Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Langenhagen zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Langenhagen zum"

Transkript

1

2

3 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Bericht über die Prüfung Jahresabschlusses der Stadt Langenhagen zum

4 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Inhaltsverzeichnis Ziffer Bezeichnung Seite 1. Allgemein 5 2. Prüfungsauftrag und Prüfungsgegenstand 6 3. Grundsätzliche Feststellungen Lage der Stadt Langenhagen Finanzwirtschaftliche Lage und Haushaltswirtschaft Finanzwirtschaftliche Risiken Unregelmäßigkeiten Abwicklung vorangegangener Prüfungsberichte Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss Rechenschaftsbericht Feststellungen und Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft Haushaltsplanverfahren Einhaltung Haushaltsplanes Kassenwesen Gesamtaussage Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage Jahresabschlusses Wesentliche Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen Aufgliederungen und Erläuterungen Vermögens und Schuldenlage Ertrags und Finanzlage Kennzahlen Prüfungsvermerk 29 2

5 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bilanz der Stadt Langenhagen zum Seite 30 Anlage 2 Ergebnisrechnung 2010 Seite 33 Anlage 3 Finanzrechnung 2010 Seite 34 Anlage 4 Vollständigkeitserklärung Seite 36 3

6 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Abkürzungsverzeichnis DA Dienstanweisung GemHKVO Verordnung über die Aufstellung und Ausführung Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der Doppik (Gemeindehaushalts und Kassenverordnung) LSKN Lanbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen MI Ministerium für Inneres und Sport Lan Niedersachsen Nds. GVBl. Niedersächsisches Gesetz und Verordnungsblatt Nds. MBl. Niedersächsisches Ministerialblatt NGO Niedersächsische Gemeindeordnung OK.FIS.NKFW Bei der Stadt Langenhagen eingesetzte Haushalts und Kassensoftware für das neue kommunale Finanzwesen OS/ECM Bei der Stadt Langenhagen eingesetzte Archivierungssoftware RPA Rechnungsprüfungsamt der Stadt Langenhagen VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen 4

7 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Allgemeines Bei der Prüfung Jahresabschlusses 2010 waren die folgenden Rechtsgrundlagen, Regelungen und Festlegungen anzuwenden: Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom (Nds. GVBl. Seite 473) in der Fassung der Änderung vom (Nds. GVBl. Seite 462) Gemeindehaushalts und Kassenverordnung (GemHKVO) vom (Nds. GVBl. Seite 458) in der Fassung der Änderung (Nds. GVBl. Seite 490) Runderlass MI vom (Nds. MBl 2007 Seite 42) Übersicht über die Kontenklassen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom (Nds. MBl. Seite 757) Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom (Nds. MBl. Seite 757) Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom (Nds. MBl. Seite 757) Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom (Nds. MBl. Seite 757) Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen in der Fassung der Änderungsbekanntmachung LSKN vom (Nds. MBl. Seite 757) Die Prüfung Jahresabschlusses 2010, im Besonderen die Regel und Vergabeprüfungen während laufenden Jahres 2010, erfolgte unter Beteiligung von Antje Kappler (technische Prüferin), Klaus Moneke (Verwaltungsprüfer bis zum ), Jügen Ubrich (Amtsleiter bis zum ) und Wolfgang Zupp (Verwaltungsprüfer). 5

8 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Prüfungsauftrag und Prüfungsgegenstand Prüfauftrag Die Doppik wurde bei der Stadt Langenhagen zum Haushaltsjahr 2008 eingeführt. Die Prüfung doppischen Jahresabschlusses obliegt nach 119 NGO dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Gemäß 120 NGO ist der Jahresabschluss mit allen Unterlagen zu prüfen, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, ob die einzelnen Buchungsvorgänge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise gegründet und belegt sind, ob bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen gemeindlichen Geld und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde, ob das Vermögen richtig nachgewiesen wurde. Die Zusammenfassung der Bemerkungen fasst das Rechnungsprüfungsamt gemäß 120 Abs. 3 NGO mit diesem Schlussbericht zusammen. Ein Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der NGO in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beendigung aufzustellen. Bis zum auf das Haushaltsjahr folgende Jahr hat gemäß 101 NGO der Rat einen Beschluss zur Entlastung Bürgermeisters zu fassen. Beide gesetzlichen Vorgaben konnten für den Jahresabschluss 2010 nicht eingehalten werden. Prüfgegenstand Der Prüfung unterliegt der vom Bürgermeister vorgelegte Jahresabschluss. Dieser besteht gemäß 100 Abs. 2 NGO aus einer Ergebnisrechnung einer Finanzrechnung einer Bilanz und einem Anhang. 6

9 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Nach den gesetzlichen Regelungen im 100 Abs. 3 NGO sind dem Anhang beizufügen ein Rechenschaftsbericht eine Anlagenübersicht eine Schuldenübersicht eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. Der vorliegende Jahresabschluss erfüllt diese gesetzlichen Festlegungen. Nach 101 Abs. 1 Satz 2 NGO stellt der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abschlüsse fest. Diese Vollständigkeitserklärung ist diesem Bericht als Anlage 4 beigefügt. Eine nach 100 Abs. 4 NGO geforderte Zusammenfassung (Konsolidierung) ist in Langenhagen erst mit dem Abschluss 2012 notwendig, da der Rat kein früheres Datum festgelegt hat und somit die gesetzliche Reglung angewendet wird. 7

10 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Lage der Stadt Langenhagen Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde für den Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von ca. 16,9 Mio. veranschlagt. Insgesamt verlief das Haushaltsjahr 2010 positiver als erwartet. Die vorliegende Ergebnisrechnung schließt mit einen Überschuss von ,58 und die Finanzrechnung mit einem Überschuss von ,06 ab. Bei den Steuern und ähnlichen Erträgen hat es gegenüber dem Planansatz einen Minderertrag von ,27 gegeben. Dieser resultiert insbesondere aus verminderten Gewerbesteuererträgen. Der Bürgermeister hat am , zur Vermeidung eines Defizites, haushaltssichernde Maßnahmen verhängt. Danach durften die Budgets der Fachbereiche nur bis zu 90 % ihres Volumens ausgeschöpft werden. Um den Betrieb nicht zu gefährden, waren die folgenden Ausnahmen zugelassen worden Zahlungen, deren Höhe durch Gesetz oder bestehende Verträge festgelegt waren Zuschüsse an Verbände und Vereine Hochbauunterhaltung, Konto 4211 und 4213 Zahlungen, die unter den Beschluss Rates vom , Tagesordnungspunkt 5.2, Ziffer 10 fielen und die Zahlungen der budgetierten Einrichtung Schulen, Kitas, Ortsräte und Feuerwehr. Außerdem wurden alle mittelbewirtschaftenden Stellen aufgerufen, weiterhin sparsam zu wirtschaften und für ihren Bereich neue Sparmaßnahmen zu entwickeln alle Einnahmemöglichkeiten so früh wie möglich auszuschöpfen und bei allen Projekten, Maßnahmen usw. etwaige Folgekosten zu berücksichtigen und den Fachbereich Inneres frühzeitig zu beteiligen, insbesondere alle Sitzungsdrucksachen mit finanzieller Konsequenz zur Mitzeichnung vorzulegen. Entwicklung der Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Haushaltsansatz ,00 Ergebnis ,86 Einsparung ,14 8

11 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Die getroffenen haushaltssichernden Maßnahmen hatten bis Ende Bestand. Sie galten aber nicht für Auszahlungen Finanzhaushaltes. Übersicht über die wichtigsten Ertrags und Aufwandsveränderungen 2010 Wichtige Ertragsveränderungen Ansatz 2010 Ergebnis 2010 mehr/ weniger Steuern und Abgaben , , ,27 Kostenerstattung u. umlage , , ,11 sonstige ordentliche Erträge , , ,92 Summe , , ,54 Wichtige Aufwandsveränderungen Ansatz 2010 Ergebnis 2010 mehr/ weniger Aufwendungen Sach und Dienstleistungen , , ,14 Abschreibungen , , ,19 Transferaufwendungen , , ,93 Summe , , ,98 Aus den Übersichten ist erkennbar, dass die sonstigen ordentlichen Erträge mit einem Mehrertrag von ,92 gegenüber der Haushaltsplanung für das positive Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt verantwortlich sind. Dazu wird auf Seite 58 Rechenschaftsberichtes ausgeführt: In 2010 wurden die sonstigen ordentlichen Erträge von insgesamt rund 43,1 Mio. erzielt, das sind rund 38,9 Mio. über dem Planansatz. Diese resultieren mehrheitlich aus den unter Punkt angesprochenen Auflösungen von Einzelwertberichtigungen sowie den Auslösungen von Rückstellungen der einzelnen Organisationseinheiten Finanzwirtschaftliche Lage und Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft einer Stadt ist gemäß den Bestimmungen 82 NGO so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Dabei soll sie sparsam und wirtschaftlich geführt werden. Der Haushalt soll in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Vorgabe konnte für das Haushaltsjahr 2010 nicht erreicht werden. Der Haushalt schloss in der Planung mit einem Fehlbetrag ab. Da der voraussichtliche Fehlbetrag der Ergebnisrechnung nicht mit Überschussrücklagen verrechnet werden konnte und auch in der mittelfristigen Ergebnis und Finanzrechnung nicht bis 2012 ausgeglichen werden konnte, war für das Haushaltsjahr 2010 ein 9

12 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2010 wurde durch den Rat der Stadt Langenhagen am mit Mehrheit beschlossen. In diesem Konzept wurden zum größten Teil allgemeine Maßnahmen benannt, die durch die Stadt Langenhagen beeinflussbar waren. Allerdings wurden durch dieses Haushaltssicherungskonzept nicht alle gesetzlichen Anforderungen nach der NGO erfüllt. Aus diesem Grunde hat die Kommunalaufsicht der Region Hannover das beschlossene Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt und die Vorlage eines neuen Haushaltssicherungskonzeptes verlangt. Mit der Sitzungsdrucksache 2010/192 vom wurde dem Rat der Stadt Langenhagen ein neues Haushaltssicherungskonzept zu Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurden gemäß der Drucksache noch einmal alle möglichen Ressourcen der Verwaltung überprüft. Die daraus resultierenden Vorschläge sind in das neue vorgelegte Sicherungskonzept eingeflossen. Im neuen Haushaltssicherungskonzept sind konkrete Maßnahmen zur Einsparung benannt worden und die zeitlichen Auswirkungen aufgezeigt worden. Dadurch konnten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Rat der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am dem neuen Haushaltssicherungskonzept mit Mehrheit zugestimmt. Das Haushaltssicherungskonzept hat für das Haushaltsjahr 2010 im Ergebnishaushalt eine Verbesserung von vorgesehen. Diese war auf unterschiedlichen Konten in den Produkten Kultur und Wissenschaft und Kinder, Jugend und Familienhilfe geplant worden. Insgesamt konnte somit auf den für das Haushaltsjahr 2010 benannten Buchungskonten eine Verbesserung in Höhe von ,91 erreicht werden. Somit ist das Gesamtziel einer Verbesserung im Ergebnishaushalt übertroffen worden und konnte somit zu dem unter Ziffer 3.1 dargestellten positiven Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt beitragen Finanzwirtschaftliche Risiken Die Schulden der Stadt Langenhagen haben sich wie folgt entwickelt: Stand am Betrag Veränderung , , , , , , ,16 10

13 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Übersicht über die Laufzeiten der Schulden Stand am Restlaufzeit bis zu 1 Jahr bis zu 5 Jahr mehr als 5 Jahre , , , , , , , ,12 Es ist ersichtlich, dass die Stadt Langenhagen im Berichtszeitraum 2010 Schulden abgebaut hat. Der Abbau der Schulden erfolgte insbesondere bei den kurzfristigen Schulden. Diese Entwicklung ist als positiv zu werten. Der Abbau der kurzfristigen Schulden sollte weiterhin betrieben werden, da durch deren Tilgung die Liquidität eines höher belastet wird, als dieses bei langfristigen Krediten der Fall ist, da im einem kürzerem Zeitraum die Tilgung erfolgen muss. Bei einem langfristigen Kredit verteilt sich die Tilgungssumme auf die längere Laufzeit und ist somit in dem einzelnen Haushaltsjahr nicht so hoch. Auch im Rechenschaftsbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weiterhin der Schuldenabbau betrieben werden sollte, um die Belastungen für die zukünftigen Haushaltsjahre zu verringern. Dieser Meinung ist auch das Rechnungsprüfungsamt. Bei neuen Maßnahmen sind insbesondere die Folgekosten zu beachten, da sie eine Bindung von zukünftigen Mitteln bedeuten. Die Folgekosten gehören zu den Aufwendungen und können somit nur durch die Erträge gedeckt werden. Hier obliegen dem Rat der Stadt Langenhagen die kritische Betrachtung der Folgekosten und die Entscheidung, ob die neuen Belastungen bei den Aufwendungen in den zukünftigen Haushaltsjahren tragbar sind. 3.2 Unregelmäßigkeiten Im Haushaltsjahr 2010 konnten keine berichtspflichtigen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Die durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen von Vergabe, Regel oder Einzelprüfungen gegebenen Hinweise sind durch die Verwaltung berücksichtigt und beachtet worden. 11

14 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Abwicklung vorangegangener Prüfungsberichte Dienstanweisung Kassenwesen In den Berichten zu den vorherigen Jahresrechnungen wurde immer wieder die fehlende Dienstanweisung für den Kassenbereich angemahnt. Auch für das Berichtsjahr 2010 lag keine aktualisierte Fassung der Dienstanweisung vor. Die neue Dienstanweisung ist zum in Kraft getreten. Kontenrahmenplan Im Bericht Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2009 wurde auf Seite 17 darauf hingewiesen, dass der Kontenrahmenplan 2009 nicht eingehalten wurde. Auf die Ausführungen zum Kontenplan unter Ziffer 6.1 dieses Berichtes wird verwiesen. 12

15 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist der vom Bürgermeister vorgelegt Jahresabschluss. Es lagen vor: die Bilanz (Anlage 1) die Ergebnisrechnung Anlage 2) die Finanzrechnung (Anlage 3) und die nach 100 Abs. 3 NGO beizufügenden Anhänge. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben Rechnungsprüfungsamts gehört die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen. Dabei wurde die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung, die Vollständigkeit der Geschäftsvorgänge sowie deren richtige Erfassung und Verarbeitung geprüft. Ebenso unterlag der Prüfung die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze. Nach 120 Abs. 1 Satz 3 NGO kann das RPA die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen beschränken und die Prüftiefe selbst festlegen. Da es nicht möglich ist alle Geschäftsvorgänge zu prüfen, wurden die Buchungsbeleg und Buchungskonten stichprobenweise geprüft. Ebenso gehören zu den Pflichtprüfungen nach 119 Abs. 1 Nr. 4 NGO die Prüfungen der Vergaben vor der Auftragserteilung. Gemäß der Dienstanweisung für das Vergabewesen waren alle Vergaben mit einem Betrag über dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Übersicht über die VOL und VOB Vergaben, sowie Ing. und Architektenverträge 2010 Bereich freihändige beschränkte öffentliche Anzahl aller Ing. und Vergabe Vergabe Vergaben Vergaben Architektenverträge Grünanlagen Straßenbau Hochbau Entwässerung Sonstige Zusammen

16 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Bei Verstößen gegen das Vergaberecht erfolgten durch das Rechnungsprüfungsamt entsprechende Hinweise. Diese Hinweise wurden in der Folge durch die Verwaltung beachtet und die Vergabeverfahren entsprechend verändert oder auch aufgehoben. Über die Prüfungsergebnisse Rechnungsprüfungsamtes wurde der Rat der Stadt Langenhagen in den Vorlagen zu den Auftragsvergaben unterrichtet, wenn durch ihn die Entscheidung im Vergabeverfahren erfolgte. Auch im Berichtsjahr 2010 war das von der Bunregierung im Jahr 2009 verabschiedete Konjunkturprogramm II gültig. Die entsprechenden Maßnahmen waren im Haushaltsplan 2010 enthalten. Wie bereits im Vorjahr führte das Konjunkturprogramm zu einer Erhöhung der Vergaben bei der Stadt Langenhagen. Dieses verdeutlicht der Vergleich mit dem Jahr Übersicht über die VOL und VOB Vergaben sowie Ing. und Architektenverträge Jahr freihändige beschränkte öffentliche Anzahl aller Ing. und Vergabe Vergabe Vergaben Vergaben Architektenverträge Mit der Einführung Konjunkturpaketes II wurde gleichzeitig für investive Maßnahmen festgelegt, dass entgegen den Vergabevorschriften, Vergaben bis zu einem Betrag von ohne eine besondere Begründung freihändig vergeben werden durften. Im VOBBereich durften weiterhin Vergaben bis zu beschränkt ausgeschrieben werden. Eine besondere Begründung war auch in diesen Fällen nicht notwendig. Nach der DA für das Vergabewesen waren freihändige Vergabe ohne Begründung nur bis und beschränkte Vergaben nur bis möglich. Mit der vereinfachten Vergabemöglichkeit lässt sich in den Jahren 2009 und 2010 die hohe Zahl der freihändigen Vergaben und die Reduzierung der Zahl der öffentlichen Ausschreibungen erklären. Obwohl die getätigten Vergaben, wegen der Anwendung der vereinfachten Vergabemöglichkeit, in Bezug auf die Vergabeart rechtlich nicht zu beanstanden waren, hätte sich das Rechnungsprüfungsamt eine höher Anzahl von öffentlichen Vergaben gewünscht. Durch eine öffentliche Ausschreibung haben neue und auch bisher unbekannte Bieter die Chance sich am Wettbewerb zu beteiligen. Durch diesen erweiterten Bieterkreis muss sich der Bieter einem größeren Wettbewerb stellen und es kommt in der Folge auch zu besseren Ausschreibungsergebnissen für den Ausschreibenden betrug der Anteil der öffentlichen Vergaben an der Gesamtzahl der Vergaben 43 %, im Haushaltsjahr 2010 nur noch 13 %. 14

17 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 In den Jahren 2009 und 2010 hat sich die Gesamtauftragssumme der Vergaben im Hochbaubereich drastisch erhöht. Dieses wird durch die folgende Tabelle deutlich. Übersicht über die Auftragssummen der bauenden Bereiche (Hoch, Tiefbau und Grünflächen) für Vergaben Jahr Gesamtbetrag Anteil Hochbau , , , , , ,74 In der o.g. Tabelle sind noch keine Kosten für den Neubau Schulzentrums enthalten. Die Zahl der Architekten und Ingenieurverträge hat sich in den Jahren 2008 bis 2010 von 64 auf 50 verringert. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass sich auch die Auftragssummen entsprechend verringert haben. Übersicht über die Auftragssummen der bauenden Bereiche (Hoch, Tiefbau und Grünflächen) für Ingenieur und Architektenverträge Jahr Gesamtbetrag Anteil Hochbau , , , , , ,59 In dem Betrag für den Anteil Hochbau im Jahr 2010 ist ein Betrag von ,38 für Ingenieursund Architektenleistungen für den Neubau Schulzentrum enthalten. Als Beispiele für große und teure Maßnahmen seien die folgenden Architekten und Ingenieurverträge genannt, die im Haushaltsjahr 2010 geschlossen wurden: Maßnahmen Vertragssummen Erweiterung Schulzentrums 1. Bauabschnitt) rd Technische Ausrüstung HLS Küchentechnik) rd Elektrotechnik rd Neubau der Sporthalle in Kaltenweide Generalplanervertrag rd Kanalsanierung und Renovierung diversen Straßen rd

18 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Erneuerung der BHKW Anlage rd auf der Zentralkläranlage Langenhagen FriedrichEbertSchule Innenraumsanierung nebst techn. Anlagen rd Erarbeitung Landschaftsplans Lgh. rd Das hohe Auftragsvolumen der Ing. und Architektenverträge ist, neben den geplanten großen Maßnahmen (z.b. dem Anbau am Schulzentrum), auch in den zusätzlichen Maßnahmen für das Konjunkturpaket II zu sehen. Maßnahmen im Rahmen dieses Paketes wurden nur gefördert, wenn sie zusätzlich durchgeführt wurden. Dieses bedeutet, dass zusätzliche Kräfte für die Bewältigung der Aufgabe mobilisiert werden mussten. Bei der Stadt Langenhagen wurden die zusätzlichen Aufgaben zu einem großen Teil mit der Hilfe von externen Kräften bewerkstelligt. Im Haushaltsjahr 2010 ist ein zahlenmäßiger Rückgang der neuen Verträge zu verzeichnen. Allerdings sind in diesem Zeitraum insbesondere die großen Maßnahmen und Projekte fremd vergeben worden. Angesichts der Gesamthöhe der Honorare hätte geprüft werden müssen, ob es nicht wirtschaftlicher und möglich gewesen wäre, für einen befristeten Zeitraum Ingenieure bzw. Architekten befristet und projektbezogen einzustellen. Dem Rechnungsprüfungsamt sind derzeit keine Maßnahmen oder Projekte bekannt, in denen eine derartige Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wurde. Zukünftig sollte bei größeren Projekten eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. 16

19 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz Der Rat der Stadt Langenhagen hat die Einführung der Doppik zum beschlossen. Gemäß den Festlegungen 60 GemHKVO war somit zum die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Beschluss Rates über die Eröffnungsbilanz zum erfolgte in der Sitzung am Die erste Eröffnungsbilanz kann gemäß 61 GemHKVO bis zum vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss aus folgenden Gründen geändert werden: Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der ersten Eröffnungsbilanz eine Bilanzposition, ausgenommen die Nettoposition, zu Unrecht nicht angesetzt oder mit einem unzutreffenden Wert versehen worden ist, so wird, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt, der unterlassene Ansatz in der späteren Bilanz nachgeholt oder der Wertansatz berichtigt. Zwischenzeitliche Jahresabschlüsse werden nicht berichtigt. Wie in den vorangegangenen Jahren sind auch im Jahr 2010 Änderungen der Eröffnungsbilanz 2008 vorgenommen worden. Diese Änderungen sind im Anhang G erläutert worden. So wurden zum Beispiel Wertberichtigungen bei Grundstücksflächen durchgeführt. Gemäß 61 Abs. 2 GemHKVO werden die Berichtigungen entsprechend ihrer Auswirkung bei der Bilanzposition für die Nettoposition, bei der Bewertungsrücklage oder bei dem Sonderposten Bewertungsausgleich angebracht. Mit der Erläuterung im Anhang gilt die Eröffnungsbilanz als geändert. Die zwischenzeitlich durchgeführten Jahressabschlüsse werden durch diese Berichtigungen jedoch nicht geändert. 5.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Der vorliegende Jahresabschluss 2010 ist der dritte doppische Abschluss. Wie bereits in den Vorjahren wurde er mit Hilfe Programms OK.FIS.NKFW erstellt. Dieses Programm wird durchgängig für die Bereiche Haushaltsplanung, Kassen und Vermögensverwaltung eingesetzt. Alle Kassenanordnungen und die zahlungsbegründenden Unterlagen werden eingescannt und mit Hilfe Dokumentenarchivprogramm OS/ECM verwaltet. In beiden Programmen sind für alle Prüfer Rechnungsprüfungsamtes unbeschränkte Lesezugriffe eingerichtet. Da eine Vollprüfung zeitlich nicht möglich ist, wurde in Stichproben geprüft. Bei Stichproben wurde die Recht und Ordnungsmäßigkeit von Zahlungen geprüft. Die Stichproben erfolgten bereits 17

20 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 während laufenden durch alle unter Ziffer 1 genannten Prüfer Rechnungsprüfungsamtes. Alle zur Prüfung notwendigen Nachweise wurden vorgelegt und Nachfragen ausnahmslos beantwortet. Es konnten keine zu berichtenden Verstöße gegen die Recht oder Ordnungsmäßigkeit festgestellt werden. 5.3 Jahresabschluss Die Gemeinde hat für je Haushaltsjahr den Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen ( 100 Abs. 1 NGO). Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dieser besteht aus dem Rechenschaftsbericht, einer Anlagenübersicht, einer Schuldenübersicht, einer Forderungsübersicht und einer Übersicht der übertragenen Haushaltsermächtigungen. Im Anhang sind gemäß 55 Abs. 2 GemHKVO insbesondere anzugeben und zu erläutern: die auf die Ergebnisrechnung sowie der Vermögensrechnung und der Bilanz angewandten Bilanzierungs und Bewertungsmethoden, Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs und Bewertungsmethoden mit Begründung, wobei deren Einfluss auf die Vermögens, Ertrags und Finanzlage gesondert darzustellen ist, Art und Höhe der wesentlichen außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungswerte, Haftungsverhältnisse, die auch dann anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können und noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt angegeben werden. Die o. g. gesetzlichen Anforderungen werden durch den vorliegenden Jahresabschluss 2010 erfüllt. 18

21 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Rechenschaftsbericht Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage der Gemeinde darzustellen. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen Bild vermitteln. Im Bericht ist ein Überblick über die Haushaltswirtschaft abgeschlossenen zu geben. Der Rechenschaftsbericht soll auch Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss eingetreten sind, und zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung darstellen ( 57 Abs. 2 GemHKVO). Diese gesetzlichen Anforderungen werden durch den vorliegenden Rechenschaftsbericht erfüllt. Im Rechenschaftsbericht wird ausgeführt, dass die Auswirkungen der Konjunkturkrise Langenhagen offenbar nicht so lang anhaltend, wie erwartet getroffen haben. Gleichzeitig wird aber auf Seite 88 darauf hingewiesen, dass die kommenden Jahre weiterhin von Konsolidierungsbemühungen geprägt sein werden. Übersicht über die Jahresfehlbeträge Jahr Jahresfehlbetrag kumulierte Beträge , , , , , ,09 Nach Abschluss 2010 gibt es somit einen kumulierten Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von ,195,09. Auch aus der Sicht Rechnungsprüfungsamtes müssen die Konsolidierungsbemühungen weiterverfolgt werden, da auch in den folgenden Jahren mit Fehlbeträgen zu rechnen ist. Gemäß dem Haushaltssicherungsbericht 2010 wird mit einem weiteren Anstieg der kumulierten Fehlbeträge gerechnet. 19

22 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Feststellungen und Erläuterungen zur Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltsplanverfahren Aufstellungsverfahren Am hat der Bürgermeister den Haushalt in den Rat der Stadt Langenhagen zur Beratung eingebracht. In seiner Sitzung am hat der Rat den Haushalt 2010 mit Mehrheit beschlossen. Anschließend erfolgte die Vorlage Haushalts bei der Kommunalaufsicht der Region Hannover. Erst am erhielten die Haushaltssatzung und somit auch der Haushaltsplan die Rechtkraft. Ab diesem Tag traten auch die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach 88 NGO außer Kraft. Gemäß 86 NGO soll die Haushaltssatzung der Kommunalaufsicht einen Monat vor Beginn betreffenden vorgelegt werden. Diese Frist wurde 2010 nicht eingehalten. Vorläufige Haushaltsführung Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung konnte die Verwaltung nur eingeschränkt arbeiten, da die gesetzlichen Vorgaben 88 NGO gelten. Dort ist in Absatz 1 folgen festgelegt: Ist die Haushaltssatzung bei Beginn noch nicht rechtswirksam ( 84 Abs. 3 Satz 1 NGO), so dürfen Gemeinden Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, und in diesem Rahmen insbesondere Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, Abgaben nach den in der Haushaltssatzung Vorjahres festgesetzten Sätzen erheben, Kredite umschulden. Für die Praxis bedeutet dieses, das die Verwaltung in dieser Zeit nur mit angezogener Handbremse arbeiten kann, da eine Vielzahl der Maßnahmen nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen. Für das gesamte Jahr 2010 angemeldete Maßnahmen müssen dann statt in 12 Monaten in entsprechend weniger Monaten erledigt werden. In Haushaltsjahren mit einem späteren Inkrafttreten der Haushaltssatzung kommt es in der Folge zu Arbeitsverdichtungen bis dahin, dass nicht alle Aufträge/Maßnahmen abgearbeitet werden können 20

23 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Eine solche Situation war auch im Haushaltsjahr 2010 gegeben. Nach dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 standen statt 12 nur noch rund 7 Monate für die Umsetzung zur Verfügung. Es erscheint fraglich, dass in der verbleibenden Zeit alle Maßnahmen abgearbeitet werden können. Auch hierdurch könnte sich die Zahl der Ingenieur und Architektenverträge erklären lassen. Im Haushaltsjahr 2010 wurden von den 50 abgeschlossenen Verträgen 38 Verträge erst nach geschlossen. Es sollte möglichst darauf hingewirkt werden, dass die Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft gar nicht oder nur kurz angewendet werden muss. Kontenrahmenplan Auch im Haushaltsjahr 2010 wurde der verbindliche Kontenrahmenplan Jahres 2010 nicht angewendet. Dieses Vorgehen wird im Anhang G in Ziffer 1.1 durch die Verwaltung erläutert. Wie bereits im Bericht Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresanschluss 2009 ausgeführt wurde, wird ab dem Haushaltsjahr 2013 der jeweils gültige vom Ministerium für Inneres herausgegebene Kontenrahmenplan verwendet werden. Da dem Rechnungsprüfungsamt keine neuen rechtlichen Erkenntnisse vorliegen und der Grund für die Nichtanwendung Kontenrahmenplanes 2010, wie im Jahr 2009, weiterhin auf der technischen Unmöglichkeit beruhte, bleibt das Rechnungsprüfungsamt bei der gleichen Wertung (auf die Ausführungen hierzu im Bericht 2009 wird hingewiesen). Deshalb wird weiterhin keine Einschränkung Prüfungsvermerks als notwendig angesehen. Controlling Im 21 GemHKVO wird als hauswirtschaftliches Instrument die Steuerung geregelt. Im Absatz 1 wird ausgeführt: Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung setzt die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen insbesondere die Kosten und Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen ein. Das Controlling ist gemäß 59 Nr. 13 GemHKVO ein unterstützen Instrument für die Führungs und Entscheidungsträger zur Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftsführung, mit dem durch die Bereitstellung und Auswertung geeigneter Informationen, insbesondere aus dem Rechnungswesen, das Erreichen gesetzter Ziele gesichert werden soll. Die vollständige Einrichtung Controllings ist bei der Stadt Langenhagen noch nicht abgeschlossen, aber nach derzeitigem Stand für das Haushaltsjahr 2014 geplant. 21

24 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Einhaltung Haushaltsplanes Nach 82 Abs. 4 NGO soll der Haushalt in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Wie im Vorjahr konnte diese Forderung Gesetzgebers nicht erfüllt werden. In den Berichten zu den Jahresrechnungen 2008 und auch 2009 hat das Rechnungsprüfungsamt auf die relativ hohen Haushaltsreste hingewiesen. Die Haushaltsreste haben sich in absoluten Zahlen wie folgt entwickelt Entwicklung der übertragenen Haushaltsreste Jahr Ergebnishaushalt Finanzhaushalt , , , , , ,28 Aus dieser Entwicklung lässt sich ablesen, dass das Konjunkturpaket II die Höhe der Reste im Jahr 2009 beeinflusst hat. Bereits im Jahr 2010 konnte der Betrag der Haushaltsreste entscheidend verringert werden. Gemäß 26 Abs. 4 in Verbindung mit 25 Abs. 2 GemHKVO werden die gebildeten Haushaltsreste in der Haushaltsüberwachungsliste für das Folgejahr vorgetragen. Dadurch verstärken sie die Haushaltsermächtigung für das Folgejahr. Es erfolgt keine Buchung auf dem jeweiligen Buchungskonto im Jahr der Haushaltsrestbildung. Somit wirkt sich die Bildung Restes nicht auf das Ergebnis Jahres aus. Bei der Inanspruchnahme im Folgejahr wirken sich jedoch die Buchungen auf das Jahresergebnis Folgejahres aus. Dadurch wird dieses Jahresergebnis schlechter ausfallen. Aus diesem Grunde sollten die Haushaltsreste eines so gering wie möglich sein. Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen Neben den Haushaltsresten belasten auch die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen die künftigen Haushaltsjahre. Diese haben sich wie folgt entwickelt: Betrag in der Bilanz ,26 Betrag in der Bilanz ,07 Betrag in der Bilanz ,55. 22

25 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Die hohen Beträge in den Jahren 2009 und 2010 sind mit großen Maßnahmen und auch der Umsetzung Konjunkturpaktes II zu erklären. 6.3 Kassenwesen Prüfungen im Bereich Kassenwesens haben keine Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Jedoch muss wie in den Jahren 2008 und 2009 erwähnt werden, dass es auch im Haushaltsjahr 2010 keine aktuelle Dienstanweisung für das Kassenwesen gegeben hat. Die Dienstanweisung ist erst zum in Kraft getreten. 23

26 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Gesamtaussage Jahresabschlusses 7.1 Feststellungen zur Gesamtaussage Jahresabschlusses Das Haushaltsjahr 2010 schließt wie folgt ab im Ergebnishaushalt mit ,58 im Finanzhaushalt mit ,06 Stand der Schulden ,13. Mit einer weiteren positiven Entwicklung der Haushaltswirtschaft wird gemäß den Aussagen im Rechenschaftsbericht gerechnet. Allerdings wird dort kritisch ausgeführt: Die Haushalte der kommenden Jahre werden in Anbetracht der beschriebenen Situation von Konsolidierungsbemühungen geprägt sein müssen. Es sind alle Möglichkeiten zu nutzen, ein weiteres Ansteigen der Verschuldung der Stadt Langenhagen zu vermeiden; ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen ist insbesondere unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit unbedingt erforderlich. Dies ist die Herausforderung, der sich alle Beteiligten bei der Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren stellen müssen. Diesen Ausführungen schließt sich das RPA an. Diese Aussage bedarf jedoch auch der konsequenten Umsetzung durch die Verwaltung und letztendlich auch durch den Rat der Stadt Langenhagen. Bereits bei der Aufstellung sollte durch die Verwaltung versucht werden, dem Rat einen ausgeglichen Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Jahresabschluss 2010 stellt unter Beachtung der Grundsätze ordentlicher Buchführung und unter Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen die tatsächlichen Vermögens, Ertrags und Finanzlage der Stadt Langenhagen dar. 7.2 Wesentliche Bilanzierungs und Bewertungsgrundlagen Im Anhang G Berichtes über den Jahresabschluss zum wird die Vorgehensweise bei der Bewertung und Bilanzierung erläutert. Dort wird darauf hingewiesen, dass in einigen Fällen die Nutzungsdauer bei den Abschreibungen verändert worden ist. Das Verfahren für die Ermittlung der Nutzungsdauern bei Abschreibungen ist gesetzlich geregelt. Im 47 Abs. 3 GemHKVO ist dazu folgen festgelegt: 24

27 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Für die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen gibt das für Inneres zuständige Ministerium eine Abschreibungstabelle vor. Von dieser kann mit einer Begründung die im Anhang zum Jahresabschluss dokumentiert wird, abgewichen werden. Wird durch eine aktivierungspflichtige Instandsetzung Vermögensgegenstan eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht, so wird die Restnutzungsdauer aufgrund einer Schätzung neu bestimmt; entsprechend wird verfahren, wenn infolge einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Verkürzung der Nutzungsdauer eintritt. Auch im Haushaltsjahr 2010 wurden die neugebauten Straßen mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren in die Anlagenbuchhaltung übernommen. Als Beispiele seien hier die Straßen der HeleneWeberWeg, die Holstenstraße und die Gleiwitzerstraße genannt. Derzeit liegen dem Rechnungsprüfungsamt keine Erkenntnisse vor, die eine Veränderung oder Berichtigung der Nutzungsdauer erfordern. Sollten sich generelle oder in Einzelfällen neue Erkenntnisse ergeben, müssen die Nutzungsdauern und somit die Abschreibungen entsprechend verändert und angepasst werden. Gemäß 37 GemHKVO sind je Haushaltsjahr Inventuren durchzuführen. Sie sind in Form einer körperlichen Bestandsaufnahme durchzuführen. Von der körperlichen Bestandsaufnahme kann unter den Voraussetzungen 38 GemHKVO abgesehen werden. Diese Vereinfachung gilt nicht für Vorräte und kann in Form der Buchinventur bei den Beständen immateriellen Vermögens, Sachvermögens, Finanzvermögens, der Schulden und der Rückstellungen durchgeführt werden. Dabei muss durch das Fortschreibungsverfahren sichergestellt sein, dass der Bestand zum Abschlusstag auch ohne körperliche Inventur festgestellt werden kann. Erforderliche Inventuren der Vorräte sind erfolgt. Seitens Rechnungsprüfungsamtes konnten keine Verstöße gegen die die Inventurvorschriften festgestellt werden. 25

28 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Aufgliederungen und Erläuterungen 8.1 Vermögens und Schuldenlage Der Schuldenstand der Stadt Langenhagen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum ,13 Jahresabschluss zum ,29 Jahresabschluss zum ,01 Eröffnungsbilanz zum ,09 Das Sachvermögen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum ,09 Jahresabschluss zum ,97 Jahresabschluss zum ,85 Eröffnungsbilanz zum ,54 Das Finanzvermögen hat sich wie folgt entwickelt: Jahresabschluss zum ,19 Jahresabschluss zum ,75 Jahresabschluss zum ,15 Eröffnungsbilanz zum ,58 Betrachtet man die oben aufgeführten Zahlen und die Entwicklung, so ist ersichtlich, dass sich die Schulden vom bis zum um 42,27% verringert haben. In der gleichen Zeit wurde dem gegenüber das Gesamtvermögen nur um 8,52 % verringert. Auf den ersten Blick könnten diese Zahlen als positiv angesehen werden. Diese Sichtweise muss jedoch bei der Ansicht der absoluten Zahlen revidiert werden, da der Gesamtvermögensverlust um ,88 höher ist als die Schuldenverringerung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Wertberichtigungen zur Eröffnungsbilanz gegeben hat. Zum Beispiel wurden 2009 bei Grundstücksflächen (s. Seite 50 Anhang G Berichtes über den Jahresabschluss 2010) Wertberichtigungen in Höhe von 6,4 Mio. durchgeführt. Diese Beträge können nicht als Wertverlust angesehen werden und müssen halb in Abzug gebracht werden. Da jedoch nicht der gesamte Wertverlust aus Wertberichtigungen besteht, wurde somit der Haushalt zum Teil aus dem Vermögen finanziert. Eine stetige Verringerung Vermögens ist als negativ anzusehen und sollte nicht zu einer Dauerentwicklung führen. Auch sollten Defizite nicht aus dem Vermögen beglichen werden. 26

29 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses Ertrags und Finanzlage Die Ertrags und Finanzlage wird im Rechenschaftsbericht erläutert. In ihm wird die Entwicklung im Haushaltsjahr als positiv angesehen. Die Einschätzung beruht im Besonderen auf dem positiven Ergebnis, da das im Haushaltsplan eingeplante Plandefizit in Höhe von ca. 16,9 Mio. nicht eingetreten ist und das Jahr mit einem Überschuss in Höhe von ,58 abgeschlossen wurde. Wie unter Ziffer 3.1 dargestellt wurde, ist im Besonderen der Mehrertrag bei den sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von ,92 für das positive Jahresabschlussergebnis im Ergebnishaushalt verantwortlich. Hierbei handelte es sich um keine dauerhaften Mehrerträge, wie bereits das Folgejahr zeigt. Dort wurden nur noch ein Betrag von ca. 6 Mio. als sonstige ordentlichen Erträge gebucht. Am Ende 2010 gibt es nach Abzug Überschusses 2010 von den bisherigen Fehlbeträgen aus Vorjahren immer noch einen kumulierten Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von , Kennzahlen Um die Aussagen zu untermauern wurden innerhalb Rechenschaftsberichts 2010 die folgenden Kennzahlen gebildet: Steuerquote (Seite 64) Personalintensität (Seite 67) Abschreibungsintensität (Seite 68) Kapitaldienstanteil (Seite 69) Anlagendeckungsgrad (Seite 76) Reinvestitionsquote (Seite 76) Anlagenintensität (Seite 78) Liquidität 1. Gra (Seite 77) Eigenkapital (Seite 81) Selbstfinanzierungsgrad (Seite 82) Schuldenquote (Seite 83) Anteil der kurzfristigen Schulden (Seite 84) Anteil der langfristigen Schulden (Seite 84). Kennzahlen können Anhaltspunkte für die künftigen Entwicklungen sein. Allerdings sind sie allein nicht aussagekräftig genug, um aus ihnen verbildliche Aussagen für die Zukunft zu erhalten. Die Kennzahlen stellen klar, dass sie nur für die vergangenen Jahre verbindliche Aussagen treffen. Kennzahlen sind nur 27

30 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 aussagekräftig für den Normalfall. Zukünftige Wirtschaftskrisen usw. können daraus kaum erkannt werden. Darauf wird auch unter Ziffer 1.3 im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Dieser Meinung ist auch das Rechnungsprüfungsamt. Deshalb wird auch in diesem Bericht auf die intensive Bewertung der Kennzahlen und den Aussagen dazu verzichtet. 28

31

32 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlage 1 Bilanz der Stadt Langenhagen zum AKTIVA Vorjahr Haushaltsjahr Euro Euro 1. Immaterielles Vermögen , , Konzessionen 0,00 0, Lizenzen , , ähnliche Rechte 0, , geleistet Investitionszuweisungen und Zuschüsse , , aktivierter Umstellungsaufwand 0,00 0, sonstiges immaterielles Vermögen 0,00 0,00 2. Sachvermögen , , unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Infrastrukturvermögen , , Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , , Betriebs und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere , , Vorräte , , geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,79 3. Finanzvermögen , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sondervermögen mit Sonderrechnung , , Ausleihungen , , Wertpapiere 0,00 0, öffentlichrechtliche Forderungen , , Forderungen aus Transferleistungen , , sonstige privatrechtliche Forderungen , , sonstige Vermögensgegenstände 3.016, ,28 4. Liquide Mittel , ,06 5. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,99 Summe Aktiva (Bilanzsumme) , ,80 30

33 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 PASSIVA Vorjahr Haushaltsjahr Euro Euro 1. Nettoposition , , BasisReinvermögen , , Reinvermögen , , Sohlfehlbetrag aus kameralen Abschluss (Minusbetrag) 0,00 0, Rücklagen 0, , Rücklagen aus Überschüssen ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen außerordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0, ,00 0, zweckgebundene Rücklagen 0, , sonstige Rücklagen 0,00 0, Jahresergebnis , , Fehlbeträge aus Vorjahren , , JÜ / JF mit Angabe Betrages der Vorbel. aus Haushaltsresten für Aufwendungen (in Klammern) , , Sonderposten , , Investitionszuweisungen und zuschüsse , , Beiträge und ähnliche Entgelte , , Gebührenausgleich 0,00 0, Bewertungsausgleich 0,00 0, erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten , , sonstige Sonderposten 0,00 0,00 2. Schulden , , Geldschulden , , Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , Liquiditätskredite 0,00 0, sonstige Geldschulden 0,00 0, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften , , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Transferverbindlichkeiten , , Finanzausgleichsverbindlichkeiten ,00 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5.450, , Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen 0,00 0, soziale Leistungsverbindlichkeiten 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,00 0, Steuerverbindlichkeiten 2.155,50 671,00 31

34 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses andere Transferverbindlichkeiten 607,50 257, sonstige Verbindlichkeiten , , durchlaufende Posten , , verrechnete Mehrwertsteuer abzuführende Lohn und Kirchensteuer sonstige durchlaufende Posten , ,39 0,00 0, , , abzuführende Gewerbesteuer 0,00 0, empfangene Anzahlungen 0,00 0, andere sonstige Verbindlichkeiten , ,09 3. Rückstellungen , , Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen , , Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen , , Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung , , Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschl. Abfalldeponien 0,00 0, Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten , , Rückstellungen im Rahmen Finanzausgleichs und Steuerschuldverhältnissen 0, , Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 3.8 andere Rückstellungen , , , ,23 4. Passive Rechnungsabgrenzung , ,18 Bilanzsumme , ,80 32

35 Bericht Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Langenhagen über die Prüfung Jahresabschlusses 2010 Anlage 2 Ergebnisrechnung 2010 Ertrags und Aufwandsarten Ergebnis Vorjahres Ergebnis Ansatz mehr (+) / weniger () Sp. 3./. Sp. 2 EUR EUR EUR EUR Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,27 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,67 3. Auflösungserträge aus Sonderposten , , , ,22 4. sonstige Transfererträge , , , ,38 5. öffentlichrechtliche Entgelte , , , ,51 6. privatrechtliche Entgelte , , , ,06 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,11 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge , , , ,88 9. aktivierte Eigenleistungen , , , , Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0, sonstige ordentliche Erträge , , , , Summe ordentliche Erträge , , , , Personalaufwendungen , , , , Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0, Aufw. für Sach und Dienstleistungen , , , ,14 0, , Abschreibungen , , , , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , , , Transferaufwendungen , , , , sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , Summe ordentliche Aufwendungen , , , , ordentliches Ergebnis (Summe ord. Ertr. abzgl. Summe ord. Aufw.), JÜ (+), JF () , , , , außerordentliche Erträge , , , , außerordentliche Aufwendungen , , , , außerordentliches Ergebnis (außerord. Ertr. abzgl. außerord. Aufw.) , , , ,49 Jahresergebnis (Saldo ordentliches und außerordentliches Ergebnis) , , , ,58 1 davon übertragene Ermächtigungen (nur falls vorhanden) 33

Stadt Bad Lauterberg im Harz. Schlussbilanz zum

Stadt Bad Lauterberg im Harz. Schlussbilanz zum Stadt Bad Lauterberg im Harz AKTIVA 1. Immaterielles Vermögen 374.626,18 371.484,68 1.1 Konzessionen 1.2 Lizenzen 2.718,82 7.849,16 1.3 Ähnliche Rechte 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse

Mehr

Anlage 1 Muster 15 zu 53 GemHKVO Blatt 1

Anlage 1 Muster 15 zu 53 GemHKVO Blatt 1 Stadt Schöningen Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31. Dezember EUR Anlage 1 Muster 15 zu 53 GemHKVO Blatt 1 ~ 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9. 3. 3.1. 3.2.

Mehr

Positionenplan Stadt Salzgitter. Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung

Positionenplan Stadt Salzgitter. Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Positionenplan Stadt Salzgitter Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Stand Januar 2010 1 Positionenplan Gesamtbilanz Stadt Salzgitter ATIVA 0000000 Immaterielle Vermögensgegenstände 0010000 onzessionen

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis Jahresabschlussbericht 28 Jahresabschluss 28 Inhaltsverzeichnis 1 Vermögensrechnung...2 2 Ergebnisrechnung...4 2-1 Gesamtergebnisrechnung Wiesbaden und AKK...4 2-1.1 Gesamtsicht Wiesbaden inkl. Teilergebnisrechnungen...5

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2011 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2010 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Jahresabschluss 2009...3 1. Gesamtergebnisrechnung 2009...3 2. Gesamtfinanzrechnung 2009...4 3. Teilergebnisrechnungen 2009...5 4. Teilfinanzrechnungen 2009...21 5. Bilanz zum 31.12.2009...37

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 12.12.2016 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

2 2 Ergebnisrechnung

2 2 Ergebnisrechnung Jahresabschlussbericht Inhaltsverzeichnis 1 Vermögensrechnung......... 2 2 Ergebnisrechnung......... 4 2-1 Gesamtergebnisrechnung Wiesbaden und AKK... 4 2-1.1 Gesamtsicht Wiesbaden inkl. Teilergebnisrechnungen...

Mehr

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2016 Bürgerversammlung 2015 2015 2015 Das Haushaltsjahr 2015 im Überblick Elemente des doppischen Haushalts: Ergebnisrechnung

Mehr

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Heinsberg sowie Entlastungserteilung des Bürgermeisters Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am

Mehr

Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen

Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen NKF Gesamtabschluss Stadt Ratingen 2014 Gesamtergebnisrechnung 2013 2014 1 Steuern

Mehr

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 15 Bilanz (Muster 15): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1 Reinvermögen

Mehr

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Stadt Heinsberg sowie Entlastungserteilung des Bürgermeisters Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am

Mehr

Prof. Johann Horstmann

Prof. Johann Horstmann Bilanzpolitische Entscheidungen für die erste Eröffnungsbilanz in Niedersachsen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover 1 Prof.

Mehr

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 13 Bilanz (Muster 13): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 2. Sachvermögen 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1

Mehr

Aktiva

Aktiva Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2015 und Anerkennung des Lageberichts sowie Entlastung des Bürgermeisters durch Beschluss des Rates der Stadt Porta

Mehr

STADT HERDECKE Die Bürgermeisterin

STADT HERDECKE Die Bürgermeisterin STADT HERDECKE Die Bürgermeisterin Vorlage Drucksache Nr.: Datum: Zeichen: 2013/0055 12.06.2013 20 / Fm Zu beraten im: Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Status: Zuständigkeit: Rechnungsprüfungsausschuss 26.06.2013

Mehr

Gemeinde Laar. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010

Gemeinde Laar. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Gemeinde Laar Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 1. Sachvermögen 1. Nettoposition 1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 840.190,96 1.1 Basis-Reinvermögen Rechte an unbebauten

Mehr

Bürgerversammlung 2015

Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2017 Bürgerversammlung 2015 2015 2015 Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung 2017 Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2015

Mehr

Das Haushaltsjahr 2017 im Überblick

Das Haushaltsjahr 2017 im Überblick Das Haushaltsjahr 2017 im Überblick Elemente des doppischen Haushalts: Ergebnisrechnung zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen Nicht zahlungswirksame Abschreibungen auf Anlagevermögen, Auflösungen

Mehr

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS Haushaltsjahr Herausgeber: MÄRKISCHER KREIS Der Landrat Fachbereich Finanzen Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351 966-60 Fax: 02351 966-6866 www.maerkischer-kreis.de

Mehr

Amtsblatt der Stadt Oelde

Amtsblatt der Stadt Oelde Amtsblatt der Stadt Oelde Oelde, den 16. Januar 2019 Jahrgang 2019 / Nummer 2 Laufende Nummer Bezeichnung Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses für die Stadt Oeldee gem. 96 Abs. 2 Gemeindeordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr I) Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Jahresabschluss der Stadt Fulda Jahresabschluss der Stadt Fulda 2015 IMPRESSUM Herausgeber: Ansprechpartner: Redaktion: Druck: Magistrat der Stadt Fulda Schlossstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661/102-0 E-Mail: magistrat@fulda.de Oberbürgermeister

Mehr

Vorlage Nr. 09/2014. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum

Vorlage Nr. 09/2014. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 24.02.2014 FWA Az.: 20 20 01 10.03.2014 VA vom 07.02.2014 20.03.2014 Rat Internet: JA NEIN Vorlage Nr. 09/2014 Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Jahresabschluss der Stadt Fulda Jahresabschluss der Stadt Fulda 2017 IMPRESSUM Herausgeber: Ansprechpartner: Redaktion: Druck: Magistrat der Stadt Fulda Schlossstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661/102-0 E-Mail: magistrat@fulda.de Oberbürgermeister

Mehr

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen. Haushaltsjahr in TEUR

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen. Haushaltsjahr in TEUR Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 - in TEUR Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällige Auszahlungen 2014 2015 2016 2017 2018

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Jahresabschluss der Stadt Fulda Jahresabschluss der Stadt Fulda 2016 IMPRESSUM Herausgeber: Ansprechpartner: Redaktion: Druck: Magistrat der Stadt Fulda Schlossstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661/102-0 E-Mail: magistrat@fulda.de Oberbürgermeister

Mehr

Große Kreisstadt. Stadt Reichenbach im Vogtland. Jahresabschluss 2013

Große Kreisstadt. Stadt Reichenbach im Vogtland. Jahresabschluss 2013 Große Kreisstadt Stadt Reichenbach im Vogtland Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis I. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung II. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Teilhaushalten III. Vermögensrechnung

Mehr

Gesamtergebnisrechnung 3. Gesamtfinanzrechnung 5. Bilanz 7. Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9

Gesamtergebnisrechnung 3. Gesamtfinanzrechnung 5. Bilanz 7. Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9 Jahresabschluss Entwurf Inhaltsverzeichnis Seite Gesamtergebnisrechnung 3 Gesamtfinanzrechnung 5 Bilanz 7 Teilergebnis und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9 Teilergebnis und Teilfinanzrechnungen

Mehr

Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV. Haushaltsjahr in EUR -

Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV. Haushaltsjahr in EUR - STADT FORST (LAUSITZ) A N L A G E N Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV - in EUR - vorr. Ergebnis vorr. Ergebnis vorr. Ergebnis des * 1 2 3 4 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Mehr

. B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12.

. B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12. Muster 14 zu 5 Abs 1 und 2 Stellenplan Teil A: Beamte Teilhaushalt I Gemeindeverwaltung Besoldungsgruppen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz 3 Bezeichnung höherer Dienst gehobener Dienst B 2 A 16 A 15

Mehr

Kleine Information über das öffentliche Finanzwesen

Kleine Information über das öffentliche Finanzwesen Kleine Information über das öffentliche Finanzwesen 1 Geplanter Ablauf der Informationsveranstaltung Unterschiede in der Finanzwirtschaft Bilanz, Finanz- und Ergebnishaushalt Haushaltsplan Haushaltssatzung

Mehr

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Inhaltsübersicht t 1) 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 / 2018 Seite 3 2) Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. mittelfristiger Planung 6 3) Änderungsliste

Mehr

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung 1052 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 vom 23. April 2008 5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung Ergebnishaushalt und mittelfristige

Mehr

Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV. Haushaltsjahr in EUR -

Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV. Haushaltsjahr in EUR - STADT FORST (LAUSITZ) A N L A G E N Übersicht über die Ergebnisentwicklung gemäß 4 Abs. 3 KomHKV 2017 - in EUR - Ergebnis des es 1 2 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Ordentliches Ergebnis

Mehr

Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Verkehrstag Münsterland 2010 Straßenerhaltung in Kommunen Sachstandsbericht Doppik Referent: Kämmerer Heinz-Dieter Wette Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Darstellung des vollständigen Vermögens-

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00 1 Anlagevermögen 1.029.916,55 1.063.248,50 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 1.1.3

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 1.1.3 Anzahlungen auf

Mehr

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach dem NKHR für die Stadt Emmendingen 1. Das Projektteam 2. Vorstellung Stadt Emmendingen 3. Allgemeines zur Einführung des NKHR 4. Bilanz 5. Beispiele Finanzvermögen

Mehr

Jahresabschluss. der Großen Kreisstadt Pirna. zum (2. Teil Doppelhaushalt 2015/2016)

Jahresabschluss. der Großen Kreisstadt Pirna. zum (2. Teil Doppelhaushalt 2015/2016) Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Pirna zum 31.12. (2. Teil Doppelhaushalt 2015/) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Bemerkungen 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1 1.2 Bestandteile des Jahresabschlusses

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte ,51 47.

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte ,51 47. 1 Anlagevermögen 85.769.849,98 89.960.089,46 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.167.176,71 6.546.017,90 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 37.952,51 47.224,82 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Universitätsstadt Siegen

Universitätsstadt Siegen Universitätsstadt Siegen Jahresabschluss 2009 I n h a l t s ü b e r s i c h t Seite 1. Vorwort 4-5 2. Gesamtergebnisrechnung 6-7 3. Gesamtfinanzrechnung 8-9 4. Bilanz 10-12 5. Anhang 13-23 6. Lagebericht

Mehr

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS Haushaltsjahr 2015 #$ #$ )--.// 0-1 23 --4-- 5 23-4-- -- 6 - : /. -. ; : / : / < < $ - 7$ -. # $ # #) $)) $ -./ 0 $ 12 #$ #. 3--. /. 4 5 6 0 ) -./ 0 0 0 78.. 4 12

Mehr

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen erstellt am: 15.10.2015 - öffentlich - Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Vorlage erstellt: 14 Revisionsdienst in Abstimmung mit Ressort 2 Beratungsfolge: Gremium: Datum

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum

Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum 31.12. Schlussbilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Anhang Lagebericht Impressum Herausgeber: Redaktion: Druck: Ausgabe: August 2017 Stadt Schwerte

Mehr

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar:

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar: 1 Bilanz 1.1 Allgemeine Erläuterungen zur Schlussbilanz Der Landkreis Prignitz hat nach 82 Abs. 1 BbgKVerf für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum Haushaltsbuch 2011

Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum Haushaltsbuch 2011 Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum sbuch 2011 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite Jahresabschluss 2011 1 Aufstellungsvermerk 3 Gesamtergebnisrechnung (Anlage 1) 4 Gesamtfinanzrechnung (Anlage

Mehr

1 Eröffnungsbilanz zum 01. Januar Grundsätzliches Anhang... 6

1 Eröffnungsbilanz zum 01. Januar Grundsätzliches Anhang... 6 Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2015 Herausgeberin: Stadt Bietigheim-Bissingen, NKHR Projekt Stand: 23.12.2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2015... 4 2 Grundsätzliches... 5 3

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

Stand Eröffnungsbilanz

Stand Eröffnungsbilanz Stand Eröffnungsbilanz 01.01.2008 Frau Hoedt 17.02.2009 Doppik-Team Bericht 17.12.2008 1 Statusübersicht Kann das Projekt den Zeitplan wie erwartet einhalten? Nein Termin 30.11.2008 aus Sitzung HFVA vom

Mehr

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung Anlage 2 (zu Großbuchstabe A Ziffer I Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Antrag der Gemeinde/der Stadt/des esabschluss /esabschluss Ergebnishaushalt Steuern

Mehr

Positionenplan des Gesamtabschlusses der Stadt Velbert

Positionenplan des Gesamtabschlusses der Stadt Velbert Positionenplan des Gesamtabschlusses der Stadt Velbert Position Ordnungsnu mmer Positionsbezeichnung A/P/AU/ER Summenoder Wertposition 110000 1. Anlagevermögen A S AV 111000 1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration fordert zukünftig auch Kennzahlen als weitere Information für die Beurteilung der kommunalen Haushalte an. Die entsprechenden

Mehr

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung

Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Konsolidierung Anlage 2 (zu Großbuchstabe A Ziffer I Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb) Übersicht zur Haushaltslage vor und nach Antrag der Gemeinde/der Stadt/des esabschluss /esabschluss Ergebnishaushalt Steuern

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Nr. Gegenstand 1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lünen zum 31.12.2014 durch den Rat, Entlastung des Bürgermeisters und Deckung des Jahresfehlbetrages

Mehr

Gemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012

Gemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012 Gemeinde Bröckel Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Bröckel in der Sitzung

Mehr

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0728/16 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 29.02.2016 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 15.03.2016

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum

Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum Jahresabschluss der Stadt Schwerte zum 31.12. Schlussbilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Anhang Lagebericht Impressum Herausgeber: Redaktion: Druck: Ausgabe: Juni 2015 Stadt Schwerte

Mehr

Kommunalfinanzen in Schieflage

Kommunalfinanzen in Schieflage Kommunalfinanzen in Schieflage Wann ist eine finanzielle Schieflage gegeben? 1 Kommunalbeamter Kämmerer der Samtgemeinde Harpstedt Dozent am Nds. Studieninstitut in Hannover Aus- und Fortbildung für f

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 28.09.2015 Nr. 11 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 28. September 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ldung Der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung einschließlich Übernahmebuchungen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 NKR ldung Ziel: Intergenerative Gerechtigkeit

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum

Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum 31.12. I. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines... 3 2. Gesetzliche Grundlage... 3 3. Ergebnisrechnungen... 6 4. Finanzrechnungen... 11 5. Schlussbilanz zum 31.12....

Mehr

NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz)

NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz) (Anlage 26) NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz) A Aktiva A1 (nicht belegt) A2 Immaterielle Vermögensgegenstände Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert

Mehr

Vorlage Nr. 2016/112

Vorlage Nr. 2016/112 Vorlage Nr. 2016/112 Fachbereich 2 Rees, den 23.08.2016 Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am RAT Vorberatung 13.09.2016 Rechnungsprüfungsaussschuss Vorberatung 04.10.2016

Mehr

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Mehr

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW F. Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration fordert auch Kennzahlen als weitere Information für die Beurteilung der kommunalen Haushalte an. Die entsprechenden

Mehr

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -

Stadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss - Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Sonderhaushalt. Stiftung Vikarie Meiners für das Haushaltsjahr. der

Sonderhaushalt. Stiftung Vikarie Meiners für das Haushaltsjahr. der Sonderhaushalt der Stiftung Vikarie Meiners für das Haushaltsjahr 2016-509 - Vorbericht zum Sonderhaushaltsplan der Stiftung Vikarie Meiners, Coesfeld, für das Haushaltsjahr 2016 Gem. 98 Abs. 1 GO NRW

Mehr

Bekanntmachung des NLS zur Kommunalen Doppik vom (Nds. MBl. Nr. 47/2007 vom S. 1317)

Bekanntmachung des NLS zur Kommunalen Doppik vom (Nds. MBl. Nr. 47/2007 vom S. 1317) Bekanntmachung des NLS zur Kommunalen Doppik vom 12.11.2007 (Nds. MBl. Nr. 47/2007 vom 21.11.2007 S. 1317) Für das Haushaltsjahr 2008 wird eine Änderung des verbindlichen Kontenrahmens für Niedersachsen

Mehr

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/919 öffentlich Datum: 24.11.2015 Dienststelle: Fachbereich 83 Bearbeitung: Hr. Graß Landschaftsausschuss Landschaftsversammlung 09.12.2015

Mehr

3. Änderung Projektzeitplan Stadt Quedlinburg

3. Änderung Projektzeitplan Stadt Quedlinburg Anlage 2 zur Vorlage IV-HFAQ/005/09 Projektzeitplan Stadt Quedlinburg Teilprojekt 1: Aufstellen des Haushaltes auf doppischer Basis Vorlage STG 3/2005 vom 15.12.2005 Entscheidung Haushaltsgliederung lt.

Mehr

Das Modellprojekt Doppik. im Landkreis Mansfelder Land

Das Modellprojekt Doppik. im Landkreis Mansfelder Land Das Modellprojekt Doppik im Landkreis Mansfelder Land 1 Projektplan (1) Teilprojekte Bilanz - Erfassung und Bewertung des Vermögens (Arbeitskreis I) Einrichtung der Anlagenrechnung Planung Dauer Anfang

Mehr

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand: 3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 Stand: 07.12.2017 Planungsstelle Bezeichnung der Planungsstelle Aufwendungen Ergebnisplan Aufwand 2018 16.01.01.537200 Kreisumlage 16.608.404 16.803.119

Mehr

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2009 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlage 1 Techniche Universität

Mehr

Stand zu Beginn. 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , ,

Stand zu Beginn. 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Seite 295 Seite 296 Übersicht

Mehr

Klostergemeinde Wienhausen

Klostergemeinde Wienhausen Klostergemeinde Wienhausen Haushaltssatzung der Klostergemeinde Wienhausen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) hat der Rat der Klostergemeinde

Mehr

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung Ergebnisrechnung In der Doppik ist ein ausgeglichener Jahresabschluss wesentliches Kriterium zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune, wobei das Hauptaugenmerk auf die Erträge

Mehr

Haushalt Jahresabschluss

Haushalt Jahresabschluss Haushalt Jahresabschluss Griesheim im Internet www.griesheim.de Inhaltsverzeichnis Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1 Erläuterungen zu den Übersichten zur Ergebnis- und Finanzrechnung 5 Vermögensrechnung

Mehr

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Erläuterungen Ordentliche Erträge 1.Steuern und ähnliche Abgaben 2.Zuwendungen u. allg. Umlagen

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 18 Jahresabschluss 2015 des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen Opladen 1 Haushaltssatzung

Mehr

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW

Haushaltsausgleich Bezugsgrößen Werte Anzustrebendes Ziel , EW Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration fordert zukünftig auch Kennzahlen als weitere Information für die Beurteilung der kommunalen Haushalte an. Die entsprechenden

Mehr

Sonderhaushalt der Stiftung Vikarie Meiners

Sonderhaushalt der Stiftung Vikarie Meiners Sonderhaushalt der Stiftung Vikarie Meiners Jahresabschluss Stiftung Vikarie Meiners, Coesfeld rechnung Stiftung zum 31.12. Pos. Name 2016 Ansatz Vergleich Ansatz - 01 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum

Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum Jahresabschluss der Stadt Lehrte zum 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss 2014 Seite 1. Vollständigkeitserklärung... 5 2. Abkürzungsverzeichnis... 7 3. Einleitung... 9 3.1. Daten und Fakten...

Mehr

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz

Mehr

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar:

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar: 1 Bilanz 1.1 Allgemeine Erläuterungen zur Schlussbilanz Der Landkreis Prignitz hat nach 82 Abs. 1 BbgKVerf für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

Bilanz Aktiva. Seite : erstellt von: erstellt am: re Gemeinde 6 Stadt Lychen. Ist Ist Vorjahr

Bilanz Aktiva. Seite : erstellt von: erstellt am: re Gemeinde 6 Stadt Lychen. Ist Ist Vorjahr Bilanz 1 1 Anlagevermögen 26.536.452,11 27.435.269,39 1.1 Immatrielle Vermögensgegenstände 11.126,00 12.907,00 Immatrielle Vermögensgegenstände 11.126,00 12.907,00 012100 Lizenzen 1,00 1,00 013100 DV-Softwa

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik Vom 10. Dezember 2013 Aufgrund von 1. 2. 128 Satz 1 und 3, 129 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE

AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 22/2018 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 08.11.2018 1. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Hünxe Seiten 1-4 Herausgeber:

Mehr

17. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis

17. Jahrgang Nr Inhaltsverzeichnis Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 17. Jahrgang Nr. 14 01.08.2012 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 einschließlich

Mehr

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 Anlage I FS ERFOLGSPLAN Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung/Verminderung des Bestandes fertiger und unfertiger Leistungen

Mehr

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00 Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Übersicht zur Ermittlung der Fehlbeträge aus Abschreibungen und deren Verrechnung

Mehr

Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung. Artikel 1

Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung. Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung Aufgrund des 154 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 2005 (GVBl.

Mehr

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 6. Juli 2016 Jahrgang 2016/Nummer 25. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 6. Juli 2016 Jahrgang 2016/Nummer 25. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 6. Juli 2016 Jahrgang 2016/Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Absatz 1 VOL/A; hier: Lieferung einer Tandemwalze

Mehr