Staatliche Unterstützungsleistungen bei der Finanzierung der Kosten vollstationärer Einrichtungen

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1 Staatliche Unterstützungsleistungen bei der Finanzierung der Kosten vollstationärer Einrichtungen Referent: Rainer Sobczak Sachgebietsleiter der Wirtschaftlichen Hilfe in Einrichtungen beim der Stadt Duisburg

2 - Der Grundsatz: Ambulant vor Stationär - Aktuelles Kostenniveau Duisburger Pflegeeinrichtungen - Staatliche Unterstützungsleistungen - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Entwicklung der Transferaufwendungen in der vollstationären Pflege in Duisburg - Anriss: Relevanz der Leistungen in Bezug auf die Heranziehung Angehöriger zu Unterhaltsleistungen

3 Der Grundsatz: Ambulant vor Stationär Vorrang der häuslichen Pflege 3 Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen 13 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse ( 62 SGB XII)

4 Durchschnittliche Entgelte in den Mitgliedskörperschaften des LVR zum Stichtag Regeleinrichtungen (ohne Spezial-Einrichtungen wie z.b. Einrichtungen für Wachkomapatienten, MS-Kranke) Kreisfreie Städte Zahl der Einrichtungen Gesamtplatzzahl ø Größe Pflegestufe 0 Pflegestufe I pflegebedingter Aufwand Pflegestufe II Pflegestufe III Zuschlag APU Unterkunft / Verpflegung Investitionskosten * DZ EZ Bonn ,45 46,51 66,99 88,20 (33,14 ) (50,20 ) (70,68 ) (91,89 ) 3,69 31,87 14,39 16,41 Duisburg ,33 44,96 64,94 85,66 (32,02 ) (48,65 ) (68,63 ) (89,35 ) 3,69 30,40 15,59 17,80 Düsseldorf ,28 46,51 67,17 88,59 (32,97 ) (50,20 ) (70,86 ) (92,28 ) 3,69 31,10 16,24 18,74 Essen ,63 47,09 68,01 89,71 (33,32 ) (50,78 ) (71,70 ) (93,40 ) 3,69 30,99 15,63 17,76 Köln ,71 46,99 67,83 89,42 (33,40 ) (50,68 ) (71,52 ) (93,11 ) 3,69 31,76 15,88 18,14 Krefeld ,84 48,17 68,99 90,57 (34,53 ) (51,86 ) (72,68 ) (94,26 ) 3,69 33,31 15,94 18,29 Leverkusen ,65 47,05 67,98 89,67 (33,34 ) (50,74 ) (71,67 ) (93,36 ) 3,69 31,25 12,32 16,57 Mönchengladbach ,35 46,12 66,25 87,11 (33,04 ) (49,81 ) (69,94 ) (90,80 ) 3,69 31,76 17,88 19,31 Mülheim ,23 45,11 65,36 86,36 (31,92 ) (48,80 ) (69,05 ) (90,05 ) 3,69 30,93 16,01 18,90 Oberhausen ,92 42,71 61,71 81,42 (30,61 ) (46,40 ) (65,40 ) (85,11 ) 3,69 28,91 16,11 19,80 Remscheid ,74 45,09 64,68 85,00 (32,43 ) (48,78 ) (68,37 ) (88,69 ) 3,69 30,81 13,81 19,41 Solingen ,67 45,83 65,78 86,48 (32,36 ) (49,52 ) (69,47 ) (90,17 ) 3,69 31,85 17,09 18,60 Wuppertal ,73 45,49 65,64 86,54 (32,42 ) (49,18 ) (69,33 ) (90,23 ) 3,69 30,46 16,10 18,29 Durchschnitt ,16 46,17 66,58 87,74 (32,85 ) (49,86 ) (70,27 ) (91,43 ) 3,69 31,20 15,84 18,21 *) Gem. 22 Abs. 1 APG NRW gelten die für den Zeitraum bis zum ergangenen Investitionskostenbescheide bis zum fort. Quelle: Landschaftsverband Rheinland, Abteilung 71.40

5 Durchschnittliche Kosten der Pflegestufen 0 - III in Duisburg zum * (Nur pflegebedingter Aufwand) Pflegestufe 0 = tägl. 28,33 x 30,42 = mtl. 861,80 Pflegestufe I = tägl. 44,96 x 30,42 = mtl ,68 Pflegestufe II = tägl. 64,94 x 30,42 = mtl ,47 Pflegestufe III = tägl. 88,20 x 30,42 = mtl ,04 *Auswertung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum Stichtag

6 Durchschnittliche tägliche/monatliche Kosten eines Pflegeheimplatzes in Duisburg zum * z.b. in der Pflegestufe II: Pflegeleistungen tägl. 64,94 x 30,42 Tage = mtl ,47 Unterkunft und Verpflegung tägl. 30,40 x 30,42 Tage = mtl. 924,77 Investitionskosten (EZ) tägl. 17,80 x 30,42 Tage = mtl. 541,48 Ausbildungsumlage tägl. 3,69 x 30,42 Tage = mtl. 112,25 Gesamtaufwendungen tägl. 116,83 x 30,42 Tage = mtl ,97 *Auswertung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum Stichtag

7 Minimale und maximale Gesamtkosten in den jeweiligen Pflegestufen der vollstationären Duisburger Pflegeeinrichtungen (ohne Spezialeinrichtungen) (Stand: ) PS 0 = von tägl. 62,82 = mtl ,98 bis tägl. 92,63 = mtl ,80 PS I = von tägl. 79,56 = mtl ,22 bis tägl. 110,91 = mtl ,88 PS II = von tägl. 99,66 = mtl ,66 bis tägl. 132,91 = mtl ,12 PS III = von tägl. 120,48 = mtl ,00 bis tägl. 155,73 = mtl ,31

8 Bestandteile der Finanzierung eines Pflegeheimplatzes: - Eigene Rente/n - Sonstige Einnahmen (z.b. Zinserträge, Mieteinnahmen etc.) - Leistungen der Pflegekasse - Vermögen - (Ergänzende) Leistungen des Sozialhilfeträgers ( 2 Nachrang der Sozialhilfe Subsidiaritätsprinzip)

9 Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege ( 43 SGB XI) Bis Ab PS I = (90 min) PS I = (90 min) PS II = (180 min) PS II = (180 min) PS III = (300 min) PS III = (300 min) Härtefälle PS III+ = PS III+ = 1.995

10 Leistungen des Sozialhilfeträgers: - Pflegewohngeld - ab Pflegestufe I - ( 14 APG NRW) - Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel - 27 ff. SGB XII) - Grundsicherungsleistungen (Viertes Kapitel - 41 ff. SGB XII) - Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel - 61 ff. SGB XII)

11 Welche Bedarfe werden durch welche Leistung gedeckt? - Pflegewohngeld ( 14 APG NRW) = Deckung des Investitionskostenanteils des Pflegesatzes - Hilfe zum Lebensunterhalt ( 27 ff. SGB XII) = Anteilige Deckung des notwendigen Lebensunterhalts; hier: Barbetrag und Bekleidung - Grundsicherungsleistungen (Viertes Kapitel - 41 ff. SGB XII) = Anteilige Deckung des notwendigen Lebensunterhalts; insbesondere Unterkunft und Verpflegung - Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel - 61 ff. SGB XII) = Deckung der bislang ungedeckten Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege

12 Wer trägt die Kosten? - Pflegewohngeld ( 14 APG NRW) = Kommune als örtlicher SH-Träger zu 100 % - Hilfe zum Lebensunterhalt ( 27 ff. SGB XII) = Kommune für über 65jährige, LVR als überörtlicher SH-Träger für unter 65jährige - Grundsicherungsleistungen (Viertes Kapitel - 41 ff. SGB XII) = Der Bund erstattet die Aufwendungen zu 100 % - Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel - 61 ff. SGB XII) = Kommune für über 65jährige, LVR für unter 65jährige

13 Grundsicherung in Einrichtungen ( 42 SGB XII) 688,88 mtl. (akt. Höchstbetrag* in Duisburg zum ) Umfang der Leistung = 80 % v. RS HV (399 ) = 319,20 + UNTKST 369,68 (317,81 KM + 51,87 Heizkosten) (*plus evtl. zusätzlicher Bedarfe z.b. wg. Schwerbehinderung sowie ggf. freiw. Krankenkassenbeiträge) Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen ( 27 b Abs. 2 SGB XII) Barbetrag zur freien Verfügung Ab = 107,73 mtl. (= 27% vom Regelsatz 399 = Regelbedarfsstufe 1) Beihilfen für Bekleidung In Duisburg i.d.r. Bekleidungspauschale = täglich 0,51 (mtl. 15,51 )

14 Vermögensschonbeträge nach dem APG NRW (Pflegewohngeld) 14 APG NRW = f. Alleinstehende = f. nicht getrennt lebende Eheleute/Lebenspartner Vermögensschonbeträge nach dem SGB XII (Sozialhilfe Hilfe zur Pflege) (VO zu 90 Abs.2 Nr.9 SGB XII) 1 Abs. 1 Nr. 1.b = f.d. Leistungsberechtigten 1 Abs. 1 Nr. 2 = f.d. Ehegatten/Lebenspartner f. jede weiter Person im Haushalt Für Eheleute somit generell 3.214

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19 Transferaufwand der wirtschaftlichen Hilfe in Einrichtungen ab (III. Quartal) Jahr Grundsicherung in Einrichtungen HzL in Einrichtungen üö. Träger örtl. Träger üö. Träger örtl. Träger , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , I.Quartal , , , , , , , , I. + II. Quartal , , , ,46 III. Quartal , , , ,59

20 Transferaufwand der wirtschaftlichen Hilfe in Einrichtungen ab (III. Quartal) Jahr Pflegewohngeld Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Gesamtausgaben üö. Träger örtl. Träger , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , I.Quartal , , , , , , , , I. + II. Quartal , , , ,51 III. Quartal , , , ,26

21 Unterhaltsansprüche -Pflegewohngeld ( 14(4) APG NRW) Unterhaltsansprüche der pflegebedürftigen Person, ausgenommen gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, Partnerinnen und Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften sowie eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaften, bleiben unberücksichtigt. -Grundsicherung ( 43 Abs. 3 SGB XII) Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern nur, soweit deren jährliches Gesamteinkommen über im Jahr beträgt. Es gilt die Vermutung, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen diese Grenze unterschreitet.

22 Unterhaltsansprüche -Hilfe zur Pflege ( 94 SGB XII) Unterhaltsansprüche gehen kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. Der Übergang beschränkt sich auf den ersten Verwandtschaftsgrad.

23 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen weiteren interessanten Verlauf der Veranstaltung!

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