VDMA-Einheitsblatt August Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. (VDMA)
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- Imke Kalb
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1 VDMA-Einheitsblatt August 2015 Grundlagen und Verfahren Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. (VDMA) Fortsetzung Seite 2 bis 7 Das VDMA-Einheitsblatt ist urheberrechtlich geschützt und bleibt ausschließliches Eigentum des VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v., Frankfurt/Main. Eine Änderung, Ergänzung, Bearbeitung, Einarbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des VDMA. Alleinverkauf der VDMA-Einheitsblätter durch Beuth Verlag GmbH, Berlin.
2 Seite 2 Inhalt Seite Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen Erarbeitung der VDMA-Einheitsblätter Kartellrechtliche Aspekte Arbeitsweise in Arbeitskreisen Nutzungsrechte an VDMA-Einheitsblättern Arbeitsablauf Neue Vorhaben Entwurf Manuskript für die Entwurfsfassung Stellungnahmen Einspruchsfrist Behandeln der Einsprüche und Unterrichten der Stellungnehmenden Veröffentlichung Berichtigung, Änderung und Neuausgabe Überprüfung Zurückziehung VDMA-Einheitsblätter als Grundlage für eine europäische oder internationale Norm Gestaltung der VDMA-Einheitsblätter Copyright Bereitstellung und Vertrieb der VDMA-Einheitsblätter Entwürfe Veröffentlichte VDMA-Einheitsblätter... 7
3 Seite 3 Vorwort VDMA-Einheitsblätter sind technische Regeln, die innerhalb einer Gruppe (Arbeitskreis, Gremium) von Firmen in effizienter Weise erarbeitet werden, als sogenannte überbetriebliche Werknormen, die auf freiwilliger Basis angewendet werden. Inbesondere dort wo ein weitergehender Konsens aller interessierten Kreise nicht erforderlich ist - oder auch bei ganz neuen und dynamischen technischen Entwicklungen - ist das VDMA- Einheitsblatt aufgrund der kürzeren Erarbeitungszeit die Alternative zur konsensbasierten Norm. VDMA-Einheitsblätter sollten im Hinblick auf die globale Ausrichtung des Maschinen-und Anlagenbaus wo immer möglich die Grundlage für eine europäische oder internationale Norm bilden oder in "Specifications" der European Sector-Committees (Europäische Herstellerkomitees) übergehen (siehe Abschnitt 8). Der wurde von der Abteilung Normung in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung im VDMA erarbeitet. 1 Anwendungsbereich Dieser Leitfaden beschreibt das grundsätzliche Verfahren für die Erarbeitung von VDMA-Einheitsblättern. Er dient der Vereinfachung und der Vereinheitlichung bei der Erarbeitung der VDMA-Einheitsblätter. Er gibt einen umfassenden Überblick über alle Aspekte, die von der Aufnahme der Arbeiten bis zur Veröffentlichung eines VDMA-Einheitsblattes zu beachten sind. Insbesondere beinhaltet der Leitfaden die kartellrechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit VDMA- Einheitsblättern im "VDMA Compliance Programm zu kartellrechtlichen Aspekten der Verbandsarbeit" enthalten sind. 2 Normative Verweisungen DIN 820-2, Normungsarbeit Teil 2: Gestaltung von Dokumenten CEN Guide 414, Sicherheit von Maschinen Regeln für die Abfassung und Gestaltung von Sicherheitsnormen 3 Erarbeitung der VDMA-Einheitsblätter 3.1 Kartellrechtliche Aspekte Die Erarbeitung von VDMA-Einheitsblättern muss mit den kartellrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden. Daher sind die kartellrechtlichen Aspekte zu den VDMA-Einheitsblättern, die im "VDMA Compliance Programm zu kartellrechtlichen Aspekten der Verbandsarbeit" enthalten sind, zu beachten. Insbesondere: Keine "Wunschspezifikationen" Im Rahmen der Erarbeitung eines VDMA-Einheitsblattes muss sichergestellt sein, dass es die tatsächliche Marktlage umfassend reflektiert und sich nicht nur auf Informationen einzelner Mitgliedsunternehmen beschränkt wird. Einzelne Unternehmen sollen nicht ihre "Wunschspezifikationen" einbringen dürfen, um sie dann aufgrund der Tatsache, dass diese in gedruckter Form im Rahmen eines VDMA-Einheitsblattes vorliegen, leichter am Markt durchsetzen zu können. Keine Preise als Gegenstand von VDMA-Einheitsblättern Preise, Preisbestandteile, Liefer- und Zahlungsbedingungen etc. dürfen grundsätzlich nicht Gegenstand eines VDMA-Einheitsblattes sein, da das im Rahmen des Gremiums zur Erstellung des VDMA-Einheitsblattes einen entsprechenden Austausch sensibler Marktdaten voraussetzen würde. Hierdurch würde eine nicht zulässige Markttransparenz geschaffen, die zugleich die Vorstufe zu einer kartellrechtswidrigen Absprache sein kann. Keine Konditionenempfehlungen Vertragskonditionen wie Gewährleistungsfristen, Pönalen, Haftungsklauseln bzw. entsprechende Empfehlungen dürfen grundsätzlich nicht Gegenstand eines VDMA-Einheitsblattes sein.
4 Seite 4 Patentrechte und Schutzrechte Jeder Mitarbeiter eines Arbeitskreises, in dem ein VDMA-Einheitsblatt erarbeitet wird, ist während des gesamten Verfahrens verpflichtet, ihm bekannte Patente, die im Rahmen der Anwendung des VDMA- Einheitsblattes betroffen sein können, so frühzeitig wie möglich zu benennen. Sollten in Rahmen der Erarbeitung eines VDMA-Einheitsblattes patentfähige Erzeugnisse oder Verfahren entwickelt werden, so dürfen diese nicht zum Sondervorteil Einzelner angemeldet werden. Vielmehr hat der Mitarbeiter des VDMA dafür zu sorgen, dass diese Erkenntnisse unverzüglich publiziert und als Stand der Technik bekannt gemacht werden. Das Vorgenannte gilt sinngemäß entsprechend für andere gewerbliche Schutzrechte. Entwurfsfassung VDMA-Einheitsblätter müssen in einer Entwurfsfassung der Fachöffentlichkeit, zu der auch interessierte Kreise außerhalb des VDMA gehören (z.b. Betreibervertreter, Prüfinstitute, Behördenvertreter, Berufsgenossenschaften etc.) zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt werden, und es muss eine angemessene Einspruchsfrist eingeräumt werden. Freiwilligkeit Die Anwendung der VDMA-Einheitsblätter ist freiwillig. VDMA-Einheitsblätter dienen als Anhaltspunkt und bieten einen Überblick. Die VDMA-Einheitsblätter erheben weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf die exakte Auslegung der bestehenden Rechtsvorschriften. Sie dürfen nicht das Studium der relevanten Richtlinien, Gesetze und Verordnungen ersetzen. 3.2 Arbeitsweise in Arbeitskreisen Zur Erarbeitung eines VDMA-Einheitsblattes wird unter der Federführung des fachlich zuständigen VDMA- Fachverbandes ein Arbeitskreis (Gremium) gegründet oder ein bereits bestehender Arbeitskreis genutzt. ANMERKUNG Der Arbeitskreis kann auch bei VDMA-Abteilungen angesiedelt sein. Der Arbeitskreis tagt je nach Bedarf. In dem Arbeitskreis können mitarbeiten: mehrere interessierte Mitgliedsfirmen des Fachverbandes, oder nur eine interessierte Mitgliedsfirma des Fachverbandes, oder zusätzlich zu den interessierten Mitgliedsfirmen des Fachverbandes noch andere interessierte Kreise wie z.b. Betreiber, Behörden, Berufsgenossenschaften, Prüfinstitute, Anwender etc., wenn der Inhalt des VDMA-Einheitsblattes Auswirkungen über den Kreis der Herstellerfirmen hinaus hat. Die vom Inhalt betroffenen Mitgliedsfirmen (und gegebenenfalls auch die interessierten Kreise) sind über das Einheitsblatt-Vorhaben bzw. den Einheitsblatt-Entwurf zu informieren und zur Mitarbeit aufzufordern. Die Sekretariatsführung innerhalb des Arbeitskreises obliegt dem Referenten des VDMA-Fachverbandes, als Obmann ist ein Vertreter einer Mitgliedsfirma zu wählen. 3.3 Nutzungsrechte an VDMA-Einheitsblättern Die im Arbeitskreis bei der Erstellung der VDMA-Einheitsblätter mitwirkenden Personen bzw. Unternehmen räumen dem VDMA für sämtliche Arbeitsergebnisse (Texte und bildliche Darstellungen) im Zusammenhang mit der Erstellung des VDMA-Einheitsblattes ein ausschließliches, unentgeltliches, unwiderrufliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der VDMA ist befugt, die Arbeitsergebnisse in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der VDMA ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse insgesamt oder teilweise zu bearbeiten, insbesondere zu übersetzen, oder in anderer Weise abzuändern und diese Bearbeitungen zu veröffentlichen und zu verwerten. Weiter ist der VDMA berechtigt, Lizenzen zu vergeben. Die Nutzungsrechtseinräumung ist von der Beendigung der Mitarbeit in dem Arbeitskreis unabhängig.
5 Seite 5 Die an der Erstellung des VDMA-Einheitsblattes beteiligten Personen bzw. Unternehmen stellen sicher, dass die von ihnen eingebrachten Arbeitsergebnisse zur Aufnahme in ein VDMA-Einheitsblatt bestimmt sind und keine gesonderten Rechte an den eingebrachten Arbeitsergebnissen geltend gemacht werden. In das VDMA-Einheitsblatt eingebrachte Bilder und Grafiken sind von der Nutzungsrechteinräumung nicht betroffen, solange diese nicht in Verbindung mit dem VDMA-Einheitsblatt genutzt werden. Die eingebrachten Bilder und Grafiken bleiben für sich eigenständig geschützt, die Urheber-/Nutzungsrechte verbleiben alleine beim Urheber. Die im VDMA-Einheitsblatt verwendeten Bildnisse sind möglicherweise Gegenstand des Urheberrechts Dritter. Die Bildnisse sind daher auf urheberrechtliche Relevanz zu prüfen. Gegebenenfalls sind entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Weiter verzichten die Mitwirkenden auf Nennung der Miturheberschaft Ihres Unternehmens an dem VDMA-Einheitsblatt. Zur Absicherung sollte die Übertragung der Nutzungsrechte (Texte und bildliche Darstellungen) auf den VDMA von den Fachverbänden dokumentiert werden. ANMERKUNG 1 Sollten die an der Erstellung des VDMA-Einheitsblattes Beteiligten darin übereinstimmen, dass die mitwirkenden Unternehmen namentlich aufgeführt werden, so bestehen dagegen keine Bedenken, sofern diese dem VDMA umfassend sämtliche Nutzungsrechte eingeräumt haben. Bei der Nennung der beteiligten Unternehmen ist darauf zu achten, dass kein Unternehmen besonders herausgestellt bzw. hervorgehoben wird. ANMERKUNG 2 Die obigen Ausführungen können als Beispiel für die Fassung einer schriftlichen Erklärung über die Übertragung der Nutzungsrechte dienen. 4 Arbeitsablauf 4.1 Neue Vorhaben Die Fachverbände im VDMA prüfen neue Spezifikationsvorhaben und entscheiden, zu welchem Thema sie ein VDMA-Einheitsblatt erarbeiten wollen. Dabei muss die Standardisierungspolitik des VDMA berücksichtigt werden. Bei VDMA-Einheitsblättern mit sicherheitstechnischen Festlegungen ist darauf zu achten, dass sowohl der Arbeitsschutz (z.b. Berufsgenossenschaften) als auch die Anwender in die Erarbeitung frühzeitig einbezogen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Vorhaben zum Erfolg geführt werden kann und die im VDMA- Einheitsblatt enthaltenen Anforderungen durch den Arbeitsschutz und die Anwender mitgetragen werden. Nachdem die Abteilung Normung über ein neues VDMA-Einheitsblatt-Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden ist, informiert sie alle Fachverbände des VDMA über das neue Vorhaben, damit die Fachverbände bereits von Anfang an die Möglichkeit haben, bei der Erarbeitung eines neuen VDMA-Einheitsblattes ihre Fachkenntnis einzubringen oder dazu Stellung zu nehmen. Dies gilt insbesondere für neue VDMA-Einheitsblätter die Querschnittsthemen behandeln. 4.2 Entwurf Manuskript für die Entwurfsfassung Sind die Arbeiten an dem VDMA-Einheitsblatt-Vorhaben entsprechend fortgeschritten, beschließt der Arbeitskreis die Veröffentlichung eines Entwurfs und schließt seine Beratungen vorläufig ab. Der Referent reicht das mit der VDMA-Einheitsblatt-Nummer versehene Manuskript mit sämtlichen erforderlichen Angaben und Unterlagen bei der Abteilung Normung im VDMA ein. Die Abteilung Normung überprüft das Layout (Corporate Identity) und die Gliederung (siehe DIN und CEN Guide 414), reicht den Entwurf bei DIN zur öffentlichen Bekanntmachung über den "DIN-Anzeiger für technische Regeln" ein, nimmt den Entwurf in das Verzeichnis der VDMA-Einheitsblätter auf, stellt die pdf-datei des Entwurfes der Öffentlichkeit als kostenlosen Download auf der VDMA-Homepage zur Verfügung.
6 Seite 6 Die Öffentlichkeit wird durch die Anzeige des Entwurfs im "DIN-Anzeiger für technische Regeln" (in den DIN- Mitteilungen) mit Einräumung einer Einspruchsfrist informiert Stellungnahmen Jeder Interessierte darf zum Inhalt des Entwurfs Einsprüche, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge (Stellungnahmen) mit Begründung einreichen Einspruchsfrist Die Einspruchsfrist beträgt generell zwei Monate und beginnt mit dem Datum der Anzeige im DIN-Anzeiger für technische Regeln" (in den DIN-Mitteilungen) Behandeln der Einsprüche und Unterrichten der Stellungnehmenden Nach Ablauf der Einspruchsfrist müssen die eingegangenen Einsprüche beraten werden. Je nach Umfang und Wertigkeit der Einsprüche (inhaltlich oder redaktionell) erfolgt dies entweder im Arbeitskreis oder nur vom Referenten und/oder Obmann. Inhaltliche Einsprüche zu VDMA-Einheitsblättern mit sicherheitstechnischen Festlegungen sollten grundsätzlich im Arbeitskreis beraten oder auf schriftlichem Wege abgestimmt und dokumentiert werden. Zur Beratung müssen die Stellungnehmenden eingeladen werden, damit sie ihre Stellungnahmen gegenüber dem Arbeitskreis vertreten können. Der Einsprecher ist über das Ergebnis der Einspruchsberatung zu informieren. Wenn keine Einsprüche eingegangen sind ist das Einspruchsverfahren beendet. Wenn im Ausnahmefall kein Arbeitsfortschritt möglich ist, kann der Arbeitskreis die Einstellung des Projektes beschließen. 4.3 Veröffentlichung Nach der Bearbeitung der eingegangenen Einsprüche erstellt der Arbeitskreis die endgültige Fassung des VDMA-Einheitsblattes und beschließt dessen Veröffentlichung Die Freigabe zur Veröffentlichung des VDMA-Einheitsblattes erfolgt durch den Obmann des Arbeitskreises oder durch den zuständigen Referenten des Fachverbandes. Die Veröffentlichung des VDMA-Einheitsblattes wird im "DIN-Anzeiger für technische Regeln" angezeigt. 5 Berichtigung, Änderung und Neuausgabe Sind nach der Veröffentlichung eines VDMA-Einheitsblattes inhaltliche Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich, kann dies in Form eines Berichtigungsblattes (bei Korrekturen) eines Änderungsblattes (bei Ergänzungen) einer überarbeiteten Neuausgabe (bei umfangreichen Korrekturen/Ergänzungen) erfolgen. 6 Überprüfung VDMA-Einheitsblätter müssen spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Entspricht der Inhalt nicht mehr dem Stand der Technik muss das VDMA-Einheitsblatt entweder überarbeitet oder zurückgezogen werden. 7 Zurückziehung Ein VDMA-Einheitsblatt wird zurückgezogen wenn es durch eine Neuausgabe ersetzt wird, oder wenn es durch eine Norm (DIN, DIN EN, DIN EN ISO, DIN ISO) ersetzt wird (siehe Abschnitt 8), oder
7 Seite 7 wenn entsprechende Gründe vorliegen (z. B. Stand der Technik macht das VDMA-Einheitsblatt überflüssig). Dann wird das VDMA-Einheitsblatt ersatzlos zurückgezogen. Mit der Anzeige der Zurückziehung im "DIN-Anzeiger für technische Regeln" in den DIN-Mitteilungen wird die Öffentlichkeit über die Zurückziehung informiert. 8 VDMA-Einheitsblätter als Grundlage für eine europäische oder internationale Norm Das fachlich zuständige NAM-Gremium greift das Thema auf und beschließt, den Inhalt des VDMA- Einheitsblattes als Grundlage für ein NWIP (New Work Item Proposal) bei CEN, ISO oder IEC heranzuziehen. Dazu ist, falls das VDMA-Einheitsblatt noch nicht in englischer Sprache vorliegt, eine englische Sprachfassung anzufertigen, die dem Antrag zum NWIP hinzugefügt wird. Nach Veröffentlichung einer europäischen bzw. internationalen Norm gleichen Inhalts muss das VDMA- Einheitsblatt zurückgezogen werden (siehe Abschnitt 7). 9 Gestaltung der VDMA-Einheitsblätter Die Gliederung und Gestaltung von VDMA-Einheitsblättern basiert auf den in DIN aufgestellten Festlegungen für die Erstellung von Normen. Darüber hinaus gelten bei der Gestaltung von VDMA-Einheitsblättern mit sicherheitstechnischen Festlegungen zusätzliche Regelungen, die sich am CEN-Guide 414 orientieren 10 Copyright VDMA-Einheitsblätter sind urheberrechtlich geschützt und bleiben ausschließliches Eigentum des VDMA. Eine Änderung, Ergänzung, Bearbeitung, Einarbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des VDMA. Ein entsprechender Copyright-Vermerk befindet sind am Fußende der Titelseite der VDMA-Einheitsblätter. 11 Bereitstellung und Vertrieb der VDMA-Einheitsblätter 11.1 Entwürfe Die Entwürfe der VDMA-Einheitsblätter sind frei zugänglich und werden im Rahmen der zwischen dem VDMA und dem Beuth Verlag getroffenen Vereinbarung im Internet veröffentlicht. Sie können als Volltext im Internet des VDMA eingesehen und als Download (pdf-datei) abgerufen werden Veröffentlichte VDMA-Einheitsblätter Das Alleinverkaufsrecht für VDMA-Einheitsblätter liegt im Rahmen der zwischen dem VDMA und dem Beuth Verlag getroffenen Vereinbarung beim Beuth Verlag, Berlin.
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