L ohnsteuer-info November 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "L ohnsteuer-info November 2015"

Transkript

1 L ohnsteuer-info November 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung Betriebsveranstaltungen und Umsatzsteuer ELStAM bei verschiedenen Lohnarten ELStAM und Lebenspartner ELStAM und unzutreffene Bereitstellung von ELStAM Abkürzungsverzeichnis Aus der Finanzverwaltung 1. Betriebsveranstaltungen und Umsatzsteuer Das ZollkodexAnpG beinhaltet u.a. eine Gesetzesänderung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören danach auch 1 1 Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). 2 Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet. 3 Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen, gehören sie nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 4 Satz 3 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. 5 Die Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind abweichend von 8 Absatz 2 mit den anteilig auf den Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen entfallenden Aufwendungen des Arbeitgebers im Sinne des Satzes 2 anzusetzen Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG 1

2 Die Finanzverwaltung hat zu der gesetzlichen Neuregelung mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 ausführlich Stellung bezogen. 2 Die Kerninhalte der gesetzlichen Neuregelung lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die bisherige Freigrenze i.h.v. 110 wurde in einen Freibetrag umgewandelt. Lohnsteuerlich werden damit nur noch die über 110 hinausgehenden Aufwendungen erfasst. - Wird ein Arbeitnehmer von einer Begleitperson zur Betriebsveranstaltung begleitet, wird ihm der geldwerte Vorteil auch der Begleitperson zugerechnet. - Die Gesamtaufwendungen für die Betriebsveranstaltung ermitteln sich aus den Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer (ohne Selbstkosten des Arbeitgebers für den äußeren Rahmen). Die Zuwendungen sind anteilig auf den Arbeitnehmer und dessen Begleitperson zu verteilen. Auf die lohnsteuerlichen Detailausführungen der Finanzverwaltung werden wir in der nächsten Ausgabe des Lohnsteuer-Infos eingehend beschreiben. Nach dem vorliegenden BMF-Schreiben soll die lohnsteuerliche Gesetzesänderung jedoch nur teilweise Auswirkung auf die Umsatzsteuer haben. Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten zu berechnen sind, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, bestimmt sich auch umsatzsteuerrechtlich nach den lohnsteuerlichen Grundsätzen. Praxishinweis Die Berechnung der Gesamtkosten der Veranstaltung soll sich nach den lohnsteuerlichen Grundsätzen bestimmen. Damit dürfte auch für die Beantwortung der Frage, ob die 110 -Grenze überschritten ist, die Aufwendungen der Begleitperson dem Arbeitnehmer zuzurechnen sein. Problematisch ist, dass die Finanzverwaltung die Veranstaltungsgesamtkosten auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer und nicht auf die geplanten Teilnehmer aufteilt. Hierdurch können sich Scheinvorteile ergeben. Wird durch solche Scheinvorteile die 110 -Grenze überschritten, wird im Regelfall der Vorsteuerabzug zu versagen sein. 3 Diese Berechnung der Finanzverwaltung überzeugt nicht. M. E. sind die Kosten auf die angemeldeten 2 BMF-Schreiben v , IV C 5-S 2332/15/10001 DOK 2015/ Siehe nachfolgende Ausführungen 2

3 (=kalkulierten) Teilnehmer zu verteilen, da sich der geldwerte Vorteil für den tatsächlichen Teilnehmer nicht erhöht, nur weil einzelne Kollegen aus welchen Gründen auch immer tatsächlich nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Mit neuen Finanzgerichtsverfahren ist zu rechnen. Gegenwärtig ist der Praxis zu empfehlen, sowohl die geplanten als auch die tatsächlichen Teilnehmer zeitnah zu dokumentieren. Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten, üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110 einschließlich Umsatzsteuer, geht die Finanzverwaltung von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung aus. Im Ergebnis kann damit die Betriebsveranstaltung umsatzsteuerrechtlich (grundsätzlich) nur ganz oder gar nicht unternehmerisch veranlasst sein. 4 Beispiel Unternehmer U mit zur Hälfte steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden, Ausgangsumsätzen bezieht Leistungen für die Durchführung eines Betriebsausfluges. Die Kosten pro Arbeitnehmer betragen a) 80 b) 200 Zu a) Die Aufwendungen für den Betriebsausflug stellen Aufmerksamkeiten dar, weil sie den Betrag von 110 nicht übersteigen. 5 Da die Überlassung dieser Aufmerksamkeiten keinen Wertabgabentatbestand erfüllt, fehlt es an einem steuerbaren Ausgangsumsatz, dem die Leistungsbezüge direkt und unmittelbar zugeordnet werden können. Für den Vorsteuerabzug ist deshalb die Gesamttätigkeit des U maßgeblich. U kann daher die Hälfte der Aufwendungen als Vorsteuer abziehen. 4 Siehe auch BFH-Urteil v , V R 17/10, BStBl II 2012, 52; siehe auch BMF-Schreiben v , BStBl I 2012, 60 5 Abschn. 1.8 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 UStAE 3

4 4

5 Zu b) Die Aufwendungen für den Betriebsausflug stellen grundsätzlich keine Aufmerksamkeiten dar, weil sie den Betrag von 110 übersteigen. 6 Es liegt eine Mitveranlassung durch die Privatsphäre der Arbeitnehmer vor. Bei Überschreiten des Betrags von 110 besteht für U kein Anspruch auf Vorsteuerabzug, sofern die Verwendung bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt ist. Dementsprechend unterbleibt eine Wertabgabenbesteuerung. Maßgeblich ist hierfür, dass sich ein Leistungsbezug zur Entnahme für unternehmensfremde Privatzwecke und ein Leistungsbezug für das Unternehmen gegenseitig ausschließen. Der nur mittelbar verfolgte Zweck, - das Betriebsklima zu fördern, - ändert hieran nichts. 7 Die Aussage der Finanzverwaltung ist widersprüchlich. In dem BMF-Schreiben vom 14. Oktober wird für die Fälle des Übersteigens der 110 -Grenze davon ausgegangen, dass von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlasste unentgeltliche Zuwendung auszugehen ist. Dagegen wird in dem Beispiel 3 in Abschn Abs. 2 UStAE davon ausgegangen, dass bei Übersteigen des Betrags von 110 grundsätzlich keine Aufmerksamkeit vorliegt. Wann aber stellt die Überschreitung der 110 -Grenze umsatzsteuerrechtlich noch eine Aufmerksamkeit dar? Eine Antwort bleibt die Finanzverwaltung schuldig. Mit neuen Rechtsstreitigkeiten ist zu rechnen, wann ein überwiegend unternehmerisches Interesse trotz Übersteigens der 110 -Grenze vorliegt. Die allgemeine Verbesserung des Betriebsklimas wurde vom BFH als nicht ausreichend angesehen. Das BMF-Schreiben vom 14. Oktober gilt im Hinblick auf die lohn- und einkommensteuerlichen Regelungen für alle nach dem 31. Dezember 2014 endenden Lohnzahlungszeiträume sowie für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Veranlagungszeiträume. Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 14. Oktober gelten für die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen, die nach dem 31. Dezember 2014 ausgeführt wurden. Aus Vereinfachungsgründen wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst auf die Umsatzbesteuerung von Sachzuwendungen und Betriebsveranstaltungen angewendet 6 Abschn. 1.8 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 UStAE 7 BFH-Urteil v , V R 17/10, BStBl II 2012, 53 8 BMF-Schreiben v , IV C 5-S 2332/15/10001 DOK 2015/ Tz. 7 9 BMF-Schreiben v , IV C 5-S 2332/15/10001 DOK 2015/ Tz BMF-Schreiben v , IV C 5-S 2332/15/10001 DOK 2015/ Tz. 8 5

6 werden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Schreibens im BStBl Teil I ausgeführt werden. 2. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten Auch wenn der Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge zahlt, sind diese aufgrund des Grundsatzes eines einheitlichen Dienstverhältnisses zu einem Arbeitgeber grundsätzlich zusammenzurechnen. Dementsprechend ist auch die Lohnsteuer für die verschiedenartigen Bezüge einheitlich und nach denselben ELStAM zu erheben. In den BMF-Schreiben vom 07. August und vom 25. Juli wird aus Vereinfachungsgründen auf die Möglichkeit einer besonderen Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen, die ein und derselbe Arbeitgeber leistet, hingewiesen (Nichtbeanstandungsregelung). Diese Nichtbeanstandungsregelung gilt bisher nur für die Kalenderjahre 2013 bis Das BMF hat diese Regelung über das Jahr 2015 hinaus bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. 14 Der Arbeitgeber kann solche Bezüge dann weiterhin wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandeln und die abgerufenen ELStAM nur für einen der gezahlten Bezüge anwenden. Für den anderen Bezug ist die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM zu Grunde zu legen. Die Lohnsteuerbescheinigungen sind jeweils für die getrennt abgerechneten Bezüge auszustellen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Praxishinweis Getrennt abgerechnet werden insbesondere Betriebsrentenzahlungen und Arbeitslohn für ein aktiv ausgeübtes Dienstverhältnis des Arbeitnehmers, Zahlungen von Hinterbliebenenbezügen und von eigenen Versorgungsbezügen des Arbeitnehmers und Arbeitslohn für ein aktiv ausgeübtes Dienstverhältnis sowie Arbeitslohn für eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Durch das im Entwurf vorliegende Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist in 39e Abs. 5a EStG-E eine gesetzliche Regelung für Fälle der Zahlung verschiedenartiger Bezüge durch einen Arbeitgeber vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber (Wahlrecht) während des Kalenderjahres die Lohnsteuer für verschiedenartige Bezüge für den zweiten und weiteren Bezug ohne Abruf weiterer Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Steuerklasse VI erheben, wenn er u. a. die verschiedenartigen Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres zusammenfasst. Diese Regelung soll mit Wirkung ab 2017 zur Anwendung kommen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. 11 BStBl I 2013, 951, Rz BStBl I 2013, 943, Tz. III.5 13 BMF-Schreiben v , BStBl I 2014, BMF-Schreiben v , IV C 5 S 2363/13/10003 DOK 2015/

7 3. ELStAM und Lebenspartner Bislang werden Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der ELStAM-Datenbank nicht miteinander verbunden, so dass dem Arbeitgeber nicht die Steuerklassenkombination z. B. IV/IV bzw. III/V elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Diese Steuerklassenkombinationsmöglichkeiten können von den Betroffenen zwar gewählt werden; hierüber wird den Betroffenen aber bislang eine (Papier-) Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausgestellt. 15 Diese Bescheinigung hat üblicherweise eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr. Hiernach hat der Arbeitgeber die Abrechnung vorzunehmen. Praxishinweis Mit Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 16 sperrt das Finanzamt den Arbeitgeberabruf der ELStAM (Vollsperrung). 17 Diese Verfahrensweise wird sich nunmehr ändern, da auch die Fälle der Lebenspartnerschaften in das ELStAM-Verfahren eingebunden werden. Für die ab dem 1. November 2015 begründeten Lebenspartnerschaften übermitteln die Meldebehörden Informationen an das BZSt, die für die Bildung der ELStAM bei Lebenspartnern benötigt werden (z. B. IdNr des Lebenspartners). Durch diese Übermittlung soll die grundsätzliche Steuerklassenkombination IV/IV zum Abruf bereit gestellt werden. 18 Die Wahl einer anderen Steuerklassenkombination ist weiterhin möglich. 19 Für die vor dem 1. November 2015 begründeten Lebenspartnerschaften werden diese Informationen kurzfristig von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt. Die Ermittlung und Verarbeitung der Daten kann sich bis Ende März 2016 hinziehen. Praxishinweis Hebt das Finanzamt die Sperre auf, werden dem Arbeitgeber die zutreffenden ELStAM zum Abruf bereitgestellt. Mit dem Abruf der ELStAM verliert die Papierbescheinigung ihre Gültigkeit. 20 Über die jetzt bestehende Abrufmöglichkeit und die Aufhebung der Vollsperrung soll der Arbeitnehmer vom Finanzamt informiert werden. Ebenfalls ab dem 1. November 2015 werden die Daten zu den Lebenspartnerschaften, soweit vollständig vorhanden, für das Verfahren ELStAM genutzt. Mit Hilfe dieser Daten wird automatisiert die Lohnsteuerklassenkombination IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft gebildet und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt. 15 BMF-Schreiben v , BStBl I 2013, Abs. 1 Satz 2 EStG 17 BMF-Schreiben v , BStBl I 2013, 951 Rz e Abs. 3 Satz 3 i.v.m. 52 Abs. 39 EStG Abs. 6 EStG 20 BMF-Schreiben v , BStBl I 2013, 951 Rz. 36 7

8 Folgendes ist hierbei aber zu beachten: - Soll der Arbeitgeber keinerlei Hinweise auf eine Lebenspartnerschaft erhalten, z. B. wenn ein Lebenspartner dies nicht wünscht, kann dies bereits gegenwärtig sichergestellt werden. Hierzu haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit die Möglichkeit, eine ungünstigere Steuerklasse wie z. B. die Steuerklasse I - zu beantragen. 21 Dies ist bereits durch einen Antrag beim Finanzamt möglich, bevor eine Lebenspartnerschaft eingegangen wird. Hierdurch wird die automatisierte Bildung der Steuerklasse IV und deren Übermittlung an die Arbeitgeber unterdrückt. Übermittelt wird dann vielmehr die Steuerklasse I. - Soll die Steuerklassenkombination IV/IV geändert werden, kann dies über einen Antrag auf Steuerklassenwechsel erreicht werden. Hierdurch kann z. B. die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor beantragt werden ELStAM und unzutreffene Bereitstellung von ELStAM 39c Abs. 1 EStG bestimmt zur Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale Folgendes: (1) 1 Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ( 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2 Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. 3 Hat nach Ablauf der drei Kalendermonate der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt nicht mitgeteilt, ist rückwirkend Satz 1 anzuwenden. 4 Sobald dem Arbeitgeber in den Fällen des Satzes 2 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, sind die Lohnsteuerermittlungen für die vorangegangenen Monate zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ändern. 5 Die zu wenig oder zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen b Abs. 3 EStG Abs. 6 EStG 8

9 Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - wegen technischer Störungen nicht abrufen oder - hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale 23 längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. 24 Als Störungen in diesem Sinne kommen technische Schwierigkeiten bei Anforderung und Abruf, Bereitstellung oder Übermittlung der ELStAM in Betracht oder eine verzögerte Ausstellung der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug durch das Finanzamt. 25 Nach abgestimmter Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder findet 39c Abs. 1 Satz 2 EStG auch in solchen Fällen Anwendung, in denen ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und ohne dessen Zutun dem Arbeitgeber unzutreffende ELStAM bereitgestellt werden, die zu einem unzutreffenden Lohnsteuerabzug führen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fallkonstellationen zu benennen: - aufgrund einer unvollständigen Datenlieferung der Gemeinden entfällt die Ehegattenverknüpfung und die Finanzverwaltung teilt dem Arbeitgeber eine fehlerhafte Steuerklasse mit (z. B. Wegfall der Steuerklasse III), - durch einen Fehler eines weiteren Arbeitgebers des Arbeitnehmers (Anmeldung als Hauptarbeitgeber) wird dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses zu Unrecht die Steuerklasse VI mitgeteilt. Die Zeitspanne bis zur Bereitstellung und Anwendung der geänderten und zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale (Bereitstellung als ELStAM oder im Wege einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug) kann mitunter mehrere Monate beanspruchen. Um dies zu vermeiden, ist die Regelung des 39c Abs. 1 Satz 2 EStG weit und praxisorientiert auszulegen, auch wenn in den Fällen der Bereitstellung unzutreffender ELStAM keine technische Störung im engeren Sinne dieser Vorschrift vorliegt b EStG 24 39c Abs. 1 Satz 2 EStG 25 BMF-Schreiben v , BStBl I 2013, 951 Rz OFD Frankfurt am Main, Vfg. v , S 2363 A-34-St 212, juris 9

10 2 Abkürzungsverzeichnis AEAO AO ArEV BB BFH BFH/NV BMF BStBl DB DStR DStRE EFG EStDV EStG EStR EuGH FG FinMin FR GStB HFR LSt LStDV LStR OFD SGB UR UStG UStR Vfg Anwendungserlass Abgabenordnung Abgabenordnung Arbeitsentgeltverordnung Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bundesfinanzhof Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes, Zeitschrift (Haufe- Verlag) Bundesfinanzministerium Bundessteuerblatt Der Betrieb (Zeitschrift) Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (Zeitschrift) Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift, Stollfuss-Verlag) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Richtlinien Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Finanzgericht Finanzministerium Finanz-Rundschau (Zeitschrift) Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift) Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift) Lohnsteuer Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Lohnsteuer-Richtlinien Oberfinanzdirektion Sozialgesetzbuch Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift) Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Richtlinien Verfügung 10

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / ) L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung L ohnsteuer-info April 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz...

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung Lohnsteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Mehr

E i n kommensteuer - Info ( 4 / )

E i n kommensteuer - Info ( 4 / ) E i n kommensteuer - Info ( 4 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Anschaffungsnahe Aufwendungen und wirtschaftsgutbezogene Betrachtungsweise... 1 2 Aus der Rechtsprechung...

Mehr

Rechtslage nach dem "Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften"

Rechtslage nach dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Dienstwagen: Eigenleistungen des Arbeitnehmers und Arbeitslohnkürzung in der Einkommensteuer-Erklärung...

Mehr

L ohnsteuer-info Oktober 2015

L ohnsteuer-info Oktober 2015 L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz und Auswirkungen auf Gewinneinkünfte... 1 2 Aus der Finanzverwaltung...

Mehr

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am 23. Januar 2013 1. Allgemeines

Mehr

Ein k o m m e n s t e u e r - Info ( 20/ )

Ein k o m m e n s t e u e r - Info ( 20/ ) Ein k o m m e n s t e u e r - Info ( 20/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.1 Mehrere Geschäftswagen und Einsatz eines Wechselkennzeichens... 1 1.2 Ehegattenveranlagung und Wahlrechtsausübung...

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info September 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info September 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info September 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug aus der Überlassung eines Kfz 1 Aus der Rechtsprechung 2 Betriebsveranstaltung

Mehr

Wie man ein elektrisches Fahrrad besteuert

Wie man ein elektrisches Fahrrad besteuert L ohnsteuer-info Oktober 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. JStG 2018: Bundesrat fordert weitere

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 1 9 / )

Lohns t e u e r - Info ( 1 9 / ) Lohns t e u e r - Info ( 1 9 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Kostenübernahme für einen Deutschkurs: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor?.. 1 2 Aus der Rechtsprechung...

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 - Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz 1 - Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum 1 - Kurzfristig Beschäftigte 2 Anhebung

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1.1 Anhebung der GWG-Grenze ab 2018 geplant... 1 2 Aus der Rechtsprechung... 2 2.1 Private PKW-Nutzung:

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017 Inhaltsverzeichnis: Aus der Finanzverwaltung 1 Betriebsveranstaltungen / Jubiläumsfeiern und Umsatzsteuer 1 Aus der Rechtsprechung 4 Vorsteuerabzug bei rückwirkender

Mehr

1 Aus der Finanzverwaltung

1 Aus der Finanzverwaltung L ohnsteuer-info Juni 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Lohnsteuer-Handbuch in digitaler

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung L ohnsteuer-info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung...1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Mehr

1 Aus der Finanzverwaltung

1 Aus der Finanzverwaltung L ohnsteuer-info März 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung

Mehr

L ohns t e u e r - Info ( 2 8 / )

L ohns t e u e r - Info ( 2 8 / ) L ohns t e u e r - Info ( 2 8 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Auslandsreisekosten 2018

Mehr

Lohnsteuer-Info 03/2018

Lohnsteuer-Info 03/2018 Lohnsteuer-Info 03/2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de Aus der Finanzverwaltung Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung des inländischen Listenpreises

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteuerabzug und Repräsentationsaufwand 1 Geschäftswagen und Vorsteuerabzug 2 Aus der Finanzverwaltung 3 Angabe

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 3 4 / )

Lohns t e u e r - Info ( 3 4 / ) Lohns t e u e r - Info ( 3 4 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neuer Förderbetrag bei Geringverdienern... 1 1.1. Gesetzgebung...

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 4 3 / )

Lohns t e u e r - Info ( 4 3 / ) Lohns t e u e r - Info ( 4 3 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung 1. Lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagengestellung... 1 2 Aus der Rechtsprechung 2. Dienstwagenüberlassung und

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 5 2 / )

Lohns t e u e r - Info ( 5 2 / ) Lohns t e u e r - Info ( 5 2 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Überblick über den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes... 1 1.1. Grundfreibetrag... 1 1.2. Unterhaltsabzugshöchstbetrag...

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 4 6 / )

Lohns t e u e r - Info ( 4 6 / ) Lohns t e u e r - Info ( 4 6 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Dienstwagengestellung an Arbeitnehmer: Neues zur Erfassung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte...

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Beantragung und Bereitstellung von Freibeträgen im ELStAM-Verfahren. Inhalt 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG...

Mehr

L o h n s t e u e r - Info ( 5 / )

L o h n s t e u e r - Info ( 5 / ) L o h n s t e u e r - Info ( 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagen: Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil... 1 2. Vergütungen

Mehr

L ohns t e u e r - Info ( 40/ )

L ohns t e u e r - Info ( 40/ ) L ohns t e u e r - Info ( 40/ 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung des inländischen Listenpreises (Nachteilsausgleich)... 1 2. Amtlicher

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 1 7 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1.1 Alleinerziehende und Splittingtarif: BVerfG hat das letzte Wort!... 1 1.2 Nichteheliche verschiedengeschlechtliche

Mehr

U m s a t z s t e u e r - Info ( 21/ )

U m s a t z s t e u e r - Info ( 21/ ) U m s a t z s t e u e r - Info ( 21/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Einbehaltene Kaution für Mietausfall kann Schadensersatz sein... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 2 1. Umsatzsteuerliche

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Sind Gebrauchtwagenhändler Kleinunternehmer? 1 Rechnungsformalitäten und Vorsteuerabzug 2 Abkürzungsverzeichnis 5 Veranstaltungshinweise

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2019

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2019 Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 BFH zum Rechnungsmerkmal vollständige Anschrift bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug 1 Billigkeitserlass

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 6 4 / )

Lohns t e u e r - Info ( 6 4 / ) Lohns t e u e r - Info ( 6 4 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Gesetzesänderungsvorschlag: Dynamisierung der Einkommensgrenzen für Minijobber... 1 1. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung

Mehr

L o h n s t e u e r - Info ( 3 / )

L o h n s t e u e r - Info ( 3 / ) L o h n s t e u e r - Info ( 3 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland... 1 2. Verwarnungsgeld und Arbeitslohn... 4 2

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung Abschläge in der Pharmaindustrie

Mehr

zdie Neuregelungen auf einen Blick

zdie Neuregelungen auf einen Blick 52b EStG zdie Neuregelungen auf einen Blick z Aufhebung der Übergangsregelungen zur weiteren Anwendung der allgemeinen Vorschriften des LStAbzugsverfahrens im Übergangszeitraum des Jahres 2011-2012 z Fundstelle:

Mehr

Infor Finance Newsletter

Infor Finance Newsletter Infor Finance Newsletter 15. November 2012 Inhalt Finance... 3 Personalwirtschaft... 3 ELStAM-Verfahren: Die Elektronische Lohnsteuerkarte geht an den Start... 3 2 Finance Personalwirtschaft ELStAM-Verfahren:

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016

Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016 Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Steuerfreiheit der BahnCard und Kostenerstattung für öffentliche Verkehrsträger 1 - Überlassung der BahnCard 50 durch den

Mehr

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / )

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / ) U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Kleinunternehmerschaft eines Online-Händlers... 1 2. Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach

Mehr

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 Mandanten-Info Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2016 E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1 Einführung 2 Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung 2016 2.1 Dauer des

Mehr

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Kostenübernahme für einen Deutschkurs: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor? 1 Aus der Rechtsprechung 2 Neues zum Rabattfreibetrag:

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016 Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 1 Aus der Rechtsprechung 1 Verzugsschadenspauschale bei verspäteter Arbeitslohnzahlung

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 13/ )

Lohns t e u e r - Info ( 13/ ) Lohns t e u e r - Info ( 13/ 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sog. Jobbikes... 1 2 Abkürzungsverzeichnis... 8 Aus

Mehr

1 Aus der Finanzverwaltung

1 Aus der Finanzverwaltung L ohnsteuer-info Februar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Arbeitgeber-Sammelpunkt: Wann

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

L ohnsteuer-info Januar 2015

L ohnsteuer-info Januar 2015 L ohnsteuer-info Januar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz...1 1. Gesetzgebungsverfahren...

Mehr

Betriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt?

Betriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt? Betriebsveranstaltungen welche Besteuerungsregelungen gelten jetzt? Diplom-Betriebswirt Uwe Albert - ALBERTAKADEMIE Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2015 das Einkommensteuergesetz betreffend die

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung

Bundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer

Mehr

Einkommensteuer-Info Mai 2017

Einkommensteuer-Info Mai 2017 Einkommensteuer-Info Mai 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz:

Mehr

Lohns t e u e r - Info ( 5 5 / )

Lohns t e u e r - Info ( 5 5 / ) Lohns t e u e r - Info ( 5 5 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Elektrofahrzeuge: Neues zum geldwerten Vorteil... 1 1.1. Grundsätzliches... 1 1.2. Neues zur Abrechnung von Elektrofahrzeugen...

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Bundeskabinett beschließt das sog. Jahressteuergesetz 2018 1 Aus der Rechtsprechung 2 BFH erleichtert formellen Vorsteuerabzug

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab

Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine 1 Aus der Rechtsprechung 1 Vergütungsverfahren und

Mehr

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012

S t e u e r n Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber

Mehr

Lohns t e u e r - Info (2 5 / )

Lohns t e u e r - Info (2 5 / ) Lohns t e u e r - Info (2 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Sozialversicherungsrechnungsgrößen 2018 beschlossen... 1 2 Aus der Finanzverwaltung... 3 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2019

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2019 Newsletter Lohnsteuer-Info April 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Neues zur steuerlichen Behandlung von (Elektro-) Fahrrädern 1 - Grundsätzliches 1 - Arbeitnehmereigenschaft 2 - Welche

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Umsätze zum Verzehr an Ort und Stelle 1 Getränkeautomaten und Umsatzsteuerrecht 2 Aus der Gesetzgebung 3 Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Mehr

Nur per an FPF-Bezügezahlung

Nur per  an FPF-Bezügezahlung POSTANSCHRIFT Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,- Dienstsitz Bonn - PF 30 02 52, 53182 Bonn HAUSANSCHRIFT Am Propsthof 78a, 53121 Bonn Nur per E-Mail an FPF-Bezügezahlung Behörden

Mehr

Einkommensteuer-Info Januar 2018

Einkommensteuer-Info Januar 2018 Einkommensteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Vorsorgeaufwendungen und steuerfreie

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018

Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018 Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neuer Förderbetrag bei Geringverdienern 1 - Gesetzgebung 1 - Geringverdiener

Mehr

L ohns t e u e r - Info ( 3 7 / )

L ohns t e u e r - Info ( 3 7 / ) L ohns t e u e r - Info ( 3 7 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Arbeitgeber-Sammelpunkt: Wann ist ein Aufsuchen typischerweise arbeitstäglich?... 1 2. Arbeitnehmereigenschaft

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen 1 Aus der Finanzverwaltung 1 Auslandsreisekosten 2018 neu festgelegt

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2018

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2018 Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 JStG 2018: Bundesrat fordert weitere Gesetzesänderungen 1 - Elektrofahrzeuge / Jobbikes 1 - Job-Tickets und Steuerfreiheit

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 5 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 5 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 6 5 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Jahressteuergesetz 2018... 1 1.1. Gesetzgebungsverfahren... 1 1.2. Umwandlung einer Lebenspartnerschaft

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Fahrschulunterricht: Steuerfrei oder steuerpflichtig? 1 Neues zur Steuerfreiheit der Vermietung möblierter Räume

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge eines Jahreswechsels. Inhalt 1 Auslieferungstermin der geänderten ELStAM...2 2 Wegfall oder Änderung von Freibeträgen...2

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Mai 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info Mai 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info Mai 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Steuerschuldnerschaft von Reiseveranstaltern 1 Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses: Mini-Job und Dienstwagengestellung

Mehr

5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze

5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze

Mehr

Einkommensteuer-Info 03/2018

Einkommensteuer-Info 03/2018 Einkommensteuer-Info 03/2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de Aus der Rechtsprechung Verzinsung von Steuernachforderungen Aufwandsentschädigung

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2019

Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2019 Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteuerabzug und Repräsentationsaufwand 1 Erstattungszinsen für Bauträger für zunächst zu Unrecht festgesetzte und

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Steuerschuldnerschaft bei an einen Bauträger erbrachte Bauleistungen: Neues zur Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info März 2019

Newsletter Umsatzsteuer-Info März 2019 Newsletter Umsatzsteuer-Info März 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Neues zu den Umsatzsteuersätzen bei Hotelumsätzen 1 Berechnung der Umsatzsteuer und Vorsteuer bei zu niedrigem bzw.

Mehr

HDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber?

HDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber? HDE-Sonderinfo Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 18. Oktober 2010 Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1.1.2012 - was ändert sich für die Arbeitgeber? Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017 Inhaltsverzeichnis: Aus der Rechtsprechung 1 Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers 1 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweise 5 Broschürenhinweis

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Juli 2018

Newsletter Lohnsteuer-Info Juli 2018 Newsletter Lohnsteuer-Info Juli 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Überblick über den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes 1 - Grundfreibetrag 1 - Unterhaltsabzugshöchstbetrag 2 - Tarifänderung

Mehr

Einkommensteuer-Info März 2018

Einkommensteuer-Info März 2018 Einkommensteuer-Info März 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung...1 1. Verzinsung von Steuernachforderungen...

Mehr

Einkommensteuer-Info April 2018

Einkommensteuer-Info April 2018 Einkommensteuer-Info April 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung...1 1. Übungsleiter und Kostenabzug...

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 5 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 5 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 5 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1.Vorsorgeaufwendungen und steuerfreie Auslandstätigkeit... 1 2. Steuerliche Behandlung von Vergleichszahlungen

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Aus der Finanzverwaltung 2 Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekanntgegeben 2 Private E-Bikes: Führt das Aufladen im Betrieb

Mehr

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM

ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller. Thema: Jahreswechsel Auslieferung der ELStAM Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Auslieferung der ELStAM im Zuge eines Jahreswechsels und im Hinblick auf den Abschluss des Einführungsjahres. Inhalt 1 Auslieferungstermin der

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Dienstwagen: Individuelle Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil 1 Vergütungen

Mehr

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 8 / )

E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 8 / ) E i n k o m m e n s t e u e r - Info ( 3 8 / 2 0 1 8 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Erste Tätigkeitsstätte und Auslandsstudium... 1 2 Abkürzungsverzeichnis... 8 1 Aus der Rechtsprechung

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland 1 Verwarnungsgeld und Arbeitslohn 3 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweis

Mehr

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS)

Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS) Internetpublikation des Referats K 2 im Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (KVPS) FACHBEREICH THEMATIK Bezüge/Bezüge zentral Lohnsteuer; Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2018

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2018 Newsletter Lohnsteuer-Info März 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Brennstoffzellenfahrzeuge und Kürzung des inländischen Listenpreises (Nachteilsausgleich) 1 Amtlicher Sachbezugswert und

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info April 2019

Newsletter Umsatzsteuer-Info April 2019 Newsletter Umsatzsteuer-Info April 2019 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Außer-Haus-Umsätze und Umsatzsteueraufteilung 1 Bauleistungen und Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG 1

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016 Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016 Inhaltsverzeichnis: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteueraufteilung bei unterschiedlich genutzten Gebäuden 1 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweise 5 Broschürenhinweis

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise zur Auslieferung der ELStAM zum Jahreswechsel. Version 4.0

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise zur Auslieferung der ELStAM zum Jahreswechsel. Version 4.0 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise zur Auslieferung der ELStAM zum Auslieferungszeitpunkt und Besonderheiten bei Freibeträgen Version 4.0 Seite: 2 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG...

Mehr