GEMA-Rahmenvertrag. Vortrag beschreibt Inhalt des Rahmenvertrages. Keinerlei Interpretationen oder Auslegungen.

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1 Folie 1 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 1 GEMA-Rahmenvertrag Rechte und Pflichten Vergütungssätze, Tarife Einzelveranstaltung Pauschalvergütung abgegoltene und nicht abgegoltene Aufführungen Gesellige Veranstaltungen, Musikfeste Musiknutzung in Internet Zahlenvergleiche Zusammenfassung Vortrag beschreibt Inhalt des Rahmenvertrages. Keinerlei Interpretationen oder Auslegungen.

2 Folie 2 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 2 Rechte und Pflichten Rechte: Einwilligung zur Veranstaltung 20% Nachlass Pauschalvergütung Jugendliche frei Veranstaltungskontingent Pflichten: rechtzeitige Meldung von Veranstaltungen (3 Tage) Zusendung von Programmen/-folgen fristgemäße Zahlung nur für Live-Musik gültig Zusatzvereinbarungen Vermittlung durch MON im Streitfall Ziffern 1, 2, 6, 10, 16 des Vertragstextes. Zusammenfassung der allgemeinen Punkte. Rechte und Pflichten, Vor- und Nachteile.

3 Folie 3 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 3 Vergütungssätze, Tarife 20% Gesamtvertragsnachlass (+ 7% Ust) Vergütungssätze U-VK: Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern M-U: U- / Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe VR-T-G: Vervielfältigung auf Tonträgern R: Darbietung / Wiedergabe im Hörfunk FS: Darbietung / Wiedergabe im Fernsehen Rahmenvertrag beinhaltet nur Live-Musik Ziffer 2 des Vertragstextes Die einzelnen Vergütungssätze sind per Download über die GEMA zu beziehen. Die Vergütungssätze enthalten neben den Kostenfaktoren auch Art und Umfang der eingeräumten Rechte. Die Vergütungssätze U-VK haben für den Rahmenvertrag besondere Bedeutung.

4 Folie 4 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 4 Einzelveranstaltung: Anmeldung Anmeldung spätestens 3 Tage vor Durchführung Meldung: Anschrift des Veranstalters Tag, Art und Ort der Veranstaltung Name Veranstaltungslokal Größe des Veranstaltungsraumes in m ² Personenfassungsvermögen Höhe des Eintrittsgelds gedruckte Programme / Programmfolge bei Konzerten Ziffern 3 bis 7 des Vertragstextes. Beschreibung von Einzelveranstaltungen: - Anmeldung - Zahlungsweise - Programme - Einwilligung der GEMA - unerlaubte Musikdarbietungen GEMA wahrt die Rechte von Musikschaffenden, will deswegen wissen, was wann wie aufgeführt wird. Besonderer Wert:: - 3-Tage-Frist bei Anmeldung - Programme (besonders gedruckte)

5 Folie 5 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 5 Einzelveranstaltung: Vereinbarungen Unvorhergesehene Veranstaltungen Nachmeldung innerhalb 3 Tage; Nachweispflicht Programme, Programmfolgen, Änderungen innerhalb einer Woche nach Durchführung Abrechnung kleinerer Raumgrößen Nachweisbarer Zwang, begründeter rechtzeitiger Antrag Mehrere Umzüge am Veranstaltungstag nur Berechnung des größeren Festzuges [Zahlung innerhalb 1 Woche nach Rechnungsstellung] Ziffer 9 des Vertragstextes Grundsätzlich müssen Ausnahmen begründet und rechtzeitig vorher angemeldet werden. Unvorhergesehene Veranstaltungen z.b. Beerdigung. Gedruckte Programme gehören zur GEMA. Abrechnung kleinerer Raumgrößen, z.b. Sperrung der Halle durch Schnee und Ausweichen auf größeren Saal. Bei Kirchen- und Festzug am Festtag wird der größere Umzug gerechnet. Bezahlung sofern nicht im Pauschalkontingent.

6 Folie 6 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 6 Pauschalvergütung Je Einzelmitglied (über 18) und Jahr (incl 7% USt) 7,06 Blaskapelle 2,82 Spielleute, Alphornbläser Jugendliche frei (bis zum Jahr des 18. Geburtstags) Basis: Mitgliederbestand am 1.1. Bestandsänderungen bleiben unberücksichtigt keine Berechtigung zu Live-Mitschnitten keine Rechteübertragung an Dritte Ziffer 10 und 11des Vertragstextes. Vereinfachung der Abrechnung durch Kopfbeitrag Kinder und Jugendliche (einschließlich dem Jahr des 18. Geburtstages) sind Gebührenfrei. Ermittlung des Mitgliederbestandes zum 1.1. MON meldet Bestand am an GEMA. Bezahlung erfolgt in 2 Raten zum und Ein- / Austritte während des Jahres bleiben unberücksichtigt. Keine Konzertmitschnitte abgedeckt. Weitergabe der Rechte an Dritte unzulässig.

7 Folie 7 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 7 Pauschalvergütung Voraussetzungen für Musikaufführungen: Verband, Bezirk, Musikkapelle, -verein alleiniger Veranstalter im eigenen Namen auf eigene Rechnung, satzungsgebundener Vereinszweck rechtzeitig angemeldet Unerlaubte Musikdarbietung: Schadenersatz i. H. v. doppeltem Tarif (!) Ziffer 12, Satz 1 des Vertragstextes. Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Pauschalvergütung erfasst zu werden. Unerlaubte Musikdarbietung ist in Ziff. 7 beschrieben: nicht rechtzeitig gemeldet. Die GEMA macht einen Schadenersatz in Höhe des doppelten Tarifbeitrags geltend.

8 Folie 8 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 8 abgegoltene Musikaufführungen alle Konzerte geschlossenes Programm, üblicher Umfang bis zu 3 gesellige Veranstaltungen (Tanz-/U-Musik) Hochzeiten (Aktiver / Vorstandsmitglieder) Stand-/ Wohltätigkeits-/ Werbekonzerte nicht als Mitwirkende in fremden Interesse Beerdigungen, Ständchen (besonderer Anlass) Jubiläumsfeste Musikkapellen (ersten beiden Tage) Verbands-/Bezirks- Musikfeste (4 Tage bzw. Sa/So) Ziffer 12 des Vertragstextes. Konzertdefinition: geschlossenes Programm, konzertüblicher Umfang, nicht willkürlich abgebrochen, nicht mit geselligen / unterhaltenden Darbietungen unterbrochen. Hochzeiten passiver Mitglieder nicht abgegolten. Beerdigungen und Ständchen müssen vom Veranstalter immer gemeldet werden. Bei Jubiläumsfesten sind Konzerte und gesellige Veranstaltungen an den ersten beiden Tagen abgegolten. Jubiläen 25/ 50/ 75/ 100/ 125/ 150/... Bezirksmusikfeste: Sa und So abgegolten Bundesmusikfest an 4 Tagen abgedeckt. Mitschnitte für Archiv und Schulungszwecke zulässig.

9 Folie 9 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 9 nicht abgegoltene Aufführungen Nicht rechtzeitig gemeldete Veranstaltung Veranstaltungen von Einzelpersonen oder Teilgruppen bei weiteren/mehreren Veranstaltern (natürl. / jur. Personen) bei Tätigkeit in fremden Interesse (z.b. Gemeinde) bei Übernahme von anderem Veranstaltungsträger gesellige Veranstaltungen in Räumen über 666 m² (Inlands-) Tourneen, Gastspielreisen Konzerte in Fremdenverkehrsorten (während Saison) Ziffer 15 des Vertragstextes. Wichtigster Punkt: nicht rechtzeitig gemeldet. Veranstalter darf nur der gesamte Verein sein, keine Einzelmitglieder, keine Gruppen, die durch Aufteilung entstehen.. Keine Hinzunahme weiterer Veranstalter. Keine Aktivitäten in fremden Interesse, z.b. Gemeinde, Fremdenverkehrsverein, Kurorte, Feuerwehrfeste. Veranstaltungen, die bisher von anderem Veranstaltungsträger durchgeführt wurden, fallen nicht unter Vertrag. Max. Größe des Veranstaltungsraumes: 666 m². Stand-/Platzkonzerte in Fremdenverkehrsorten während der Saison sind gebührenpflichtig.

10 Folie 10 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 10 3 Gesellige Veranstaltungen Voraussetzungen: Räume bis 666 m² ortsübliche Geselligkeitspflege Vereinszweck Anrechnung des 3. Tages von Jubiläumsfesten Sonntag gilt als eine gesellige Veranstaltung Darüber hinaus gesonderte Abrechnung Ziffer 12 (1b), 13, 14 des Vertragstextes. Raumgröße 666m², ca. 20mx30m. Im Rahmen der ortsüblichen Geselligkeitspflege, innerhalb des satzungsmäßigen Vereinszwecks. Anrechnung auf 3. Tag von Bezirksmusikfesten oder auf Sonntag von Jubiläumsfesten. Diese Tage zählen als je eine der gesellige Veranstaltungen. Ist das Kontingent erschöpft, muss abgerechnet werden.

11 Folie 11 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 11 Musiknutzung in Internet Nutzung von Werken im Internet abgegolten, wenn monatlich maximal Zugriffe Nutzung zur Eigenpräsentation dient Übermittlung lediglich durch Streaming erfolgt Ziffer 12(3) des Vertragstextes. Einbindung von Hörbeispielen auf Websites. Nicht grundsätzlich verboten. Anzahl Zugriffe für durchschnittlichen Musikverein nicht problematisch. Über Zugriffen höhere Providergebühren als GEMA-Meldung. Die Realisierung eines Streaming-Services bedeutet hohen technischen Aufwand.

12 Folie 12 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 12 Vergleichszahlen GEMA-Tarif U-VK Konzert Raumgröße zu Eintrittsgeld bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 1,00 1,50 2,50 4,00 6,00 10,00 20,00 bis 666 m² 109,70 148,70 224,10 286,90 352,10 405,60 464,90 Platzkonzert im Freien, ohne Bewirtung, 20 Min. 41,60 Umzug: 23,00 (Kapelle), 11,50 (Spielmannszug) Musikaufführungen vor Stuhlreihen / im Freien: (1 ½ Sitzplätze = 1 m²) Pauschale für 25 Musiker 176,50 für 50 Musiker 353,00 Auszug aus dem Vergütungstarif U-VK. GEMA-Gebühren in Abhängigkeit von Raumgröße und Eintrittsgeld. Bei Konzertbestuhlung oder im Freien werden 1½ Sitzplätze in 1 m² umgerechnet. Aufgrund des Rahmenvertrages 20% Nachlass auf die genannten Gebühren. Es ergibt sich schnell ein Kostenvorteil.

13 Folie 13 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 13 Zusammenfassung Rechtzeitige vollständige Meldung von Veranstaltungen spätestens 3 Tage vorher Musikprogrammfolge einreichen Rahmenvertrag beinhaltet nur Live-Musik Abspielen von Tonträgern wird extra abgerechnet Tonträger, Radio, Fernsehen nicht enthalten Pauschalvergütung ergibt schnell Kostenvorteil Bei mehrtägigen / großen Veranstaltungen vorab Meldepflicht prüfen (Horber) Rechtzeitige Meldung (3 Tage Frist) Melden aller selbst veranstalteter Darbietungen, auch Ständchen, Beerdigungen. Programme nicht vergessen. Alles was gedruckt ist dient als Beweis. Vertrag umfasst nur Live-Musik. Tonträger machen Veranstaltung gebührenpflichtig. Bei Planung größerer Aktivitäten hilft der Kontakt mit dem MON-Büro (Andreas Horber).

14 Folie 14 (Notizen) Christoph Metten: GEMA-Rahmenvertrag/ 14 GEMA-Rahmenvertrag Quellen: > Downloads > GEMA GEMA untersucht Print-Medien und Internet. Auch Handzettel können als Beweis herangezogen werden.

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