Mobil: 25,- Euro Sonstiges:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mobil: 25,- Euro Sonstiges:"

Transkript

1 STONEHOPPER, eventmanagement Waldmohr Tel. +49(0) Mob. +49(0) Fax. +49(0) Bitte per Post/Fax zurücksenden an: STONEHOPPER eventmanagement D Waldmohr Fax ANMELDUNG Firma: Ansprechpartner: Straße (kein Postfach): PLZ / Ort: Land: Rechtsform: (GmbH, Einzelperson, GBR, OHG, etc.) Telefon: Mobil: Telefax: Internet: Rechnungsanschrift (falls abweichend): /m2 Front(m) Tiefe(m) Fläche(qm) x Faktor x 35,- Mietpreis Foyer EG 35,- 1,5 x 35,- Galerie EG 35,- 1,3 x 35,- Foyer 1. OG 35,- 1,7 x 35,- Festsaal 35,- 2,0 x 35,- Foyer 2. OG 35,- 1,5 x 35,- Werbekostenpauschale: 70,- Euro Kaution f. Reinigung (wird bei Erfüllung siehe Punkt 17 der AGB- umgehend zurück erstattet): 25,- Euro Sonstiges: Summe Standfläche: Quadratmeterpreise gelten für Standflächen ohne Rück- und Seitenwände, ohne Bodenbelag. Mindestbelegfläche pro Aussteller: 4qm. Alle Preise sind Endpreise. MwSt. wird nicht ausgewiesen. Werbeleistung seitens des Veranstalters: Bannerwerbung Plakat-/Flyer-Werbung Internetwerbung Radio-Werbung Ankündigungen der Messe innerhalb der Regionalpresse Ort/Datum Mit der Abgabe der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB; siehe ab Seite 3 dieses Dokuments) des Veranstalters anerkannt. Die vorliegende Anmeldung gilt nicht als Zulassung! Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Kd.Nr. Standposition gepr. gen. Interne Vermerke, Euro SEITE 1 von 5

2 STONEHOPPER, eventmanagement Waldmohr Tel. +49(0) Mob. +49(0) Fax. +49(0) Zusatzbestellung zur HOMBURGER HOCHZEITSMESSE 2015 Strom-/Spannungsanschluss: TECHNIK Wechselspannung (230 V, 16 A, 1,5 kw) Gesamtbetrag Zentrale Werbemittelverteilung*: *200 Stk. pro Aussteller sind bei Anmeldung inklusive.! (max. Größe / Stück: DIN A4, max. Gewicht / Stück: 50 g) WERBELEISTUNGEN Anzahl zus. Flyer: Stk. 15,00 Euro pro 1oo Stk. (Werbematerial wir vom Veranstalter eingetütet und direkt an der Tageskasse an die Messebesucher ausgegeben. Wir empfehlen eine Gesamtstückzahl von Stk. Lieferung: Am Aufbautag ( ) bis 12:00 Uhr in den SAALBAU! Eintrittskartengutscheine**: **Sechs Eintrittskarten pro Aussteller sind bei Anmeldung inklusive! Gewünschte Anzahl: Stk. 3,00 Euro / Stk. Laden Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner zur Messe ein. Sie erhalten die Gutscheine vorerst kostenlos. Berechnet werden anschließend nur die eingelösten Gutscheine. Interview auf der Bühne: Modenschauen: (jeweils um 12:30; 15:00; 17:00 Uhr. Die hier aufgeführten Zeiten können variieren) Bühnenprogramm oder Workshop: Wenn möglich, möchten wir uns am Tag der Veranstaltung in einem Interview mit dem Moderator präsentieren. Dauer: ca. 5 Min. Wir haben Interesse, uns an den Modenschauen aktiv zu beteiligen. Wir möchten, wenn möglich, das Rahmenprogramm durch folgende Darbietung bereichern: Werbe-Image/Videospot auf Großbildleinwand (2,3 x 2,1 m)***: *** Ein Image o. Spot pro Aussteller ist bei Anmeldung inklusive! Zusätzliche Ausstellerausweise: Gewünschte zus. Anzahl: Stk. 35,- Euro / Stk. Standzeit pro Image oder Spot: mind. 10 Sekunden pro Loop SONSTIGES Pro 200,- Euro Rechnungsbetrag erhalten Sie 2 kostenlose Austellerausweise. Die max. Anzahl pro Stand ist auf 10 Stück begrenzt. Hiermit bestellen wir zusätzlich zu unserem en Kontingent Stk. Ausstellerausweise. 4,- Euro / Stk. Mitaussteller: Wir haben Mitaussteller. (Auflistung beifügen) 135,- Euro pro Mitaussteller Summe Standfläche (Seite 1):, Euro Summe Zusatzbestellung (Seite 2):, Euro GESAMTSUMME:, Euro Alle Preise sind Endpreise. MwSt. wird nicht ausgewiesen. Mit der Abgabe der Zusatzbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters anerkannt. Ort/Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift SEITE 2 von 5

3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zur HOMBURGER HOCHZEITSMESSE 2015 (AGB) 1. TITEL DER VERANSTALTUNG 9. HOMBURGER HOCHZEITSMESSE 2. VERANSTALTER STONEHOPPER eventmanagement,,, D Waldmohr, Tel , 3. VERANSTALTUNGSORT UND VERANSTALTUNGSZEITEN - Kulturzentrum SAALBAU, Zweibrücker Str. 22, D Homburg/Saar - Veranstaltungszeitraum: Sonntag, von 10:oo 18:oo Uhr - Aufbauzeitraum: Samstag, von 10:oo 20:oo Uhr - Abbau: unmittelbar nach der Veranstaltung 4. WARENANGEBOT Es können nur dem Charakter der Veranstaltung entsprechende Waren, Produkte und Dienstleistungen ausgestellt bzw. angeboten werden. Die Beurteilung obliegt dem Veranstalter. Er kann andere Waren auf Kosten des Ausstellers entfernen. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Teilnahmerechnung ist gleichzeitig die Zulassung und Standbestätigung. Beanstandungen sind unverzüglich nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle vom Veranstalter erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen erfolgen bitte unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf den Titel der Veranstaltung. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank berechnet. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) den Aufbau des Warenangebots verweigern, die sofortige Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Nr. 9 dieser Bedingungen. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann der Veranstalter das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. 560 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Der Veranstalter kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, die zurückbehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 6. ANMELDUNG bzw. ZUSATZBESTELLUNG Die Anmeldung bzw. Zusatzbestellung ist ausschließlich auf den vorhergehenden Formblättern in einfacher Ausfertigung, unter Anerkennung dieser AGB vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzusenden. In der Anmeldung oder Zusatzbestellung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für die Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung bzw. Zusatzbestellung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens des Veranstalters. Die Anmeldung oder Zusatzbestellung ist erst mit ihrem Eingang ggf. dem Eingang des Garantiebetrags beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Eine Zusatzbestellung ist nur in Verbindung mit einer gültigen Anmeldung möglich. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. 7. ZULASSUNG Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen. Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Aussteller, welche ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommen, oder gegen die Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin aufgeführten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Ausstellungsvertrag zwischen Veranstalter und Aussteller geschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist die Fläche aus nicht vom Veranstalter verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises. Eine Forderung auf Schadensersatz besteht nicht. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, - unter Darlegung der Gründe abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller einen Platz in anderer Lage zuweisen oder die Standgröße geringfügig verändern. Er behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Räumlichkeiten, sowie die Durchgänge zu verlegen. SEITE 3 von 5

4 8. MITAUSSTELLER UND GEMEINSCHAFTSSTÄNDE Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden. Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Hauptaussteller schriftlich beim Veranstalter zu beantragen. Der Mitaussteller unterliegt denselben Bedingungen wie der Hauptaussteller. Er hat das ausgewiesene Mitausstellerentgelt an den Veranstalter zu zahlen. Die Aufnahme eines Mitausstellers ohne Zustimmung des Veranstalters berechtigt ihn, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aussteller verzichtet insoweit auf die Rechte der verbotenen Eigenmacht. Schadensersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand ausstellen, erscheinen oder werben. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen haben. Wird ein Stand zwei oder mehreren Firmen gemeinsam zugeteilt, so haftet gegenüber dem Veranstalter jede Firma als Gesamtschuldner. 9. RÜCKTRITT UND NICHTTEILNAHME Der Rücktritt von der Anmeldung hat schriftlich, bis eine Woche vor der Veranstaltung, zu erfolgen. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Ein Rücktrittsentgelt in Höhe von 10% des Teilnahmeentgeltes ist zu zahlen. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt durch den Aussteller nicht möglich. Der gesamte Teilnahmebetrag und die tatsächlich erbrachten Leistungen sind zu zahlen. Der Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter zur Wahrung des optischen Gesamtbildes, entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen und kann diese Fläche vom Veranstalter anderweitig vermietet werden (keine Belegung durch Austausch), dann hat der Aussteller 25% des Teilnahmebetrages zu zahlen. Bei Nichtantritt zur Veranstaltung oder Verweigerung des Aufbaus durch den Veranstalter in Bezug auf Nr. 5 dieser Vereinbarung-, hat der Aussteller zusätzlich zum Teilnahmebetrag eine Strafe zu zahlen, welche 100% des Teilnahmebetrages entspricht. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangten Kosten zu hoch sind. Der Rücktritt oder Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers oder zusätzlich vertretene Unternehmen. Wird die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausstellers/Mitausstellers beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Von dem Antrag des Verfahrens hat der Aussteller den Veranstalter in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Für die Zahlungsverpflichtungen gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 10. VERKAUFSREGELN Das Messegut darf erst nach Beendigung der Veranstaltung ausgeliefert oder vom Stand entfernt werden. Die Warenlieferung ist nur außerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Das Recht zum Verkauf von Speisen, Getränken und Genussmitteln steht nur den Ausstellungsgaststätten bzw. den Verkäufern zu, die hierzu vom Veranstalter ermächtigt sind. 11. AUSSTELLERAUSWEISE Die Ausstellerausweise sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbeauftragte bestimmt. Sie werden rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesandt/ausgegeben. Bei Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen. 12. ELEKTRONISCHE MEDIEN Der Veranstalter veröffentlicht die Aussteller online oder offline auch in Form einer Datenbank. Schadensersatz für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen ist ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und evtl. daraus resultierenden Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich. 13. WERBUNG IM MESSEGELÄNDE Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes ausgestellt, nicht aber in den Gängen oder im Messegelände verteilt werden. Ausnahmen davon, müssen in Absprache mit dem Veranstalter getroffen werden. Vergleichende und Superlativ-Werbung ist in Deutschland unzulässig. Plakative Rabattaktionen sind den Ausstellern untersagt und müssen auf Anweisung durch den Veranstalter entfernt werden. Der Veranstalter ist berechtigt die Ausgabe und die Zurschaustellung von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können oder auch unzulässiger Werbemittel zu untersagen und vorhandene Bestände des Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Optische, sich bewegende und akustische Werbemittel und Produktpräsentationen sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen und die messeeigene Ausrufanlage in den Räumen nicht übertönen. Der Aussteller ist verpflichtet, ggf. Genehmigungen bzw. Anmeldungen (z.b. GEMA) vorzunehmen und haftet hierfür selbst. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderung verlangen. 14. BETRIEB DER MESSESTÄNDE Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. 15. AUF-/ABBAU UND GESTALTUNG DER STÄNDE Die genauen Auf- und Abbauzeiten sind unter Punkt 3 genannt. Diese sind bindend. Kein Stand darf vor Beendigung ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Teilnahmebetrages zahlen. Überdies ist der Aussteller dafür verantwortlich, dass die für seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, gesundheitspolizeilichen, feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. 16. TECHNISCHE LEISTUNG Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung sorgt der Veranstalter. Die individuelle Beleuchtung der Messestände obliegt dem Aussteller. Für die Installation sorgt der Aussteller. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der Installation berechtigt aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installation verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Jeder Standanschluss (230V~) kann mit maximal 1500 W belastet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Energieversorgung und entbindet den Aussteller nicht von allen weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter. Die Vorführtheken und Propagandistenstände sind so aufzustellen, dass das Publikum nicht in den Gängen steht.

5 SEITE 4 von ENTSORGUNG, REINIGUNG Aussteller und dessen Auftragnehmer haben ihre/n Werbemittel/Abfall/Reststoff eigenverantwortlich zu entsorgen. Die Nutzung der hauseigenen Abfallbehälter ist untersagt. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein. Die Standfläche bzw. das Messegelände muss nach Veranstaltungsende bis 22.oo Uhr vollständig gereinigt (besenrein) und geräumt sein. Die entrichtete Kaution f. Reinigung wird nach vollständiger Erfüllung der hier unter 17 genannten Punkte zurückerstattet. 18. BEWACHUNG Die allgemeine Bewachung der Messeräumlichkeiten (keine Parkplätze) übernimmt der Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die Kontrolle beginnt am Aufbautag um 10:00 Uhr und endet am Tag der Veranstaltung um 18:00 Uhr. Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Die Bewachung/Versicherung des Eigentums/Besitz des Ausstellers muss dieser selbst organisieren. Der Veranstalter haftet diesbezüglich nicht für etwaige Schäden oder Verluste. Durch die vom Veranstalter übernommene allgemeine Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für Personen- und/oder Sachschäden nicht eingeschränkt. 19. VERSICHERUNG Der Veranstalter versichert die Veranstaltung gegen Haftpflicht. Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsgutes durch Einbruch, Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in anderen Fällen höherer Gewalt haftet der Veranstalter nicht. Ebenso entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters, dessen Angestellten oder gebuchten Personals für beschädigte Ausstellungstücke im Rahmen von Präsentationen/Shows (z.b. Modenschauen). Es wird jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versicherung selbst auf eigene Kosten abzuschließen. 20. HAUSRECHT Der Veranstalter übt im gesamten Messegelände für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitbringen von Tieren in das Messegelände ist nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung und für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendeinem Grund Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Veranstalters direkt fertigt. 21. VORBEHALTE Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller an der Durchführung berechtigt, die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Beteiligungspreises, noch auf Schadensersatz. Findet die Messe aus vorgenannten Gründen nicht statt, so kann der Aussteller mit einem Betrag bis zu 25% des Beteiligungspreises für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch genommen werden. Höhere Einzelbeträge können nur dann berechnet werden, wenn der Aussteller zusätzliche kostenpflichtige Leistungen in Auftrag gegeben hat. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird kein Betrag geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. 22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von 6 Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich. (STAND: Februar 2015) SEITE 5 von 5

STONEHOPPER, eventmanagement Inh. Holger Bach Tannenweg Waldmohr. Bitte per Post/Fax zurücksenden an:

STONEHOPPER, eventmanagement Inh. Holger Bach Tannenweg Waldmohr. Bitte per Post/Fax zurücksenden an: STONEHOPPER, eventmanagement 66914 Waldmohr Tel. +49(0)6373 209 301 Mob. +49(0)174 1600 798 www.homburger-hochzeitsmesse.de info@homburger-hochzeitsmesse.de Bitte per Post/Fax zurücksenden an: STONEHOPPER

Mehr

INVITATION FOR PARTNERS

INVITATION FOR PARTNERS INVITATION FOR PARTNERS AGILE LEADERSHIP DAY ÜBERSICHT DER PARTNERPAKETE PLATIN Paket mit Vorbehalt CHF 22 500. GOLD Paket mit Vorbehalt CHF 10 500. SILBER Paket mit Vorbehalt CHF 5 100. Platin Stand mit

Mehr

Leipziger Messe, Glashalle Leipzig

Leipziger Messe, Glashalle Leipzig Anmeldung Plaza, Marktplatz & Promenade Firmendaten Daten für das Ausstellerverzeichnis Ansprechpartner Strasse Z, Ort Telefon / Fax Telefon mobil Email Internet Plaza Spezifikationen Firmendaten können

Mehr

Anmeldung Plaza, Marktplatz & Promenade

Anmeldung Plaza, Marktplatz & Promenade Anmeldung Plaza, Marktplatz & Promenade Firmendaten Ansprechpartner Strasse Z, Ort Telefon / Fax Telefon mobil Email Internet Plaza Spezifikationen Daten für das Ausstellerverzeichnis Firmendaten können

Mehr

Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände des Vereins Carbon Composites Schweiz

Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände des Vereins Carbon Composites Schweiz Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände des Vereins Carbon Composites Schweiz 1. Veranstalter 1.1 Der Verein Carbon Composites Schweiz (CC Schweiz) übernimmt für die ausstellenden Mitglieder auf Gemeinschaftsständen

Mehr

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V.

Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.

Mehr

Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik,

Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik, IHK Kassel Norbert Claus Fax: 0561 7891-290 Kurfürstenstr. 9 E-Mail: claus@kassel.ihk.de 34117 Kassel Anmeldeschluss: 14. September 2012 Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise

Mehr

Teilnahmebedingungen für Aussteller

Teilnahmebedingungen für Aussteller Teilnahmebedingungen für Aussteller Schladming // 20. 25. Januar 2019 Meran // 26. 31. Mai 2019 INHALT 1. Titel der Veranstaltung 1. Titel der Veranstaltung 2. Veranstalter & Organisation 3. Technische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Aussteller-Vertrag. Ausstellerangaben: Informationsstand Information und Verkauf. Verkauf von Produkten Verkauf von Lebensmitteln

Aussteller-Vertrag. Ausstellerangaben: Informationsstand Information und Verkauf. Verkauf von Produkten Verkauf von Lebensmitteln Aussteller-Vertrag Seite 1 / 5 Aussteller-Vertrag für den 10. Gesundheitstag-Zossen am 08.07.2017 Bitte senden Sie die ausgefüllte Anmeldung an marketing@procurand.de oder per Fax an 030 440152309. Ausstellerangaben:

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Ich / Wir nehmen an der Regionalmesse AktiBa teil und bestelle/n hiermit

Ich / Wir nehmen an der Regionalmesse AktiBa teil und bestelle/n hiermit Absender: Veranstalter: WIR-Bassum Ortshandwerkerschaft Stadt Bassum Stadt Bassum Wirtschaftsförderung Alte Poststraße 14 27211 Bassum per E-Mail: info@aktiba.de, Tel.: 04241 / 8460 oder Fax: 04241 / 8459

Mehr

Allgemeine Geschäfts und Teilnahmebedingungen der Haaner GartenLust (Gartenmarkt)

Allgemeine Geschäfts und Teilnahmebedingungen der Haaner GartenLust (Gartenmarkt) Allgemeine Geschäfts und Teilnahmebedingungen der Haaner GartenLust (Gartenmarkt) 1. Veranstalter: Haaner GartenLust e.v. (hiernach: HGL) 2. Ort: Karl-August-Jung-Platz, 42781 Haan, Deutschland/Germany

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring der Fintech Week Eventmanagement GmbH 1. Vertragspartnerin Fintech Week Eventmanagement GmbH, Eifflerstr. 43, 22769 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht

Mehr

Ausstellervereinbarung

Ausstellervereinbarung Veranstalter: Verein Urban Space Halbgasse 18 1070 Wien URBAN SPACE MARKET 2017 am Streetlife Festival Samstag, 16. September 2017 Sonntag, 17. September 2017 Ansprechperson: Agnieszka Gornikowska, BA

Mehr

Brandschutz-Tagung 2016 Fachausstellung für Brandschutz. Teilnahmebedingungen. 1. Titel der Veranstaltung. 2. Ideeller Träger. 3.

Brandschutz-Tagung 2016 Fachausstellung für Brandschutz. Teilnahmebedingungen. 1. Titel der Veranstaltung. 2. Ideeller Träger. 3. D Brandschutz-Tagung 2016 Fachausstellung für Brandschutz Teilnahmebedingungen 1. Titel der Veranstaltung 2. Ideeller Träger 3. Veranstalter 4. Veranstaltungsort 5. Dauer und Öffnungszeiten 6. Warenangebot

Mehr

Brandschutz-Tagung 2017 Fachausstellung für Brandschutz. Teilnahmebedingungen. 1. Titel der Veranstaltung. 2. Ideeller Träger. 3.

Brandschutz-Tagung 2017 Fachausstellung für Brandschutz. Teilnahmebedingungen. 1. Titel der Veranstaltung. 2. Ideeller Träger. 3. D Brandschutz-Tagung 2017 Fachausstellung für Brandschutz Teilnahmebedingungen 1. Titel der Veranstaltung 2. Ideeller Träger 3. Veranstalter 4. Veranstaltungsort 5. Dauer und Öffnungszeiten 6. Warenangebot

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis

Miet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...

Mehr

SCHAU AUF DESIGN für Präsentation und Verkauf

SCHAU AUF DESIGN für Präsentation und Verkauf Bewerbung zur Teilnahme bei der 21.04.-22.04.2018 für Präsentation und Verkauf Teilnehmerdaten Die Daten werden für den Eintrag im Katalog und auf der Website genutzt. Firma/Label:... Name:... Straße/Hausnummer:...

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe: Ansprechpartner: Str. / PLZ Ort:

Im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe: Ansprechpartner: Str. / PLZ Ort: 20.-21. Mai 2017 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Im Ausstellerverzeichnis

Mehr

Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am

Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am 27.08.2017 Die Veranstaltungsfläche befindet sich komplett im nördlichen Teil des Gartens. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich am Nordtor. (Eingang

Mehr

Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am

Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am Bedingungen zur Teilnahme am Kinderflohmarkt im DFG am 26.08.2018 Die Veranstaltungsfläche befindet sich komplett im nördlichen Teil des Gartens. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich am Nordtor. (Eingang

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen

Mehr

Vorbemerkung: Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenzen und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren

Mehr

SEMINARANMELDUNG PERSÖNLICHE ANGABEN ANGABEN ZUM SEMINAR

SEMINARANMELDUNG PERSÖNLICHE ANGABEN ANGABEN ZUM SEMINAR SEMINARANMELDUNG Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben an Technische Hochschule Ingolstadt Sonja Kupfer Institut für Akademische Weiterbildung Esplanade 10 85049 Ingolstadt Tel

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter Vertragsgegenstand Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt

Mehr

Datum April Maximale Thekenanzahl 14 Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine Sechs Weine pro Theke Präsentation der Weine

Datum April Maximale Thekenanzahl 14 Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine Sechs Weine pro Theke Präsentation der Weine Deutsches Weininstitut GmbH Gutenbergplatz 3-5 55116 Mainz Postfach 1660 55006 Mainz Telefon 06131 2829-31 Fax 06131 2829-50 www.deutscheweine.de Manuela.Liebchen@deutscheweine.de Aktenzeichen: DWI2015/20804

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Standbuchung für die Hausmesse Donnerstag in der Stadthalle Fürth, Rosenstraße 50, Fürth

Standbuchung für die Hausmesse Donnerstag in der Stadthalle Fürth, Rosenstraße 50, Fürth OHM Professional School FAX: 0911/ 424599-50 Claudia Bauer Dürrenhofstr. 4 90402 Nürnberg Anmeldeschluss: 31. Juli 2019 Standbuchung für die Hausmesse Donnerstag 12.09.2019 in der Stadthalle Fürth, Rosenstraße

Mehr

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt Susan Zeh Kappweg 1A 15537 Gosen-Neu Zittau Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich für das Seminar 27.11.2016 Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1. Geltungsbereich / Kontaktdaten der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Verbindliche Anmeldung zum Seminar Psychische Gefährdungsbeurteilung

Verbindliche Anmeldung zum Seminar Psychische Gefährdungsbeurteilung GewiNet Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft e.v. Frau Anna-Lena Höft Martinistr. 63/65 49080 Osnabrück Verbindliche Anmeldung zum Seminar Psychische Gefährdungsbeurteilung Informationen zum eintägigen

Mehr

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der Pension Seenah in der Liebertwolkwitzer Str. 1, 04416 Markkleeberg OT Wachau 1. Geltungsbereich 1.2 Diese Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten

Mehr

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen

Mehr

1. Zeitplan. 2. Kosten und Größen

1. Zeitplan. 2. Kosten und Größen Allgemeine Bedingungen für die EXPO des WSV Zittau e.v. anlässlich der O-SEE Challenge / XTERRA Germany mit der ITU Weltmeisterschaft im Cross Triathlon vom 15.08. 17.08.2014 Vielen Dank für Ihre Anmeldung

Mehr

Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 27. und 28. Februar 2018 im Maritim Hotel in Berlin

Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 27. und 28. Februar 2018 im Maritim Hotel in Berlin Seite 1 von 5 Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 27. und 28. Februar 2018 im Maritim Hotel in Berlin Veranstalter: Verband der Automobilindustrie e.v. Behrenstraße

Mehr

Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen

Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 1. Veranstalter Patchwork Gilde Deutschland e.v. (nachfolgend PWG) Kampstraße 34, 44137 Dortmund Telefon 0231-4080262, Fax 0231-4272376 E-Mail post@patchworkgilde.de

Mehr

Termin, Tagungsort, Veranstaltungszeit 3 Auf- & Abbauzeiten 4 Standausstattung 5 Ausstellertickets 6 Konferenztickets 7 Wichtige Informationen und

Termin, Tagungsort, Veranstaltungszeit 3 Auf- & Abbauzeiten 4 Standausstattung 5 Ausstellertickets 6 Konferenztickets 7 Wichtige Informationen und Termin, Tagungsort, Veranstaltungszeit 3 Auf- & Abbauzeiten 4 Standausstattung 5 Ausstellertickets 6 Konferenztickets 7 Wichtige Informationen und Hinweise 8 Termin, Tagungsort, Veranstaltungszeit Termin:

Mehr

Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 14. und 15. März 2019 im ESTREL in Berlin

Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 14. und 15. März 2019 im ESTREL in Berlin Anmeldeformular für Aussteller zur Fachausstellung des VDA Technischen Kongress am 14. und 15. März 2019 im ESTREL in Berlin Veranstalter: Verband der Automobilindustrie e.v. Behrenstraße 35, 10117 Berlin

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg 1. Geltungsbereich Für die Vertragsbeziehungen zwischen Anja Neuberg (nachfolgend: Neuberg ) und Kunden gelten ausschließlich diese

Mehr

Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt

Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Abstatt hat am 28.04.2009 folgende Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für HOCHZEITSTRÄUME im fahr(t)raum in Mattsee

Allgemeine Teilnahmebedingungen für HOCHZEITSTRÄUME im fahr(t)raum in Mattsee AGB HOCHZEITSTRÄUME Allgemeine Teilnahmebedingungen für HOCHZEITSTRÄUME im fahr(t)raum in Mattsee Hier finden Sie die unterschiedlichen Unterlagen, Richtlinien und Bedingungen in PDF: 1. Veranstalter der

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012 Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012 A. Teamstandflächen 1. Positionierung der Teamstandflächen Die Teamstandflächen befinden sich auf der Ebene 0 oberhalb

Mehr

Grundlagenseminar -Safety Alternative Energie Systems-

Grundlagenseminar -Safety Alternative Energie Systems- Grundlagenseminar -Safety Alternative Energie Systems- Ziel: In diesem Seminar werden theoretisch und praxisnah die Grundlagen zu den Themen aus dem Bereich -Safety Alternative Energy Systems- vermittelt.

Mehr

EXPO REAL 2016. Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand auf der EXPO REAL 2016 in München.

EXPO REAL 2016. Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand auf der EXPO REAL 2016 in München. EXPO REAL 2016 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand auf der EXPO REAL 2016 in München. Rückantwort bis zum 20.05.2016 Teilnahmebestätigung EXPO REAL 2016 Hiermit bestätigen wir verbindlich

Mehr

Verbindliche Anmeldung Fachberater(in) für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)

Verbindliche Anmeldung Fachberater(in) für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK) GewiNet Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft e.v. Frau Christin Tewes Martinistr. 63/65 49080 Osnabrück Verbindliche Anmeldung Fachberater(in) für Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK) Informationen

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Anmeldeformular für einen Messestand

Anmeldeformular für einen Messestand Anmeldeformular für einen Messestand Bitte bis spätestens 20. Mai 2016 senden an:, Postfach 10 77 65,, Email: aussteller@afrikainbremen.de Afrika ist auch in Bremen! Die größte Afrika - Messe in Norddeutschland

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mountain Hostel, Grindelwald 1. Geltungsbereich Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Mountain Hostel (Heller Gastro AG), Grindelwald, und

Mehr

Ausstellerreglement. RÜmlanger GewerbeAusstellung April 2018 Sportanlage Heuel, 8153 Rümlang

Ausstellerreglement. RÜmlanger GewerbeAusstellung April 2018 Sportanlage Heuel, 8153 Rümlang Ausstellerreglement RÜmlanger GewerbeAusstellung 2018 27. 29. April 2018 Sportanlage Heuel, 8153 Rümlang www.ruega.ch Inhaltsverzeichnis 1. VERANSTALTER 3 2. ORGANISATIONSKOMITEE 3 3. STANDORT DER AUSSTELLUNG

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Teilnahmebedingungen der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH für Veranstaltungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes

Teilnahmebedingungen der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH für Veranstaltungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Teilnahmebedingungen der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH für Veranstaltungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes 1. Veranstalter 1.1. (Mit-) Veranstalter ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH

Mehr

.VERBINDLICHE ANMELDUNG Künstler..Art&Ink CIRCUS. Kontaktdaten: (bitte gut lesbar ausfüllen!)

.VERBINDLICHE ANMELDUNG Künstler..Art&Ink CIRCUS. Kontaktdaten: (bitte gut lesbar ausfüllen!) .VERBINDLICHE ANMELDUNG Künstler..Art&Ink CIRCUS. Kontaktdaten: (bitte gut lesbar ausfüllen!) Datum: FIRMA UID:. ADRESSE:...PLZ:.. STADT:... LAND:.. TELEFON: EMAIL:... Webseite:.. Facebook:.... Buchung:

Mehr

Teilnahmebedingungen rf

Teilnahmebedingungen rf Teilnahmebedingungen rf 28. 30.0 3.20 17 Stand: 28.04.2016 16. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag DJHT-Com Düsseldorf, 28. - 30. März 2017 A Besondere Teilnahmebedingungen DJHT-Com 2017 1. Veranstalter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Teilnahmebedingungen für Aussteller der Fachtagung Pflegeberatung 4.0 am 15.November 2018

Teilnahmebedingungen für Aussteller der Fachtagung Pflegeberatung 4.0 am 15.November 2018 Teilnahmebedingungen für Aussteller der Fachtagung Pflegeberatung 4.0 am 15.November 2018 1. Geltungsbereich, Definitionen Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberatung & Pflege e.v., Averdiekstraße 9

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Traffic: 12 Monate 700.000 662.823 600.000 500.000 453.835 442.627 400.000 387.834 392.094 410.379 330.316 355.928 323.866 Page Impressions Visits 300.000 258.985 293.012 259.770 235.064 200.000 100.000

Mehr

Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 454.883 453.835 405.503 400.000 355.811 350.000 336.102 300.000 250.000 280.471 299.559 242.973 266.547 235.064 258.985 Page Impressions Visits 200.000 195.308 182.596

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstaltungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstaltungen Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstaltungen Mit der Anmeldung für Veranstaltungen (Aus- und Weiterbildungen, Seminare und sonstige Veranstaltungen) der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland

Mehr

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Mit zahlreichen Praxisbeispielen aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger erkläre ich technische Zusammenhänge rund um kraftbetätigte

Mehr

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Mit zahlreichen Praxisbeispielen aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger erkläre ich technische Zusammenhänge rund um kraftbetätigte

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:

Mehr

Ideen für die kalte Theke

Ideen für die kalte Theke Ideen für die kalte Theke Lecker gewürzt, einfach, raffiniert und rationell hergestellt Seminar am 26.03.2014, Beginn 16 Uhr im Zentrum für Ernährung und Gesundheit, in Koblenz Präsentiert von Klaus Zühlke,

Mehr

IPR Council B E S C H W E R D E. Firma: Adresse: Stand: Firma: Adresse: Stand:

IPR Council B E S C H W E R D E. Firma: Adresse: Stand: Firma: Adresse: Stand: IPR Council B E S C H W E R D E des: Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdeführer - Firma: Adresse: Stand: - Beschwerdegegner - Hiermit erhebe ich Beschwerde zum IPR Council der Spielwarenmesse 2014, da ich

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Schulungen und Vorträgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Schulungen und Vorträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abhaltung von Schulungen und Vorträgen durch die Agentur für Rechnungswesen GmbH Dresdner Straße 89 1200 Wien (nachstehend arw oder Auftragnehmer genannt ) VERSION

Mehr

Teilnahmebedingungen der SMA Solar Academy (Deutschland) der SMA Solar Technology AG (Stand Oktober 2012)

Teilnahmebedingungen der SMA Solar Academy (Deutschland) der SMA Solar Technology AG (Stand Oktober 2012) Teilnahmebedingungen der SMA Solar Academy (Deutschland) der SMA Solar Technology AG (Stand Oktober 2012) 1. Geltungsbereich Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien

Mehr

SENIORita die Messe für die besten Jahre im Leben. AGB (Stand: Juni 2018) inkl. Rahmenbedingungen

SENIORita die Messe für die besten Jahre im Leben. AGB (Stand: Juni 2018) inkl. Rahmenbedingungen Veranstalter: SENIORita die Messe für die besten Jahre im Leben AGB (Stand: Juni 2018) inkl. Rahmenbedingungen menacher EVENT Gabi Menacher Am Tegelberg 7 94469 Deggendorf Tel. 0991 7771 Mobil 0171 2372061

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:

Mehr

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern

Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Toren, Türen, Fenstern Mit zahlreichen Praxisbeispielen aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger erkläre ich technische Zusammenhänge rund um kraftbetätigte

Mehr

Wichtige Daten. Tag und Ort der Veranstaltung. Öffnungszeiten. Abbau. Aufbau. Parkplätze. Veranstalter. Projektleiter. Kontakt Messeteam.

Wichtige Daten. Tag und Ort der Veranstaltung. Öffnungszeiten. Abbau. Aufbau. Parkplätze. Veranstalter. Projektleiter. Kontakt Messeteam. Wichtige Daten Tag und Ort der Veranstaltung Sonntag, 23. Oktober 2011 / Markthalle, Kurstraße15, 04860 Torgau Öffnungszeiten 10 bis 17 Uhr Aufbau Freitag, 21. Oktober: 9 bis 18 Uhr Samstag, 22. Oktober:

Mehr