Schulordnung der Julius-Leber-Schule Breisach

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1 Schulordnung der Julius-Leber-Schule Breisach

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Die Regeln des Zusammenlebens an der JLS Breisach Motto: An einem Strang ziehen Allgemeine Verhaltensregeln / JLS-Knigge Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Verhalten im Klassenzimmer Verhalten zu Unterrichtsbeginn Unterricht zur 2. Stunde Sonderregelung nach einstündigem Unterricht Pausenregeln Conclusio Präambel der Julius-Leber-Schule Unsere Schulgemeinschaft verwirklicht den Erziehungs- und Bildungsauftrag, der darin besteht, junge Menschen in der Entfaltung und Stärkung ihrer gesamten Person zu fördern. Sie sollen fähig werden, als mündige Menschen in der heutigen Zeit und Gesellschaft zu bestehen. Wir schaffen die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen. Dazu ist es notwendig, sich an die Regeln des Zusammenlebens an der Julius- Leber-Schule zu halten. 2

3 Motto: An einem Strang ziehen Die JLS Breisach hat es sich zur Aufgabe gemacht, nach einem einheitlichen Schema zu arbeiten. Für alle Schüler gelten die gleichen Regeln: Aus dieser Aufgabe heraus geben sich Schüler und Lehrer folgende Regeln: Regel 1: Pünktlichkeit Regel 3: vollständige Hausaufgaben Regel 2: vollständiges Arbeitsmaterial Regel 4: störungsfreies Unterrichten Allgemeines / JLS-Knigge 1. Lehrer und Schüler begegnen sich in gegenseitiger Achtung vor der Würde und Persönlichkeit des anderen. 2. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden gewaltfrei und im angemessenen Umgangston oder mit der Hilfe der Streitschlichtergruppe gelöst. 3. Wir gebrauchen keine groben, herabwürdigenden Adolph Freiherr von Knigge ( ) Schimpfwörter, Beleidigungen oder Gesten. 4. Schüler und Lehrer begrüßen sich, wenn sie sich zum ersten Mal am Tag sehen. 5. Dem Nachfolgenden wird die Türe aufgehalten aus - Rücksicht auf die Menschen neben und hinter ihm. 6. Gespräche mit Lehrern und Mitschülern sollen in re- 3

4 spektvollem Ton und ordentlicher Körperhaltung erfolgen. 7. Klassische Höflichkeitsregeln wie Bitte, Danke und Entschuldigung sind selbstverständlich.verhalten bei Botengängen: Anklopfen Warten - Entschuldigung für die Störung - Anliegen vorbringen - Danke! Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Schuleigentum Die Schulgebäude, die Einrichtung der Klassenzimmer (dazu gehören auch Tische, Stühle und Wände) und die Unterrichtsmittel sind vorsichtig und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen. In den Fachräumen halten sich die Schüler an die jeweilige Fachraumordnung. Abfall Wir trennen unsere Abfälle entsprechend nach Papier, Restmüll und Kunststoff. Der Ordnungsdienst achtet darauf, dass richtig getrennt wird. Toiletten Die Toiletten sind so zu verlassen, wie man sie selber wieder vorfinden möchte. Während des Unterrichts sollen WC-Gänge vermieden werden. Der Zeitraum dafür ist direkt vor oder nach der Pause. In Ausnahmefällen werden Schüler einzeln zur Toilette geschickt. Rauchen Das Rauchen ist den Schülern auf dem gesamten Schulgelände der JLS und auf dem Gelände der HHR untersagt. (siehe auch: JuSchG; 10 Abs.1) Verlassen des Schulgeländes Das Schulgebäude darf zwischen der ersten und letzten Unterrichtsstunde nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch einen Lehrer verlassen werden. Grenzen des Schulgeländes Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude einschließlich der Turnhallen (Breisgauhalle). Die Grenzen des JLS-Geländes sind bekannt und dürfen nicht übertreten werden. Allgemeine Regeln In unserer Schule leben viele Nationalitäten miteinander. Um eine allgemeine Verständigung zu gewährleisten, unterhalten wir uns deshalb immer auf Deutsch. Das Rennen auf den Gängen und das Werfen mit Schneebällen, Kastanien oder anderen Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Spucken auf den Boden und Kaugummi kauen ist nicht erlaubt. 4

5 Multimediageräte Während der gesamten Schulzeit müssen Multimediageräte wie z.b. Handys, Discmans, MP3-Player, I-Pod usw. komplett ausgeschaltet, weggepackt und somit nicht sichtbar sein. Kleidung Unsere Schule ist ein öffentliches Gebäude. Grundsätzlich haben alle am Schulalltag Beteiligten das Recht, frei über die Wahl der Kleidung zu entscheiden. Allerdings ist bei der Auswahl der Kleidung darauf zu achten, dass gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Daraus entstehen folgende Vorgaben: Keine gefährliche Kleidung (z.b. Springerstiefel) Keine zu offenherzige Kleidung Wir ziehen unsere Jacken in den Klassenzimmern und Fachräumen aus. Wir hängen sie an den dafür vorgesehenen Garderoben vor den Räumen auf. Wir tragen generell keine Mützen im ganzen Schulgebäude. Verhalten im Klassenzimmer 1. Es gelten die allgemeinen Regeln des Zusammenarbeitens an der JLS (siehe 1.) 2. Wer zu spät kommt, bittet um Entschuldigung. 3. Bei Nachmittagsunterricht halten sich die Schüler während der Mittagspause in der Aula oder im Vogelhof auf. 4. Sie verhalten sich dabei so, dass sich niemand gestört fühlt. Sie können sich mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vom Schulgelände entfernen. 5. Essens- und Trinkgewohnheiten werden in der Grundschule mit dem Klassenlehrer abgesprochen. In der Hauptschule ist das Essen und Trinken während des Unterrichts generell nicht erlaubt. 6. Wir behandeln eigene und fremde Sache mit Sorgfalt. 7. Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Zimmer und halten uns an die eingeteilten Ordnungsdienste. 8. Der Papiermüll wird freitags vom eingeteilten Dienst zur Sammelstelle unter der Treppe gebracht und dort ordentlich verräumt. Richtige Mülltrennung ist wichtig! 9. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassenzimmer und Fachräume. Zuvor müssen die Räume auf Sauberkeit und Ordnung überprüft werden. Die Lehrkraft verlässt zuletzt das Zimmer und schließt ab. Dasselbe gilt bei Unterrichtsende Unterrichtsbeginn Vor der ersten Stunde dürfen nur die Fahrschüler die Sitzgelegenheiten in der Aula aufsuchen (unterhalb der Fenster und Tischgruppen), nicht 5

6 jedoch dort umher rennen. Alle anderen Schüler dürfen erst zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn die Aula betreten. Nach dem ersten Gong dürfen die Schüler wie gewohnt ihre Klassenzimmer aufsuchen. Mit der Aufsicht betraut sind die Lehrer, die zu dieser Zeit in der Aula und im Schulgebäude zugegen sind. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, melden sich die Schüler umgehend im Lehrerzimmer. Unterricht zur 2. Stunde Schüler, die erst zur 2.Stunde Unterricht haben, kommen erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Schulhaus. Auswärtige Schüler, die früher da sind, halten sich in der Aula auf und verhalten sich dort ruhig. Sonderregelung nach einstündigem Unterricht Wir wechseln leise und zügig das Klassenzimmer. Bei Lehrerwechsel bereiten wir die Sachen für die nächste Stunde vor und bleiben im Klassenzimmer. In dieser Zeit dürfen wir nicht selbstständig auf die Toilette, nur nach Erlaubnis des Lehrers. Verhalten in Pausen 1. Nach dem Läuten verlassen alle Schüler zügig und rücksichtsvoll das Klassenzimmer und gehen auf den jeweiligen Pausenhof. Auf diesem Weg kann ggf. das WC aufgesucht werden. Der Lehrer schließt das Zimmer bzw. den Pavillon ab. 2. Wir benutzen die Treppen ohne zu drängeln und zu schubsen; in den Gängen wird generell nicht gerannt. 3. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Hofpause können, sollen nach Absprache mit dem Klassenlehrer die Pause an einem Tisch in der Aula verbringen. 4. Während der Pausen dürfen die Toiletten im Schulgebäude und in den Pavillons nicht mehr benutzt werden. Nach dem ersten Gong nach der Pause gehen die Schüler zügig zu ihren Klassenzimmern. Auf diesem Weg haben sie wieder die Möglichkeit, die Toiletten zu benutzen. 5. Wir verhalten uns so, dass sich alle während der Pause wohlfühlen können. 6. Wir nehmen Rücksicht auf alle Mitschüler, vor allem auf jüngere Mitschüler. 7. Wir gehen friedlich miteinander um und kämpfen nicht auch nicht aus Spaß! Stopp bedeutet Stopp! Wir nehmen die Bedeutung des Wortes STOPP ernst! 6

7 8. Die Kletterwand darf nur von Kindern der Klassen 2 bis 4 benutzt werden. 9. Ballspiele sind generell nicht gestattet. Spielutensilien können von Lehrkräften ausgeteilt werden. Schneeball- und Kastanienwerfen ist aus Sicherheitsgründen verboten (s. Allgemeine Regeln) 10. Wir beschädigen kein Schuleigentum und reißen nicht an den Holzbrettern. 11. Wir werfen den Müll in die dafür vorgesehenen Eimer. 12. Wir halten uns an die Verbote von Multimediageräten, Mützen, Kaugummis und dem Spucken auf den Boden. 13. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pause ist grundsätzlich verboten. Der Fußweg zwischen dem Vogelhof und den 5er- Gebäuden der RS gehört nicht mehr zum Hauptschulgelände. 14. Der Pausenhof reicht nur bis zum befestigten Fußweg. Hecken, Gebüsche und der Bereich vor der Sporthalle sind kein Aufenthaltsbereich in den Pausen. 15. Am Bäckerstand halten sich nur die Schüler auf, die etwas kaufen möchten. Die anderen begeben sich auf ihre zugewiesenen Pausenbereiche. Realschüler kaufen an ihrem eigenen Bäckerstand. Der Übertritt aufs Realschulgelände ist nur nach vorher erteilter Genehmigung gestattet. 16. Schüler, die nach der Pause Sportunterricht haben, gehen erst nach dem Pausengong vor die Sporthalle und warten dort auf die jeweilige Lehrkraft. 17. In der Mittagspause halten sich die Schüler in der Aula und nicht in den Unterrichtsräumen auf. In unterrichtsfreier Zeit dürfen die Schüler das Pausengelände betreten, ohne dabei den laufenden Unterricht zu stören. Conclusio Diese Schulordnung soll unsere Schule zu einem Ort machen, an dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und an dem ein ungestörtes Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt möglich wird. Das verlangt Selbstverantwortung, Rücksichtnahme und Toleranz. Respekt voreinander und Fairness helfen Konflikte zu lösen. Ein höfliches und freundliches Verhalten zwischen allen Beteiligten soll den Umgang miteinander prägen. Schüler und Lehrer sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Schulordnung und tragen durch ihr Verhalten zum guten Ruf der Schule bei. 7

8 Julius-Leber-Schule Grundschule-Hauptschule-Werkrealschule Breisgaustraße 4, Breisach am Rhein Tel.: 07667/ , Fax: 07667/ Rektor: Lothar Meroth, Konrektor: Siegmund Früh Außenstelle Montessori Montessoristraße 1, Breisach am Rhein Tel.: 07667/833359, Fax: 07667/ Grundschule Gündlingen Hohweg 4, Breisach- Gündlingen Tel.: 07668/7710, Fax: 07668/ Die Schulordnung wurde erarbeitet von: Siegmund Früh, Jutta Amann, Florence Windorfer, Christian Weigel und der Schülermitverantwortung (SMV) 8

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