Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau
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- Reiner Salzmann
- vor 7 Jahren
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1 Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Auf Wunsch können wir Ihnen folgende Personenstandsurkunden ausstellen: Geburtsurkunden auch ohne Geschlechtsangabe auch ohne Religionsangabe auch ohne Angabe der Eltern Eheurkunden Lebenspartnerschaftsurkunden Sterbeurkunden Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus den Personenstandsregistern (Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke jeweils mit oder ohne Hinweisteil) Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden können entweder im DIN A4-Format oder im Stammbuchformat ausgestellt werden. Eine Urkundenausstellung ist allerdings nur möglich, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Tod) auch im Standesamtsbezirk Bad Saulgau beurkundet wurde. Sollte der Personenstand nicht in Bad Saulgau beurkundet worden sein, so ist das jeweils zuständige Standesamt am Ereignisort anzufragen. Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch: mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden (Der Vordruck dieser Urkunden ist in den folgenden 13 Sprachen erläutert: französisch, deutsch, englisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, kroatisch, polnisch, litauisch, rumänisch) beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Eltern, als Nachweis der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes, sofern keine anderweitige inländische Beurkundung der Geburt erfolgte Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Auskunft über die Geburtszeit Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandsregistern 1/5
2 Angaben in den Personenstandsurkunden bzw. in den Personenstandsregistern: Die Geburtsurkunde enthält Angaben über Vor- und Familiennamen Geburtsdatum und Geburtsort Geschlechtsangabe ggf. Religionszugehörigkeit des Kindes (ab dem nur möglich bei Zugehörigkeit zu einer Vor- und Familiennamen der Eltern ggf. Religionszugehörigkeit der Eltern (ab dem nur möglich bei Zugehörigkeit zu einer Die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben über Vor- und Familiennamen der Ehegatten/Lebenspartner Ort und Tag ihrer Geburt ggf. Religionszugehörigkeit (ab dem nur möglich bei Zugehörigkeit zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts) Ort und Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft aktuelle Namensführung nach Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft ggf. Anlass und Zeitpunkt der Auflösung Die Sterbeurkunde enthält Angaben über Vor- und Familienname des Verstorbenen Geburtsdatum und Geburtsort Sterbedatum und Sterbeort ggf. Religionszugehörigkeit (ab dem nur möglich bei Zugehörigkeit zu einer Letzter Wohnsitz Familienstand Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten bzw. Lebenspartners 2/5
3 Die beglaubigte Abschrift bzw. der Registerausdruck enthält alle Eintragungen des Registers mit sämtlichen Folgebeurkundungen und auf Wunsch auch mit allen Hinweisen. Die Geburtszeit ist nur in einer beglaubigten Abschrift bzw. einem Registerausdruck enthalten, jedoch nicht in einer Geburtsurkunde. Beglaubigte Abschriften aus den als Heiratseinträgen fortgeführten Familienbüchern gelten grundsätzlich als Nachweis der Geburt von im Ausland geborenen Kindern, die nicht in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen wurden. Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen? 1. der Betroffene selbst (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) 2. sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft) 3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person 4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person 5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde) 6. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Vorlegt 7. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (entsprechende Nachweise müssen beigefügt werden) Wie kann man Urkunden bestellen? 1. Persönlich! Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbei und bringen Sie hierzu einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mit. In aller Regel werden Ihnen die Urkunden sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht möglich sein, übersenden wir Ihnen die Urkunden per Post. Sofern die Urkunden durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, sollte neben der schriftlichen Vollmacht auch eine Ausweiskopie von Ihnen vorgelegt werden. 2. Schriftlich! Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Anforderung der Urkunden. Zum Nachweis der Antragsberechtigung ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beizufügen. Die Urkundenbestellung kann unter Beifügung einer Fotokopie des Ausweisdokuments per Post bei uns eingereicht werden. Gerne können Sie hierzu einen Ausdruck unserer entsprechenden Formulare zur Bestellung von Urkunden verwenden. Die Bestellung der Urkunden kann auch per erfolgen. Eine Bearbeitung ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihrer ein Anhang des Ausweisdokuments beigefügt wird! Urkundenbestellungen per Telefon oder Fax sind grundsätzlich nicht möglich. 3/5
4 Bitte machen Sie in Ihrer Anfrage möglichst exakte Angaben, damit wir auch eine reibungslose Ausstellung der Urkunden gewährleisten können: Art der Urkunde (z. B. Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunde etc.). Informieren Sie sich am besten vorher dort, wo die Vorlage der Urkunde verlangt wird, welche Ausfertigung der Urkunde Sie benötigen. Vor- und Familiennamen, ggf. Geburtsnamen (insbesondere bei Ausstellung einer Geburtsurkunde) der beurkundeten Person/Personen Datum und Ort (insbesondere bei Ortsteilen) der Geburt, der Eheschließung, der Begründung der Lebenspartnerschaft bzw. des Sterbefalles Antragsberechtigung (Verwandtschaftsverhältnis oder Bezeichnung des berechtigten Interesses wie z. B. Testamentseröffnung o. ä.); ggf. müssen Sie je nach Einzelfall einen entsprechenden Nachweis beifügen Urkundenformat: In der Regel stellen wir Ihnen die Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden im DIN A4-Format aus. Sollten Sie eine Urkunde im Stammbuchformat wünschen, dann geben Sie dies bitte ausdrücklich in Ihrer Bestellung an. Die entsprechende Gebühr für die Urkunden können Sie Ihrer Urkundenanforderung in bar beifügen oder Sie können uns auch eine einmalige Einzugsermächtigung von Ihrem Konto im Inland unter Angabe der genauen Bezeichnung der Bank, der Bankleitzahl und der Kontonummer erteilen. Ansonsten wird Ihnen ein Gebührenbescheid ausgestellt, den Sie dann zusammen mit der Urkundenübersendung per Post erhalten. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Urkunden beträgt einschließlich Versand ungefähr 1 Woche. Bitte richten Sie Ihre Urkundenbestellung per Post an die folgende Anschrift: Standesamt Bad Saulgau, Oberamteistraße 11, Bad Saulgau Bitte richten Sie Ihre Urkundenbestellung per an die folgende Adresse: standesamt@bad-saulgau.de Für die Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsregistern oder aus den Sammelakten (z. B. bei Anfragen über die Geburtszeit) gilt die Verfahrensweise wie bei der Beantragung von Urkunden entsprechend. Ansonsten stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen sehr gerne auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Ihr Standesamt Bad Saulgau 4/5
5 Gebührentarif nach 3, 4 PStGDVO sowie Ziff Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Saulgau KOSTEN 12,00 Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden im DIN A4-Format bzw. Stammbuchformat sowie mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden 12,00 beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus den Personenstandsregistern 12,00 beglaubigte Abschriften aus den als Heiratseinträgen fortgeführten Familienbüchern 10,00 Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung 10,00 Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister oder eine Sammelakte (z. B. Auskunft über die Geburtszeit) gebührenfrei z. B. Urkunden zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen) 5/5
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