Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 1. Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin. Juli 2004

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 1 Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin Juli 2004 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Referat IX E Fachliche Bearbeitung: Siedlungsabfall: Thomas Schwilling Bauabfall: Heidelinde Mehner Klärschlamm: Elke Faysal / Heinz Edel Sonderabfall: Heinz Edel in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbh

2 Vorbemerkung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt für den Zeitraum bis 2015 ein Abfallwirtschaftskonzept gemäß 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) /10/ in Verbindung mit 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) /34/ über die Verwertung und Beseitigung aller im Land Berlin anfallenden Abfälle vor. Das Abfallwirtschaftskonzept dient als Planungsinstrument für das Land Berlin und dokumentiert den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen besteht das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept aus zwei getrennten Teilen. Im ersten Teil werden die Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme behandelt. Die Ausführungen zu den Sonderabfällen erfolgen im Teil 2.

3 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 1 Abfallwirtschaftskonzept Teil 1 für Siedlungs-, Bauabfälle und Klärschlämme Juli 2004

4 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen des Abfallwirtschaftskonzeptes Abfallrechtliche Rahmenbedingungen Europäisches Abfallrecht Bundesrecht Gesetze Verordnungen Abfallrecht Land Berlin Organisation der öffentlichen Abfallwirtschaft in Berlin Ziele des Landes Berlin zur Abfallvermeidung und -verwertung Abfallvermeidung Abfallverwertung Zielsetzung auf europäischer Ebene Zielsetzung auf Bundesebene Zielsetzung auf Landesebene Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle Begriffsbestimmungen Siedlungsabfälle Bauabfälle Klärschlämme Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens Entwicklung von 1992 bis Prognostiziertes Aufkommen bis Entwicklung des Bauabfallaufkommens Entwicklung von 1992 bis Prognostiziertes Aufkommen bis Entwicklung des Klärschlammaufkommens Entwicklung von 1992 bis Prognostiziertes Aufkommen bis Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle Siedlungsabfälle Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfall...39 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 I

5 6.1.2 Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfall Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Hausmüll Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Geschäftsmüll Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Gewerbeabfällen Darstellung der insgesamt zu vermeidenden und zu verwertenden Siedlungsabfallmengen im Jahr Bauabfälle Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bauabfällen Stand der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung von Bauabfällen Umsetzung von Maßnahmen zur Verwertung von Bauabfällen Stand der Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen Weitere Möglichkeiten zur Verwertung von Bauabfällen Darstellung der insgesamt zu vermeidenden und zu verwertenden Bauabfallmengen im Jahr Klärschlämme Vermeidung von Klärschlamm Verwertung von Klärschlamm Entwicklung der Kapazitäten für eine Verwertung Siedlungsabfälle Bauabfälle Bilanzierung des Kapazitätsbedarfs für Siedlungs- und Bauabfälle Klärschlämme Gegenwärtige Verwertungskapazitäten Geplante Verwertungskapazitäten Bilanzierung des Kapazitätsbedarfs Darlegung, auf welche Weise das Ziel einer der Art und Beschaffenheit der Abfälle entsprechenden Hochwertigkeit der Verwertung verfolgt wird Abfallrechtliche Anforderungen und Durchsetzungsmöglichkeiten Vorgehensweise bei der Ermittlung höherwertiger Verwertungsverfahren Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit aus den in 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes genannten Gründen Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit Siedlungsabfälle...94 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 II

6 Abfallbeseitigung bis zum Abfallbeseitigung ab dem Bauabfälle Abfallbeseitigung bis zum Mineralische Bauabfälle Nicht mineralische Bauabfälle Abfallbeseitigung ab dem Mineralische Bauabfälle Nicht mineralische Bauabfälle Klärschlämme Begründete Festlegung der Abfälle, die gemäß 15 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen werden sollen Angaben über Maßnahmen zur Planung, Errichtung und wesentlichen Änderung sowie Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen Planung und Errichtung neuer Anlagen Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung bestehender Anlagen Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit für die Abfallbeseitigung Siedlungsabfälle Bauabfälle Mineralische Bauabfälle Nicht mineralische Bauabfälle Klärschlämme Angaben über das Verhältnis der eigenen Entsorgungssicherheit zu anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zu privaten Entsorgungsträgern, zu Rücknahmepflichten auf Grund einer Rechtsverordnung nach 24 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und zur gemeinnützigen und gewerblichen Sammlung im Sinne des 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Verhältnis der eigenen Entsorgungssicherheit zu anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Verhältnis der eigenen Entsorgungssicherheit zu privaten Entsorgungsträgern Verhältnis der eigenen Entsorgungssicherheit zu Rücknahmepflichten auf Grund einer Rechtsverordnung nach 24 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Verhältnis der eigenen Entsorgungssicherheit zur gemeinnützigen und gewerblichen Sammlung im Sinne des 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 III

7 15 Zeitplanung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu den geplanten Maßnahmen, insbesondere den geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung eines Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen Zeitplanung Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 IV

8 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Siedlungsabfallaufkommen zur Beseitigung bis 2003 und Prognose für Tabelle 2: Entwicklung des Bauabfallaufkommens im Land Berlin zwischen 1992 und Tabelle 3: Entwicklung des Bauabfallaufkommens von 1997 bis Tabelle 4: Prognostiziertes Bauabfallaufkommen im Jahre Tabelle 5: Entwicklung des Klärschlammaufkommens in Berlin Tabelle 6: Prognose zur Entwicklung des Klärschlammaufkommens bis Tabelle 7: Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen...41 Tabelle 8: Sammelsystem des Dualen Systems im Jahr Tabelle 9: Abrissaktivitäten im Land Berlin...65 Tabelle 10: Maßnahmen zur Verwertung...71 Tabelle 11: Zusammensetzung der deponierten Menge...73 Tabelle 12: Kapazitäten zur Behandlung von Abfällen zur Verwertung im Land Berlin (Stand: März 2004)...83 Tabelle 13: Hauptverwertungswege für Berliner Klärschlamm im Jahr Tabelle 14: Kapazitätsbedarf zur Behandlung...85 Tabelle 15: Bewertung von Verwertungsverfahren am Beispiel der Verwertung von Altreifen...91 Tabelle 16: Verwertungs- und Beseitigungsquoten von Siedlungs- und Bauabfällen in Berlin (2003)...92 Tabelle 17: Beseitigungsanlagen für Berliner Siedlungsabfälle bis Tabelle 18: Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle ab Tabelle 19: Entsorgung der Rückstände aus der Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle ab Tabelle 20: Anlagen zur Beseitigung von im Land Berlin anfallenden Bauabfällen (drittbeauftragt nach 16 KrW-/AbfG) Tabelle 21: Mineralische Bauabfälle zur Beseitigung Tabelle 22: Nichtmineralische Bauabfälle zur Beseitigung Tabelle 23: Planung und Errichtung von Anlagen zur Behandlung der Berliner Siedlungsund Bauabfälle ab Tabelle 24: Wesentliche Änderungen von Anlagen zur Beseitigung von im Land Berlin anfallenden Siedlungs- und Bauabfällen Tabelle 25: Planungsvorhaben zur Stilllegung und Rekultivierung von Anlagen zur Beseitigung von Siedlungs- und Bauabfällen aus Berlin Tabelle 26: Entsorgungssicherheit für überlassungspflichtige Siedlungsabfälle aus Berlin ab dem Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 V

9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der Abfallmengen zur Beseitigung Abbildung 2: Entwicklung der Abfallmengen zur Verwertung und Beseitigung Abbildung 3: Klärschlammaufkommen von Abbildung 4: Entwicklung der getrennt erfassten Verkaufsverpackungen aus Haushalten und Kleingewerbe...43 Abbildung 5: Zusammensetzung des beseitigten Hausmülls Abbildung 6: Zusammensetzung des beseitigten Berliner Geschäftsmülls...53 Abbildung 7: Gesamtanteil der verwertbaren Stoffe (trockene Wertstoffe und Organik)...54 Abbildung 8: Zusammensetzung des beseitigten Sperrmülls...59 Abbildung 9: Zusammensetzung der beseitigten gemischten Siedlungsabfälle...60 Abbildung 10: Abschätzung des zu beseitigenden Siedlungsabfallaufkommens für Abbildung 11: Entwicklung der Verwertungsquote von Bauabfällen im Land Berlin...68 Abbildung 12: Prüfschema Hochwertige Verwertung...88 Abbildung 13: Stoffstrombilanz zur Entsorgung von ca Mg/a Siedlungsabfall Abbildung 14: Darstellung der zu beseitigenden Siedlungsabfälle ab Mitte Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 VI

10 Anhangverzeichnis Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Übersicht über die Recyclinghöfe der BSR in Berlin Immissionsschutzrechtlich genehmigte Behandlungsanlagen für Bau- und Siedlungsabfälle im Land Berlin (Stand: März 2004) Abkürzungsverzeichnis Quellenverzeichnis Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 VII

11 1 Zusammenfassung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung legt für den Zeitraum bis 2015 dieses Abfallwirtschaftskonzept gemäß 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) /10/ über die Verwertung und Beseitigung der im Land Berlin anfallenden Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme vor. Das Abfallwirtschaftskonzept dokumentiert die notwendigen Aktivitäten zur Umsetzung einer modernen und zukunftsweisenden Kreislaufwirtschaft im Land Berlin. Rahmenbedingungen und Eckpunkte zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele sind: 1. Durch die am 1. März 2001 in Kraft getretene Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV) /22/ kommt dem Abfallwirtschaftskonzept als Planungsinstrument eine besondere Bedeutung zu. Nach dieser Verordnung müssen die derzeit vom Land Berlin genutzten Siedlungsabfalldeponien für die Ablagerung von Siedlungsabfällen spätestens zum 31.Mai 2005 geschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen unvorbehandelte Siedlungs- sowie nicht mineralische Bauabfälle nicht mehr abgelagert werden und müssen mechanisch-biologisch oder thermisch vorbehandelt werden. Die Ablagerung verordnungskonformer mineralischer Bauabfälle auf den derzeit genutzten Deponien ist längstens bis zum 15. Juli 2009 zulässig. Danach dürfen mineralische Abfälle nur noch auf basisabgedichteten Flächen mit entsprechender geologischer Barriere bzw. gleichwertiger technischer Sicherung deponiert werden. 2. Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien stellt nach Ansicht des Bundesumweltministeriums das Gegenteil eines nachhaltigen Wirtschaftens dar. Durch das Deponieren werden Stoffe von einer Nutzung als Ressource ausgeschlossen. Nach den langfristigen Planungen des Landes Berlin sollen daher die zukünftig anfallenden Abfälle so behandelt und stofflich oder energetisch verwertet werden, dass praktisch keine zu beseitigenden Rückstände zur Deponierung mehr anfallen. In Folge der technologischen Entwicklung von modernen automatisierten Aufbereitungsanlagen in den letzten Jahren wird die Verwertung insbesondere von gemischten Siedlungsabfällen mittelfristig erheblich gesteigert werden. Im Abfallwirtschaftskonzept wird dargelegt, dass durch den Einsatz entsprechender Technologien die anfallenden Siedlungs- und Bauabfälle zukünftig so vorbehandelt werden, dass nur noch geringe Mengen zu deponierender Stoffe im Jahr 2015 anfallen. Durch das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2005 bis 2015 werden die abfallwirtschaftlichen Vorgaben der Bundesregierung für 2020, wonach auf eine Deponierung von Siedlungsabfällen bis spätestens zum Jahr 2020 völlig verzichtet werden soll, bereits zum großen Teil umgesetzt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 1

12 3. Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept stellt die anfallenden Stoffströme und die entsprechenden Anlagenkapazitäten zur Entsorgung der Abfälle dar. Die anfallenden Siedlungsabfälle zur Beseitigung in Höhe von ca Mg/a werden ab Mitte 2005 zu rund 53 % in der optimierten MVA Ruhleben thermisch behandelt und zu ca. 47 % durch vertragliche Bindung von privaten Unternehmen einer geordneten Entsorgung zugeführt. Die überlassungspflichtigen Bauabfälle werden auch zukünftig im Rahmen der Drittbeauftragung von der MEAB mbh in ihren Anlagen entsorgt. Somit ist die Entsorgungssicherheit der im Land Berlin anfallenden Siedlungs- und Bauabfälle bis zum Jahr 2015 gewährleistet. 4. Durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und durch Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung wurde seit 1992 das beseitigte Siedlungsabfallaufkommen um ca. 58 % auf ca Mg im Jahr 2003 reduziert. Trotz der bisher realisierten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung weisen die beseitigten Siedlungsabfälle noch relevante erschließbare Verwertungspotenziale auf. Bei Umsetzung der im Abfallwirtschaftskonzept genannten Maßnahmen lässt sich die derzeit verwertete Siedlungsabfallmenge um rund Mg/a steigern. Entsprechend ließe sich die im Jahr 2015 anfallende Restabfallmenge zur Beseitigung auf rund Mg/a reduzieren. Die im Land Berlin anfallenden Bauabfälle werden derzeit zu ca. 98 % einer Verwertung zugeführt. Für die mengenrelevanten Abfallfraktionen Boden und Bauschutt wurden im Jahr 2003 bereits Verwertungsquoten von 99 % und 98 % erreicht. Aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Verwertung sowie veränderter technischer und ökonomischer Rahmenbedingungen wird für das Jahr 2015 angenommen, dass die mineralischen Bauabfälle, gemischten Bau- und Abbruchabfälle, Baggergut und sonstigen Bauabfälle weitestgehend einer geordneten Verwertung zugeführt werden. 5. Um dem Ziel des Ressourcenschutzes gerecht zu werden, sollten künftig die Erfolge der Abfallverwertung nicht nur in Form von Recyclingquoten angegeben werden. Vielmehr sollte die Menge der durch Recyclingprozesse substituierten primären fossilen Rohstoffe als Indikator für eine nachhaltige Abfallwirtschaft dargestellt werden. 6. In der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) /14/ wurde der biologisch abbaubare Anteil von rund 62 Massenprozent in Siedlungsabfällen als erneuerbare Energie anerkannt. Zukünftig kommt dieser Biomasse im Siedlungsabfall als regenerativer und weitgehend CO2 neutraler Energieträger eine zunehmende Bedeutung zu. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 2

13 7. Durch den Einsatz von regenerativen Berliner Siedlungs- und Bauabfällen in thermischen Anlagen können zukünftig schätzungsweise rund Mg an Kohlendioxidemissionen vermieden werden. Die Einsparung dieser Menge entspricht der jährlichen Verbrennung von ca Mg Steinkohle (rund 10 Prozent der von dem Berliner Energieversorgungsunternehmen BEWAG jährlich eingesetzten Steinkohlemenge). Allein durch die aufgezeigten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden rund 6 Prozent des CO2 -Minderungszieles der Stadt Berlin erfüllt. Darüber hinaus kann durch die ab Mitte 2005 vorgenommene Vorbehandlung der bislang deponierten Siedlungs- und Bauabfälle die Bildung erheblicher Mengen Deponiegas mit einem hohen Anteil an klimaschädlichem Methan verhindert werden. Pro Tonne nicht deponierten Abfalls werden rund 800 kg an Kohlendioxidäquivalent eingespart. Durch die im Abfallwirtschaftskonzept genannten Maßnahmen wird neben der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung durch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geleistet. 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen des Abfallwirtschaftskonzeptes Nach 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) /10/ haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des 15 KrW-/AbfG Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und die Beseitigung der in Ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das Land Berlin ist gemäß 2 des KrW-/AbfG Bln /34/ öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des 13 Abs. 1 KrW-/AbfG /10/. Die konkreten Anforderungen an das Abfallwirtschaftskonzept sind in 6 des KrW-/AbfG Bln /34/ formuliert: Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle, Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle, Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, Angaben über Maßnahmen zu Planung, Errichtung und wesentlichen Änderung sowie Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 3

14 Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit und Zeitplanung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu den geplanten Maßnahmen, insbesondere den geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung seines Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen. Das Abfallwirtschaftskonzept dient als Planungsinstrument für das Land Berlin und dokumentiert den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind die Festlegungen der nach 29 KrW-/AbfG /10/ vorliegenden Abfallwirtschaftspläne zu beachten: Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan Siedlungsabfälle /41/ - und Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan Bauabfall /40/ Zudem ist der Senatsbeschluss vom 1. April 2003 /44/ zur Siedlungsabfallwirtschaftsplanung und zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes Berlin ab Mitte 2005 zu berücksichtigen. Das Abfallwirtschaftskonzept sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Durch die am 1. März 2001 in Kraft getretene Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV) /22/ kommt dem Abfallwirtschaftskonzept als Planungsinstrument für die nächsten 10 Jahre eine besondere Bedeutung zu. Nach dieser Verordnung müssen die derzeit vom Land Berlin genutzten Siedlungsabfalldeponien spätestens zum 31.Mai geschlossen werden. Die derzeit vom Land Berlin genutzten Deponien für die Ablagerung von Bauabfällen müssen spätestens zum 15. Juli 2009 geschlossen werden. 2.2 Abfallrechtliche Rahmenbedingungen Das Abfallwirtschaftskonzept wird insbesondere durch die nachfolgend genannten rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene tangiert: Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 4

15 2.2.1 Europäisches Abfallrecht EU-Deponierichtlinie Mit dem in Kraft treten der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 (Deponierichtlinie) /7/ werden europaweit grundlegende Anforderungen an die Genehmigung, den Betrieb sowie allgemeine Anforderungen an die Gestaltung und Beschaffenheit von Deponien gestellt. Die Deponierichtlinie wird im Technischen Ausschuss der EU-Kommission kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Entschluss des Rates vom 19. Dezember 2002 wurden neue Regelungen zur Änderung des Abfallannahmeverfahrens sowie der Abfallannahmekriterien für Deponien gültig. Die Anforderungen der Deponierichtlinie /7/ sind in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden durch die Abfallablagerungsverordnung /22/ und die Deponieverordnung /23/ (siehe Kapitel 2.2.2). EU-Verbrennungsrichtlinie Mit der Abfallverbrennungsrichtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom /6/ soll die Vermeidung oder größtmögliche Beschränkung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (wie z.b. in Zement- oder Kraftwerken) sowie der dadurch bedingten Risiken für die menschliche Gesundheit erreicht werden. Kernpunkt der Richtlinie sind Verbrennungsbedingungen und Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle, Dioxine und Furane, Kohlenmonoxid, Staub, organisch gebundenen Kohlenstoff, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Schwefeldioxid, Stickstoffmonoxid und dioxid. Durch die Novellierung der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes BImSchV - /26/ wurde die Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt (siehe Kapitel 2.2.2). EG-VO Tierische Nebenprodukte In der neuen EG-Verordnung Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 808/2003 der Kommission vom 12. Mai 2003 (EG-VO Tierische Nebenprodukte) /2/, werden verbindliche tierseuchen- und hygienerechtliche Vorschriften für tierische Nebenprodukte festgeschrieben. Die EG-VO Tierische Neben- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 5

16 produkte ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf daher keiner nationalen Umsetzung. Nach Kapitel I Artikel 1 gilt diese Verordnung nicht für Küchen- und Speiseabfälle, es sei denn, sie stammen von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr, sind für die Tierernährung oder für die Verwendung in einer Biogasanlage oder zur Kompostierung bestimmt. Die bisherige Regelung, dass Küchen- und Speiseabfälle unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz fallen, ist damit außer Kraft gesetzt Bundesrecht Gesetze Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG Am 7. Oktober 1996 traten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) /10/ und das ergänzende untergesetzliche Regelwerk mit einer Reihe von Verordnungen in Kraft. Es enthält die zentralen Vorschriften des Abfallrechts der Bundesrepublik. Neben der Definition des Abfallbegriffs werden die Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie Entsorgungs- und Überlassungspflichten festgelegt. Zudem ist in 19 KrW-/AbfG /10/ die Notwendigkeit der Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgelegt. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Entwurf) Die EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten /4 und 5/ sind am 13. Februar 2003 in Kraft getreten und müssen bis zum 13. August 2004 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium hat den Ländern im März 2004 einen ersten Arbeitsentwurf für ein Artikelgesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vorgelegt. Es beinhaltet als wesentlichen Eckpunkt eine Teilung der Produktverantwortung zwischen Hersteller und Kommunen bzw. Nutzern (geteilte Produktverantwortung). Die haushaltsnahe Sammlung der Altgeräte soll durch die Kommunen an den kommunalen Sammelstellen erfolgen. Danach wird die Verantwortung im Hinblick auf die Behandlung, Verwertung/Recycling und umweltgerechte Beseitigung auf die Hersteller übertragen. Bei diesem Arbeitsentwurf wurden die Inhalte der vorliegenden Elektro- Altgeräte-Richtlinie /30/ berücksichtigt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 6

17 Verordnungen Abfallablagerungsverordnung- AbfAblV Mit dieser am 1. März 2001 in Kraft getretenen Artikelverordnung zur Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung- AbfAblV) /22/ wird die Ablagerung und Behandlung von Siedlungsabfällen und Abfällen, die wie solche entsorgt werden können, auf Deponien geregelt. Die Abfallablagerungsverordnung ist zusammen mit der Deponieverordnung /23/ das zentrale Regelungswerk für die Ablagerung von Abfällen. Wichtige Bestimmungen sind die in 3 und 4 AbfAblV /22/ formulierten verbindlichen Pflichten zur Vorbehandlung von Abfällen. Aus 6 Abs. 2 Nr. 1 AbfAblV lässt sich ableiten, dass die Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle spätestens am beendet werden muss. In Umsetzung der AbfAblV /22/ und der Dreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen BImSchV) /25/ müssen die derzeit vom Land Berlin genutzten Siedlungsabfall- bzw. Bauabfalldeponien spätestens zum 31.Mai 2005 bzw. zum 15. Juli 2009 geschlossen werden. Altholzverordnung - AltholzV Am 1. März 2003 trat die Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) /21/ in Kraft. Damit werden die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz harmonisiert und konkretisiert. Mit der Verordnung werden erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz festgelegt und verbindliche ökologische Standards vorgegeben. Mit der neuen Verordnung werden die gängigen Verwertungswege für Altholz erfasst und verbindliche ökologische Standards festgelegt. Besondere Bedeutung haben die Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zum Zwecke der Herstellung von Holzwerkstoffen, die letztlich in Gebrauchsgegenstände eingebunden sind, z. B. Spanplatten in Möbelstücken. Deshalb werden für die aus Altholz erzeugten Holzhackschnitzel und -späne verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Zudem dürfen ab 1. März 2003 keine Holzabfälle mehr deponiert werden. Deponieverordnung DepV Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) vom 24. Juli 2002 /23/ dient gemeinsam mit der seit 1. März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung /22/ der Umsetzung der EU- Deponierichtlinie /7/ in deutsches Recht. Die Deponieverordnung enthält rechtsverbindliche und detaillierte technische, betriebliche und Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 7

18 organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Ziel der Verordnung ist es, die abzulagernde Abfallmenge und deren Schadstoffgehalt auf ein für die Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Deponien, die den beschriebenen technischen Standards nicht genügen, dürfen ab 1. Juni 2005 bzw. ab 16. Juli 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Die Nachrüstung von Altdeponien ist bei Anpassung an die Rahmenbedingungen der Verordnung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich. Es muss sichergestellt sein, dass das Wohl der Allgemeinheit gemessen an den Anforderungen und dem technischen Standard der Verordnung nicht beeinträchtigt wird. Gewerbeabfallverordnung GewAbfV Am 1. Januar 2003 trat die Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Abfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) /16/ in Kraft. Die Verordnung gilt für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen. Demnach müssen nach 3 bestimmte gewerbliche Siedlungsabfälle (Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle sowie organische Abfälle) sowie nach 8 bestimmte Bauabfälle (Glas, Kunststoffe, Metalle und mineralische Abfälle) getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden. Anstelle einer Getrenntsammlung ist auch eine gemeinsame Erfassung dieser Wertstoffe möglich, wenn diese in einer entsprechenden Vorbehandlungsanlage in weitgehend gleicher Menge und stofflicher Reinheit wieder aussortiert und anschließend verwertet werden. Die vorliegende Verordnung soll eine weitgehende hochwertige Verwertung der anfallenden Gewerbeabfälle sicherstellen und die bisher häufig praktizierte Scheinverwertung unterbinden. Klärschlammverordnung - AbfKlärV Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) /12/ regelt die Anforderungen an die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden. Sie enthält in Abhängigkeit von der Bodenart Grenzwerte für Schadstoffgehalte und regelt Aufbringungsverbote bzw. -beschränkungen. Klärschlamm ist gemäß 2 Abs. 2 AbfKlärV /12/ der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen anfallende Schlamm. In 3 AbfKlärV sind Bedingungen und Grenzwerte Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 8

19 für das Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen beschrieben, während 4 AbfKlärV Aufbringungsverbote und Beschränkungen regelt. Abfallwirtschaftlich sind die Bestimmungen der AbfKlärV insoweit bedeutsam, als dass bei Einhaltung der genannten Bedingungen für Klärschlämme eine Verwertung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen zulässig ist. Bei der Novellierung der Klärschlammverordnung im November 2003 /12/ wurde größter Wert darauf gelegt, dass es bei der zukünftigen Entsorgung von Klärschlämmen als Düngemittel auf landwirtschaftlichen Flächen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in den Böden kommt, damit auch in Zukunft die landwirtschaftlichen Böden für die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln noch zur Verfügung stehen. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen aufgrund der derzeitigen und zukünftigen Grenzwerte nicht mehr möglich ist. Dieser Situation entsprechend werden schon derzeitig und zukünftig keine Klärschlämme aus Berlin, die die Grenzwerte überschreiten, auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht und nur kleine Mengen zur Bodenverfestigung genutzt. Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (Entwurf) Durch die Bundesregierung wurde am 11.Juni 2004 ein überarbeiteter Arbeitsentwurf über eine Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage vorgelegt. Die Verordnung soll vor dem 1.Juni 2005 in Kraft treten. Die Verordnung zielt darauf ab, dass bei der Errichtung einer Deponie nach dem Multibarrierenprinzip einzelne Bauteile durch sogenannte Deponieersatzbaustoffe substituiert werden können. Unter Nutzung ihrer bauphysikalischen Eigenschaften können hierfür Abfälle verwendet werden. Die Verordnung bestimmt die Deponiebauteile, in denen Bauersatzmaterialien zur Anwendung kommen können und legt die Zuordnungskriterien für den Einsatz fest. 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchV Am 20. August 2003 trat die novellierte Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe in Kraft /26/. Die Verordnung dient der Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen /6/ in nationales Recht. Mit ihr wird das in Deutschland bisher schon geltende hohe immissionsschutzrechtliche Anforderungsniveau an Abfallverbrennungsanlagen für alle Anlagen festgeschrieben, in denen Abfälle eingesetzt werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 9

20 Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die Novellierung der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe, 17. BImSchV) /26/. Mit der Änderung der 17. BImSchV werden die Anforderungen an die Mitverbrennungsanlagen weitgehend an die der klassischen Abfallverbrennungsanlagen ("Monoverbrennung") angeglichen. Dazu werden insbesondere für die Mitverbrennung von Abfällen in Produktionsanlagen neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt, welche die bisher geltende sogenannte "Mischungsregel" ersetzen. Verpackungsverordnung - VerpackV Die abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung /20/ bestehen in der Vermeidung oder Verringerung der Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt. Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden; im Übrigen wird der Wiederverwendung von Verpackungen Vorrang vor der Beseitigung eingeräumt. Die Verpackungsverordnung /20/ gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gewerbe, im Dienstleistungsbereich, in Haushaltungen oder anderswo anfallen und unabhängig von den Materialien, aus denen sie bestehen. Für Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung gilt die Pflicht der Hersteller und der Vertreiber, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen kostenlos zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder stofflichen Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtungen entfallen bei Verpackungen, für die sich der Hersteller oder Vertreiber an einem System beteiligt, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen gewährleistet. Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2002 die auf der Grundlage des 9 Abs. 3 Verpackungsverordnung /20/ durchgeführten Nacherhebungen der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen bekannt gegeben. Folge der Nacherhebungsergebnisse ist, dass von Herstellern und Vertreibern von Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken in Dosen und Einweg- Flaschen seit 1. Januar 2003 ein Pfand zu erheben ist. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 10

21 Weitere Nacherhebungsverfahren für alle Getränkebereiche laut Verpackungsverordnung /20/ sowie pasteurisierte Konsummilch sind aufgrund der Erhebung des Bundesumweltministeriums bezüglich der Anteile ökologischer vorteilhafter Getränkeverpackungen bis bekannt gegeben am 29. Januar ausgelöst worden Abfallrecht Land Berlin Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln Am 1. August 1999 trat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) /34/ in Kraft. Dieses Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Abfallwirtschaftsplanung im Land Berlin. Im 6 werden die Anforderungen an das Abfallwirtschaftskonzept definiert (siehe Kapitel 2.1). 3 Organisation der öffentlichen Abfallwirtschaft in Berlin Nach 2 des KrW-/AbfG Bln /34/ ist das Land Berlin öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des 13 Abs. 1 KrW-/AbfG /10/. Das Land Berlin hat die Beseitigung der auf seinem Gebiet anfallenden nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfälle wie folgt geregelt: Die Aufgaben zur Beseitigung der überwachungsbedürftigen Siedlungsabfälle nehmen nach 5 Abs. 1 KrW-/AbfG Bln für das Land Berlin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wahr. Zur Beseitigung von überwachungsbedürftigen Bauabfällen hat das Land Berlin gemäß 16 Abs. 1 KrW-/AbfG Dritte beauftragt. Die Aufgaben zur Beseitigung der anfallenden Klärschlämme werden von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) wahrgenommen. Die im Land Berlin anfallenden Abwässer werden in sieben Klärwerken behandelt. Der obersten Abfallbehörde des Landes Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, obliegen sowohl ministerielle als auch Aufgaben zum Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellt zudem die Abfallwirtschaftspläne, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen des Landes Berlin und schreibt diese regelmäßig fort. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 11

22 4 Ziele des Landes Berlin zur Abfallvermeidung und -verwertung Nach den in 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes /10/ festgelegten Grundsätzen sind Abfälle prioritär zu vermeiden. Fallen Abfälle an, sind diese vorrangig stofflich oder energetisch zu verwerten und somit zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz der Umwelt in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Diese Grundsätze finden ihre Spezifizierungen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) /34/. Der 1 des KrW-/AbfG Bln benennt die Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft in der folgenden Hierarchie: 1. Vermeidung von Abfällen und die Vermeidung und Verringerung von Schadstoffen in Abfällen, 2. schadlose und nach Art und Beschaffenheit der Abfälle hochwertige Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, 3. Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verringerung der Menge und Schädlichkeit sowie deren Beseitigung oder umweltverträgliche Ablagerung möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes und 4. Schonung der natürlichen Ressourcen und die Förderung der Produktverantwortung im Sinne des 22 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bei der Entwicklung, Herstellung, Beund Verarbeitung sowie dem Vertrieb von Erzeugnissen. 4.1 Abfallvermeidung Primäres umweltpolitisches Ziel des KrW-/AbfG /10/ ist die konsequente Vermeidung von Abfällen. Nach 4 Abs. 2 KrW-/AbfG sind Maßnahmen zur Vermeidung insbesondere anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten. In 22 KrW-/AbfG /10/ führt das Bundesgesetz die Produktverantwortung ein. Die Produktverantwortung gilt für alle, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten und vertreiben. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 12

23 Die Produktverantwortung gilt als wahrgenommen, wenn Erzeugnisse so gestaltet werden, dass bei deren Herstellung und Gebrauch die Entstehung von Abfällen vermindert wird und nach Gebrauch eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der entstandenen Abfälle sichergestellt ist. Da die Bundesregierung bisher ihre gesetzlichen Möglichkeiten zur Produktverantwortung nicht ausgeschöpft hat, würde das Land Berlin entsprechende Initiativen des Bundes unterstützen. Insbesondere bei der Produktgruppe Möbel bietet sich der Erlass einer entsprechenden Verordnung an, da diese Produktgruppe zu relevanten Teilen zum Siedlungsabfallaufkommen beiträgt. Grundsätzlich ist das bestehende KrW-/AbfG /10/ nicht so ausgerichtet, den Anspruch an eine konsequente Abfallvermeidung durchsetzen zu können. Die bestehenden Herstellungstechnologien von Produkten sind in der Regel nicht auf den Verbleib der Produkte im Wirtschaftskreislauf ausgerichtet. Somit ist das Ziel einer weitestgehenden ressourcenschonenden Wirtschaftsweise mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen eines Abfallgesetzes nicht zu erreichen. Daher sollten im Rahmen des auf Bundesebene angestrebten Umweltgesetzbuches in einem speziellen Produktgesetz entsprechende Anforderungen an Produkte festgeschrieben werden. Durch eine derartige gesetzliche Regelung könnten relevante Abfallmengen am besten vermieden werden. Wie erwähnt, liegen die Kompetenzen zur gesetzlichen Regelung der Abfallvermeidung weitgehend beim Bundesgesetzgeber. Gleichwohl verbleibt sowohl den Ländern als auch den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern ein Spektrum an Möglichkeiten, mit denen sie auf ein vermeidungsförderndes Verhalten der verschiedenen Abfallerzeuger hinwirken können. Zu den klassischen Instrumentarien gehören: Kooperationen (freiwillige Vereinbarungen), Motivation der Abfallverursacher durch Beratung und Information, ökonomische Instrumente, Förderung von Vermeidungsinitiativen sowie politische Initiativen des Landes Berlin im Bundesrat. Die Abfallvermeidungsmaßnahmen werden im Kapitel 6 dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 13

24 4.2 Abfallverwertung Gemäß den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft haben Abfallerzeuger oder -besitzer angefallene Abfälle vorrangig stofflich oder energetisch zu verwerten und diese zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz der Umwelt in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Der Verwertungsvorrang vor der Beseitigung steht unter dem Vorbehalt des technisch Möglichen und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Zudem sind die öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträger nach 15 Abs. 1 KrW-/AbfG /10/ zur Verwertung der in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle verpflichtet. Um dem Ziel des Ressourcenschutzes gerecht zu werden, sollten aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig die Erfolge der Abfallverwertung nicht nur in Form von Recyclingquoten angegeben werden. Vielmehr sollte als Indikator für die Nachhaltigkeit die Menge der durch Recyclingprozesse substituierten primären Rohstoffe, insbesondere der nicht nachwachsenden, dargestellt werden. So kann der organische Anteil von rund 62 Prozent im anfallenden Siedlungsabfall klimaneutral energetisch genutzt werden. Entsprechend 4 Abs. 3 KrW-/AbfG /10/ hat die stoffliche Verwertung die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) zum Inhalt oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck bzw. für andere Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Energierückgewinnung. Eine stoffliche Verwertung liegt vor, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berücksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen, der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials liegt. Nach 4 Abs. 4 KrW-/AbfG /10/ beinhaltet die energetische Verwertung den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff. Für die Abgrenzung ist auf den Hauptzweck der Maßnahme abzustellen. Ausgehend vom einzelnen Abfall, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, bestimmen Art und Ausmaß seiner Verunreinigungen sowie die durch seine Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und entstehenden Emissionen, ob der Hauptzweck auf die Verwertung oder die Behandlung gerichtet ist. Trotz der weiter unten genannten europäischen Rechtsprechungen dazu haben die rechtlichen Anforderungen nach 4 Abs. 4 KrW-/AbfG /10/ weiter Bestand bei der Verwertung im Inland. Nach 5 Abs. 2 S. 3 KrW-/AbfG ist eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung anzustreben. Gemäß 6 Abs. 1 KrW-/AbfG können Abfälle stofflich oder zur Gewinnung von Energie verwertet werden. Vorrang hat die umweltverträglichere Verwertungsart. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 14

25 In 6 Abs. 2 KrW-/AbfG /10/ ist die Zulässigkeit der energetischen Verwertung geregelt. Demnach ist eine energetische Verwertung u.a. nur dann gegeben, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens kj/kg beträgt. Dagegen dienen Restmüllverbrennungsanlagen nach ihrer generellen Zweckbestimmung primär der Verminderung der Menge und Schädlichkeit von Abfällen, nicht jedoch der Energieerzeugung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen (EuGH Urteile C - 228/00 und C - 458/00) vom 13. Februar 2003 /8 und 9/ neue Festlegungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Verbrennung von Abfällen in Industrieanlagen und in Müllverbrennungsanlagen eine energetische Verwertung oder eine Beseitigung von Abfällen darstellt. Wesentliche Aussagen der Urteile sind: Die Verbrennung kommunaler Abfälle (Hausmüll und Gewerbeabfall) in Müllverbrennungsanlagen (MVA) unabhängig ob mit oder ohne Wärmenutzung ist primär als Beseitigung einzustufen. Diese Entscheidung folgt der Tatsache, dass in einer Müllverbrennungsanlage kein primärer Brennstoff substituiert wird. Hauptzweck dieser Maßnahme ist die Verbrennung und insbesondere die Mineralisierung von Abfall, nicht jedoch die Substitution von Brennstoff. Der Hauptzweck der Verbrennung von Hausmüll in einer MVA kann laut EuGH- Rechtsprechung nur dann als Verwertung angesehen werden, wenn ohne den Einsatz der fraglichen Abfälle Primärenergie in der betreffenden MVA hätte eingesetzt werden müssen oder der Anlagenbetreiber den Erzeuger / Besitzer für die Anlieferung von Abfällen hätte bezahlen müssen. Die Verbrennung von Abfällen in industriellen Anlagen (z.b. Zementwerken) gilt grundsätzlich als Verwertung, da hier Brennstoffe substituiert werden. Hauptzweck ist in diesem Fall die Verwendung von Abfall als Brennstoff. Das Bundesumweltministerium hat mitgeteilt, dass auf Grund dessen derzeit keine Änderung des KrW-/AbfG /10/ erfolgen soll und somit die bisherigen Zulassungskriterien für die energetische Verwertung in 6 Abs. 2 KrW-/AbfG /10/ beibehalten werden sollen. Problematisch ist, dass diese Kriterien lediglich für die Inlandsverwertung gelten, so dass für Gewerbeabfälle mit einem Heizwert von unter kj/kg ein Exportanreiz geschaffen wird. Solange offen ist, welche Folgen sich aus den Entscheidungen des EuGH für den Bestand und die Auslegung des 6 Abs. 2 KrW-/AbfG /10/ ergeben, muss der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit Rechnung getragen werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 15

26 Die konkreten Auswirkungen der EuGH - Urteile auf das überlassungspflichtige Aufkommen der Länder werden erst mittelfristig erkennbar sein. Zudem sind die Auswirkungen weiterer anstehender gerichtlicher Klärungen nicht vorhersehbar. Die Urteile des EuGH mit seinen Ausführungen zur Abgrenzung Verwertung / Beseitigung werden nach einhelliger Expertenmeinung deutliche Auswirkungen auf die deutsche Abfallwirtschaft haben. Damit eröffnet sich eine veränderte Situation für die Planung der künftigen Entsorgungsanlagen und die Höhe der bereitzustellenden Anlagenkapazitäten durch die Kommunen. 4.3 Zielsetzung auf europäischer Ebene Neben vorgenannter europäischen Rechtsprechung hat die Europäische Union die Absicht formuliert, die Struktur der europäischen Abfallpolitik neu zu bestimmen. Dies wird in der Mitteilung der Kommission Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und -Recycling /1/ aufgegriffen. In dieser Mitteilung wird die bisherige EG-Abfallpolitik bewertet und es werden konkrete Handlungserfordernisse und Möglichkeiten für eine zukünftige EG-Abfallpolitik im Kontext mit der Produkt-, Chemikalien- und Ressourcenpolitik der EG dargestellt. Die geplante EU-Strategie für Abfallvermeidung und Recycling wird voraussichtlich Mitte 2005 vorliegen und danach werden entsprechende legislative Initiativen eingeleitet. Wesentliche Inhalte sind dabei: Entkopplung der Ressourcennutzung und der Abfallerzeugung vom Wirtschaftswachstum, nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Ressourcen, ortsnahe Abfallentsorgung, erhöhte Produktverantwortung und verstärkter Einsatz wirtschaftlicher Instrumente. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 16

27 Insbesondere sieht die EU Handlungsbedarf in folgenden Bereichen: Festsetzung von Abfallvermeidungszielen, Ergänzung des EG-Rechts durch materialspezifische Vorschriften (z.b. für Papier, Kunststoffe) und Vorgabe von Recyclingzielen, Veränderung der Kostenstruktur (Beseitigung/Recycling) zu Gunsten des Recyclings, Einsatz geeigneter Instrumente (Rechtsvorschriften, freiwillige Vereinbarungen, ökonomische Instrumente) und Schaffung EG-weit harmonisierter Standards für Recyclingverfahren (Vermeidung des Ökodumpings ). 4.4 Zielsetzung auf Bundesebene Die abfallwirtschaftliche Zielsetzung der Bundesregierung wird mittelfristig ebenfalls deutliche Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Berlin haben. Die Bundesregierung hat bereits 1999 bei der Verabschiedung der Abfallablagerungsverordnung /22/ das Ziel vorgegeben, dass spätestens bis zum Jahr 2020 auf eine Deponierung von Siedlungsabfällen völlig verzichtet werden soll /55/. Die Ablagerung von Siedlungsabfällen in Deponien stellt nach Ansicht des Landes Berlin das Gegenteil eines nachhaltigen Wirtschaftens dar. Durch das Deponieren werden Stoffe von einer Nutzung als Ressource ausgeschlossen, die Deponierung führt zu deutlichen Umweltbelastungen (Deponiegas, Sickerwasser), nicht vermeidbare Methanemissionen schädigen in besonderem Maße das Klima und schließlich werden heizwertreiche Abfallbestandteile nicht zur Substitution anderer Energieträger genutzt. Nach den langfristigen Planungen des Landes Berlin sollen zukünftig die dann anfallenden Siedlungsabfälle so behandelt und stofflich oder energetisch verwertet werden, dass praktisch keine zu beseitigenden Rückstände zur Deponierung mehr anfallen. Verfahren der mechanischbiologischen Stabilisierung von Siedlungsabfällen können unter günstigen Umständen bereits heute dieses Ziel der Nachhaltigkeit gewährleisten. Voraussetzung bleibt dabei die hochwertige Energienutzung des erzeugten Stabilats in Industrieanlagen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 17

28 4.5 Zielsetzung auf Landesebene Zusammenfassend ergeben sich für das Land Berlin nachfolgende abfallwirtschaftliche Handlungsziele zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen: Kurzfristig bis 2005 Beseitigung der anfallenden Siedlungsabfälle nach dem heutigen Stand der Abfalltechnik und Minimierung der Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt. Mittelfristig bis 2015 Eintrag von Schadstoffen in Produkte minimieren (z.b. durch Umsetzung der Elektroaltgeräte- Verordnung, Altauto-Verordnung, Chemikalienverbots Verordnung), Einsatz abfallarmer Technologie (z.b. moderne Produktionsverfahren, automatisierte Aufbereitungsverfahren), rund die Hälfte der anfallenden überlassungspflichtigen Siedlungsabfälle werden in Form von stoffstromorientierten und umweltverträglichen Kreisläufen einer schadlosen und umweltverträglichen Verwertung mit einer mittleren Energienutzungsquote von rund 60 Prozent zugeführt. Langfristig bis 2020 Rückgewinnung und Wiederverwertung der Abfälle und Beachtung einer hohen Energieeffizienz bei der Verwertung als regenerativer Energieträger, Alle anfallenden Siedlungsabfälle und Bauabfälle werden einer stofflichen oder energetischen Verwertung entsprechend den abfallwirtschaftlichen Zielen des Bundesumweltministeriums zugeführt und somit erfolgt der Ausstieg aus der obertätigen Deponiewirtschaft und der Einstieg in eine moderne zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 18

29 Zur Erreichung dieser abfallwirtschaftlichen Handlungsziele können insbesondere folgende Instrumente eingesetzt werden: Finanzielle Anreize durch entsprechende Abfallgebühren, Ausweitung der Ökosteuer auf den Bereich Abfall, Nutzung des C0 2 Emissionshandels, Nutzung von regenerativen Siedlungsabfällen im Sinne des Energie-Einspar-Gesetzes, Nutzung von Biomasse. 5 Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle 5.1 Begriffsbestimmungen Abfälle werden nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis--Verordnung - AVV) /15/ eingestuft. Die AVV ersetzt den Europäischen Abfallkatalog /17/. Die Definitionen der einzelnen Abfallarten wurden aus den vorliegenden Abfallwirtschaftsplänen übernommen. Demnach werden die relevantesten Abfallarten wie folgt definiert: Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind insbesondere die Abfallarten Hausmüll, Geschäftsmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Straßenkehricht und Sperrmüll. Hausmüll Als Hausmüll werden Abfälle bezeichnet, die hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen und von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in genormten, im Entsorgungsgebiet vorge- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 19

30 schriebenen Behältern regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle. Geschäftsmüll Der Begriff Geschäftsmüll wurde zusätzlich eingeführt, um eine bessere Differenzierung des Anteils der gewerblichen Abfälle im Hausmüll zu erreichen. Als Geschäftsmüll werden Abfälle bezeichnet, die in Gewerbebetrieben anfallen und gemeinsam mit Hausmüll von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden. Geschäftsmüll fällt vorwiegend in Dienstleistungsbetrieben, Geschäften und Kleingewerbebetrieben an. Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle. Sperrmüll Beim Sperrmüll handelt es sich um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Nach der AVV ist dieser Abfall Sperrmüll. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle fallen in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie an. Sie werden von dem öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger getrennt vom Hausmüll abgefahren, von den Abfallerzeugern selbst oder von beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen an der Beseitigungsanlage angeliefert und gemeinsam mit dem Hausmüll beseitigt. Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle. Straßenkehricht Bei Straßenkehricht handelt es sich um Abfälle aus der Straßenreinigung wie z.b. Straßen- und Reifenabrieb, Laub sowie Streumittel des Winterdienstes. Nach der AVV wird diese Abfallart als Straßenkehricht bezeichnet. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 20

31 5.1.2 Bauabfälle Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen, insbesondere: Bodenaushub Bodenaushub ist nicht kontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial. Nach der AVV sind diese Abfälle Boden und Steine. Bauschutt Mineralische Stoffe mit einem Störstoffanteil von weniger als 5 Volumenprozent. Nach der AVV wird diese Abfallart als Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik bzw. Gemisch aus den genannten Abfallfraktionen bezeichnet. Baustellenabfälle Gemisch aus nichtmineralischen und mineralischen Stoffen. Nach der AVV ist darunter die Abfallart gemischte Bau- und Abbruchabfälle zu verstehen. Straßenaufbruch Mineralische Stoffe, die hydraulisch mit Bitumen gebunden oder ungebunden sind. Nach der AVV sind diese Abfälle Beton und Bitumengemische. Schlamm aus Gewässerreinigung Bei Aushubarbeiten von Gewässern anfallende Schlämme. Nach der AVV wird diese Abfallart als Baggergut bezeichnet. Bau- und Abbruchholz Bei Abbruch, Um- und Neubau anfallende Holzabfälle. Nach der AVV sind diese Abfälle Holz. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 21

32 Sonstige Bauabfälle Unter sonstige Bauabfälle werden die Abfallarten Strahlmittelabfälle und Dämmmaterial sowie Bitumengemische (Dachpappe) zusammengefasst Klärschlämme Nach 2 Abs. 2 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) /12/ sind die bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen anfallenden Schlämme (auch entwässert oder getrocknet) als Klärschlamm zu verstehen. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob es sich um behandelte oder unbehandelte Schlämme handelt. Klärschlamm entsteht bei der Reinigung kommunaler Abwässer in Kläranlagen und wird bei der mechanischen, biologischen oder chemischen Reinigungsstufe von Abwasser getrennt. Ausgenommen davon sind Siebgut, Rechengut und Sandfangrückstände. Nach der AVV wird diese Abfallart als Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser bezeichnet. 5.2 Entwicklung des Siedlungsabfallaufkommens Entwicklung von 1992 bis 2003 Die Mengenentwicklung des Siedlungsabfallaufkommens zur Beseitigung im Zeitraum von 1992 bis 2003 wird in folgender Abbildung 1 dargestellt. Zudem wird in Abbildung 2 die Mengenentwicklung für die beseitigten und verwerteten Siedlungsabfallmengen (Gesamtabfallaufkommen) abgebildet. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 22

33 Menge in Mg/a Entwicklung der Siedlungsabfälle zur Beseitigung Abbildung 1: Entwicklung der Abfallmengen zur Beseitigung Straßenkehricht zur Beseitigung Gewerbeabfall zur Beseitigung häuslicher Sperrmüll zur Beseitigung Hausmüll zur Beseitigung (incl. Geschäftsmüll) Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 23

34 Menge in Mg/a Entwicklung des Siedlungsabfalls von verwertete und beseitigte Mengen Hausmüll zur Beseitigung (incl. Geschäftsmüll) Gewerbeabfall zur Beseitigung verwertete Mengen häuslicher Sperrmüll zur Beseitigung Straßenkehricht zur Beseitigung Abbildung 2: Entwicklung der Abfallmengen zur Verwertung und Beseitigung Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 24

35 Das Brutto-Siedlungsabfallaufkommen setzt sich aus der beseitigten und verwerteten Menge zusammen. Das Brutto-Siedlungsabfallaufkommen reduzierte sich in den Jahren 1992 bis 2003 um Mg von Mg auf Mg. Der stärkste Rückgang war in den Jahren 1992 bis 1994 zu verzeichnen. Diese Reduktion ist vor allem auf den Rückgang der zu beseitigenden Gewerbeabfälle zurückzuführen. Für diesen starken Rückgang der Gewerbeabfallmengen sind folgende Gründe maßgebend: Tiefgreifender Strukturwandel der Berliner Wirtschaft, Umgesetzte Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen. Zudem muss beim Brutto-Siedlungsabfallaufkommen beachtet werden, dass die Datenbasis bis 1994 aufgrund der volumenmäßigen Erfassung des größten Teils der beseitigten Siedlungsabfälle unsicher ist. Zudem fand seit 1990 ein tief greifender Strukturwandel in der Berliner Wirtschaft statt. Im Zuge der Wiedervereinigung kam es in den 90-iger Jahren zu einer Vielzahl von Stilllegungen großer Berliner Industriebetriebe und auch zu erheblichen Standortverlagerungen ins Umland. Die verwerteten Siedlungsabfälle setzen sich aus den getrennt erfassten und verwerteten Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe, aus der häuslichen Sperrmüllsammlung und der Straßenkehrrichtaufbereitung zusammen. Diese verwerteten Mengen haben sich von Mg im Jahr 1992 auf Mg im Jahr 2003 erhöht. Seit 1992 stieg die Verwertungsquote von rund 10,4 % auf 37,7 % im Jahr 2003 an. Für Abfälle zur Verwertung aus gewerblichen Herkunftsbereichen entfällt die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Eine Dokumentation der verwerteten Gewerbeabfallmengen und des Verbleibs dieser Abfälle ist auf Grund der fehlenden Datenlage derzeit nicht möglich. Die beseitigten Siedlungsabfälle umfassen Hausmüll, Geschäftsmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfall und Straßenkehricht. In den letzten Jahren ist insbesondere auf Grund der sinkenden Gewerbeabfallmengen sowie der Aufbereitung von sonstigen verwertbaren Siedlungsabfällen ein kontinuierlicher Rückgang der beseitigten Siedlungsabfälle zu verzeichnen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 25

36 5.2.2 Prognostiziertes Aufkommen bis 2015 Nach den entwickelten Mengenszenarien des Abfallwirtschaftsplans Teilplan Siedlungsabfall /41/ wurde auf der Grundlage des Siedlungsabfallaufkommens von 1997 die Mengenentwicklung für überlassungspflichtige Siedlungsabfälle für das Jahr 2010 wie folgt prognostiziert: Minimalszenario 2010: Mg/a, Maximalszenario 2010: Mg/a. Unter Berücksichtigung dieses prognostizierten Abfallmengenkorridors wurde als Planungsgröße im Abfallwirtschaftsplan 2001 /41/ für die konkrete Berliner Anlagenplanung eine überlassungspflichtige mittlere Siedlungsabfallmenge von rund Mg/a zugrunde gelegt. Diese Abfallprognose für 2010 für die einzelnen Abfallarten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Abfallart 1997 [Mg] 1998 [Mg] 1999 [Mg] 2000 [Mg] 2001 [Mg] 2002 [Mg] 2003 [Mg] Prognose 2010 [Mg] Hausmüll (inkl. Geschäftsmüll) (inkl. Geschäftsmüll) Geschäftsmüll Sperrmüll * Gewerbeabfall Straßenkehricht * Gesamt * Beseitigte Sortierreste und Reste aus der Straßenkehrichtbehandlung sind im Gewerbeabfall enthalten. Tabelle 1: Siedlungsabfallaufkommen zur Beseitigung bis 2003 und Prognose für 2010 Im Basisjahr 1997, das dem Abfallwirtschaftsplan 2001 /41/ zugrunde lag, fielen noch ca. 1,5 Mio. Mg Siedlungsabfälle zur Beseitigung an /42/. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 26

37 Insbesondere durch den großen Strukturwandel der Berliner Industrie und durch die zunehmende Verwertung des gewerblichen Anteils reduzierte sich das überlassungspflichtige gewerbliche Abfallaufkommen von 1997 bis 2003 um ca. 67 %. Dabei muss beachtet werden, dass diese Gewerbeabfälle überwiegend nach dem heutigen Stand der Technik nicht hochwertig verwertet werden. Des Weiteren konnten die im Jahr 1997 beseitigten häuslichen Sperrmüllmengen und die Straßenkehrichtmengen durch entsprechende nachgeschaltete Aufbereitung und Sortierung weitestgehend einer Verwertung zugeführt werden. Die häuslichen Siedlungsabfälle zur Beseitigung wurden seit dem Jahr 1997 um rund 5 Prozent reduziert. Insgesamt konnte seit 1997 durch die o.g. wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung das Aufkommen zur Beseitigung bis zum Jahr 2003 um ca. 35 % auf ca Mg reduziert werden. Bereits im Jahr 2003 hat die beseitigte Siedlungsabfallmenge die für 2010 prognostizierte Abfallmenge des Maximalszenarios um rund Mg/a unterschritten. Auch die für 2005 prognostizierte Planungsgröße für die Anlagenplanung in Höhe von Mg/a wurde im Jahr 2003 schon punktgenau erreicht. Gegenüber den damaligen Annahmen im Abfallwirtschaftsplan 2001 /41/ haben sich die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittlerweile deutlich verändert. Daher ist es erforderlich, dass für die prognostizierte Entwicklung der Siedlungsabfallmengen bis 2015 diese neuen und ggf. weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere folgende Auswirkungen: Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung, Elektroaltgeräte-Verordnung, Ausweitung der Produktverantwortung, Pfand auf nicht umweltverträgliche Getränkeeinwegverpackungen, Substitution von Verpackungsstoffen, CO 2 Emissionshandel, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Biomasseverordnung, Technologische Entwicklung von Aufbereitungs- und Trennverfahren und Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Februar Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 27

38 Durch die rechtlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung /16/ und der Altholzverordnung /21/ werden sich mittelfristig die beseitigten Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben weiter reduzieren. Zudem entsteht durch den CO2 - Emissionshandel ab 2005 ein ökonomischer Anreiz, der die Mitverbrennung von heizwertreichen Ersatzbrennstoffen in Kraftwerken deutlich fördert. Zudem wurde in der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz /14/ mittlerweile der biologisch abbaubare Anteil von rund 62 Massenprozent in Siedlungsabfällen als erneuerbare Energie anerkannt. Das Erneuerbaren-Energie-Gesetz soll am in Kraft treten. Somit wird zukünftig der Biomasse des Siedlungsabfalls als regenerativer und weitgehend CO 2 neutraler Energieträger eine wachsende Bedeutung in Deutschland zukommen. Zudem wird aufgrund des positiven Beitrages der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung angenommen, dass mittelfristig auch die energetische Verwertung von regenerativen Siedlungsabfällen mit hochwertiger Energienutzung in die Förderung erneuerbarer Energieträger einbezogen wird. Ebenso wird sich die Produktverantwortung als zentrales Element einer abfallarmen, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mittelfristig bis 2015 ausweiten. Durch die Produktverantwortung können nachhaltige Anreize zur Abfallvermeidung und auch zur Schadstoffentfrachtung geschaffen werden. Zudem wird angenommen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen sowohl auf europäischer als auch auf bundesdeutscher Ebene in den nächsten Jahren weiter ausgeweitet werden. Auch durch die technologische Entwicklung von modernen Aufbereitungsanlagen in den letzten Jahren und durch deren Anwendung wird die Verwertung insbesondere von gemischten Siedlungsabfällen mittelfristig erheblich gesteigert werden können. Diese Techniken werden zu ganz erheblichen Verschiebungen von Abfallströmen zur Verwertung führen Aufgrund dieser genannten Rahmenbedingungen wird sich mittelfristig bis 2015 die zu verwertende Siedlungsabfallmenge weiter erhöhen. Es wird angenommen, dass die Auswirkungen der einzelnen Einflussfaktoren auf das überlassungspflichtige Siedlungsabfallaufkommen dazu führen, dass bei gleichbleibender Einwohnerzahl das für das Jahr 2015 zu prognostizierende Siedlungsabfallaufkommen in der Größenordnung des im Abfallwirtschaftsplans /41/ entwickelten Minimalszenarios von rund Mg/a liegen könnte. Die entsprechenden Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen für die einzelnen Abfallarten werden im Kapitel 6 beschrieben. Aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsprechung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene und der daraus sich ergebenden Probleme hinsichtlich der Abfalldefinition und den Überlassungspflichten ist eine konkretere Prognose für die überlassungspflichtigen Siedlungsabfälle im Jahr 2015 derzeit nur sehr erschwert möglich. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 28

39 5.3 Entwicklung des Bauabfallaufkommens Entwicklung von 1992 bis 2003 In Anlehnung an die Vorgehensweise im Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Bauabfall - /40/ wurde das Aufkommen der einzelnen Abfallarten seit 1997 durch Berechnung über abfallspezifische Kennziffern für die im Zeitraum durchgeführten Bauaktivitäten ermittelt. Dazu wurden entsprechende Daten des Statistischen Landesamtes, verschiedener Fachbereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und anderer Institutionen verwendet. Die Differenz aus dem ermittelten Gesamtaufkommen und der Menge der an den drittbeauftragten Deponien erfassten Abfälle zur Beseitigung wird dem Aufkommen an verwerteten Bauabfällen zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des seit 1992 bis 2003 im Land Berlin erfassten bzw. ermittelten Gesamtaufkommens von Bauabfällen. Jahr Gesamt *) Verwertung Beseitigung Mio. Mg Mio. Mg (%) Mio. Mg (%) ,4 2,3 35,9 4,1 64, ,6 3,1 40,8 4,5 59, ,1 3,7 52,1 3,4 47, ,1 3,7 52,1 3,4 47, ,2 5,7 79,0 1,5 21, ,6 13,5 92,5 1,1 7, ,9 8,4 95,0 0,5 5, ,0 5,8 96,0 0,2 4, ,0 5,9 97,0 0,1 3, ,0 4,9 98,0 0,1 2, ,7 4,6 98,0 0,1 2, ,6 4,5 98,0 0,1 2,0 *) Bis 1996 Datenerfassung nach Betreiberangaben von Bauabfallentsorgungsanlagen, 1995 Abfrage-Modus verändert, Rücklauf nicht verwertbar, daher Annahme 1995 wie 1994, ab 1997 Datenermittlung vorwiegend durch Berechnung über abfallspezifische Kennziffern. Tabelle 2: Entwicklung des Bauabfallaufkommens im Land Berlin zwischen 1992 und 2003 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 29

40 Unabhängig von der Methodik der Datenerfassung wird deutlich, dass das Gesamtaufkommen von 1992 bis 1996 annähernd gleich blieb. Das Jahr 1997 war ein absolutes Rekordjahr bzgl. von Bauaktivitäten im Land Berlin mit einem entsprechend hohen Bauabfallaufkommen. Insbesondere ein verstärkter Wohnungsneubau, der durch das Auslaufen der Wohnungsbauförderung Ende 1997 einen absoluten Spitzenwert erreichte sowie ungewöhnlich hohe Aushubmengen an Boden und Bauschutt bei den Sonderbaumaßnahmen am Potsdamer Platz / Spreebogen trugen entscheidend zum Gesamtaufkommen in diesem Jahr bei. In den Folgejahren war ein z.t. dramatischer Rückgang insbesondere beim Neubau von Wohnund Nichtwohngebäuden zu verzeichnen, was sich insbesondere im reduzierten Aufkommen der mengenrelevanten mineralischen Bauabfälle unmittelbar widergespiegelt hat. Bedeutende Wohnungsbauvorhaben in den Entwicklungsgebieten der Stadt, wie Karow-Nord, Berlin-Buchholz, Rummelsburger Bucht sowie der Wasserstadt Spandau waren im Jahr 1999 soweit abgeschlossen, dass sie von keiner großen Abfallrelevanz mehr waren. Bereits 1998 hat sich das Bauabfall-Gesamtaufkommen fast schlagartig um ca. 40 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. Es betrug nur noch ca. 8,9 Mio. Mg im Vergleich zu ca. 14,6 Mio. Mg im Jahr Allein im Wohnungsneubau war von 1997 auf 1998 ein drastischer Rückgang von auf neu gebauter Wohnungen zu verzeichnen /58/. Daraus resultierte beispielsweise eine Reduzierung der Bodenaushubmenge von ca. 5,6 Mio. Mg (1997) auf ca. 3,0 Mio. Mg (1998). Der Rückgang der Neubauaktivitäten hatte wiederum auch eine Reduzierung des Anfalls von gemischten Bau- und Abbruchabfällen zur Folge. Hinzu kam, dass der für die Aufkommensermittlung des Jahres 1997 relativ hohe Aufkommensanteil der Sonderbaumaßnahmen am Potsdamer Platz im Jahr 1998 deutlich zurück ging (Spreebogen: Bodenaushubmenge von ca. 2,8 Mio. Mg im Jahr 1997, ca. 0,6 Mio. Mg im Jahr 1998). Weiterhin war auch die Abrisstätigkeit bei Nichtwohngebäuden entscheidend gesunken, was insbesondere ein niedrigeres Bauschuttaufkommen bewirkte. In nachfolgender Tabelle sind Gesamtaufkommen und der jeweils davon beseitigte Anteil der einzelnen Bauabfallfraktionen für den Zeitraum von 1997 bis 2003 dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 30

41 Bauabfallart Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung Aufkommen Beseitigung 1997 (Mg) 1998 (Mg) 1999 (Mg) 2000 (Mg) 2001 (Mg) 2002 (Mg) 2003 (Mg) (Mg) (Mg) (Mg) (Mg) (Mg) (Mg) (Mg) Boden und Steine AVV Beton; Ziegel; Fliesen, Ziegel und Ke- ramik; Gemische davon, AVV , , Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Input in Sortieranlagen) AVV Beton **) **) **) **) **) (aus Straßenaufbruch) AVV Bitumengemische ***) ***) (nur Ausbauasphalt) AVV Baggergut (Gewässerreinigung) AVV Holz (getrennt erfasste Fraktion) AVV Sonstige Bauabfälle Summe *) Werte auf drei Stellen gerundet **) Anteil Beseitigung ab nach EAK bzw. ab als Beton, Ziegel etc. erfasst, keine Aussage mehr möglich zur Herkunft aus Straßenbau, Ansatz hier daher 100 % Verwertung ***) Unter neuem AVV-ASN nicht mehr zu Bitumengemischen aus Straßenbau zuordenbar, erfahrungsgemäß unter hauptsächlich Beseitigung bituminöser Dachpappe, die unter sonstige Bauabfälle erfasst sind ****) Ab nicht mehr deponierbar gemäß AltholzV Tabelle 3: Entwicklung des Bauabfallaufkommens von 1997 bis 2003 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 31

42 5.3.2 Prognostiziertes Aufkommen bis 2015 Prognose bis 2010 nach dem AWP Im Abfallwirtschaftsplan Berlin (AWP) - Teilplan Bauabfall /40/ wurde basierend auf den Aufkommensdaten für das zu Grunde gelegte Basisjahr 1997 eine Prognose zur Aufkommensentwicklung für Bauabfälle bis zum Jahr 2010 erstellt (Tabelle 4). Abfallarten Gesamt- Aufkommen [Mg] Verwertungsquote [%] Verwertung Beseitigung [Mg] [Mg] Bodenaushub Bauschutt Baustellenabfälle Straßenaufbruch Straßenaufbruch, nur Ausbauasphalt Schlamm aus Gewässerreinigung Bau- und Abbruchholz Sonstige Bauabfälle Summe Tabelle 4: Prognostiziertes Bauabfallaufkommen im Jahre 2010 /40/ Die im Abfallwirtschaftsplan Berlin Teilplan Bauabfall vorgenommene Prognose hat für das Jahr 2010 ein Gesamtaufkommen von ca. 5 Mio. Mg ermittelt. Dieser für 2010 erwartete Prognosewert für das Gesamtaufkommen wurde bereits im Jahr 2001 (ca. 5 Mio. Mg) erreicht und seit 2002 unterschritten. Die beseitigte Bauabfallmenge lag aktuell im Jahr 2003 mit ca Mg deutlich (ca. 77 %) unter dem im Abfallwirtschaftsplan getroffenen Prognosewert für 2010 von Mg. Die für das Jahr 2010 prognostizierten Verwertungsquoten für die mengenrelevanten Abfallfraktionen Bodenaushub (96 %), und Bauschutt (84 %) wurden im Jahr 2003 mit 99 % bzw. 98 % bereits deutlich überschritten. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 32

43 Seit der Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplanes Teilplan Bauabfall /40/ haben sich Änderungen der baukonjunkturellen und abfallrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, die sich voraussichtlich sowohl auf das künftige Mengenaufkommen insgesamt als auch auf den überlassungspflichtigen Anteil auswirken werden. Abfallmengenprognose bis 2015 Neben dem hauptsächlichen Einfluss infolge der Entwicklung der Baukonjunktur werden voraussichtlich auch die folgenden neuen und ggf. weitere Regelungen nachhaltig die im Rahmen dieses Abfallwirtschaftskonzeptes zu erstellende Mengenprognose bis 2015 beeinflussen: Altholzverordnung, Abfallverzeichnis-Verordnung, Gewerbeabfallverordnung, Entwurf einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage, Auf Grund der Regelungen der Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV) /27/ neu erarbeitete bzw. geänderte Vollzugshilfen und Richtlinien zum Auf- und Einbringen von Materialien auf bzw. in den Boden:, - die Technische Regeln der LAGA Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen, - Vollzugshilfe der LAGA, LABO, LAB und LAWA zu 12 BBodSchV, - LABO-Arbeitspapier Verfüllung und Abgrabungen, Entwicklung und Absatzmöglichkeiten von Recyclingbaustoffen und Entwicklung von modernen Aufbereitungs- und Trennverfahren. Durch die Regelungen, die sich aus der Gewerbeabfallverordnung /16/ und der Altholzverordnung /21/ ergeben, soll das Verwertungsgebot nach dem KrW-/AbfG /10/ stärker durchgesetzt werden. Wenn ein entsprechender Recycling- und Absatzmarkt vorhanden ist, der zudem wirtschaftlich darstellbar ist, kann erwartet werden, dass das Bauabfallaufkommen zur Beseitigung insbesondere von mineralischen Bauabfällen weiter zurückgeht. Derzeit sind die Auswirkungen auf die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, die infolge der Umsetzung der Bestimmungen der BBodSchV /27/ in die einschlägigen Technischen Regelwerke Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 33

44 sowie durch die angekündigten Regelungen bzgl. der Verwertung dieser Abfälle auf Deponien zu erwarten sind, quantitativ nicht genau verifizierbar. Derzeit sind die Auswirkungen auf die Verwertung von mineralischen Bauabfällen, die infolge der Umsetzung der Bestimmungen der BBodSchV /27/ in die einschlägigen Technischen Regelwerke sowie durch die angekündigten Regelungen bzgl. der Verwertung dieser Abfälle auf Deponien zu erwarten sind, quantitativ nicht genau abschätzbar. Möglichweise fallen Abfälle auf Grund einer für den vorsorgenden Bodenschutz zu hohen Belastung künftig aus der Verwertung heraus. So ist nach den Technischen Regeln der LAGA /31/ die Verwertung von Bodenmaterial prinzipiell nur möglich, wenn die Anforderungen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erfüllt sind. Beispielsweise dürfen bei der Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen die Zuordnungswerte im Feststoff oder im Eluat (Z O-Werte) nicht überschritten werden. Bei der Verfüllung von Abgrabungen ist die Verwendung anderer Materialien als Bodenmaterial unzulässig. Generell stellen die Zuordnungswerte Z O (uneingeschränkter Einbau Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen) bis Z 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) die Obergrenze der jeweiligen Einbauklassen bei der Verwertung von Bodenmaterial dar. Ausgehend von der im Abfallwirtschaftsplan Berlin Teilplan Bauabfall /40/ für 2010 getroffenen Prognose wird angenommen, dass sich das Gesamt-Bauabfallaufkommen im Jahr 2015 bei weiterhin verhaltener Baukonjunktur im Bereich um die seinerzeit prognostizierte Menge von ca. 5 Mio. Mg bewegen wird und dabei der Anteil an überlassungspflichtigen Bauabfällen zur Beseitigung zwischen: Minimalszenario: ca Mg Maximalszenario: ca Mg liegen wird. Auf Grund der beschriebenen Unabwägbarkeiten ist der Gesamteffekt aus den genannten Änderungen der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen auf die Abfallströme derzeit damit nicht abschätzbar. Es könnte sich jedoch ein nicht unerheblicher Effekt auf den Anteil der überlassungspflichtigen Abfälle ergeben. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 34

45 Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, eine Anpassung der Prognosedaten im Rahmen der alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung der Planungsinstrumente vorzunehmen. 5.4 Entwicklung des Klärschlammaufkommens Entwicklung von 1997 bis 2003 In dem Zeitraum von 1997 bis 2000 wurde das Kanalisationssystem um 3,5 % und das Abwasserdruckrohrnetz um 1,5 % erweitert. Zwischen 2000 und 2002 wurde das Kanalisationssystem um weitere 168 km ergänzt. Es umfasst nunmehr km Schmutzwasserkanäle, km Regenwasserkanäle und km Mischwasserkanäle. Die Abwässerströme, die bis August 1998 im Klärwerk Marienfelde gereinigt wurden, werden seit der Stilllegung des Klärwerks Marienfelde im Klärwerk Waßmannsdorf behandelt. Im März 2003 wurde das Klärwerk Falkenberg geschlossen. Es war das einzige Klärwerk, das über keine vollbiologische Abwasserreinigung mit gezielter Nitrat- und Phosphateliminierung verfügte. Das Abwasser aus dem Einzugsbereich des Klärwerks Falkenberg wird nun in den Klärwerken Waßmannsdorf und Schönerlinde behandelt. Das Klärwerk Schönerlinde wird um eine weitere Behandlungslinie mit einer Durchflusskapazität von m³/d ergänzt. Voraussichtliche Inbetriebnahme ist Aus organisatorischen sowie technischen Gründen haben sich die Länder Berlin und Brandenburg darauf verständigt, dass alle anfallenden Klärschlämme in den mit * gekennzeichneten Klärwerken nur in Berichten/Veröffentlichungen des Landes Berlin erscheinen. Alle nachfolgenden Mengenangaben zum Klärschlamm (Tabelle 5) wurden auf 100 % Trockensubstanz (TS) umgerechnet und beziehen sich ausschließlich auf die Klärschlämme der von den BWB betriebenen Klärwerke. Klärwerk Klärschlammaufkommen in Mg TS/ a Ruhleben Marienfelde Falkenberg Schönerlinde* Münchehofe* Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 35

46 Klärwerk Klärschlammaufkommen in Mg TS/ a Waßmannsdorf* Stahnsdorf* Wansdorf* Gesamt *Klärwerke befinden sich im Land Brandenburg Tabelle 5: Entwicklung des Klärschlammaufkommens in Berlin Die Daten zeigen eine gegenläufige Entwicklung. Zwischen 1997 und 2002 hat sich die Klärschlammmenge um ca. 5 % erhöht. Diese Erhöhung des Klärschlammaufkommens ist auf folgende Ursachen zurückzuführen: die Erhöhung des Anschlussgrades der Bevölkerung an das öffentliche Abwassernetz, den Ausbau von Klärwerken sowie die gestiegenen Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke. Im Jahr 2003 reduzierte sich das Aufkommen hingegen wieder auf die Größenordnung des Jahres 1997 (ca Mg TS) (siehe Tabelle 5). Diese Reduzierung des Klärschlammaufkommens ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Einwohnerzahl und die Realisierung von Wassersparmaßnahmen zurück zu führen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Klärschlammaufkommens der einzelnen Klärwerke zwischen 1997 und Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 36

47 [Mg TS/a] Ruhleben Marienfelde Falkenberg Schönerlinde* Münchehofe* Waßmannsdorf* Stahnsdorf* Wansdorf* Abbildung 3: Klärschlammaufkommen von Prognostiziertes Aufkommen bis 2015 Das Land Berlin hat mit Einwohnern pro Quadratkilometer die höchste Bevölkerungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 98,5 % ist im Land Berlin ein fast flächendeckender Anschluss an die Kanalisation und Kläranlagen erreicht. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren nicht erheblich ändern (z.b. Einwohnerzahl, rechtliche Anforderungen an Reinigungsleistungen von Klärwerken, Verbraucherverhalten etc.). Daher ist in den nächsten Jahren ebenfalls keine wesentliche Änderung der Klärschlammmengen zu erwarten. Ist-Stand Prognose Abwassermenge [1.000 m³/a] Klärschlamm [MgTS /a] Tabelle 6: Prognose zur Entwicklung des Klärschlammaufkommens bis 2015 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 37

48 Die prognostizierten Änderungen der Abwasser- und Klärschlammmengen ab 2005 sind Planzahlen der Berliner Wasserbetriebe und im Wesentlichen auf geänderte Kenngrößen nach Schließung des Klärwerks Falkenberg zurückzuführen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 38

49 6 Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle 6.1 Siedlungsabfälle Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfall Zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen können insbesondere folgende Instrumente eingesetzt werden: Vorgaben zum umweltverträglichen und abfallarmen Beschaffungs- und Auftragswesen der öffentlichen Hand ( 23 KrW-/AbfG Bln /34/, Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - AVUm VOL /32/) Anforderung und Prüfung der betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen /51/ Beratung und Information der Abfallerzeuger nach 3 und 5 KrW-/AbfG Bln Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen durch entsprechende Tarifbzw. Gebührengestaltung Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen bei Haushaltungen und Gewerbebetrieben Nachträgliche Sortierung und hochwertige Aufbereitung von verwertbaren Abfallgemischen Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfall Die einzelnen Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der anfallenden Siedlungsabfälle wurden im Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfall /41/ benannt und ausführlich erläutert. Der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen im Land Berlin wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 39

50 Maßnahme Umstellung von kohlebeheizten Wohnungen auf andere Energieträger Förderung der Eigenkompostierung Erfassung von Problemabfällen durch mobile und stationäre Sammelstellen Verringerung von Einweggetränkeverpackungen im Restmüll durch Einführung eines bundesweiten Pfandsystems auf alle Einweggetränkeverpackungen Verringerungspotenzial wird nur in geringem Maße ausgeschöpft. Derzeit gibt es keine Aktivitäten zum Ausbau der Eigenkompostierung Betrieb der mobilen Sammelstellen wurde 2004 eingestellt. Stattdessen werden 6 stationäre Sammelstellen im Land Berlin betrieben. Zusätzliche Reduzierung von Verpackungsabfällen im Restmüll bei Einführung eines Pfandsystems auf alle nicht umweltverträglichen Einweggetränkeverpackungen möglich Gegenüber 1997 erfolgte eine deutliche Verringerung der erfassten Mengen von rund 20 Gewichtsprozent Derzeit untersuchen die BSR, ob und wie die bestehende Bioabfallsammlung optimiert und ausgebaut werden soll Eine Umsetzung dieser Maßnahme wird auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen und des Wegfalls des Tierkörperbeseitigungsgesetzes zukünftig nur teilweise realisierbar sein Eine vollständige Umsetzung dieser Verwertungsmaßnahme erfolgt derzeit auf Grund niedriger BSR - Deponiepreise nicht. Optimierung und Ausbau des vorhandenen Getrenntsammlungssystems für PPK, Glas und LVP Getrenntsammlung von Bioabfällen aus Haushalten Ausbau der Getrenntsammlung von Speiseabfällen aus Gewerbebetrieben Verwertung von Sperrmüll aus Gewerbebetrieben Verringerungspotential Kein weiteres Potential Schätzungsweise Mg/a Schätzungsweise rund Mg/a an schadstoffhaltigen Abfällen Schätzungsweise rund Mg/a Zusätzliche Erfassung von mindestens Mg/a Zusätzliche Erfassung von rund Mg/a Bioabfällen möglich Zusätzliche Reduktion von organischen Stoffen im Gewerbeabfall um mindestens Mg/a wäre möglich Schätzungsweise über Mg/a Stand der Umsetzung im Jahr 2004 Maßnahme weitestgehend umgesetzt Ab Mitte 2005 werden sich die Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 40

51 Maßnahme Getrenntsammlung und nachträgliche Sortierung bzw. hochwertige Aufbereitung von Geschäftsmüll und Gewerbeabfällen in entsprechenden Anlagen Stoffliche Verwertung von Siel- und Kanalsanden Nassphysikalische Behandlung von Straßenkehricht Aufbereitung von heizwertreichen Abfällen und energetische Nutzung Tabelle 7: Verringerungspotential Zusätzliche Reduzierung von Mg/a Geschäftsmüll und Gewerbeabfall mittelfristig möglich. Moderne Aufbereitungsanlagen können die Abfälle zu über 90 Prozent verwerten Kein weiteres Potential Kein weiteres Potential Zusätzliche starke Reduzierung der gewerblichen Abfälle möglich Stand der Umsetzung im Jahr 2004 Entsorgungskosten deutlich erhöhen, so dass zukünftig von einer vollständigen Verwertung dieser Abfallart auszugehen ist Ein Ausbau dieser Verwertungsmaßnahme erfolgt derzeit auf Grund niedriger BSR - Deponiepreise weitgehend nicht. Ab Mitte 2005 werden sich die Entsorgungskosten deutlich erhöhen, so dass zukünftig von einer weitestgehenden Verwertung auszugehen ist Verwertungsmaßnahmen weitgehend umgesetzt Hochwertige Verwertung von Straßenkehricht erfolgt vollständig Eine Umsetzung dieser Verwertungsmaßnahme erfolgt derzeit auf Grund der niedrigen BSR - Deponiepreise weitgehend nicht. Ab Mitte 2005 werden sich die Entsorgungskosten deutlich erhöhen, so dass mittelfristig von einer Zunahme der energetischen Verwertung auszugehen ist Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Siedlungsabfällen Gegenüber dem Abfallwirtschaftsplan /41/ ist festzustellen, dass bisher geplante Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Förderung der Eigenkompostierung, öffentliches Beschaffungswesen, Abforderung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten) nur teilweise umgesetzt wurden. So musste beispielsweise aufgrund fehlender Finanzmittel die Förderung der Eigenkompostierung im Land Berlin vollständig eingestellt werden. Auch weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung, wie z.b. Abfallberatung von Gewerbebetrieben, konnten auf Grund fehlender Finanzmittel nicht ausgebaut werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 41

52 Beschaffungswesen Am 31. März 1995 wurden von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen die Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben nach der Verdingungsverordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (AVUm VOL) /31/ erlassen. Die AVUm VOL hat zum Ziel, bei der Auftragsvergabe und bei Beschaffungen vorsorgende Umweltpolitik im Land Berlin zu betreiben, indem konsequent umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen genutzt werden. Das Landesverwaltungsamt als zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin hat sein Angebot in den letzten Jahren entsprechend der AVUmVOL /31/ umgestellt. Untersuchungen zeigen, dass das vorbildhafte Sammelbestellverfahren des Landes Berlin neben den ökologischen Vorteilen auch zu großen Kosteneinsparungen von mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr führen. Trotz dieser ökologischen und ökonomischen Vorteile werden in einigen Berliner Senatsverwaltungen und in bezirklichen Einrichtungen noch dezentral nicht umweltverträgliche Produkte beschafft, anstatt das umweltfreundliche Dienstleistungsangebot des Landesverwaltungsamtes konsequent zu nutzen. Verwertung von häuslichem Sperrmüll und Straßenkehricht Die Verwertungsquote für Siedlungsabfälle stieg seit 1997 von 25 % auf 37,7 % im Jahr Diese Steigerung der Verwertungsquote resultiert im Wesentlichen neben der Gewerbeabfallverwertung aus dem Sachverhalt, dass die mengenrelevanten Abfallarten häuslicher Sperrmüll und Straßenkehricht derzeit fast vollständig verwertet werden. Der anfallende Sperrmüll wird einer Aufbereitung und Sortierung zugeführt und die zurück gewonnenen Wertstoffe (Holz, Metalle, Verpackungen, etc.) werden anschließend stofflich und energetisch verwertet. Der Straßenkehricht wird einer nass-physikalischen Behandlung unterzogen und anschließend werden die gereinigten Stoffe (insbesondere Mineralik) hochwertig einer stofflichen Verwertung zugeführt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 42

53 Verwertung von Verkaufsverpackungen und Bioabfällen Dagegen sind die erfassten Mengen an Verkaufsverpackungen (inkl. Druckerzeugnissen) über das Duale System seit 1997 kontinuierlich rückläufig. So sanken im betreffenden Zeitraum die erfassten Wertstoffmengen um rund Mg/a. Dies entspricht einer Reduzierung von fast 20 Prozent. Die Mengenentwicklung ist in der folgenden Abbildung 4 dargestellt. (Mg) Glas PPK LVP Abbildung 4: Entwicklung der getrennt erfassten Verkaufsverpackungen aus Haushalten und Kleingewerbe Trotz der durchgeführten Bioabfallsammlung mit einer jährlichen Verwertungsmenge von rund Mg liegen im Jahr 2003 diese getrennt erfassten Wertstoffmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe unter den Wertstoffmengen aus dem Jahr Dabei muss beachtet werden, dass der Anteil an Fehlwürfen bei den getrennt erfassten Leichtstoffverpackungen (LVP) bei rund 44 Prozent im Jahr 2002 lag. Zusätzlich entstehen nach der Sortierung dieser getrennt erfassten Wertstoffe noch relevante Aufbereitungsverluste bei den Abfallarten Aluminium und Kunststoffverpackungen. Dies bedeutet, dass letztlich weniger als die Hälfte der über die Gelbe Tonne erfassten Mengen als Leichtstoffverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung /20/ tatsächlich verwertet wird. Auch die im Land Berlin spezifisch erfasste Glasmenge liegt im Vergleich zu anderen Kommunen niedrig, und zudem weisen einzelne Chargen der Glasfraktion einen relativ hohen Störstoffanteil von bis zu 30 Gewichtsprozent auf. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 43

54 Trotz der vorhandenen Getrenntsammlung von PPK, Glas, LVP und Bioabfall wird derzeit der größere Anteil von rund 60 Prozent dieser Wertstoffe noch über den Hausmüll beseitigt. Dieser Sachverhalt dokumentiert, dass das bestehende Getrenntsammelsystem insbesondere bei Haushaltungen hinsichtlich ihrer Kosten und Effizienz in den nächsten Jahren überprüft und optimiert werden muss. Insbesondere ist es erforderlich, durch zielgerichtete Maßnahmen die Wertstoffmengen in den nächsten Jahren deutlich zu steigern, um mindestens die prognostizierte Hausmüllmenge des Abfallwirtschaftsplans 2001 /41/ zu erreichen. Da die bestehenden Potentiale zur Reduzierung des Abfallaufkommens bisher noch nicht ausgeschöpft wurden, sollte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitergehende Maßnahmen initiieren und diese sollten in Zusammenarbeit mit den BSR und privaten Abfallentsorgungsunternehmen konsequent umgesetzt werden. Im Folgenden wird eine prognostische Abschätzung zur Vermeidung und Verwertung für die relevantesten Siedlungsabfallarten für das Jahr 2015 vorgenommen Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Hausmüll Für das Jahr 2003 wurde eine Bruttoabfallmenge für Hausmüll von rund Mg ermittelt. Die anfallende Bruttohausmüllmenge setzt sich aus dem beseitigten ( Mg/a) und dem verwerteten Anteil ( Mg/a) zusammen. Das einwohnerspezifische Bruttohausmüllaufkommen lag im Jahr 2003 bei rund 300 kg/e und Jahr. Der Hausmüll verursacht somit fast 65 Prozent der in Berlin insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle zur Verwertung und Beseitigung. Nach dem aktuellen Berliner Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfall /41/ soll die zu beseitigende Hausmüllmenge durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verwertung auf rund Mg im Maximalszenario bzw. auf rund Mg/a im Minimalszenario reduziert werden. Das derzeitige Hausmüllaufkommen zur Beseitigung im Jahr 2003 zeigt, dass die prognostizierten Reduktionsziele für den Hausmüll noch nicht erreicht werden konnten. Im Jahr 2003 wurden durch die bestehende Getrenntsammlung von DSD-Material und durch die Bioabfallsammlung rund Mg/a Abfälle ausschließlich aus Haushaltungen getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt. Die getrennt gesammelten Wertstoffmengen setzen sich insgesamt wie folgt zusammen: Papier / Pappe / Kartonagen Leichtstoffverpackungen (LVP) Mg/a Mg/a Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 44

55 Glasverpackungen Bioabfall Alttextilien Mg/a Mg/a Mg/a Durch diese Getrenntsammlung der häuslichen Wertstoffe konnte das beseitigte Hausmüllaufkommen um fast 30 % im Jahr 2003 verringert werden. In den letzten Jahren verringerten sich trotz der Einführung der Bioabfallsammlung die getrennt erfassten Mengen an Wertstoffen. Somit sank auch die Verwertungsquote beim Hausmüll. Gegenüber der Verwertungsquote im Jahr 1999 reduzierte sich diese Quote im Jahr 2003 um fast 10 Prozent. Als Folge erhöhte sich beispielsweise die spezifische Menge an Papier/ Pappe und Kunststoff im Restmüll deutlich. Sofern keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden, wird die Verwertungsquote noch weiter absinken und somit das beseitigte Hausmüllaufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich ansteigen. Stand des Dualen Systems Das Duale System hat für Verkaufsverpackungen in Berlin ein flächendeckendes, endverbrauchernahes Rücknahmesystem eingerichtet. Gesammelt wird bei den Haushaltungen privater Endverbraucher sowie vergleichbarer Anfallstellen entsprechend 3 Abs. 10 Verpackungsverordnung /20/. Über ein kombiniertes Hol- und Bringsystem werden gebrauchte Verkaufsverpackungen der Materialien Glas, Pappe/Papier/Karton, Weißblech, Aluminium, Kunststoffe und Verbunde erfasst. Glas ist grundsätzlich farbgetrennt als Weiß-, Grün- und Braunglas zu sammeln. Gebrauchte Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton werden gemeinsam mit Druckerzeugnissen erfasst. Die Verpackungen aus den Materialien Weißblech, Aluminium, Kunststoffe und Verbunde werden gemeinsam als Leichtstofffraktion in einem Behälter gesammelt. In der folgenden Tabelle ist dieses Sammelsystem jeweils für die einzelnen getrennt zu erfassenden Fraktionen im Jahr 2003 dargestellt: Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 45

56 Abfallarten Bringsystem Holsystem (Berliner Modell) Behälteranzahl Behälteranzahl Gelbe Säcke Volumen in m³ Glas Papier/Pappe/Karton Leichtstoffverpackungen Tabelle 8: Sammelsystem des Dualen Systems im Jahr 2003 Zusätzlich stehen für die Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Verfügung. Durch die seit dem 1. Januar 2003 geltende Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen entfallen zukünftig bei der DSD Verkaufsverpackungen (z. B. Getränkedosen, PET-Flaschen, Einweggetränkeglasflaschen). Während bei den Leichtstoffverpackungen lediglich rund 10 % im Jahr 2003 gegenüber dem Aufkommen aus 2002 entfielen, erfolgte bei der Glassammlung ein weiterer Aufkommensrückgang von rund 15 Prozent. Nachdem das Bundeskartellamt die Laufzeit der Leistungsverträge der DSD AG für die Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen bis zum beschränkt hatte, waren von Seiten der DSD diese Leistungen auch für das Land Berlin neu auszuschreiben. In diesem Zusammenhang wurde zwischen dem Land Berlin und der DSD AG am eine neue Abstimmungsvereinbarung über die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen im Land Berlin auf der Grundlage der Verpackungsverordnung /20/ abgeschlossen. Mit dieser neuen Abstimmungsvereinbarung wurde festgestellt, dass die im Land Berlin erreichten Entsorgungs- und Verwertungsstandards beizubehalten sind. Im Ergebnis der Ausschreibung der Leistungsverträge, für die Berlin in vier Teilgebiete aufgeteilt wurde, wurden folgende Abfallentsorgungsunternehmen von der DSD AG mit der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beauftragt: Für Leichtstoffverpackungen (LVP): ALBA Sortieranlagen GmbH Die Fa. ALBA beauftragte ihre seit dem prozentige Tochter Die Andere Systementsorgungsgesellschaft mbh (DASS) mit der Erfassung der gebrauchten Leichtstoffverpackungen im Land Berlin. Die DASS wird sich diese Aufgabe mit elf Subunternehmen teilen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 46

57 Für Glas: Berliner Recycling Service GmbH (brs) Die brs arbeitet zur Entsorgung der gesammelten Glasverpackungen im öffentlichen Straßenland mit den Firmen Karl-Meyer und Rhenus sowie mit ALBA im Holsystem zusammen. Für Papier, Pappe und Karton (PPK): Gebrauchte Verkaufsverpackungen aus PPK werden in Berlin auch weiterhin gemeinsam mit den Druckerzeugnissen gesammelt. Die Firmen ALBA, Bartscherer, brs, Cleanaway und Pennecke haben für die miterfassten Anteile der Verkaufsverpackungen aus PPK entsprechende Verträge mit der DSD geschlossen. Weitere Abfallentsorgungsunternehmen können sich an dieser Wertstoffsammlung beteiligen. Die Erfassung der PPK-Mengen geschieht ausschließlich durch private Abfallentsorgungsunternehmen. Die Abholung der Wertstofftonnen für Glas und für PPK soll in der Regel 14-tägig erfolgen, bei LVP alle 7 Tage. Gelbe Säcke für Leichtstoffverpackungen werden weiterhin im 14-tägigen Turnus eingesammelt. Im Rahmen dieser Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen den Vertragspartnern am 12. Januar 2004 abschließend ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Darin wird festgelegt, dass die DSD einen jährlichen finanziellen Anteil an den Beratungskosten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie an den Kosten der Mitbenutzung der Recyclinghöfe der BSR trägt. Die DSD hat zudem mit der DASS einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen, mit dem die DASS von der DSD beauftragt wird, die jährlichen Mittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro zweckgebunden insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung einzusetzen. Stand der Bioabfallsammlung Zusätzlich zur Wertstoffsammlung des Dualen Systems soll insbesondere die Bioabfallsammlung zur Reduzierung des beseitigten Hausmülls beitragen. Aufgrund des Verwertungsgebotes und des Getrenntsammelgebotes nach KrW-/AbfG /10/ wurde die BSR im Jahr 1996 mit der flächendeckenden Einführung der Bioabfallsammlung in Berlin beauftragt. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom /33/ müssen die bei Haushaltungen anfallenden Bioabfälle den BSR zur Verwertung überlassen werden. Die Bioabfallsammlung zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Verwertung von Abfällen aus Haushaltungen. Laut Abfallwirtschaftsprogramm 2001 soll daher die Bioabfallsammlung flächendeckend in allen Siedlungsgebietsstrukturen in Berlin realisiert und mindestens Mg/a Bioabfälle sollen getrennt erfasst und verwertet werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 47

58 Die bestehende Getrenntsammlung von Bioabfällen aus Haushalten ist ferner erforderlich, um die Forderungen des Landesumweltamtes Brandenburg an die Deponierung des Berliner Restmülls auf Brandenburger Deponien zu erfüllen. Eine entsprechende Anordnung des Landesumweltamtes Brandenburg schreibt vor, dass im deponierten Berliner Restmüll nur eine Organikmenge von 60 kg / Einwohner und Jahr enthalten sein darf. Derzeit liegt der Anteil noch bei rund 70 kg / Einwohner und Jahr. Im Jahr 2003 wurde aus Haushalten ca Mg/a Bioabfall über die Bioabfalltonne getrennt erfasst und einer Verwertung in nicht dem Stand der Technik entsprechenden Kompostierungsanlagen im Land Brandenburg zugeführt. Die derzeitige Sammelmenge entspricht einer spezifischen Bioabfallmenge von lediglich 19 kg je Einwohner und Jahr. Die BSR haben bisher vor allem die verdichteten Siedlungsgebietsstrukturen an die Sammlung angeschlossen. Die bioabfallrelevanten gartenreichen Siedlungsgebietsstrukturen wurden bisher weitgehend nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossen. In vergleichbaren Großstädten werden deutlich größere Mengen (z.b. München rund 30 kg pro Einwohner und Jahr) an Bioabfällen getrennt erfasst. In Berlin könnte durch weitergehende Maßnahmen und entsprechende Aktivitäten (regelmäßiger Abfuhrturnus nicht länger als 1 Woche, häufigere Reinigung verschmutzter Tonnen, Intensivierung und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, verbesserte Tarife für die Biotonne, Erzeugung und Vermarktung von gütegesichertem Kompost, etc.) die Akzeptanz der Bürger zur Bioabfallsammlung deutlich verbessert werden. Gemäß Senatsbeschluss vom 1. April 2003 über die zukünftige Abfallwirtschaftskonzeption untersucht die BSR, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der häuslichen Bioabfälle über das Jahr 2005 optimiert und auch ausgebaut werden kann. Dabei soll gegebenenfalls ein Modell der differenzierten Einsammlung für unterschiedliche Siedlungsgebietsstrukturen / Stadtquartiere entwickelt werden. Zur Entscheidung, ob und wie die bestehende Bioabfallsammlung von den BSR nach 2005 fortgesetzt werden soll, werden derzeit folgende Szenarien gutachterlich untersucht: Einstellung der Bioabfallsammlung und integrierte Behandlung mit dem Restabfall, Beibehaltung der Bioabfallsammlung auf dem Niveau von 2002, Optimierung und Ausweitung der getrennten Bioabfallsammlung mit dem Ziel der Mengensteigerung auf Mg/a, Nach Stadtquartieren differenzierte Einsammlung. Die Untersuchungsergebnisse werden vermutlich im September 2004 vorliegen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 48

59 Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des Hausmülls Trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen zeigt eine im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2000 durchgeführte Untersuchung über die Zusammensetzung des Hausmülls, dass die beseitigten Hausmüllmengen weiterhin noch große Anteile an verwertbaren Abfällen aufweisen. Leichtverpackungen 8% Stoffe, anderweitig nicht genannt 27% Papier/Pappe/Kartonagen (Verpackungen) 3% Papier/Pappe/Kartonagen (keine Verpackungen) 9% sonstige Wertstoffe 0% Textilien 3% Sonstige Organik 3% Glas (Verpackungen) 10% Glas (keine Verpackungen) 2% Nativ-Organik 35% Abbildung 5: Zusammensetzung des beseitigten Hausmülls 2000 Der ermittelte gewichtsmäßige Anteil an Organik ist mit 38 % der Hauptbestandteil des beseitigten Hausmülls. Durch den seit 2000 mittlerweile erfolgten Ausbau der Bioabfallsammlung dürfte sich der Organikanteil auf schätzungsweise 30 % verringert haben. Weiterhin setzt sich der Hausmüll noch zu ca. 30 % aus Verpackungen und Druckerzeugnissen zusammen. Die Untersuchungsergebnisse, die insgesamt auch für das Jahr 2003 noch weitgehend aktuell sind, dokumentieren, dass in Berlin noch ein weiteres relevantes Verminderungspotenzial bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen, insbesondere von Bioabfällen und Verpackungen (inkl. Druckerzeugnisse), besteht. Daher könnte die bestehende Berliner Bioabfallsammlung im Innenstadtbereich optimiert und zudem auch auf die gartenreichen Außenbezirke ausgedehnt werden. Trotz der bestehenden Eigenkompostierung in den gartenreichen Gebieten werden derzeit noch rund Mg/a Organik über den Restabfall beseitigt. Diese beseitigte Organikmenge könnte durch die Aufstellung der Biotonne in diesen Gebietsstrukturen deutlich reduziert werden. Insgesamt Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 49

60 könnte durch die Optimierung und Ausdehnung der Bioabfallsammlung die getrennt erfasste Bioabfallmenge von rund Mg/a um ca Mg/a gesteigert werden. Zur Erreichung dieses abfallwirtschaftlichen Ziels wäre es erforderlich, dass die BSR in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den nächsten Jahren eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung der Eigenkompostierung und die Bioabfallsammlung mit entsprechenden zielgerichteten Informationskampagnen durchführt. Die BSR untersuchen derzeit, ob eine Ausweitung der bestehenden Bioabfallsammlung aus ökologischer und ökonomischer Sicht geboten ist. In diesem Zusammenhang sollte zur Sicherstellung einer hochwertigen Verwertung zukünftig von den BSR gewährleistet werden, dass die organischen Abfälle möglichst in Anlagen mit Energienutzung (Biogaserzeugung) zu Qualitätskompost verarbeitet werden. Des Weiteren muss die getrennt erfasste Menge an Verpackungen und Druckerzeugnissen durch zielgerichtete Maßnahmen in den nächsten Jahren wieder gesteigert werden, da die bisher erreichten Verwertungsstandards beim vorhandenen Getrenntsammelsystem für Verkaufsverpackungen in den letzten Jahren deutlich abgesunken sind. Daher ist es erforderlich, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechend der Abstimmungsvereinbarung dafür Sorge trägt, dass das bestehende System optimiert wird. Auch durch die Anwendung moderner automatisierter Sortiertechnik kann die Wertstoffausbeute zur stofflichen Verwertung deutlich gesteigert und damit das Restabfallaufkommen weiter gesenkt werden. Zudem kann durch die Öffnung der Gelben Tonne für verpackungsfremde, gut verwertbare Materialien eine zusätzliche Steigerung der Verwertung von Hausmüll erreicht werden. Nach Ergebnissen von Restabfallanalysen aus Leipzig sollen damit rund 12 kg Wertstoffe pro Einwohner und Jahr zusätzlich getrennt erfasst und verwertet werden. Ab Oktober 2004 soll dieses Projekt Gelbe Tonne plus flächendeckend in der Stadt Leipzig eingeführt werden. Sofern keine kartellrechtlichen Bedenken bestehen, sollte diese optimierte Erfassung von trockenen Wertstoffen auch in Berlin eingeführt werden. Durch diese Maßnahme könnte eine weitere Steigerung der stofflichen Verwertung von Hausmüll erfolgen. Hierzu ist es unbedingt auch erforderlich, dass die DASS mbh ihrer Verpflichtung baldmöglichst nachkommt und in den nächsten Jahren eine umfassende und zielgerichtete Öffentlichkeitskampagne durchführt. Zudem könnte die Ausweitung und Einführung eines bundesweiten Pflichtpfandes für alle nicht umweltverträglichen Getränkeverpackungen und auch die Substitution von Verpackungsstoffen (z.b. Glas durch PET) mittelfristig eine weitere Reduzierung des Hausmülls um rund Mg/a bringen. Auch durch die mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erfolgende Optimierung der Erfassung von Elektroaltgeräten ist eine weitere Verringerung des beseitigten Hausmülls möglich. Der beseitigte Berliner Hausmüll (inkl. Geschäftsmüll) enthält nach einer Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 50

61 aktuellen Abfalluntersuchung aus 2002/ 2003 noch fast Mg/a an verwertbaren Elektroaltgeräten. Zur Intensivierung der haushaltsfernen Getrennterfassung verwertbarer Abfälle realisieren die BSR seit Mitte 2001 ein Konzept zur Modernisierung und Reorganisation der BSR- Recyclinghöfe (siehe Anhang 1). Die Realisierung des Konzepts wird im Laufe des Jahres 2004 abgeschlossen werden. Folgende Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang u.a. umgesetzt: Zertifizierung der Standorte zum Entsorgungsfachbetrieb und Einführung eines Umweltund Qualitätsmanagementsystems, Einheitliche Öffnungszeiten ( Uhr werktags; Uhr samstags), Annahme eines maximal möglichen Abfallspektrums auf allen Höfen, mindestens alle gängigen Abfallarten zur Verwertung, Sicherung eines gut erreichbaren, flächendeckenden Angebots im 5-km-Radius maximal. Auch durch die Modernisierung der Recyclinghöfe werden sich die getrennt erfassten Wertstoffmengen aus Haushaltungen steigern lassen. Das derzeitige Hausmüllaufkommen könnte auch durch die Einführung abfallreduzierender Tarife weiter gesenkt werden. Nach 8 KrW-/AbfG Bln /34/ sollen Abfalltarife so festgelegt werden, dass wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Zur Steigerung der Verwertungsquote sind die BSR angehalten, bei der Festlegung von neuen BSR Abfalltarifen (z.b. Biotonne) darauf zu achten, dass die abfallrechtlichen Vorgaben des KrW-/AbfG Bln /34/ zukünftig stärker berücksichtigt werden. Insgesamt könnte die derzeit anfallende Hausmüllmenge zur Verwertung durch folgende Maßnahmen bis zum Jahr 2015 weiter gesteigert werden: Optimierung der bestehenden Bioabfallsammlung, Optimierung und Ausbau des vorhandenen Getrenntsammelsystems für Verkaufsverpackungen und Öffnung der Gelben Tonne für verpackungsfremde, gut verwertbare Materialien mit dem Ziel einer deutlichen Mengensteigerung, Optimierung und Ausbau der Getrenntsammlung von Elektroaltgeräten aufgrund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, Einführung abfallreduzierender BSR-Abfalltarife zum Ausbau der Verwertung von Wertstoffen, Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 51

62 Einführung eines bundesweiten Pfandsystems auf alle nicht umweltverträglichen Einweggetränkeverpackungen und somit deutliche Reduktion von Einweggetränkeverpackungen im Restmüll, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und der Abfallberatung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BSR. Es wird angenommen, dass bei gleichbleibender Einwohnerzahl das im Jahr 2003 beseitigte Hausmüllaufkommen insbesondere durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen um bis zu rund Mg/a bis zum Jahr 2015 gesenkt werden könnte. In diesem Fall ist dann von einem häuslichen Abfallaufkommen zur Beseitigung in der Größenordnung von rund Mg/a im Jahr 2015 auszugehen. Mittel- bis langfristig sollte die Berliner Hausmüllentsorgung unter Nutzung der bereits verfügbaren neuen Abfallbehandlungstechnologien so weiterentwickelt werden, dass einerseits eine nahezu vollständige Verwertung von Abfällen aus Haushaltungen und eine Verringerung der finanziellen Belastungen für die Haushalte möglich wird und andererseits die zentralen Ziele einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwiefern das bestehende Getrenntsammelsystem beibehalten werden soll oder ob die Wertstoffe gemeinsam ggf. mit dem Restabfall erfasst und anschließend in entsprechenden neuentwickelten Aufbereitungsanlagen (z.b. vollautomatische Aufbereitungsanlagen, mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen) unter hohen Umweltstandards fast vollständig stofflich und energetisch verwertet werden können. Schon heute existieren hochwertige moderne Aufbereitungs- und Trennanlagen zur Erzeugung von sortenreinen Wertstoffen (z.b. Glas, Metalle, Inertstoffe, Kunststoffe) und von Sekundärbrennstoffen. Diese modernen nachgeschalteten Trennverfahren sind technologisch in der Lage, anfallende Abfallgemische nachträglich weitestgehend aufzubereiten und anschließend fast vollständig einer ordnungsgemäßen Verwertung mit hoher Energieeffizienz zuzuführen. So könnten bewährte Sammelsysteme wie Papier, Sperrmüll, Grünschnitt- und Bündelsammlung beibehalten, alle übrigen Wertstoffe hingegen könnten zusammen ggf. mit dem Restabfall erfasst und automatischen modernen Abfallaufbereitungsanlagen zugeführt werden. Erste Ergebnisse von Modellversuchen aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, dass eine derartige gemeinsame Erfassung mit anschließender Aufbereitung und Verwertung sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile aufweist. Beispielsweise können nach dem von RWE durchgeführten Modellversuch an einer modernen Aufbereitungsanlage mit Nahinfrarotsortiertechnik unterschiedliche Kunststofffraktionen sowie Metalle, Verbunde und Papier aus dem eingesetzten trockenen Restmüll mit der gleichen Qualität zurückgewonnen werden, wie aus der DSD-Sammlung. Zudem zeigen großtechni- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 52

63 sche Versuche der Firmen Rethmann und Schönmarkers, dass die erfassten werkstofflich verwerteten Leichstoffverpackungsmengen größer sind als die aus der DSD-Sammlung. Zur Bewertung der verschiedenen Systeme im Land Berlin beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mittelfristig einen ökobilanziellen Vergleich unterschiedlicher Erfassungssysteme einschließlich der Kosten durchzuführen Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Geschäftsmüll Die im Jahr 2003 beseitigte Geschäftsmüllmenge liegt mit rund Mg/a bereits in der Größenordnung der im Abfallwirtschaftsplan 2001 /41/ prognostizierten Menge von rund Mg/a für das Jahr Untersuchung zum Geschäftsmüll Im Jahr 2000 / 2001 führte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine umfassende Untersuchung u.a. über die Zusammensetzung des in Berlin anfallenden Geschäftsmülls durch. Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich in den letzten drei Jahren keine wesentliche Veränderung an der Getrenntsammlung von Wertstoffen beim Kleingewerbe vollzogen, so dass die Ergebnisse der Untersuchung auch noch im Jahr 2004 weitestgehend Gültigkeit besitzen. Nach dieser Untersuchung setzt sich der beseitigte Berliner Geschäftsmüll gewichtsmäßig wie folgt zusammen. Papier, 27,1 Glas Kunststoff 6,9 8,7 Metall 3,5 Verbundstoff Organik 5,9 32,4 Sonstiges 15, Gew.-% Abbildung 6: Zusammensetzung des beseitigten Berliner Geschäftsmülls Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 53

64 Den größten Anteil am beseitigten Geschäftsmüll haben die Fraktionen Organik und Papier. Zusammengenommen machen diese beiden verwertbaren Fraktionen mehr als die Hälfte des beseitigten Geschäftsmülls aus. Dieses noch vorhandene Verwertungspotenzial zeigt deutlich, dass noch eine Reihe ungenutzter Möglichkeiten zur Reduzierung von Geschäftsmüllmengen im Land Berlin bestehen. Einen Überblick über den Gesamtanteil der verwertbaren Stoffe (trockene Wertstoffe und Organik) einzelner Branchen ist in der folgenden Abbildung dargestellt. 100,0 80,0 60,0 Gew.-% 95,0 87,4 84,6 83,5 82,7 80,0 80,0 Summe Wertstoffe 79,2 77,9 76,8 75,5 Summe Organik 68,7 64,1 63,4 63,4 62,6 61,6 59,6 59,4 56,2 55,5 40,0 20,0 0,0 Abbildung 7: Blumenläden Imbisse Lebensmittel U + S Bahnhöfe Konsulate Bäcker Restaurants Verwaltung, Immobilien Großhandel Geschäftsmüllanalyse Berlin Medien, Zeitungen Behörden Tankstellen Hotels Banken Versicherungen Kino, Theater Kaufhäuser KITA's Disco, Bar Schulen Gesundheit, Fitness 36,1 17,6 13,6 Kfz-Gewerbe Tischlereien Maler Witzenhausen-Institut 2001 Gesamtanteil der verwertbaren Stoffe (trockene Wertstoffe und Organik) Im Durchschnitt lag im Jahr 2001 das ermittelte Wertstoffpotenzial (alle trockenen Wertstoffe und Organik) im beseitigten Geschäftsmüll bei rund 80 Gewichtsprozent. Dies bedeutet, dass rund vier Fünftel der über die Restabfallbehälter beseitigten Abfälle bei einer konsequenten Trennung in den gewerblichen Betriebsstätten über die Biotonne bzw. Speiseresteverwertung, Leichtstoffverpackungs-Tonne, Papier- und Glastonnen oder bei einer nachgeschalteten hochwertigen Aufbereitung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden könnten. Die im Geschäftsmüll enthaltene native Organik zeigt, dass die Getrenntsammlung in den Betriebsstätten deutlich ausgebaut werden muss. So belief sich beispielsweise der Organikanteil in den Abfällen der untersuchten Blumenläden auf 77,5 Gewichtsprozent. In dieser Branche verfügten nur ca. 40 % der untersuchten Geschäfte über eine Biotonne. Auch bei den Restaurants verfügten nur 20 Prozent der untersuchten Betriebsstätten über eine separate Erfassung organischer Abfälle. Der hier ermittelte Organikanteil lag bei 53,6 Gewichtsprozent im Restmüll. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 54

65 Darüber hinaus dokumentiert die Untersuchung, dass eine konsequentere Nutzung existierender separater Verwertungsmöglichkeiten insbesondere bei der Branche Behörden" zu intensivieren ist. Bei den untersuchten Behörden wurde mit 49 Gewichtsprozent der höchste Anteil an verwertbarer Papier/Pappe-Fraktion im Restabfall ermittelt. Gerade in dieser Branche ist durch den Ausbau und die Optimierung der Getrenntsammlung von verwertbaren Abfällen eine deutliche Reduzierung des Restmülls möglich. Die Ermittelung der Erfassungssysteme für Wertstoffe bei den untersuchten Geschäften/ Betriebsstätten führte zu folgenden Ergebnissen: Bei fast 15 % war keinerlei separate Wertstofferfassung vorhanden. Eine separate Erfassung von Organik erfolgte bei lediglich ca. 27 %. Systeme zur separaten Erfassung von Glas nutzten rund 36 %. Die Anschlussgrade an eine separate Erfassung fanden sich bei LVP nur zu 50,7 % und bei Papier zu 70,2 %. weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des Geschäftsmülls Durch die Umsetzung insbesondere der folgenden Maßnahmen kann das anfallende Aufkommen des Geschäftsmülls weiter vermindert werden: Optimierung des Beschaffungswesens Angesichts der Relevanz und auf Grund ihrer besonderen Vorbildfunktion nach 23 KrW- /AbfG BIn /34/ ist es erforderlich, dass die öffentliche Hand im Sinne von Umwelt- und Ressourcenschutz bei der Beschaffung und der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vorreiterrolle übernimmt. Das Landesverwaltungsamt als zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin hat sein Angebot in den letzten Jahren entsprechend der AVUm VOL /31/ umgestellt. Das Landesverwaltungsamt ist zuständig für das Sammelbestellverfahren (SBV) von umweltverträglichen Produkten im Land Berlin. Innerhalb des SBV werden ca Artikel und Dienstleistungen angeboten. Es existieren derzeit rund 250 Rahmenverträge. Das Landesverwaltungsamt führt jährlich 80 bis 100 Ausschreibungen durch. Untersuchungen zeigen, dass das vorbildhafte Sammelbestellverfahren des Landes Berlin neben den ökologischen Vorteilen auch zu großen Kosteneinsparungen von mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr führen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 55

66 Trotz dieser ökologischen und ökonomischen Vorteile werden in einigen Berliner Senatsverwaltungen und in bezirklichen Einrichtungen noch dezentral nicht umweltverträgliche Produkte beschafft, anstatt das umweltfreundliche und ökonomische Dienstleistungsangebot des Landesverwaltungsamtes konsequent zu nutzen. Gegenüber der zentralen Beschaffung über das Landesverwaltungsamt ist bei den vorhandenen dezentralen Beschaffungsstellen im Allgemeinen das notwendige umfassende Fachwissen für eine umweltfreundliche Beschaffung nicht im erforderlichen Maße vorhanden. Grundsätzlich lässt sich die Einhaltung der entsprechenden Umweltaspekte an zentraler Stelle besser durchsetzen. Aufgrund dieser Defizite beim Beschaffungswesen ist es erforderlich, dass die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die derzeitige Beschaffungsrichtlinie aus dem Jahr 1996 grundsätzlich überarbeitet und den veränderten Rahmenbedingungen anpasst sowie durch entsprechende Anreiz- und Kontrollsysteme die Motivation zu einem abfallarmen Beschaffungswesen bei den öffentlichen Einrichtungen erhöht. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine entsprechende Informationsbroschüre zu erstellen. Durch diese Maßnahmen können weitere Potentiale zur Vermeidung und zur Verwertung des anfallenden Abfallaufkommens bei der öffentlichen Hand erschlossen werden. Erfassung und nachträgliche Aufbereitung von Wertstoffen Grundsätzlich ist die separate Erfassung von Wertstoffen oder die nachgeschaltete hochwertige Aufbereitung in fast allen Branchen auszuweiten, bei denen relevante Mengen verwertbarer Abfälle anfallen. Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung /16/ kann mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der stofflichen und energetischen Verwertung von Geschäftsmüll und somit zur Reduzierung des anfallenden Geschäftsmüllaufkommens zur Beseitigung im Land Berlin leisten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die BSR haben eine Broschüre für Handel, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen erstellt /43/. Zukünftig wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung /16/ bei Gewerbebetrieben durch die bezirklichen Umweltämter überwacht werden. Die Tatsache, dass der Berliner Geschäftsmüll trotz des seit Jahren bekannten hohen Verwertungspotenzials von über 80 Gewichtsprozent derzeit noch zu großen Teilen beseitigt wird, weist insbesondere auf ungünstige ökonomische Randbedingungen und auch auf die fehlende Bereitschaft zur Umsetzung des Verwertungsgebotes nach KrW-/AbfG /10/ hin. Die gewerblichen Abfälle werden zurzeit zum größten Teil auf nicht dem Stand der Technik entsprechenden Deponien zu niedrigen Entsorgungskosten abgelagert. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass ökologisch gebotene Recyclingverfahren und auch die hochwertige Aufbereitung zu Qualitätsbrennstoffen aus wirtschaftlichen Gründen im Land Berlin derzeit nicht genutzt werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 56

67 Derzeit liegen die Beseitigungskosten in Berlin im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten am niedrigsten. Auf Grund der derzeitigen preisgünstigen Beseitigungswege wird sich das Aufkommen zur Beseitigung bis 2005 nicht wesentlich verändern. Nach der Abfallablagerungsverordnung /22/ ist eine Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf nicht basisabgedichteten Deponieflächen rechtlich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen bis 31. Mai 2005 möglich. Von diesem Zeitpunkt an müssen die den BSR überlassenen Abfälle unter erheblichem technischen und finanziellen Aufwand vorbehandelt werden. Daher werden die Berliner Beseitigungskosten ab dem Jahr 2005 deutlich ansteigen. Dieser Sachverhalt wird dazu führen, dass die aufgezeigten Wertstoffpotenziale der gewerblichen Abfälle aus wirtschaftlichen Gründen ab 2005 effektiver genutzt werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung /16/, des CO 2 - Emissionshandels und auch durch die EuGH-Urteile vom 13. Februar 2003 /8 und 9/ wird sich das gewerbliche Aufkommen zur Beseitigung im Land Berlin mittelfristig weiter reduzieren. Auf der Basis des Verwertungsgebots wird zukünftig die energetische Verwertung von Abfällen in industriellen Prozessen vorrangig genutzt werden. Der regenerative Energieanteil an diesen Ersatzbrennstoffen liegt bei über 65 Prozent. Durch den Einsatz von derartigen CO 2 - neutralen Energieträgern beispielsweise in Heizkraftwerken kann ein wichtiger Beitrag zur Senkung der CO 2 -Emissionen geleistet werden. Durch den ab 2005 beginnenden CO 2 - Emissionshandel werden zudem günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen in Industrieanlagen geschaffen. Private Entsorgungsunternehmen im Großraum Berlin errichten derzeit entsprechende Aufbereitungs- und Trennanlagen zur Erzeugung von sortenreinen Wertstoffen und von Sekundärbrennstoffen. Diese modernen nachgeschalteten Trennverfahren sind technologisch in der Lage, das bei den Geschäftsmüllkunden anfallende Wertstoffgemisch weitestgehend aufzubereiten und anschließend einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Neben dem Ausbau der Getrenntsammlung wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch solche innovativen Verfahren zukünftig mehr Geschäftsmüll einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt werden. Daher wird angenommen, dass aufgrund der vorhandenen Struktur der Berliner Geschäftsmüllkunden durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen die verwerteten Geschäftsmüllmengen um rund Mg/a bis zum Jahr 2015 gesteigert werden. In diesem Fall ist dann von einem Geschäftsmüllaufkommen zur Beseitigung in der Größenordnung von rund Mg/a im Jahr 2015 auszugehen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 57

68 Stand und weitere Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Gewerbeabfällen Im Jahr 2003 wurden rund Mg Gewerbeabfälle über die BSR beseitigt. Obwohl die im Jahr 2003 in Kraft getretenen BSR - Beseitigungstarife auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, sank gegenüber 2002 das Aufkommen an Gewerbeabfällen zur Beseitigung um rund 35 Prozent. Da eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Gewerbeabfällen im Wesentlichen teurer als diese Beseitigung über die BSR ist, liegt die Vermutung nahe, dass relevante Teile dieser Gewerbeabfälle nicht einer dem Stand der Technik entsprechenden Beseitigung zugeführt werden. Konkrete aktuelle Informationen über den Stand der Verwertung von Gewerbeabfällen liegen der oberen Abfallbehörde des Landes Berlin nicht vor. Daher beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im nächsten Jahr eine umfassende Untersuchung sowohl über den Verbleib als auch über die Qualität der Verwertungsverfahren der verwerteten Gewerbeabfälle durchzuführen. Untersuchung zum Gewerbeabfall Im Auftrag der BSR führte das Ingenieurbüro ARGUS eine optische Klassifizierung der im Jahr 2003 überlassenen Gewerbeabfälle im Land Berlin durch. Mit der Gewerbeabfallsichtung an der Umladestation Gradestrasse im April 2003 wurde von dem Büro Argus die stoffliche Zusammensetzung des gewerblichen Sperrmülls (rund Mg/a) und der gemischten Siedlungsabfälle (rund Mg/a) ermittelt. Diese beiden Abfallarten machen über 70 Prozent an den beseitigten Gewerbeabfällen aus. Die Auswertung nach Herkunftsbereichen und Wirtschaftszweigen zeigt, dass vor allem die Anlieferungen aus dem Verarbeitenden Gewerbe seit 1995/96 stark zurückgegangen sind. Dies korrespondiert auch mit der Auswertung der Sortierbarkeit und des Durchmischungsgrades. Die Untersuchung weist zudem darauf hin, dass der Anteil der Monochargen und Zweistoffgemische seit 1994 deutlich zurückgegangen ist. Die Anlieferungen des gewerblichen Sperrmülls weisen insgesamt eine ähnliche Zusammensetzung auf, die durch hohe Anteile an Holz, Verbunden (Möbel), Kunststoffen und Papier und durch einen niedrigen Anteil an Organik gekennzeichnet ist. Allein die vier zu erst genannten Abfallarten bilden einen gewichtsmäßigen Anteil von insgesamt über 80 Prozent am beseitigten Sperrmüll. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 58

69 Textilien 3% Mineralstoffe 1% Verbunde 21% Holz 40% schadstoffbelastete Mineralien 0% sonstiger Gewerbeabfall 2% Metalle 4% Papier/Pappe/ Kartonagen 11% Organik 3% Kunstoffe 12% Glas 3% Abbildung 8: Zusammensetzung des beseitigten Sperrmülls Dagegen weisen die gemischten Siedlungsabfälle hohe gewichtsmäßige Anteile an Organik und auch relevante Anteile an PPK, Glas und Kunststoffen auf. Allein die 4 genannten Abfallarten bilden insgesamt einen gewichtsmäßigen Anteil von über 70 Prozent an diesen gemischten Gewerbeabfällen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 59

70 Holz 13% Textilien 1% Mineralstoffe 1% Verbunde 7% schadstoffbelastete Mineralien 0% Organik 15% sonstiger Gewerbeabfall 11% Metalle 2% Papier/Pappe/ Kartonagen 20% Kunststoffe 23% Glas 7% Abbildung 9: Zusammensetzung der beseitigten gemischten Siedlungsabfälle Entsprechend den charakteristischen Stoffeigenschaften werden die untersuchten Gewerbeabfälle in dieser Untersuchung den sogenannten sperrmüllartigen Abfällen" und den sogenannten hausmüllartigen gemischten Abfällen" zugeordnet. Die sperrmüllartigen Abfälle zeichnen sich durch gute händische Sortierbarkeit in Stoffgruppen (trocken, große Einzelstücke, geringe Verschmutzung) und hohe zu erwartende Heizwerte aus. Dagegen sind die hausmüllartigen Abfälle" aufgrund der hohen Organikgehalte und der Erfassung in Containern oder Presscontainern feuchter, verschmutzter und stärker durchmischt als die sperrmüllartigen Abfälle". Die händische Sortierbarkeit ist daher geringer und der Heizwert ist aufgrund der Organik (mehr Feuchte) und der niedrigeren Anteile an den trockenen Wertstoffen Holz, Kunststoffe und Papier geringer einzuschätzen. Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des Gewerbeabfalls Grundsätzlich ist die separate Erfassung von Wertstoffen oder die nachgeschaltete hochwertige Aufbereitung in Gewerbebetrieben auszuweiten. Insgesamt lässt sich feststellen, dass etwa die Hälfte der untersuchungsrelevanten Gewerbeabfälle für eine stoffliche Vorsortierung gut geeignet ist. Der Anteil der heizwertreichen Stoff- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 60

71 gruppen der sperrmüllartigen Gewerbeabfälle beträgt ca. 70 %. Dies entspricht für das Jahr 2003 einem theoretischen Potenzial von ca Mg, das durch Vorsortierung der angelieferten Abfälle erfasst und direkt einer energetischen Behandlung zugeführt werden kann. Die Anlieferungen der sperrmüllartigen Abfälle" erfolgen hauptsächlich durch Privat-PKW und Lieferwagen. Die Abladung dieser angelieferten Abfälle geschieht per Hand, so dass bereits durch den Anlieferer eine Vorsortierung der verschiedenen Abfallfraktionen direkt in bereitgestellten Containern erfolgen könnte. Laut der oben genannten Untersuchung wird bisher lediglich für die Abfallart Altholz eine Vorsortierung vorgenommen. Nach der Untersuchung können die hausmüllartigen Abfälle" aufgrund der Verschmutzung und der Art der Anlieferung (in verpresster Form) keiner einfachen händischen Vorsortierung vor Ort unterzogen werden. Durch die Entwicklung der Aufbereitungstechnologie in den letzten Jahren können mittlerweile auch verschmutzte und durchmischte Wertstoffe weitestgehend aufbereitet und ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden. In entsprechenden Abfallbehandlungsanlagen mit weitgehender Energienutzung können derartige Gewerbeabfälle weitgehend verwertet werden. Insgesamt sollte die Verwertung von Berliner Gewebeabfällen insbesondere durch folgende Maßnahmen noch weiter gesteigert werden: Förderung und Intensivierung der Abfallberatung zur Steigerung des Verwertungs- und Vermeidungspotenzials über ein möglichst breites Spektrum (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IHK, Handwerkskammern, Branchenlösungen, BSR etc.). Ausbau und Optimierung der Getrenntsammlung vor Ort oder einer nachgeschalteten Aussortierung insbesondere der Fraktionen Holz, Kunststoffe und Papier/Pappe. Überprüfung der Wertstoffausschöpfung in vorhandenen Berliner Sortieranlagen. Ggf. Belegung von Gewerbeabfällen mit hohen Wertstoffgehalten mit einer Malusgebühr, damit solche Stoffe zukünftig einer entsprechenden Aufbereitung bzw. Nachsortierung zugeführt werden. Aufgrund der o.g. Untersuchungsergebnisse wird sich das gewerbliche Abfallaufkommen zur Beseitigung in den nächsten Jahren weiter reduzieren. Auf der Basis des Verwertungsgebots wird zukünftig insbesondere die energetische Verwertung von Gewerbeabfällen in industriellen Prozessen vorrangig genutzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Gewerbeabfallaufkommens zur Beseitigung sind zukünftig nachhaltigere Anreize zur Verwertung durch eine entsprechende Abfallgebührengestaltung bei den BSR zu schaffen. Nach 8 KrW-/AbfG Bln /34/ sollen Abfalltarife im Land Berlin grundsätzlich so gestaltet werden, dass nachhaltigere Anreize für den Gewerbebetreiber entstehen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 61

72 Es wird angenommen, dass die anfallenden Gewerbeabfälle mittelfristig durch den Ausbau der sortenreinen Getrenntsammlung oder durch nachgeschaltete moderne Aufbereitungsverfahren zum großen Teil stofflich oder energetisch verwertet werden. In diesem Fall werden zukünftig nur noch geringe Mengen an Gewerbeabfällen über die BSR beseitigt werden Darstellung der insgesamt zu vermeidenden und zu verwertenden Siedlungsabfallmengen im Jahr 2015 Die derzeit über die BSR beseitigten Siedlungsabfallarten Hausmüll, Geschäftsmüll, Gewerbeabfall weisen trotz der bisher realisierten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung noch relevante erschließbare Verwertungspotenziale auf. Das abgeschätzte Siedlungsabfallaufkommen zur Beseitigung für 2015 ist in der folgenden Abbildung dargestellt Mg Weitere Reduzierung insbesondere durch folgende Maßnahmen: Bioabfallsammlung Getrenntsammlung von Verkaufsverpackungen Ausweitung der Getrenntsammlung von weiteren W ertstoffen N achträgliche Aufbereitung von Wertstoffen Optimierung der Beschaffung Abfallberatung Elektroaltgerätesammlung Pfand für Getränke Abfallreduzierende Tarife Gewerbeabfall Geschäftsm üll Hausmüll Abbildung 10: Abschätzung des zu beseitigenden Siedlungsabfallaufkommens für 2015 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 62

73 Aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Vermeidung und Verwertung sowie veränderter technischer und ökonomischer Rahmenbedingungen wird für das Jahr 2015 angenommen, dass die häuslichen Abfälle zur Beseitigung um rund 14 Gewichtsprozent verringert werden die beseitigte Geschäftsmüllmenge um rund Mg/a verringert wird die beseitigten Gewerbeabfälle zukünftig weitgehend einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Damit finden auch die vom Berliner Abgeordnetenhaus am 13. März 2003 beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen bei den gewerblichen Abfällen Berücksichtigung (Drucksachen Nrn. 15/1037 und 15/1403) /57/. Bei der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung ließe sich die derzeit verwertete Siedlungsabfallmenge bis zum Jahr 2015 um rund Mg/a steigern. In diesem Fall würde das im Jahr 2015 anfallende Siedlungsabfallaufkommen zur Beseitigung im Bereich des Minimalszenarios des Abfallwirtschaftsplans 2001 /41/ bei rund Mg/a liegen. 6.2 Bauabfall Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Bauabfällen Stand der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen Die Bauwirtschaft erzeugt mit derzeit mehr als 70 % aller Abfälle, die im Land Berlin anfallen, ein relevantes Abfallvolumen. Alle an der Bauwerkserstellung beteiligten Akteure - Auftraggeber, Architekten, Bauplaner, Bauunternehmen, Abfallentsorger sowie Baustoffproduzenten sind gefordert, ihrer Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz /10/ nachzukommen. Bereits der Bauherr als Auftraggeber hat es in der Hand, ein abfallarmes Baukonzept in Auftrag zu geben. Im Rahmen des Berliner Programms Stadtökologische Modellvorhaben wurden beispielsweise von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits seit Jahren ökologische Gesamtkonzepte bei einer Reihe von öffentlichen Bauprojekten (z.b. Entwicklung und Umsetzung eines beispielhaften ökologischen Gesamtkonzeptes für einen Platten-Wohnblock mit 196 Wohneinheiten in Berlin-Hellersdorf, bei den ökologischen Gesamtkonzepten für die Tanzwerkstatt Weißensee und der Modernisierung / Instandsetzung einer Typenschule in industrieller Bauweise in Berlin-Lichtenberg) entwickelt. Auch aus dem privaten Baubereich sind Bauvorhaben mit einem ganzheitlich ökologischen Ansatz, beispielsweise die debis-zentrale am Potsdamer Platz, bekannt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 63

74 Unabhängig von der grundsätzlichen Abfallerzeugung bzw. -vermeidung durch das jeweilige Bauvolumen sind die nachfolgend genannten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen direkt bzw. indirekt geeignet, eine abfallvermeidende bzw. reduzierende Wirkung zu erzielen: - Verlängerung der Lebensdauer bzw. Nutzungszeit von Bauwerken durch entsprechende Wartung des Bestandes, - Anwendung angepasster Bauweisen, die eine spätere Umnutzung von Bauwerken erlauben, - Auswahl unkomplizierter und schalungsfreier Konstruktionen, - Optimierung der Baustellenlogistik, - Schutz der Baustoffe bzw. Bauteile auf der Baustelle vor Schäden, - Bedarfsgerechte Materialzubereitung (z. B. Zuschnitt von Gipskarton- und Holzplatten), - Einsatz von langlebigen umweltverträglichen Materialien, - Wiederverwendung von Bauteilen, - Anlageninterne Kreislaufführung (z. B. Einsatz des Bodenaushubs am Entstehungsort), - Einsatz von Mehrweg- und Großgebinden Wartung und Modernisierung des Bestandes Die wirkungsvollste Vermeidungsstrategie liegt vornehmlich darin, den Bestand ausreichend zu warten, um eine lange Nutzungszeit und Lebensdauer der Bausubstanz zu erzielen. Private Investitionen, steuerliche Förderung (u.a. durch das Investitionszulagengesetz) und öffentliche Förderung haben den Erneuerungsprozess im Wohnraumbestand wesentlich vorangebracht. Nach 1990 wurde insbesondere im früheren Ostteil der Stadt Berlin ein umfangreiches Förderprogramm der öffentlichen Hand zur Sicherung und Aufwertung des Wohnungsbestandes durchgeführt. Das unterstreicht die Bemühungen des Landes Berlin zur Sicherung/Instandsetzung des bestehenden Gebäudebestandes. Allerdings sind die Förderprogramme des Landes für Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden Ende 2001 ausgelaufen. Seit Anfang der neunziger Jahre wurden etwa 500 Mio. Euro jährlich für die Sanierung von Plattenbauten ausgegeben. Dadurch konnten rund 80 % der Plattenbauten saniert werden. Die Förderung für die Plattenbausanierung, die im Jahr 2003 nur noch 10 Mio. Euro beträgt, wird im Jahr 2004 ebenfalls nicht weiter fortgeführt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 64

75 Neben der Wohnraumsanierung erfolgte in den letzten Jahren auch im Nichtwohnbereich eine weitgehende Sanierung und Modernisierung, wenn auch ebenfalls mit rückläufiger Tendenz /59/. Der Modernisierung / Sanierung entgegen wirkt eine Vernichtung von Gebäudesubstanz. In den Jahren von 1997 bis 1999 war in Berlin zunächst ein kontinuierlicher Rückgang der Abrissaktivitäten sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohngebäuden festzustellen. Ab dem Jahre 1999 wurde dann durch den zunehmenden Wohnungsleerstand insbesondere in den sogenannten Plattenbauten verstärkt Wohnraum zurückgebaut. Ein vorläufiger Höchststand ist 2003 erreicht worden. Jahr Abriss von Wohngebäuden 1000 m 2 Wohn- und Nutzfläche Abriss von Nichtwohngebäuden 1000 m 2 Nutzfläche und Wohnfläche ,1 804, ,0 581, ,7 331, ,8 669, ,0 559, ,3 437, ,7 481,5 Tabelle 9: Abrissaktivitäten im Land Berlin /58/ Der aus wirtschaftlichen Zwängen seit einigen Jahren verstärkt durchgeführte Abriss von Gebäuden mit dem damit verbundenen hohen Anfall von Bauabfall erschwert die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Bemühungen und Zielsetzungen der Wahrung des Bestandes. Rechtliche Instrumente, die einen Rückbau von Gebäudesubstanz verhindern könnten, existieren nicht. Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz und Wiederverwendung von Bauteilen und Bauabfällen Des Weiteren dienen auch die Umnutzungen von vorhandener Gebäudesubstanz sowie eine Wiederverwendung von Bauteilen und Bauabfällen der Vermeidung von Abfällen. Eine Reihe von Einrichtungen des Bundes, u.a. das Bundesministerium für Finanzen, das Auswärtige Amt etc. haben bei ihrem Umzug nach Berlin bewusst auf einen Neubau von Verwaltungsgebäuden verzichtet und nutzen jetzt für sie umgebaute historische Bauwerke der Stadt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 65

76 Darüber hinaus gab und gibt es beispielhafte stadtökologische Gesamtkonzepte mit schwerpunktmäßiger Nutzung der vorhandenen Bausubstanz. Konzepte dieser Art wurden beispielweise beim Umbau der Kirche zum Heiligen Kreuz in Berlin-Kreuzberg, beim Gewerbehof der WeiberWirtschaft e.g. in Berlin-Mitte sowie weiteren Modellprojekten umgesetzt. Bei der Wiederverwendung gebrauchter Bauteile (z.b. Stahlträger, Holzbalken, Dachziegel, Türen etc.) gelten im Land Berlin die Regelungen des Abschnitts 3 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) /36/. Eine Wiederverwendung gebrauchter Bauteile ist in der Regel ohne erneuten Verwendungsnachweis möglich, wenn an ihnen keine wesentlichen Änderungen durchgeführt wurden und sie für einen gleichartigen Einsatzzweck vorgesehen sind. Für Bauteile, die den geltenden technischen Regeln nicht mehr entsprechen, müssen bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise vorgelegt werden. Nach wie vor werden ausbaufähige gebrauchte Materialien vorzugsweise im Denkmalschutzbereich wieder eingesetzt. Einsatz von langlebigen umweltverträglichen Materialien Eine gezielte Auswahl von langlebigen, recyclingfreundlichen, schadstofffreien bzw. -armen Baustoffen führt auf längere Sicht ebenfalls zu einer deutlichen Reduzierung des Abfallaufkommens. Nach 1 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) /24/ dürfen Materialien, die gemäß dem Anhang der Verordnung verbotene Stoffe freisetzen können oder enthalten (z.b. Formaldehyd), nicht in Verkehr gebracht werden. Das gilt damit auch für die beim Bauen zum Einsatz kommenden Bauprodukte. Für den Bereich des öffentlichen Bauens in Berlin wurden mit dem Rundschreiben BauWohnV Nr. 10/1998 Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen (u.a. für PVC, Tropenholz etc.) /39/ ausgesprochen. Zusätzlich sollte konsequent auf den Einsatz von Verbundstoffen und unlösbare Verbindungen verzichtet werden. Die Materialvielfalt ist so gering wie möglich zu halten. Optimierung der Baustellenlogistik Durch eine detailliert geplante Baustoff- und Abfalllogistik während der eigentlichen Baudurchführung sind weitere Vermeidungspotentiale erschließbar. Bei verschiedenen Bauvorhaben im Land Berlin, wie z.b. beim Sony-Center am Potsdamer Platz, bei der Messeerweiterung Süd, beim Bau der Treptowers u.a. konnten durch eine zentral gesteuerte Bau- und Abfalllogistik die Stoffströme so optimiert werden, dass der Abfallanfall und -transport nachweislich verrin- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 66

77 gert und der überwiegende Teil der angefallenen Bauabfälle und Verpackungen sortenrein erfasst und einer nachgeschalteten Verwertung zugeführt wurde Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung von Bauabfällen Grundsätzlich können bei konsequenter Umsetzung aller genannten Maßnahmen relevante Anteile von Bauabfällen erschlossen werden. Es wird eingeschätzt, dass beim Bauen im Land Berlin der Abfallvermeidung nach wie vor zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird, obwohl dadurch neben den bekanntermaßen positiven ökologischen Auswirkungen auch Kosteneinsparpotentiale sowohl beim Bauen als auch bei der künftigen Nutzung der Gebäude zu erzielen sind. Die gesetzlichen Vorschriften nach dem Abfallwirtschafts- und Abfallgesetz sind wenig geeignet, die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von Bauabfällen strikt durchsetzen zu können. Daher werden die Chancen für die Umsetzung anspruchsvoller Vermeidungsziele für den Bauabfall bis zum Jahr 2015 eher niedrig eingestuft Umsetzung von Maßnahmen zur Verwertung von Bauabfällen Grundsätzlich fallen bei jeder baulichen Maßnahme, unabhängig davon, ob es sich um Neubau, Abriss oder Um- und Ausbau handelt, verfahrensbedingt nicht vermeidbare Abfallmengen an. Um den Anforderungen der nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz /10/ vorgeschriebenen möglichst hochwertigen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle auch im Baubereich nachkommen zu können, sind vom Bund und zum Teil auch in den Ländern entsprechende Steuerungsmodelle entwickelt worden. Betrachtet man den Zeitraum seit 1992 kann festgestellt werden, dass insbesondere nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes /10/ ein jährlich kontinuierlicher Anstieg des Verwertungsanteils aller im Land Berlin angefallenen Bauabfälle zu verzeichnen war. Zwischen von 1992 und 2003 konnte die Verwertungsquote von 36 % auf 98 % gesteigert werden. Nur noch ein vergleichbar geringer Anteil der anfallenden Bauabfälle im Jahr 2003 ca Mg - wird gegenwärtig auf Deponien beseitigt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 67

78 Entwicklung der Verwertungsquote von Bauabfällen im Land Berlin Verwertung und Beseitigung (%) Verwertung Beseitigung Abbildung 11: Entwicklung der Verwertungsquote von Bauabfällen im Land Berlin Stand der Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen Initiativen des Bundes zur Verwertung von Bauabfällen Im November 1996 hatten sich die in der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau (ARGE KWTB) bundesweit zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen der Bauund Baustoffwirtschaft verpflichtet, durch Förderung der Verwertung bzw. Wiederverwendung von Bauteilen und Bauabfällen die Ablagerung verwertbarer Bauabfälle im Jahre 2005 auf die Hälfte der im Jahr 1995 angefallenen Menge zu reduzieren. Die Zielvorgaben der Selbstverpflichtung wurden bereits im Jahre 1998 erfüllt. Der festgestellte Verwertungsanteil lag bundesweit bei über 70 %, damit wurde gleichzeitig auch die Empfehlung der Europäischen Union für 2010 Erzielung einer Recyclingquote von % - schon erfüllt. Vom Bundesbauministerium wurden in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Umwelt und Verteidigung, verschiedenen Verbänden, Behörden etc. die Arbeitshilfen Recycling für Arbeiten bei Bundesbauvorhaben erarbeitet. Die im April 1997 vorgelegten Arbeitshilfen gelten für Neubau, Rück- und Umbaumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes und stellen u.a. die Zuständigkeit der Entsorgungsverantwortung, notwendige Maßnahmen für einen umweltverträglichen Umgang mit Bauabfällen sowie Grundsätze für die Stoffströme hinsichtlich Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung gebrauchter Baustoffe dar. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 68

79 Stand der Verwertung an Berliner Baustellen und Sortieranlagen Zur Überprüfung der Entsorgungspraxis und des Verwertungsgrades der an Berliner Baustellen und Sortieranlagen angefallenen Bauabfälle wurden im Jahr 2001 Stoffstromuntersuchungen an 11 typischen größeren Baustellen sowie fünf Sortieranlagen durchgeführt. Bei den dabei untersuchten Abrissvorhaben wurde festgestellt, dass die angefallenen mineralischen Fraktionen, die etwa 95 Masseprozent ausmachten, bereits am Anfallort von anderen Abfällen, wie z.b. Bitumendachpappen, Baustoffen auf Gipsbasis, Dämmmaterialien, Schrott, Kabel, Fenster und schadstoffbelastete Bauabfälle vor dem Abbruch separiert wurden. Unter den mineralischen Fraktionen wurde Ziegel- und Betonbruch nach Möglichkeit getrennt voneinander gehalten und entsorgt, da für Betonabfälle ein kostengünstiger Entsorgungsmarkt vorhanden ist. Bei den untersuchten Neubau- und Sanierungsvorhaben erfolgte eine Separierung einzelner Fraktionen, wie z.b. der mineralischen Fraktionen oder von Holz durchweg nur bei größeren Mengen. Die hier angefallenen Abfälle wurden von den jeweiligen erzeugenden Gewerken hauptsächlich über firmeneigene Sammelplätze einer weiteren Verwertung zugeführt, Abfallgemische wurden in Sortieranlagen in Berlin und Brandenburg verbracht. Die Stoffstromuntersuchung an Berliner Baustellen hat den Verwertungsanteil des größtenteils über Kennziffern ermittelten Aufkommens bestätigt. Bei der Stoffstromuntersuchung wurden Verwertungsquoten der angefallenen Bauabfälle von ca. 97 % bei Abrissvorhaben, ca. 98 % bei Neubaumaßnahmen und ca. 99 % bei Modernisierungsmaßnahmen festgestellt. Informationen und Vorschriften zur Verwertung bzw. Beseitigung nicht verwertbarer Bauabfälle Zur Unterstützung der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung von Bauabfällen veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung regelmäßig Merkblätter: - Merkblatt 1: Entsorgung von überwachungsbedürftigen und nicht überwachungsbedürftigen Bauabfällen im Land Berlin /45/, - Merkblatt 2: Hinweise zur Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, die bei Baumaßnahmen in Berlin anfallen /46/, - Merkblatt 3: Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin /47/, - Merkblatt : Altholz zur Einstufung besonders überwachungsbedürftige Holzabfälle /49/ Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 69

80 Darüber informiert das Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin /48/ über die wichtigsten gesetzlichen Abfallbestimmungen des Bundes und des Landes Berlin sowie über die oben genannten Merkblätter und deren Bezugsmöglichkeiten. Zur Optimierung der Entsorgung öffentlicher Baumaßnahmen wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Maßnahmen insbesondere in Hinblick auf eine ordnungsgemäße Verwertung initiiert: - Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand (zu 23 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG Bln /34/) vom 8. August Bei der Durchführung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand sind ausschließlich Unternehmen zu beauftragen, die nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung für die zu beauftragenden Tätigkeiten zertifiziert sind, Der Nachweis in Form des Zertifikates ist vor Beauftragung zu überprüfen. - Rundschreiben über die Entsorgung von Bauabfällen aus dem Bereich des Auftraggebers. In den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen sind als besondere Vertragsbedingungen u.a. Angaben zu den vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungszielen der anfallenden Bauabfälle erforderlich. Diese werden somit Vertragsbestandteil. Mit der Schlussrechnung und der Vorlage der Entsorgungsnachweise ist abschließend eine Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung vorzulegen. Damit soll im Bereich des öffentlichen Bauens das Risiko für eine nichtordnungsgemäße Abfallentsorgung minimiert und gleichzeitig ein Zeichen für die verstärkte Nutzung von Verwertungswegen gesetzt werden. Darstellung der bisherigen Maßnahmen zur Verwertung Im Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan Bauabfall /40/ wurden ausgehend von einem bereits im Jahre 1997 bestehenden hohen Niveau der Verwertung von Bauabfällen (92 %) nachfolgende Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Verwertungsquote ausführlich diskutiert: Maßnahme Verringerungspotential Stand der Umsetzung Getrennterfassung von Abfällen Weiteres Potential vorhanden Umsetzung der GewAbfV noch ausbaubar Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 70

81 Maßnahme Verringerungspotential Stand der Umsetzung Einsatz von Recyclingbaustoffe im Straßenbau, Kein weiteres Verwertungspotential vorhanden Nahezu vollständige Verwertung gegeben Einsatz von Recyclingbaustoffe in Trinkwasserschutzgebieten Einführung von steuernden Tarifen bei der Deponierung Nutzung der Boden- und Bauschuttbörse Weiteres Potential vorhanden Weiteres Verwertungspotential erschließbar Geringes Potential vorhanden Ausschöpfung derzeit gering Instrument wird bisher nicht genutzt, da bereits 98 Prozent der Abfälle verwertet werden. Stillegung der Berliner Bodenund Bauschuttbörse Durchführung von Betonrecycling Zusätzliches hochwertige Verwertungspotential möglich Verwertung von Dachbausteinen Weiteres Verwertungspotential erschließbar Hochwertige Verwertung im Hochbau derzeit noch in der Erprobung Potential wird noch nicht vollständig genutzt Recycling von Teppichböden Weiteres Potential zur Verwertung vorhanden Recycling von Bauelementen Relevantes weiteres Potential vorhanden Auf Grund der Stillegung der Teppichverwertungsanlage in Premnitz können Teppichen derzeit nicht stofflich verwertet werden Schließung des Berliner BauElementenLagers (BEL) Verwertung von Schlamm aus der Gewässerreinigung Geringes weiteres Verwertungspotential vorhanden Verwertung von Tondachziegeln Zusätzliches Verringerungspotential möglich. Aufgrund der niedrigen Beseitigungspreise wird derzeit das Potential nicht ausgeschöpft Aufgrund von Absatzschwierigkeiten wurde das Potential bisher nicht ausgeschöpft Tabelle 10: Maßnahmen zur Verwertung Hinsichtlich der weiteren Steigerung der Verwertung durch die oben genannten Maßnahmen wird im Folgenden auf die derzeitigen Rahmenbedingungen hingewiesen: Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 71

82 - Die Erschließung weiterer Verwertungspotentiale ist durch die Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle - Glas, Kunststoff, Metalle, Beton, Ziegel, Fliesen, Ziegel und Keramik und Gemischen aus Beton, Ziegel, Fliesen, Ziegel und Keramik - (soweit sie beim Neubau und bei der Modernisierung getrennt angefallen sind) gemäß den Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung /16/, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, zu erwarten. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass der Verwertungsanteil bereits einen hohen Stand erreicht hat. Damit finden auch die vom Berliner Abgeordnetenhaus am 13. März 2003 beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung von Verwertungsmaßnahmen bei den gewerblichen Abfällen Berücksichtigung (Drucksachen Nrn. 15/1037 und 15/1403) /57/. - Alternativ zur Getrennterfassung hat sich auch die Behandlung von Abfallgemischen in Sortieranlagen und die anschließende Verwertung der aussortierten Wertstoffe sowie zunehmend auch eine Aufbereitung in Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen durchgesetzt. Welche qualitativen und quantitativen Auswirkungen die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung /16/ auf die Abfallströme beim Bauen - soweit diese an der Anfallstelle getrennt anfallen - haben werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. - Der Einsatz von Recyclingbaustoffen im Straßenbau bewegt sich bereits seit Jahren auf einem etwa gleich bleibend hohen Niveau. Hier werden Verwertungsquoten der ausgebauten Straßenbaustoffe von nahezu 100 % erreicht. - Dagegen ist der Einsatz von Recyclingmaterial in Trinkwasserschutzgebieten nach wie vor nur bei Einhaltung strenger Qualitätskriterien möglich. - Nach den Regelungen in 8 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin /34/ können bei der Festlegung der Entgelte wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden. Für gering belastete mineralische Abfälle (knapp unter Z 2) kann die Deponierung jedoch noch immer die kostengünstigste Entsorgung darstellen. - Der Einsatz von Betonrecyclingmaterial in Bauprodukten für den Einsatz beim Hochbau ist an Einzelzulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik gebunden; aus dem Land Berlin ist kein Zulassungsverfahren bekannt. - Baggergut aus Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen von Berliner Wasserstraßen wird derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch zu einem relevanten Anteil auf Deponien abgelagert. - Bauelemente werden nach wie vor nur im Einzelfall wiederverwendet. Das seinerzeit durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit geförderte BauElementeLager in Berlin hat inzwischen seine Tätigkeit eingestellt. Die Boden- und Bauschuttbörse Berlin/Brandenburg existiert ebenfalls nicht mehr. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 72

83 - Die Verwertungsanlage für Altteppiche am Standort Premnitz musste aus wirtschaftlichen Gründen ihren Betrieb einstellen. Zusammenfassend wird angenommen, dass die Erhöhung des Verwertungsanteils auf 98 % hauptsächlich auf die preisgünstigen Verwertungsmöglichkeiten sowie auf ein breites Verwertungsangebot in der Region zurückzuführen ist. Ein relevanter Anteil dieser Stoffe wird nicht hochwertig verwertet. Ein bedeutsamer Anteil der Bauschuttfraktion wurde ohne weitere Aufbereitung bei Verfüllungs- und Rekultivierungsmaßnahmen verwertet. Diese Annahme wurde durch entsprechende Anlagenbefragungen bestätigt. Eine qualitative Verbesserung der Verwertung ist zumindest bei den relevanten Bauschuttmengen nicht erkennbar. Die Unsicherheiten der künftigen Zuordnung zu einer Verwertungsmaßnahme sind bereits im Punkt benannt worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt daher im Jahr 2005 eine entsprechende Untersuchung zur Ermittlung der Verwertungswege und der Qualität der Verwertung von Berliner Bauabfällen durchzuführen Weitere Möglichkeiten zur Verwertung von Bauabfällen Im Jahr 2003 wurden trotz der genannten Maßnahmen zur Verwertung noch rund Mg deponiert. Die Zusammensetzung der deponierten Menge ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Bauabfall Abfallschlüssel Deponierte Menge (Mg) Boden und Steine Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, , , , Gemische aus diesen , Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Baggergut Bitumengemische Sonstige Bauabfälle Summe Tabelle 11: Zusammensetzung der deponierten Menge Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 73

84 Im Folgenden werden die Möglichkeiten einer künftigen Verwertung der bisher noch deponierten Bauabfallfraktionen betrachtet: Verwertung mineralischer Bauabfälle (Boden und Steine, Beton, Ziegel, etc.) Voraussetzung für eine Verwertung von mineralischen Bauabfällen, die mengenmäßig den Hauptteil am Aufkommen ausmachen und sich naturgemäß gut verwerten lassen, ist gemäß 5 Abs. 4 KrW-/AbfG /10/, dass die Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und insbesondere ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Von den im Land Berlin anfallenden mineralischen Bauabfällen werden derzeit ca. 98 % nach einer entsprechenden Aufbereitung oder unaufbereitet bei der Verfüllung von Sand- und Kiesgruben, Braunkohlentagebaurestlöchern, bei Deponiebau- und Rekultivierungsmaßnahmen sowie beim Straßen-, Wege- sowie Landschaftsbau verwertet. Im Einzelnen wird unterschieden nach den Verwertungsmöglichkeiten im Tief- sowie im Hochbau. Verwertung bei Tiefbaumaßnahmen Am weitesten hat sich ein Einsatz von aufbereiteten Recyclingbaustoffen im Straßenbau durchgesetzt. Für diesen Einsatzbereich existieren eine hochentwickelte Aufbereitungstechnik und eine Überwachung durch festgelegte Güte- und Prüfbestimmungen. Zur Schonung natürlicher Ressourcen, Standardsenkung und damit verbundener Kostenreduzierung im Berliner Straßenbau ist in den Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes eine weitest mögliche Verwendung gebrauchter Baustoffe zwingend vorgeschrieben. So sind z.b. für die ungebundenen und hydraulisch gebundenen Tragschichten unter Fahrbahnen, Geh- und Radwegen gebrauchte Baustoffe oder Baustoffgemische einzusetzen. Die Regelungen sehen vor, dass ein Ziegelanteil von maximal 25 Gewichtsprozent für Klinker, dichte Ziegel und Steinzeug sowie maximal 5 Gewichtsprozent für Kalkstein, weich gebrannte Ziegel, Putz u.ä. im Recyclingmaterial enthalten sein darf. Höhere Anteile sind zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass sie sich nicht nachteilig auswirken. Für Fahrbahndecken aus Asphalt ist Ausbauasphalt mit einem Anteil über 25 Gewichtsprozent zu verwenden. Beim Bahnbau kann Gleisschotter in der Regel nach der Reinigung in einer Bodenwaschanlage erneut ins Gleisbett eingebaut werden. Gleisschotter wurde im Jahr 2003 auf den vom Land Berlin drittbeauftragten Deponien nicht beseitigt, das bedeutet, dass dieser vollständig wiederverwendet bzw. verwertet werden konnte. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 74

85 Verwertung im Hochbau Neben den genannten traditionellen Verwertungswegen im Tief- und Erdbau wird seit Jahren der Einsatz von Recyclingbaustoffen bei der Betonherstellung untersucht und ist bereits in die entsprechende Normung eingegangen. Mit Recyclaten hergestellte Bauprodukte dürfen nach den bauaufsichtlichen Vorschriften nur verwendet werden, wenn diese Bauprodukte vollständig durch technische Regeln, die als Technische Baubestimmungen eingeführt sind, erfasst sind. Die Verwendung von Recyclaten in Bauprodukten lässt sich am ehesten über eine allgemeine Zulassung nach 19 der Bauordnung für Berlin /36/ durch das Deutsche Institut für Bautechnik erzielen. Unter den Antragstellern für eine Zulassung von Recyclingzuschlägen aus Beton, Ziegel etc. befindet sich jedoch bisher kein Berliner Unternehmen. Schwierigkeiten gibt es nach wie vor mit den Verwertungsmöglichkeiten von Ziegelmaterialien. Ziegelsplitt kann als Zuschlagstoff für Beton gemäß DIN 4226 Teil 2 zwar verwendet werden, dies gilt jedoch ausschließlich für reines Ziegelmaterial, wie es im Grunde nur beim Herstellungsprozess anfällt. Ziegelabfälle aus dem Abbruch von Gebäuden sind insbesondere durch Mörtelanhaftungen u.ä. so verunreinigt, dass sie als Zuschlagsstoff bei der Betonherstellung nicht einsetzbar sind. Beim Wege- und Straßenbau können Ziegelabbruchmaterialien auch nur zu geringen Anteilen (in der Frostschutzschicht der Bauklasse III bis VI bis max. 10 Gewichtsprozent) bei entsprechender Eignung eingesetzt werden. Abfälle aus Ziegelmaterial werden daher im Gegensatz zu Betonabfällen noch zu einem hohen Anteil deponiert. Regelungen zur Verwertung Zur stofflichen Verwertung von mineralischen Abfällen sind in den Bund- /Länderarbeitsgemeinschaften, dem DIN (DIN Verwertung von Bodenmaterial) und weiteren Institutionen eine Reihe von Technischen Regeln und Normen erarbeitet worden, die die Verwertung vor dem Hintergrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften in der Praxis regeln. Wie im Kapitel 6.2 bereits erläutert wurde, werden derzeit die Technischen Regeln der LAGA Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen /31/ gemäß den Anforderungen zur Erfüllung der Vorsorgepflicht nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) /13/ und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) /27/ überarbeitet. Die materiellen Anforderungen des Bodenschutzes werden auch durch entsprechende technische Regeln der Ländarbeitsgemeinschaft Bergbau konkretisiert. Die Anforderungen an die Rekultivierungsschicht von Deponien sind in der Deponieverordnung /23/ geregelt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 75

86 Darstellung der weiteren Verwertung Es wird für das Jahr 2015 angenommen, dass die bisher noch deponierten mineralischen Abfälle (2003: ca Mg Boden und Bauschutt) dann weitestgehend einer Verwertung zugeführt werden. In der Region Berlin / Brandenburg stehen bereits heute ausreichende Anlagen zur Aufbereitung von derartigen Abfällen, wie z.b. Sieb- und Brecheranlagen, zur Verfügung. Zudem werden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spätestens ab Mitte 2009 zugunsten der Verwertungsverfahren verbessern, da die bisherigen preisgünstigen Deponien im Großraum Berlin dann nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Verwertung gemischter Bau- und Abbruchabfälle Nach 1990 wurden in der Region Berlin / Brandenburg von der privaten Entsorgungswirtschaft hohe Sortierkapazitäten zur Aufbereitung von gemischten Bau- und Abbruchabfälle geschaffen. Daneben traten aber auch immer wieder Fälle nichtordnungsgemäßer Abfallentsorgung gerade dieser Abfallfraktion auf, deren Entsorgung die öffentlichen Haushalte der Länder stark belasteten. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes /10/ wurden verstärkt praktikable Wege für eine qualitätsgerechte Abfallentsorgung gesucht. In der als freiwillige Selbstverpflichtung zwischen Vertretern der zuständigen Umweltbehörden der Länder Berlin und Brandenburg, den IHK sowie der Bau- und Entsorgungswirtschaft getroffenen Umweltvereinbarung zur Verwertung von Bauabfällen unter besonderer Berücksichtigung gemischter Bau- und Abbruchabfälle vom 16. Februar 1998 /53/ wurde daher vereinbart: - Vorrang der stofflichen Verwertung mineralischer Bauabfälle unter Einhaltung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall /31/, - Besondere Vereinbarungen für den Umgang mit gemischten Bau- und Abbruchabfällen zur Erhöhung der Verwertungsquote, - Vorrang der Getrennthaltung an der Anfallstelle, - Keine Beseitigung (Deponierung) verwertbarer Bau- und Abbruchabfälle, - Sortierung in geeigneten Anlagen, - Transparenz des Entsorgungsweges. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 76

87 Die Umweltvereinbarung /53/ setzt für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung voraus, dass die Sortierung in dafür geeigneten Sortieranlagen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen. Das Landesumweltamt Brandenburg und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin stellen dafür jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich eine Liste derjenigen Bauabfallsortieranlagen auf, bei denen nach den obigen Grundsätzen eine Verwertung gemischter Bau- und Abbruchabfälle gesichert ist. Diese Liste ist über die IHK der Länder abrufbereit ( Derzeit gibt es in Berlin 7 und im Land Brandenburg 30 immissionsschutzrechtlich genehmigte Sortieranlagen, welche über die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Sortierung verfügen. In diesem Zusammenhang hat das Landesumweltamt Brandenburg eine Anordnung zur Nachweisführung bei der Beseitigung von nicht verwertbaren gemischten Bau- und Abbruchabfällen im Land Brandenburg erlassen /54/. Diese bestimmt, dass Deponiebetreiber verpflichtet sind, gemischte Bau- und Abbruchabfälle nur dann für die Ablagerung auf einer Deponie zuzulassen, wenn sie nachweislich nicht verwertbar sind. Der Nachweis der Nichtverwertbarkeit (Anteil verwertbarer Stoffe unter %) sollte durch eine Sortieranlage erfolgen. Weiterhin sind die Deponiebetreiber verpflichtet, Listennachweise über die abgelagerten gemischten Bau- und Abbruchabfälle zu führen und diese vierteljährlich dem Landesumweltamt Brandenburg zu übersenden. Die im Land Berlin anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfälle werden von den Entsorgungsunternehmen in der Regel direkt von den Baustellen bzw. auch über Umschlagstellen zu Sortieranlagen in der Region Berlin / Brandenburg entsorgt. Schätzungsweise zwei Drittel des Aufkommens werden zu Sortieranlagen im Land Brandenburg gebracht. Weiterhin werden auch Abfallgemische aus Berliner Sortieranlagen zur weiteren Sortierung in Brandenburger Sortieranlagen entsorgt. Maßgeblich dafür sind günstigere Behandlungs- und Beseitigungskosten für die nichtverwertbaren Reststoffe. Insgesamt ist eine Verbesserung der ordnungsgemäßen Entsorgung gemischter Bau- und Abbruchabfälle im Land Berlin eingetreten. Dazu haben neben den o.g. Aktivitäten der Verwaltung und der Entsorgungswirtschaft in der Region nicht zuletzt auch die im Jahr 2001 erfolgten Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes /11/ - Wegfall des 12- Monatsprivilegs für Anlagen und ggf. Hinterlegung einer Sicherheitsleistung - beigetragen. Bei der Sortierung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen fallen auch gewisse Anteile an regenerativen Abfällen (Holz, Pappe etc.) an. Diese Abfallarten können als CO 2 -neutrale E- nergieträger in Industrieanlagen eingesetzt werden und somit auch zur Reduzierung der CO 2 - Emissionen beitragen. Darstellung der weiteren Verwertung Auf Grund der Regelungen der Abfallablagerungsverordnung /22/ werden die bisher noch deponierten gemischten Bau- und Abbruchabfälle (2003: ca Mg) bereits ab Mitte 2005 Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 77

88 vollständig einer Verwertung zugeführt. In der Region Berlin / Brandenburg stehen bereits heute ausreichende Sortieranlagen- Kapazitäten zur Verfügung. Verwertung von Baggergut Baggergut lässt sich auf Grund seiner stofflichen Beschaffenheit in verschiedenen Bereichen des Boden- und Landschaftsbaus verwerten. In der Regel ist das Material vorher zu entwässern und ggf. zu klassieren. Entsprechende Erdstoffverwertungsanlagen sind im Entsorgungsgebiet Berlin / Brandenburg vorhanden. Darstellung der weiteren Verwertung Ein Teil der angefallenen Baggergutmengen (2003: ca Mg) wird nach wie vor einer Deponierung zugeführt. Hier ist weiteres Verwertungspotential erschließbar. Ab Mitte 2009 ist auf Grund der dann deutlich höheren Deponiekosten auch bei der Entsorgung von Baggergut eine Beseitigung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Verwertung von Bitumengemischen Darunter werden sowohl Bitumengemische aus teerfreien Straßenbelägen als auch teerfreie Dachpappen subsumiert. Während Bitumenmaterial aus Straßenaufbruch seit Jahren nahezu zu 100 % verwertet wird, wird Bitumendachpappe mit einem PAK-Gehalt von kleiner 100 mg/kg Trockensubstanz deponiert. Darstellung der weiteren Verwertung Für die Aufbereitung und Verwertung von bituminösem Straßenaufbruch existieren im Großraum Berlin ausreichende Kapazitäten an Asphaltmischwerken. Auf Grund der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Glühverlust bzw. Gesamtkohlenstoffgehalt gemäß den Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung /22/ und der Deponieverordnung /23/ ist die Deponierung von Bitumenpappe ab 1. Juni 2005 grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Die Entsorgung außerhalb von Deponien bereitet allerdings in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Die Verbrennung in herkömmlichen Müllverbrennungs- und in entsprechenden Industrieanlagen ist auf Grund des hohen Heizwertes von ca MJ/kg Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 78

89 problematisch. Eine Einsatzmöglichkeit besteht z.b. in Drehrohröfen der Zementindustrie. Dazu ist erforderlich, dass das Material eine bestimmte Kantenlänge aufweist. Auf Grund der speziellen Materialeigenschaften hat sich die herkömmliche Zerkleinerungstechnik jedoch als ungeeignet erwiesen, eine Aufbereitung von Dachpappen zu gewährleisten. Private Abfallentsorgungsunternehmen der Region untersuchen derzeit technische Möglichkeiten zur Aufbereitung von Bitumenpappe mit anschließender energetischen Verwertung in Industrieanlagen (z. B. Rüdersdorfer Zementwerk). Beim Einsatz von entsprechend geeigneten Aufbereitungstechnologien könnte die anfallende Dachpappe mittelfristig einer Verwertung zugeführt werden. Verwertung von sonstigen Bauabfällen Unter sonstigen Bauabfällen sind weitere beim Bauen anfallende Abfälle mit geringem Aufkommen zusammengefasst. Insbesondere handelt es sich dabei Kunststoff, Dämmmaterial, Strahlmittelabfälle, Auskleidungen und Feuerfestmaterialien. Diese Abfälle sind zum größten Teil verschmutzt (z.b. mit Mörtel behaftete Folien) und werden aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht verwertet. Darstellung der weiteren Verwertung Ab Mitte 2005 dürfen Kunststoffe und nichtmineralische Dämmmaterialien gemäß den oben genannten Regelungen der Abfallablagerungsverordnung /22/ ebenfalls nicht mehr deponiert werden. Für die Aufbereitung und Verwertung gibt es bereits heute genügend Annahme- und Aufbereitungskapazitäten. Die unter den sonstigen Bauabfällen geführten mineralischen Anteile sind bis 2009 weiter deponierbar, dürften danach aber unter der Verwendung moderner Aufbereitungstechnologien insbesondere aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorwiegend verwertet werden Darstellung der insgesamt zu vermeidenden und zu verwertenden Bauabfallmengen im Jahr 2015 Die derzeit beseitigten Bauabfallabfallarten mineralische Bauabfälle (Boden und Steine, Beton, Ziegel, etc.), gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Baggergut, Bitumengemische und Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 79

90 sonstige Bauabfällen weisen trotz der bisher realisierten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung noch relevante erschließbare Verwertungspotenziale auf. Aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Verwertung sowie veränderter technischer und ökonomischer Rahmenbedingungen wird daher für das Jahr 2015 angenommen, dass die mineralischen Bauabfälle (Boden und Steine, Beton, Ziegel, etc.), die gemischten Bau- und Abbruchabfälle, Baggergut und auch die sonstigen Bauabfälle zukünftig weitestgehend einer geordneten Verwertung zugeführt werden. Vermutlich werden lediglich die anfallenden Bitumengemische aufgrund fehlender Verwertungsmöglichkeiten im Großraum Berliner auch zukünftig einer Beseitigung zugeführt werden müssen. Zusätzlich werden vermutlich insbesondere Ziegelmaterialien sowie Boden und Bauschuttmengen mit einem Schadstoffgehalt um Z 2 weiterhin deponiert werden müssen. Bei der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung ließe sich die derzeit verwertete Bauabfallmengen bis zum Jahr 2015 noch weiter steigern. In diesem Fall würde das anfallende Bauabfallaufkommen zur Beseitigung im Jahr 2015 im Bereich von einigen Mg/a liegen. 6.3 Klärschlämme Vermeidung von Klärschlamm Der Klärschlammanfall ist abhängig von der Anzahl der angeschlossenen Einwohner und deren spezifischem Abwasseraufkommen. Im Gegensatz zu den Siedlungs- und Bauabfällen kann der Anfall von Klärschlamm daher nicht durch vorgeschaltete Maßnahmen reduziert werden. Durch steigende Anforderungen an die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen wird die Klärschlammmenge eher erhöht als reduziert Verwertung von Klärschlamm Die Verwertungswege sind abhängig von der Klärschlammzusammensetzung und den Inhaltsstoffen. Diese werden im Wesentlichen bestimmt von den Abwasserinhaltsstoffen, den angewendeten Abwasserreinigungsverfahren und den dabei eingesetzten Hilfsstoffen. Primäres Ziel der Abwasserbehandlung ist die Reinigung des Abwassers zur Reduzierung seiner Schadwirkung auf die Selbstreinigungskraft von Gewässern. Die Inhaltsstoffe und die Zusammensetzung der Klärschlämme lassen sich daher nur in geringem Umfang beeinflussen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 80

91 Einen wesentlichen Einfluss auf die Möglichkeiten der Verwertung und auf die Entsorgungskosten haben neben physikalischen Eigenschaften (u.a. Entwässerbarkeit, Konsistenz) der biologische Stabilisierungsgrad, der Wassergehalt und gegebenenfalls der Heizwert. In fünf der sechs Berliner Klärwerke werden die Klärschlämme daher zunächst ausgefault und anschließend entwässert. Die Klärwerke Waßmannsdorf und Schönerlinde verfügen zusätzlich über Trocknungsanlagen. Durch die Nutzung unterschiedlicher Schlamm- Vorbehandlungsverfahren werden verschiedene Verwertungswege ermöglicht. Ausschließlich die im Klärwerk Ruhleben anfallenden Klärschlämme (ca Mg TS/a) werden beseitigt. Sie werden in Zentrifugen entwässert und anschließend in den klärwerkseigenen Wirbelschichtöfen verbrannt. Die Asche (8.880 Mg in 2003) wird als Bergversatzmaterial eingesetzt. Der Gips aus der Rauchgasreinigung (2.300 Mg in 2003) findet im Deponiebau Verwendung. Alle sonstigen Klärschlämme wurden der Verwertung zugeführt. In der Vergangenheit überschritten Berliner Klärschlämme, die zur Kompostierung abgegeben wurden, häufiger die Grenzwerte der Klärschlammverordnung /12/. Die Klärschlämme mussten von den Berliner Wasserbetrieben kostenintensiv zurück genommen und beseitigt werden. Kupfer wird durch Dachrinnen- und ungeschützte Trinkwasserinstallationen in das Abwasser und damit in die Kläranlagen eingetragen und gelangt durch die Abwasserreinigung in den Klärschlamm. Eine nachträgliche Reduzierung der Kupfergehalte erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand und ist angesichts sinkender Akzeptanz von Klärschlamm als Düngemittel nicht sinnvoll. Die Berliner Klärschlämme werden auch zukünftig nicht landwirtschaftlich verwertet. Auch die Verwertung von Klärschlämmen in Bodenbehandlungsanlagen zur Nutzung bei der Rekultivierung von Deponien wird zugunsten anderer Verwertungswege nach und nach reduziert. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 81

92 7 Entwicklung der Kapazitäten für eine Verwertung Nachdem die Maßnahmen zur Verwertung der einzelnen Abfallarten sowie deren Entwicklung bis zum Jahr 2015 im Kapitel 6 ausführlich beschrieben wurden, werden in diesem Kapitel die vorhandenen und geplanten Anlagenkapazitäten zur Verwertung von Abfällen im Land Berlin dargestellt. 7.1 Siedlungsabfälle Wie im Kapitel 6.1 ausgeführt, sind weitere Verwertungsanstrengungen bei Abfallarten privater Herkunftsbereiche (insbesondere getrennt erfasste Bioabfälle, Verpackungsabfälle und sonstige Wertstoffe) sowie aus dem gewerblichen Herkunftsbereich (insbesondere Geschäftsmüll und Gewerbeabfall) erforderlich, um die prognostizierten Mengenrückgänge für zu beseitigende Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2015 dauerhaft zu erreichen. Dazu sind insbesondere dem Stand der Technik entsprechende moderne Aufbereitungskapazitäten erforderlich. 7.2 Bauabfälle Die in Kapitel dargestellte Mengenentwicklung der Bauabfälle dokumentiert den seit 1992 stark angestiegenen Verwertungsanteil. So stieg die Verwertungsquote in diesem Zeitraum von 36 % auf 98 %. Die Verwertung der Bauabfälle wird ausschließlich durch die private Entsorgungswirtschaft in Berlin umgesetzt. Zahlreiche Unternehmen sind als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert und in den regionalen Entsorgergemeinschaften organisiert: Einsammeln / Transportieren: Mitgliedsunternehmen der Entsorgergemeinschaft Abfall Berlin-Brandenburg e.v. (ESA), Lagern / Behandeln / Verwerten: Mitgliedsunternehmen der Entsorgergemeinschaft Bau Berlin Brandenburg e.v. 7.3 Bilanzierung des Kapazitätsbedarfs für Siedlungs- und Bauabfälle Der Trend zum Rückgang von Beseitigungsabfällen zugunsten der Verwertung ist sowohl im Bereich der Siedlungsabfälle, insbesondere im gewerblichen Bereich, als auch bei den Bauabfällen erkennbar. Diese Entwicklung spiegelt sich auch bei den installierten Verwertungska- Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 82

93 pazitäten wider. So haben die Kapazitäten im Bereich der Bauabfallverwertung seit 1999 um ca Mg/a zugenommen. Die folgende Tabelle 12 stellt die im Marz 2004 genehmigten Anlagenkapazitäten für Abfälle zur Verwertung im Land Berlin zusammenfassend dar. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Anlagen sind dem Anhang 2 zu entnehmen. Anlagen Kapazitäten (Mg/a) gerundet Siedlungsabfälle Sortieranlagen für DSD-Abfälle Gewerbeabfallsortieranlagen Mechanisch-physikalische Behandlungsanlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen Altholzsortierung und aufbereitung Heizkraftwerk für Altholzverwertung Altpapiersortierung / Aktenvernichtung Bioabfallkompostierung Summe: Bauabfälle Brecher- und Klassieranlagen Sortieranlagen Bitumenmischanlagen Summe: Tabelle 12: Genehmigte Kapazitäten zur Behandlung von Abfällen zur Verwertung im Land Berlin (Stand: März 2004) Demnach stehen Sortier- und Aufbereitungskapazitäten von ca. 1,2 Mio. Mg/a für Siedlungsabfälle und von ca. 4 Mio. Mg/a für Bauabfälle im Land Berlin zur Verfügung. Betreiber dieser Anlagen sind ausschließlich Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft. Im Siedlungsabfallbereich werden insbesondere durch die Errichtung von mechanischphysikalischen Behandlungsanlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen sowie die Errichtung eines Heizkraftwerkes mit Einsatz von Altholz (Kategorie I IV nach Altholzverordnung /21/) zusätzliche Kapazitäten zur Verwertung von Abfällen geschaffen. Zudem beabsichtigen private Abfallentsorgungsunternehmen weitere automatisierte Aufbereitungsanlagen in Berlin zu errichten. Insgesamt werden die Anlagenkapazitäten zur Erreichung des Verwertungsziels als ausreichend eingeschätzt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 83

94 Zusätzlich zu den im Land Berlin vorhandenen Kapazitäten steht im Land Brandenburg ein großes Anlagenpotential für die Verwertung von Siedlungs- und Bauabfällen zur Verfügung. Damit sind auch für die Bauabfallbehandlung ausreichende Anlagenkapazitäten vorhanden. 7.4 Klärschlämme Gegenwärtige Verwertungskapazitäten Durchschnittlich 65 % der in Berlin erzeugten Klärschlammmenge werden verwertet. Im Jahr 2003 wurden überwiegend die in Tabelle 13 genannten Verwertungswege genutzt. Hauptverwertungsverfahren Kompostierung und Nutzung im Deponiebau Mitverbrennung in Kraftwerken Methanol-Herstellung Anteil am Gesamtaufkommen [%] 10 % 28 % 27 % Summe: 65 % Anlagen Anlagen in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Brandenburg Anlagen in Sachsen, Sachsen- Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Sekundärrohstoff- Verwertungszentrum Schwarze Pumpe GmbH (SVZ) Tabelle 13: Hauptverwertungswege für Berliner Klärschlamm im Jahr 2003 Deponieaufbau / Rekultivierung Nach der Schließung von Deponien muss ein geordneter Abschluss erfolgen. Hierzu gehören die strukturierende Gestaltung des Deponiekörpers und Rekultivierungsmaßnahmen. Ein Teil der Berliner Klärschlämme wird in Bodenaufbereitungsanlagen zu geeignetem Strukturmaterial für diese Maßnahmen aufbereitet. Ein weiterer Teil der Klärschlämme wird kompostiert und als Ausgangsmaterial für Lärmschutzwälle, zur Kultivierung von Straßenbegleitgrün und für Rekultivierungsmaßnahmen eingesetzt. Es werden keine Berliner Klärschlämme auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden abgegeben. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 84

95 Stoffliche und energetische Verwertung im SVZ Schwarze Pumpe Im Jahr 2003 wurden 28 % des Berliner Klärschlamms an das Sekundärrohstoff- Verwertungszentrum Schwarze Pumpe (SVZ) geliefert. Der durch das SVZ genutzte Klärschlamm wird zuvor entwässert, getrocknet pelletiert und anschließend in den Festbettdruckvergasern des SVZ zur Methanolherstellung genutzt. Mitverbrennung in Kohlekraftwerken Etwa 28 % der Berliner Klärschlämme wurden im Jahr 2003 in Kohlekraftwerken thermisch verwertet. Der eingesetzte Klärschlamm ersetzt dort als CO 2 -neutraler Brennstoff fossile Brennstoffe. Die genutzten Kraftwerke in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind daher am Einsatz des Klärschlamms interessiert Geplante Verwertungskapazitäten Berliner Klärschlämme werden aufgrund ihrer Schadstoffgehalte auch zukünftig nicht landwirtschaftlich verwertet. Die landbauliche Verwertung und der Einsatz von Klärschlamm im Deponiebau werden durch den Gesetzgeber weiter eingeschränkt. Als mögliche Verwertungswege für Berliner Klärschlämme verbleiben damit thermische Verfahren. Die Berliner Wasserbetriebe werden keine eigenen Verwertungskapazitäten errichten. Vielmehr ist geplant, auch weiterhin Klärschlämme in Verbrennungsanlagen (z.b. in Kraftwerken und Zementwerken) zu verwerten. Die dort nutzbaren Verwertungskapazitäten können bei Bedarf auch kurzfristig erweitert werden. Der Entsorgungsvertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem Sekundärrohstoff- Verwertungszentrum Schwarze Pumpe (SVZ) über die Entsorgung von entwässerten, getrockneten und pelletierten Klärschlämmen besteht noch bis Ende Nach Auslaufen des Vertrages mit dem SVZ werden die Entsorgungsleistungen im Wege der öffentlichen Ausschreibung neu vergeben Bilanzierung des Kapazitätsbedarfs Klärschlamm (Mg/a) Tabelle 14: Kapazitätsbedarf zur Behandlung Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 85

96 8 Darlegung, auf welche Weise das Ziel einer der Art und Beschaffenheit der Abfälle entsprechenden Hochwertigkeit der Verwertung verfolgt wird 8.1 Abfallrechtliche Anforderungen und Durchsetzungsmöglichkeiten Abfälle, die nicht vermieden werden, sind vorrangig nach 4 KrW-/AbfG /10/ zu verwerten. Die Verwertung soll ordnungsgemäß und schadlos gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 KrW-/AbfG erfolgen. Ordnungsgemäß ist sie bei Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Schadlos ist die Verwertung dann, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit sowie eine Schadstoffanreicherung im Stoffkreislauf nicht zu befürchten sind. Die Verwertung hat prinzipiell Vorrang vor der Beseitigung der Abfälle. In der Praxis bestehen noch immer Unsicherheiten bezüglich der Abgrenzung der Begriffe Verwertung und Beseitigung. Mehr Klarheit haben zwei aktuelle EuGH-Urteile über die Zulässigkeit des Exports von Hausmüll aus Luxemburg in die Straßburger Müllverbrennungsanlage (Urteil Nr. C-458/00) und über den Export deutscher Sonderabfälle in belgische Zementwerke (Urteil Nr. C-228/00) vom /8 und 9/ geschaffen. Danach ist beispielsweise die thermische Behandlung von Abfällen dann als Verwertung anzusehen, wenn deren Hauptzweck die Substitution von Primärbrennstoff ist. Kriterien wie etwa der Heizwert des Abfalls oder sein Schadstoffgehalt sind demnach bei der Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung nicht entscheidend. Gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 KrW-/AbfG /10/ ist eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung (...) anzustreben. Bei einer Auswahl eines Verwertungsverfahrens aus verschiedenen Möglichkeiten soll das höherwertige Verwertungsverfahren ermittelt und diesem Vorrang eingeräumt werden. Das Land Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Nutzung von möglichst hochwertigen Verwertungskapazitäten für die in seinem Einzugsgebiet anfallenden Abfälle (zu) unterstützen und hat dies in 3 Abs. 3 KrW-/AbfG Bln /34/ festgeschrieben. Die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen erlauben jedoch nur beschränkt eine in diesem Sinne wirkungsvolle Durchsetzung von hochwertigen Verwertungsverfahren. Juristische Eingriffsmöglichkeiten oder andere rechtliche Mittel für Behörden, entsprechende Anordnungen zu erlassen oder Vorgaben z.b. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu machen, existieren zurzeit nicht. In der Praxis wählen Abfallerzeuger in aller Regel den preisgünstigsten Entsorgungsweg und nicht das hochwertigere Verwertungsverfahren. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass derartige moderne Verwertungsanlagen nicht ausreichend ausgelastet sind und die Investitionsbereitschaft zur Neuerrichtung derartiger Anlagen sehr gering ist (Kompostierung- und Vergärungsanlagen, automatisierte Sortieranlagen etc). Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 86

97 8.2 Vorgehensweise bei der Ermittlung höherwertiger Verwertungsverfahren Ziel ist es, dass der Abfall möglichst in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung wiederverwendet werden kann bzw. auf einer möglichst hohen Veredlungsstufe eingesetzt wird (Verhinderung des Downcycling). Das Land Niedersachsen hat eine Regierungskommission zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen einberufen /52/. Diese Kommission erarbeitete ein Konzept in Verbindung mit Checklisten, um eine praktische Hilfe für den Vollzug der hochwertigen Verwertung zu geben. Zur Ermittlung des jeweils höherwertigen Verwertungsverfahrens wird auf das folgende Beispiel verwiesen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 87

98 Allgemeine Prüfung 1. Handelt es sich um Abfall? 2. Handelt es sich um ein Verwertungsverfahren? 3. Erfolgt die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos? 4. Ist die Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar? nein Keine Verwertung möglich! ja Vergleichende Bewertung der Verwertungsmöglichkeiten 1. Werden die Abfallstoffe entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck oder in ähnlicher Weise verwendet? 2. Besitzt der durch den Abfall ersetzte Stoff eine hohe Veredlungsstufe? 3. Verbleibt der Abfall im Wirtschaftskreislauf? 4. Ist die Gefahr der diffusen Verteilung von Umweltschadstoffen gering? 1. Bewertung der Nutzung des Abfalls 5. Schadstofffreisetzungen 6. Sekundärabfälle 7. Stofflicher Ressourcenverbrauch 8. Energieverbrauch, Energienutzung 9. Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf 2. Verfahrenstechnische Bewertung Festlegung der Rangfolge Abbildung 12: Prüfschema Hochwertige Verwertung Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 88

99 1. Allgemeine Vorprüfung Vor Beginn der Prüfung welches von mehreren möglichen Verwertungsverfahren das hochwertigere ist, sollten folgende Fragen beantwortet werden: Handelt es sich um Abfall? (Abgrenzung zum Produkt) Ist das vorgesehene Verfahren ein Verwertungsverfahren? (Abgrenzung zur Beseitigung) Erfolgt die Verwertung ordnungsgemäß? (d.h. unter Einhaltung des KrW-/AbfG /10/ und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.) Erfolgt die Verwertung schadlos? (d.h. ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und ohne Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf.) Ist die Verwertung technisch möglich? Ist die Verwertung wirtschaftlich zumutbar? - Die Verwertungskosten sollen nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Abfallbeseitigung stehen und - für den gewonnenen Stoff oder die gewonnene Energie ist ein Markt vorhanden oder kann ein Markt geschaffen werden. Können alle Fragen mit ja beantwortet werden, beginnt die Beurteilung der Hochwertigkeit der möglichen Verwertungsmaßnahmen. Sie umfasst sowohl die Bewertung der stofflichen Nutzung als auch die verfahrenstechnische Bewertung. 2. Bewertung der Nutzung des Abfalls Als hochwertig im Sinne der stofflichen Nutzung des Abfalls ist eine Verwertungsmaßnahme dann einzuschätzen, wenn die Stoffe entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck oder in ähnlicher Weise verwendet werden, der durch den Abfall ersetzte Stoff eine möglichst hohe Veredlungsstufe besitzt, der verwertete Abfall möglichst lange im Wirtschaftskreislauf verbleibt und die Gefahr der diffusen Verteilung von Umweltschadstoffen möglichst gering ist. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 89

100 3. Verfahrenstechnische Bewertung Bei der verfahrenstechnischen Prüfung der Hochwertigkeit werden die Vergleichskriterien nach 5 Abs. 5 KrW-/AbfG /10/ herangezogen. Dabei sollten die in Frage kommenden Verwertungsverfahren nach folgenden Gesichtspunkte verglichen werden: Zu erwartende Emissionen und Sekundärabfälle, zusätzlicher relevanter Ressourcenverbrauch, einzusetzende bzw. gewonnene Energiemenge und Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf. Ergibt die verfahrenstechnische Prüfung, dass die Beseitigung die umweltverträglichere Entsorgung darstellt, entfällt der Vorrang der Verwertung. 4. Festlegung der Rangfolge Die zu vergleichenden Verwertungsverfahren werden bezüglich der vorher gehenden Fragestellungen bewertet. Aus der Gegenüberstellung der Bonus- und Maluspunkte erhält man die vergleichende Wertung der Verfahren, aus der sich das Ranking ergibt. Erscheinen nach dieser Prüfung mehrere mögliche Verwertungsverfahren bezüglich der Umweltverträglichkeit als gleichrangig, sollte dasjenige Verfahren gewählt werden, das in der Gesamtbetrachtung aller Bewertungsstufen die höherwertige Verwertung darstellt: a) Höherwertig ist grundsätzlich dasjenige Verfahren, bei dem die im Abfall enthaltenen Ressourcen am intensivsten genutzt werden und damit am längsten erhalten bleiben. Das Ziel ist ein möglichst geringer Verbrauch natürlicher Ressourcen. b) Mit zunehmender Verarbeitung und Veredlung von Produkten nehmen gleichzeitig Energie-, Material- und Umweltbelastung zu. Daher sollte demjenigen Verwertungsverfahren der Vorzug gegeben werden, bei dem der durch den Abfall ersetzte Einsatzstoff eine möglichst hohe Veredlungsstufe besitzt. c) Steigende Veredlungsstufe in folgender Reihenfolge: Natürliche Ressource Rohstoff Grundstoff/Energieträger Werkstoff Vorprodukt Endprodukt. d) Es soll ferner dasjenige Verwertungsverfahren favorisiert werden, bei dem die Gefahr der diffusen Verteilung umweltgefährdender Stoffe minimal ist. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 90

101 e) Insgesamt sollen das Substitutionspotenzial für Originalsstoffe durch den Einsatz von Abfall möglichst hoch und die Umweltbelastungseffekte durch die Verwertung möglichst gering sein. Tabelle 15 zeigt am Beispiel der Verwertung von Altreifen die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Anwendung der genannten Kriterien beim Vergleich verschiedener Verwertungsverfahren. Frage / Verfahren Bewertung der stofflichen Nutzung 1. Werden die Abfallstoffe entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck wiederverwendet? 2. Besitzt der durch den Abfall ersetzte Stoff eine hohe Veredlungsstufe? Runderneuerung 3. Verbleibt der Abfall im Wirtschaftskreislauf? 80 % ja 20 % nein 4. Ist die Gefahr der diffusen Verteilung von Umweltschadstoffen ja gering? Verfahrenstechnische Bewertung ja ja Herstellung von Gummimehl zur Neureifenherstellung nein nein 20 % ja 80 % nein 5. Emissionen niedrig niedrig 6. Sekundärabfälle niedrig niedrig 7. Stofflicher Ressourcenverbrauch niedrig mittel 8. Energieverbrauch mittel hoch (wg. Nutzung von flüssigem Stickstoff) 9. Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf nein nein Rangfolge ja Tabelle 15: Bewertung von Verwertungsverfahren am Beispiel der Verwertung von Altreifen Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 91

102 9 Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit aus den in 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes genannten Gründen Zu den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft zählt die Verwertung von Abfällen. Im 5 Abs. 4 KrW-/AbfG /10/ wird ausgeführt, dass diese Pflicht einzuhalten ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die Verwertung von Abfällen ist auch dann technisch möglich, wenn hierzu eine Vorbehandlung erforderlich ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. Nicht verwertbare Abfälle sind zum Zweck einer ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Dieser ist nach 15 Abs. 1 KrW-/AbfG /10/ ebenfalls zur Verwertung verpflichtet, soweit bei ihm oben genannte Gründe der Nichtverwertbarkeit gemäß 5 Abs. 4 KrW-/AbfG nicht vorliegen. Den Ausführungen im Kapitel 6 ist zu entnehmen, welche Verwertungsmaßnahmen im Land Berlin bisher umgesetzt wurden. Im Jahr 2003 wurden folgende Verwertungsquoten (gerundet) erreicht: Verwertung Beseitigung Mg % Mg % Hausmüll Geschäftsmüll 2 k.a. k.a k.a. Durch das DSD verwertete Abfälle aus Gewerbebetrieben k.a. - - Sperrmüll aus Haushaltungen Straßenkehricht Gewerbeabfall 3 k.a. k.a k.a. Siedlungsabfall (gesamt) Bauabfall (gesamt) Tabelle 16: Verwertungs- und Beseitigungsquoten von Siedlungs- und Bauabfällen in Berlin (2003) 1 Verwertete Fraktionen setzen sich zusammen aus PPK, LVP, Glas, Bioabfall und Alttextilien 2 Ca. 20 % des eingesammelten Hausmülls setzt sich aus Geschäftsmüll zusammen 3 Über die verwerteten Gewerbeabfälle liegen keine vollständigen Angaben vor Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 92

103 Obwohl bereits diverse Verwertungsmaßnahmen realisiert wurden, belegen die im Kapitel 6.1 dargestellten Ergebnisse der Berliner Abfalluntersuchungen zur gewichtsmäßigen Zusammensetzung von Haus- und Geschäftsmüll sowie von Gewerbeabfällen weitere relevante Verwertungspotenziale. Trotz der geplanten Maßnahmen zur Intensivierung von Abfallvermeidung und -verwertung werden im Planungszeitraum bis 2015 im Land Berlin noch Siedlungs- und Bauabfälle anfallen, die aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht verwertbar sind. Mengenmäßiger Schwerpunkt der nicht verwertbaren Abfälle sind derzeit Stoffgemische aus privaten Haushaltungen und Gewerbebetrieben. Entsprechend wird das künftige Aufkommen an überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung im Land Berlin für das Jahr 2015 wie folgt prognostiziert (vgl. Kapitel 5): Siedlungsabfall: ca Mg/a Bauabfall: Minimalszenario Maximalszenario ca Mg/a ca Mg/a Klärschlamm: ca Mg TS/a Die wesentlichen Ursachen für eine Beseitigung dieser prognostizierten Abfallmengen resultieren im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Nichtausschöpfung von Verwertungspotenzialen aus technischen Gründen, wirtschaftlich nicht zumutbarer Verwertung, Verunreinigungen und Fehlwürfe bei getrennter Erfassung von Wertstoffen, unvollständige Getrennterfassung verwertbarer Fraktionen, fehlender Absatzmarkt und mangelnde Anreize zur Erhöhung der Getrennterfassung von Verpackungsabfall über das Duale System nach Ausschöpfung der gesetzlich geregelten Mindestquoten. Auf Grund der Weiterentwicklung von Aufbereitungstechnologien werden langfristig auch Abfallgemische vollständig stofflich und energetisch verwertbar sein. Sofern eine Verwertung aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar und ein entsprechender Absatzmarkt für die Recyclingprodukte vorhanden ist, kann mittel- bis langfristig auf eine Deponierung von Abfällen weitestgehend verzichtet werden. Die Bundesregierung verfolgt das abfallwirtschaftliche Ziel einer vollständigen Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020 /56/. Abfallwirtschaftskonzept Berlin Teil 1 93

104 10 Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit 10.1 Siedlungsabfälle Abfallbeseitigung bis zum Die anfallenden Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus dem Land Berlin werden durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe bis zum in folgenden Abfallbehandlungsanlagen beseitigt: Bezeichnung Standort Verfahren Abfallbehandlungswerk Nord, MVA Ruhleben Deponie Schöneicher Plan Deponie Schwanebeck Freiheit Berlin-Spandau Schöneicher Plan Schöneiche Landkreis Teltow-Fläming Zepernicker Straße Zepernick Landkreis Barnim Thermische Behandlung Deponierung Kapazität ( ) Laufzeit Mg/a > ,4 Mio. m 3 (zzgl. bestandsgeschützte Erweiterungsfläche 6 Mio. m 3 ) Deponierung 0,7 Mio. m Tabelle 17: Beseitigungsanlagen für Berliner Siedlungsabfälle bis 2005 Diese Anlagen verfügen über ausreichende Kapazitäten zur sicheren Entsorgung der anfallenden Siedlungsabfallmengen bis Mitte des Jahres Die Abfallanlieferungen an die Anlagen Ruhleben und Schwanebeck erfolgen durch ungebrochenen Straßentransport. Zur Deponie Schöneicher Plan wird der Abfall durch einen gebrochenen Bahntransport realisiert. Der Umschlag von den Sammelfahrzeugen in bahnkompatible Container erfolgt im Abfallbehandlungswerk Süd der BSR am Standort Gradestraße in Berlin-Neukölln. Aus Aspekten des Lärm- und Immissionsschutzes sowie der Verkehrsbelastung ist diese Form des Transportes gegenüber dem Straßentransport auch künftig vorzuziehen. Im Rahmen dieser Abfallbeseitigung werden folgende Maßnahmen zur Reduktion von Menge und Schädlichkeit realisiert: Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 94

105 - Ca. 2/3 Mengenreduktion des Abfallinputs durch thermische Behandlung in der MVA Ruhleben. - Weitestgehende Zerstörung schädlicher organischer Inhaltsstoffe des Abfalls durch den thermischen Behandlungsprozess in der MVA Ruhleben. - Begrenzung der Luftschadstoffemissionen bei der MVA Ruhleben nach den Vorgaben der 17. BimschV. - Separierung von Problemabfällen mit hohem Schadstoffgehalt und anschließende Zuführung zur Entsorgung in geeignete Entsorgungsanlagen. - Erfassung und energetische Verwertung von klimaschädlichen Deponiegasen. - Bahntransport der Siedlungsabfälle von der Gradestrasse zur Deponie Schöneicher Plan. - Einsatz von gasbetriebenen Sammelfahrzeugen Abfallbeseitigung ab dem Mit dem Inkrafttreten der Artikelverordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen am 1. März 2001 und der Verordnung über Deponien und Langzeitlager am 1. August 2002 wurden rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für die Restabfallbehandlung und -ablagerung ab 2005 definiert. Demnach dürfen Siedlungsabfälle ab dem 1. Juni 2005 nicht mehr abgelagert werden, sofern sie nicht den in den o.g. Verordnungen definierten Kriterien entsprechen. Für die überlassungspflichtigen Berliner Siedlungsabfallmengen in Höhe von rund Mg/a besteht daher die Notwendigkeit der Vorbehandlung. Als Verfahren kommen sowohl thermische als auch mechanisch-biologische bzw. mechanisch-physikalische Technologien in Frage. Hierzu steht in Berlin auch künftig die Müllverbrennungsanlage Ruhleben mit einem jährlichen Durchsatz von ca Mg/a zur Verfügung. Für die verbleibende Menge an Siedlungsabfall in der Größenordnung von ca Mg/a hat der Senat am 1. April 2003 /44/ beschlossen, dass die BSR diese Mengen zur externen Entsorgung europaweit ausschreiben sollen, um die Entsorgungssicherheit Berlins ab Mitte 2005 bis zum Jahr 2015 zu gewährleisten. Bis zu 50 Prozent dieser Mengen könnten laut oben genanntem Senatsbeschluss im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) von den BSR vergeben werden. Die BSR haben zwei unterschiedliche Verfahren zur Vergabe der Aufträge für diese Entsorgung ausgewählt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 95

106 Die PPP- Ausschreibung erfolgte über eine Menge von Mg/a. Ziel dieser Ausschreibung war es, mit einem privaten Partner eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung zu gründen, um die Entsorgungsleistung gemeinsam zu erbringen. Diese Ausschreibung erfolgte im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die verbleibenden Mg/a haben die BSR in einem offenen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ausgeschrieben. Um möglichst flexibel auf Veränderungen bei den Abfallmengen bis 2015 reagieren zu können, wurde die Menge in zwei Losen von Mg/a und von Mg/a ausgeschrieben. Zudem wurden die Laufzeiten im Sinne der flexiblen Gestaltung wie folgt gewählt: Los 1 ( Mg/a) mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Kündigungsoption nach 5 Jahren Los 2 ( Mg/a) mit einer Laufzeit von 6 Jahren und einer Verlängerungsoption auf 10 Jahre. Die Bestbieter für die beiden Ausschreibungen wurden nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Entsorgungssicherheit ermittelt. Nach umfassender Auswertung der eingegangenen Angebote haben die BSR nunmehr Abfallentsorgungsunternehmen aus dem Großraum Berlin mit der Entsorgung dieser Siedlungsabfallmengen bis 2015 beauftragt. Die folgende Tabelle 18 stellt die geplante Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle ab Mitte 2005 dar. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 96

107 Bezeichnung / Verfahren Abfallbehandlungswerk Nord, MVA Ruhleben; Thermische Behandlung MPS Pankow; Mechanisch-physikalische Behandlung MA Wilmersdorf; Mechanische Behandlung MBA Vorketzin; Mechanisch-biologische Behandlung MPS Reinickendorf; Mechanisch-physikalische Behandlung Standort Berlin-Spandau Berlin-Pankow Rietz-Neuendorf, Ortsteil Wilmersdorf, Landkreis Oder- Spree, Brandenburg Landkreis Havelland, Brandenburg Berlin-Reinickendorf BSR Dienstleister MPS Betriebsführungsgesellschaft mbh (BSR / ALBA) Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling MEAB MPS Betriebsführungsgesellschaft mbh (BSR / ALBA) Vorgesehene Menge Input (Mg/a) ALBA Summe: Anlieferung Direktanlieferung Direktanlieferung Abnahme per Bahn ab Umladestation Gradestraße, Berlin-Neukölln Abnahme per Bahn ab Umladestation Gradestraße, Berlin-Neukölln Direktanlieferung Abnahme per Bahn ab Umladestation Gradestraße, Berlin-Neukölln Tabelle 18: Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle ab Im Rahmen dieser geplanten Abfallbehandlung werden folgende Maßnahmen zur Reduktion von Menge und Schädlichkeit ab Mitte 2005 realisiert: Keine Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf nicht dem Stand der Technik entsprechenden Deponien. Ca. 2/3 Mengenreduktion des Abfallinputs durch thermische Behandlung in der Müllverbrennungsanlage Ruhleben. Mengenreduktion durch mechanisch-biologische und mechanisch-physikalische Behandlung in den Anlagen der MPS Reinickendorf und Pankow (Wasserverlust durch Trocknung) sowie in der MBA Vorketzin (Masseverlust durch biologische Rotte). Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 97

108 Begrenzung der Luftschadstoffemissionen bei der MVA Ruhleben und den Industrieanlagen nach den Vorgaben der 17. BImschV. Begrenzung der Luftschadstoffemissionen bei den MBA-Anlagen nach den Vorgaben der 30. BImschV. Separierung von Problemabfällen mit hohem Schadstoffgehalt und anschließende Zuführung zur Entsorgung in geeignete Anlagen. Reduktion schädlicher organischer Inhaltsstoffe durch den thermischen Behandlungsprozess in der MVA Ruhleben und den Einsatz als Ersatzbrennstoff (EBS) in Industrieanlagen, wie beispielsweise im Kraftwerk Jänschwalde und Zementwerk Rüdersdorf. Abbau organischer Inhaltsstoffe durch die biologische Endrotte in der MBA Vorketzin und Reduktion des Reaktionspotenzials des Rotteprodukts. Nutzung des Abfalls als erneuerbaren Energieträger zur Verringerung von CO 2 Emissionen. Erfassung und energetische Verwertung von klimaschädlichen Deponiegasen. Bahntransport der Siedlungsabfälle. Einsatz von gasbetriebenen Sammelfahrzeugen. Bei der Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle in den geplanten Anlagen entstehen je nach technischem Verfahren spezifische Stoffströme. Bezeichnung / Verfahren Verfahrensbeschreibung Output (Mg/a) Entsorgungswege MVA Ruhleben MPS Pankow Thermische Behandlung Mechanischphysikalische Behandlung: Zerkleinerung und Trocknung zur Ersatzbrennstoffherstellung Schlacke: Rückstände Rauchgasreinigung: Schlackebehandlung und anschließende Verwertung gemäß LAGA-Merkblatt /29/ oder ggf. Einsatz bei Stilllegungsmaßnahmen der BSR-eigenen Deponien Untertagedeponie EBS: Energetische Verwertung im Kraftwerk Jänschwalde und Zementwerk Rüdersdorf Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 98

109 Bezeichnung / Verfahren Verfahrensbeschreibung Output (Mg/a) Entsorgungswege MA Wilmersdorf MBA Vorketzin MPS Reinickendorf Mechanische Behandlung und Ersatzbrennstoffherstellung mechanischbiologische Behandlung Mechanischphysikalische Behandlung: Zerkleinerung und Trocknung zur Ersatzbrennstoffherstellung Biologisch zu behandelnde Fraktion: EBS: Ablagerungsfähiges Rotteprodukt: EBS (Mittelkalorik): EBS (Hochkalorik): MBA Vorketzin / Schöneiche Energetische Verwertung im Zementwerk Rüdersdorf Deponie Vorketzin oder Schöneiche Energetische Verwertung in Kraftwerk Premnitz Energetische Verwertung im Zementwerk Rüdersdorf EBS: Energetische Verwertung im Kraftwerk Jänschwalde und Zementwerk Rüdersdorf Tabelle 19: Entsorgung der Rückstände aus der Behandlung der Berliner Siedlungsabfälle ab Neben der thermischen Behandlung von ca Mg/a in der bestehenden MVA Ruhleben werden zukünftig ca Mg/a mechanisch-biologischen bzw. mechanischphysikalischen Behandlungsverfahren zugeführt. Die Stoffstrombilanz für die Behandlung dieser Mg/a ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 99

110 Störstoffe Mg/a 0,9 % Input Mg/a Siedlungsabfall in mechanisch-physikalische Stabilisierungsanlagen und mechanisch-biologische Behandlungsanlagen Metalle Mg/a 4,8 % Rotteverluste/ Wasserdampf Mg/a 22, 9 % Inertes Mg/a 7, 8 % A U F B E R E I T U N G Pellets / Fluff Mg/a 51,2 % Deponat Mg/a 12,4 % Abbildung 13: Stoffstrombilanz zur Entsorgung von ca Mg/a Siedlungsabfall (gerundet) Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 100

111 Der Abbildung ist zu entnehmen, dass die bei der mechanisch-biologischen bzw. mechanisch -physikalischen Behandlung anfallenden Stoffströme weitestgehend einer stofflichen und e- nergetischen Verwertung zugeführt werden. Auch bei der anfallenden Inertfraktion wird angestrebt, diese zu großen Teilen einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Nach der durchgeführten Aufbereitung weisen die erzeugten Ersatzbrennstoffe einen hohen Anteil an biologisch nachwachsenden Stoffen auf, die grundsätzlich als erneuerbare Energieträger zur Substitution von Primärenergieträgern in entsprechenden Industrieanlagen mit hoher Energieeffizienz eingesetzt werden können. Zusätzlich wird durch den geplanten Einsatz von Altholz in das Heizkraftwerk Berlin-Neukölln und durch die thermische Behandlung von regenerativen Siedlungsabfällen in der MVA Ruhleben ein wichtiger Beitrag zur Senkung von Kohlendioxidemissionen im Großraum Berlin geleistet. Somit können durch den Einsatz von regenerativen Siedlungsabfällen in thermischen Anlagen schätzungsweise rund Mg an Kohlendioxidemissionen zukünftig eingespart werden. Die Vermeidung dieser Menge entspricht der jährlichen Verbrennung von ca Mg Steinkohle (rund 10 Prozent der von dem Berliner Energieversorgungsunternehmen BEWAG jährlich eingesetzten Steinkohlemenge). Allein durch die aufgezeigten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen werden über 6 Prozent des CO 2 -Minderungszieles der Stadt Berlin für das Jahr 2010 erfüllt. Darüber hinaus kann durch die ab Mitte 2005 vorgenommene Vorbehandlung der bislang deponierten Siedlungsabfälle die Bildung erheblicher Mengen Deponiegas mit einem hohen Anteil an klimaschädlichem Methan verhindert werden. Pro Tonne nicht deponierten Abfalls werden rund 800 kg Emissionen an Kohlendioxidäquivalent eingespart. Neben den bereits in erheblichem Umfang eingesparten Kohlendioxidemissionen von mehreren Mg/a durch die stoffliche Verwertung von Abfällen (Papier, Aluminium, Glas, Kunststoffe und Metalle) zeigt dieser Sachverhalt, dass durch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft große Ressourceneinsparungen zusätzlich erschlossen werden können. Die aufbereiteten und weitgehend CO 2 neutralen Ersatzbrennstoffe sollen ab Mitte 2005 in den Kraftwerken Jänschwalde und Premnitz sowie im Zementwerk Rüdersdorf energetisch verwertet werden. Im Mittel werden die in diesen Industrieanlagen eingesetzten Ersatzbrennstoffe mit einem Nutzungsgrad von 55 Prozent energetisch genutzt. Im Zementwerk Rüdersdorf werden die eingesetzten Ersatzbrennstoffe zu über 80 Prozent hochwertig als Energieträger genutzt. Dagegen liegt der Nettowirkungsgrad beim Kraftwerk Jänschwalde lediglich bei rund 34 Prozent. Im Sinne einer nachhaltigen, umweltschonenden Kreislaufwirtschaft sollte daher langfristig die Energieeffizienz beim Einsatz von Berliner Ersatzbrennstoffen in Industrieanlagen merklich gesteigert werden. Zusätzlich sollte auch bei der bestehenden MVA Ruhleben der Energienutzungsgrad in den nächsten Jahren erhöht werden. Insgesamt könnte dadurch eine weitere Reduzierung von Umweltbelastungen erreicht werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 101

112 Neben Abfällen zur Verwertung fallen bei der mechanisch-biologischen bzw. mechanischphysikalischen Behandlung auch Abfälle an, die deponiert werden müssen. Bezogen auf einen Input von Mg/a müssen nach der mechanisch-biologischen Behandlung zukünftig noch rund Mg/a entsprechend rund 12 Prozent vom Input einer Deponierung zugeführt werden. Die zu deponierenden Siedlungsabfallmengen fallen weitestgehend bei der MEAB an, die diese nicht verwertbaren Rückstände auf ihren vorhandenen und neu zu errichtenden basisabgedichteten Deponieflächen in Schöneiche und Vorketzin ablagern wollen. Gemäß den Anforderungen des 3 Abs. 1 AbfAblV /22/ dürfen Siedlungsabfälle nur auf Deponien oder Deponieabschnitten abgelagert werden,...die die Anforderungen für die Deponieklasse I oder II einhalten. Diese Anforderungen werden in der TA Siedlungsabfall /28/, Nummer 10 definiert. Übergangsregelungen gemäß 6 AbfAblV /22/ und Ausnahmen gemäß Deponieverordnung /23/ ermöglichen der zuständigen Behörde die Zulassung von definierten Abweichungen von der vollständigen Einhaltung der zuvor genannten Anforderungen. Diese sind längstens bis zum zu befristen. Nach dem dürfen Abfälle nur noch auf solchen Deponien abgelagert werden, die den Anforderungen der Deponieverordnung /23/ (z.b. geologische Barriere) vollständig entsprechen oder bei denen der Nachweis erbracht wird, dass eine gleiche Schutzwirkung erzielt wird Bauabfälle Abfallbeseitigung bis zum Nicht verwertbare Bauabfälle aus dem Land Berlin werden einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt. Das Land Berlin hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Beseitigung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Bauabfällen gemäß KrW-/AbfG 16 Abs. 1 Anlagenbetreiber per Anordnung vom drittbeauftragt /37/ (Tabelle 20). In der Entgeltordnung für die Entsorgung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Bauabfällen durch drittbeauftragte Bauabfallentsorgungsanlagen, zuletzt geändert am (12. Fortschreibung) /38/, werden die Anlagenstandorte und die Annahmeentgelte veröffentlicht. Folgende Übersicht enthält die Anlagen zur Entsorgung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Bauabfällen aus Berlin. Kapazität Bezeichnung Standort Verfahren (Stand: ) Betreiber: MEAB Märkische Entsorgungsanlagen Betriebsgesellschaft mbh Deponie Deetz Am Hafen Deetz Landkreis Potsdam- Mittelmark Voraussichtliche Laufzeit Deponierung 16,11 Mio. m³ Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 102

113 Bezeichnung Standort Verfahren Deponie Schöneiche Deponie Vorketzin Am Galluner Kanal Schöneiche Landkreis Teltow- Fläming Vorketzin Landkreis Havelland Deponierung Deponierung Kapazität (Stand: ) Voraussichtliche Laufzeit Altkörper: 1,9 Mio. m³ Basisgedichteter Neubereich: 1,05 Mio. m³ vorhandene Fläche und 7, 26 Mio. m³ genehmigte Reservefläche Beantragt, > 2009 Altkörper: 4,53 Mio. m³ Betreiber: Geplanter basisgedichteter Neubereich: 2,5 Mio. m³ BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe Umschlaganlage Westhafen Berlin, Temporäre Häfen Berlin Betreiber: Abfallbehandlungswerk Nord, Berlin-Spandau Freiheit MVA Ruhleben Vorgezogene Annahme für Deponie Deetz BSR Berliner Stadtreinigungsbetriebe Thermische Behandlung 1,5 Mio. Mg/a nach Bedarf Beantragt, > 2009 Bis nach Deetz, ggf. Weiterbetrieb nach Mg/a Drittbeauftragung endet am Tabelle 20: Anlagen zur Beseitigung von im Land Berlin anfallenden Bauabfällen (drittbeauftragt nach 16 KrW-/AbfG) Die Drittbeauftragung der BSR über die Beseitigung von Bauabfällen in der MVA Ruhleben umfasst lediglich die Entsorgung der Abfallart Dämmmaterial. Im Rahmen dieser Abfallbeseitigung bis Mitte 2005 tragen folgende Maßnahmen zur Reduktion von Menge und Schädlichkeit bei: - Separierung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt sowie PVC-haltigen Abfällen und anschließende Zuführung zur Entsorgung in geeigneten Anlagen, - Minimierung der Luftschadstoffemissionen durch den umweltverträglicheren Schiffstransport von Abfällen zur Deponie Deetz sowie durch eine umweltverträgliche Logistik auf Großbaustellen analog des baulog-konzeptes bei der Errichtung des Potsdamer Platzes, - Erfassung und energetische Verwertung von klimaschädlichen Deponiegasen, Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 103

114 - Mengenreduktion des Abfallinputs durch thermische Behandlung und - Weitestgehende Zerstörung schädlicher organischer Inhaltsstoffe des Abfalls durch den thermischen Prozess. Da die thermische Beseitigung von Bauabfällen in der MVA Ruhleben in den vergangenen Jahren kaum genutzt wurde, ist der ökologische Effekt gering anzusehen. Die Abfallbeseitigung für die einzelnen Abfallarten stellt sich wie folgt dar: Mineralische Bauabfälle Im Sinne der Drittbeauftragung zählen folgende Abfallarten zu den mineralischen Bauabfällen: AVV-ASN Abfallart Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik (ohne gefährliche Stoffe) Bitumengemische (Asphalt, teerfrei) , Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial (Mineralfaser) Baustoffe auf Gipsbasis Strahlmittelabfälle Glasfaserabfälle Auskleidung und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch Abfälle von Sand und Ton Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen Tabelle 21: Mineralische Bauabfälle zur Beseitigung Der überwiegende Anteil der zu beseitigenden Bauabfälle ist mineralischer Natur. Von den Mg beseitigten Bauabfällen im Jahr 2003 entfielen ca Mg auf diese Abfälle. Dies entspricht einem Anteil von ca. 80 %. (siehe Tabelle 3). Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 104

115 Nicht verwertbare mineralische Bauabfälle werden insbesondere auf der MEAB - Bauschuttdeponie Deetz beseitigt (Tabelle 20). Der Transport erfolgt dabei überwiegend per Schiff unter Nutzung der Umschlaganlage der BEHALA im Westhafen sowie temporärer Häfen. Aus Aspekten des Lärm- und Immissionsschutzes sowie der Verkehrsbelastung sollte diese Form des Transportes gegenüber dem Straßentransport auch künftig Vorrang haben Nicht mineralische Bauabfälle Zu den nicht mineralischen Bauabfällen zur Beseitigung zählen folgende Abfallarten: AVV-ASN Abfallart Holz Kunststoffe Bitumengemische (teerfreie Dachpappe) Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Tabelle 22: Nichtmineralische Bauabfälle zur Beseitigung Holzabfälle dürfen nach den Anforderungen der Altholzverordnung /21/ bereits seit dem nicht mehr deponiert werden, sondern sind bevorzugt einer energetischen Verwertung in Industrieanlagen zuzuführen. Die nicht mineralischen Bauabfälle zur Beseitigung nehmen mengenmäßig derzeit eine untergeordnete Rolle in Berlin ein. Im Jahr 2003 fielen ca Mg nichtmineralische Bauabfälle zur Beseitigung in Berlin an. Diese bestehen überwiegend aus gemischten Bau- und Abbruchabfällen und Bitumengemischen. Nicht mineralische Bauabfälle zur Beseitigung werden auf den MEAB - Deponien Schöneiche und Vorketzin beseitigt (Tabelle 20). Die Anlieferung der Bauabfälle zu den Deponien erfolgt ausschließlich per Straßentransport. Nach den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung /22/ sowie der Deponieverordnung /23/ dürfen unbehandelte nichtmineralische Abfälle nur noch bis zum 31. Mai 2005 abgelagert werden Abfallbeseitigung ab dem Im Rahmen der Abfallbeseitigung ab Mitte 2005 tragen folgende Maßnahmen zur Reduktion von Menge und Schädlichkeit bei: Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 105

116 - Keine Ablagerung von unbehandelten nicht mineralischen Bauabfällen auf nicht dem Stand der Technik entsprechenden Deponien, - Separierung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit hohem Schadstoffgehalt sowie PVC-haltigen Abfällen und anschließende Zuführung zur Entsorgung in geeigneten Anlagen, - Minimierung der Luftschadstoffemissionen durch den umweltverträglichen Schiffstransport von Abfällen zur Deponie Deetz, - Minimierung der Luftschadstoffemissionen durch eine umweltverträgliche Logistik auf Großbaustellen analog des baulog-konzeptes bei der Errichtung des Potsdamer Platzes, - Mengenreduktion durch Einsatz von heizwertreichen Bauabfällen in Industrieanlagen, - Mengenreduktion für die Abfallfraktion Bitumenpappe durch thermische Behandlung in der Sonderabfallverbrennungsanlage Schöneiche der MEAB, - Weitestgehende Zerstörung schädlicher organischer Inhaltsstoffe des Abfalls durch den thermischen Prozess in der Sonderabfallverbrennungsanlage Schöneiche der MEAB, - Begrenzung der Luftschadstoffemissionen bei der Sonderabfallverbrennungsanlage Schöneiche und den Industrieanlagen nach den Vorgaben der 17. BImschV Mineralische Bauabfälle Für mineralische Bauabfälle zur Beseitigung aus dem Land Berlin bieten die drittbeauftragten Deponien der MEAB bis Mitte des Jahres 2009 ausreichende vertraglich geregelte Entsorgungssicherheit. Somit können mineralische Bauabfälle weiterhin vorwiegend auf der Deponie Deetz abgelagert werden. Nach den Bestimmungen der Abfallablagerungsverordnung /22/ sowie der Deponieverordnung /23/ dürfen nicht verwertbare verordnungskonforme mineralische Bauabfälle ab dem 16. Juli 2009 nur noch auf basisabgedichteten Flächen mit entsprechender geologischer Barriere oder geeigneter technischer Sicherung deponiert werden. Da die MEAB die entsprechenden Deponiekapazitäten an den Standorten Schöneiche und Vorketzin vorhält, ist die Entsorgung über die bestehende Drittbeauftragung auch ab Mitte 2009 gesichert. Ab dem Jahr 2015 besteht für die im Kapitel 5 prognostizierten Bauabfallmengen ein Bedarf an Beseitigungskapazitäten von minimal ca Mg/a bis maximal ca Mg/a. Der größte Teil davon wird voraussichtlich auf mineralische Bauabfälle entfallen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 106

117 Nicht mineralische Bauabfälle Nicht mineralische Bauabfälle werden vermutlich auch künftig einen untergeordneten Anteil am zu beseitigenden Bauabfall ausmachen. Ab dem ist die Ablagerung von unvorbehandelten nicht mineralischen Bauabfällen rechtlich nicht mehr zulässig. Diese Abfallarten werden dann in geeigneten Anlagen der MEAB im Rahmen der Drittbeauftragung entsorgt. Eine Behandlung dieser Abfälle (Kunststoffe, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Holz) erfolgt zur Reduzierung ihrer Menge und Schädlichkeit in den dafür zugelassenen mechanischbiologischen Behandlungsanlagen Schöneiche und Vorketzin sowie in der Sekundärbrennstoffaufbereitungsanlage Schöneiche. Teerfreie Dachpappen werden in der von der MEAB betriebenen Sonderabfallverbrennungsanlage Schöneiche entsorgt Klärschlämme Die Klärschlammmenge wird bestimmt durch die Anzahl der an die Abwasserreinigung angeschlossenen Einwohner und gewerblichen Indirekteinleiter. Die möglichen Verwertungswege richten sich nach der Klärschlammzusammensetzung. Sie wird im Wesentlichen bestimmt von den Abwasserinhaltsstoffen, den angewendeten Abwasserreinigungsverfahren und den dabei eingesetzten Hilfsstoffen. Klärschlamm-Menge, Inhaltsstoffe und Zusammensetzung lassen sich daher kaum beeinflussen. Die Klärschlämme, die den Grenzwert der Klärschlammverordnung /12/ für Kupfer überschreiten, werden perspektivisch nicht mehr bei Rekultivierungsmaßnahmen eingesetzt, sondern der energetischen Verwertung zugeführt. Seit der Schließung des Klärwerks Marienfelde und der dortigen Verbrennungsanlage im Jahr 1998 werden ausschließlich die im Klärwerk Ruhleben anfallenden Klärschlämme beseitigt. Das sind ca. 35 % aller Berliner Klärschlämme. Sie werden auf dem Gelände des Klärwerks Ruhleben in Zentrifugen entwässert und in den Wirbelschichtöfen des Klärwerks verbrannt. Die Asche (8.500 Mg/a) aus der Wirbelschichtverbrennung wird als Bergversatzmaterial und der Gips aus der Rauchgasreinigung (2.800 Mg/a) wird zur Zeit im Deponiebau eingesetzt. Im Jahr 2003 wurden im Klärwerk Ruhleben etwa Mg TS verbrannt. Um auch künftig die Entsorgung nicht verwertbarer Klärschlämme sicher zu stellen, erwägen die Berliner Wasserbetriebe den Bau einer weiteren Klärschlammverbrennungsanlage am Standort eines ihrer Klärwerke außerhalb Berlins. Derzeit wird die Eignung von ausgefaultem Klärschlamm für die Behandlung in Wirbelschichtverbrennungsanlagen, u.a. hinsichtlich der Anlagenverfügbarkeit und der Abgasemissionen durch Verbrennungsversuche in der Wirbelschichtverbrennungsanlage des Klärwerks Ruhleben, untersucht. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 107

118 11 Begründete Festlegung der Abfälle, die gemäß 15 Abs. 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen werden sollen Das KrW-/AbfG /10/ ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, unter folgenden Voraussetzungen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde, Abfälle von der Entsorgungspflicht auszuschließen: 1 Die Abfälle unterliegen der Rücknahmepflicht aufgrund einer nach 24 erlassenen Rechtsverordnung und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen stehen zur Verfügung, 2 es handelt sich um Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushalten anfallenden Abfällen beseitigt werden können oder 3 die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung dieser Abfälle im Einklang mit den Abfallwirtschaftsplänen der Länder - ist durch einen anderen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet. Gemäß der Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom /35/ sind zahlreiche Abfälle, vorwiegend industrieller Herkunft, derzeit ausgeschlossen. Darüber hinaus beabsichtigt das Land Berlin derzeit nicht, weitere Abfallarten von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auszuschließen. 12 Angaben über Maßnahmen zur Planung, Errichtung und wesentlichen Änderung sowie Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der erforderlichen Abfallentsorgungsanlagen Im Folgenden werden zusammenfassende Übersichten der Maßnahmen zur Planung, Errichtung und wesentlichen Änderung sowie Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung der Abfallentsorgungsanlagen dargestellt. Dabei werden ausschließlich die Anlagen berücksichtigt, die für die geordnete Entsorgung der überlassungspflichtigen Berliner Siedlungs- und Bauabfälle genutzt werden. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 108

119 12.1 Planung und Errichtung neuer Anlagen Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit der Berliner Siedlungsabfälle und Bauabfälle ab Mitte 2005 ist die Errichtung von Vorbehandlungsanlagen vorgesehen. In der nachfolgenden Tabelle wird der derzeitige Planungsstand dargestellt. Anlage Planungsträger Sachstand Inbetriebnahme MPS Pankow; Mechanischphysikalische Behandlung ALBA mbh Genehmigung wird in den nächsten Wochen erteilt werden * MA Wilmersdorf; Mechanische Behandlung MBA Vorketzin; Mechanisch-biologische Behandlung MBA Schöneiche; Mechanisch-biologische Behandlung Weitgehend in Betrieb, Trocknungsanlage wird 2004 noch ergänzt MEAB mbh Im Bau MEAB mbh Im Bau Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling MPS Reinickendorf; Mechanischphysikalische Behandlung ALBA mbh Im Bau * Für den Zeitraum zwischen und ist für eine Menge von Mg Abfall eine Zwischenlösung erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die MPS Pankow zur Verfügung stehen. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt in dieser Zeit in folgenden Anlagen: MVA Buschhaus Helmstedt, MVA Borsigstraße Hamburg, MVA Lauta, MBA der MEAB Schöneiche und Vorketzin. Der Umschlag erfolgt an der Umladestation der BSR Berlin Gradestraße. Tabelle 23: Planung und Errichtung von Anlagen zur Behandlung der Berliner Siedlungs- und Bauabfälle ab Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen sind an den Deponiestandorten der MEAB vorgesehen. An den Standorten Schöneiche und Vorketzin sind weitere dem Stand der Technik entsprechende Erweiterungsflächen vorgesehen, die Mitte 2005 bzw. Mitte 2009 in Betrieb genommen werden sollen. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 109

120 Anlage Planungsträger Sachstand Voraussichtliche Inbetriebnahme Deponie Schöneiche MEAB mbh In Planung und Genehmi basisgedichteter Erweite- gungsverfahren rungsbereich von ca. 20 ha Deponie Vorketzin MEAB mbh In Planung und Genehmi basisgedichteter Erweite- gungsverfahren rungsbereich von ca. 6 ha Tabelle 24: Wesentliche Änderungen von Anlagen zur Beseitigung von im Land Berlin anfallenden Siedlungs- und Bauabfällen 12.3 Stilllegung, Sicherung und Rekultivierung bestehender Anlagen Im Planungszeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes bis 2015 werden folgende Anlagen zur Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung stillgelegt und zur Rekultivierung vorbereitet. Anlage Planungsträger Sachstand Voraussichtliche Stilllegung Siedlungsabfall Deponie Wernsdorf BSR Genehmigungsplanung zum Deponieabschluss liegt dem Landesumweltamt Brandenburg vor. Deponie Schwanebeck BSR Vorplanung zum geordneten Deponieabschluss liegt dem Landesumweltamt Brandenburg vor. Deponie Schöneicher Plan BSR Vorplanung zum geordneten Deponieabschluss liegt dem Landesumweltamt Brandenburg vor. Bauabfall Deponie Deetz MEAB mbh Sicherungs- und Abschlussplanung in Vorbereitung Erstellung technisch wirtschaftliches Gutachten zum Deponieabschluss in 2004 Deponie Schöneiche MEAB mbh Altteil, nicht basisgedichtet: Gasfassungs- und Verwertungssystem, temporäre Oberflächenabdeckung, Randdamm, Oberflächenentwässerung, Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 110

121 Anlage Planungsträger Sachstand Neuteil: Basisabdichtung, Kontrolltunnel, Sickerwasserfassung und aufbereitung Deponie Vorketzin MEAB mbh Betrieb Kammerdichtwand, Temporäre Oberflächenabdeckung in Vorbereitung Voraussichtliche Stilllegung Tabelle 25: Planungsvorhaben zur Stilllegung und Rekultivierung von Anlagen zur Beseitigung von Siedlungs- und Bauabfällen aus Berlin Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 111

122 13 Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit für die Abfallbeseitigung Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung für die ihm überlassenen Abfälle kontinuierlich und dauerhaft zu gewährleisten. Sowohl das Vorhalten eigener Anlagenkapazitäten als auch die Nutzung von Kapazitäten Dritter sind mögliche Organisationsformen. Der Nachweis der Entsorgungssicherheit gilt als erbracht, wenn ausreichende Anlagenkapazitäten für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung über den Planungszeitraum von 10 Jahren zur Verfügung stehen Siedlungsabfälle Bis zum werden die Siedlungsabfälle zur Beseitigung durch die Nutzung der in Kapitel dargestellten Anlagenkapazitäten entsorgt. Ausfallkapazitäten im Fall der eingeschränkten Verfügbarkeit einer Entsorgungseinrichtung bietet der BSR-eigene Anlagenverbund aus der Müllverbrennungsanlage Ruhleben und den zwei betriebenen Deponien, die über ausreichende Kapazitäten verfügen (siehe Tabelle 17 im Kapitel ). Ab dem wird die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle zur Beseitigung aus dem Land Berlin auf Deponien im Land Brandenburg beendet. Entsorgungssicherheit für die prognostizierten Siedlungsabfälle zur Beseitigung in Höhe von ca Mg/a wird ab diesem Zeitraum in folgender Weise geschaffen (siehe Kapitel ): Ca Mg/a (53 %) durch thermische Behandlung in der MVA Ruhleben. Ca Mg/a (47 %) durch mechanisch-biologische und mechanisch-physikalische Vorbehandlungsverfahren in verschiedenen Anlagen. Die folgende Tabelle 26 stellt die Anlagenübersicht dar. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 112

123 Dienstleister Anlage Abfallinput (Mg/a) Anteil Entsorgungssicherheit (%) Thermische Behandlung BSR MVA Ruhleben Mechanisch-biologische Vorbehandlung MPS Betriebsführungsgesellschaft mbh (BSR / ALBA Baudienstleistgungsund Recycling GmbH & Co. KG) ARGE MEAB / ALBA MEAB Entsorgungsanlagen- und Betriebsgesellschaft mbh ALBA Baudienstleistgungs- und Recycling GmbH & Co. KG) Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG MPS Reinickendorf ( Mg/a) und MPS Pankow ( Mg/a) MBA Vorketzin ( Mg/a), MPS Reinickendorf ( Mg/a) MA Wilmersdorf Tabelle 26: Entsorgungssicherheit für überlassungspflichtige Siedlungsabfälle aus Berlin ab Die beauftragten Abfallentsorgungsunternehmen (siehe Tabelle 26) sind auch für die ordnungsgemäße und schadlose Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle, die bei der mechanischbiologischen bzw. mechanisch-physikalischen Vorbehandlung der Siedlungsabfälle anfallen, verantwortlich. Diese Unternehmen (z.b. MEAB) verfügen über entsprechende Kapazitäten zur Beseitigung (Deponie) der anfallenden nicht verwertbaren Rückstände. Im Folgenden werden die zu beseitigenden Stoffströme ab Mitte 2005 grafisch dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 113

124 MPS Reinickendorf Mg/a MPS Pankow Mg/a MBA Vorketzin (Brandenburg) Mg/a MVA Ruhleben Mg/a MA Wilmersdorf (Brandenburg) Mg/a Mg/a Siedlungsabfall Umladestation Gradestraße Abbildung 14: Darstellung der zu beseitigenden Siedlungsabfälle ab Mitte Bauabfälle Mineralische Bauabfälle Bis zum bietet insbesondere die Kapazität der Deponie Deetz (MEAB) für mineralische Bauabfälle zur Beseitigung aus Berlin ausreichende Entsorgungssicherheit. Dazu soll bis zum genannten Zeitraum die Umschlagkapazität der BEHALA im Westhafen weiter genutzt werden. Für die Zeit nach dem wird Entsorgungssicherheit für die Beseitigung mineralischer Bauabfälle aus Berlin durch die Nutzung von dem Stand der Technik entsprechender Entsorgungskapazitäten der MEAB auf den Deponien Schöneiche und Vorketzin gewährt (siehe Kap ). Bei Bedarf ist auch die Herrichtung einer basisgedichteten Teilfläche im Bereich der Deponie Deetz avisiert. Die Entsorgung der mineralischen Bauabfälle erfolgt im Rahmen der bestehenden Drittbeauftragung der MEAB Nicht mineralische Bauabfälle Bis zum bieten die Kapazitäten der Deponien Schöneiche und Vorketzin (MEAB) für nicht mineralische Bauabfälle zur Beseitigung aus Berlin Entsorgungssicherheit. Abfallwirtschaftskonzept Berlin - Teil 1 114

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