S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung VIOLONCELLO an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
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1 S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung VIOLONCELLO an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse des Abteilungskollegiums der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente vom und vom (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) Wissenschaft und Forschung vom , GZ /4-18/86). Auf Grund der 7 und 8 sowie der Bestimmungen der Anlage A des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl.Nr. 187/1983, wird verordnet: 1) Geändert mit Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtungen Violine, Viola, Violoncello, Kontrabaß, Gitarre und Harfe vom (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom , GZ /3-18/88). 2) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /16-18/88). 3) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /42-18/88). 4) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /29-18/89). 5) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /40-18/90). 6) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /18-I/B/8/91). 7) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /92-I/B/8/91). 8) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /83-I/B/5A/92). 9) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /30-I/B/5A/93). 10) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /60-I/B/5A/94).
2 - 2-11) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /53-I/B/5A/95). 12) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /9-I/B/5A/96). I. Abschnitt Aufnahmsprüfung 1 (1) Voraussetzung für die Aufnahme a) Begabung für das Fach Violoncello b) Physische Eignung c) Kenntnisse aus allgemeiner Musiklehre d) Instrumentale Vorkenntnisse (2) Aufnahmsprüfung: TEIL 1: Schriftliche Prüfung über Kenntnisse aus allgemeiner Musiklehre und über musikalische Hörfähigkeit. TEIL 2: Praktische Prüfung: Vorspiel Vorzubereiten sind: 1. Eine Etüde 2. Ein schneller Satz aus einem Konzert 3. Ein Stück nach freier Wahl II. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im ersten Studienabschnitt Pflichtfächer 2 Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Violoncello Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 34 b) Geschichte der Musik 8 c) Klavier 8 d) Orchester 20 e) Ensemble 9
3 - 3 - Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 3 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 2 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ * SWSt. insgesamt: 1. Aus dem Fach Violoncello: Violoncello 1-10 KE Aus dem Fach Theorie der Musik: a) Einführung in die Musik 1,2 PS 2 4 b) Gehörbildung 1-4 UE 2 8 c) Satzlehre (Harmonielehre, Kontrapunkt) 1-6 VU 2 12 d) Formenlehre 1,2 PS 2 4 e) Instrumentenkunde VO 2 2 f) Akustik der Musikinstrumente VO 2 2 g) Einführung in die Historische Aufführungspraxis (inkl.grundlagen der Ornamentik) VO Aus dem Fach Geschichte der Musik: Musikgeschichte 1-4 VO Aus dem Fach Klavier: Klavier 1-8 KE Aus dem Fach Orchester: a) Orchester I 1-4 UE 2 8 b) Orchester II 1,2 UE 3 6 c) Orchester III 1,2 UE Aus dem Fach Ensemble: a) Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-6 KE 0,5 3 b) Literaturstudium mit Solokorrepetitor 7,8 KE 1 2 c) Kammermusik 1-4 EU 1 4 Ensembleunterricht Zwei Semester der Lehrveranstaltung Kammermusik können wahlweise während der gesamten Studiendauer durch erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Klavierkammer-
4 - 4 - musik 1,2, je 1, EU, absolviert werden. *) Abkürzungen: EU = Ensembleunterricht, KE = künstler. Einzelunterricht, KG = künstler. Gruppenunterricht, PS = Proseminar, SE = Seminar, UE = Übung, VO = Vorlesung, VU = Vorlesung mit Übung. Nachweis von Vorkenntnissen 4 Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse vermitteln: Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse voraussetzen: Einführung in die Musik 1 Einführung in die Musik 2 Einführung in die Musik 2 Klavier 1 Klavier 2 Klavier 2 Klavier 3 Orchester I/4 Violoncello 9 Orchester III/3 Violoncello 13 Orchester III/4 Violoncello 14 Orchester III/5 Violoncello 15 Orchester III/6 Violoncello 16 Formenlehre, Einführung in die Historische Aufführungspraxis Freifächer 5 Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Bezeichnung des Faches SWSt. insgesamt: a) Klavier 9, 10 KE 1 2 b) Einführung in die Kulturgeschichte 1,2 VO 2 4 c) Bewegungslehre 1,2 UE 1 2
5 - 5 - III. Abschnitt Prüfungen im ersten Studienabschnitt Vorprüfungen 6 (1) Mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus: Akustik der Musikinstrumente Instrumentenkunde Einführung in die Historische Aufführungspraxis (inkl. Grundlagen der Ornamentik) Ist die Zahl der Kandidaten zu groß, ist an Stelle der mündlichen eine schriftliche Prüfung abzuhalten. (2) Der Studienerfolg in der Lehrveranstaltung Musikgeschichte ist durch eine mündliche Prüfung und durch Beurteilung des Erfolgs der Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung festzustellen. (3) Folgende Lehrveranstaltungen werden nach 39 Abs. 7 KHStG mit "teilgenommen" beurteilt, falls vom Studierenden die Lehrveranstaltung in einem für die Erreichung des Lehrziels erforderlichen Ausmaß besucht wurde: Orchester Orchesterliteratur (4) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen. Erste Diplomprüfung 7 Der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, hat dem Kandidaten spätestens im 9. einrechenbaren Semester mehrere Vorschläge für die bei der Diplomprüfung zu lösenden künstlerischer Aufgaben bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst
6 - 6 - Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet. Die erste Diplomprüfung findet - mit einer Mindestspieldauer von 30 Minuten - kommissionell statt. Der Kandidat wählt das erste Stück. Der Prüfungssenat bestimmt den weiteren Prüfungsablauf. Unterbrechungen durch den Prüfungssenat sind möglich. Das Prüfungsprogramm hat zu enthalten: 1) J.S. Bach - 1., 2. oder 3. Solosuite 2) J. Haydn - Konzert in C-Dur 3) E. Lalo - Konzert, 1. Satz 4) Eine der Etüden von Duport außer Nr. 3, 4, 5, 7 und 19 5) Ein modernes Stück Alle Werke sind auswendig vorzutragen, mit Ausnahme des modernen Stückes. IV. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt Pflichtfächer 8 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Violoncello Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 4 b) Geschichte der Musik 4 c) Alte Musik 4 d) Neue Musik 4 e) Ensemble 6 f) Orchester 17 g) Chor 4
7 - 7 - Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 9 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 8 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung SWSt. insgesamt: 1. Aus dem Fach Violoncello: Violoncello KE Aus dem Fach Theorie der Musik: Formanalyse 1,2 PS Aus dem Fach Geschichte der Musik: Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel SE Aus dem Fach Alte Musik: Historische Aufführungspraxis 1,2 SE Aus dem Fach Neue Musik: a) Musik der Gegenwart 1 VU 2 2 b) Musik der Gegenwart 2 UE Aus dem Fach Ensemble: a) Kammermusik 5,6 UE 1 2 Zwei Semester der Lehrveranstaltung Kammermusik können wahlweise während der gesamten Studiendauer durch erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Klavierkammermusik 1,2, je 1, EU, absolviert werden. b) Literaturstudium mit Solokorrepetitor 9-12 KE 0,5 2 c) Literaturstudium mit Solokorrepetitor 13,14 KE Aus dem Fach Orchester: a) Orchester III 3-7 UE 3 15 b) Orchesterliteratur 1,2 UE 1 2
8 8. Aus dem Fach Chor: Vokalensemble 1,2 UE 2 4 Freifächer 10 Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Bezeichnung des Faches SWSt. insgesamt: 1. Klavier KE Orchesterliteratur UE Historischer Tanz UE Notationskunde 1,2 VO Popularmusik 1,2 VU Kammermusik 7-10 EU Kammermusik Streichquartett 1-4 EU Gehör- und Rhythmusübungen aus zeitgenössischer Musik 1,2 UE Vokalensemble 3-6 UE 2 8 V. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 11 (1) Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel Musik der Gegenwart 1 ist durch eine mündliche Prüfung festzustellen. Bei großer Zahl der Prüfungskandidaten ist an Stelle der mündlichen eine schriftliche Prüfung abzuhalten. (2) Folgende Lehrveranstaltungen werden gemäß 39 Abs. 7 KHStG mit "teilgenommen" beurteilt, falls der Studierende die Lehrveranstaltung in einem für die Erreichung des Lehrzieles erforderlichen Ausmaß besucht hat:
9 Orchester III 3-7 Vokalensemble 1,2-9 - (3) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen. Zweite Diplomprüfung 12 Der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, hat dem Kandidaten spätestens zu Beginn des 15. einrechenbaren Semesters mehrere Vorschläge für die bei der zweiten Diplomprüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet. Die zweite Diplomprüfung findet in zwei Teilen statt, die kommissionell abgehalten werden. 1. Teil: Vorspieldauer mindestens 30 Minuten. Der Kandidat wählt das erste Stück. Unterbrechungen seitens des Prüfungssenates sind möglich. 2. Teil: Findet im Rahmen eines öffentlichen Konzertes in der Dauer von etwa 45 Minuten statt. Das Prüfungsprogramm hat zu enthalten: 1) J.S. Bach - 4., 5. oder 6. Suite 2) Jeweils eine Sonate aus den drei folgenden Gruppen: a) Boccherini - Sonate A-Dur Boccherini - Konzert D-Dur Francoeur - Sonate E-Dur Locatelli - Sonate D-Dur, Bréval - Sonate G-Dur b) Beethoven - A-Dur, C-Dur, D-Dur Brahms - F-Dur, D-Dur Schubert - Arpeggione c) Sonaten von Schostakowitsch, Prokofjev, Strauss, C.Franck, Debussy, Mendelssohn Solosonaten d-moll und a-moll von Reger Schumann "Stücke im Volkston" 3) Zwei Etüden aus Grützmacher ab Nr. 13, Popper Hohe Schule 4, 9, 12, 13, 15, 18, 20, 21, 23, 24, 26, 29, 31, 33, 35, 37, 38, 39 Servais Nr.2, Piatti 3, 6, 7, 10 4) Eines der folgenden Konzerte: Haydn D-Dur, Schumann, Dvorak, Prokofjev, Tschaikowsky (Rokoko-Variationen) 5) Eines der folgenden Werke:
10 Kodaly Solosonate, Martinu Rossini-Variationen, Hindemith-Konzert, Britten Solosonate, Schostakowitsch 1. Konzert oder ein Werk unseres Jahrhunderts entsprechenden Schwierigkeitsgrades z.b.: Khachaturian Konzert, Strawinsky Suite italienne, Martinu Konzerte Insgesamt acht Werke, alle Werke sind auswendig vorzutragen, mit Ausnahme der Werke aus 2 b und 2c. VI. Abschnitt Wahlfächer gemäß 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG. 13. Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien, insbesondere auf geistes- und stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. aus Wahlfächern zu inskribieren und durch Prüfung bzw. erfolgreiche Teilnahme abzuschließen. Aus einem Teilgebiet eines Wahlfaches ist eine schriftliche Prüfungsarbeit zu erstellen. Hiefür stehen insbesondere folgende Lehr veranstaltungen zur Wahl: I. Theorie der Musik: Einführung in die Psychoakustik VO 2 WSt. Gerätekunde für Musiker PS 2 " Meßtechnik für Musiker PS 2 " Musikinstrumentenakustik VO 2 " Musikalische Ornamentik 1,2 VO 2 " Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 VO 2 " Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 KG 2 " Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 KG 2 " Musikalische Analyse nach Schenker III 1,2 KG 2 " Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 VO 2 " II. Geschichte der Musik: Historische Aufführungspraxis 3 SE 2 " Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik (für Instrumentalisten) PS 2 " Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel (wird absolviert durch mehrfachen Besuch der Lehrveranstaltung Musikgeschichte, wenn diese zu wechselnden Themen angeboten wird). SE 2 "
11 Popularmusik 1 VK 2 " Popularmusik 2 SE 2 " Musikpräsentation VO 2 " III. Musiksoziologie: Musiksoziologie 1 VK 2 " Musiksoziologie 2 SE 2 " IV. Pädagogik: Instrumentalpädagogik 1,2 SE 2 " V. Kulturmanagement: Lehrveranstaltung aus dem Bereich des Kulturmanagements nach Maßgabe des Lehrangebotes (Wahlmöglichkeit) 2 " Künstlerisches Selbstmanagement 1,2 VU 2 " Andere Wahlfächer sind unter Beachtung von 16 Abs. 2 KHStG möglich. Es können nur Fächer gewählt werden, die nicht bereits gemäß 2 und 8 verpflichtend sind. Der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Arbeit gem. 32 KHStG sind Voraussetzung für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung.
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