1.Erklärungen. 2. Angaben zum Antragsteller
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- Christoph Brahms
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1 Antrag auf eine Förderung der Personalkosten gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes für Kinderkrippen und Kindergärten, BGBI. Nr. 85/ Erklärungen Hiermit beantrage ich auf Grundlage der Angaben im vorliegenden Formular den Bezug des Zweckzuschusses auf Basis der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Ich erkläre mich gleichzeitig bereit, den gewährten Zweckzuschuss widmungskonform zu verwenden, die angeführten Kriterien bei der Umsetzung zu gewährleisten und die Förderrichtlinie gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes, BGBl. Nr. 85/2014, in vollem Umfang zu akzeptieren. Gemäß Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012, ist die Tiroler Landesregierung verpflichtet, Landesförderungen über einem Betrag von 2.000, wobei gleichartige Förderungen, die einer natürlichen oder juristischen Person innerhalb eines Kalenderjahres (= Berichtszeitraum) ausbezahlt wurden, zusammenzuzählen sind, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen. Ich stimme daher der Veröffentlichung folgender Daten zu: a) Vor- und Familien- oder Nachnamen der natürlichen Person bzw. gesetzliche, satzungs- oder firmenmäßige Bezeichnung der juristischen Person, die im Berichtszeitraum eine Landesförderung erhalten hat, b) Postleitzahl des Wohnortes der natürlichen Person oder Postleitzahl des Sitzes der juristischen Person nach lit. a, c) Art und Höhe der Landesförderung, sowie d) Gesamtinvestitionssumme, welche durch die Landesförderung ausgelöst wurde, soweit sie ein Kriterium für die Höhe der Förderung ist. 2. Angaben zum Antragsteller a) Natürliche Person Geschlecht: männl. weibl. Titel:.. Vorname:. Nachname:.. 1 Geburtsdatum:.
2 b) Juristische Person Gebietskörperschaft (Gemeinde) Verein Vereinsname:. Unternehmen ZVR-Zahl:. Firmenname:... Sonstige (z. Bsp. Pfarre, Stiftung, etc.) Firmenbuchnummer:. Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung Art der Kinderbetreuungseinrichtung Standort (Adresse) und Name der Kinderbetreuungseinrichtung Kinderkrippe Kindergarten Adresse des Antragstellers Adresse des Erhalters Bankverbindung des Antragstellers BIC: Telefonnummer des Antragstellers IBAN: -Adresse des Antragstellers 3. Allgemeines Umsetzungszeitraum 2
3 Geplantes Projekt Personalkostenförderung für 1.) Zusätzliche Betreuungsplätze 2.) Verbesserung des Betreuungsschlüssels *) Kinderkrippe 1:4 Kindergarten 1:10 Personalpool **) 3.)Erweiterung der Wochenöffnungszeit ***) Voraussichtliche Gesamtkosten der geplante/n Maßnahme/n aus 1.). 2.). 3.). 4. Projekt 1.) Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen zusätzliche Betreuungsplätze für unter Dreijährige Ab dem Betriebsjahr: 20 / a) Halbtägige Kinderbetreuung mindestens 20 Stunden wöchentlich durchschnittlich 4 Stunden täglich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 2000,-- b) Ganztägige Kinderbetreuung mindestens 30 Stunden wöchentlich durchschnittlich 6 Stunden täglich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 3000,-- c) Kinderbetreuung mit Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar VIF-Kriterien mindestens 47 Wochen mindestens 45 Stunden wöchentlich an vier Tagen wöchentlich mindestens 9 ½ Stunden Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 4500,-- 3
4 d) Generationenübergreifende elementare Kinderbildung und betreuung unter Einbeziehung von Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Tagesablauf im Ausmaß von mindestens 10 Stunden pro Woche mindestens 30 Stunden wöchentlich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 4000,-- zusätzliche Betreuungsplätze für Drei- bis-sechsjährige Ab dem Betriebsjahr: 20 / a) Halbtägige Kinderbetreuung mindestens 20 Stunden wöchentlich durchschnittlich 4 Stunden täglich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 2000,-- b) Ganztägige Kinderbetreuung mindestens 30 Stunden wöchentlich durchschnittlich 6 Stunden täglich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 3000,-- c) Kinderbetreuung mit Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar VIF-Kriterien mindestens 47 Wochen mindestens 45 Stunden wöchentlich an vier Tagen wöchentlich mindestens 9 ½ Stunden Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 4500,-- d) Generationenübergreifende elementare Kinderbildung und betreuung unter Einbeziehung von Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, 4
5 in den Tagesablauf im Ausmaß von mindestens 10 Stunden pro Woche mindestens 30 Stunden wöchentlich Fördersatz für jedes zusätzlich betreute Kind maximal 4000,-- 2.) Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels *) Kinderkrippe 1:4 während der gesamten Kernzeit Betriebsjahr 20 / Betreuungsschlüssel vorher: Betreuungsschlüssel neu: Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 1 Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 2 Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 3.. Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 4 5
6 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 1 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 2 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 3 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 4 Kindergarten 1:10 während der gesamten Kernzeit Betreuungsschlüssel vorher: Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 1 Betreuungsschlüssel neu: Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 2 6
7 Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 3 Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 4 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 1 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 2 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 3 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 4 Personalpool **) Gruppe der Einrichtung. Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 7
8 Gruppe der Einrichtung. Name der zusätzlichen Assistenzkraft 3.) Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten ***) Betriebsjahr 20 / Jahresöffnungszeit: Bisher:..Wochen Neu:..Wochen Wochenöffnungszeit: Bisher Stunden wöchentlich Neu: Stunden wöchentlich Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 1 Name der zusätzlichen Pädagogischen Fachkraft 2 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 1 Name der zusätzlichen Assistenzkraft 2 8
9 Unterschrift und Stampiglie des Zeichnungsberechtigten:.. Ort, Datum:. Unterschrift 5. Erläuterungen Personalkostenzuschüsse werden für Einrichtungen gewährt, die ab ihren Betrieb aufgenommen haben, bzw. die ab dem zusätzliches Personal zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder zusätzliches Personal zur Erweiterung der Öffnungszeit oder zusätzliches Personal im Rahmen eines Personalpools angestellt haben. *) Für jede neuangestellte vollzeitbeschäftigte Fachkraft max ,-- pro Jahr und für jede neuangestellte vollzeitbeschäftigte Assistenzkraft max ,-- pro Jahr. Für Teilzeitbeschäftigte aliquot. **) Personal muss einer konkreten Gruppe der Einrichtung im jeweiligen Betriebsjahr zugeordnet werden können (Urlaubs- und Krankenvertretung) ***) Verlängerung um mind. 5 Stunden auf mind. 38 Stunden, Montag bis Freitag, an vier Tagen 9,5 Stunden, mind. 45 Wochen im Kindergartenjahr. Meldepflicht bei jeder nachträglichen, vom Antrag abweichenden Änderung der Öffnungszeiten sonst Verlust der Förderung. Für *) und **) gilt: längstens für drei Kinderbetreuungsjahre bzw. bis zum jährliches Ansuchen notwendig! 6. Beilagen Für zusätzlich angestellte Pädagogische Fachkräfte und/oder Assistenzkräfte - Befähigungsnachweis (nur bei Pädagogischen Fachkräften erforderlich) - Dienstvertrag - Anmeldung beim Sozialversicherungsträger - Aktueller Lohnzettel - Lohnkostenabrechnung (inkl. Dienstgeberbeiträgen) für den Verwendungszeitraum Dieser Antrag ergeht an das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Bildung Heiliggeiststraße Innsbruck 9
10 7. Ansprechpartner/innen für Rückfragen: Ursula Bader-Monz: Tel. 0512/ Mag. Daniela Löffler: Tel. 0512/ Barbara Raithmayr: Tel. 0512/
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