Mio. beschlossen werden. Hierin sind 11 Anträge mit einem Kreditvolumen von TEUR 534 nach der Kleinkreditvariante BUK-PLUS enthalten. Der Seite 3

4 BUK-Plus ist ein in einem beschleunigten Verfahren auf einem Antragsformular in Zusammenarbeit mit der BüBa entwickelter Kredit mit Haftungsfreistellung. Im Jahr 2010 wurde bis Ende März noch kein BUK-Plus Antrag gestellt. Auch die Entwicklung des normalen BUK ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Bis zum 15. April 2010 lag die Antragsanzahl zwar nur um 2 % zurück, das Volumen jedoch um 36 %. Der durchschnittliche BUK Betrag liegt derzeit bei nur noch T 132, wodurch der KMU- Bezug nochmals deutlich unterstrichen wird. c) Bürgschaften Die BüBa steht im Land Bremen als verlässlicher Partner des Mittelstandes für Unternehmen und Kreditinstitute zur Verfügung, um Ausfallbürgschaften für Kredite zu übernehmen und Garantien für Unternehmensbeteiligungen zu geben. Davon profitieren sowohl mittelständische Gewerbeunternehmen als auch Unternehmen der freien Berufe sowie Existenzgründungen, wenn bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Gesellschafter der BüBa sind mehrheitlich private Kreditinstitute, Kammern und Wirtschaftsverbände. Die BAB ist mit 35,74% (= ) am Stammkapital der BüBa sowie mit einer stillen Beteiligung in Höhe von T 150 beteiligt. Die BüBa hat sich als Instrument der Mittelstandsförderung im Lande Bremen bewährt. Ausfallbürgschaften für Kredite werden von der BüBa bis zu einem Betrag in Höhe von 80% des verbürgten Kredites bzw. bis zu einem Betrag in Höhe von 70% der garantierten Beteiligung übernommen. Die Bürgschaften und Beteiligungsgarantien der BüBa sind durch Rückbürgschaften des Bundes und des Landes Bremen abgesichert. Die Rückbürgschaftsquote beträgt für Bürgschaften 65% (Bund 39%, Land 26%) und für Beteiligungsgarantien 70% (Bund 49%, Land 31%) bezogen auf das von der BüBa übernommene Obligo. Wegen der Finanzkrise wurde die Rückbürgschaftsquote für Ausfallbürgschaften bis zum 31. Dezember 2010 befristet von 65% auf 80% (Bund 49% Land 31%) erhöht. Für Beteiligungsgarantien wurde die Rückgarantie auf 59% (Bund 33%, Land 26%) jedoch bezogen auf das garantierte Obligo - verändert und damit in der Wirkung erhöht. Die BüBa hat im Jahre 2009 in 98 Fällen Kreditbürgschaften bzw. Beteiligungsgarantien in Höhe von insgesamt rd. 15,8 Mio. zur Absicherung von Finanzmitteln (Kredite und Beteiligungen) in Höhe von insgesamt rd. 22,8 Mio. beschlossen. Der Bestand der zum 31. Dezember 2009 herausgelegten Kreditbürgschaften/Beteiligungsgarantien beträgt rd. 49,7 Mio.. Damit sind Kredite und Beteiligungen in Höhe von rd. 80,8 Mio. ausschließlich für KMU abgesichert worden. Seite 4

5 Für das Jahr 2010 rechnet die BüBa wegen der anhaltenden Konjunkturkrise mit steigenden Risiken insbesondere auch im Altbestand für Beteiligungsgarantien. Der Bestand konnte zum 31. Dezember 2009 (T 2.079) im wesentlichen wegen der Restriktionen der Garantierichtlinien nur marginal gesteigert werden (3 Fälle, Beteiligungsbetrag T 500, Garantiebetrag T 350), er enthält schon jetzt drei akut ausfallgefährdete Engagements (Insolvenzantrag gestellt) in Höhe von T 550, für die Beteiligungsgarantien in Höhe von T 385 herausgelegt worden sind. Die Ausfallquote auf den Bestand beträgt damit derzeit bereits rd. 19%, von dem die BüBa unter Berücksichtigung der Rückgarantieerklärung des Bundes und des Landes einen Eigenanteil in Höhe von rd. T 115 zu tragen hat. Zur Verbesserung der Situation ist eine Steigerung des Neugeschäftes (Risikostreuung) und der damit verbundenen höheren Ertragssituation (Garantieprovision) dringend erforderlich, zumal die Ertragssituation 2010 der BüBa bedingt durch den Zinsverfall am Kapitalmarkt mit einer Minderung der Zinserträge gegenüber dem Jahr 2009 voraussichtlich um rd. T 100 belastet wird. Nach der derzeitigen Planung rechnet die BüBa für das Jahr 2010 nur noch mit einem Jahresgewinn in Höhe von rd. T 60. Für das Jahr 2009 wird die BüBa voraussichtlich einen Gewinn in Höhe von rd. T 100 ausweisen. 2. Beteiligungen der BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen GmbH und der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbh Die Bereitstellung von Beteiligungskapital unter Einbindung des Landes erfolgt in Bremen maßgeblich durch die BAB, die sich hierzu der Tochtergesellschaften Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbh (BUG) und der BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbh (BBM) bedient. Während die BUG unter mehrheitlicher Beteiligung privater Kreditinstitute gegründet worden ist (Anteile: BAB 25%, private bremer Kreditinstitute 55%, tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbh 20%) handelt es sich bei der BBM um eine 100%ige Tochtergesellschaft der BAB. Die BBM wurde seinerzeit neben der BUG gegründet, damit im Lande Bremen Beteiligungskapital für KMU auch nach Kriterien bereitgestellt werden kann, die der mehrheitlich von privaten Gesellschaftern bestimmten Geschäftsphilosopie der BUG nicht entsprechen. Zur Beurteilung der Situation bei der Bereitstellung von Beteiligungen an KMU ist die Entwicklung bei der BBM als auch die Entwicklung bei der BUG zu berücksichtigen. Dabei können die Beteiligungsengagements der mehrheitlich von privaten Seite 5

6 Gesellschaftern getragenen BUG nach der Rückbürgschaftserklärung des Bundes und des Landes durch eine 70%ige Beteiligungsgarantie (s. o.) der BüBa abgesichert werden. Im Jahre 2009 sind bei beiden Gesellschaften 9 Engagements (3 bei der BUG und 6 bei der BBM) mit einem Volumen in Höhe von insgesamt T (BUG = T 500, BBM = T 1.400) beschlossen worden. Diese Beteiligungen der BUG sind durch 70%ige Beteiligungsgarantien der BüBa abgesichert. Das Planziel von 16 Fällen (davon BBM 7), mit einem Beteiligungsvolumen von 3,75 Mio., wurde im Jahre 2009 demnach nicht erreicht. Die Gründe liegen sowohl in der fehlenden Bereitschaft einiger Kreditinstitute zur parallelen Begleitung (Finanzkrise) als auch in der rückläufigen konjunkturellen Entwicklung (verschobene Investitionen). Für Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Instrument Beteiligungen aus beihilferechtlichen Gründen ohnehin nicht eingesetzt werden. Die bisher von den Gesellschaftern der BüBa beschlossenen Richtlinien zur Übernahme von Beteiligungsgarantien (ist nur für die Engagements der mehrheitlich von privaten Kreditinstituten getragenen BUG möglich) ist die Beteiligungsgarantie für Mittelbedarfe im Höchstfalle auf das vorhandene Eigenkapital der Unternehmen begrenzt und schließt die Absicherung von reinen Betriebsmittelbedarfen aus. Diese Begrenzung hat zur Folge, dass die BUG im Rahmen ihrer Geschäftspolitik diese Beteiligungen nicht übernimmt und eine Finanzierung nur bei der BBM (im 100%igen Landesobligo, ohne Einbindung einer Beteiligungsgarantie mit Bundesobligo) umgesetzt werden kann. Die Beteiligungsgesellschaften BUG und BBM sind grundsätzlich finanziell solide aufgestellt und werden durch das Management der BAB zentral geführt. Das über die BAB einfließende Know-how und die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln über die BAB und WuH (Haftungsfonds) hat diese Finanzierungsinstrumente in der Vergangenheit stabilisiert und bewirkt, dass sich die installierten Systeme bisher eigenständig durch zurückfließende Beteiligungen und durch Beteiligungserträge getragen haben. Die Gewinn und Kapitalsituation zum 31. Dezember 2009 lassen jedoch erkennen, dass die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise sich deutlich negativ auf die Entwicklung von BUG und BBM ausgewirkt haben. So weist die BUG für das Jahr 2009 einen Verlust von rd. T 346 aus. Wesentliche Ergebnisbelastungen sind der insolvenzbedingte Ausfall insbesondere von Altengagements. Die BUG muss diese Ausfallrisiken noch zu 100 % (diese waren noch nicht durch Beteiligungsgarantien abgesichert) tragen. Neben drei insolvenzbedingten Ausfällen in Höhe von T 875 mussten zusätzlich Teilwertabschreibungen in Höhe von T 245 vorgenommen werden. Dem stehen Erträge aus Beteiligungsgarantien der Seite 6

7 BüBa in Höhe von lediglich rd. T 368 gegenüber. Neben den Insolvenzen bzw. Abschreibungen fehlen Erträge durch geringeres Neugeschäft und durch geringere Erträge aus Beteiligungsengagements und bei den Anlagezinsen. Im Jahre 2010 meldete ein weiteres Unternehmen Insolvenz an. Dies ist jedoch wegen getätigter Vorsorgemaßnahmen (bereits erfolgte Abschreibung in Höhe des Eigenrisikos von T 45) nicht ergebniswirksam.derzeit liegen vereinzelte Leistungsstörungen vor, fünf neue Anträge mit einem Beteiligungsvolumen von 1,3 Mio. befinden sich in der Bearbeitung. Auch das Ergebnis der BBM ist für das Geschäftsjahr 2009 durch Insolvenzen und Abschreibungen (insgesamt rd. T 1.100) belastet und weist einen Verlust von rund T 704 aus. Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2009 T Die BBM hat aufgrund Ihrer Geschäftsstruktur die (derzeit durch die Finanzmarktkrise deutlich erhöhten) Ausfallrisiken durchgängig zu 100% zu tragen. Die Abschreibungen im Beteiligungsbestand konnten durch das Neugeschäft zwar kompensiert werden. Allerdings fehlen aufgrund der Ausfälle bzw. der schwierigen Lage einiger Beteiligungsunternehmen geplante werthaltige Erträge (Stichwort Stundungen bzw. Wertberichtigungen ). Nicht zuletzt fehlen auch hier durch die sinkende Zinsentwicklung Erträge aus Bankguthaben und aus Haftungsfondsmitteln. Im Jahre 2010 meldeten bislang vier weitere Unternehmen Insolvenz an, was allerdings wegen getätigter Vorsorgemaßnahmen in Form bereits erfolgter Abschreibungen in Höhe von T nicht ergebniswirksam ist. Auch bei der BBM liegen einige Leistungsstörungen vor und es befinden sich derzeit drei neue Anträge mit einem Beteiligungsvolumen in Höhe von T 875 in der Bearbeitung. Die Mittelausstattung der BBM ist über Eigenmittel in Höhe von T aus eigenen Mitteln der BAB und einem Gesellschafterdarlehen der BAB in Höhe von T erfolgt. Weitere verbindliche Darlehenszusagen der BAB in Höhe von T stehen der BBM zur Verfügung. Das Wirtschaftsressort hat zur Abdeckung von Ausfallrisiken in der BBM der BAB Mittel durch Einzahlung in einen Haftungsfonds in Höhe T zur Verfügung gestellt 1. Der Haftungsfonds valutiert nach erfolgter Inanspruchnahme noch in Höhe von T BUG und BBM weisen zum 31. Dezember 2009 einen Beteiligungsbestand von 45 Beteiligungen mit einem Beteiligungsvolumen in Höhe von rd. 12,2 Mio. 1 Beschluss der Sitzung der Wirtschaftsförderungsausschüsse der Deputationen für Wirtschaft und Häfen sowie für die Sitzung des Vermögensausschusses am 05. Dezember 2001, am 05. Juli 2004, Beschluss der Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 08. Juni 2006, Beschluss der Sitzung des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses am 09. Juni 2006 Seite 7

8 (Vertragsvolumen bereinigt um Teilrückzahlungen und Insolvenzen) aus. Hinsichtlich der Branchen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. 3. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe (RUB) Mit Zuwendungsbescheid vom 02. Juli 2008 konnte durch das Finanzierungsreferat WuH der rechtliche Rahmen zur Umsetzung des neuen RUB-Fonds mit Wirkung zum 01. Januar 2008 entsprechend der Beschlusslage der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 07. November 2007 und des Staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses am 07. Dezember 2007 geschaffen werden. Die Umsetzung erfolgt danach im Eigenvermögen der BAB. Nach Zuführung der aus dem Treuhandvermögen des Landes übertragenen Mittel des alten RUB-Fonds und des geschlossenen Bremischen Innovations-Fonds (BIF)" in Höhe von rd. 1,6 Mio. hat die BAB dem Fonds aus Eigenmitteln zunächst 2,0 Mio. und zusätzlich zum 01. Dezember 2009 weitere 1,5 Mio. zur Verfügung gestellt, so dass der Fonds insgesamt mit Mitteln in Höhe von rd. 5,1 Mio. ausgestattet worden ist. Beihilferechtlich bilden die von der Europäischen Kommission genehmigten RUB-Richtlinien des Landes Bremen in der Fassung vom Juni 2007 die rechtliche Grundlage. Der Fonds kann ausschließlich Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten von KMU in Schwierigkeiten nach den jedoch sehr komplexen und detaillierten Vorgaben der europäischen Kommission begleiten. Durch Nachtrag zum Zuwendungsbescheid vom 07. September 2009 ist der BAB durch das Wirtschaftsressort die Möglichkeit eröffnet worden, die Fondsmittel auch für Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise (Bundesregelung Kleinbeihilfen) vom 29. Dezember derzeit in der von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2009 genehmigten Fassung einzusetzen ( temporary framework ). In einem gegenüber der RUB-Richtlinie wesentlich unbürokratischeren Verfahren kann die BAB damit bis zum 31. Dezember 2010 Einzelfinanzierungen bis zu einem Beihilfewert in Höhe von T 500 umsetzen, um zunächst gesunden Unternehmen, die nachweislich durch die Auswirkungen der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell zu unterstützen. Für Unternehmen, die bereits vor der Finanzkrise in Schwierigkeiten waren ist jedoch weiterhin zwingend die RUB- Richtlinie anzuwenden. Von den insgesamt 33 Anfragen in 2009 konnten im Zusammenwirken mit SWH acht Beihilfen mit einem Volumen von TE herausgelegt werden. Seite 8

9 Für ein Anfang des Jahres 2009 übernommenes RUB-Engagement (Automobilzulieferer) ist ein erster großer Ausfall im Rahmen einer übernommenen 50% igen Bürgschaft (Ausfall T 625) zu verkraften gewesen. Unter Berücksichtigung dieses Ausfalls und der derzeit durch Engagements gebundene Mittel stehen dem RUB-Fonds zum noch Mittel in Höhe von rd. 3,4 Mio. zur Verfügung, um insbesondere durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten geratene KMU zu stützen. Die Mittel würden rein rechnerisch noch etwa 22 Engagements in Höhe von je T 150 abdecken können. Im aktuellen Jahr verzeichnete die Task Force bereits 12 Anfragen nach RUB-Mitteln. 5 Beihilfen mit einem Volumen von TEUR 420 wurden gewährt, weitere 7 Anfragen mit einem Volumen von TE befinden sich in der aktuellen Bearbeitung. Auch für den RUB-Fonds ist nach Vorlage der vermeintlich schlechten Jahresergebnisse 2009 der Unternehmen mit einer Zunahme bei der Antragstellung zu rechnen. B. Lösung II. Ergänzende Maßnahmen zur Stärkung von KMU in der Finanzkrise Mit Blick auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die anhaltenden Nachwirkungen der Finanzkrise und die aufgrund von schlechteren Ratings zwangsläufig restriktivere Haltung der Geschäftsbanken sind die Finanzierungsmöglichkeiten von KMU besonders betroffen. Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat sich zusammen mit der BAB schon im November 2008 auf zusätzliche Maßnahmen insbesondere zur Finanzierung von KMU verständigt. Dieses Hilfspaket zur Absicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen setzt auf bestehenden Produkten und Beratungsleistungen der BAB (Task Force) und der BüBa auf, ergänzt und erweitert diese. Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklung der Finanzierungsinstrumente für KMU in der Wirtschaftskrise ist es geboten, die Finanzierungsinstrumente für KMU weiter zu stärken und den durch die Krise bedingten Anforderungen anzupassen. Aus den bisherigen Erfahrungen hat sich gezeigt, dass es zwar keiner neuen oder zusätzlichen Instrumente zur Sicherstellung der KMU-Finanzierung bedarf, die vorhandenen Finanzierungsinstrumente speziell zur verbesserten Versorgung mit Betriebsmitteln zur Überbrückung von akuten oder absehbaren Liquiditätsengpässen aber gestärkt werden müssen. Dieses trifft insbesondere für die folgend aufgeführten Finanzierungsinstrumente zu: Seite 9

10 1. Bürgschaften und Beteiligungsgarantien 2. Beteiligungskapital und 3. Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Zu 1. Bürgschaften und Beteiligungsgarantien Bei der erstmaligen Aufnahme des Geschäftsfeldes Beteiligungsgarantie im Jahre 2007 hat die BüBa die Garantieübernahme für die Beteiligungen der BUG mit Restriktionen verbunden, um der eigenen Risikostrategie Rechnung zu tragen. Die bisher von den Gesellschaftern der BüBa beschlossenen Richtlinien zur Übernahme von Beteiligungsgarantien schliessen die Absicherung von reinen Betriebsmittelbedarfen aus und begrenzen diese zwingend auf das vorhandene (wirtschaftliche) Eigenkapital der Unternehmen. Diese Begrenzungen haben zur Folge, dass die BUG im Rahmen ihrer Geschäftspolitik die unter die genannten Einschränkungen fallenden Beteiligungen nicht übernimmt und eine Finanzierung nur bei der BBM (im 100%igen Landesobligo, ohne Einbindung einer Beteiligungsgarantie mit Bundesobligo) umgesetzt werden kann. Nach Abstimmung mit der Geschäftsführung der BüBa, der BUG/BAB und dem Finanzressort sollen die bestehenden Richtlinien der BüBa und damit das Instrument der Beteiligungsgarantie entsprechend den Möglichkeiten der Rückbürgschaftserklärungen des Bundes und des Landes den Anforderungen des Marktes angepasst werden. Danach sollen künftig Betriebsmittelfinanzierungen im Rahmen der Übernahme einer Beteiligungsgarantie entsprechend den bestehenden der Rückbürgschaftserklärung des Bundes und des Landes nicht mehr ausgeschlossen werden. Ferner soll die zwingende Begrenzung der Beteiligungshöhe und damit der Beteiligungsgarantie auf das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital dergestalt modifiziert werden, als die zum Ausschluss führende Darf-Nicht- Bestimmung durch die in der Rückbürschaftserklärung vorgegebene Soll- Bestimmung ersetzt wird. Insbesondere bei besseren Bonitäten ist die Aufhebung dieser Beschränkungen im Einzelfall zu vertreten. Aufgrund der dargestellten Folgen der Finanzkrise auf die Geschäftsentwicklung der BUG sowie der gestiegenen Insolvenzgefahr bei den Beteiligungsengagements geht die BüBa künftig von einer erhöhten Risikoeinschätzung aus, die eine Verstärkung der haftenden Mittel bei der BüBa erforderlich macht. Dieses insbesondere auch, weil für den bei der BüBa im Jahr 2007 aufgenommenen Geschäftszweig Seite 10

11 Beteiligungsgarantie sich auch aufgrund der durch die Finanzkrise eingetretenen Entwicklung noch kein nachhaltig über die Garantieprovision refinanzierender Bestand aufbauen konnte. Eine Zuführung von haftenden Mitteln in Höhe von T 500 ist nach der Risikoeinschätzung der BüBa ausreichend, die bisher bestehenden Restriktionen bei der Übernahme von Beteiligungsgarantien aufzuheben. Damit sollen auch die im Jahre 2006 mit der Einführung des Instruments der Beteiligungsgarantie zugunsten der BUG angestrebten Zielsetzungen zur Übernahme von jährlich geplanten sieben Beteiligungsengagements mit einem Beteiligungsvolumen von maximal rd. 2,5 Mio p.a. erreicht werden 2. Die BüBa wird damit in die Lage versetzt, einerseits eine für die Ertragslage notwendige Steigerung des Neugeschäftes in diesem Geschäftszweig umzusetzen und andererseits die in der Planung für 2010 mit rd. T 100 berücksichtigte sinkende Zinsentwicklung (auslaufende Festgeldanlagen) auszugleichen. Der BüBa wird ferner die Möglichkeit eröffnet, eine wesentliche Verbesserung von Finanzierungshilfen für KMU im Lande Bremen im Zusammenhang mit der bundesweit von Bürgschaftsbanken und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften geplanten Auflage eines kombinierten Programms bestehend aus einem verbürgten Kredit und einer Beteiligung zu begleiten. Die Bürgschaftsbanken vertreten bundesweit die Auffassung, dass der Mittelstand insbesondere nach den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Ertragssituation der Unternehmen im Geschäftsjahr 2009 sowohl Fremdmittel zur Aufrechterhaltung der Liquidität als auch eigenkapitalverstärkende Mittel durch Bereitstellung von Beteiligungskapital benötigt. Durch Schaffung eines Kombinationsproduktes aus Liquiditätssicherung über einen zu verbürgenden Kredit in Ergänzung mit einer eigenkapitalstärkenden Beteiligung könnte dies besonders effektiv durch die Bürgschaftsbanken sowie die eng verbundenen Beteiligungsgesellschaften erreicht werden (es wird auf die als Anlage 2 beigefügte Zusammenfassung zu dieser Thematik verwiesen). Die Einführung einer diesbezüglichen neuen Produktpalette wird mit einem vereinfachten Verfahrensablauf bei der BUG verbunden. Es wird daher vorgeschlagen, nach entsprechender Gremienbefassung der Büba aus Mitteln des Wirtschaftsressorts haftende Mittel in Höhe von T 500 zuzuführen, um die dargestellten Verbesserungen zur Übernahme von Beteiligungsgarantien (einschließlich Kombiprodukt) zugunsten der Bereitstellung von Beteiligungskapital der BUG und damit zur Stärkung des Intruments Beteiligungen für KMU im Lande Bremen zu ermöglichen. Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der insgesamt im 2 Vorlage 16/195-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 08. Juni 2006 Seite 11

12 Produktplan Wirtschaft veranschlagten investiven Ausgaben zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 0704/ Zuschüsse zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Zu 2. Beteiligungskapital Die Vorteile der Beteiligungsgarantie der BüBa dürfen nach den geltenden Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes nur von mehrheitlich von privaten Gesellschaftern getragenen Beteiligungsgesellschaften genutzt werden. Durch das Instrument der Beteiligungsgarantie wird - auch unter Einsatz von Bundesmitteln (Rückgarantie des Bundes) - im Land Bremen damit die Bereitstellung von Beteiligungen durch die BUG unterstützt und wie oben dargestellt verbessert. Zur Verbesserung dieser Situation bei der BBM sind die im Rahmen der bestehenden und beschlossenen Finanzausstattung zur Verfügung stehenden Mittel (Haftungsfonds/Darlehen BAB) mit der Zielsetzung neu zu ordnen, die Ertragskraft zu stärken und Ausfallrisiken abzufedern. Die flüssigen Mittel der BBM betrugen zum 31.Dezember 2009 rund T 240. Zur Fortführung des Geschäftsbetriebes der BBM sind weitere Finanzmittel erforderlich. Erste Planungen haben ergeben, dass für die nächsten zwei Jahre rund T benötigt werden. Nach der bestehenden vertraglichen Regelung ist die BBM berechtigt, diesen Betrag aus der durch den Haftungsfonds abgesicherten Darlehenszusage der BAB in Tranchen abzurufen. Die durch die Folgen der Finanzkrise im Geschäftsjahr 2009 zu verkraftenden Insolvenzen und Abschreibungen in Höhe von rd. T haben bei der BBM zu einem Verlust in Höhe von rd. T 704 geführt. Die so geschmälerte Vermögens- und Ertragslage der BBM ist künftig nicht mehr ausreichend, den Kapitaldienst für das Gesellschafterdarlehen der BAB zu erwirtschaften. Eine weitere Zuführung von Gesellschafterdarlehen ist unter Beibehaltung der bisher bestehenden vertraglichen Regelungen und des daraus resultierenden Kapitaldienstes deshalb nicht zu empfehlen. Wesentliche Voraussetzung für eine positive Fortführung der BBM ist die Senkung der Einstandskosten durch Einwerbung eigenkapitalähnlicher Mittel. Der Zweck des Haftungsfonds soll deshalb künftig nicht mehr darin bestehen, das Risiko des Engagements der BAB als Gesellschafter und Darlehensgeber der BBM im Rahmen einer 50% Risikoteilung abzusichern. Vielmehr sollen die noch zur Verfügung stehenden Mittel nunmehr direkt zur hälftigen Mitfinanzierung der Mittelausstattung der BBM eingesetzt werden. Dabei bleibt der Grundsatz der hälftigen Risikoteilung zwischen der BAB und dem Haftungsfonds erhalten. Das Wirtschaftsressort und die BAB schlagen daher einvernehmlich vor, zunächst das bisherige Gesellschafterdarlehen der BAB in Höhe von TEUR ergebnisneutral in Seite 12

13 haftende Mittel (haftende Mittel 1) bei der BBM und damit in Eigenkapital umzuwandeln, mit der Folge dass hierfür ein laufender Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) nicht mehr zu leisten ist. Allein die bisher für das Gesellschafterdarlehen der BAB von der BBM zu tragende Zinslast hat bisher rd. T 370 (2009 rd. T 122) betragen. Das Wirtschaftsressort stimmt zu, dass die BAB der BBM aus dem Haftungsfonds eine Mittelzuführung (zinslos) in Höhe von T ebenfalls als haftende Mittel (haftende Mittel 2) zur Verfügung stellt. Der Haftungsfonds wird danach noch mit T valutieren. Diese Mittel können für künftige Wagniskapitalfinanzierungen in der BBM genutzt werden, sofern die BAB Mittel in gleicher Höhe für die BBM bereitstellt. Nach einer überschlägigen Kalkulation ist damit der Fortbestand der BBM bis mindestens zum Jahr 2016 gesichert. Eine Rückführung dieser haftenden Mittel 1 und 2 ist - ebenso wie die bei Bedarf künftig notwendig werdenden und von BAB aus Eigenmitteln und Haftungsfonds jeweils hälftig vorzunehmenden weiteren Mittelzuführungen - gleichrangig im Rahmen der Liquidation der BBM vorgesehen, sofern der BBM hierfür nach Begleichung aller anderen Verbindlichkeiten Mittel zur Verfügung stehen. Die Zinserträge des Haftungsfonds werden unverändert der BBM zugeführt. Es wird vorgeschlagen, nach entsprechender Gremienbefassung der BAB die Mittelverwendung des zugunsten der BBM bei der BAB installierten Haftungsfonds wie dargestellt im Rahmen einer hälftigen Risikoteilung mit der BAB neu zu regeln, um damit die Ertrags- und Vermögenslage der BBM langfristig zugunsten der Bereitstellung von Beteiligungskapital für KMU im Lande Bremen zu stärken. Zu 3. Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten (RUB) Die Entwicklung des RUB-Fonds ist nach den massiven Verwerfungen der Finanzmärkte im Jahre 2008 durch die Zurückhaltung einzelner Kreditinstitute bei der weiteren Begleitung bestehender oder neu einzugehender Engagements geprägt. Gerade diejenigen Kreditinstitute, die den sogenannten Rettungsschirm des Bundes in Anspruch genommen haben, zeichnen sich durch eine eher restriktive Vorgehensweise bei der Bereitstellung von Krediten in schwierigen Fällen aus, weil sie ihre Eigenkapitalunterlegung nicht weiter durch erhöhte Risiken belasten wollen bzw. können. Erschwerend kommt hinzu, dass überregional tätige Kreditinstitute die notwendigen Entscheidungen nicht mehr wie bisher vor Ort treffen können, sondern diese zentralisiert haben. Die spezifischen Anforderungen eines Standortes und der dort angesiedelten Unternehmen können daher durch diese Kreditinstitute nur noch bedingt berücksichtigt werden. Die Zurückhaltung einiger Kreditinstitute führt deshalb zu einer Verknappung der für die betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehenden Seite 13

14 Finanzierungspartner. Für manche betroffene Unternehmen ist es so deutlich schwieriger und zum Teil nicht mehr möglich, die durch die Krise verursachten Folgen (beispielsweise durch zurückgestellte Auftragseingänge entstandene Finanzierungsund Liquiditätsbedarfe) abzudecken. Die BAB ist in diesen Fällen mit ihrer wirtschaftsfördernden Ausrichtung insbesondere auch im Rahmen der Task-Force mit dem RUB-Fonds in der Pflicht, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, sofern grundsätzlich eine positive Fortführungsprognose gegeben ist. Zur Verhinderung von Insolvenzen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen hat der RUB-Fonds zunehmend Bedeutung zur Unterstützung von Unternehmen, die sich auch im Bestand der BUG, BBM und der BüBa befinden (derzeit 5 Unternehmen, Finanzierungssumme T 816). Nach Aufassung des Wirtschaftsressorts und der BAB und in Übereinstimmung mit den Kammern sind die bestehende Task-Force und der RUB-Fonds auch die geeigneten Instrumente, um den Ansatz der Bundesregierung zur Einführung eines Kreditmediationsverfahrens bei schwierigen Kreditvergaben auf regionaler Ebene praktisch umzusetzen und dies weitgehend unter Vermeidung eines zusätzlichen institutionellen Aufwands zu erreichen. Die BAB hat ermittelt, dass nach derzeitigem Sachstand eine Zuführung von weiteren Mitteln in Höhe von rd. 1,0 Mio. für den RUB erforderlich ist, um im Rahmen einer aktiven Vermarktung allein bis zum Ende des Jahres 2010 handlungsfähig zu bleiben. Um den RUB-Fonds insbesondere im Rahmen der Task-Force über das Jahr 2010 hinaus handlungsfähig halten zu können, hält die BAB eine Mittelzuführung von rd. 2,0 Mio. für notwendig, da nach der vorliegenden Einschätzung mit einem Verbrauch der Mittel bis zum Jahresende 2010 zu rechnen ist. Die BAB beabsichtigt, hiervon einen Betrag in Höhe von T bereit zu stellen, sofern der verbleibende Betrag in Höhe von T 500 aus Haushaltsmitteln des Wirtschaftsressorts zugeführt wird. Es wird vorgeschlagen, dem RUB-Fonds aus Mitteln des Wirtschaftsressorts Mittel in Höhe von T 500 zuzuführen, um die dargestellten Verbesserungen zur Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für Unternehmen in Schwierigkeiten über das Jahr 2010 hinaus sicher zu stellen. Die erforderlichen Mittel stehen im Rahmen der insgesamt im Produktplan Wirtschaft veranschlagten investiven Ausgaben zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 0704/ Zuschüsse zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. C. Gender Mainstreaming Von den in dieser Vorlage beschriebenen Förderprogrammen und vorgeschlagenen Maßnahmen gehen keine unmittelbaren genderrelevanten Auswirkungen aus. Mittelbar können sich solche Auswirkungen gleichwohl ergeben, weil in den von den Finanzierungsinstrumenten profitierenden KMU vor allem im Bereich der Seite 14

15 Metallverarbeitung und Investitionsgüterproduktion mehrheitlich Männer beschäftigt sind. Allerdings sind diese Unternehmen und Ihre Beschäftigten auch überdurchschnittlich von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen, was die vorgeschlagenen Maßnahmen ja im Kern begründet. Eine detailierte Prüfung der jeweiligen mittelbaren genderrelevanten Wirkungen ist im Kontext dieser Vorlage nicht möglich. D. Negative Mittelstandsbetroffenheit Die in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen dienen der Verbesserung der Finanzierungssituation von KMU. Insoweit ergibt die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz keine qualifizierte negative Betroffenheit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen. E. Beschlussvorschlag 1. Die Deputation für Wirtschaft und Häfen nimmt den den Bericht über die Finanzierung von KMU im Lande Bremen und die vorgeschlagenen ergänzenden Maßnahmen zur Stärkung von KMU in der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Kenntnis. 2. Die Deputation für Wirtschaft und Häfen stimmt a. der Zuführung von Haushaltsmitteln in Höhe von ,00 zugunsten der Bürgschaftsbank Bremen GmbH nach Maßgabe der Darstellung in der Vorlage zu. b. der Zuführung von Haushaltsmitteln in Höhe von ,00 zugunsten des bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH installierten RUB-Fonds nach Maßgabe der Darstellung in der Vorlage zu. c. der Modifizierung des bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH zugunsten der BAB Beteiligungs- und Management Bremen GmbH bestehenden Haftungsfonds nach Maßgabe der Darstellung in der Vorlage zu. Anlagen Seite 15

16 Anlage 1

17 Anlage 1

18 Anlage 2

19 Anlage 2

20 Anlage 2

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