Dieser Artikel wurde bereitgestellt von Verlag Beleke KG Essen AKTUELL. Impfen - präventiver Infektionsschutz. von Britta Marquardt, Thomas Pilz
|
|
- Henriette Frei
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dieser Artikel wurde bereitgestellt von Verlag Beleke KG Essen AKTUELL Impfen - präventiver Infektionsschutz von Britta Marquardt, Thomas Pilz aus ARZT und Krankenhaus Medizinischer Arbeitsschutz und allgemeiner Infektionsschutz sind untrennbar miteinander verbundene Rechtsbereiche." (l) Dies ist das Motto für die Autoren, die aus aktuellem Anlass der Neuerscheinung des Impfkalenders des Robert Koch-Instituts (RKI) - den Impfschutz näher beschreiben möchten. Dieser erste Artikel soll zunächst den Impfschutz im Rahmen des allgemeinen Infektionsschutzes darstellen. Ein weiterer Teil wird sich dann mit dem Impfschutz im Rahmen des medizinischen Arbeitsschutzes befassen. Impfschutz im Rahmen des allgemeinen Infektionsschutzes Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen (2). Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Darüber hinaus erreicht man bei einer hohen Durchimpfungsrate über den Schutz des Einzelnen hinaus einen Schutz der Allgemeinheit. Bei den Pocken ist es durch die hohe Impfbeteiligung - wegen einer bestandenen Impfpflicht - gelungen, die Krankheit weltweit auszulöschen (3) Eine Impfpflicht besteht heute in der Bundesrepublik Deutschland - seit der Aufhebung der Impfpflicht gegen Pocken - nicht mehr (4). Die Teilnahme an Schutzimpfungen erfolgt heute grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Deshalb ist die Information und die Aufklärung der Bevölkerung das wichtigste Mittel, um eine hohe Impfungsrate zu erreichen. Eine Aufgabe,
2 die zum großen Teil der Ständigen Impfkommission (STIKO) zufällt. Ständige Impfkommission (STIKO) Vor mehr als 20 Jahren wurde am damaligen Bundesgesundheitsamt die Ständige Impfkommission (STIKO) eingerichtet (5). Schon sehr bald nach ihrer Einrichtung hat die STIKO erreicht, dass die von ihr formulierten Empfehlungen zur Schutzimpfung von den Ländern und der Ärzteschaft als Leitlinien akzeptiert wurden. Aufgrund der erheblichen Bedeutung der STIKO-Empfehlungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung Deutschlands ist das Gebot, diese Kommission gesetzlich zu verankern. Nunmehr regelt 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere die Aufgaben, die Berufung der Mitglieder und die Veröffentlichung der Empfehlung der am RKI eingerichteten STIKO. Die Formulierung beim" Robert Koch-Institut macht deutlich, dass es hier nicht um eine Kommission des" RKI, sondern um eine unabhängige Kommission handelt (6). Neben seiner Aufgabe als Geschäftsstelle" der Kommission hat das RKI auch eine allgemeine Rechtsaufsicht darüber, ob die Kommission bei ihrer Arbeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Aufgaben der STIKO Hauptaufgabe der STIKO ist die Erarbeitung von Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten (7). Das IfSG selbst enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen für die Erstellung der Empfehlung. Anhaltspunkte für die Arbeit der Kommission ergeben sich aus der amtlichen Begründung der Vorschrift, wonach durch die gesetzliche Regelung eine inhaltliche Kontinuität der Arbeit der vor In-Kraft-Treten des IFSG tätigen ständigen Impfkommission angestrebt wird. Zu den Aufgaben der Kommission gehört insbesondere die Aufstellung eines Impfkalenders für Säuglinge, Kinder und Erwachsene. Eine weitere Aufgabe der STIKO besteht darin, Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" zu geben. Die Feststellung, ob eine übliche und somit zunehmende oder in über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung vorliegt, ist gemäß der Legaldefinition in 2 Nr. 11 IfSG ein entscheidendes Kriterium für das Vorliegen eines Impfschadens und damit Teil der
3 Impfschadensbegutachtung (8). Die Empfehlungen der STIKO haben keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit. Sie sind jedoch grundsätzlich medizinischer Standard und geben den Stand von Wissenschaft und Technik wieder (9). Das RKI ist verpflichtet, die Empfehlung zu veröffentlichen; es steht ihm jedoch frei, auch eine eigene Stellungnahme zu den Empfehlungen abzugeben (10). Bei der Arbeit hat die Kommission zu berücksichtigen, dass sie staatliche zugewiesene Arbeiten wahrnimmt. Deshalb hat sie darauf zu achten, dass sie bei ihrer Arbeit Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität wahrt, insbesondere ihre Empfehlungen wettbewerbsneutral erstellt. Besetzung der STIKO Das Bundesministerium für Gesundheit beruft die Mitglieder der STIKO in Benehmen mit den obersten Landesbehörden. Dies bedeutet, dass das Bundesgesundheitsministerium den obersten Landesgesundheitsbehörden vor der Berufung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat, ohne dass jedoch eine Bindung an das Votum der Länder besteht (11). STIKO-Empfehlung und Impfaufklärung Die öffentliche Empfehlung einer Schutzimpfung durch die STIKO befreit den impfenden Arzt nicht davon, über die mit der Impfung verbundenen Risiken aufzuklären (12). Die in eine Impfung erteilte Einwilligung ist nämlich nur dann wirksam, wenn zuvor über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist (13) Die Aufklärung sollte Informationen über die - zu verhütende Krankheit, - Behandlungsmöglichkeit der Krankheit, - Nutzen der Schutzimpfung, - Art des Impfstoffs, - Durchführung der Impfung, - Dauer des Impfschutzes, - Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen,
4 - Verhalten nach der Impfung, - Kontraindikationen, - mögliche Nebenwirkungen und - Impfkomplikationen umfassen (14) Die Aufklärung über Impfkomplikationen umfasst dabei auch äußerst seltene Folge der Impfung (15). Maßgebend ist, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (16). In Fällen öffentlicher Impfempfehlung hat zwar nicht die Gesundheitsbehörde eine Abwägung zwischen den Risiken der Impfung für den einzelnen und seine Umgebung auf der einen und dem der Allgemeinheit und dem einzelnen drohenden Gefahren im Falle der Nichtimpfung auf der anderen Seite bereits stattgefunden. Das ändert aber nichts daran, dass die Impfung gleichwohl freiwillig ist und sich der einzelne Impfling daher auch dagegen entscheiden kann. Dieser muss sich daher nicht nur über die Freiwilligkeit der Impfung im Klaren sein (17), er muss auch eine Entscheidung darüber treffen, ob er die mit der Impfung verbundenen Gefahren auf sich nehmen soll oder nicht. Das setzt die Kenntnis dieser Gefahren, auch wenn sie sich nur äußerst selten verwirklichen, voraus; diese muss ihm daher durch die ärztliche Aufklärung vermittelt werden (18). Der Patient muss rechtzeitig aufgeklärt werden. Rechtzeitigkeit" bedeutet für ambulante Eingriffe - und damit für Impfungen - dass am Tag des Eingriffs aufgeklärt wird (19). Das gilt nur dann nicht, wenn die Aufklärung erst so unmittelbar vor dem Eingriff erfolgt, dass der Patient unter dem Eindruck steht, sich nicht mehr aus einem bereits in Gang gesetzten Geschehensablauf lösen zu können. Nicht erforderlich ist es jedoch in aller Regel, dass, ein (Aufklärungs-)Merkblatt mit nach Hause gegeben wird, damit es dort in Ruhe gelesen und bedacht werden kann (20). Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO Die STIKO hat ihre Impfempfehlungen erneut überarbeitet und im Epidemiologischen Bulletin 28/2002 am veröffentlicht. In diesem Abschnitt werden nun die für den Krankenhausbereich relevanten Abschnitte aus der STIKO-Empfehlung zusammengefasst (21). Dabei werden Passagen wortgleich übernommen um die Aussagen der Empfehlung nicht unnötig zu verfremden. Die hier vorgenommene Darstellung soll die STIKO-Empfeh-
5 lung aber nicht ersetzen, insbesondere da durch die Zusammenfassung auch Informationen verloren gehen, sondern sie soll den Verantwortlichen in den Krankenhäusern als Hilfestellung bei der Überprüfung der Relevanz der STIKO-Empfehlung für den eigenen Bereich dienen und darüber hinaus eine Anregung sein sich mit der STIKO-Empfehlung selbst auseinander zusetzen. In der Empfehlung wird der Impfkalender, der bislang lediglich die allgemein empfohlenen Impfungen für Kinder und Jugendliche enthielt, jetzt um die generellen Impfempfehlungen für Erwachsene ergänzt. Darüber hinaus hat die STIKO die Gliederung der Impfungen - die Impfkategorien - erweitert und übersichtlicher gestaltet. Erstmals enthält die Empfehlung auch Aussagen über Impfungen bei fehlender STIKO-Empfehlung. Die STIKO gibt nicht nur Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen, sondern auch zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Vorbeugung übertragbarer Krankheiten ( 20 IfSG). So lässt sich für eine Reihe von Infektionskrankheiten bei einer Person, die Erregern ausgesetzt war, die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung verringern, entweder durch eine Art nachträgliche Impfung (aktive Immunisierung mit Impfstoff oder passiver Schutz durch Immunglobuline) oder durch Antibiotika beziehungsweise Virustatika. Solche Maßnahmen (die für die Ausnahmen gedacht sind, in denen eine vorbeugende Impfung nicht oder nicht mehr möglich ist) empfiehlt die STIKO jetzt auch für Haemophilus influenzae Typ B, Meningokokken-Infektionen, Pertussis und Diphtherie. Der Impfkalender umfasst für Säuglinge Impfungen gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B, Poliomyelitis sowie für Kinder zwischen elf und vierzehn Monaten die Immunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln. Kinder im Vorschulalter sollten eine Auffrischimpfung (A) gegen Diphtherie und Tetanus erhalten. Für Jugendliche werden Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Polio und Pertussis empfohlen. Bei unvollständigem Impfschutz sollten die Impfungen vervollständigt werden. Insbesondere ist für Jugendliche eine vollständige Immunisierung gegen Hepatitis B und gegen Masern, Mumps, Röteln unverzichtbar. Für Erwachsene sind ebenfalls regelmäßige Auffrischungsimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus empfohlen und für die über Sechzigjährigen generell die Pneumokokkenimpfung (alle fünf Jahre) und die Influenzaimpfung (jährlich). Die Impfungen sind in Kategorien eingeteilt. Die im Impfkalender aufgeführten Standardimpfungen sind von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und deshalb für alle Angehörigen der jeweiligen Alters- oder
6 Bevölkerungsgruppen empfohlen. Die genannten Impfungen sind sowohl hinsichtlich ihrer epidemiologischen als auch hinsichtlich ihrer Kostenübernahme unterschiedlich; sie werden in folgende Kategorien aufgeteilt: S Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen A Auffrischimpfungen I Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei idividuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisikos sowie auch zum Schutz Dritter B Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung und dem G 42 und aus hygienischer Indikation R Impfungen aufgrund von Reisen P Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen bzw. andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen in Familie und Gemeinschaft Zur Erfüllung des Impfplanes für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollte der Impfstatus gegen bestimmte Infektionskrankheiten regelmäßig überprüft und ggf. aufgefrischt werden; jede Arztkonsultation sollte dafür genutzt werden. Die Standardimpfungen des Impfkalenders (S) sind von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und deshalb für alle Angehörigen der jeweils genannten Alters -oder Bevölkerungsgruppen empfohlen. Hierzu zählen insbesondere: Diphtherie. Eine Indikation besteht für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Poliomyelitis. Eine Indikation besteht für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. Tetanus. Eine Indikation besteht für alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegen. Eine begonnene Grundimmunisierung
7 wird vervollständigt, Auffrischimpfung in l0 jährigem Intervall. In der nachfolgenden Tabelle werden die Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos im Krankenhaus/Gesundheitswesen nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem Arbeitsschutz und aus hygienischer Indikation dargestellt. Eine Darstellung des rechtlichen Zusammenhangs der STIKO-Empfehlung mit der Biostoffverordnung und dem berufgenossenschaftlichen Grundsatzes G 42 wird in einer der nächsten Ausgaben vorgenommen werden. Weiter werden Indikationen und Kontraindikationen im Zusammenhang mit einigen Krankheiten dargestellt. Auf eine Darstellung der Anwendungshinweise der einzelnen Impfungen wird hier verzichtet diese Informationen sind STIKO-Empfehlung selbst zu entnehmen. Neben den von der STIKO empfohlenen Impfungen sind auf der Basis der existierenden Impfstoff-Zulassungen weitere Impfindikationen" möglich, auf die nachfolgend nicht weiter eingegangen wird, die aber für den Einzelnen seiner individuellen (gesundheitlichen) Situation entsprechend sinnvoll sein können. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten auf diese weiteren Schutzmöglichkeiten hinzuweisen. Insofern hindert auch eine fehlende STIKO-Empfehlung den Arzt nicht an einer begründeten Impfung. Zeitabstand zwischen Impfungen und Operationen (23) Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden, auch wenn eine Impfung vorangegangen ist. Bei Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand von 3 Tagen und nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Weder klinische Beobachtungen noch theoretische Erwägungen geben Anlass zu der Befürchtung, dass Impfungen und operative Eingriffe inkompatibel sind. Um aber mögliche Impfreaktionen und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können, wird empfohlen, zwischen Impfungen und Operationen diese Mindestabstände einzuhalten. Diese Mindestabstände gelten, mit Ausnahme von Impfungen aus vitaler Indikation (z.b. Tetanus-, Tollwutschutzimpfung), auch für die Durchführung von Impfungen nach größeren operativen Eingriffen. Nach Operationen, die mit einer immunsuppressiven Behandlung verbunden sind, z. B. Transplantationen, sind Impfungen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu planen.
8 Impfberatung und Impfungen nach STIKO-Empfehlungen als Kernstück eines aktiven Arztpatientenbezugs Im Rahmen eines 10 Punkte- Programms zur Erhöhung der Impfbereitschaft und zur Steigerung der Durchimpfungsraten in Deutschland wird die Impfberatung als Kernstück eines aktiven Arzt-Patientenbezugs angesehen; auch wenn dieser Ansatz sich in erster Linie an die niedergelassenen Ärzte wendet, können und sollten einige der Ansätze im Krankenhaus Berücksichtigung finden. Es wäre sinnvoll jeden Arzt-Patienten-Kontakt zur Überprüfung des Impfschutzes und zur Durchführung und Auffrischung der empfohlenen Impfungen zu nutzen und den Patienten aktiv auf Impfschutz anzusprechen. Durch die Nutzung aller Arzt-Patientenkontakte zur Überprüfung des Impfstatus können die Patienten für das Thema sensibilisiert und die Durchimpfungsraten erhöht werden (24). Aufruf zur Grippeimpfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflege und Altenheimen Beschäftigte im Gesundheitswesen haben ein erhöhtes Risiko, an einer Virusgrippe (Influenza) zu erkranken; sie gefährden durch eine Influenza-Infektionen aber auch die Patienten ihrer Einrichtungen. Da die Impfraten gerade in dieser Gruppe in den letzten Jahren besonders gering sind, rufen das RKI und wesentliche Verantwortungsträger im Gesundheitswesen seit einigen Jahren gemeinsam auf, die bestehende Möglichkeit der Impfung von Beschäftigten im Gesundheitswesen gegen Virusgrippe stärker zu nutzen. Diese Initiative wird getragen vom RKI, vom Verband der Leitenden Krankenhausärzte, dem Verband der Krankenhausdirektoren, dem Bundesausschuss Leitender Krankenpflegepersonen, dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe, der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen, dem Deutschen Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Es ist bekannt, dass eine Influenzavirus-Infektion für Personen mit bestimmten Grundleiden und ältere Menschen eine besondere Gefährdung darstellt, weil es im Krankheitsverlauf häufiger zu Komplikationen kommt. Die Tatsache, dass Ärzte und Pfleger, aber auch anderes Krankenhauspersonal mit direktem Patientenkontakt, in erhöhtem Maße einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind und die Infektion während ihrer Tätigkeit auf andere übertragen können, muss indessen noch stärker als Problem wahrgenommen werden (25). Eine besondere Brisanz entsteht dadurch, dass die Übertragung in diesem Fall auf besonders
9 gefährdete kranke oder alte Menschen erfolgen kann. Medizinisches Personal ist bei Influenza-Ausbrüchen häufig an der Übertragung beteiligt: Eine 1997 veröffentlichte Untersuchung von Influenzaausbrüchen in den USA belegte, dass in fast einem Drittel der Fälle medizinisches Personal an der Übertragung beteiligt war. Da der Anteil der Patienten, die zu besonders gefährdeten Personen gehören, ständig zunimmt, ist die Vermeidung einer solchen (nosokomialen) Übertragung von Influenza wichtiger denn je. Impfungen gegen Influenza helfen tatsächlich, nosokomiale Erkrankungen in Krankenhäusern und Altenheimen zu vermeiden, das zeigt eine britische Studie aus dem Jahre Altenheime mit geimpftem Pflegepersonal vermochten die Sterberate (Mortalität) von 17 Prozent auf zehn Prozent zu senken, während in Altenheimen, wo nur die Altenheimbewohner geimpft waren, die Mortalität nicht statistisch signifikant gesenkt werden konnte (26). Mit diesem Aufsatz soll ein rechtlicher Überblick über die Impfthematik gegeben und eine Zusammenfassung der Empfehlung der STIKO vorgenommen werden. Eine Darstellung des rechtlichen Zusammenhangs der STIKO-Empfehlung mit der Biostoffverordnung und dem berufgenossenschaftlichen Grundsatzes G 42 erfolgt in einer der nächsten Ausgaben. Fußnoten: 1. Nassauer/ Mielke Bundesgesundheitsbl.6/ 2000 S. 459 ff. 2. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn. l 3. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn.2 4. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn. 7; Deutsch Aufklärung und Einwilligung von Impfungen" VersR 1998 S ff.; BGH MedR 95, 25 ff. 5. amtliche Begründung des Infektionsschutzgesetzes, abge-druckt in: Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzge-setz 6. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn.8 7. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn.9 8. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn BGH Urteil vom , NJW 2000, S. 1784
10 10. Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 20 Rn BGH NJW 2000, S (1785); BGHZ 126, Bales/ Baumann Kommentar zum Infektionsschutzgesetz 22 Rn. 2; BGH NJW 2000, S (1785) 15. andere Ansicht: Deutsch: Aufklärung und Einwilligung von Impfungen" VersR 1998 S ff. 16. BGH NJW 2000, S. 1784; BGHZ 126, 386, 17. BGH Versicherungsrecht 1959, BGH NJW 2000, S (1786) 19. BGH NJW 1994, S BGH NJW 2000, S (1787) 21. RKI (Hrsg), 2002, Epidemiologisches Bulletin, Nr.28 vom 12. Juli RKI (Hrsg), 2002, Epidemiologisches Bulletin, Nr.28 vom 12.Juü RKI (Hrsg), 2002, Epidemiologisches Bulletin, Nr.28 vom 12.Juü RKI (Hrsg), 1999, 10 Punkte- Programms zur Erhöhung der Impfbereitschaft, RKI (Hrsg), 2001, Epidemiologisches Bulletin, Nr.36 vom 07. Sept RKI (Hrsg), 2001, Epidemiologisches Bulletin, Nr. 44 vom 02. Nov.2001 Assessorin Britta Marquardt Dezernat IV - Rechsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft Dipl. Volkswirt Thomas Pilz Dezernat I - Personalwesen und Krankenhausorganisation, Deutsche Krankenhausgesellschaft
Zusammenfassende Dokumentation. über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1. Vom 17.
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis A. Tragende Gründe und Beschluss B.
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16
Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.5.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie,
MehrBetriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen
Prävention durch Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Apothekerkammer Nordrhein Bereich Köln Montag, den 13. Oktober 2008 Gesetzliche Grundlagen Ständige Impfkommission (STIKO) Die Impfempfehlungen
MehrDiese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie
MehrMind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen
Mind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen Berlin (17. Mai 2011) Hohe Impfraten sind notwendig, um Infektionskrankheiten zu verhindern und deren Ausbreitung zu vermeiden. Im Gegensatz zu den guten
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Stand: Juli 2007 vom 18. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis
MehrEinführung: Warum Impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum Impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
MehrImpfplan 2013 Möglichst wenige Stiche zum Schutz gegen möglichst viele Krankheiten
Pressefoyer Dienstag, 12. März 2013 Impfplan 2013 Möglichst wenige Stiche zum Schutz gegen möglichst viele Krankheiten mit Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Landesrat Dr. Christian Bernhard (Gesundheitsreferent
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfpflicht Deutscher Bundestag WD /14
Einzelfragen zur Impfpflicht 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Impfpflicht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11.11.2014 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer
MehrEinführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
MehrDer Impfkurs. Eine Anleitung zum richtigen Impfen. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg
Der Impfkurs Eine Anleitung zum richtigen Impfen Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg 3. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 232 S. Paperback ISBN 978 3 609 51075 0 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht:
MehrÄnderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Umsetzung der Empfehlungen der STIKO vom August 2016
Publikation des Verordnungsmanagements in der PRO dem offiziellen Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Ausgabe 6 des Jahres 2017 Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur
MehrNationale Impfkampagnen : Wie kommen sie zustande und wem dienen sie? Zu den Aufgaben der STIKO und zur Praxis ihrer Arbeit
Nationale Impfkampagnen : Wie kommen sie zustande und wem dienen sie? Zu den Aufgaben der STIKO und zur Praxis ihrer Arbeit J. Leidel Erste Nationale Konferenz für differenziertes Impfen 01. -02. Oktober
MehrZusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli. Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli Vom 21. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis A. Tragende Gründe und Beschluss
MehrDurchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten. (Impfvereinbarung)
Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) Anlage zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen
Mehrdes Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli 2012
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli 2012 Vom 18. Oktober 2012 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat
MehrZusammenfassende Dokumentation
Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2015 und weitere Anpassungen Vom 27.
MehrEinleitung und Aktuelles aus der STIKO
Einleitung und Aktuelles aus der STIKO J. Leidel 7. Impftag NRW Dortmund, 21.10.2015 Themen: Aktueller Impfkalender. Was ist neu 2015? Warum gibt es nicht mehr Neues? Was ist in der Pipeline? Womit beschäftigt
MehrBeschluss. II. Die Tabelle in Anlage 1 zur SI-RL wird wie folgt geändert: 1. unbesetzt
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2017 und weitere Anpassungen Vom 17. November 2017 A. Der Gemeinsame
MehrI. Im Titel der Richtlinie wird die Angabe 20d Abs. 1 SGB V ersetzt durch die Angabe 20i Abs. 1 SGB V.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2015 und weitere Anpassungen Vom 27. November 2015 Der Gemeinsame
MehrImpfraten bei Kindern und Jugendlichen
Impfraten bei Kindern und Jugendlichen - aktuelle Ergebnisse der Untersuchungen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste im Land Brandenburg Abt. Gesundheit im LUGV Strategie in Brandenburg Gesicherte
MehrImpfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs
Impfungen Die HPV-Impfung Weitere Schutzimpfungen Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs Durch die Krebsvorsorge ist es gelungen, die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich zu verringern.
Mehrmit Wirkung zum 1. Januar 2018
V E R T R A G nach 132e SGB V über die Durchführung von S c h u t z i m p f u n g e n nach 20i Abs. 1 i. V. m. 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 2 Inhaltsverzeichnis
MehrVom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) Vom 24. November 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrImpfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen endlich umsetzen
Kinderärzte fordern Pflichtimpfung zum neuen Kindergarten- und Schuljahr Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen endlich umsetzen Berlin (7. August 2013) Mit Blick auf das neue Schuljahr und
MehrVerfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. Januar 2016 Fachbereich:
MehrIfSG und MedIpVO Impfschutz bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen
IfSG und MedIpVO Impfschutz bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen Hygieneforum 1. März 2018 Neumünster Dr. med. Anne Marcic Impfen als Maßnahme des Hygienemanagements Umsetzung von MedIpVO und 23a IfSG
Mehr1. Impfsituation in unserer Region 2. FSME - Update Juni 2008
Landratsamt/Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach. Impfsituation in unserer Region. FSME - Update Juni Impfungen zählen zu den einfachsten und wirkungsvollsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten.
MehrTabelle 9: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung
23. August 2018 Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 Robert Koch-Institut 371 6.10 Altersabhängige Empfehlungen zur Durchführung von Nachholimpfungen Tabelle 9: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen
MehrVORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13. Grundlagen der Immunologie 13
Inhaltsverzeichnis VORWORT 11 I. ALLGEMEINES 13 Grundlagen der Immunologie 13 Impfstoffe 15 Lebendimpfstoffe (Attenuierte Impfstoffe) 16 Totimpfstoffe (Inaktivierte Impfstoffe) 17 Passive Immunisierung
MehrKurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten
Infektionsepidemiologisches Landeszentrum INFEKT - INFO Ausgabe / 03, 9. August 03 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten Neue
MehrAufnahmevertrag Hort
Aufnahmevertrag Hort 1. Angaben zum Kind 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge Aufnahmedatum sowie Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummern der Leitung
MehrVor Infektionen schützen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2011/2012 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Eigenschaften wirksamer Impfstoffe Sicherheit Schutz Praktische Gesichtspunkte Impfstoff Dauerhaftigkeit
MehrIn allen anderen Fällen sind Schutzimpfungen nach Satz 1 von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO- Empfehlungen August 2016 und weitere Anpassungen Vom 1. Dezember 2016 Der Gemeinsame
MehrDabei ist einer Untersuchung zufolge jeder zehnte Erwachsene
Neue Umfrage zeigt: Viele Erwachsene haben keinen ausreichenden Impfschutz gegen Pertussis und Poli Viele Erwachsene haben keinen ausreichenden Impfschutz gegen Pertussis und Polio Patientenkontakte zur
MehrAnlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Historie und Zukunft von Schutzimpfungen 1 K. Cichutek, J. Scherer, U. Heininger u. H. Spiess
1 Historie und Zukunft von Schutzimpfungen 1 K. Cichutek, J. Scherer, U. Heininger u. H. Spiess Vergangenheit 1 Gegenwart 4 Zukunft 5 Literatur 7 2 Immunität und Schutzimpfungen 8 C. Meyer u. F. Zepp Das
MehrBekanntmachung in: GMBl Nr , 23. Dezember 2014, S Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl Nr. 23, 7. Juli 2017, S. 407
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018 Vom 22. November 2018 Inhalt 1. Rechtsgrundlage...
MehrLetzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18
Anlage Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder
MehrImpfen beim Personal im Gesundheitswesen. Sabine Wicker - September 2018
Impfen beim Personal im Gesundheitswesen Sabine Wicker - September 2018 Interessenskonflikt Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Vorsitzende der Nationalen Verifizierungskommission
MehrLetzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18
Anlage en Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder
MehrJuLiKreis-und Bezirksverbände
KINDESWOHL SCHÜTZEN Recht auf Impfung für alle Kinder Dr. rer. nat. Patrick M. Guidato INHALT Wie kam es zum Beschluss? Der Beschluss Das Echo Die Grundlage des Beschlusses Argumente Wie sähe eine Umsetzung
MehrAufnahmevertrag Kindergarten
Aufnahmevertrag Kindergarten 1. Angaben zum Kind 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge Aufnahmedatum (Beginn der Eingewöhnung) sowie Änderungen der Anschrift
MehrVor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen
Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2009/10 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Impfreaktion z.b.
MehrImpfraten Wilhelmshavener Schüler unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Impfraten Wilhelmshavener Schüler unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) Bericht des Gesundheitsamtes der Stadt Wilhelmshaven Datenstand: Dezember 2010 veröffentlicht:
MehrImpfen bei unbekanntem Impfstatus
Impfen bei unbekanntem Impfstatus Kirsten Wittke Inst. Med. Immunologie, CVK 27.2.2016 Nur dokumentierte Impfungen zählen!!! Impfen bei unbekanntem Impfstatus 1. Grundsätze 2. Vorgehen bei fehlender Impfdokumentation
MehrSCHNELLER ALS JEDE EPIDEMIE: IMPFEN IN DER APOTHEKE.
SCHNELLER ALS JEDE EPIDEMIE: IMPFEN IN DER APOTHEKE. Sie In allen Lebensphasen je nach Alter und Situation schützen Impfungen vor möglicherweise gravierenden Krankheiten. Lassen Sie sich von Ihrer Apothekerin
Mehrdes Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2013 Vom 5. Dezember 2013 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Stand: Juli 2009 Vom 15. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis
MehrVerstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche
Verstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche Im Rahmen der 11. europäischen Impfwoche, die im heurigen für den Zeitraum
MehrGesundheitsforum 2010 Berlin. Impfschutz. Ein wichtiger Faktor zur Gesundheitsvorsorge im Alter. Dr. med. Klaus- J.Volkmer Buchholz / Nordheide
Gesundheitsforum 2010 Berlin Impfschutz Ein wichtiger Faktor zur Gesundheitsvorsorge im lter Dr. med. Klaus- J.Volkmer Buchholz / Nordheide Impfkalender (Standardimpfungen) nach STIKO, Stand Juli 2010
MehrImpfkompendium. 8., vollständig überarbeitete Auflage Buch. 352 S. Gebunden ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm
Impfkompendium Bearbeitet von Heinz Spiess, Ulrich Heininger, Wolfgang Jilg, Klaus Cichutek, Christoph Conrad, Maia Funk-Baumann, Walter H. Haas, Christoph Hatz, Friedrich Hofmann, Brigitte Keller-Stanislawski,
MehrDienstvorschrift Impfschutz im Technischen Hilfswerk (DV Impfschutz)
Dienstvorschrift Impfschutz im Technischen Hilfswerk () Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz Provinzialstraße 93 53127 Bonn Aktenzeichen: Z4/108-05-03
MehrImpfschutz für (medizinisches) Personal. 9. LARE-Symposium , LGL/ Oberschleißheim
Impfschutz für (medizinisches) Personal 9. LARE-Symposium 05.12.2018, LGL/ Oberschleißheim Umsetzung von 23a IfSG A. Marcic, Kiel Impfungen für Personal in med. Einrichtungen Patientenschutz und Individualschutz
MehrKeine Interessenkonflikte
Keine Interessenkonflikte DÄ 10/ 08.03.2019 24.04.2019 Impfen nach Plan 3 Spahn-Vorschlag Warum Deutschland eine Impfpflicht bra Exklusiv für Abonnenten Die Regierung macht einen neuen Anlauf, u https://www.who.int/emergencies/ten-threats-to-global-health-in-2019
MehrBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Merkblatt für Schulen zum Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie unbegleiteten Minderjährigen in Bezug auf mögliche Infektionsgefährdungen
MehrAufnahmevertrag Krippe
Aufnahmevertrag Krippe 1. Angaben zum Kind 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge Aufnahmedatum (Beginn der Eingewöhnung) sowie Änderungen der Anschrift oder
MehrTragende Gründe. Vom 27. November 2015
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2015 und weitere Anpassungen Vom 27. November 2015
Mehrüber die Durchführung von Schutzimpfungen
V E R T R A G zwischen der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse 1) - vertreten durch den Vorstand - (nachstehend AOK genannt) und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten durch
MehrImpfen ab neue Abrechnungsnummern
Vertragspolitik und Strategie Telefon: 01805 / 909290-10* Fax: 01805 / 909290-11* info@kvb.de vus-pessama *0,14 pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen
MehrTragende Gründe. Vom 7. März 2019
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zoster-subunit- Totimpfstoff
MehrKompetenzerwerb im Berufsschulunterricht
Kompetenzerwerb im Berufsschulunterricht OStRin Anke Wübker StRin Dr. Sonja Uhlig Beispiel Impfung als Maßnahme primärer Prävention Unterrichtsreihe für eine Fachstufe 2 des Ausbildungsberufes Medizinischer
MehrFragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien
Fragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien Bitte zutreffende Antwort(en) ankreuzen und/oder die erbetenen
MehrDas aktuelle Wiener Impfkonzept. OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler,
Das aktuelle Wiener Impfkonzept OSR Dr. in Karin Spacek OPhysR Dr. in Ursula Karnthaler, Masern Situation Österreich/Wien 2019 n = Ö: 31/W: 1 Quelle: AGES/BMASGK www.sozialministerium.at Masernimpfungen
MehrMai Schutzimpfungen
Mai 2015 Schutzimpfungen Impressum Inhalte: Hannah Heuskel Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz Sozialverband
MehrGrippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt!
Grippeschutz nicht vergessen. Impfen nützt impfen schützt! Grippe die unterschätzte Gefahr. Jedes Jahr suchen viele Personen wegen einer Influenza oder einer grippeähnlichen Erkrankung eine Arztpraxis
MehrImpfungen nach Nierentransplantation. was ist wichtig und sinnvoll? Patientenseminar 2019, Mira Choi
Impfungen nach Nierentransplantation was ist wichtig und sinnvoll? Patientenseminar 2019, Mira Choi Entstehung von Infektionskrankheiten Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung klinischer Nutzen der
MehrInfektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden
Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:
MehrMutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Ursula Höfer, Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Amt für Arbeitsschutz Hamburg 1 2 Die Biostoffverordnung gilt für Arbeitnehmerinnen
MehrNeue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Hepatitis B
Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Hepatitis B Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Berlin, 26.-28. März 2014 Dr. med. Cornelius Remschmidt
MehrMein Impfschutz Arbeitsblatt
Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Die Sch recherchieren im Rahmen einer Hausaufgabe, gegen welche Krankheiten sie geimpft sind. Sie bringen den eigenen Impfausweis mit in die Schule. Ziel Die Sch diskutieren
MehrSchutzimpfungen Stand:
Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie
MehrDaneben werden von der STIKO folgende Impfungen in Deutschland für bestimmten Risikogruppen empfohlen:
Impfen Die von uns empfohlenen und durchgeführten Impfungen entsprechen stets den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut Berlin (STIKO). Jeder sollte einen ausreichenden
MehrHerwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen. SpringerWienNewYork
Herwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen SpringerWienNewYork Autorenverzeichnis XVII I. Allgemeine Vakzinologie Kurze Einführung in die Immunologie bei Impfungen (O.
MehrAbrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016
en Diphtherie - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre* Diphtherie 89100A 89101A 89100B 89101B 89100R 89101R Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) 89102A 89102B 89102R Haemophilus influenzae Typ b - Säuglinge
MehrImpfen in Deutschland. Viele kennen ihren aktuellen Impfschutz nicht Mehrheit der Bevölkerung für Impfpflicht gegen Masern
Allensbacher Kurzbericht 15. November 2013 Impfen in Deutschland Viele kennen ihren aktuellen Impfschutz nicht Mehrheit der Bevölkerung für Impfpflicht gegen Masern Mit einer groß angelegten Plakatkampagne
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2013
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2013 Vom 5. Dezember 2013 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...
MehrAmt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol. Impfungen. Informationsblatt für den Kindergarten
Amt der Tiroler Landesregierung - Landessanitätsdirektion für Tirol Impfungen Informationsblatt für den Kindergarten Was sind Impfungen? Aktive Schutzimpfungen sind Vorbeugungsmaßnahmen gegen viele verschiedene
Mehr2. was die Landesregierung und die im Gesundheitswesen Beteiligten unternehmen, um die Zahl der Geimpften weiter zu erhöhen,
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1073 12. 06. 2002 Antrag der Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Schutzimpfungen in Baden-Württemberg
MehrSchutzimpfungen Stand:
Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie
MehrBerufliche Indikationen (Impfung zu Lasten der GKV nur, wenn nicht in Spalte 3 genannt):
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlungen August 2017 und weitere Anpassungen Vom 17. November 2017 A. Der Gemeinsame
MehrSchutzimpfungen Stand:
Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie
MehrKrank im Kindergarten
Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG mit Polio-Salk Mérieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zur Verordnung von Impfstoffen
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Arzneimittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zur Verordnung
MehrImpfschutz bei Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 2013
Dr. Dörte Wichterich und Rotraud Rasch 20. August 2014 für die AG der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste Schleswig-Holstein c/o Fachdienst Gesundheit des Kreises Schleswig-Flensburg Moltkestraße 22-26
MehrExperten-Umfrage: Impfungen und Impfverhalten
Experten-Umfrage: Impfungen und Impfverhalten 1 Eine Studie im Auftrag des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller ( (VFA) 12. Zielsetzung 2 Ziel der Umfrage ist es, die Öffentlichkeit über die Entwicklung
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014 in Deutschland 2004/2009/2014 100 2004 2009 2014 Impfquote in 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrWie häufig sind respiratorische Infekte beim Personal und was wird auf den Patienten übertragen?
Wie häufig sind respiratorische Infekte beim Personal und was wird auf den Patienten übertragen? Selbst deutlich höherem Expositions-, Infektions-und auch Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Die Symptome sind
MehrLIVE-Chat mit Frau Dr. med. Martina Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Soziales und Gesundheit M-V (LAGUS)
LIVE-Chat mit Frau Dr. med. Martina Littmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Soziales und Gesundheit M-V (LAGUS) Am 24. Februar 2010 fand im Rahmen der Familienbotschaft-MV ein weiterer
Mehr