Der Personalrat stellt sich vor
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- Norbert Kaufer
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1 Der Personalrat stellt sich vor Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
2 Personalräte gibt es in allen Einrichtungen/Verwaltungen des Öffentlichen Dienstes. arbeiten auf der Grundlage der Personalvertretungsgesetze. sind Teil der Dienststelle. arbeiten mit Gewerkschaften und Verbänden zusammen. Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
3 Ministerium f. Kultus, Jugend und Sport Oberste Schulaufsichtsbehörde (Land) Obere Schulaufsichtsbehörde (Regierungsbezirke) Hauptpersonalrat (HPR) für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsund Sonderschulen Vorsitzender: Alfred König Regierungspräsidium Stuttgart Bezirkspersonalrat (BPR) für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen Vorsitzende: Barbara Hauser Staatliches Schulamt Heilbronn Untere Schulaufsichtsbehörde (SSA) Örtlicher Personalrat (ÖPR) für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen Vorsitzende: Andrea Krieg Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
4 Personalräte im ÖPR, BPR und HPR vertreten alle Beschäftigte (Lehrkräfte, Erzieher/innen, Pädagogische Assistent/innen, Lehreranwärter/innen, Schulleitungen) im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen.
5 Zusammensetzung des ÖPR Der Personalrat besteht nach dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) aus 19 Mitgliedern 16 Vertreter/innen für die Gruppe Beamte 3 Vertreter/innen für die Gruppe Arbeitnehmer Die 19 Mitglieder verteilen sich auf 2 Fraktionen Fraktion 16 Mitglieder Fraktion 3 Mitglieder
6 Vorstandsmitglieder Andrea Krieg Beamtin Vorsitzende Brigitte Sayer Arbeitnehmerin stellv. Vorsitzende Lothar Wallmann Beamter Vorstandsmitglied Joachim Blaesse Beamter Vorstandsmitglied
7 weitere ÖPR Mitglieder Irene Braun Barbara Bürgy Wolfgang Eichler Klaus Ellinger Volker Hansen-Ketels Sabine Knapp Andrea Kohler Yvonne Kolbert Mechthild Link-Englert Wolfgang Neumann Sara Quinzer Harald Schröder Marina Schwab Sigfried Waitschies Christiane Ziemer
8 Die Grundlage unserer Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz LPVG
9 Wobei der ÖPR helfen kann... Versetzung, Abordnung, Teilabordnung Probezeitfragen Fragen zu Teilzeit und Beurlaubung Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit (Rekonvaleszenz) arbeitsmedizinischen Fragen Wünschen, Anregungen und Fragen in Sachen Fortbildung
10 Wobei der ÖPR helfen kann... Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte Konflikte innerhalb des Kollegiums Konflikte mit der Schulleitung
11 Wobei der ÖPR nicht helfen kann... bei individualrechtlichen Fragen bei Fragen und Problemen, die die Besoldung und Versorgung betreffen bei konkreten Problemen mit Eltern und Schülern bei Rechtsschutzangelegenheiten Rechtsberatung gibt es nur bei Gewerkschaften, Verbänden oder Fachanwälten.
12 Wir Personalräte beraten kostenfrei und unabhängig davon, ob Sie einer Gewerkschaft oder einem Verband angehören. beraten Teile eines Kollegiums oder ganze Kollegien, Schulleiterinnen und Schulleiter. sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. unternehmen keine Schritte ohne Ihre persönliche Zustimmung. arbeiten mit gewerkschaftlichen Interessenvertretungen zusammen.
13 Wir vertreten: Arbeitnehmer/innen Lehrerinnen und Lehrer an Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten mit befristeten und unbefristeten Verträgen Pädagogische Assistent/innen Wichtig zu wissen: Bezahlung nach TV-L (E9, E10,. E13) Eingruppierungstarifvertrag fehlt noch immer Zuständigkeit im ÖPR: Brigitte Sayer, Irene Braun, Yvonne Kolbert
14 Personalbewegungen Der ÖPR hat Verfahrensgrundsätze mit dem SSA Heilbronn vereinbart. Es gibt ein schriftliches Anhörungsrecht für Betroffene. Der ÖPR berät und unterstützt Sie gerne bei Versetzungswünschen, aber auch bei dienstlich angeordneten Personalmaßnahmen (Vers, ABO, Teil- ABO, KV) Zuständigkeit im ÖPR: Andrea Krieg, Brigitte Sayer, Joachim Blaesse, Lothar Wallmann und alle weiteren Mitglieder des ÖPR
15 Rund ums Kind Personalrat berät und unterstützt bei allen Fragen rund um Schwangerschaft Mutterschutz Elternzeit Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zuständigkeit im ÖPR: Barbara Bürgy
16 Fortbildung Der Personalrat wird bei Fortbildungen beteiligt und achtet auf die zeitliche Lage und die Länge der Lehrerfortbildung (LFB) Kostenfreiheit werbefreie LFB Bei Bedarf kommen Personalräte in die GLK und informieren z.b. über die Konferenzordnung im Rahmen einer schulinternen LFB Zuständigkeit im ÖPR: Harald Schröder
17 Regionale Schulentwicklung Im Landkreis ist die Veränderung der Schullandschaft weitgehend abgeschlossen. In der Stadt Heilbronn ist der Prozess schwierig. Der Personalrat bietet ausdrücklich Unterstützung und Begleitung an. Zuständigkeit im ÖPR: Andrea Krieg, Christiane Ziemer, Sara Quinzer, Marina Schwab, Klaus Ellinger
18 Datenschutz Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung und Abberufung von Beauftragten für Datenschutz. der Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung technischer Einrichtungen und Verfahren der automatisierten Verarbeitung von personenbezogener Daten der Beschäftigten. Inhalt von Personal- und Mitarbeiterbefragungsfragebögen Der Personalrat informiert bei Bedarf über Datenschutz im Lehrerzimmer und der Schulverwaltung Umgang mit Daten von Lehreinnen und Lehrern, Schülern und Eltern Zuständigkeit im ÖPR: Lothar Wallmann
19 Krankheit, Wiedereinstieg, Schwerbehinderung Der Personalrat informiert und berät bei Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und unterstützt u.a. bei der Antragstellung Beratung ist wichtig Zuständigkeit im ÖPR: Wolfgang Eichler, Barbara Bürgy, Andrea Krieg
20 Arbeits- und Gesundheitsschutz nächste Gefährdungsbeurteilung ist Ende 2015 schulinterne Gesundheitsmaßnahmen sind möglich Besichtigungen sind Beteiligungstatbestand Schulleitung muss den ÖPR informieren Zuständigkeit im ÖPR: ASA: Andrea Krieg, Mechthild Link-Englert Besichtigungen: Lothar Wallmann, Sabine Knapp
21 Personalversammlungen 1 x jährlich für alle Teilpersonalversammlungen sind möglich, z.b. für o Kollegien einzelner Schulen o Schulleitungen o Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer o Beschäftigte in der Probezeit Das neue LPVG lässt hier viele Möglichkeiten zu! Wichtig: Personalversammlungen sind Teil des Dienstes! Zuständigkeit im ÖPR: Andrea Krieg, Brigitte Sayer, Wolfgang Eichler, Harald Schröder, Yvonne Kolbert
22 Regelmäßige Infos Zu aktuellen Themen gehen Infos per Mail an die Schulen mit der Bitte um Aushang. Sie sind über die Homepage des SSA oder direkt abrufbar: Zuständigkeit im ÖPR: Joachim Blaesse, Andrea Krieg, Brigitte Sayer, Lothar Wallmann, Wolfgang Eichler, Barbara Bürgy, Harald Schröder
23 Konflikte an der Schule Einzelpersonen, Teile eines Kollegiums oder ein ganzes Kollegium und Schulleitungen können sich zur Beratung an den Personalrat wenden. Personalräte übernehmen bei Bedarf die Moderation, sie sind aber keine Anwälte. Personalräte geben Hinweise auf rechtliche Vorgaben und unterliegen der Schweigepflicht. Die Beschäftigten haben stets die Verfahrenshoheit. Zuständigkeit im ÖPR: ALLE!
24 Wesentliche Neuerungen im LPVG Personalrat hat Initiativrecht Personalrat kann Dienstvereinbarungen abschließen Personalrat kann in Personalangelegenheiten eigenständig mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen
25 Sprechzeiten (außerhalb der Ferien) Telefonische Beratung und Terminvereinbarung montags donnerstags Uhr im Büro des ÖPR neu: Beratung ist Teil des Dienstes neu: Reisekosten können abgerechnet werden
26 Kontaktdaten Bitte entnehmen Sie unsere Kontaktdaten dem ausgelegten Faltblatt. Wir arbeiten zusammen mit den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Wolfgang Eichler und Birgit Berger. der Beauftragten für Chancengleichheit Eva Grünberger.
27 Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, beauftragen Sie uns dann werden wir für Sie tätig.
Zu zahlreichen Themen finden Sie Infos auf unserer Homepage:
Themen von Beratungsgesprächen Abordnungen allgemein und im Rahmen von Inklusion Allgemeines Entlastungskontingent Altersermäßigung Arbeitnehmerrechte Arbeits- und Gesundheitsschutz ASD-BW - Schulstatistik
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