Informationsveranstaltung. über die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsveranstaltung. über die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt"

Transkript

1 Informationsveranstaltung des Ministeriums des Innern über die Gemeindegebietsreform Magdeburg im November 2007 (SIKOSA Studieninstitut) 1

2 Themenschwerpunkte: I. Anlass und bisherige Entwicklung II. Ist-Stand III. Inhalt der Reform IV. Folgeregelungen bei der Bildung der neuen Strukturen V. Finanzielle Zuweisungen bei der Bildung in der freiwilligen Phase 2

3 I. Anlass der Informationsveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt 1. Politische Rahmenbedingungen Koalitionsvereinbarung vom 18. April 2006 Politische Verständigung Eckpunkte, (LT-Drs. 5/11/355), Modifizierung Entscheidung zu Einholung eines Gutachtens, (LT-Drs. 15/478/B) Gutachten IWH, Endversion Beschluss der Landesregierung zum Leitbild, Einbringung des Begleitgesetzes, Erste Befassung im Innenausschuss, Gespräche mit den Landräten, bis Beabsichtigtes Inkrafttreten des Begleitgesetzes

4 2. Einführung in die Gemeindegebietsreform Anlass der Reform Ziel 4

5 II. Ist-Stand Mit Stand vom existieren im Land Gemeinden. 68 % der Gemeinden weisen weniger als Einwohner auf. Sachsen-Anhalt hat die kleinteiligsten Gemeindestrukturen im Vergleich zu fast allen anderen Bundesländer. Eine Gebietsreform auf Gemeindeebene ist seit 1990 nicht erfolgt. Die derzeitige Gemeindestruktur ist nicht mehr zukunftsfähig. Es besteht Handlungsnotwendigkeit, daher ist die Reform unausweichlich. Das Leitbild stellt ausführlich die Ausgangs- und Rahmenbedingungen sowie Ziele und Instrumente der Reform dar. Das Leitbild wurde im Begleitgesetz umgesetzt, um den gesetzlichen Rahmen für die Gemeindegebietsreform zu schaffen. 5

6 III. Inhalt der Reform Vorgaben des Leitbildes Wo sind Einheitsgemeinden zwingend zu bilden? auf dem Gebiet von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinde ( 2 Abs. 1 Nr. 2 GemNeuglGrG- Entwurf (E)), im unmittelbar an die kreisfreien Städte Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau angrenzenden Umland ( 2 Abs. 1 Nr. 1 GemNeuglGrG -E), auf dem Gebiet von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell des gemeinsamen Verwaltungsamtes, wenn ein prägender Ort, der zugleich Grundzentrum ist, vorhanden ist und eine vergleichbare hohe, von den übrigen verwaltungsgemeinschaftsangehörigen Gemeinden deutlich unterschiedliche Einwohnerzahl (40%) aufweist 6 ( 2 Abs. 1 Nr. 3 GemNeuglGrG- E).

7 Genießen bereits bestehende Einheitsgemeinden Bestandsschutz? Einheitsgemeinden außerhalb des Stadt-Umland-Bereichs der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg (Anlage 2 zu 2 Abs. 1 KomNeuglGrG), die in der Vergangenheit rechtmäßig gebildet wurden und die die nunmehr erforderliche Mindestgröße von Einwohnern nicht aufweisen, genießen Bestandsschutz. Allerdings dürfen sich die der Erstneugliederung zugrunde liegenden Tatsachen nicht geändert haben oder es muss die prognostizierte Entwicklung eingetreten sein, damit deren Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist. Die in den o.g. Stadt-Umland-Bereichen entstandenen Einheitsgemeinden werden gesondert betrachtet. Aufgrund der Vorgaben des Kommunalneugliederungs- Grundsätzegesetzes zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Wege von Teileingemeindungen oder Eingemeindungen kann ihnen kein umfassender Bestandsschutz eingeräumt werden. 7

8 Wann ist die Bildung einer Verbandsgemeinde möglich? Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft nach dem Modell des gemeinsamen Verwaltungsamtes angehören und nicht zwingend eine Einheitsgemeinde bilden müssen, können sich bis zum 30. Juni 2009 zu einer Verbandsgemeinde zusammenschließen ( 2 Abs. 3 GemNeuglGrG - E). 8

9 Wie groß muss die Einheits- oder Verbandsgemeinde sein? Die Mindestgröße für Einheitsgemeinden beträgt im Regelfall Einwohner ( 10 Abs. 1 Satz 2 GO LSA - E). Maßgeblich ist die Einwohnerzahl am 31. Dezember In Ausnahmefällen ist eine Mindestgröße von Einwohnern zulässig ( 10 Abs. 1 Satz 3 GO LSA- E-, 2 Abs. 2 GemNeuglGrG- E). Die Verbandsgemeinde muss mindestens Einwohner haben und aus mindestens drei höchstens acht Mitgliedsgemeinden mit je mindestens Einwohnern bestehen ( 2 Abs. 3 Satz 1 GemNeuglGrG E-, 2 VerbGemG - E). In Einzelfällen kann geringfügig von der Mindestgröße von Einwohner abgewichen werden, wenn die dauerhafte Leistungsfähigkeit gleichwohl erreicht wird ( 2 Abs. 3 Satz 2 GemNeuglGrG E-, 2 VerbGemG - E). 9

10 Was passiert mit den an ein Mittelzentrum angrenzenden Gemeinden? Gemeinden, die innerhalb eines Landkreises unmittelbar an ein Mittelzentrum angrenzen und gemäß Leitbild Verflechtungsbeziehungen zu dem Mittelzentrum aufweisen, befinden sich bis zur Entscheidung des Gesetzgebers in einer sogenannten Warteschleife, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt kann die Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde abgewandt vom Mittelzentrum nicht erfolgen ( 3 GemNeuglGrG -E). Freiwillige Eingemeindungen in das Mittelzentrum sind hingegen möglich. 10

11 Wird es nach Halle und Magdeburg Eingemeindungen geben? Über Eingemeindungen in die Großstädte Halle und Magdeburg wird auf der Grundlage des in der vergangenen Wahlperiode verabschiedeten Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes entschieden. 11

12 2. Wesentliche Inhalte des Begleitgesetzes System zur Bildung von Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden (Art 1 2 Begleitgesetz -E-) Kommunalverfassungsrechtlicher Rahmen für Verbandsgemeinden Aufgaben der Verbandsgemeinde 12

13 Vergleich Verbandsgemeinde/Verwaltungsgemeinschaft Der Verbandsgemeinde sind gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft per Gesetz bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zur Erfüllung übertragen. Dem gemäß hat die Verbandsgemeinde ein eigenes direkt gewähltes Gremium, den sog. Verbandsgemeinderat sowie einen direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister. Entgegen der Verwaltungsgemeinschaft ist sie eine Gebietskörperschaft. 13

14 Aufgaben der Verbandsgemeinde: Sie nimmt die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sowie folgende Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wahr: - die Flächennutzungsplanung; - die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen; - die Errichtung und Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen; - die Errichtung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen, die mehreren Mitgliedsgemeinden dienen, sowie Kindertageseinrichtungen; 14

15 - die Straßenbaulast bei außerörtlichen Gemeindestraßen, die dem nachbarlichen Verkehr zwischen Gemeinden oder dem weiteren Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder dazu bestimmt sind; - die gemeindlichen Aufgaben nach dem Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt, insbesondere die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung; - die Aufgaben nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz; - die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt; - die Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten im Sinne von 23 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus können die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde weitere Aufgaben zur Erfüllung übertragen. Die übrigen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nimmt die Verbandsgemeinde zur Besorgung wahr. 15

16 Können Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden Ortschaften mit einen Ortschaftsrat oder einem Ortsbürgermeister einrichten? Nach 17 VerbGemG-E ist die Einrichtung von Ortschaften in den Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde ausgeschlossen. Bereits bestehende Ortschaften mit einem Ortschaftsrat erlöschen im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mitgliedschaft der Gemeinde in der Verbandsgemeinde. 16

17 Zeitlicher Rahmen (freiwillige und gesetzliche Phase) Beschluss der Landesregierung vom 7. August 2007 über das Leitbild (Beginn der freiwilligen Phase) 30. Juni 2009: Ende der freiwilligen Phase, d.h. bis zu diesem Termin müssen der Kommunalaufsichtsbehörde die genehmigungsfähigen Verbandsgemeindevereinbarungen/Gebietsänderungsverträge vorliegen. 1. Januar 2010: Spätester Termin des In-Kraft-Tretens der Verbandsgemeindevereinbarung/ Gebietsänderungsverträge 2011 Abschluss der Gemeindegebietsreform 17

18 IV. Folgeregelungen bei der Bildung der neuen Strukturen 1. Personalrechtliche Fragen 2. Zeitschiene/ Wahlen in die neuen Strukturen 18

19 1. Personalrechtliche Belange Arbeitnehmer Beamte auf auf Probe Probe auf auf Lebenszeit Lebenszeit auf auf Zeit Zeit Übergang Übergang der der Arbeitsverhältnissverhältnisse gemäß gemäß a GO GO LSA LSA i. i. V. V. m. m. 128, 128, Arbeits- Abs. Abs. 1, 1, 2, 2, 3 S. S. 1, 1, Abs. Abs. 4, 4, BRRG BRRG Grundsatz: Grundsatz: ff ff BRRG BRRG 19

20 Beamte auf auf Lebenszeit Übernahme Übernahme BRRG BRRG Eintritt Eintritt in in den den einstweiligen einstweiligen Ruhestand, Ruhestand, wenn wenn die die Zahl Zahl der der Beamten Beamten den den Bedarf Bedarf übersteigt übersteigt Abs. Abs. 2 2 BRRG BRRG freiwerdende Planstellen sind Beamten auf Lebenszeit vorzubehalten, um die Rückkehr in den aktiven Dienst zu sichern 20 BRRG 20

21 Verbandsgemeinde Neu: direkt gewählter Verbandsgemeindebürgermeister A : Wahl des bisherigen VG-Leiter zum neuen Verbandsgemeindebürgermeister B : der nicht gewählte bzw. nicht angetretene bisherigen VG-Leiter wird übergeleitet es gelten 128 ff. BRRG oder Ergebnis: Neue Amtszeit als Verbandsgemeindebürgermeister oder Restlaufzeit der ursprünglichen Amtszeit oder Einstweiliger Ruhestand 21

22 H i n w e i s: Die Dienstverhältnisse der bisherigen VG-Leiter bestehen bis zum Ende der ursprünglichen Amtszeit fort! Ausnahme: Wahl als Einheits- oder Verbandsgemeindebürgermeister 22

23 Körperschaftsumbildung 128 Abs. 1, 4 BRRG Abs. 1 Vollständige Übernahme einer Körperschaft in eine andere Abs.4 Zusammenschluß einer Körperschaft mit einer oder mehreren anderen Körperschaften zu einer neuen Körperschaft Beamte treten kraft Gesetzes in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft 23

24 Körperschaftsumbildung 128 Abs. 2, 4 BRRG Abs. 2 Eingliederung einer Körperschaft in mehrere andere Körperschaften Abs. 4 Bildung einer neuen Körperschaft aus einer bestehenden oder aus Teilen einer bestehenden Körperschaft Beamte sind anteilmäßig in den Dienst der aufnehmenden Körperschaft innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vollzug der Umbildung im Einvernehmen zu übernehmen 24

25 Körperschaftsumbildung 128 Abs. 3, 4 BRRG Abs. 3 Teilweise Eingliederung einer Körperschaft in eine oder mehrere Körperschaften Abs. 4 Vollständige oder teilweiser Übergang von Aufgaben einer Körperschaft auf eine oder mehrere andere Körperschaften Beamte sind zu einem verhältnismäßigen Teil anteilig von den aufnehmenden Körperschaften innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vollzug der Umbildung im Einvernehmen zu übernehmen 25

26 Übertragung gleichzubewertender Ämter 130 Abs. 1 BRRG 26

27 2. Zeitschiene / Wahlen in die neuen Strukturen 27

28 28

29 I. Wahlrechtliche Vorbemerkungen Sonstige Wahltermine 2009 II. Bildung von Verbandsgemeinden Gesetzliche Vorgaben A C B D durch Eingemeindung oder Neubildung MG MG MG MG MG VerbG < Ew > Ew Ew 29

30 Varianten zur Bildung von Verbandsgemeinden unter wahlrechtlichem Blickwinkel für die Mitgliedsgemeinden (Schaubild II. 1) 1. Mitgliedsgemeindenbildung durch Eingemeindung ohne einzelne Neuwahlen (Schaubild II.2) 2. Mitgliedsgemeindenbildung durch Eingemeindung oder Neubildung mit Wahlen vorab in neue Strukturen (Schaubild II.3) 3. Mitgliedsgemeindenbildung durch Eingemeindung oder Neubildung mit Wahlen nach Bildung der neuen Strukturen (Schaubild II.4) 30

31 31

32 32

33 33

34 34

35 III. Bildung von Einheitsgemeinden Gesetzliche Vorgaben Varianten zur Bildung von Einheitsgemeinden unter wahlrechtlichem Blickwinkel 1. Neubildung oder Eingemeindung mit Wahlen vorab in neue Strukturen (Schaubild III.1) 2. Neubildung oder Eingemeindung mit Wahlen nach Bildung der neuen Strukturen (Schaubild III.2) A C B D durch Eingemeindung oder Neubildung EG 35

36 36

37 37

38 V. Finanzielle Zuweisungen bei Bildung in der freiwilligen Phase (Runderlass des MI vom Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden ) 38

39 Der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 den Nachtragshaushalt 2007 beschlossen. Darin hat er im Einzelplan 13, Kapitel 1312 die Titelgruppe 61 Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden veranschlagt. Innerhalb der Titelgruppe werden 5 Mio. Euro für sonstige Zuweisungen (nicht-investiv) an Gemeinden (Titel ) und 5 Mio. Euro als Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden (Titel ) bereitgestellt. Planjahre Finanzplanung konsumtiv investiv Runderlass des MI vom Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden 39

40 Verfahren, Voraussetzung und Antragsberechtigung Die Zuweisungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gewährt; der Antrag ist auf dem Dienstweg beim Ministerium einzureichen. Voraussetzung der Zuweisung ist der bereits erfolgte oder unumkehrbar geplante leitbildgerechte Zusammenschluss (Nachweis: ein beschlossener und von allen sich zusammenschließenden Kommunen unterzeichneter, genehmigungsfähiger Gebietsänderungsvertrag) Antragsberechtigt: Einheitsgemeinden, die sich ab dem bilden Kreisangehörige Gemeinden, die sich zu einer Einheitsgemeinde zusammenschließen Kreisangehörige Gemeinden, die sich zu einer Verbandsgemeinde zusammenschließen Verbandsgemeinden 40

41 Verteilung der Mittel Nicht-investive Mittel -dienen der Stärkung der Verwaltungsund Leistungskraft -die Höhe bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall Mit dem Antrag sind vorzulegen: a) Aktueller oder fiktiver Haushalt mit Anlagen, insb. Finanzplanung, HKK b) Haushaltsverfügung des Landkreises c) Nachweis über Altfehlbeträge Investive Mittel Jede bis zum Beginn der Zwangsphase gebildete Einheits- oder Verbandsgemeinde kann eine einmalige investive Zuweisung in Höhe von erhalten Die an der Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beteiligten kreisangehörigen Gemeinden können einmalig ergänzende Schlüsselzuweisungen in Höhe von 20 je Einwohner erhalten. Dabei werden max Einwohner berücksichtigt. 41

Die Durchführung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Die Durchführung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt Die Durchführung der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt Festlegung der Gemeindegebietsreform Koalitionsvereinbarung (24.04.2006) Notwendigkeit der Bildung einheitlicher leistungsfähiger Gemeindestrukturen

Mehr

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG)

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Vom 14. Februar 2008 *) Verkündet als Artikel 1 des Begleitgesetzes

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! zum Dialog zur freiwilligen Weiterentwicklung gemeindlicher Verwaltungsmodelle 3. April 2017 Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene Dialog mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen

Mehr

Verbandsgemeindevereinbarung

Verbandsgemeindevereinbarung Verbandsgemeindevereinbarung Bildung einer Verbandsgemeinde aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weida-Land zum 01.01.2010 Präambel Die Landesregierung hat am 07. August 2007 das Leitbild

Mehr

Verlauf der Gemeindegebietsreform

Verlauf der Gemeindegebietsreform Verlauf der Gemeindegebietsreform Stand: 03.03.2005 (Rechts-)Grundlagen: Beschluss der Landesregierung zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen (ThürVBL. 1993 Sonderheft vom 17. Juni 1993) Thüringer

Mehr

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neuhofen,

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neuhofen, Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neuhofen, die Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz war bereits Thema in den Einwohnerversammlungen am 26. November 2009 und am 16. November 2010 sowie zuletzt

Mehr

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten.

Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten. Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 17.12.2008-31.21-10041, geändert durch RdErl. 30.10.2009-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 33 der

Mehr

Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12.

Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12. Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12. Juli 2016 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2016,

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode zu Drucksache 6/4900 zu Drucksache 6/4497 17.01.2018 Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4900

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien Städten LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1946 7. Wahlperiode 24.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Finanzierung der Feuerwehren in den Landkreisen und kreisfreien

Mehr

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Prof. Dr. Jörg Bogumil Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) Gutachtenauftrag und methodisches

Mehr

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1236 02.07.2012 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3652 03.12.2014 Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf Landesregierung

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/5834 - korrigierte Fassung - zu Drucksache 6/5308 14.06.2018 Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3440 17.09.2014 Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf Landesregierung - Drs.

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich

Mehr

Entwurf eines. Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ).

Entwurf eines. Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). 1 Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode Die Gemeinde Neudorf wird in die Einheitsgemeinde

Mehr

Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen

Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen 1 Die Herausforderungen Landkreis Altenburger Land: -23,6 % Landkreis Greiz: -24,2 % Stadt Gera: - 15,8 % 2 Die Herausforderungen Landkreis

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz Landkreis Oberhavel 9. September 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Ziele: 1. unsere Verwaltungen trotz demographischen

Mehr

Gebietsänderungsvertrag. zwischen der Gemeinde Bobbau und der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Präambel

Gebietsänderungsvertrag. zwischen der Gemeinde Bobbau und der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Präambel 1 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bobbau und der Stadt Bitterfeld-Wolfen Präambel Auf Grund der 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden

Mehr

Gemeinde Tarthun. Frage 1:

Gemeinde Tarthun. Frage 1: Gemeinde Tarthun des s für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Tarthun - einer Bürgeranhörung nach 55, 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1718 08.08.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Spielhallen in Sachsen-Anhalt

Mehr

- 1 - Diese Veränderungen machen im Feuerwehrwesen Anpassungen in verschiedenen Bereichen erforderlich:

- 1 - Diese Veränderungen machen im Feuerwehrwesen Anpassungen in verschiedenen Bereichen erforderlich: IV 332-1 - Gebietsänderungen und FF Um den komplexen Aufgaben einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, suchen viele Gemeinden, Ämter und Kreise nach Lösungen, freiwillig den künftigen Anforderungen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2186 12.12.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Bestand und Ausbau der Radwegenetze

Mehr

Vom 21. November 2009 (ABl. S. 291), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 29. April 2017 (ABl. S. 120) Änderungen

Vom 21. November 2009 (ABl. S. 291), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 29. April 2017 (ABl. S. 120) Änderungen Kirchengemeindestrukturgesetz KGStruktG 110 Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 15.03.2017 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung,

Mehr

Kommunale Strukturen im Wandel Zeittafel der Gesetzgebung im Freistaat Thüringen

Kommunale Strukturen im Wandel Zeittafel der Gesetzgebung im Freistaat Thüringen Kommunale Strukturen im Wandel Zeittafel der Gesetzgebung im Freistaat Thüringen Stand: 1. September 2013 3. Oktober 1990 Kommunale Strukturen: 35 Landkreise, 5 kreisfreie Städte und 1702 kreisangehörige

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode zu Drucksache 6/2000 22.06.2016 Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2000 - Vorschaltgesetz zur

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3970 14.04.2015 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 2. Juli 2009 Nummer 28 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 2. Juli 2009 Nummer 28 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 2. Juli 2009 Nummer 28 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises B. Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe)

Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe) Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck (Elbe) Beschluss Nr. 003/2006 Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die in der Anlage befindliche Neufassung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft

Mehr

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Agenda 1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen 2. Ursachen der Haushaltsmisere in Hessen

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1694 11.12.2012 Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Gemäß 6, 33 Abs. 1 bis 3 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 30. Oktober 2009 Nummer 49 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 30. Oktober 2009 Nummer 49 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 30. Oktober 2009 Nummer 49 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises B. Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 29. Jahrgang Potsdam, den 19. Dezember 2018 Nummer 34 Siebentes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes Vom

Mehr

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 Abs. 1 bis 3 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes

Mehr

Kurze Erklärung zur Zusammensetzung der kommunalen Ebene in Brandenburg

Kurze Erklärung zur Zusammensetzung der kommunalen Ebene in Brandenburg Kurze Erklärung zur Zusammensetzung der kommunalen Ebene in Brandenburg Die kommunale Ebene in Brandenburg setzt sich zusammen aus: 4 Kreisfreien Städten 14 Landkreisen 144 amtsfreien Gemeinden 271 amtsangehörigen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/89. Kleine Anfrage mit Antwort

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/89. Kleine Anfrage mit Antwort Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Jahn (CDU), eingegangen am 28. April 1998 Entwicklung im kommunalen Finanzausgleich Die kommunale Finanzlage gestaltet sich immer schwieriger.

Mehr

Leitbild der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt

Leitbild der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt Leitbild der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt Geleitwort Leistungsstarke Landkreise, Städte und Gemeinden sind die Voraussetzung für die Entwicklung und die Zukunft unseres Landes. Sie sind die

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/441 28.09.2011 Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 28.11.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Datenschutzgesetzes und zur Änderung

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz Landkreis Ostprignitz-Ruppin 1. September 2015 1 Warum eine Kreisgebietsreform jetzt? Ziele: 1. Unsere Verwaltungen zukunftsfest

Mehr

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder

Mehr

Kommunale Verfassungsbeschwerde

Kommunale Verfassungsbeschwerde Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Postfach 14 26 06813 Dessau Kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Angersdorf, vertreten durch den Bürgermeister, - Beschwerdeführerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen 506 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an öffentliche und private Träger vom 24. Juni 2002 Der Landkreis Südwestpfalz gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

Mehr

des Modells der Thüringer Landgemeinde, einschließlich der Übergangsregelungen dienen der Umsetzung entsprechender Maßgaben dieses Leitbildes.

des Modells der Thüringer Landgemeinde, einschließlich der Übergangsregelungen dienen der Umsetzung entsprechender Maßgaben dieses Leitbildes. 2 des Modells der Thüringer Landgemeinde, einschließlich der Übergangsregelungen dienen der Umsetzung entsprechender Maßgaben dieses Leitbildes. Die Landgemeinde wird als eine Form der kreisangehörigen

Mehr

INFORMATIONEN Bürgerinitiative eigenständiges Zella-Mehlis (BeZM)

INFORMATIONEN Bürgerinitiative eigenständiges Zella-Mehlis (BeZM) INFORMATIONEN Bürgerinitiative eigenständiges Zella-Mehlis (BeZM) V.i.S.d.P.: Bürgerinitiative eigenständiges Zella-Mehlis c/o Siegfried Ansorg, Eisenberg 3, Zella-Mehlis GLIEDERUNG 1.) Was ist passiert?

Mehr

Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Gewährleistung des Brandschutzes. RdErl. des MI vom / (MBl. LSA S.

Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Gewährleistung des Brandschutzes. RdErl. des MI vom / (MBl. LSA S. Zusammenarbeit von Gemeinden bei der Gewährleistung des Brandschutzes RdErl. des MI vom 16.6.2006 25.2/31.5-13202 (MBl. LSA S. 589) 1. Allgemeines Gemäß 2 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) i.d.f.

Mehr

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA)

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) Stand: 26.06.2014(14:28:18) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) GO LSA / LKO LSA / VerbGemG LSA (aktuelle Fassung) 1 GO LSA Gemeindliche Selbstverwaltung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/873 17. Wahlperiode 2010-09-20 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer

Mehr

Vom 21. November (ABl. S. 291) Inhaltsübersicht

Vom 21. November (ABl. S. 291) Inhaltsübersicht Kirchengemeindestrukturgesetz KGStruktG 110 Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden

Mehr

Gebietsreformen machen das Land zur Stadt

Gebietsreformen machen das Land zur Stadt Gebietsreformen machen das Land zur Stadt Deutschland ist seit jeher reich an Städten mehr als 2000 zählt unser Land heute. Mit Blick auf die Stadtfläche hat es zu Beginn des 21. Jahrhunderts erhebliche

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 17. Juli 2018 Nr. 14 Inhalt Seite Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Weida-Land Bekanntmachung Beschluss aus der

Mehr

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung?

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung? Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/8424 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3253 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 5/8236 Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Beratungserlass für die Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vom

Beratungserlass für die Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vom 1 Beratungserlass für die Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vom 17.09.2018 Gesetz zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Mehr

Beschlussrealisierung

Beschlussrealisierung Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/937 02.02.2017 Beschlussrealisierung Landesregierung Magdeburg, 31. Januar 2017 Rahmenbedingungen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit verlässlich gestalten

Mehr

- vom 14. November

- vom 14. November Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens sowie des Gesetzes über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz im Landkreis Spree-Neiße 6. Oktober 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Mit welchem Ziel? Zukunftsfeste Verwaltung keine

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 29. Jahrgang Potsdam, den 6. Februar 2018 Nummer 10 Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und

Mehr

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3467 29.09.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Präsident, als

Mehr

Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit Funktional- und Territorialreformen

Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit Funktional- und Territorialreformen Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit Funktional- und Territorialreformen Das Land Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren durch Verwaltungsreformen große Teile der Behördenorganisation weiter entwickelt

Mehr

Philipp Hamann. Gemeindegebietsreform in Bayern Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven. urz. Herbert Utz Verlag München

Philipp Hamann. Gemeindegebietsreform in Bayern Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven. urz. Herbert Utz Verlag München Philipp Hamann Gemeindegebietsreform in Bayern Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven urz Herbert Utz Verlag München Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2200 13.12.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt - für mehr direkte Demokratie auf Landesebene

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Kurzbericht 7/LEV/10 21.04.2017 10. Sitzung 20.04.2017 NASA GmbH, Am Alten Theater 4, 39104 Magdeburg Zu Beginn der Sitzung beschloss

Mehr

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/362. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/362. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Finanzen Hannover, den 21.02.2018 a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018) Gesetzentwurf der

Mehr

Kommunale. Gebietsstrukturentwicklungen. im Freistaat Sachsen seit 1990

Kommunale. Gebietsstrukturentwicklungen. im Freistaat Sachsen seit 1990 Kommunale Gebietsstrukturentwicklungen im Freistaat Sachsen seit 1990 Gliederung 1. Einleitender Überblick 2. Reformen auf der Landkreisebene 3. Reformen auf der Gemeindeebene 4. Gegenwärtige Gemeindestrukturentwicklung

Mehr

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Verwaltungsgrenzen nach der Gemeindegebietsreform 2010

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Verwaltungsgrenzen nach der Gemeindegebietsreform 2010 Verwaltungsgrenzen nach der Gemeindegebietsreform 2010 Koalitionsvertrag 6. Legislaturperiode 2011-2016 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Landtagsbeschluss v. 7.10.2011 LT- Drs. 6/481 Den demographischen

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz im Landkreis Märkisch-Oderland 28. September 2015 1 Warum eine Strukturreform gerade jetzt? Mit welchem Ziel? Zukunftsfeste Verwaltung

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2012/2013 (HHBegleitG 2012/2013)

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2012/2013 (HHBegleitG 2012/2013) Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/731 12.01.2012 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2012/2013 (HHBegleitG 2012/2013) Gesetzentwurf Landesregierung

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Kommunale IT-Kooperationen

Kommunale IT-Kooperationen Kommunale IT-Kooperationen Vorstandsvorsitzender Kommunale IT-UNION eg (KITU) 1 egov ist nicht genug Bürger/ Wirtschaft Interkommunal Disruptiv? Digitale Agenda Digitaler Wandel Digitale Gesellschaft Intrakommunal

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S

Stadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember

Mehr

12. Wahlperiode

12. Wahlperiode 12. Wahlperiode 22. 12. 1999 Kleine Anfrage des Abg. Alfred Dagenbach REP und Antwort des Innenministeriums Synopse über die Besoldungssituation hauptamtlicher Bürgermeister Kleine Anfrage Ich frage die

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014

Mehr

Auszug aus dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli Synopse. Art. 9 Art.

Auszug aus dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli Synopse. Art. 9 Art. Auszug aus dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012 Synopse bis 31.03.2018 (Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012 [GVBl.

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Personalrätekonferenz der Gewerkschaft ver.di Verwaltungs- und Funktionalreform in Thüringen 14.00 15.30 Information und Diskussion zur Verwaltungs- und Funktionalreform 16.00 18.00

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/582 15.11.2016 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Mehr

5.4. b. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft anbieten.

5.4. b. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis, die Offene Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft anbieten. 5.4 Richtlinien für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen an kreisangehörige Gemeinden für offene Kinder- und Jugendarbeit im Rhein- Pfalz-Kreis in der Fassung ab 01.01.2015 Die Verwaltung des Jugendamtes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2169 15. Wahlperiode 02-09-25 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt FeiertG LSA 1040 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2004 (GVBL 2004 S. 538) Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Mehr

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Hannover, den 08.09.2004 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für

Mehr

Gebietsänderungsvertrag Einheitsgemeinde

Gebietsänderungsvertrag Einheitsgemeinde Gebietsänderungsvertrag Einheitsgemeinde Neubildung einer Gemeinde aus allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Tangerhütte-Land 1 Gebietsänderungsvertrag Bildung einer neuen Gemeinde aus allen

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz

Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz L e s e f a s s u n g Hauptsatzung der Gemeinde Zehbitz Aufgrund der 6, 7 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), in der aktuellen Fassung

Mehr

Gebietsänderungsvereinbarung zur Bildung der Einheitsgemeinde Muldestausee

Gebietsänderungsvereinbarung zur Bildung der Einheitsgemeinde Muldestausee Gebietsänderungsvereinbarung zur Bildung der Einheitsgemeinde Muldestausee Auf der Grundlage der 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 in der zur Zeit geltenden

Mehr

Selbstbefassung Fraktion DIE LINKE - ADrs. 6/FIN/189

Selbstbefassung Fraktion DIE LINKE - ADrs. 6/FIN/189 Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Kurzbericht 6/FIN/86 86. Sitzung 17.06.2015 Magdeburg, Landtagsgebäude, Domplatz 6-9, Raum B0 05 Zu Beginn der Sitzung wurde ein zusätzlicher Punkt auf

Mehr

Gebietsänderungsvertrag

Gebietsänderungsvertrag Gebietsänderungsvertrag Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Stendal Gebietsänderungsvertrag 2 über die Eingemeindung der Gemeinde in die aufnehmende Stadt Stendal Auf Grund der 17 und 18 der Gemeindeordnung

Mehr

Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH)

Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH) Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH) Vom 13. Februar 2007 (GVBl 2007, 11) geändert durch Verordnung

Mehr