13. Wahlperiode Auswirkungen von Basel II auf Unternehmen und Leistungserbringer im sozialen Bereich (Non- und Low-Profit- Betriebe)

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Auswirkungen von Basel II auf Unternehmen und Leistungserbringer im sozialen Bereich (Non- und Low-Profit- Betriebe) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche generellen Auswirkungen der neuen Formen des Ratings nach Basel II die Landesregierung bei der Kreditbeschaffung von Unternehmen im sozialen Bereich (öffentliche Krankenhäuser, Altenheime u. Ä.) sieht; 2. wie sich die Zinsentwicklung am Kreditmarkt für KMUs allgemein im Vergleich zu Betrieben des sozialen Bereichs von 1999 bis 2003 darstellt; 3. ob es besondere Kreditratingverfahren für Non-Profit-Organisationen (NPO) wie Trägereinrichtungen, Krankenhäuser, Pflege- und Hilfseinrichtungen gibt, und wie diese sich von den Verfahren für andere Unternehmensbereiche unterscheiden; 4. ob die wichtigsten Kreditinstitute im Land Sonderratingverfahren für NPOs anwenden; 5. ob der Landesregierung Vorgänge bekannt sind, in denen NPOs auf Schwierigkeiten bei Neukrediten und/oder Kreditverlängerungen mit Hinweis auf Neubewertungen im Zusammenhang mit den Basel-II-Kriterien gestoßen sind; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 6. welche Mittel dem Land zur Verfügung stehen (Förderprogramme, Bürgschaften, Beratungsangebote etc.), NPOs bei der Kapitalbeschaffung zu unterstützen; 7. wie sich die Situation von privaten Leistungsanbietern im sozialen Bereich (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen etc.), bezogen auf die Punkte 1 bis 6, darstellt Hoffmann, Klenk, Rüeck, Döpper, Alfred Haas CDU Begründung Die neuen Kreditratingbedingungen nach Basel II weisen insbesondere in Unternehmen des sozialen Bereichs potenzielle Gefahren und erhebliche Zinsverteuerungen bei der Kreditbeschaffung aus. Neben den erheblichen Auswirkungen auf Träger und Strukturen in diesem Bereich ist eine kreditkostenbedingte Verteuerung der Leistungen zu Lasten von Beitragszahlern und der Öffentlichen Hand zu befürchten. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 13. Februar 2004 Nr /13/2598 nimmt das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche generellen Auswirkungen der neuen Formen des Ratings nach Basel II die Landesregierung bei der Kreditbeschaffung von Unternehmen im sozialen Bereich (öffentliche Krankenhäuser, Altenheime u. Ä.) sieht; Nach derzeitiger Regelung im Kreditwesengesetz (KWG) richten sich die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken nach den Bestimmungen des Grundsatzes I über die Eigenmittelausstattung der Institute. Dieser sieht eine eigene Risikokategorie für Unternehmen, die im sozialen Bereich tätig sind, nicht vor. Insofern ist eine differenzierte Betrachtung nach der Trägerschaft und der Erwerbsabsicht erforderlich. Generell gilt für alle Unternehmen ein Risikogewicht von 100 %. Für Unternehmen ohne Erwerbscharakter, die in vollem Besitz von inländischen Gebietskörperschaften stehen, ist ein Risikogewicht von 20 % möglich. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, die voraussichtlich im Jahr 2007 wirksam werden wird, sieht für die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Kredite zwei mögliche Verfahren, den modifizierten Standardansatz und den auf internen Ratings basierenden Ansatz, vor. 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

3 Beim Standardansatz werden die Kreditnehmer je nach ihrem externen Rating mit 0 % bis 150 % gewichtet. Kreditnehmer, die über kein externes Rating verfügen dies dürfte regelmäßig bei Non-Profit-Organisationen (NPO) der Fall sein sind grundsätzlich mit 100 % zu gewichten. Nach informellen Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen die heute im Rahmen der Grundsatz-I-Regelungen bestehenden Begünstigungen bei der Risikogewichtung für Unternehmen ohne Erwerbscharakter, die in vollem Besitz von inländischen Gebietskörperschaften stehen, auch künftig gelten. Bei der Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalkosten ergeben sich für NPO somit keine Änderungen zur heutigen Handhabung. Sofern sich ein Kreditinstitut für den internen Ratingansatz entscheidet, muss es grundsätzlich alle Kreditnehmer einem internen Rating unterziehen. Hierbei wird eine Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers (d.h. mit welcher Wahrscheinlichkeit wird der Kunde in einem definierten Zeitraum seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr bzw. nicht mehr in vollem Umfang nachkommen können) mit Hilfe interner Ratingverfahren vorgenommen. Auf diese Weise können sich abhängig von der individuellen Bonität differenzierte regulatorische Eigenkapitalkosten für das Kreditinstitut ergeben, die wiederum in die Kreditkosten einfließen. Die regulatorischen Eigenkapitalkosten sind jedoch nicht der einzige Einflussfaktor bei der Preisfindung für Kredite. Hinzu kommen Faktoren wie Refinanzierungssatz, Risikokosten, Eigenkapitalkosten und Bearbeitungskosten. Die Berechnung der Zinsen hängt demgemäß nicht von einzelnen Kreditnehmergruppen ab, sondern von der errechneten Ausfallwahrscheinlichkeit (Bonität), den vorhandenen Sicherheiten, der Laufzeit und den übrigen institutsindividuell zu berechnenden Bestandteilen der Kreditkosten. Insgesamt ist festzustellen, dass die Kreditvergabe an NPO aufgrund der Anwendung des modifizierten Standardansatzes bzw. des internen Ratings nicht generell zu einer Verteuerung der Kreditkosten führt. Durch die risikoadäquate Ermittlung der Kreditkosten werden sich allerdings die Zinssätze für Organisationen mit einem guten Rating tendenziell verringern, für Unternehmen mit einem schlechten Rating dagegen verteuern. Auf diese Entwicklung müssen sich die Organisationen einstellen. Sie werden den Kreditinstituten einen umfassenden Einblick in ihre Bücher und Geschäftsstrategie geben müssen, um Chancen auf ein möglichst gutes Rating zu nutzen. Die Kreditinstitute werden zunehmend den Kunden ihre Ratings offen legen und mit ihnen in einen noch intensiveren Dialog eintreten. Im Rahmen von Basel II wird seit geraumer Zeit die Möglichkeit diskutiert, dauerhaft unterschiedliche Ansätze zur Kreditrisikomessung für bestimmte Kreditkunden (insbesondere öffentlich-rechtliche Kreditnehmer, Banken, Kirchen) zu verwenden (sog. partial use). Der Entwurf der Baseler Eigenkapitalregelung sieht bislang einen partial use nur im Rahmen einer zeitlich begrenzten Übergangsregelung für Forderungen an Staaten und Banken vor. Auf EU-Ebene ist dagegen ein dauerhafter partial use für noch nicht näher definierte Bereiche vorgesehen. Die deutsche Bankenaufsicht sowie die Wirtschafts- und Finanzministerkonferenzen haben in ihren Stellungnahmen zum 3. Konsultationspapier die Zulassung eines dauerhaften partial use für bestimmte Teilportfolios (Banken, Staaten, Kommunen) gefordert. Dadurch würde den Banken und Sparkassen die Möglichkeit eingeräumt, unterschiedliche Teile ihres Kreditportfolios nach dem jeweils adäquaten Ansatz (Standardansatz oder interner Ratingansatz) zu beurteilen. Die obigen Ausführungen zeigen, dass eine allgemein gültige Aussage über die Auswirkungen von Basel II auf Unternehmen im sozialen Bereich nicht möglich ist. Diese werden in bestimmten Teilsegmenten durch die künftige Ausgestaltung des partial use oder durch die besonderen Bedingungen des 3

4 Einzelfalls bestimmt, insbesondere durch die Bonität der Einrichtung, und nicht zuletzt auch von den Wettbewerbsbedingungen auf dem Kapitalmarkt. 2. wie sich die Zinsentwicklung am Kreditmarkt für KMUs allgemein im Vergleich zu Betrieben des sozialen Bereichs von 1999 bis 2003 darstellt; Entsprechende statistische Vergleiche liegen nach Auskunft der um Stellungnahme gebetenen Banken- und Sparkassenverbände nicht vor. 3. ob es besondere Kreditratingverfahren für Non-Profit-Organisationen (NPO) wie Trägereinrichtungen, Krankenhäuser, Pflege- und Hilfseinrichtungen gibt, und wie diese sich von den Verfahren für andere Unternehmensbereiche unterscheiden; Die bei den Banken und Sparkassen bislang eingesetzten Rating-Verfahren sind in erster Linie für eine Bonitätsermittlung von gewerblich tätigen Unternehmen entwickelt worden. Sie sind daher für gemeinnützig tätige Unternehmen nur von begrenzter Aussagekraft. Der genossenschaftliche Finanzverbund hat deshalb für den Bereich der NPO ein eigenes, spezielles Ratingverfahren entwickelt, das bei seiner Beurteilung auf die Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen und deren spezifische Marktbedingungen Rücksicht nimmt. Dieses NPO-Rating umfasst zwei miteinander gekoppelte Bewertungsebenen. Zum einen wird die Ratingnote genauso wie bei Verfahren für andere Ratingsegmente durch Bewertung verschiedener quantitativer (Bilanz, GuV usw.) und qualitativer Faktoren (Management, Markt, Kontoführung usw.) ermittelt. Zum anderen wird die Note um zusätzliche teilsegmentspezifische Merkmale in Form von Warn- oder Gütesignalen ergänzt bzw. angepasst, um die individuellen Eigenschaften der einzelnen Teilsegmente besser abzubilden. Zielgruppe des neuen Verfahrens sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser, Altenwohn- und Altenpflegeeinrichtungen, Kur-, Erholungs- und Beherbergungsseinrichtungen, Bildungseinrichtungen und Schulen sowie Hilfseinrichtungen für Behinderte, Suchtkranke, Straftäter, Jugendliche, Frauen usw. Der Praxiseinsatz des NPO-Ratings ist für das 2. Halbjahr 2004 vorgesehen. Die Bank für Sozialwirtschaft als eine auf den sozialen Bereich spezialisierte Bank hebt in ihrem Ratingverfahren auch auf sog. soft facts (z. B. Belegungssituation, Anteil der Selbstzahler und Einzelzimmer, bauliche Standards, Betreiberkonzept usw.), sowie Bilanzkennzahlen, die die Behandlung von Sonderposten als Eigenkapital vorsehen, ab. Die Sparkassen-Finanzgruppe und die privaten Banken haben bislang noch kein spezielles Ratingverfahren für NPO entwickelt. Sie setzen deshalb das Ergebnis ihrer Verfahren nur als Vorab-Information ein. Bei dieser Vorab-Informationen handelt es sich lediglich um einen Hinweis auf die Bonität des Kreditnehmers, welche jedoch im Einzelfall durch das Institut zu prüfen ist. Hierbei wird dann den Besonderheiten (u. a. Auslastungsgrad, öffentliche Trägerschaft) der NPO Rechnung getragen. Das Ergebnis der Überprüfung führt in der Regel zu einer manuellen Anpassung der vom Rating-System ermittelten Rating-Note. 4. ob die wichtigsten Kreditinstitute im Land Sonderratingverfahren für NPOs anwenden; siehe Ziffer 3. 4

5 5. ob der Landesregierung Vorgänge bekannt sind, in denen NPOs auf Schwierigkeiten bei Neukrediten und/oder Kreditverlängerungen mit Hinweis auf Neubewertungen im Zusammenhang mit den Basel-II-Kriterien gestoßen sind; Da nach den derzeitigen Planungen die Neuregelungen von Basel II voraussichtlich erst im Jahr 2007 in Kraft treten werden, können Schwierigkeiten bei Kreditanfragen nicht unmittelbar mit Basel II begründet werden. Allerdings ist aufgrund hoher Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sowie der bislang schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation generell ein stärkeres Risikobewusstsein und eine stärkere Renditeorientierung innerhalb der Kreditwirtschaft festzustellen. Die Vorgaben aus Basel haben diese Entwicklung unterstützt. 6. welche Mittel dem Land zur Verfügung stehen (Förderprogramme, Bürgschaften, Beratungsangebote etc.), NPOs bei der Kapitalbeschaffung zu unterstützen; Das Land legt Förderprogramme zugunsten von NPO, wie z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Rettungsdienstorganisationen usw. auf. Durch diese Förderprogramme, insbesondere im Bereich der Investitionsförderung, erhöht sich die Eigenkapitalquote der Einrichtungen mit günstigen Auswirkungen auf ein etwaiges Ratingverfahren der Banken. Gleichzeitig verringert sich die Fremdkapitalquote entsprechend. Die Übernahme von Bürgschaften ist nicht vorgesehen. Für die einzelnen Förderprogramme liegen hierzu die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (u. a. gesetzliche Ermächtigung) nicht vor. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Infrastrukturprogramms Sonderfonds Wachstumsimpulse zinsgünstige Finanzierungsmittel für Maßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktur anbietet, die auch von gemeinnützigen Organisationen beantragt werden können. 7. wie sich die Situation von privaten Leistungsanbietern im sozialen Bereich (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen etc.), bezogen auf die Punkte 1 bis 6, darstellt. Bei den privaten Leistungsanbietern im sozialen Bereich handelt es sich überwiegend um mittelständische gewerblich tätige Unternehmen sowie um Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte und Apotheken. Von den deutschen Verhandlungsführern in Basel konnten im dritten Konsultationspapier vom April 2003 wichtige Verbesserungen sowohl für die Kreditwirtschaft als auch für die kreditnehmende mittelständische Wirtschaft erzielt werden. Hierzu gehört insbesondere die geringere Eigenkapitalunterlegung für Kredite an kleine Unternehmen bis zu einer Kredithöhe von 1 Mio. Euro (von bisher 8 % auf weniger als 6%) sowie die Absenkung der Risikogewichte für mittelständische Unternehmen bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Die Ergebnisse der im Mai 2003 veröffentlichten Dritten Quantitativen Auswirkungsstudie zu Basel II zeigen, dass Institute, die in den Bereichen Mittelstandsfinanzierung und Privatkundengeschäft engagiert sind, teilweise deutliche Reduzierungen bei der Eigenkapitalhinterlegung erwarten können. 5

6 Auch die Deutsche Bundesbank kommt in ihrem Länderbericht Deutschland vom 2. Juni 2003 ( zu dem Ergebnis, dass von Basel II keine Gefährdung für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen ausgeht, sondern abhängig vom Kreditrisiko vielfach Erleichterungen bei der Kapitalhinterlegung möglich werden. Basel II verschlechtert demnach nicht wie häufig befürchtet die flächendeckende Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen oder der Freien Berufe. Mit ihrer Mittelstandsfinanzierung trägt die Landesregierung dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Betriebe und der Freien Berufe zu erhalten und zu stärken. Dazu fördert das Land insbesondere die kostenlose oder verbilligte Betriebsberatung und die Gewährung von zinsverbilligten Darlehen der L-Bank Förderbank, die Übernahme von Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die Bereitstellung von Beteiligungen durch die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg mbh. Im Übrigen stellt sich die Situation dieser Kreditnehmergruppen, bezogen auf die Fragen 1 bis 6, analog dar. Dr. Repnik Sozialminister 6

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