Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 3/2015 PROTOKOLL. über den öffentlichen Teil der Sitzung des GEMEINDERATES

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 3/2015 PROTOKOLL. über den öffentlichen Teil der Sitzung des GEMEINDERATES"

Transkript

1 Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 3/2015 PROTOKOLL über den öffentlichen Teil der Sitzung des GEMEINDERATES Am Donnerstag, dem in Guntramsdorf, Rathaus Viertel 1/1, Beginn 19:00 Uhr Ende 22:00 Uhr Anwesend waren: 1. Bürgermeister Robert Weber,MSc als Vorsitzender 2. Vize Bgm. Elisabeth Manz 3. gf. GR. Doris Botjan 4. gf. GR. Ing. Manfred Biegler 5. gf. GR. Nikolaus Brenner 6. gf. GR. Ing. Werner Deringer 7. gf. GR. Philipp Steinriegler 8. gf. GR. NAbg. Ing. Christian Höbart 9. gf. GR. Monika Hobek-Zimmermann, BA 10. GR. Mag. Gabriele Pollreisz 11. GR. Patrick Slacik 12. GR. Ing. Johannes Neubig 13. GR. Helmut Nossek 14. GR. Mag. Hatice Tugrul-Kartal 15. GR. Friedrich Hrbek 16. GR. Gabriela Müllner 17. GR. Ing. Martin Cerne 18. GR. Michaela Jaros 19. GR. Thomas Valenta 20. GR. Kurt Matejcek 21. GR. Claudia Kantner 22. GR. Ludwig Hofstädter jun. 23. GR. Martin Kowatsch 24. GR. Carina Matejcek, BEd 25. GR. Ing. Markus Kaiblinger 26. GR. Mag. Stephan Waniek 27. GR. Ing. Dominic Gattermaier 28. GR. Stefan Berndorfer 29. GR. Eva Parzer 30. GR. Markus Tiroch 31. GR. Mag. (FH) Florian Streb 32. GR. Mag. (FH) Christoph Lehner 33. GR. Wolfgang Rolly Entschuldigt abwesend waren: Nicht entschuldigt abwesend waren: Schriftführer: AL Michael Fajkis und AL Stv. Mag. iur. Alexander Weber Anwesend waren außerdem:

2 Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Bürgermeister Robert Weber,MSc eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Hinweis: Bürgermeister Robert Weber, MSc weist darauf hin, dass die heutige öffentliche Gemeinderatssitzung zum ersten Mal und probeweise gefilmt wird. TAGESORDNUNG 1. Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom a. Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. Bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 1c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild 1f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ Schulstartgeld für Taferlklassler 2. Beschlussfassung über die Gestaltung des Rathausplatzes 3. Beschlussfassung über eine Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr. 2411/98, EZ Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen 5. Beschlussfassung über die Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten (Rathaus Mehrzwecksaal, Rathaus Besprechungszimmer, Musikheim, Barockpavillon, Sporthalle, Bewegungsraum Modulhaus) 6. Beschlussfassung über die Änderung der Statuten GVA- Kanalabgaben 7. Beschlussfassung über den Vergleich FPÖ Marktgemeinde Guntramsdorf 8. Beschlussfassung über einen Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ 9. Beschlussfassung über die Resolution betreffend KPC (Kommunalkredit Public Consulting) 10. Beschlussfassung über die Übernahme von Nebenanlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde, im Bereich der Laxenburgerstraße 2

3 11. Beschlussfassung über die Annahme eines Vertrages mit dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B Beschlussfassung über die Annahme eines Fördervertrages der Kommunalkredit Public Consulting für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt Beschlussfassung über die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B Beschlussfassung über die Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt Beschlussfassung über die Verordnung für den Einheitssatz einer Ausgleichsabgabe für Fahrradabstellplätze 16. Beschlussfassung über die Verordnung über die zulässige Anzahl und Breite von Grundstückszufahrten im Wohnbauland 17. Beschlussfassung über eine Vereinbarung betreffend der wechselseitigen Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes zwischen Frau Edith Swoboda und der Marktgemeinde Guntramsdorf 18. Beschlussfassung Vergleich Amtshaftungsverfahren Kaiblinger 19. Beschlussfassung über die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf 20. Grundsatzbeschluss über die Verwendung des Gemeindewappens durch politische Parteien 21. Bericht des Prüfungsausschusses vom a. Dringlichkeitsantrag der ggbövp Einberufung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Rathausviertel Guntramsdorf 22. Beschlussfassung über den Ankauf R4G 23. Beschlussfassung über die Verlängerung des Bestandsvertrages Kiosk am Rohrfeldteich 24. Bericht des Bürgermeisters und der Vizebürgermeisterin-öffentlicher Teil Die Punkte 25 bis 28 der Tagesordnung werden gemäß 47, Absatz 3 der NÖ Gemeindeordnung in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt. 25. Beschlussfassung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Beschlussfassung in diversen Personalangelegenheiten 27. Beschlussfassung über die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen 28. Bericht des Bürgermeisters und der Vizebürgermeisterin 3

4 Vor Eingang der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass sechs Dringlichkeitsanträge, gemäß 46 (3) NÖ. Gemeindeordnung, eingelangt sind. 1a. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters- Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 Der Bürgermeister Robert Weber,MSc verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1a behandelt. 1b. Dringlichkeitsantrag der gbbövp-einberufung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Rathausviertel Guntramsdorf GR. Ing. Werner Deringer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 22a behandelt. 4

5 1c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild GR. Stefan Berndorfer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1c behandelt. 1d. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- kein generelles Rauchverbot sowie NEIN zur Registrierkassenpflicht GR. Ing. Dominic Gattermaier verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine FPÖ, gbbövp SPÖ, GRÜNE, NEOS Damit ist die Dringlichkeit nicht zuerkannt. 1e. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Ergänzungen des Punktes Verbot von Koranverteilungen im Ortsgebiet von Guntramsdorf JETZT! GR. NAbg. Ing. Christian Höbart verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine 5

6 FPÖ, gbbövp Ing. Kaiblinger (gbbövp) (ohne Ing. Kaiblinger) SPÖ, GRÜNE, NEOS Damit ist die Dringlichkeit nicht zuerkannt. 1f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Schulstartgeld für Taferlklassler GR. Eva Parzer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1f behandelt. Zu den Punkten der Tagesordnung: Pkt. 1 Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen

7 1a. Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 Der Gemeinderat möge beschließen, der Aufhebung Bausperre BS 10 bzw. die Erlassung einer Bausperre BS 11, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Für den Bereich Raiffeisengasse, Steinfeldgasse, R. Heintschel-Straße, Feldgasse bzw. Möllersdorferstraße besteht die Bausperre BS 10, die ursprünglich zur Limitierung der zulässigen Wohneinheiten mit 3 Wohneinheiten pro Grundstück erlassen wurde. Diese Bausperre wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Nach Abschluss der Arbeiten des Ortsbildarbeitskreises wurde einvernehmlich festgelegt, dass die bestehende Bausperre BS 10 aufgehoben werden soll und gleichzeitig eine neue Bausperre BS 11 erlassen werden soll, welche das Ziel hat, den bestehenden Teilbebauungsplan in diesem Gebiet abzuändern. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde vom Büro DI Karl Siegl übermittelt und soll über den Sommer öffentlich ausgelegt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, vor Beschluss im Gemeinderat einen Informationsabend für die betroffene Bevölkerung durchzuführen. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Aufhebung Bausperre BS 10 bzw. die Erlassung einer Bausperre BS 11, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Einstimmig angenommen c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung des Antrages der FPÖ. Der Antrag wird abgeändert wie folgt: Es wird nach dem Urlaub des Herrn Ing. Peter Seitz einen Besprechungstermin für alle interessierten Gemeinderäte geben. Die Verständigung erfolgt per mail. 7

8 Wortmeldungen: Monika Hobek-Zimmermann, BA, Stefan Berndorfer, NAbg. Ing. Christian Höbart, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer, Wolfgang Rolly, Patrick Slacik, Mag. (FH) Florian Streb, Thomas Valenta Einstimmig angenommen f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Schulstartgeld für Taferlklassler Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung des Antrages der FPÖ. Der Antrag wird abgeändert wie folgt: Die Bildungsbeauftrage Frau GR. Mag. Gabriele Pollreiß wird einen gemeinsamen Termin fixieren und über die Durchführbarkeit mit den Teilnehmern diskutieren. Wortmeldungen: Mag. (FH) Florian Streb, Mag. Gabriele Pollreiß, Mag. Stephan Waniek, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Dominic Gattermaier, NAbg. Ing. Christian Höbart Einstimmig angenommen Pkt. 2 Beschlussfassung über die Gestaltung des Rathausplatzes Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Gestaltung des Rathausplatzes, wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von ,18 brutto (laut Schätzungen und Angebote) zuzustimmen. Nachdem das alte Rathaus abgetragen wurde, soll die nunmehr freistehende Fläche mit den notwendigsten Gestaltungsmaßnahmen versehen werden. Dazu ist es erforderlich, dass folgende Arbeiten durchgeführt werden: 8

9 Anbindung des bestehenden Wegenetzes an die Wege auf dem Areal des Rathausviertels und Errichtung eines neuen Weges zum Parkplatz Brunngasse und Pflastern der Feuerwehrzufahrt Fa. Streit ,18 (Angebot) Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung inkl. Verkabelung. Wien Energie (über Contracting) Verlegen einer Bewässerungsanlage bzw. Montage von Anschlussmöglichkeiten zum Bewässern und Bepflanzung Eigenleistung Marktgem. Gdf (nur Materialanteil) 2.400,00 (Schätzung) Bepflanzen der Grünfläche nördlich des Gebäudes der Raika Arge Chance 1.000,00 (Schätzung) Aufstellen eines Kinderspielgerätes Fa. Fritz Friedrich 6.582,00 (Angebot) Humusieren und Besämen der Parkfläche Fa. Ragats ,00 (Angebot) Holzverkleidung des vorhandenen Gebäudeteils des alten Rathauses Eigenleistung Marktgem. Gdf (nur Materialanteil) 5.400,00 (Schätzung) div. Möblierung ,00 (Schätzung) Reservekosten 6.000,00 (Schätzung) Gesamtkosten ,18 (brutto) Mit den Arbeiten wurde in der KW 18 begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende der KW 22 (Freitag, ) andauern. GR. Ludwig Hofstädter jun. stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung der einzelnen Beauftragungen. ggbövp, FPÖ NEOS, GRÜNE, SPÖ Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer, Ludwig Hofstädter jun., NAbg. Ing. Christian Höbart, Mag. Stephan Waniek 9

10 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Gestaltung des Rathausplatzes, wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von ,18 brutto (laut Schätzungen und Angebote) zuzustimmen. SPÖ, FPÖ, NEOS, GRÜNE gbbövp Pkt. 3 Beschlussfassung über eine Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr. 2411/98, EZ 2833 Thomas Valenta verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsaal Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen. Herr Franz KOLLOUCH, in 2353 Guntramsdorf, N. Lenau-G. 9, hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um Löschung des Vorkaufsrechts unter CLNr. 2a, der Liegenschaft N. Lenau-G. 9, Grundstück Nr. 2411/98, EZ 2833, Grundbuch 16111, angesucht. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr.2411/98, EZ 2833 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Einstimmig angenommen Thomas Valenta kommt wieder in den Sitzungsaal zurück 10

11 Pkt. 4 Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen Zu diesem TOP stellt der Bürgermeister den Antrag, das Subventionsansuchen des Weinbauvereins JAKOBIKREIS mit auf die Tagesordnung zu nehmen, da das Ansuchen erst nach der Sitzung des Gemeindevorstandes eingelangt ist. Wortmeldungen: NAbg. Ing. Christian Höbart Einstimmig angenommen Über Antrag des Gemeindevorstandes vom und wird dem Gemeinderat empfohlen, der Gewährung von Subventionen wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen. Es liegen dem Gemeindevorstand folgende Subventionsansuchen vor: a) Der Verein Hospiz Mödling hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 in der Höhe von 0,04 pro Einwohner - ergibt eine Gesamtsumme von 358,-- angesucht. Der Verein begleitet und betreut Patienten im gesamten Bezirk Mödling mit seinem mobilen Hospizteam. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 358,-- zu gewähren. b) Der Verein Chorvereinigung Eichkogel hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2015 für Kosten des Chorleiters, Umlagen an Dachorganisationen, Notenmaterial und AKM-Gebühren angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- 11

12 Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 1.800,-- auch aufgrund des Jubiläums 60 Jahre, zu gewähren. c) Die Ortsgruppe Guntramsdorf und Umgebung des Kriegsopfer- u. Behindertenverbandes, KOBV hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 angesucht. Gewährt wurde: ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 500,-- zu gewähren. d) Das Pädagogische Psychologische Zentrum hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 angesucht. Gewährt wurde: Es wurde noch nie eine Subvention gewährt. Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 100,-- zu gewähren. e) Der Seniorenbund Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom um eine Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 1.000,- zu gewähren. f) Mit Schreiben vom Mai 2015 hat die Bezirkshauptmannschaft Mödling bei der Marktgemeinde Guntramsdorf für die Ferienaktion 2015 im Rahmen der traditionellen Pfingstsammlung um eine Unterstützung angesucht. Die Marktgemeinde Guntramsdorf hat diese Aktion auch 2014 mit einer Subvention unterstützt, für 2015 soll ebenfalls eine Unterstützung von 1.000,-- gewährt werden. Gewährt wurde: , , ,-- 12

13 g) Auf Ansuchen des Beach Volleyball Vereins Guntramsdorf vom soll im Jahr 2015 der Sand auf beiden Beachvolleyball-Plätzen am Teichgelände Ozean getauscht werden. Seit Bestehen der beiden Plätze (2005) wurde der Sand weder gereinigt noch getauscht. Es wurden 4 Angebote eingeholt. Als Billigstbieter gehen Firma Raul Ragats, Guntramsdorf (Aushub und Entsorgung des alten Sandes) und Firma SportZ, Mag. Wolfgang Ziegler, Rechte Wienzeile 75/14, 1050 Wien (Anlieferung des neuen Spezialsandes inkl. Vlies) mit einem Gesamtbetrag von ,-- inkl. Mwst. hervor. Die Arbeiten sollen so rasch wie möglich durchgeführt werden, sodass bei Schönwetter der Spielbetrieb aufgenommen werden kann. Die beiden Plätze stehen nicht nur dem Beachvolleyball Verein, sondern auch den Badegästen des Teichgeländes Ozean zur Verfügung. Gewährt wurde: Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für den Sandaustausch in der Höhe von ,-- inkl. Mwst. zu gewähren. h) Der Pensionistenverband Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2015 in der Höhe von 2.000,-- angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 2.000,- (wie 2014) zu gewähren. i) Der Verein MOKI NÖ (Mobile Kinderkrankenpflege) hat erstmals mit Schreiben vom Mai 2014 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2014 in der Höhe von 2,-- pro geleistete Betreuungsstunde im Gemeindegebiet von Guntramsdorf angesucht. (Tätigkeitsbericht 2013 insgesamt 251 Stunden) Der Verein begleitet und betreut Kinder (Frühgeborene, akut und chronisch kranke Kinder, behinderte sowie sterbende Kinder und deren Eltern einschließlich Trauerbegleitung) zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung. Mit Schreiben vom Mai 2015 ersucht der Verein MOKI NÖ um die Gewährung einer Subvention für 177,5 geleistete Betreuungsstunden im Jahr 2014 à 2,--/Stunde. Gewährt wurde: ,-- 13

14 Es wird vorgeschlagen, eine Subvention in der Höhe von 355,-- zu gewähren. j) Der Kirchenchor St. Jakobus der Pfarre Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom Juni 2015 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Gewährt wurde: , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention in der Höhe von 400,-- zu gewähren. k) Der Weinbauverein Jakobikreis hat mit Schreiben vom Juni 2015 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Die Ausrichtung der Veranstaltung des Jährlichen Weinfestes erfordert einen hohen Aufwand an arbeitstechnischen und finanziellen Mitteln. Um diese für den Veranstalter im Rahmen zu halten ersucht der Weinbauverein Jakobikreis die Marktgemeinde Guntramsdorf die Gebrauchsabgabe, die Arbeitsleistung des Bauhofes und die Müllentsorgung zu subventionieren. Gewährt wurde: Es wird vorgeschlagen, die Subvention wie im Sachverhalt zu gewähren. Aufstellung: a) Hospiz Mödling 358,-- b) Chorvereinigung Eichkogel 1.800,-- c) Kriegsopfer- u. Behindertenverband, KOBV 500,-- d) Pädagogisches Psychologisches Zentrum 100,-- e) Seniorenbund Guntramsdorf 1.000,-- f) Bezirkshauptmannschaft Mödling 1.000,-- g) Beach Volleyball Verein Guntramsdorf ,-- h) Pensionistenverband Guntramsdorf 2.000,-- i) MOKI NÖ 355,-- j) Kirchenchor St. Jakobus 400, ,-- 14

15 k) Weinbauverein Jakobikreis + ca ,-- (Gegenwert) Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung der Subventionen von a) bis k), wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer Gesamthöhe von ,-- plus ca ,-- (Gegenwert) zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 5 Beschlussfassung über die Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten (Rathaus Mehrzwecksaal, Rathaus Besprechungszimmer, Musikheim, Barockpavillon, Sporthalle, Bewegungsraum Modulhaus) Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Indexanpassung, wie im Sachverhalt dargelegt, zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in Zukunft alle 3 Jahre eine Indexanpassung durchzuführen. Weiters empfiehlt der Gemeindevorstand dem Gemeinderat, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Ausnahmefällen gleichartige Verträge anhand der angeführten Kostensätze abzuschließen, wenn Veranstaltungen lediglich stundenweise und nicht ganztägig stattfinden. In diesem Fall ist der Bürgermeister berechtigt, eine entsprechende aliquote Pauschale zu vereinbaren. Die letzte Erhöhung von Entgelten für die Vermietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten wurde im Oktober 2010 durchgeführt. Durch die gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungskosten ist es notwendig, die Entgelte nach fünf Jahren anzupassen und mit zu erhöhen. 15

16 Übersicht: Bisher Neu ab 7/2015 Mehrzwecksaal Besprechungszimmer Tagesmiete Pausengetränke Pauschale (2 Pausen) Tagesmiete Pausengetränke Pauschale (2 Pausen) 90,-- (altes Rathaus) 8,--/Person 60,-- (altes Rathaus) 8,--/Person 100,-- zzgl.gesetzl.ust. 8,--/Person zzgl.gesetzl.ust. 70,-- zzgl.gesetzl.ust. 8,--/Person zzgl.gesetzl.ust. Musikheim Tagesmiete 430,-- 450,-- keine USt. Barockpavillon Tagesmiete 180,-- 200,-- keine USt. Modulhaus/ Bewegungsraum Sporthalle (gültig ab 9/2016) November März April, Mai, Sept., Okt. 10,--/Std. 90,--/Std. 350,--/Tag 45,--/Std. 12,--/Std. zzgl.gesetzl.ust. 100,--/Std. 390,--/Tag keine USt. 50,--/Std. keine USt. Indexanpassung: Alle 3 Jahre ist eine Indexanpassung (VPI 2010 Stichtag ) durchzuführen. Als Stichtag wird der 1. Juli 2015 festgelegt. Wortmeldungen: NAbg. Ing. Christian Höbart, Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz, Kurt Matejcek, Bürgermeister Robert Weber, MSc Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Indexanpassung, wie im Sachverhalt dargelegt, zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in Zukunft alle 3 Jahre eine Indexanpassung durchzuführen. Weiters empfiehlt der Gemeindevorstand dem Gemeinderat, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Ausnahmefällen gleichartige Verträge anhand der angeführten Kostensätze abzuschließen, wenn Veranstaltungen lediglich stundenweise und nicht ganztägig stattfinden. In diesem Fall ist der Bürgermeister berechtigt, eine entsprechende aliquote Pauschale zu vereinbaren. Einstimmig angenommen

17 Pkt. 6 Beschlussfassung über die Änderung der Statuten GVA- Kanalabgaben Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Rückübertragung per der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einhebung der Kanal-, Einmündungs- und Ergänzungsabgaben vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz (GVA Mödling) auf die Marktgemeinde Guntramsdorf, zuzustimmen. Per wurde an den GVA Mödling die Einhebung der laufenden Abgaben und der Einmalabgaben übertragen. Die Übertragung letzterer Abgaben erfolgte bislang formal nur durch die Gemeinden Maria Enzersdorf und Guntramsdorf, wogegen der GVA Mödling die laufenden Abgaben inzwischen für die große Mehrheit der Bezirksgemeinden einhebt. Bei den Einmalabgaben hat sich in der praktischen Abwicklung herausgestellt, dass der GVA Mödling in hohem Ausmaß die Gemeinde bei der Administration mit einbeziehen muss, da sich Bauakte und erforderliches bautechnisches Know- How weiterhin bei der Gemeinde befinden. Die Einhebung dieser Einmalabgaben bietet daher bessere Effizienz und Bürgernähe, wenn diese in der Gemeinde selbst angesiedelt bleibt. Seitens des GVA Mödling wurde daher zur Diskussion gestellt, dass die Einhebung dieser Einmalabgaben zukünftig wieder durch die Gemeinde selbst erfolgen soll. Dem soll nun per nachgekommen werden. Für die Rückübertragung bedarf es übereinstimmender Beschlüsse von der Gemeinde und dem GVA Mödling. Wortmeldungen: Mag. Stephan Waniek, Michael Fajkis Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Rückübertragung per der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einhebung der Kanal-, Einmündungs- und Ergänzungsabgaben vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz (GVA Mödling) auf die Marktgemeinde Guntramsdorf, zuzustimmen. Von der Übertragung sind alle Abgabenangelegenheiten umfasst, für welche die Abgabentatbestände ab dem verwirklicht werden. Abgabenverfahren betreffend zwischen und verwirklichte Abgabentatbestände werden vom GVA Mödling zu Ende geführt. 17

18 Einstimmig angenommen Pkt. 7 Beschlussfassung über den Vergleich FPÖ Marktgemeinde Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dem Vergleich, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, eine Unterlassungsklage gegen die FPÖ Landesgruppe NÖ und gegen NAbg. Ing. Christian Höbart wegen der Behauptung unwahrer Tatsachen, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit der Marktgemeinde Guntramsdorf zu schädigen, einzubringen. Nach Klagseinbringung samt Antrag auf Unterlassung einer einstweiligen Verfügung legte der Rechtsvertreter der Beklagten (Gheneff-Rami- Sommer Rechtsanwälte OG) ein Vergleichsanbot vor, in welchem die redaktionelle Richtigstellung und ein voller Kostenersatz angeboten werden. Diese redaktionelle Richtigstellung gemäß Punkt 2. des gerichtlichen Vergleiches vom fand im Freiheitlichen Gemeindekurier (Ausgabe 05/2015 der FPÖ Guntramsdorf statt, der an jeden Haushalt in Guntramsdorf versandt wurde. Die Gemeinderäte der FPÖ verlassen wegen Befangenheit den Sitzungssaal Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Vergleich, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Der Vergleich bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Die Gemeinderäte der FPÖ kommen wieder in den Sitzungssaal zurück 18

19 Pkt. 8 Beschlussfassung über einen Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dem Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ zuzustimmen. Seitens des Landes NÖ wurde mit den NÖ Gemeinden vor ca. 2 Jahren ein gemeinsames Projekt betreffend Aufbau eines landesweiten Verkehrsdatenverbundes gestartet. Als erster Schritt wurden seitens der Gemeinde folgende Daten bekanntgegeben: Straßengestaltung (z.b. Gehsteig einseitig oder zweiseitig, usw.) Kreisverkehre Einbahnen Verkehrsbeschränkungen (z.b. Gewichtsbeschränkungen, Durchfahrthöhen, usw.) Radwege usw. Diese seitens der einzelnen NÖ Gemeinden erfassten Verkehrsdaten wurden in ein gemeinsames Verkehrsdatenbezugssystem zusammengeführt. Um diese Verkehrsdaten immer auf Letztstand zu halten, soll nun zwischen der NÖ Gemeinde und dem Land NÖ ein Kooperationsvertrag über den Datenaustausch zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ abgeschlossen werden. Die Pflichten der beiden Vertragspartner sind im Punkt 3 des beiliegenden Vertrages angeführt. Dieser Kooperationsvertrag wurde bereits in Mödling, Wiener Neudorf und in Laxenburg beschlossen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ zuzustimmen. GR. Doris Botjan verlässt den Sitzungssaal Einstimmig angenommen

20 Pkt. 9 Beschlussfassung über die Resolution betreffend KPC (Kommunalkredit Public Consulting) Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Resolution der KPC-Kommunalkredit Public Consulting, zuzustimmen. Die Republik Österreich hat ihren Anteil an der staatlichen Kommunalkredit Austria verkauft. Durch den Verkauf der Kommunalkredit Austria AG, deren 90%ige Tochter die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) ist, verlieren Österreichs Gemeinden und Kunden ihren bisherigen verantwortlichen Eigentümer. Der neue Eigentümer besteht aus Aktienhändlern und erfahrenen Käufern von Insolvenzforderungen. Es erscheint wie im Resolutionsentwurf ausgeführt - äußerst zweifelhaft, dass die neuen Eigentümer tatsächlich ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit der KPC im Sinne der österreichischen Gemeinden verfolgen. Weiters bestehen erhebliche Bedenken, dass die neuen Eigentümer geeignete Partner der Republik Österreich sind, um ihnen so wichtige Aufgaben wie etwa im Bereich der Wasserwirtschaft zu übertragen. Besonders heikel ist der Umstand, dass mit dem Kauf auch der Zugriff auf vertrauliche Daten aller Gemeinden (Kommunalkredit und KPC) verbunden ist. Um grobe Nachteile von den Gemeinden abzuwenden, müssen die Gemeinden ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden und die politische Verantwortung der Bundesregierung einfordern. Der Gemeindevertreterverband der Volkspartei Niederösterreich und der Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter in Niederösterreich ersuchen daher, die Resolution betreffend die KPC-Kommunalkredit Public Consulting zu unterstützen, im Gemeinderat zu beschließen und dann an die Österreichische Bundesregierung zu übermitteln. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Resolution der KPC-Kommunalkredit Public Consulting, zuzustimmen. Einstimmig angenommen

21 Pkt. 10 Beschlussfassung über die Übernahme von Nebenanlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde, im Bereich der Laxenburgerstraße Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Erklärung seitens der NÖ Landesregierung über die Übernahme der Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße entlang der L 2083 km 2,450 km 2,550), in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde zuzustimmen. Von September bis Dezember 2014 wurde entlang der Landesstraße 2083 (Laxenburgerstraße) im Bereich zwischen Gausterer Ranch und Lehrbauhof Ost im Ortsbereich Guntramsdorf bei km 2,450 km 2,550 die Herstellung von Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße) durchgeführt. Diese Arbeiten wurden durch die Straßenmeisterei Mödling, mit Genehmigung durch die NÖ Landesregierung, ausgeführt. Mit Schreiben vom der NÖ Landesregierung wurde eine Erklärung betreffend der Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Guntramsdorf übermittelt. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Erklärung seitens der NÖ Landesregierung über die Übernahme der Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße entlang der L 2083 km 2,450 km 2,550), in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 11 Beschlussfassung über die Annahme eines Vertrages mit dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme des Vertrages zwischen der Marktgemeinde 21

22 Guntramsdorf und dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 zuzustimmen. Für die Umsetzung des Bauabschnittes 17 ist es erforderlich, die Landesstraße B17 bei km 13,832 durch eine Bohrung zu queren. Hierfür wurde durch die beauftragte DI Trugina & Partner ZT GmbH im Namen der Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, bei der Niederösterreichischen Landesregierung um Sondernutzung angesucht. Mit Schreiben vom der NÖ Landesregierung wurde der Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterfertigung übermittelt. Ing. Werner Deringer merkt an, dass eine Bohrung kritisch sein könnte. Wortmeldungen: Ing. Werner Deringer, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Manfred Biegler Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme des Vertrages zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 zuzustimmen. Der Vertrag bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 12 Beschlussfassung über die Annahme eines Fördervertrages der Kommunalkredit Public Consulting für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme des Förderantrages der KPC, Antragsnummer B401828, für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17, zuzustimmen. 22

23 Der Bauabschnitt 17 umfasst die Erd- und Baumeisterarbeiten für den folgenden Umfang: Querung der Badener Bahn, sowie der B17, im Bereich der Haltestelle Neu-Guntramsdorf durch eine Bohrung, zum Zwecke der Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation von der Parkstraße bis zum Kaiserweg zur Erschließung des Betriebsgebietes westlich der B17, südlich der Viaduktstraße Für die Finanzierung der Errichtungskosten des Bauabschnittes 17 wurde beim Land Niederösterreich sowie beim Bund entsprechend um Förderung angesucht. Die vorläufigen förderbaren Gesamtinvestitionskosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf ,--(excl. MWSt.). Der vorliegende Fördervertrag des Bundes, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, sieht einen Fördersatz von 8 % in Form von Bauphasenbzw. Finanzierungszuschüssen vor. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme des Förderantrages der KPC, Antragsnummer B401828, für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17, zuzustimmen. Einstimmig angenommen GR. Doris Botjan kommt wieder in den Sitzungssaal zurück. Pkt. 13 Beschlussfassung über die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17, an die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H. zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.), zuzustimmen. Der Bauabschnitt 17 umfasst die Erd- und Baumeisterarbeiten für den folgenden Umfang: 23

24 Querung der Badener Bahn, sowie der B17 im Bereich der Haltestelle Neu- Guntramsdorf durch eine Bohrung, zum Zwecke der Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation von der Parkstraße bis zum Kaiserweg zur Erschließung des Betriebsgebietes westlich der B17, südlich der Viaduktstraße Die Ausschreibung wurde entsprechend dem Bundesvergabegesetz, sowie entsprechend den Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau durchgeführt. Im Wirtschaftsplan bzw. Voranschlag 2015, wurde der BA17 bereits berücksichtigt. Für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Kanalbau) wurde durch die DI Trugina & Partner ZT GmbH entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich durchgeführt. Aufgrund des vorliegenden Vergabevorschlags der DI Trugina & Partner ZT GmbH wird vorgeschlagen, die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H., Feldgasse 14, 8025 Graz mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Kanalbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 17, zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17, an die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H. zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.), zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 14 Beschlussfassung über die Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 16 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser 24

25 Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, betreffend Bauabschnitt 16, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Nach dem Abschluss der Kanalbauarbeiten für den Bauabschnitt 16 (BA 16) soll nunmehr die endgültige Straßenwiederherstellung im betroffenen Teilbereich der Dr.-K.-Renner-Straße und der kompletten Buchengasse und Eichengasse erfolgen. Die Ausschreibungen bzw. Anbotseinholungen wurden entsprechend dem Bundesvergabegesetz, sowie entsprechend den Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau durchgeführt. Im Wirtschaftsplan, bzw. Voranschlag 2015, wurde der Straßenbau für den BA 16 auch entsprechend berücksichtigt. a) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für den BA 16 Für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) wurde durch die Binder + Hinker ZT GmbH entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Aufgrund des vorliegenden Prüfberichtes wird vorgeschlagen, die Firma Ing. Walter Streit Bauges.m.b.H., Fuchsröhrengasse 31, 1110 Wien, mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 16, zu einer Angebotssumme von ,88 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. b) Vergabe der Bauleitung für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für den BA 16 Für die Durchführung der örtlichen Bauaufsicht wurde entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein Direktvergabeverfahren durchgeführt. Es wird daher vorgeschlagen, das Zivilingenieurbüro DI Gerhard Kossina, Hauptstraße 40, 2353 Guntramsdorf, als Best- und Billigstbieter mit der Durchführung der örtlichen Bauaufsicht zu einer Angebotssumme von 7.972,02 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, betreffend Bauabschnitt 16, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen: a) die Firma Ing. Walter Streit Bauges.m.b.H., Fuchsröhreng. 31, 1110 Wien, mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 16 zu einer Angebotssumme von ,88 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. 25

26 b) das Zivilingenieurbüro DI Gerhard Kossina, Hauptstraße 40, 2353 Guntramsdorf, als Best- und Billigstbieter, mit der Durchführung der örtlichen Bauaufsicht für den Straßenbau zu einer Angebotssumme von 7.972,02 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Einstimmig angenommen Pkt. 15 Beschlussfassung über die Verordnung für den Einheitssatz einer Ausgleichsabgabe für Fahrradabstellplätze Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, beiliegender Verordnung 28596/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Gemäß 65 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. wird vorgeschrieben, dass bei Gebäuden, welche neu errichtet oder vergrößert werden bzw. wenn sich der Verwendungszweck ändert, Abstellanlagen für Fahrräder in entsprechender Anzahl herzustellen sind. Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze werden im 14, Abs. 1 der NÖ Bautechnikverordnung 2014, i.d.d.g.f. geregelt. Gemäß 41, Abs. 4 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. ist eine Ausgleichsabgabe dann vorzuschreiben, wenn die Errichtung auf Eigengrund nicht möglich ist oder gemäß 65, Abs. 3 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f., auch auf einem anderen Grundstück, grundbücherlich sichergestellt und nicht mehr als 100 m entfernt, nicht möglich ist. Die Anzahl der nicht herstellbaren Stellplätze ist bescheidmäßig festzustellen. Die Höhe der Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder ist mit einer Verordnung durch den Gemeinderat festzusetzen und hat die durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Abstellplatz von 3,00 m² zugrunde zu legen. Bei der Berechnung wurden die Grundkosten und Baukosten der 2011 verordneten Stellplatzausgleichsabgabe zugrunde gelegt und für eine Fläche von 3,00 m² laut beiliegender Berechnung mit 1.000,-- pro Stellplatz für Fahrräder festgesetzt. Wortmeldungen: Ing. Dominic Gattermaier, Ing. Werner Deringer, Bürgermeister Robert Weber, MSc 26

27 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, beiliegender Verordnung 28596/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Die Verordnung 28596/2015 bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 16 Beschlussfassung über die Verordnung über die zulässige Anzahl und Breite von Grundstückszufahrten im Wohnbauland Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, beiliegende Verordnung 28597/2015, wie im Sachverhalt dargestellt neuerlich zu beschließen. In der Novelle der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. ist im 64, Abs. 10, unter anderem festgelegt, dass pro Grundstück eine Zu- und Ausfahrt mit einer Breite von 6,00 m zulässig ist. Die Marktgemeinde Guntramsdorf hat in den schriftlichen Bebauungsvorschriften zum Teilbebauungsplan im Punkt 7.1 Einfriedungen im Bauland-Wohngebiet festgelegt, dass die Breite von Grundstückszufahrten pro Bauplatz in Summe 6,00 m nicht überschreiten darf. Dies gilt nur für Verkehrsflächen mit einem Abstand der Straßenfluchtlinien ab 8,50 m Breite und nicht für Bauplätze mit geschlossener Bebauungsweise. Gemäß 63, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Guntramsdorf die Möglichkeit, eine höhere Anzahl und Breite von Ein- und Ausfahrten im Wohnbauland per Verordnung festzulegen. Der Punkt 7.2, der die Höhe von Einfriedungen vorschreibt, bleibt gegenüber der ursprünglichen Verordnung unverändert aufrecht, da in der Novelle der NÖ Bauordnung 2014 keine diesbezüglichen Änderungen durchgeführt wurden. Nach der Sitzung des Gemeindevorstandes wurde gemeinsam mit Herrn Ing. Werner Deringer, Bauamtsdirektor Ing. Egon Winter und Mag. Alexander Weber noch folgender Passus in die Verordnung eingearbeitet: Die Errichtung einer weiteren Einfahrt ist zulässig sofern diese notwendig und zweckmäßig ist und die Gesamtbreite von 6 m nicht überschritten wird. Wortmeldungen: keine 27

28 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der beiliegenden Verordnung 28597/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Die Verordnung 28597/2015 bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 17 Beschlussfassung über eine Vereinbarung betreffend der wechselseitigen Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes zwischen Frau Edith Swoboda und der Marktgemeinde Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme einer Anerkennungsurkunde betreffend der Ersitzung des wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 1 im Ausmaß von ca. 395 m² an Frau Edith Swoboda, sowie der Ersitzung des, wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 5 im Ausmaß von ca. 2 m², an die Marktgemeinde Guntramsdorf zuzustimmen. In der Gemeinderatsitzung vom wurde die Ersitzung des Trennstücks 1, laut Teilungsplan des Zivilgeometer DI Frosch, GZ 8119/14, im Ausmaß von ca. 395 m² von Frau Edith Swoboda seitens der Marktgemeinde Guntramsdorf anerkannt, sodass dieses Trennstück 1 dem beschlossen Grundstück 100, inne liegend der EZ 3649, KG Guntramsdorf, BG Mödling, zugeschrieben werden kann. Im Zuge der weiteren Abwicklung stellte sich heraus, dass umgekehrt die Marktgemeinde Guntramsdorf die Teilfläche 5, laut Teilungsplan GZ 8119/14, im Ausmaß von 2 m² von Frau Edith Swoboda ersessen hat (zur Erhaltung und Betreuung des Grottenbaches), sodass dieses Trennstück 5 dem Grundstück 120/1, inne liegend der EZ 2050, KG Guntramsdorf, BG Mödling, zugeschrieben werden kann. Seitens der Rechtsvertretung von Frau Edith Swoboda erfolgte daher eine Überarbeitung der Anerkennungsurkunde, die nunmehr die wechselseitige Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes umfasst. 28

29 Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme einer Anerkennungsurkunde betreffend der Ersitzung des wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 1 im Ausmaß von ca. 395 m² an Frau Edith Swoboda, sowie der Ersitzung des, wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 5 im Ausmaß von ca. 2 m², an die Marktgemeinde Guntramsdorf zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 18 Beschlussfassung Vergleich Amtshaftungsverfahren Kaiblinger Bürgermeister Robert Weber, MSc und Ing. Markus Kaiblinger verlassen den Saal und Frau Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz übernimmt den Vorsitz. Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, das Vergleichsanbot abzulehnen und das streitige Verfahren fortzusetzen. Im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens aus dem Jahr 2008 wurde die Baubewilligung der Marktgemeinde Guntramsdorf vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Das Verfahren wird derzeit in erster Instanz weitergeführt. Da die damaligen Berufungswerber (GR Ing. Markus Kaiblinger, Mag. Evelyn Kaiblinger) durch die Bekämpfung der Baubewilligung ihre Kosten (Rechtsanwalt, Gebühren, etc.) tragen mussten, wurde eine Klage auf Kostenersatz eingereicht mit der Begründung, dass die Baubehörde eine unvertretbare Rechtsansicht vertreten habe. Vom Gericht sind u.a. folgende Punkte zu entscheiden: Verjährung unvertretbare Rechtsansicht ( 54 damalige BauO) sowieso Schaden/rechtmäßiges Alternativverhalten Mittlerweile ist ein Vergleichsanbot des gegnerischen Rechtsvertreters eingelangt. Darin wird eine Klagszurückziehung gegen wechselseitigen Kostenverzicht angeboten, wenn die Marktgemeinde Guntramsdorf die Hälfte der Hauptforderung (=Kosten siehe oben) begleicht. 29

30 Mittlerweile liegt eine Deckungszusage für die gesamte Hauptforderung der Versicherung der Gemeinde vor. Wortmeldungen: Ing. Werner Deringer, Mag. iur. A. Weber, Ing. Dominic Gattermaier, Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Vergleichsanbot abzulehnen und das streitige Verfahren fortzusetzen. SPÖ, GRÜNE, NEOS FPÖ, gbbövp Bürgermeister Robert Weber, MSc und Ing. Markus Kaiblinger kehren in den Saal zurück und der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz Pkt. 19 Beschlussfassung über die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf wie im Sachverhalt angeführt, abzulehnen. Der Österreichische Kameradschaftsbund LV Niederösterreich (ÖKB) hat mit Schreiben vom ersucht, für seine eigenen Aufnäher und Aufkleber das Gemeindewappen verwenden zu dürfen, dies wurde in der Gemeinderatssitzung am auch beschlossen. Der ÖKB ersucht mit Schreiben vom um Erweiterung dieser Genehmigung auf Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten der Funktionäre. Diese Bewilligung muss lt. 4 Abs. 3 der NÖ. Gemeindeordnung durch den Gemeinderat erfolgen. Anmerkung: Kosten zum Gebrauch des Gemeindewappens einer Gemeinde 320,-- + Bewilligung 8,-- GR. Mag. Stefan Waniek verlässt den Sitzungssaal 30

31 Wortmeldungen: Ing. Dominic Gattermaier, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Kurt Matejcek, NAbg. Christian Höbart, Stefan Berndorfer GR. Mag. Stefan Waniek kommt wieder in den Sitzungssaal zurück Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf wie im Sachverhalt angeführt, abzulehnen. SPÖ, GRÜNE, NEOS FPÖ (ohne Parzer) Eva Parzer (FPÖ) gbbövp (ohne Kantner) Cl. Kantner (gbbövp) Pkt. 20 Grundsatzbeschluss über die Verwendung des Gemeindewappens durch politische Parteien Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dass sämtlichen, im Gemeinderat vertreten Parteien, die Verwendung des Gemeindewappens nicht gestattet wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass die ÖVP und SPÖ (Anmerkung: wohl gemeint, die im Gemeinderat vertretenen Ortsgruppen der genannten Parteien) das Ortswappen gebrauchen dürfen. Dabei wurde weder präzisiert, ob dafür Gebühren verrechnet werden sollen noch wie weit diese Erlaubnis gefasst ist. In der Sitzung des Gemeinderates am wurde, nachdem die ÖVP beantragte, das Gemeindewappen (abgabenfrei) verwenden zu dürfen, vom Gemeinderat beschlossen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Diesem Beschluss haben alle im Gemeinderat vertretenen Parteien (SPÖ, GRÜNE, FPÖ, BIG) mit Ausnahme der ÖVP damals zugestimmt. In der tatsächlichen Übung wurde bis dato das Gemeindewappen von sämtlichen im Gemeinderat der Marktgemeinde Guntramsdorf vertretenen politischen Parteien nicht verwendet. Wie nunmehr bekannt wurde, verwendet die ggbövp das Wappen auf Visitenkarten und auf Schriftstücken (auch elektronisch). Wortmeldungen: Kurt Matejcek, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Martin Kowatsch, Mag. Stephan Waniek, Mag. (FH) Florian Streb 31

32 Beschluss: Da die Verwendung des Gemeindewappens weiterhin unpolitisch (Vereine etc.) erfolgen soll und um Rechtsklarheit für alle politischen Parteien im Gemeinderat herzustellen, beschließt der Gemeinderat, dass sämtlichen, im Gemeinderat vertreten Parteien, die Verwendung des Gemeindewappens nicht gestattet wird. Ausgenommen davon ist die Verwendung der von der Marktgemeinde Guntramsdorf ausgestellten Visitenkarten für Mitarbeiter und politische Mandatare. Auf diesen Visitenkarten wird lediglich die Funktion und nicht die politische Zugehörigkeit angeführt. FPÖ, GRÜNE, NEOS, SPÖ gbbövp Pkt. 21 Bericht des Prüfungsausschusses vom Am erfolgte in der Marktgemeinde Guntramsdorf eine angesagte Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss, mit folgenden Schwerpunkten: Kassenprüfung Sendemastübertragung vom alten zum neuen Rathaus Gemeindemedium Auslese Allfälliges Das Ergebnis dieser Gebarungsprüfung vom wird dem Gemeinderat durch GR. Martin Kowatsch mitgeteilt. GR. Martin Kowatsch stellt den Antrag, eine Ergänzung zur Niederschrift der Prüfungsausschusssitzung vom dem Gemeinderatsprotokoll beizulegen. gbbövp, FPÖ GRÜNE, SPÖ, NEOS

Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 7/2015 PROTOKOLL. über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES

Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 7/2015 PROTOKOLL. über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 7/2015 PROTOKOLL über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES Am Donnerstag, dem 29.10.2015 in Guntramsdorf, Rathaus Viertel 1/1, Beginn 20.00 Uhr Ende 23.15 Uhr Anwesend

Mehr

P R O T O K O L L. über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

P R O T O K O L L. über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum öffentliches Protokoll 3.6.2015 Zl.: 612/2015 Pr P R O T O K O L L über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 3.6.2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid Scheumbauer,

Mehr

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt Gemeinde Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 5/2/2007 des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 18.10.2007 in in den Vereinsräumen der Wetterauhalle, Södeler Weg

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Rappottenstein, am 09.12.2013 über die öffentliche bzw. ab TOP 14 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at

Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Marktgemeinde Absdorf Bez. Tulln/NÖ, 3462 ABSDORF, Hauptplatz 1 02278/2203 - Fax /2203-15 E-Mail: marktgemeinde@absdorf.gv.at Lfn.Nr.8/2015 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES

Mehr

G e m e i n d e r a t

G e m e i n d e r a t Stadtbaudirektion A 8/4 11771/2007 Graz, am 21.10.2010 A 10/BD-22483/2008-16 Messequartier - Infrastruktur Bauabschnitt Moserhofschlössel a) Geh- und Radwegverbindung Münzgrabenstraße - Moserhofschlössel

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 16. November 2010

GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 16. November 2010 GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES in Gerersdorf Gemeindeamt. Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr Ende der Sitzung: 21.13

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12.

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12. P R O T O K O L L Ü B E R D I E S I T Z U N G AV z. K. D E R G E M E I N D E V E R T R E T U N G D Ö R N I C K - ö f f e n t l i c h - Sitzung: vom 28. August 2012 im Dörpshuus Dörnick von 20:00 Uhr bis

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ.: A 8 - K 86/2004-1 Graz, 14. Oktober 2004 Darlehensaufnahme in der Höhe von 21.000.000,00 für die AOG 2004 Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Berichterstatter:... Erfordernis der erhöhten

Mehr

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO)

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) Gemeinderat 18. September 2015 1 Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Lavamünd am Freitag, den 18. September 2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Montag, dem 02.03.2015 im Foyer der Bettfedernfabrik

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Montag, dem 02.03.2015 im Foyer der Bettfedernfabrik Marktgemeinde Oberwaltersdorf Bezirk Baden, NÖ. 2522 Oberwaltersdorf Badener Straße 24 Tel. 02253/ 61000 Fax: 02253/ 61000 150 E-mail: gemeindeamt@oberwaltersdorf.gv.at www.oberwaltersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de

Mehr

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015 Gemeindeversammlung der Gemeinde Zizers: Donnerstag, 09. April 2015, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Lärchensaal Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 01/2018 PROTOKOLL. über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES

Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 01/2018 PROTOKOLL. über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 01/2018 PROTOKOLL über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES Am Donnerstag, dem 15.02.2018 in Guntramsdorf, Rathaus Viertel 1/1, Beginn 20:00 Uhr Ende 21:25 Uhr

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 23.06.2014 Eröffnung: Die öffentliche konstituierenden Sitzung des Studierendenrates wird am 23.06.2014 um

Mehr

KLUB DER FREIHEITLICHEN BEZIRKSRÄTE. Wien - Landstraße

KLUB DER FREIHEITLICHEN BEZIRKSRÄTE. Wien - Landstraße Betreff: Nein zu Postamtsschließungen Der unterfertigte Bezirksrat der FPÖ-Landstraße stellt gemäß 24 der GO der Resolutionsantrag Die Bezirksvertretung Landstraße spricht sich gegen die Schließung weiterer

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t

B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t GZ. A8/2-037979/2006-8 Graz, 21. Jänner 2010 Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss: Grazer Parkgebühren-Verordnung 2006, (Kurz-)Parkzonen / Anpassung BerichterstatterIn:... B e r i c h t an

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF

(J7, Osterrelchlscher Sta dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF 9/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 ) " " " " Rathaus 1082 Wien Osterrelchlscher Sta"" dte b und Telefon 40 00 Telefax international 0043-1-4000-7135 " {" Telefax national

Mehr

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24. Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 P R O T O K O L L Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel. 02828/8240-0 Fax 8240-4 Rappottenstein, am 23.5.2012 P R O T O K O L L über die öffentliche bzw. ab TOP 13 nicht öffentlicher Teil der Sitzung des

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch

Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch Beschlussvorlage Gemeinderat + OR Asch am 30.09.2014 TOP öffentlich Aktenzeichen: 022.31 1. Beratungsgegenstand Kinderkrippe des evangelischen Diakonieverbandes in Asch Festlegung der Öffnungszeiten der

Mehr

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der hochschule 21 ggmbh Ersteller Freigeber Version mbe; redaktionell überarbeitet: uso Senat GeschO/I/15.11.2005 Seite: 1 von 6 1 Einladung 3 2 Protokoll 3 3

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009

Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009 Formular Entwicklungskonzept und Antrag Rechtsträger:... Adresse:... Entwicklungskonzept und Antrag gemäß 5 und 31 Bgld. KBBG 2009 Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 2 - und Schulen Europaplatz

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK!

IM NAMEN DER REPUBLIK! VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte

Mehr

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger Niederschrift über die 28. Sitzung des Hauptausschusses der Wahlperiode 2009 2014 am 19. August 2013 im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Beginn: 17.04 Uhr Ende: 18.27 Uhr Anwesend

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 03.01.2013 Einladung für die am Dienstag, 08.01.2013 um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

1 Zweckverband Kindergarten Das Protokoll dieser Sitzung Steinburg/Stubben umfasst die Seiten 1 bis 6. Sitzung der Verbandsversammlung im Gemeindehaus Mollhagen, Twiete 1 Beginn: 20.00 Uhr Ende: 20.35

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z IM NAMEN DER REPUBLIK 9 ObA 72/14z 2 9 ObA 72/14z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Entschuldigt abwesend waren: Vizebgm. Karl Grabner, GR Mag. Monika Zacherl,

Entschuldigt abwesend waren: Vizebgm. Karl Grabner, GR Mag. Monika Zacherl, Gemeinde Achau Verhandlungsschrift über die SITZUNG des GEMEINDERATES am 09.06.2004 in Achau, Hauptstraße 23 Beginn 19,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 28.05.2004 Ende 20,09 Uhr durch Kurrende Anwesend

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsart: Sitzungsort: öffentlich Alte Schule Hilders Sitzungstag: 21.02.2008 Beginn: Ende: Vorsitzender: Anwesend: 20:00 Uhr 21:30 Uhr Rudolf Drexler

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005

N I E D E R S C H R I F T. über die. 6. Sitzung. des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s. am 26. Oktober 2005 N I E D E R S C H R I F T über die 6. Sitzung des H a u p t - und F i n a n z a u s s c h u s s e s am 26. Oktober 2005 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.35

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal -

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - 25. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 05.06.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal

Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal Teile des ehem. Landgestüts Traventhal / Bauhof Schandule 23795 Traventhal Mindest-Kaufpreis: 254.000,00 (nach Gebot) zzgl. Vertragskosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuchamtsgebühren, Löschungsbewilligungen

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr