Merkblatt. für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 6 Östliche Zwischenalpen

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1 Merkblatt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 6 Östliche Zwischenalpen Verfasst vom Regionenkomitee der REGION 6 gültig für die Zertifizierungsperiode PEFC/

2 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Helsinki Kriterien Grundlegendes Prinzip der PEFC Holzzertifizierung in Österreich ist es, den hohen Standard der Waldbewirtschaftung in Österreich aufrecht zu erhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungspotentiale in der Region umzusetzen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnehmer in der Region 6 östliche Zwischenalpen orientiert sich an den 1993, in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien: 1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Waldressourcen und ihres Beitrages zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen. 2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen. 3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte). 4. Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. 5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion in der Waldbewirtschaftung (insbesondere Boden und Wasser). 6. Erhaltung anderer sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen. Daraus abgeleitet wurden die Waldbewirtschaftung in der Region 6 untersucht. Im Jahr 2000 erhielt die Region das Erstzertifikat für nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten. Dieses Zertifikat wurde im Winter 2011 für die nächsten fünf Jahre erneut verliehen. Bei der PEFC-Zertifizierung wurde Österreich in neun Waldregionen unterteilt, die Region östliche Zwischenalpen bildet die Zertifizierungsregion 6. Sie umfasst die Bezirke Feldkirchen, St. Veit, Wolfsberg in Kärnten und Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Bruck an der Mur, Mürzzuschlag in der Steiermark. 6 Die wichtigsten Daten der PEFC Region 6: Waldfläche Gesamtwald ha Waldausstattung 70% Holzvorrat Vfm Holzvorrat pro Hektar 343 Vfm Holzzuwachs Vfm/Jahr Holzzuwachs pro Hektar 9,2 Vfm/Jahr Holznutzung Vfm/Jahr Holznutzung pro Hektar 8,6 Vfm/Jahr Waldflächen nach Eigentumsarten Quelle: ÖWI 2007/ % 7% Kleinwald bis 200 ha Betriebe > 200 ha ÖBF AG 54% ha ,3 111,6 75,4 53,6 Ertragswaldfläche nach Altersklassen Quelle: ÖWI 2007/ ,8 34,8 15,2 14,3 11,9 41,7 8,6 2, Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre > 140 Jahre Blößen Bestandeslücken Sträucher im Bestand Strauchflächen Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 6

3 Waldbewirtschaftungsgrundsätze für die Region 6 Um den Standard der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der Region aufrecht zu erhalten und die im Rahmen der Zertifizierung festgelegten Ziele in der Region umzusetzen, bedarf es folgender Maßnahmen. 1. Waldressourcen Die Waldbewirtschaftung erfolgt aus einer langen Tradition heraus in einer umfassenden nachhaltigen Art und Weise, die die Waldressourcen erhält und die vom Wald ausgehenden vielfältigen Wirkungen sicher stellt, sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert. Dies wird sichergestellt durch: Die Waldausstattung soll in der Region 6 weiter ansteigen oder zumindest konstant bleiben. Aufforstung oder Naturverjüngung von gerodeten Flächen soll mit standortangepasstem Pflanzenmaterial durchgeführt werden. Ökologisch wertvolle Waldflächen können, zur Schaffung einer neuen Waldgeneration, der natürlichen Sukzession überlassen werden. Erleichterung der Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung durch finanzielle Förderung kostenintensiver Maßnahmen, wie z.b. Seilung, Erstdurchforstung oder Aufforstung. Die forstlichen Ressourcen sollen vermehrt durch die Aufarbeitung von Pflegerückständen, z.b. in Steilhanglagen und Altholzbeständen, genutzt werden. Insgesamt soll der Vorrat um 1% reduziert werden. Die CO 2 -Speicherfunktion der Wälder soll durch die Interessensvertretungen und Waldbesitzer verstärkt in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. 2. Gesundheit und Vitalität des Waldes Gesundheit und Vitalität des Ökosystems Wald sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldwirtschaft. Im Rahmen der Bewirtschaftung muss besondere Rücksicht auf das Ökosystem Wald genommen werden. Dies wird sichergestellt durch: Reduktion der vom Menschen beeinflussbaren Waldschäden wie Ernte-, Rücke- und Wildschäden. Der Einsatz von boden- und bestandesschonenden Arbeitsverfahren soll den Anteil der anthropogenen Schäden am Vorrat um 0,5% verringern. Waldbesitzer müssen im Hinblick auf den schonenden Einsatz von Forsttechnik beraten und geschult werden. Wegebaumaßnahmen und Schulungen zum Thema Walderschließung werden durch finanzielle Förderung unterstützt. Bei der Schädlingsbekämpfung hat Prophylaxe, durch z.b. Waldhygiene Vorrang vor dem Einsatz chemischer Mittel. 3. Produktionsfunktion der Wälder Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz für die ortsansässige holzverarbeitende Industrie. Durch angemessene Einkünfte aus dem Wald ist der Waldbesitzer in der Lage auf lange Sicht eine umfassende nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten. Dies umfasst: Durch eine intensive Bewirtschaftung wird die Erhaltung stabiler und gesunder Wälder gewährleistet. Regelmäßige und frühzeitige Durchforstungen sind hierbei wichtig. Insgesamt soll der Anteil der Flächen mit Durchforstungsbedarf um 1% sinken. Im Bereich der kleinstrukturierten, nicht arrondierten Wälder soll die gemeinschaftliche Holzvermarktung und Bereitstellung ausgeweitet werden. Bei der Anlage von Rückegassen und Wegen muss Rücksicht auf ökologisch sensible Flächen genommen werden. Durch Beratungs- und Schulungsmaßnahmen werden die Waldbesitzer im Hinblick auf Vermarktungsmöglichkeiten und Ausformungs - vorgaben unterstützt. Die Kooperation auf Ebene der Kleinwaldbesitzer soll durch die koordinierende Arbeit der Waldwirtschaftsgemeinschaften und Waldverbände verbessert werden.

4 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt im Hinblick auf die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt im Konsens mit nationalen und internationalen Verpflichtungen. Dies wird sichergestellt durch: Die durchschnittliche Todholzmenge, soll um 0,1 m 3 /ha erhöht werden, um die Zahl von Todholzgebundenen Arten (z.b. Specht, Kauz) zu erhöhen. Auch Altholzgruppen, Überhälter und Sträucher werden erhalten. Der Anteil von Mischbeständen muss um 1% erhöht werden. Hierbei soll die Eigendynamik (z.b. Naturverjüngung) der Natur bestmöglich genutzt werden. Durch Pflegeeingriffe sind stufige Bestandesstrukturen heraus zu arbeiten und Mischbaumarten zu fördern. Bei der Verjüngung sollen standortheimische Baumarten verwendet werden. Nicht standortheimische Wälder werden in Standort angepasste Bestände überführt. Hierbei sollte sie Naturverjüngung bestmöglich genutzt werden. Die Nutzung von Waldbiomasse muss auf die Leistungsfähigkeit eines Standortes angepasst sein. Flachgründige und nährstoffarme Standorte z.b., sollten geschont werden. Zur Vorbereitung der Wälder auf die zukünftigen Umweltbedingungen ist ihre genetische Variabilität zu fördern. Bestehende Generhaltungswälder sind zu bewahren, wobei zusätzliche ausgewiesen werden sollen. Um die langfristige Vitalität eines Bestandes zu sichern, sollte nur Saat- und Pflanzgut aus anerkannten Saatgutbeständen verwendet werden. 5. Schutzfunktionen der Wälder Durch die Bewirtschaftung der Wälder wird die Einhaltung und angemessene Verbesserung des Schutzes vor Erosionen bzw. vor Elementargefahren und der Wohlfahrtswirkung bzw. des Wasserschutzes ermöglicht. Dies geschieht durch: Die Bewirtschaftung der Schutzwälder soll intensiviert werden. Im Rahmen dessen wird der Flächenanteil der stabilen Bestandesphasen um 0,5% erhöht. Labile Bestandesphasen werden somit schneller überwunden. Eine zeitgemäße Erschließung der Schutzwälder soll die Bewirtschaftung erleichtern. Die Erfassung von Schutzwaldflächen über Betriebswerke und GIS-Systeme ist anzustreben. Um den gesellschaftlichen Wert des Waldes besser der Öffentlichkeit zu vermitteln, muss die Schutzfunktion der Wälder durch Waldbesitzer und Interessensvertretungen kommuniziert werden. 6. Sozioökonomische Funktionen und Bedingungen Die Waldbesitzer nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere gegenüber der im Wald beschäftigten Menschen in weitem Umfang wahr. Sie haben eine hohe Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Diese Verantwortung wird wahrgenommen durch: Als Beitrag zur Versorgung der Holzindustrie und der Erhöhung des Anteils der Biomasse zur energetischen Versorgung, ist die Holznutzung auf einem Wert von über 70% des Zuwachses zu halten. Zum Ausgleich des Holzbedarfs von Industrie und Energiewirtschaft sollen bisher ungenutzte Waldressourcen lukriert werden. Die Kooperation auf Ebene der Kleinwaldbesitzer soll durch die koordinierende Arbeit der Waldwirtschaftsgemeinschaften und Waldverbände verbessert werden. Insbesondere bei der Holzvermarktung soll ein Mehrwert entstehen. Zum Erhalt der Erholungsfunktion der Wälder sollen kulturelle Güter und Naturgüter bewahrt werden. Um die Zahl der Arbeitsunfälle in der Waldarbeit zu mindern, ist das Bewusstsein für Arbeitsschutz über Beratung, Schulungen und mediale Information zu fördern. Die vorstehenden Grundsätze definieren, abgeleitet vom Nachhaltigkeitsbericht 2011, Anforderungen an die mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen in der Region 6 östliche Zwischenalpen auf Basis der PEFC - Standards für nachhaltige Wald - bewirtschaftung in Österreich. Die Umsetzung wird unter anderem durch gezielte Beratungstätigkeit, von mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen, unterstützt.

5 Wichtige Beiträge der Betriebe in der Region 6 um den aktuellen Standard der Waldbewirtschaftung kontinuierlich zu verbessern: Die jährliche Nutzung unter Orientierung am Zuwachs ist zu steigern. Durchforstungsrückstände im Stangenholz und Vorratüberhänge im Altholz sind abzubauen. In Jungbeständen sind Stammzahlreduktionen zur Qualitätssicherung und Mischwuchsregulierungen durchzuführen. Holzerntemethoden die Stammschäden verursachen, möglichst vermeiden. Bodenschonender Einsatz von Forsttechnik durch Anlage von Rückegassen und Nutzung von Niederdruckreifen. Einhaltung der Sicherheitsstandards bei der Waldarbeit zur Reduktion der Arbeitsunfälle, durch Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. Rücksichtsnahme auf die Lebensräume der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere wenn es sich um schützenswerte und geschützte Tiere und Pflanzen handelt. Erhaltung der vorhandenen Artenvielfalt in den Waldhabitaten. Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den forstlichen Ausbildungsstätten und Nutzung der Beratungsangebote durch Forstleute und Experten. Beachtung der mittel- und langfristigen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen bei jeder Bewirtschaftungsmaßnahme. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sichern sie als Waldbewirtschafter eines Familienforstbetriebes auch für nachfolgende Generationen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region 6. Für das Regionenkomitee: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Landwirtschaftskammer Steiermark 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 Tel: +43 (316) , Fax: +43 (316) Mail: peter.stachel@lk-stmk.at Web: Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 6

6 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Waldbesitzers Appendix 7 Diese Erklärung bietet Ihnen als Waldbesitzer die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme des Waldbesitzers am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name: Geburtsdatum: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Waldfläche in Hektar: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Austria Zertifizierungssystem teilnehme. Das bedeutet: 1. Ich stimme zu, Änderungen oben angeführter Daten unverzüglich dem autorisierten PEFC Vertreter mitzuteilen. 2. Ich werde die Waldbewirtschaftung nachhaltig im Sinne des PEFC Zertifizierungssystems lt. PEFC Systembeschreibung i.d.g.f. durchführen. Ich bekenne mich insbesondere zu den im regionenspezifischen Merkblatt definierten Zielen und werde diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. 3. Personen der Zertifizierungsstelle und dem autorisierten PEFC Vertreter gewähre ich das Betreten meines Waldes und das Befahren der Forststraßen zu Zwecken der Vor Ort Überprüfung der PEFC Zertifizierungskriterien. 4. Ich stimme zu, interne Audits und allenfalls notwendige Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren. 5. Es ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegenden Abweichungen vom PEFC Zertifizierungssystem nach vorhergehender Abmahnung nicht mehr berechtigt bin, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen. Die Mitteilung darüber wird mir schriftlich bekannt gegeben. Über den Verlust dieser Berechtigung kann PEFC auf Anfrage informieren. 6. Wird bei einer außerordentlichen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, dass Abweichungen die nachhaltige Waldbewirtschaftung schwerwiegend gefährden, übernehme ich die Aufwendungen für die außerordentliche Überprüfung. 7. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche durch mich jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen, sende ich die ausgestellte Teilnahmebescheinigung an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 8. Meine Teilnahme am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem meinem Interesse, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Ich bin daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, mich in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name, Adresse und Geburtsdatum, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Waldbesitzer: Datum: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Der PEFC Vertreter der Region 6 in Vertretung der LK Steiermark PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

7 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Forstlichen Zusammenschlusses Appendix 7.1 Diese Erklärung bietet dem Forstlichen Zusammenschluss die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme eines Forstlichen Zusammenschlusses am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name des forstlichen Zusammenschlusses: Ansprechperson: Waldfläche aller Mitglieder in Hektar: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich als Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses, dass dieser nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Zertifizierungssystem teilnimmt. Das bedeutet: 1. Ich bin von den Mitgliedern ermächtigt, in Vertretung dieser die Teilnahme am PEFC Zertifizierungssystem zu beantragen. 2. Die von jedem aktiv an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglied vorliegende Erklärung über die Teilnahme am Zertifizierungssystem von PEFC Austria wird im Büro des Forstlichen Zusammenschlusses verwaltet. 3. Relevante Änderungen leitet der Forstliche Zusammenschluss unverzüglich an den autorisierten PEFC Vertreter weiter. 4. Der Forstliche Zusammenschluss stimmt zu, auf Anfrage den Mitgliedern des Forstlichen Zusammenschlusses eine Teilnahmebestätigung auszustellen. 5. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, das Holz des Forstlichen Zusammenschlusses als zertifiziert zu bezeichnen, sendet der Forstliche Zusammenschluss die ihm ausgestellte Teilnahmebescheinigung und die von ihm an die Mitglieder des Forstlichen Zusammenschlusses ausgestellten Teilnahmebestätigungen an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 6. Die Teilnahme des Forstlichen Zusammenschlusses am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem dem Interesse des Forstlichen Zusammenschlusses, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Der Forstliche Zusammenschluss ist daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, den Forstlichen Zusammenschluss in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name und Adresse, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses: Dipl.-Ing.(FH) Peter Stachel Der PEFC Vertreter der Region 6 in Vertretung der LK Steiermark PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

8 Region 6 PEFC/ PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 Tel: +43 / 1 / Fax: +43 / 1 / info@pefc.at Web: PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. PEFC/ Druck: Druckerei Janetschek GmbH Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 6

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