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1 PAP27(2)/phi Stand: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 27 Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-hresausgleich durch den Arbeitgeber nach 42b EStG einsetzbar. Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 39b Abs. 8 EStG: a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 26 enden, b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG, c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags, d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach 51a EStG),

2 - 2 - e) die Berücksichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz), f) die Günstigerprüfung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem EU- Richtlinien-Umsetzungsgesetz, g) die Vorschriften des Steueränderungsgesetzes Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf hresbeträge wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines ent werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze ent aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (odierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z.b. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z.b. = auf volle aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung)

3 Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.b. in Betracht: Vorzeichenprüfung (z.b. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein); Prüfung auf gültigen Inhalt (z.b. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1); Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.b. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein). Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Name Bedeutung AJAHR Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgendes Kalenderjahr (erforderlich, wenn ALTER1=1) ALTER1 HINZUR JFREIB 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet ( 24 a EStG), sonst = In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in ent hresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte in ent (ggf. ) JHINZU hreshinzurechnungsbetrag in ent (ggf. ) JRE4 Voraussichtlicher hresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in ent (ggf. ) Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes ist erforderlich bei Eingabe sonstiger Bezüge (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (Feld VMT). JVBEZ In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in ent (ggf. ) KRV LZZ 1 = der Arbeitnehmer ist im Lohnzahlungszeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und gehört zu den in 1 c Abs. 3 EStG genannten Personen. Bei anderen Arbeitnehmern ist einzusetzen. Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin bekannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht der Arbeitgeber nicht anzustellen. Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr

4 - 4-2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag R RE4 SONSTB STERBE STKL VBEZ VBEZM VBEZS VBS VJAHR VKAPA VMT Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei keiner Religionszugehörigkeit = ) Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags in ent. Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) einschließlich Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere hre handelt in ent (ggf. ) Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere hre handelt (in SONSTB enthalten) in ent Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in ent (ggf. ) ggf. unter Berücksichtigung einer geänderten Bemessungsgrundlage nach 19 Abs. 2 Sätze 1 und 11 EStG Versorgungsbezug im nuar 25 bzw. für den ersten vollen Monat in ent Voraussichtliche Sonderzahlungen von Versorgungsbezügen im Kalenderjahr des Versorgungsbeginns bei Versorgungsempfängern ohne Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen in ent In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegeld in ent (ggf. ) hr, in dem der Versorgungsbezug erstmalig gewährt wurde; werden mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfachungsgründen für die Berechnung der älteste erstmalige Bezug angesetzt. Kapitalauszahlungen/Abfindungen bei Versorgungsbezügen für mehrere hre in ent (ggf. ) Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen/Abfindungen bei Versorgungsbezügen in ent (ggf. )

5 - 5 - WFUNDF ZKF ZMVB In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in ent Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden (nur erforderlich bei hresberechnung (LZZ = 1) 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name BK BKS Bedeutung Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in ent Bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in ent BKV LSTLZZ SOLZLZZ SOLZS SOLZV STS STV Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für die Kirchenlohnsteuer in ent Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in ent Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in ent Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in ent Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in ent Lohnsteuer für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in ent Lohnsteuer für Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in ent 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name ALTE Bedeutung Altersentlastungsbetrag nach Alterseinkünftegesetz in ent ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag / Werbungskosten-Pauschbetrag in

6 - 6 - ANTEIL1 ANTEIL2 BMG Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze ent abgerundet Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze ent aufgerundet Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in ent DIFF Differenz zwischen ST1 und ST2 in EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in FVB Versorgungsfreibetrag in ent FVBZ Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in HFVB J JBMG JW K KENNZ Maßgeblicher maximaler Versorgungsfreibetrag in ent Nummer der Tabellenwerte für Versorgungsparameter hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in ent Nummer der Tabellenwerte für Parameter bei Altersentlastungsbetrag Kennzeichen bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP zu berücksichtigen 1 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP1 zu berücksichtigen KFB Summe der Freibeträge für Kinder in KZTAB Kennzahl für die Einkommensteuer-Tarifarten: 1 = Grundtarif 2 = Splittingtarif LSTJAHR hreslohnsteuer in LST1, LST2, LST3 Zwischenfelder der hreslohnsteuer in ent MIST Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RE4LZZ Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug des Versorgungsfreibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags und Hinzurechnung eines Hinzurechnungsbetrags in ent. Entspricht dem Arbeitslohn, für den die Lohnsteuer im personellen Verfahren aus der zum Lohnzahlungszeitraum gehörenden Tabelle abgelesen würde

7 - 7 - RE4LZZV RW Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags in ent zur Berechnung der Vorsorgepauschale Rechenwert in Gleitkommadarstellung SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, (2 Dezimalstellen) ST Tarifliche Einkommensteuer in ST1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in ST2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in TAB1 TAB2 TAB3 TAB4 TAB5 VBEZB VHB VSP VSPN VSP1 VSP2 VSPKURZ VSPMAX1 Tabelle für die Vomhundertsätze des Versorgungsfreibetrags Tabelle für die Höchstbetrage des Versorgungsfreibetrags Tabelle für die Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag Tabelle für die Vomhundertsätze des Altersentlastungsbetrags Tabelle für die Höchstbetrage des Altersentlastungsbetrags Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in ent Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale in, (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung in

8 - 8 - VSPMAX2 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in VSPO Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung vor der Höchstbetragsberechnung in, (2 Dezimalstellen) VSPREST Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung verbleibender Rest von VSPO in, (2 Dezimalstellen) VSPVOR X Y ZRE4 ZRE4VP ZRE4VP1 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in der für 24 geltenden Fassung in, (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG (2 Dezimalstellen) gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZ in, (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4LZZV zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, (2 Dezimalstellen) Sicherungsfeld von ZRE4VP bei der Berechnung des Vorwegabzugs für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in, (2 Dezimalstellen) ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVBEZ Auf einen hreslohn hochgerechnetes (VBEZ abzüglich FVB) in, (2 Dezimalstellen) ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in.

9 - 9 - LST27 MRE4LZZ KENNZ RE4LZZ = RE4 - FVB - ALTE - WFUNDF + HINZUR RE4LZZV = RE4 - FVB - ALTE MRE4 MZTABFB MLSTJAHR ST LSTJAHR JW = LSTJAHR * 1 UPANTEIL ANTEIL1 LSTLZZ Programmablaufplan 27 Steuerung Ermittlung der Freibeträge (Anteile) nach 39b Abs. 2 EStG und des maßgeblichen Arbeitslohns für den Lohnzahlungszeitraum Ermittlung des entsprechenden hreslohns und der Unter- und Obergrenze der entsprechenden Tabellenstufe Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) Ermittlung der hreslohnsteuer nach den Lohnsteuertabellen A und B für die Lohnsteuerberechnung Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum LSTJAHR JBMG ZKF > ZTABFB = ZTABFB + KFB Berechnung der Tabellenfreibeträge mit Freibeträgen für Kinder für die Bemessungsgrundlage KiSt und SOLZ MLSTJAHR Ermittlung der hreslohnsteuer mit Freibeträgen für Kinder als hresbemessungsgrundlage KiSt und SOLZ ST JBMG MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum MSONST Berechnung sonstiger Bezüge ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

10 - 1 - Freibeträge für Versorgungsbezüge, Altersentlastungsbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 2 EStG) 36 J VJAHR < 24 VJAHR < 26 J = VJAHR J MRE4LZZ VBEZ = LZZ = 1 VBEZB = VBEZM * 12 + VBEZS HFVB = TAB2(J) * 1 TAB3(J) FVBZ VBEZB = VBEZM * ZMVB + VBEZS HFVB = TAB2(J) / 12 * ZMVB * 1 FVBZ = TAB3(J) / 12 * ZMVB STERBE + VKAPA > VBEZB = VBEZM * ZMVB + VBEZS HFVB = TAB2(J) * 1 TAB3(J) FVBZ FVBZ FVB = VBEZB * TAB1(J) FVB FVB > HFVB HFVB FVB FVB JW UPANTEIL ANTEIL2 FVB ALTER1 = 36 K AJAHR < 24 AJAHR < 26 K = AJAHR K BMG = RE4 - VBEZ ALTE = BMG * TAB4(K) JW = TAB5(K) * 1 ALTE UPANTEIL ALTE > ANTEIL2 ANTEIL2 ALTE

11 Maßgebender Vomhundertsatz, Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gem. 19 (2) EStG J Satz TAB1 TAB2 hr des Versorgungs beginns bis 25 Höchstbetrag Zuschlag TAB3 1, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,, , ,8, ,, , Maßgebender Vomhundertsatz und Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags gem. 24a EStG Auf die Vollendung des 64.Lebensjahres folgende Kalenderjahr K Satz TAB4 Höchstbetrag TAB5 bis 25 1, , , , , , , , , , , , ,, , , , , ,, , , , , ,, , , , , ,, , , , , , , ,

12 MRE4 Maßgeblicher Arbeitslohn für die hreslohnsteuer LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ZRE4 = (RE4LZZ +,56) * 3,6 ZRE4 = ZRE4 = (RE4LZZ +,89) (RE4LZZ +,67) * 3,6 / 7 *,12 *) *) *) ZRE4 = RE4LZZ / 1 ZRE4VP = (RE4LZZV +,56)* 3,6 ZRE4VP = ZRE4VP = (RE4LZZV + (RE4LZZV +,89) * 3,6 / 7,67) *,12 *) *) *) ZRE4VP = RE4LZZV / 1 ZVBEZ = (VBEZ - FVB +,56) * 3,6 ZVBEZ = ZVBEZ = ZVBEZ = (VBEZ - FVB + (VBEZ - FVB + (VBEZ - FVB),89) * 3,6 / 7,67) *,12 / 1 *) *) *) *) Die nach 39b Abs. 2 Satz 5 EStG bei der Berechnung der Anfangsbeträge der Arbeitslohnstufen außer Ansatz bleibenden Bruchteile eines ent müssen dem Arbeitslohn vor der Hochrechnung auf einen hresarbeitslohn zugerechnet werden. Andernfalls würde sich bei der Hochrechnung eines Arbeitslohns in Höhe des Anfangsbetrags einer Arbeitslohnstufe ein hresarbeitslohn ergeben, der in der hreslohnsteuertabelle eine Stufe zu niedrig liegt. RE4LZZ < RE4LZZV < ZRE4 ZRE4VP VBEZ = VBEZ - FVB < FVB = ZVBEZ ZVBEZ

13 MZTABFB ANP Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) ZVBEZ >= Mögliche Begrenzung des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ZVBEZ < FVBZ ZVBEZ FVBZ STKL < 6 Festlegung Werbungskosten- Pauschbetrag für Versorgungsbezüge mit möglicher Begrenzung ZVBEZ > 12 ANP ZVBEZ - FVBZ < 12 ANP = ZVBEZ - FVBZ STKL < 6 Festlegung Arbeitnehmer- Pauschbetrag für aktiven Lohn mit möglicher Begrenzung ZRE4 > ZVBEZ ANP = ANP + 92 ZRE4 - ZVBEZ < 92 ANP = ANP + ZRE4 - ZVBEZ 1 KZTAB STKL = 1 STKL = 2 STKL = 3 STKL = 4 2 KZTAB 138 EFA 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB = ZKF * 294 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 Berechnung der Tabellenfreibeträge ohne Freibeträge für Kinder für die Lohnsteuerberechnung ZTABFB = EFA + ANP + SAP + FVBZ

14 MLSTJAHR Ermittlung hreslohnsteuer STKL < 5 VSP UPEVP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = ZRE4 -ZTABFB -VSP ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X STKL < 5 MST5-6 UPTAB7 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif

15 UPEVP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) nach Alterseinkünftegesetz KRV = 1 ZRE4VP > 63 VSP1 =,28 * ZRE4VP 63 ZRE4VP Achtung: Er wird davon ausgegangen, dass a) die Rentenversicherungsbemessungsgrenze gegenüber 26 unverändert bleibt und b) der Beitragsatz zur Rentenversicherung auf 9,95 v.h. angehoben wird VSP1 = VSP1 *,995 VSP1 VSP2 =,11 * ZRE4VP VHB = 15 * KZTAB VSP2 > VHB VHB VSP2 VSPN = VSP1 + VSP2 MVSP VSPN > VSP VSPN VSP

16 VSPO = ZRE4VP *,2 MVSP KENNZ = 1 Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) Vergleichsberechnung für Günstigerprüfung VSPO = ZRE4VP1 *,2 VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP

17 UMVSP Vorsorgepauschale VSPVOR = VSPVOR - ZRE4VP *,16 KENNZ = 1 VSPVOR = VSPVOR - ZRE4VP1 *,16 VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPREST = VSPO - VSPVOR VSPREST > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPREST = (VSPREST - VSPMAX1)/2 VSPREST > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP = VSP = VSP + VSP + VSP + VSPREST VSPREST VSPMAX2

18 MST5-6 Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) X ZZX ZZX > ZZX ZX ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9144 ST VERGL ST = ST + (ZZX ) *,42 ZZX > 2 ST = ST + ( ) *, ZX ST = ST + (ZZX - 2) *,45 UP5-6 UP5-6 HOH = ST + (ZZX ) *,42 X = ZX * 1,25 UPTAB7 VERGL ST HOH < VERGL HOH ST ST ST1 X = ZX *,75 UPTAB7 ST ST2 DIFF = (ST1 - ST2) * 2 MIST = ZX *,15 MIST > DIFF DIFF ST MIST ST

19 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB JBMG > SOLZFREI SOLZLZZ SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 SOLZMIN = (JBMG - SOLZFREI) * 2 / 1 SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ R > Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer JW = JBMG * 1 UPANTEIL BK ANTEIL1 BK

20 - 2 - UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 *) ANTEIL1 = JW * 7 / 36 *) ANTEIL1 = JW / 12 *) JW ANTEIL1 ANTEIL2 = JW / 36 **) ANTEIL2 = JW * 7 / 36 **) ANTEIL2 = JW / 12 **) JW ANTEIL2 *) Ergebnis abrunden **) Ergebnis aufrunden

21 LZZ JVBEZ VBEZ JRE4 RE4 MRE4LZZ MRE4LZZ2 MLSTJAHR LST1 = ST * 1 VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONSTB VBEZS = VBEZS + STERBE MSONST SONSTB = Berechnung sonstiger Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG Sonderberechnung von RE4LZZ bei der Berechnung sonstiger Bezüge oder der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit MRE4LZZ2 RE4LZZ = RE4 - FVB - ALTE - JFREIB + JHINZU RE4LZZV = RE4 - FVB - ALTE MRE4 MZTABFB MRE4LZZ MRE4LZZ2 MLSTJAHR LST2 = ST * 1 STS = LST2 - LST1 STS SONSTB > STS < STS Anmerkung: Wenn SONSTB kleiner (Rückforderung) ist eine negative Lohnsteuer auf sonstigen Bezug zugelassen. Wenn SONSTB größer oder gleich ist eine negative Lohnsteuer auf sonstigen Bezug nicht zugelassen. SOLZS = STS * 5,5 / 1 SOLZS R > BKS STS BKS BKS

22 MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit nach 39b Abs. 3 Satz 9 EStG D VKAPA < VKAPA LST3 = ST * 1 VBEZ = VBEZ - VKAPA STV VMT + VKAPA > Steuerberechnung ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit 1 LZZ VBEZ = JVBEZ + VBS RE4 = JRE4 + SONSTB MRE4LZZ MRE4LZZ2 MLSTJAHR LST1 = ST * 1 VMT = VMT + VKAPA VBEZS = VBEZS + VKAPA VBEZ = VBEZ + VKAPA RE4 = JRE4 + SONSTB + VMT RE4 = RE4 + VMT/5 MRE4LZZ2 MLSTJAHR LST2 = ST * 1 STV = (LST2 - LST1) * 5 VBEZS = VBEZS - VKAPA RE4 = JRE4 + SONSTB MRE4LZZ RE4 - JFREIB + JHINZU < RE4 = RE4 - JFREIB +JHINZU JFREIB JHINZU RE4 = (RE4 + VMT) / 5 MRE4LZZ2 MLSTJAHR LST2 = ST * 1 STV = LST2 * 5 Sonderberechnung, wenn RE4 < JFREIB + JHINZU Steuerberechnung mit Vergütung für mehrjährige Tätigkeit Vergleichsberechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit als sonstiger Bezug SOLZV MRE4LZZ MRE4LZZ2 1 KENNZ ZRE4VP ZRE4VP1 MLSTJAHR LST3 = LST3 - LST1 LST3 < STV SOLZV = STV * 5,5 / 1 LST3 STV BKV D BKV R > STV BKV

23 Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB7 X < 7665 X < 1274 X < X < 251 Y = (X ) / 1 RW = Y * 228,74 Y = (X ) / 1 RW = RW RW = Y * 883,74 RW = RW * Y RW = RW + 15 ST = X *, ST = X *, ST = ST = RW RW * Y ST ST = ST * KZTAB

24 Allgemeine maschinelle hreslohnsteuer 27 (Prüftabelle) hresbrutto- hreslohnsteuer 27 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) I II III IV V VI Besondere maschinelle hreslohnsteuer 27 (Prüftabelle) hresbrutto- hreslohnsteuer 27 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) I II III IV V VI

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