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1 Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, Hannover Alle öffentlichen berufsbildenden Schulen und alle berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) in Niedersachsen Niedersächsisches Kultusministerium Nur per Bearbeitet von Herrn Glaser und Frau Tetzlaff marlies.tetzlaff@mk.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover TZ 11/ Statistik der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Hier: Informationen zur Jahresstatistik 2014 Anlage: Informationsblatt Automatischer Versand der verschlüsselten Jahresstatistikdateien 1. Übersicht Mit dem Erlass des MK vom TZ 07/14 haben Sie grundsätzliche Informationen zur Schulstatistik (Vorabstatistik und Jahresstatistik) der berufsbildenden Schulen für das Schuljahr 2014/2015 erhalten. Ergänzend dazu erhalten Sie hiermit weitere Informationen zur Erstellung der Jahresstatistik für das Schuljahr 2014/ Termine Stichtag für die Erstellung der Jahresstatistik 2014 ist der Die Jahresstatistik ist dem Kultusministerium bis zum vorzulegen. Diese Termine gelten für die öffentlichen berufsbildenden Schulen und für die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). 3. Programm BBS Planung Für die Erstellung der Jahresstatistik ist das Programm BBS Planung einzusetzen. Dieses Programm steht Ihnen im Schul-Portal Niedersachsen zum Download zur Verfügung. BBS Planung 21.0 haben Sie bereits mit dem o. g. Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom erhalten. Für die Erstellung der Jahresstatistik 2014 arbeiten Sie bitte unbedingt mit der Version 21.2 des Programms. Falls Sie für Ihre Schulverwaltung nicht das Programm BBS Planung einsetzen, übertragen Sie bitte Ihre Schulverwaltungsdaten in BBS Planung und erstellen Sie anschließend hiermit Ihre Jahresstatistik _ Statistikerlass zum docx Dienstgebäude/ Paketanschrift Schiffgraben Hannover Nächste U-Bahn- Stationen Hauptbahnhof Kröpcke Aegidientorplatz Telefon (05 11) Telefax (05 11) poststelle@mk.niedersachsen.de Bankverbindung IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLA DE 2H

2 4. Erhebungsunterlagen zur Jahresstatistik Prüfbogen Vor der Abgabe beim Niedersächsischen Kultusministerium sind die Daten der Jahresstatistik von Ihnen sorgfältig zu prüfen. Dazu rufen Sie in BBS Planung unter Verwaltung I Statistik I Prüfbogen den sog. Prüfbogen auf. Hier werden Unstimmigkeiten angezeigt, die BBS Planung in Ihren Daten ermittelt hat. Überprüfen Sie alle angezeigten Unstimmigkeiten und nehmen Sie die erforderlichen Korrekturen vor. Die Jahresstatistik soll erst dann vorgelegt werden, wenn in dem Prüfbogen keine Fehler mehr angezeigt werden. Falls sich trotz intensiver Prüfung einzelne Unstimmigkeiten nicht vollständig beseitigen lassen, nehmen Sie bitte auf dem Prüfbogen wie folgt entsprechende Erläuterungen vor: - Klicken Sie im Programmteil Verwaltung I Statistik I Prüfbogen auf das Programmsymbol Druckvorschau". - In der Druckvorschau wählen Sie Extras I Office Verknüpfungen I Veröffentlichen mit Microsoft Word". - Anschließend erscheint auf dem Bildschirm das Formular Prüfbogen". Tragen Sie hier Ihre Erläuterungen ein und drucken Sie das Formular mit den Erläuterungen aus. Nach dieser Überprüfung und nach Vornahme der erforderlichen Korrekturen erstellen Sie mit BBS Planung die Kontroll-Ausdrucke, die an das Niedersächsische Kultusministerium gesandt werden müssen. 4.2 Übersendung auf dem Postweg an das Niedersächsische Kultusministerium Die Kontroll-Ausdrucke, die Sie dem Niedersächsischen Kultusministerium auf dem Postweg zusenden müssen, erstellen Sie mit BBS Planung unter Verwaltung I Jahresstatistik I Ausdrucke. Dabei sind im Einzelnen die folgenden Ausdrucke zu erstellen: 1. Gesamtübersicht 2. Abgleich Unterrichtsstunden KUL und LV 3. Übersicht Abgängerinnen und Abgänger des vorangegangenen Schuljahres 4. Bestandsentwicklung der Bildungsgänge* 5. Ergebnis nachschulischer Laufbahn* (Grundlage zur Berechnung der Kennzahl 2 Übernahmequote ) 6. Prüfbogenausdruck * Diese Prüfauswertungen sind bei berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) nicht erforderlich. Beachten Sie bitte, dass der Ausdruck Gesamtübersicht" (siehe: Hauptmenü I Verwaltung I Jahresstatistik I Ausdruck") eine Übersicht über das Budget in Theorie und Praxis enthält. Eine gesonderte Einblendung macht auf Budgetüberschreitungen aufmerksam und kann nur erzeugt werden, wenn die aktuelle Zusatzdatenbank "s_daten_plus.mde" eingebunden ist. Sämtliche Ausdrucke zur Jahresstatistik enthalten die Versionskennung von BBS Planung. Die Schulleitung bestätigt mit Ihrer Unterschrift auf den Kontroll-Ausdrucken, dass die Angaben vollständig und richtig sind. Gleiches gilt für den Ausdruck des Prüfbogens. Die Kontrollausdrucke und den Prüfbogen übersenden Sie bitte auf dem Postweg an: Niedersächsisches Kultusministerium Referat 15 Frau Marlies Tetzlaff Schiffgraben Hannover Seite 2 von 6

3 4.3 Übersendung durch automatischen Datenupload an das Niedersächsische Kultus-ministerium Die neue Version 21.2 steht Ihnen im Schul-Portal Niedersachsen zum Download zur Verfügung. Ein Informationsblatt mit Hinweisen zum automatischen Versand der verschlüsselten Jahresstatistikdaten ist als Anlage beigefügt. Die Downloadseite werden Sie wie gewohnt über den Link Download im BBS Planung Support Forum ( oder durch Eingabe der oben genannten Adresse in einem Web-Browser erreichen können. Die Downloadseite hat den gleichen Aufbau wie die Ihnen bekannte Seite des BBS Planung Support Forums. Bevor Sie die Seite angezeigt bekommen, werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrer Schulnummer und einem Schlüsselwort zu authentifizieren. Das Schlüsselwort wurde Ihnen zuletzt zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) zugesandt. Es ist identisch mit dem Schlüsselwort, dass Sie für die Arbeit mit EIS-Online- BBS verwenden. Die öffentlichen berufsbildenden Schulen haben die zum Programm BBS Planung gehörende Zusatzdatenbank S_Daten_Plus bereits am im Schul-Portal Niedersachsen zum Download bereitgestellt bekommen als Anlage zum Erlass Statistik der berufsbildenden Schulen: QM-Auswertungen/Update BBS Planung, Version 21.0.Bitte beachten Sie, dass die Zusatzdatenbank S_Daten_Plus nicht mehr zusätzlich als CD verschickt worden ist. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft benötigen diese Zusatzdatenbank für die Erstellung der Jahresstatistik nicht. Das Programm BBS Planung 21.2 kann auf der Basis von MS Access 2010, MS Access 2007, MS Access 2003, MS Access XP genutzt werden. Das Programm ist für den Einsatz im Schuljahr 2014/2015 vorgesehen. BBS Planung 21.2 enthält zu allen Bearbeitungsschritten eine umfangreiche kontextsensitive Hilfefunktion (Datei BBS_Planung.chm ); die Hilfefunktion kann im Programm über die Taste F2 aufgerufen werden. Die gespeicherten Statistikdateien und der gespeicherte Begleitbericht sind aus dem Programm (Programmteil: Planung I Verschl. ) per automatischem Datenupload zu versenden (siehe Anlage). Sollte der Versand fehlschlagen, so ist die verschlüsselte Statistikdatei an die -Adresse: statistik-bbs@mk.niedersachsen.de zu senden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird durch das Niedersächsische Kultusministerium über die Ergebnisse der Jahresstatistik informiert. Die Jahresstatistik ist dem Niedersächsischen Kultusministerium bis spätestens vorzulegen. Eine Terminüberschreitung führt zu einer unmittelbaren Verzögerung im Weiteren Erhebungsprozess. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist im Falle der Terminüber-schreitung in Kenntnis zu setzen. Sie veranlasst die notwendigen Schritte für eine schnellst-mögliche Aufgabenerledigung. 5. Ergänzende Hinweise 5.1 Arbeitszeitkonto Die Stunden aus dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto sind laut dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom TZ 08/11 - mit Beginn der Jahresstatistik verpflichtend in BBS Planung einzutragen und sind damit Bestandteil der Jahersstatistik. Diese Daten werden im Rahmen der Jahresstatistik an das Niedersächsische Kultusminis- Seite 3 von 6

4 terium übertragen. Fehlerhaft bearbeitete Arbeitszeitkontodatensätze werden in der Jahresstatistik als Fehler ausgewiesen. Zu beachten sind deshalb die gegebenenfalls vorhandenen Fehlermarkierungen im Register "Arbeitszeitkonto. Auf die Bedeutung der Erfassung der Ausgleichsphase für das Stellenausgleichsverfahren weist Referat 15 an dieser Stelle hin. 5.2 Lehrkräfteverzeichnis: Änderungen im Schlüsselverzeichnis 2014 Alt-Schlüssel, die ab dem Schuljahr 2014/2015 nicht mehr gültig sind: Schlüssel Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen 6625 Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Ausbildung 6535 Webseite Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen Aus gegebenem Anlass wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte entsprechend der Regelungen der Erlasse vom /1-2/78 (SVBl. S. 132), zuletzt geändert durch RdErl. vom I/ /1-4/04 (SVBl. S. 271) dieser findet bis zu einer Neufassung weiter Anwendung und dem Erlass vom /1-1 (SVBL. S. 460) zu berücksichtigen sind. 5.3 Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife Die Schülerinnen und Schüler des Ergänzungsbildungsganges der eigenen Schule und jene der Fremdschulen sind fachbezogen im Ergänzungsbildungsgang zu unterrichten, der als Kurs auszuweisen ist. Im Register Stunden" des Formulars Gruppen/Kurse" sind die Kurse zum Erwerb der Fachhochschulreife zwingend mit dem Kürzel FH" im Feld Bes." zu kennzeichnen. Die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule und die der Fremdschule sind in den jeweiligen Kursen zum Erwerb der Fachhochschulreife zusammenzuführen. Falls in den jeweiligen Schülerinnen und Schüler -Formularen noch keine Kennzeichnung im Feld Zusätzliche Fachhochschulreife" vorgenommen wurde, kann es in diesem Formular über das Feld Z.-FH" nachgeholt werden. Für Lerngruppen zum "Erwerb der zusätzlichen Fachhochschulreife" wird der Budgetwert errechnet und angezeigt (siehe: "Hauptmenü Planung Theoriebereich" bzw. "Hauptmenü Erhebungsergebnisse Jahresstatistik Budgetierung - Theorie (P2)" bzw. "Hauptmenü Verwaltung Auswertungen Budgetierung - Theorie (P2). 5.4 Geänderte Faktorenverzeichnisse Schulfachlich sind die Faktorenverzeichnisse folgender Bildungsgänge geändert worden: Heilerziehungspflege F2LHE V/T sowie Altenpflege B7LAL V/T. Der Bildungsgang Zweiradmecha-troniker/in ist auslaufend. Im ersten Ausbildungsjahr müssen die Auszubildenden umgesetzt werden, entsprechend Ihres Ausbildungsschwerpunktes der im Ausbildungsvertrag ausgewiesen ist, in BSRZM1T Zweiradmechatroniker/in Schwerpunkt Motorradtechnik oder in BSRZF1T Zweiradmechatroniker/in Fahrradtechnik. Die Bildungsgangbezeichnung BSRFFXT wurde geändert in "Fluggerätemechaniker/-in - Fertigungstechnik". In den Faktorenverzeichnissen der folgenden Bildungsgänge: BOW V/T, FOWIF V/T, FOWVRE V/T, FOWX V/T wurden die curriculare Anpassungen im Berufsbezogenen Lernbereich implementiert. Die BVJ Faktorenverzeichnisse wurden erweitert um den neuen Bildungsgang BVJ- Sprachförderklasse. Alle Faktorenverzeichnisänderungen sind zum Stichtag zu berücksichtigen. 5.5 Erfassung von Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung Nach 53 Abs. 1 Satz 1 NSchG steht das Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung in unmittelbarem Dienstverhältnis zum Land und ist dementsprechend auch statistisch zu erfassen. Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung, das gemäß 53 Abs. Seite 4 von 6

5 1 Satz 2 nicht in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land steht, ist bei der Abgabe der Jahresstatistik differenziert abzubilden. 5.6 Nicht lehrendes Schulpersonal Tragen Sie auch alle nicht lehrenden Bediensteten des Landes Niedersachsen, die an Ihrer Schule beschäftigt sind, vollständig in das Lehrkräfteverzeichnis ein. 5.7 Mehr- und Minderstunden von Lehrkräften Gemäß 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule sollen Mehr- oder Minderzeiten einer Lehrkraft am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Sie können die Einhaltung dieser Vorgabe für alle Lehrkräfte Ihrer Schule in BBS Planung unter Verwaltung I Analyse I Lehrkräfte I Mehr-/Minderstunden der Lehrkräfte überprüfen und anschließend entsprechende Korrekturen vornehmen. Falls dennoch für eine einzelne Lehrkraft eine Abweichung von den Vorgaben der Nds. ArbZVO-Schule vorliegt, erläutern Sie dies in dem Datenfeld Bemerkungen zur Statistik. Beachten Sie bitte, dass Sie alle Ist-Stunden der Lehrkräfte im Schuljahr 2014/2015 erfassen müssen (z. B. Blockunterricht, periodische Zusatzangebote). Kontrollieren Sie deshalb mit den programmseitig vorgesehenen Analysemöglichkeiten die Mehrstunden und die Minderstunden der Lehrkräfte und berichtigen Sie ggf. fehlerhafte Eintragungen. 5.8 Grenzwerte für die Lehrkräfte-Soll-Stunden BBS Planung liefert in den Faktorentabellen für jeden Bildungsgang klare Vorgaben im Hinblick auf die Obergrenze und die Untergrenze für die Lehrkräfte-Soll-Stunden. Diese Grenzwerte sind einzuhalten. Die Einhaltung der Grenzwerte können Sie im Programmteil Erhebungsergebnisse I Dienstprogramme I Überschreitung von OG oder UG ( Theorie bzw. Fachpraxis ) überprüfen und dann die erforderlichen Korrekturen vornehmen. Falls auch nach den Korrekturen noch eine Verletzung der Grenzwerte vorliegt, so begründen Sie dies bitte. Zur Nutzung des oben genannten Programmteils müssen die Daten der Jahresstatistik unter Erhebungsergebnisse I Dienstprogramme I Daten importieren I Jahresstatistik importiert werden. 5.9 Gleichmäßige Unterrichtsversorgung, Lehrkräfte-Soll-Stunden und -Ist-Stunden Nach der EB-BbS, 3. Abschnitt: Klassenbildung, Punkt 2.2, haben die Schulen bei den organisatorischen Entscheidungen nach 2.1. zur Klassenbildung einer hohen und gleichmäßigen Unterrichtsversorgung in allen Schulformen Vorrang einzuräumen. Sollten Sie bei einzelnen Bildungsgängen mehr Lehrkräfte-Ist-Stunden als Lehrkräfte-Sollstunden ausgewiesen haben, bedeutet dies eine Ist-Versorgung von mehr als 100%. Deshalb sind möglichst die Lehrkräfte-Ist-Stunden maximal bis zur Höhe der Lehrkräfte-Sollstunden anzusetzen Religionsstatistik Die von den berufsbildenden Schulen an das Niedersächsische Kultusministerium übermittelten Jahresstatistiken bilden die Grundlage für die jährlich vom Niedersächsischen Kultusministerium erstellte Religionsstatistik. Eine gesonderte Erhebung der Daten zum Religionsunterricht konnte deshalb bisher entfallen. Tragen Sie insbesondere in BBS Planung präzise ein, ob in einer bestimmten Klasse evangelischer Religionsunterricht ( RE ) oder katholischer Religionsunterricht ( RK ) erteilt wird. Bei konfessionell-kooperativem Unterricht richtet sich die Zuordnung RE oder RK nach der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft. Bitte geben Sie ebenfalls im Lehrerstammdatenblatt an, wenn eine Lehrkraft eine Drittfakultas im Unterrichtsfach Religion erworben hat. Berücksichtigen Sie bitte im Schülerstammdatenblatt, dass die Angabe zur Konfessionszugehörigkeit für die Schülerinnen und Schüler nicht freiwillig ist und nachdrücklich eingefordert werden sollte Organisatorische Angaben zur Schule (SD-Datei) Für die öffentlichen berufsbildenden Schulen ist die -Adresse im Schul-Portal Niedersachsen unter zu pflegen. Für alle berufsbildenden Schulen sind im Programmteil von BBS Planung bei Verwaltung I Schuldaten ; die Schuldatenangaben Ihrer Schule zu pflegen. Ihre Eintragungen dienen u. a. der Aktualisierung der Daten, die zu Ihrer Schule im Niedersächsischen Kultusministerium vorgehalten werden. Seite 5 von 6

6 6. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Alle Statistikeingaben zu Stunden der Lehrkräfte basieren auf der entsprechenden Regelstundenzahl (Unterrichtsstunden) für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Soweit die Arbeitszeit Ihrer Lehrkräfte vertraglich in Zeitstunden festgelegt ist, sind die Zeitstunden auf Unterrichtsstunden umzurechnen. Beschäftigen Sie z. B. eine Lehrkraft für Fachpraxis in Vollzeitbeschäftigung entspricht das, unabhängig von den tatsächlichen vereinbarten Stunden, einer Regelstundenzahl von 27,5 Unterrichtsstunden. Teilzeitbeschäftigungen sind entsprechend dem Arbeitszeitanteil umzurechnen. Eine Umrechnungstabelle finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (Pfad: Schule > Unsere Schulen > Schulen in freier Trägerschaft > Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft). Vor- und Nachbereitungsstunden sowie Tätigkeiten, die nicht Unterricht, Anrechnungs- oder Ermäßigungsstunden sind, werden, wie auch für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, in der Statistik nicht dargestellt. 7. Beratung Für jede Schule ist ein Mitglied des Moderatoren-Teams als fester persönlicher Ansprechpartner für die Beratung bei Fragen zum Einsatz des Programms BBS Planung einschließlich seiner Module vorgesehen. Welche Moderatorin oder welcher Moderator für Ihre Schule zuständig ist, finden Sie im Hauptmenü unter Informationen aufgelistet. Die Beratung der Schulen erfolgt im Regelfall durch Kommunikation über Telefon oder . Falls ausnahmsweise die Beratung einer Schule vor Ort erforderlich ist, erfolgt dies nach Absprache zwischen dieser Schule und dem zuständigen Mitglied des Moderatoren-Teams. Die Kosten der Dienstreise der Moderatorin oder des Moderators sind durch die Schule zu übernehmen, von der die Beratung angefordert wird. Im Niedersächsischen Kultusministerium steht Ihnen für technische Fragen Herr Björn Kalies Tel.: zur Verfügung. Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an Frau Marlies Tetzlaff Tel.: Informationen zum Programm BBS Planung, die Unterlagen der Informationsveranstaltung zur Schulstatistik 2014, aktuellen Schulungstermine zu den Modulen von BBS Planung und zu den die Lernvideos zu BBS Planung können Sie über das Internet unter der folgenden Adresse abrufen: Torsten Glaser Seite 6 von 6

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