Finanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Saarland

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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Finanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Saarland MDir Michael Halstenberg Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Invalidenstraße 44, Berlin Berlin TEL FAX Karl-Heinz Collmeier Andreas Schork Referat B 10 ref-b10@bmvbw.bund.de REFL BEARBEITET VON INTERNET Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen - Abteilung 8 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Amt für Bauordnung und Hochbau Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt - Abteilung 4 / Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr Abteilung 3 Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen - Bereich Staatlicher Hochbau Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten des Saarlandes ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFTHabersaathstraße, Berlin VERKEHRSANBINDUNGU-Bahn: U 6, Tram: M6, M8, 12 (Zinnowitzer Straße) Bus: 147, 245 (Invalidenpark)

2 SEITE 2 VON 7 nachrichtlich: Oberste Bundesbehörden (ohne BMF) Bundesministerium der Finanzen Bundespräsidialamt Deutscher Bundestag Bundesrat Bundeskanzleramt Bundesverfassungsgericht Bundesrechnungshof Bundesagentur für Arbeit Bauabteilung der Max-Planck-Gesellschaft Deutsche Bundesbank BETREFF ANLAGE AZ DATUM Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Einführung der 18. Austauschlieferung zur RBBau Arbeitsexemplar - Austauschseiten RBBau B 10 B Berlin, Ich bitte um Weiterleitung meiner beigefügten Erlasse an die Fachaufsicht führenden Behörden, die auf der Grundlage der Verwaltungsabkommen im Rahmen der Organleihe bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes tätig sind. Im Auftrag Michael Halstenberg

3 SEITE 3 VON 7 Oberfinanzdirektionen - ohne Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Amt für Bauordnung und Hochbau - Bundesbauabteilung Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen - Geschäftsbereich Bundesbau Gebäudemanagement Schleswig-Holstein - Geschäftsbereich Bundesbau Landesamt für Bau und Liegenschaften Saarbrücken - Geschäftsbereich Bundesbau - Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Außenstelle Cottbus - Referat Bundesbau Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern - Abteilung Bundesbau - Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt - Hauptniederlassung Geschäftsbereich Hochbau Bund Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr Abteilung 3 Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen - Referat 37 Bundesbau Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

4 SEITE 4 VON 7 BETREFF ANLAGE AZ DATUM Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Einführung der 18. Austauschlieferung zur RBBau Arbeitsexemplar - Austauschseiten RBBau B 10 B Berlin, Hiermit führe ich die 18.Austauschlieferung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) ein. Sie sind im Arbeitskreis RBBau unter fachlicher Beteiligung des BMF, BMVg und BRH erarbeitet worden. Dabei ist untersucht worden, ob sich die neuen Regelungen der 17. Austauschlieferung in der Praxis bewährt haben und ob sie entsprechend der vorliegenden Erfahrungen angepasst bzw. weiterentwickelt werden müssen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Zielstellungen der novellierten RBBau Ausgabe nicht in Frage gestellt worden sind. Gleichwohl waren die Praxiserfahrungen Anlass, die RBBau in einzelnen Punkten zu überarbeiten. So sollen mit der Fortschreibung insbesondere die Autorität der Fachaufsicht führenden Ebene gestärkt und die Handlungsabläufe präziser dargestellt werden. Mit der Fortschreibung sollen ferner Unklarheiten über die Rollenverteilung zwischen Nutzer, örtlicher Bauverwaltung, Fachaufsicht und OTI sowie über die Prüfungspflichten der Fachaufsicht führenden Ebene beseitigt werden. Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen und Richtigstellungen sind folgende inhaltliche Schwerpunkte hervorzuheben: 1. Das vom Verlag ausgelieferte Deckblatt zur 17. Austauschlieferung mit der Angabe aufgehobener Erlasse war nicht autorisiert und fehlerhaft. Folgende Erlasse gelten bis zu deren Aufhebung weiter: Erlass BMBau vom 11. Juli 1995 zu Abschnitt K - Az.: B 1 I B Erlass BMVBW vom 03. Dezember 1998 zu Abschnitt J - Az.: BS 30 B

5 SEITE 5 VON 7 Erlass BMVBW vom 16. Juli 1999 zu Anhang 20/7 - Az.: BS 30 B Der Begriff Bauverwaltung ist dort präzisiert worden, wo eindeutig die Zuständigkeit der Fachaufsicht führenden Ebene gemeint ist. 3. Abschnitt B wurde auf Grund der Änderungen in den Verwaltungsvorschriften zu 34 BHO fortgeschrieben. 4. Im Abschnitt E der 16. Austauschlieferung war die Anzahl der vorzulegenden Haushaltsunterlagen-Bau geregelt. Auf eine Regelung hinsichtlich Anzahl und Verteilung der ES-Bau- /EW-Bau- wurde in der 17. Austauschlieferung verzichtet. Dies führte häufig dazu, dass nur eine Ausfertigung der entsprechenden Unterlagen der OTI zugeleitet wurde. In der 18. Austauschlieferung sind in E 2.4 und E 3.5 dazu wieder Regelungen aufgenommen worden. 5. Im Abschnitt E ist die Verpflichtung der Fachaufsicht führenden Ebene aufgenommen worden, mit der Vorlage der ES-Bau- einen Prüfvermerk beizufügen, der Umfang und Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung darlegt. Daneben wurden die Anmerkungen zu Muster 7 Erläuterungsbericht- ergänzt. Zur Beschreibung des Entwurfs und der Kostengruppen gehören zwingend auch Aussagen zur gebäudetechnischen und energetischen Konzeption. 6. Im Abschnitt H (Bauübergabe) sind in der Aufzählung der beizufügenden Unterlagen die EU-Konformitätsbescheinigungen gestrichen worden. Grund ist, dass diese Forderung zu der Irritation geführt hat, dass auch für eine technische Gesamtanlage eine Konformitätsbescheinigung zu erstellen sei. Ungeachtet dessen sind die nach EU-Recht beizubringenden Erklärungen/Bescheinigungen auch weiterhin Bestandteil der der Niederschrift beizufügenden Unterlagen.

6 SEITE 6 VON 7 7. Im Zusammenhang mit der Einführung der Baufachlichen Richtlinien für die Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) wurden die notwendigen Anpassungen im Abschnitt H vorgenommen. 8. Ausgehend vom Beschluss des Deutschen Bundestages vom , die Kunst am Bau bei Bundesbauten zu stärken, hat das BMVBW mit Erlass vom den Leitfaden Kunst am Bau eingeführt. Er dient als Orientierungshilfe und konkretisiert die Ermessensspielräume in den RBBau bei der Beteiligung bildender Künstler. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Leitfadens Kunst am Bau wurden die Abschnitte K 7 und K 13 der RBBau ergänzt und präzisiert. 9. Die Veranstaltung von Richtfesten, als Teil des örtlichen Baugeschehens, obliegt der zuständigen Bauverwaltung. Darauf wird in Abschnitt K 9 hingewiesen. 10. Abschnitt K 14 Nr. 1.2 ist zur rechtlichen Klarstellung überarbeitet worden. Das Kenntnisgabeverfahren ist nur auf solche baulichen Anlagen anzuwenden, die der Landesverteidigung dienen. Mit der neuen Nr. 1.3 wird zumindest einer landesrechtlichen Vorschrift Rechnung getragen. 11. Änderungen im Abschnitt L 1 werden im Einführungserlass des BMVg näher erläutert. 12. Im Abschnitt L 3 wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ausdrücklich erwähnt, weil sich eine Erhebung der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erstattenden Baunebenkosten durch die Bauverwaltung erübrigt. Im Anhang 3 wird der aktualisierte Erlass des BMF Z A 3 H 1200 (E) - 21/05 vom abgedruckt, der die Berechnung und Erstattung der Baunebenkosten für die Durchführung von Bauvorhaben Dritter im Einzelnen regelt. 13. Um die Verantwortung der freiberuflich Tätigen deutlicher hervorzuheben, ist in den Mustern 6 und 7 eine zusätzliche Unterschriftenzeile eingefügt worden.

7 SEITE 7 VON 7 Mit den Unterschriften der baudurchführenden und der Fachaufsicht führenden Ebene ist keine vertragliche Abnahme der Leistungen des externen Verfassers verbunden. 14. Dem Muster 13 - Anlage 1 - wurde eine erläuternde Fußnote zugefügt. 15. Im neuen Anhang 16 ist das Muster einer Verpflichtungserklärung mit Anmerkungen auf der Rückseite abgedruckt, das ggf. beim Abschluss von Verträgen mit freiberuflich Tätigen zur Anwendung kommt. 16. In Anhang 19 (Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige - AVB) ist u.a. die neuere Rechtsprechung eingearbeitet worden. Änderungen gegenüber der 17. Austauschlieferung sind mit einer senkrechten Markierung am äußeren Seitenrand gekennzeichnet. Diesem Erlass sind die neuen Austauschseiten beigefügt, die auch auf der Internetseite des BMVBW eingesehen und ausgedruckt werden können. Mit Erlass des BMVBW vom wurde der Bedarf an Dienstauflagen sowohl für die Papierversion als auch für die digitale Version auf CD-Rom abgefragt. Entsprechend der eingegangenen Meldungen beginnt der Versand der Papierversion Ende Oktober und wird Mitte November abgeschlossen sein. Der Versand der CD-ROMs mit den digitalen Mustern und Anhängen erfolgt im November Im Auftrag Michael Halstenberg

8 Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter

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