Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin

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1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin Die wichtigsten Fragen für Betroffene

2 BEM - Sichere Rückkehr ins Arbeitsleben Ich habe ein BEM Angebot erhalten, was nun? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird allen Beschäftigten angeboten, die innerhalb von zwölf Monaten insgesamt sechs Wochen kontinuierlich oder unterbrochen arbeits-/ dienstunfähig waren (gemäß 84 Abs. 2 SGB IX). Das Angebot ist nicht an die Rückkehr an den Arbeitsplatz gekoppelt. Das Ziel des BEM ist es, schon während oder nach der Phase der Erkrankung Kontakt zu Ihnen herzustellen, um das weitere Verfahren individuell abstimmen zu können. BEM? Was ist das? Die Zeit des Tages, die Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an Ihrem Arbeitsplatz verbringen, sowie der körperliche und hohe geistige Einsatz legen nahe, Fragen zur Gesundheit nicht allein dem privaten Bereich zu überlassen. Ziel des BEM ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Gesundheit dauerhaft zu stabilisieren oder zu verbessern und auf Sie individuell abgestimmte Maßnahmen zu finden, damit Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können und Ihnen die Arbeitsausführung erleichtert wird. Was ist, wenn ich dem BEM nicht zustimme? Das BEM- Gespräch ist ein Unterstützungsangebot, in dem Möglichkeiten und Hilfen angeboten werden. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und kann jederzeit abgelehnt werden. Wie läuft ein BEM ab? 1. Schritt: Der Interne Service Personal bzw. der/die BEM- Verantwortliche der Stadt Schwerin wertet regelmäßig die Fehlzeiten aus. Wenn er/sie feststellt, dass Sie innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen kontinuierlich oder unterbrochen arbeits-/ dienstunfähig sind, wird Ihre Führungskraft informiert.

3 2. Schritt: Sie erhalten üblicherweise ein Anschreiben des Internen Service Personal bzw. der/des Verantwortlichen der Stadt, in dem Ihnen ein BEM angeboten wird. Nun haben Sie vier Möglichkeiten: Infogespräch: Vor der Entscheidung zum weiteren Vorgehen empfiehlt es sich, ein Informationsgespräch mit einem Mitglied des BEM-Teams zu führen. Zurückstellen: Sie haben auch die Möglichkeit, das BEM-Angebot jetzt zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückzukommen, z. B., wenn Ihre persönliche gesundheitliche Lage es besser gestattet. Ablehnen: Das BEM ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot, welches Sie jederzeit ablehnen können. Zustimmen 3. Schritt: Stimmen Sie einem BEM zu, erarbeitet das durch Sie benannte BEM-Team gemeinsam mit Ihnen Ziele sowie einen auf Sie persönlich zugeschnittenen Maßnahmenplan für Ihre betriebliche Wiedereingliederung (in mehreren Besprechungsterminen). 4. Schritt: Der Maßnahmenplan wird umgesetzt. 5. Schritt: Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft. Das BEM endet mit einem Abschlussgespräch, in dem die Ergebnisse der Maßnahmen besprochen werden. Während des BEM-Verfahrens können Sie Ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen.

4 Wer ist im BEM-Team? Zum BEM-Team gehören: Ihr/e Personalberater/in der BA bzw. die/der BEM- Verantwortliche der Stadt Ihr Personalrat Ihre Schwerbehindertenvertretung Ihre Führungskraft Sie bestimmen, wer im BEM-Team sitzt, d. h. Sie können auch mitteilen, wenn Sie jemanden nicht im Team haben möchten. Je nach Bedarf können weitere Stellen bzw. Personen in das BEM-Team berufen werden: eine weitere Person Ihres Vertrauens der Ärztliche Dienst der Berufspsychologische Service der Technische Beratungsdienst die Gleichstellungsbeauftragte Ihre ärztliche Betreuung Ihre Krankenkasse das Integrationsamt weitere Sozialleistungsträger Wie wird der Datenschutz gewährleistet? Alle Angehörigen des BEM-Teams sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können keine Daten ausgetauscht werden. Sie können frei entscheiden, wer in welchem Umfang Zugang zu persönlichen Daten haben soll. Die BEM-Unterlagen werden als Personalteilakte verschlossen zwei Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf der 2- Jahres-Frist werden die Unterlagen vernichtet oder an Sie ausgehändigt. Nur folgende Unterlagen werden in der

5 Personalgrundakte abgelegt: Anschreiben mit dem Angebot des BEM und Ihre Antwort sowie die Maßnahmen im Rahmen der Wiedereingliederung, die durch die Personalvertretung mitbestimmungspflichtig sind. Was muss ich über meine Erkrankung offenbaren? Die medizinischen Diagnosen sind für die Planung von Maßnahmen des Eingliederungsmanagements nicht erforderlich, nur die Auswirkung der Erkrankung auf die Arbeit. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem/r Personalberater/-in der BA bzw. dem/r BEM- Verantwortlichen der Stadt in Verbindung. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen und in das Arbeitsleben zurückzukehren. Schenken Sie uns dafür Ihr Vertrauen!

6 Herausgeber Jobcenter Schwerin Am Margaretenhof Schwerin

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