Medien und Öffentlichkeit. Wie beeinflussen Medien die Politik?

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1 Medien und Öffentlichkeit Wie beeinflussen Medien die Politik? Wirtschaft/Politik 13. Jg. Hr. Schmidtke

2 Gliederung Was sind Medien? Funktion der Medien Pressefreiheit Beeinflussung der Politik Rechtslage Fazit

3 Was sind Medien? Träger von Kommunikation Unter dem Begriff versteht man hauptsächlich Massenmedien - richten sich an ein breites Publikum - verbreiten dauerhaft Informationen über große Anzahl von Themen Man unterscheidet: Printmedien Medien des Rundfunks Online- Medien

4 Funktionen Information über politische Entwicklungen Kritik- und Kontrollfunktion auf Politik sehr hoher Einfluss Politische Funktionen: Medien sollen ihre demokratische Aufgaben ausreichend wahrnehmen, damit das politische System so funktioniert, wie es soll Meinungsbildungsfunktion Bildung bei Tragen zur politischen

5 Funktionen Verbreitung von Meinungen Journalisten wollen nicht manipulieren, sie wollen, durch Kundgabe von Informationen, die Meinungsbildung unterstützen Objektivität der Berichterstattung ist das oberste Gebot die Pluralität der Presseorgane Reduktion der vielfältigen Informationen

6 Pressefreiheit Pressefreiheit ist die Grundbedingung für eine funktionierende Kontrolle Nachrichten und Kommentare werden strikt voneinander getrennt Demokratie ist ohne Pressefreiheit nicht denkbar

7 Beeinflussung der Politik! Presse = 4. Gewalt massenmediale Vermittlung = zentrale Rolle in der Politik Medien = Bindeglied zwischen Volk und Politik

8 Beeinflussung - Einerseits Medien werden als verlängerter Arm der Politik genutzt, zur Verbreitung ihrer Ideologien und Entscheidungen (Top Down Modell - Entwurf einer Methodologie und Terminologie zur abstrakten Beschreibung, aus der Sicht der Finalität [Ende/Ziel])

9 -Andererseits Schutz vor dem Staat : - Presse sehr kritisch - deckt Skandale auf - nichts bleibt unentdeckt - Unabhängigkeit (Mediokratie)

10 Bottom Up (Strukturierung des vorhandenen und gesichteten Materials in Form von Empfehlungen und Regeln zu einer möglichst vollständigen Auseinandersetzung mit seiner Problematik) Einfluss der Bevölkerung auf die Medien u.a. Leserbriefe, Foren

11 Fazit Medien = Machtvolle Trendverstärker Sie wirken wie ein gigantisches Vergrößerungsglas und bescheren der Politik eine große Aufmerksamkeit und Verbreitungsgeschwindigkeit positiv sowie negativ

12 Rechtliche Stellung Artikel 5 des Grundgesetzes: "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." [...]

13 Berliner Pressegesetz 4 Informationsrecht der Presse (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. (2) Auskünfte können nur verweigert werden, soweit

14 1. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 2. Maßnahmen ihrem Wesen nach dauernd oder zeitweise geheim gehalten werden müssen, weil ihre Bekanntgabe oder ihre vorzeitige Bekanntgabe die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden würde oder 3. hierdurch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder

15 4. ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde. (3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskunft an die Presse verbieten, sind unzulässig. (4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden. Auszug aus dem Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. März 1988.

16 Zeugnisverweigerungsrecht Im Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen, das im Paragraphen 53 der Strafprozessordnung geregelt ist, haben die Medien ein weiteres gesetzliches Hilfsmittel, um ihrer Funktion gerecht werden zu können. Danach können Personen, "die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben", vor Gericht die Aussage über Informanten verweigern. Damit sich die Strafverfolgungsbehörden nicht durch eine

17 Durchsuchung die Informationen beschaffen können, die ihnen die Mitarbeiter einer Zeitung oder eines Senders unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht vorenthalten, gibt es ein Beschlagnahmeverbot. Es soll das Redaktionsgeheimnis sichern. Dafür gibt es jedoch keine Garantie. Im Einzelfall muss ein Gericht abwägen, ob das Interesse der Strafverfolgungsbehörden an der Aufdeckung einer Straftat Vorrang vor dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses hat.

18 Literatur Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Massenmedien (Heft 260), Bonn ,0,0,Massenmedien.html Aus Politik und Zeitgeschichte: Medienfreiheit. 38/2006 vom 18. September 2006

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