Finanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Saarland
|
|
- Hedwig Dresdner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Finanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Saarland MDir Michael Halstenberg Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Invalidenstraße 44, Berlin Berlin TEL FAX Karl-Heinz Collmeier Andreas Schork Referat B 10 ref-b10@bmvbw.bund.de REFL BEARBEITET VON INTERNET Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen - Abteilung 8 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Amt für Bauordnung und Hochbau Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt - Abteilung 4 / Staatlicher Hochbau und Bauaufsicht Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr Abteilung 3 Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen - Bereich Staatlicher Hochbau Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten des Saarlandes ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFTHabersaathstraße, Berlin VERKEHRSANBINDUNGU-Bahn: U 6, Tram: M6, M8, 12 (Zinnowitzer Straße) Bus: 147, 245 (Invalidenpark)
2 SEITE 2 VON 7 nachrichtlich: Oberste Bundesbehörden (ohne BMF) Bundesministerium der Finanzen Bundespräsidialamt Deutscher Bundestag Bundesrat Bundeskanzleramt Bundesverfassungsgericht Bundesrechnungshof Bundesagentur für Arbeit Bauabteilung der Max-Planck-Gesellschaft Deutsche Bundesbank BETREFF ANLAGE AZ DATUM Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Einführung der 18. Austauschlieferung zur RBBau Arbeitsexemplar - Austauschseiten RBBau B 10 B Berlin, Ich bitte um Weiterleitung meiner beigefügten Erlasse an die Fachaufsicht führenden Behörden, die auf der Grundlage der Verwaltungsabkommen im Rahmen der Organleihe bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes tätig sind. Im Auftrag Michael Halstenberg
3 SEITE 3 VON 7 Oberfinanzdirektionen - ohne Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg Amt für Bauordnung und Hochbau - Bundesbauabteilung Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen - Geschäftsbereich Bundesbau Gebäudemanagement Schleswig-Holstein - Geschäftsbereich Bundesbau Landesamt für Bau und Liegenschaften Saarbrücken - Geschäftsbereich Bundesbau - Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Außenstelle Cottbus - Referat Bundesbau Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern - Abteilung Bundesbau - Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt - Hauptniederlassung Geschäftsbereich Hochbau Bund Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr Abteilung 3 Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen - Referat 37 Bundesbau Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
4 SEITE 4 VON 7 BETREFF ANLAGE AZ DATUM Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) Einführung der 18. Austauschlieferung zur RBBau Arbeitsexemplar - Austauschseiten RBBau B 10 B Berlin, Hiermit führe ich die 18.Austauschlieferung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) ein. Sie sind im Arbeitskreis RBBau unter fachlicher Beteiligung des BMF, BMVg und BRH erarbeitet worden. Dabei ist untersucht worden, ob sich die neuen Regelungen der 17. Austauschlieferung in der Praxis bewährt haben und ob sie entsprechend der vorliegenden Erfahrungen angepasst bzw. weiterentwickelt werden müssen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Zielstellungen der novellierten RBBau Ausgabe nicht in Frage gestellt worden sind. Gleichwohl waren die Praxiserfahrungen Anlass, die RBBau in einzelnen Punkten zu überarbeiten. So sollen mit der Fortschreibung insbesondere die Autorität der Fachaufsicht führenden Ebene gestärkt und die Handlungsabläufe präziser dargestellt werden. Mit der Fortschreibung sollen ferner Unklarheiten über die Rollenverteilung zwischen Nutzer, örtlicher Bauverwaltung, Fachaufsicht und OTI sowie über die Prüfungspflichten der Fachaufsicht führenden Ebene beseitigt werden. Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen und Richtigstellungen sind folgende inhaltliche Schwerpunkte hervorzuheben: 1. Das vom Verlag ausgelieferte Deckblatt zur 17. Austauschlieferung mit der Angabe aufgehobener Erlasse war nicht autorisiert und fehlerhaft. Folgende Erlasse gelten bis zu deren Aufhebung weiter: Erlass BMBau vom 11. Juli 1995 zu Abschnitt K - Az.: B 1 I B Erlass BMVBW vom 03. Dezember 1998 zu Abschnitt J - Az.: BS 30 B
5 SEITE 5 VON 7 Erlass BMVBW vom 16. Juli 1999 zu Anhang 20/7 - Az.: BS 30 B Der Begriff Bauverwaltung ist dort präzisiert worden, wo eindeutig die Zuständigkeit der Fachaufsicht führenden Ebene gemeint ist. 3. Abschnitt B wurde auf Grund der Änderungen in den Verwaltungsvorschriften zu 34 BHO fortgeschrieben. 4. Im Abschnitt E der 16. Austauschlieferung war die Anzahl der vorzulegenden Haushaltsunterlagen-Bau geregelt. Auf eine Regelung hinsichtlich Anzahl und Verteilung der ES-Bau- /EW-Bau- wurde in der 17. Austauschlieferung verzichtet. Dies führte häufig dazu, dass nur eine Ausfertigung der entsprechenden Unterlagen der OTI zugeleitet wurde. In der 18. Austauschlieferung sind in E 2.4 und E 3.5 dazu wieder Regelungen aufgenommen worden. 5. Im Abschnitt E ist die Verpflichtung der Fachaufsicht führenden Ebene aufgenommen worden, mit der Vorlage der ES-Bau- einen Prüfvermerk beizufügen, der Umfang und Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung darlegt. Daneben wurden die Anmerkungen zu Muster 7 Erläuterungsbericht- ergänzt. Zur Beschreibung des Entwurfs und der Kostengruppen gehören zwingend auch Aussagen zur gebäudetechnischen und energetischen Konzeption. 6. Im Abschnitt H (Bauübergabe) sind in der Aufzählung der beizufügenden Unterlagen die EU-Konformitätsbescheinigungen gestrichen worden. Grund ist, dass diese Forderung zu der Irritation geführt hat, dass auch für eine technische Gesamtanlage eine Konformitätsbescheinigung zu erstellen sei. Ungeachtet dessen sind die nach EU-Recht beizubringenden Erklärungen/Bescheinigungen auch weiterhin Bestandteil der der Niederschrift beizufügenden Unterlagen.
6 SEITE 6 VON 7 7. Im Zusammenhang mit der Einführung der Baufachlichen Richtlinien für die Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) wurden die notwendigen Anpassungen im Abschnitt H vorgenommen. 8. Ausgehend vom Beschluss des Deutschen Bundestages vom , die Kunst am Bau bei Bundesbauten zu stärken, hat das BMVBW mit Erlass vom den Leitfaden Kunst am Bau eingeführt. Er dient als Orientierungshilfe und konkretisiert die Ermessensspielräume in den RBBau bei der Beteiligung bildender Künstler. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Leitfadens Kunst am Bau wurden die Abschnitte K 7 und K 13 der RBBau ergänzt und präzisiert. 9. Die Veranstaltung von Richtfesten, als Teil des örtlichen Baugeschehens, obliegt der zuständigen Bauverwaltung. Darauf wird in Abschnitt K 9 hingewiesen. 10. Abschnitt K 14 Nr. 1.2 ist zur rechtlichen Klarstellung überarbeitet worden. Das Kenntnisgabeverfahren ist nur auf solche baulichen Anlagen anzuwenden, die der Landesverteidigung dienen. Mit der neuen Nr. 1.3 wird zumindest einer landesrechtlichen Vorschrift Rechnung getragen. 11. Änderungen im Abschnitt L 1 werden im Einführungserlass des BMVg näher erläutert. 12. Im Abschnitt L 3 wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ausdrücklich erwähnt, weil sich eine Erhebung der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu erstattenden Baunebenkosten durch die Bauverwaltung erübrigt. Im Anhang 3 wird der aktualisierte Erlass des BMF Z A 3 H 1200 (E) - 21/05 vom abgedruckt, der die Berechnung und Erstattung der Baunebenkosten für die Durchführung von Bauvorhaben Dritter im Einzelnen regelt. 13. Um die Verantwortung der freiberuflich Tätigen deutlicher hervorzuheben, ist in den Mustern 6 und 7 eine zusätzliche Unterschriftenzeile eingefügt worden.
7 SEITE 7 VON 7 Mit den Unterschriften der baudurchführenden und der Fachaufsicht führenden Ebene ist keine vertragliche Abnahme der Leistungen des externen Verfassers verbunden. 14. Dem Muster 13 - Anlage 1 - wurde eine erläuternde Fußnote zugefügt. 15. Im neuen Anhang 16 ist das Muster einer Verpflichtungserklärung mit Anmerkungen auf der Rückseite abgedruckt, das ggf. beim Abschluss von Verträgen mit freiberuflich Tätigen zur Anwendung kommt. 16. In Anhang 19 (Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige - AVB) ist u.a. die neuere Rechtsprechung eingearbeitet worden. Änderungen gegenüber der 17. Austauschlieferung sind mit einer senkrechten Markierung am äußeren Seitenrand gekennzeichnet. Diesem Erlass sind die neuen Austauschseiten beigefügt, die auch auf der Internetseite des BMVBW eingesehen und ausgedruckt werden können. Mit Erlass des BMVBW vom wurde der Bedarf an Dienstauflagen sowohl für die Papierversion als auch für die digitale Version auf CD-Rom abgefragt. Entsprechend der eingegangenen Meldungen beginnt der Versand der Papierversion Ende Oktober und wird Mitte November abgeschlossen sein. Der Versand der CD-ROMs mit den digitalen Mustern und Anhängen erfolgt im November Im Auftrag Michael Halstenberg
8 Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin MDir Günther Hoffmann Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Mehr~ I. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Finanzministerium Baden-Württemberg
~ I W Bundesministerium Bundesministerium 11030 Berlin Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Finanzministerium Baden-Württemberg Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Mehr~ I. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Irmern. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
~ I W Bundesministerium Bundesministerium 11030 Berlin Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Irmern Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ministerium der Finanzen
MehrAfB. Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung. Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
I ~ Bundesministerium.. ~ für Verkehr, Bau AfB ; Finanzm Jsterium Sctiles" g-holstein Btmdesministerium für Verkehr, Bau 11030 Berlin Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung
MehrOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Bundesministerium 11030 Berlin Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Die
MehrMinisterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 5 Staatliches Liegenschafts- und Baumanagement
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium
MehrMinisterium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin MDir Michael Halstenberg Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Finanzministerium Baden-Württemberg Oberste Baubehörde
MehrBundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
des Innern, für Bau des Innern, für Bau, 11014 Berlin Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium der Finanzen
MehrThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung 4 - Ministerialdirektorin
MehrThüringer Ministerium für Bau und Verkehr Abteilung 3 Staatlicher Hochbau, Kataster- und Vermessungswesen - Bereich Staatlicher Hochbau -
'%~, für Verkehr, Bau " und Stadtentwicklung Bundesministenum für Vorkehr, Bau und Stadlon~Nicklullg Abs?ns\ansct,rilt Finanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt,
MehrMinisterium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnem
~ für Umwelt, Naturschutz, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung
MehrBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau
Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz
MehrFinanzminister (-senatoren) der Länder - ohne Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thllringen, Nordhrein-Westfalen und Saarland
für Verl
MehrAnordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30
MehrAus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30
MehrErlaß vom 1. September 1998
Erlaß vom 1. September 1998 Geschäftszeichen Telefon Datum 1. September 1998 RS I 3-63 05 04-4 (0228) 337-4130 oder 337-0 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Postfach 20 50 01 53170
MehrJÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A
Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf den dem BMWA von den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. JÄHRLICHE STATISTISCHE
MehrOberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden-Württemberg - Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden-Württemberg - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT REFL BEARBEITET
MehrBauministerium konkretisiert Abrechnung von HOAI-Stufenverträgen
22.07.2016 Bauministerium konkretisiert Abrechnung von HOAI-Stufenverträgen Aktualisierter Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu HOAI-Stufenverträgen
Mehr- IV A /16/ DOK 2017/ (BStBl I S. 487)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrService steuertip Info-Paket st
Service steuertip Info-Paket st 480605 Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1.
MehrOberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden-Württemberg - Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Bundesbau Baden-Württemberg - MDir Günther Hoffmann Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und
MehrBezug: Erlass WS 13/ / vom Aktenzeichen: WS 13/5257.6/2 Datum: Bonn, Seite 1 von 3
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Bundesanstalt für Gewässerkunde Bundesanstalt für Wasserbau nachrichtlich: Freie
MehrMinisterium für Finanzen Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrInnenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Postfach 1867, 53008 Bonn Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz
MehrVerwaltungsabkommen. zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Beratung. von grundsätzlichen Angelegenheiten der Raumordnung
Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Raumordnung Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr
MehrBauen für den Bund in NRW
Hier baut die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Oberfinanzdirektion Münster vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bauen für den Bund in NRW Herausgeber: Oberfi nanzdirektion
MehrJÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 17 VgV
nach 17 VgV Meldende Stelle: Deutschland Schwellenwert: 130 000 Euro Jahr: 2013 Lieferaufträge ab dem Schwellenwert Lieferaufträge unterhalb des Schwellenwertes Lieferaufträge ab 200 000 Anzahl Wert in
MehrVerwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die kontinuierliche Abgabe digitaler Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich Das Bundesministerium
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 16. Dezember 2015
2015/1125772 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Dezember 2015 Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer, vorläufige Feststellungen nach 17 Absatz 2 und 3 GrEStG
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO und 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO,
MehrGewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrBundesministerium der Verteidigung Bonn, 09.Mai 2000 WV II 7 Az /02 Telefon: (02 28) ,3324 Telefax: (02 28)
Bundesministerium der Verteidigung Bonn, 09.Mai 2000 WV II 7 Az 68-08-06/02 Telefon: (02 28) 12 3280,3324 Telefax: (02 28) 12 3318 Oberfinanzdirektionen Berlin - BV - Bremen - BGB - Chemnitz - LBA - Cottbus
MehrZuständige Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion
Stand: 10.2018 Zuständige Behörden der Länder der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 33b 76247
MehrMinisterium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin Per Email: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
MehrHinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.
MehrBundesland Ministerium Abteilung Kontaktinformationen Weitere Zuständigkeiten der Abteilung Baden- Württemberg
Raumordnung auf Landesebene Stand: 14.03.2017 Bundesland Ministerium Abteilung Kontaktinformationen Weitere Zuständigkeiten Baden- Württemberg Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Abteilung 5 Baurecht, Städtebau,
MehrHinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.
MehrHinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen
MehrBundesministerium der Verteidigung Bonn, 17. März 2000 WV II 7 Az /00 Telefon: (0228) /3324 Telefax: (0228)
Bundesministerium der Verteidigung Bonn, 17. März 2000 WV II 7 Az 68-11-16/00 Telefon: (0228) 12 3274/3324 Telefax: (0228) 12 3318 Oberfinanzdirektionen Anlagen Berlin - BV - (siehe Bezug 3.) Bremen -
MehrOberfinanzdirektion Hannover. Postfach Hannover. Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern Krelingstr.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Oberfinanzdirektion Hannover - Landesbauabteilung - Postfach 240 30002 Hannover HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET
MehrLänderzuständigkeiten
Länderzuständigkeiten Übersicht der für 53 und 54 KrWG zuständigen Behörden Stand: 07.06.2012 Bundesland * Baden- Württemberg untere Abfallrechtsbehörde 23 Abs. 3 LAbfG Landkreise/kreisfreie Städte oder
MehrMarktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
MehrMarktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG
Grüne Karte Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Hessische Eichdirektion (HED) 86 Betriebe / 46 Beanstandungen 371 Produkttests / 98 fehlerhafte 107 Betriebe / 39 Beanstandungen
MehrAbschrift. Regelungen zur Beflaggung für den Bereich des Bundes
Abschrift Regelungen zur Beflaggung für den Bereich des Bundes Quelle: Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Datum: 23. Mai 2000 Veröffentlichung: Bundesanzeiger Nr.
MehrInformationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten
MehrMarktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV
Grüne Karte Baden- Württemberg Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg Regierungspräsidium Freiburg Überprüfung von 10 Kettensägen mit Fremdzündungsmotoren in 2013, Evaluierung voraussichtlich im
MehrOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München 1. Staatliche Bauämter Regierung der Oberpfalz
MehrBautätigkeitsstatistik
ZNWB Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen Bautätigkeitsstatistik Baufertigstellungen Schulgebäude 1991-2000 Allgemein- und berufsbildende Schulen Datenquelle Statistische
MehrMinisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren Baden- Württemberg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11017 Berlin Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg poststelle@masgf.brandenburg.de Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrAbkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/750 29.08.2012 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Abkommen zur zweiten
MehrHinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen
Mehrzu Punkt... der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
Bundesrat Drucksache 368/1/07 25.06.07 Empfehlungen der Ausschüsse FS - Fz zu Punkt der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007 Verordnung über die Pauschale für Anlegung, Instandsetzung und Pflege
MehrZustAO Beih. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger
MehrZweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011
Bundesrat Drucksache 94/16 22.02.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 A. Problem und Ziel 12 des Finanzausgleichsgesetzes
MehrOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Per
MehrGründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich
Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gewerbliche Existenzgründungen 2015 und 2016 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbliche Existenzgründungen Übernahmen Unternehmensgründungen
MehrDEUTSCHES SPORTABZEICHEN
2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2007 über Steuererklärungsfristen
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2007 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist für Steuererklärungen
MehrNutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden
Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Nutzung der Business Class
MehrNutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
MehrSynopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer
Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer a) Aktualität Bundesland Verordnung Datum, letzte Änderung Baden-Württemberg BauGB-DVO 02.03.1998 * Bayern VO über die Bildung von
MehrÜbersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.
1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte
MehrÄnderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.
Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6312 01.12. 93 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz
Mehr[ P R E S S E - I N F O ]
[ P R E S S E - I N F O ] Verteilung der den Bundesländern, in Deutschland und in pa gemäß Verordnung 1782/2003 Übersicht I: e, die 100.000 und mehr erhalten Bundesland 100.000-200.000 200.000-300.000
MehrEmpfehlungen und Hilfsmittel für die Integration von BNB- Nachhaltigkeitskriterien in ÖPP-Projekte
F 2809 Kati Herzog, Wiebke Cartelli, Alice Wildhack Empfehlungen und Hilfsmittel für die Integration von BNB- Nachhaltigkeitskriterien in ÖPP-Projekte Fraunhofer IRB Verlag F 2809 Bei dieser Veröffentlichung
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrZuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung
Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsident des Landtags
MehrAbschrift. Regelungen zur Beflaggung für den Bereich des Bundes
Abschrift Regelungen zur Beflaggung für den Bereich des Bundes Quelle: Erlaß der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Datum: 10. Juli 1991 Veröffentlichung: Bekanntmachung der
MehrVorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV
MehrIn das Vergabehandbuch für Bauleistungen Wasserbau (VV-WSV 2102) ist daher im Teil 1 ein Abschnitt 4 (neu) Präqualifikation aufzunehmen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01 00, 53170 Bonn Nachgeordnete Ober- und Mittelbehörden aus den Bereichen Seeverkehr, Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (ohne BSH,
MehrBundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde
Baden-Württemberg NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39
MehrBundesverkehrswegeplan
Bundesverkehrswegeplan 2030 Bundesverkehrswegeplan Das ist der BVWP Der Bundesverkehrswegeplan kurz BVWP ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung über das künftige Investitionsgeschehen in die Verkehrsinfrastruktur
Mehr1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
MehrGrafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis
MehrKapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrEnergieeinsparverordnung: EnEV
Beck-Texte im dtv 5775 Energieeinsparverordnung: EnEV Textausgabe von Dr. Jürgen Stock, Dr. Wilhelm Söfker 1. Auflage Energieeinsparverordnung: EnEV Stock / Söfker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrBekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005
Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung
MehrMinisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren Baden- Württemberg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 11017 Berlin Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg poststelle@masgf.brandenburg.de Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Mehr2 10 26 28 34 40 42 46 6:0 (5:0) 0:12 (0:4) 7:0 (4:0) 0:2 (0:0) 4:0 (1:0) 2:3 0:1 0:4 14:3 9 7:9 3 3:5 3 3:10 3 2:0 2:3 4:1 25:0 9 7:9 6 4:10 3 1:18 0 8:3 (6:1) 0:2 (0:2) 2:3 (1:2) 2:0 (1:0) 1:1 (1:1)
MehrPRODUKTBLATT Grundstücksmarktbericht
PRODUKTBLATT Grundstücksmarktbericht Produktspezifikationen Relevante Beschlüsse der AdV Inhalt AdV-Spezifikationen Allgemeine Beschreibung AdV-Beschlüsse Feststellungen über den Grundstücksmarkt, insbesondere
MehrVertragsverletzungsverfahren Nr. 2016/2116 vom
Anmerkungen zur Lärmaktionsplanung vor dem Hintergrund des durch die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens Vertragsverletzungsverfahren
MehrEnergieeinsparverordnung: EnEV
Beck-Texte im dtv Energieeinsparverordnung: EnEV Textausgabe von Dr Wilhelm Söfker, Dr Jürgen Stock 2 Auflage Energieeinsparverordnung: EnEV Söfker / Stock schnell und portofrei erhältlich bei beck-shopde
MehrAbkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/19 01.06.2012 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Abkommen zur Änderung
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen, 11.08.2015 Bearbeitet von: Frau Stiels Tel.: 361 19644 Lfd. Nr. L-6-19 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit
MehrPionierprojekte für Straßenbau und -erhaltung am 19. Februar 2010 in Berlin
am 19. Februar 2010 in Berlin Dr. Volker Schaedel Leiter der PPP-Kontaktstelle des Landes Brandenburg Geschäftsführung der FPK- 1 Föderales PPP-Kompetenznetzwerk (FPK) Netzwerk der bei Bund und Ländern
MehrBerichterstattung über den Vollzug der GAK Tabelle 1.3 a: Förderung der Dorferneuerung und der Umnutzung - Ausgaben insgesamt
Tabelle 1.3 a: Förderung der Dorferneuerung und der Umnutzung - Ausgaben insgesamt davon GAK insgesamt GAK-Bund GAK- EAGFL Bayern 2.540.000,00 1.524.000,00 1.016.000,00 8.404.085,96 19.033.557,75 29.977.643,71
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17
Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Juni 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrBundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung der Erreichbarkeit der zuständigen Behörden der Länder zur Meldung von Risiken aus Medizinprodukten außerhalb der Dienstzeit gemäß 18 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Mehr