Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 3/2015 PROTOKOLL. über den öffentlichen Teil der Sitzung des GEMEINDERATES
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- Margarete Kästner
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1 Marktgemeinde Guntramsdorf Lfd. Nr. 3/2015 PROTOKOLL über den öffentlichen Teil der Sitzung des GEMEINDERATES Am Donnerstag, dem in Guntramsdorf, Rathaus Viertel 1/1, Beginn 19:00 Uhr Ende 22:00 Uhr Anwesend waren: 1. Bürgermeister Robert Weber,MSc als Vorsitzender 2. Vize Bgm. Elisabeth Manz 3. gf. GR. Doris Botjan 4. gf. GR. Ing. Manfred Biegler 5. gf. GR. Nikolaus Brenner 6. gf. GR. Ing. Werner Deringer 7. gf. GR. Philipp Steinriegler 8. gf. GR. NAbg. Ing. Christian Höbart 9. gf. GR. Monika Hobek-Zimmermann, BA 10. GR. Mag. Gabriele Pollreisz 11. GR. Patrick Slacik 12. GR. Ing. Johannes Neubig 13. GR. Helmut Nossek 14. GR. Mag. Hatice Tugrul-Kartal 15. GR. Friedrich Hrbek 16. GR. Gabriela Müllner 17. GR. Ing. Martin Cerne 18. GR. Michaela Jaros 19. GR. Thomas Valenta 20. GR. Kurt Matejcek 21. GR. Claudia Kantner 22. GR. Ludwig Hofstädter jun. 23. GR. Martin Kowatsch 24. GR. Carina Matejcek, BEd 25. GR. Ing. Markus Kaiblinger 26. GR. Mag. Stephan Waniek 27. GR. Ing. Dominic Gattermaier 28. GR. Stefan Berndorfer 29. GR. Eva Parzer 30. GR. Markus Tiroch 31. GR. Mag. (FH) Florian Streb 32. GR. Mag. (FH) Christoph Lehner 33. GR. Wolfgang Rolly Entschuldigt abwesend waren: Nicht entschuldigt abwesend waren: Schriftführer: AL Michael Fajkis und AL Stv. Mag. iur. Alexander Weber Anwesend waren außerdem:
2 Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Bürgermeister Robert Weber,MSc eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Hinweis: Bürgermeister Robert Weber, MSc weist darauf hin, dass die heutige öffentliche Gemeinderatssitzung zum ersten Mal und probeweise gefilmt wird. TAGESORDNUNG 1. Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom a. Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. Bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 1c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild 1f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ Schulstartgeld für Taferlklassler 2. Beschlussfassung über die Gestaltung des Rathausplatzes 3. Beschlussfassung über eine Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr. 2411/98, EZ Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen 5. Beschlussfassung über die Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten (Rathaus Mehrzwecksaal, Rathaus Besprechungszimmer, Musikheim, Barockpavillon, Sporthalle, Bewegungsraum Modulhaus) 6. Beschlussfassung über die Änderung der Statuten GVA- Kanalabgaben 7. Beschlussfassung über den Vergleich FPÖ Marktgemeinde Guntramsdorf 8. Beschlussfassung über einen Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ 9. Beschlussfassung über die Resolution betreffend KPC (Kommunalkredit Public Consulting) 10. Beschlussfassung über die Übernahme von Nebenanlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde, im Bereich der Laxenburgerstraße 2
3 11. Beschlussfassung über die Annahme eines Vertrages mit dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B Beschlussfassung über die Annahme eines Fördervertrages der Kommunalkredit Public Consulting für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt Beschlussfassung über die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B Beschlussfassung über die Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt Beschlussfassung über die Verordnung für den Einheitssatz einer Ausgleichsabgabe für Fahrradabstellplätze 16. Beschlussfassung über die Verordnung über die zulässige Anzahl und Breite von Grundstückszufahrten im Wohnbauland 17. Beschlussfassung über eine Vereinbarung betreffend der wechselseitigen Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes zwischen Frau Edith Swoboda und der Marktgemeinde Guntramsdorf 18. Beschlussfassung Vergleich Amtshaftungsverfahren Kaiblinger 19. Beschlussfassung über die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf 20. Grundsatzbeschluss über die Verwendung des Gemeindewappens durch politische Parteien 21. Bericht des Prüfungsausschusses vom a. Dringlichkeitsantrag der ggbövp Einberufung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Rathausviertel Guntramsdorf 22. Beschlussfassung über den Ankauf R4G 23. Beschlussfassung über die Verlängerung des Bestandsvertrages Kiosk am Rohrfeldteich 24. Bericht des Bürgermeisters und der Vizebürgermeisterin-öffentlicher Teil Die Punkte 25 bis 28 der Tagesordnung werden gemäß 47, Absatz 3 der NÖ Gemeindeordnung in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt. 25. Beschlussfassung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Beschlussfassung in diversen Personalangelegenheiten 27. Beschlussfassung über die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen 28. Bericht des Bürgermeisters und der Vizebürgermeisterin 3
4 Vor Eingang der Tagesordnung teilt der Vorsitzende mit, dass sechs Dringlichkeitsanträge, gemäß 46 (3) NÖ. Gemeindeordnung, eingelangt sind. 1a. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters- Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 Der Bürgermeister Robert Weber,MSc verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1a behandelt. 1b. Dringlichkeitsantrag der gbbövp-einberufung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Rathausviertel Guntramsdorf GR. Ing. Werner Deringer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 22a behandelt. 4
5 1c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild GR. Stefan Berndorfer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1c behandelt. 1d. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- kein generelles Rauchverbot sowie NEIN zur Registrierkassenpflicht GR. Ing. Dominic Gattermaier verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine FPÖ, gbbövp SPÖ, GRÜNE, NEOS Damit ist die Dringlichkeit nicht zuerkannt. 1e. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Ergänzungen des Punktes Verbot von Koranverteilungen im Ortsgebiet von Guntramsdorf JETZT! GR. NAbg. Ing. Christian Höbart verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine 5
6 FPÖ, gbbövp Ing. Kaiblinger (gbbövp) (ohne Ing. Kaiblinger) SPÖ, GRÜNE, NEOS Damit ist die Dringlichkeit nicht zuerkannt. 1f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Schulstartgeld für Taferlklassler GR. Eva Parzer verliest den Antrag und ersucht um Zuerkennung der Dringlichkeit. Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen Damit ist die Dringlichkeit zuerkannt und der Antrag wird unter Punkt 1f behandelt. Zu den Punkten der Tagesordnung: Pkt. 1 Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Wortmeldungen: keine Einstimmig angenommen
7 1a. Erlassung der Bausperre BS 11 nach 35 des NÖ-ROG 2014 idgf. bzw. Aufhebung der Bausperre BS 10 Der Gemeinderat möge beschließen, der Aufhebung Bausperre BS 10 bzw. die Erlassung einer Bausperre BS 11, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Für den Bereich Raiffeisengasse, Steinfeldgasse, R. Heintschel-Straße, Feldgasse bzw. Möllersdorferstraße besteht die Bausperre BS 10, die ursprünglich zur Limitierung der zulässigen Wohneinheiten mit 3 Wohneinheiten pro Grundstück erlassen wurde. Diese Bausperre wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Nach Abschluss der Arbeiten des Ortsbildarbeitskreises wurde einvernehmlich festgelegt, dass die bestehende Bausperre BS 10 aufgehoben werden soll und gleichzeitig eine neue Bausperre BS 11 erlassen werden soll, welche das Ziel hat, den bestehenden Teilbebauungsplan in diesem Gebiet abzuändern. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde vom Büro DI Karl Siegl übermittelt und soll über den Sommer öffentlich ausgelegt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, vor Beschluss im Gemeinderat einen Informationsabend für die betroffene Bevölkerung durchzuführen. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Aufhebung Bausperre BS 10 bzw. die Erlassung einer Bausperre BS 11, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Einstimmig angenommen c. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Erweiterter Arbeitsbereich des Arbeitskreises Ortsbild Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung des Antrages der FPÖ. Der Antrag wird abgeändert wie folgt: Es wird nach dem Urlaub des Herrn Ing. Peter Seitz einen Besprechungstermin für alle interessierten Gemeinderäte geben. Die Verständigung erfolgt per mail. 7
8 Wortmeldungen: Monika Hobek-Zimmermann, BA, Stefan Berndorfer, NAbg. Ing. Christian Höbart, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer, Wolfgang Rolly, Patrick Slacik, Mag. (FH) Florian Streb, Thomas Valenta Einstimmig angenommen f. Dringlichkeitsantrag der FPÖ- Schulstartgeld für Taferlklassler Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abänderung des Antrages der FPÖ. Der Antrag wird abgeändert wie folgt: Die Bildungsbeauftrage Frau GR. Mag. Gabriele Pollreiß wird einen gemeinsamen Termin fixieren und über die Durchführbarkeit mit den Teilnehmern diskutieren. Wortmeldungen: Mag. (FH) Florian Streb, Mag. Gabriele Pollreiß, Mag. Stephan Waniek, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Dominic Gattermaier, NAbg. Ing. Christian Höbart Einstimmig angenommen Pkt. 2 Beschlussfassung über die Gestaltung des Rathausplatzes Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Gestaltung des Rathausplatzes, wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von ,18 brutto (laut Schätzungen und Angebote) zuzustimmen. Nachdem das alte Rathaus abgetragen wurde, soll die nunmehr freistehende Fläche mit den notwendigsten Gestaltungsmaßnahmen versehen werden. Dazu ist es erforderlich, dass folgende Arbeiten durchgeführt werden: 8
9 Anbindung des bestehenden Wegenetzes an die Wege auf dem Areal des Rathausviertels und Errichtung eines neuen Weges zum Parkplatz Brunngasse und Pflastern der Feuerwehrzufahrt Fa. Streit ,18 (Angebot) Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung inkl. Verkabelung. Wien Energie (über Contracting) Verlegen einer Bewässerungsanlage bzw. Montage von Anschlussmöglichkeiten zum Bewässern und Bepflanzung Eigenleistung Marktgem. Gdf (nur Materialanteil) 2.400,00 (Schätzung) Bepflanzen der Grünfläche nördlich des Gebäudes der Raika Arge Chance 1.000,00 (Schätzung) Aufstellen eines Kinderspielgerätes Fa. Fritz Friedrich 6.582,00 (Angebot) Humusieren und Besämen der Parkfläche Fa. Ragats ,00 (Angebot) Holzverkleidung des vorhandenen Gebäudeteils des alten Rathauses Eigenleistung Marktgem. Gdf (nur Materialanteil) 5.400,00 (Schätzung) div. Möblierung ,00 (Schätzung) Reservekosten 6.000,00 (Schätzung) Gesamtkosten ,18 (brutto) Mit den Arbeiten wurde in der KW 18 begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende der KW 22 (Freitag, ) andauern. GR. Ludwig Hofstädter jun. stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung der einzelnen Beauftragungen. ggbövp, FPÖ NEOS, GRÜNE, SPÖ Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Werner Deringer, Ludwig Hofstädter jun., NAbg. Ing. Christian Höbart, Mag. Stephan Waniek 9
10 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Gestaltung des Rathausplatzes, wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von ,18 brutto (laut Schätzungen und Angebote) zuzustimmen. SPÖ, FPÖ, NEOS, GRÜNE gbbövp Pkt. 3 Beschlussfassung über eine Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr. 2411/98, EZ 2833 Thomas Valenta verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsaal Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen. Herr Franz KOLLOUCH, in 2353 Guntramsdorf, N. Lenau-G. 9, hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um Löschung des Vorkaufsrechts unter CLNr. 2a, der Liegenschaft N. Lenau-G. 9, Grundstück Nr. 2411/98, EZ 2833, Grundbuch 16111, angesucht. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Löschung zu Gunsten der Marktgemeinde Guntramsdorf grundbücherlich eingetragener Rechte GST-Nr.2411/98, EZ 2833 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Einstimmig angenommen Thomas Valenta kommt wieder in den Sitzungsaal zurück 10
11 Pkt. 4 Beschlussfassung über die Vergabe von Subventionen Zu diesem TOP stellt der Bürgermeister den Antrag, das Subventionsansuchen des Weinbauvereins JAKOBIKREIS mit auf die Tagesordnung zu nehmen, da das Ansuchen erst nach der Sitzung des Gemeindevorstandes eingelangt ist. Wortmeldungen: NAbg. Ing. Christian Höbart Einstimmig angenommen Über Antrag des Gemeindevorstandes vom und wird dem Gemeinderat empfohlen, der Gewährung von Subventionen wie im Sachverhalt angeführt, zuzustimmen. Es liegen dem Gemeindevorstand folgende Subventionsansuchen vor: a) Der Verein Hospiz Mödling hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 in der Höhe von 0,04 pro Einwohner - ergibt eine Gesamtsumme von 358,-- angesucht. Der Verein begleitet und betreut Patienten im gesamten Bezirk Mödling mit seinem mobilen Hospizteam. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 358,-- zu gewähren. b) Der Verein Chorvereinigung Eichkogel hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2015 für Kosten des Chorleiters, Umlagen an Dachorganisationen, Notenmaterial und AKM-Gebühren angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- 11
12 Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 1.800,-- auch aufgrund des Jubiläums 60 Jahre, zu gewähren. c) Die Ortsgruppe Guntramsdorf und Umgebung des Kriegsopfer- u. Behindertenverbandes, KOBV hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 angesucht. Gewährt wurde: ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 500,-- zu gewähren. d) Das Pädagogische Psychologische Zentrum hat bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für 2015 angesucht. Gewährt wurde: Es wurde noch nie eine Subvention gewährt. Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 100,-- zu gewähren. e) Der Seniorenbund Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom um eine Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 1.000,- zu gewähren. f) Mit Schreiben vom Mai 2015 hat die Bezirkshauptmannschaft Mödling bei der Marktgemeinde Guntramsdorf für die Ferienaktion 2015 im Rahmen der traditionellen Pfingstsammlung um eine Unterstützung angesucht. Die Marktgemeinde Guntramsdorf hat diese Aktion auch 2014 mit einer Subvention unterstützt, für 2015 soll ebenfalls eine Unterstützung von 1.000,-- gewährt werden. Gewährt wurde: , , ,-- 12
13 g) Auf Ansuchen des Beach Volleyball Vereins Guntramsdorf vom soll im Jahr 2015 der Sand auf beiden Beachvolleyball-Plätzen am Teichgelände Ozean getauscht werden. Seit Bestehen der beiden Plätze (2005) wurde der Sand weder gereinigt noch getauscht. Es wurden 4 Angebote eingeholt. Als Billigstbieter gehen Firma Raul Ragats, Guntramsdorf (Aushub und Entsorgung des alten Sandes) und Firma SportZ, Mag. Wolfgang Ziegler, Rechte Wienzeile 75/14, 1050 Wien (Anlieferung des neuen Spezialsandes inkl. Vlies) mit einem Gesamtbetrag von ,-- inkl. Mwst. hervor. Die Arbeiten sollen so rasch wie möglich durchgeführt werden, sodass bei Schönwetter der Spielbetrieb aufgenommen werden kann. Die beiden Plätze stehen nicht nur dem Beachvolleyball Verein, sondern auch den Badegästen des Teichgeländes Ozean zur Verfügung. Gewährt wurde: Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für den Sandaustausch in der Höhe von ,-- inkl. Mwst. zu gewähren. h) Der Pensionistenverband Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2015 in der Höhe von 2.000,-- angesucht. Gewährt wurde: , , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention für 2015 in der Höhe von 2.000,- (wie 2014) zu gewähren. i) Der Verein MOKI NÖ (Mobile Kinderkrankenpflege) hat erstmals mit Schreiben vom Mai 2014 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um eine Subvention für das Jahr 2014 in der Höhe von 2,-- pro geleistete Betreuungsstunde im Gemeindegebiet von Guntramsdorf angesucht. (Tätigkeitsbericht 2013 insgesamt 251 Stunden) Der Verein begleitet und betreut Kinder (Frühgeborene, akut und chronisch kranke Kinder, behinderte sowie sterbende Kinder und deren Eltern einschließlich Trauerbegleitung) zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung. Mit Schreiben vom Mai 2015 ersucht der Verein MOKI NÖ um die Gewährung einer Subvention für 177,5 geleistete Betreuungsstunden im Jahr 2014 à 2,--/Stunde. Gewährt wurde: ,-- 13
14 Es wird vorgeschlagen, eine Subvention in der Höhe von 355,-- zu gewähren. j) Der Kirchenchor St. Jakobus der Pfarre Guntramsdorf, hat mit Schreiben vom Juni 2015 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Gewährt wurde: , ,-- Es wird vorgeschlagen, eine Subvention in der Höhe von 400,-- zu gewähren. k) Der Weinbauverein Jakobikreis hat mit Schreiben vom Juni 2015 bei der Marktgemeinde Guntramsdorf um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2015 angesucht. Die Ausrichtung der Veranstaltung des Jährlichen Weinfestes erfordert einen hohen Aufwand an arbeitstechnischen und finanziellen Mitteln. Um diese für den Veranstalter im Rahmen zu halten ersucht der Weinbauverein Jakobikreis die Marktgemeinde Guntramsdorf die Gebrauchsabgabe, die Arbeitsleistung des Bauhofes und die Müllentsorgung zu subventionieren. Gewährt wurde: Es wird vorgeschlagen, die Subvention wie im Sachverhalt zu gewähren. Aufstellung: a) Hospiz Mödling 358,-- b) Chorvereinigung Eichkogel 1.800,-- c) Kriegsopfer- u. Behindertenverband, KOBV 500,-- d) Pädagogisches Psychologisches Zentrum 100,-- e) Seniorenbund Guntramsdorf 1.000,-- f) Bezirkshauptmannschaft Mödling 1.000,-- g) Beach Volleyball Verein Guntramsdorf ,-- h) Pensionistenverband Guntramsdorf 2.000,-- i) MOKI NÖ 355,-- j) Kirchenchor St. Jakobus 400, ,-- 14
15 k) Weinbauverein Jakobikreis + ca ,-- (Gegenwert) Wortmeldungen: Bürgermeister Robert Weber, MSc Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Gewährung der Subventionen von a) bis k), wie im Sachverhalt dargestellt, mit einer Gesamthöhe von ,-- plus ca ,-- (Gegenwert) zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 5 Beschlussfassung über die Erhöhung der Entgelte für die Vermietung von Gemeinderäumlichkeiten (Rathaus Mehrzwecksaal, Rathaus Besprechungszimmer, Musikheim, Barockpavillon, Sporthalle, Bewegungsraum Modulhaus) Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Indexanpassung, wie im Sachverhalt dargelegt, zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in Zukunft alle 3 Jahre eine Indexanpassung durchzuführen. Weiters empfiehlt der Gemeindevorstand dem Gemeinderat, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Ausnahmefällen gleichartige Verträge anhand der angeführten Kostensätze abzuschließen, wenn Veranstaltungen lediglich stundenweise und nicht ganztägig stattfinden. In diesem Fall ist der Bürgermeister berechtigt, eine entsprechende aliquote Pauschale zu vereinbaren. Die letzte Erhöhung von Entgelten für die Vermietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten wurde im Oktober 2010 durchgeführt. Durch die gestiegenen Betriebs- und Instandhaltungskosten ist es notwendig, die Entgelte nach fünf Jahren anzupassen und mit zu erhöhen. 15
16 Übersicht: Bisher Neu ab 7/2015 Mehrzwecksaal Besprechungszimmer Tagesmiete Pausengetränke Pauschale (2 Pausen) Tagesmiete Pausengetränke Pauschale (2 Pausen) 90,-- (altes Rathaus) 8,--/Person 60,-- (altes Rathaus) 8,--/Person 100,-- zzgl.gesetzl.ust. 8,--/Person zzgl.gesetzl.ust. 70,-- zzgl.gesetzl.ust. 8,--/Person zzgl.gesetzl.ust. Musikheim Tagesmiete 430,-- 450,-- keine USt. Barockpavillon Tagesmiete 180,-- 200,-- keine USt. Modulhaus/ Bewegungsraum Sporthalle (gültig ab 9/2016) November März April, Mai, Sept., Okt. 10,--/Std. 90,--/Std. 350,--/Tag 45,--/Std. 12,--/Std. zzgl.gesetzl.ust. 100,--/Std. 390,--/Tag keine USt. 50,--/Std. keine USt. Indexanpassung: Alle 3 Jahre ist eine Indexanpassung (VPI 2010 Stichtag ) durchzuführen. Als Stichtag wird der 1. Juli 2015 festgelegt. Wortmeldungen: NAbg. Ing. Christian Höbart, Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz, Kurt Matejcek, Bürgermeister Robert Weber, MSc Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Indexanpassung, wie im Sachverhalt dargelegt, zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in Zukunft alle 3 Jahre eine Indexanpassung durchzuführen. Weiters empfiehlt der Gemeindevorstand dem Gemeinderat, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Ausnahmefällen gleichartige Verträge anhand der angeführten Kostensätze abzuschließen, wenn Veranstaltungen lediglich stundenweise und nicht ganztägig stattfinden. In diesem Fall ist der Bürgermeister berechtigt, eine entsprechende aliquote Pauschale zu vereinbaren. Einstimmig angenommen
17 Pkt. 6 Beschlussfassung über die Änderung der Statuten GVA- Kanalabgaben Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Rückübertragung per der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einhebung der Kanal-, Einmündungs- und Ergänzungsabgaben vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz (GVA Mödling) auf die Marktgemeinde Guntramsdorf, zuzustimmen. Per wurde an den GVA Mödling die Einhebung der laufenden Abgaben und der Einmalabgaben übertragen. Die Übertragung letzterer Abgaben erfolgte bislang formal nur durch die Gemeinden Maria Enzersdorf und Guntramsdorf, wogegen der GVA Mödling die laufenden Abgaben inzwischen für die große Mehrheit der Bezirksgemeinden einhebt. Bei den Einmalabgaben hat sich in der praktischen Abwicklung herausgestellt, dass der GVA Mödling in hohem Ausmaß die Gemeinde bei der Administration mit einbeziehen muss, da sich Bauakte und erforderliches bautechnisches Know- How weiterhin bei der Gemeinde befinden. Die Einhebung dieser Einmalabgaben bietet daher bessere Effizienz und Bürgernähe, wenn diese in der Gemeinde selbst angesiedelt bleibt. Seitens des GVA Mödling wurde daher zur Diskussion gestellt, dass die Einhebung dieser Einmalabgaben zukünftig wieder durch die Gemeinde selbst erfolgen soll. Dem soll nun per nachgekommen werden. Für die Rückübertragung bedarf es übereinstimmender Beschlüsse von der Gemeinde und dem GVA Mödling. Wortmeldungen: Mag. Stephan Waniek, Michael Fajkis Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Rückübertragung per der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einhebung der Kanal-, Einmündungs- und Ergänzungsabgaben vom Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz (GVA Mödling) auf die Marktgemeinde Guntramsdorf, zuzustimmen. Von der Übertragung sind alle Abgabenangelegenheiten umfasst, für welche die Abgabentatbestände ab dem verwirklicht werden. Abgabenverfahren betreffend zwischen und verwirklichte Abgabentatbestände werden vom GVA Mödling zu Ende geführt. 17
18 Einstimmig angenommen Pkt. 7 Beschlussfassung über den Vergleich FPÖ Marktgemeinde Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dem Vergleich, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, eine Unterlassungsklage gegen die FPÖ Landesgruppe NÖ und gegen NAbg. Ing. Christian Höbart wegen der Behauptung unwahrer Tatsachen, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit der Marktgemeinde Guntramsdorf zu schädigen, einzubringen. Nach Klagseinbringung samt Antrag auf Unterlassung einer einstweiligen Verfügung legte der Rechtsvertreter der Beklagten (Gheneff-Rami- Sommer Rechtsanwälte OG) ein Vergleichsanbot vor, in welchem die redaktionelle Richtigstellung und ein voller Kostenersatz angeboten werden. Diese redaktionelle Richtigstellung gemäß Punkt 2. des gerichtlichen Vergleiches vom fand im Freiheitlichen Gemeindekurier (Ausgabe 05/2015 der FPÖ Guntramsdorf statt, der an jeden Haushalt in Guntramsdorf versandt wurde. Die Gemeinderäte der FPÖ verlassen wegen Befangenheit den Sitzungssaal Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Vergleich, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Der Vergleich bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Die Gemeinderäte der FPÖ kommen wieder in den Sitzungssaal zurück 18
19 Pkt. 8 Beschlussfassung über einen Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dem Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ zuzustimmen. Seitens des Landes NÖ wurde mit den NÖ Gemeinden vor ca. 2 Jahren ein gemeinsames Projekt betreffend Aufbau eines landesweiten Verkehrsdatenverbundes gestartet. Als erster Schritt wurden seitens der Gemeinde folgende Daten bekanntgegeben: Straßengestaltung (z.b. Gehsteig einseitig oder zweiseitig, usw.) Kreisverkehre Einbahnen Verkehrsbeschränkungen (z.b. Gewichtsbeschränkungen, Durchfahrthöhen, usw.) Radwege usw. Diese seitens der einzelnen NÖ Gemeinden erfassten Verkehrsdaten wurden in ein gemeinsames Verkehrsdatenbezugssystem zusammengeführt. Um diese Verkehrsdaten immer auf Letztstand zu halten, soll nun zwischen der NÖ Gemeinde und dem Land NÖ ein Kooperationsvertrag über den Datenaustausch zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ abgeschlossen werden. Die Pflichten der beiden Vertragspartner sind im Punkt 3 des beiliegenden Vertrages angeführt. Dieser Kooperationsvertrag wurde bereits in Mödling, Wiener Neudorf und in Laxenburg beschlossen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Kooperationsvertrag zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land NÖ GIP NÖ zuzustimmen. GR. Doris Botjan verlässt den Sitzungssaal Einstimmig angenommen
20 Pkt. 9 Beschlussfassung über die Resolution betreffend KPC (Kommunalkredit Public Consulting) Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Resolution der KPC-Kommunalkredit Public Consulting, zuzustimmen. Die Republik Österreich hat ihren Anteil an der staatlichen Kommunalkredit Austria verkauft. Durch den Verkauf der Kommunalkredit Austria AG, deren 90%ige Tochter die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) ist, verlieren Österreichs Gemeinden und Kunden ihren bisherigen verantwortlichen Eigentümer. Der neue Eigentümer besteht aus Aktienhändlern und erfahrenen Käufern von Insolvenzforderungen. Es erscheint wie im Resolutionsentwurf ausgeführt - äußerst zweifelhaft, dass die neuen Eigentümer tatsächlich ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit der KPC im Sinne der österreichischen Gemeinden verfolgen. Weiters bestehen erhebliche Bedenken, dass die neuen Eigentümer geeignete Partner der Republik Österreich sind, um ihnen so wichtige Aufgaben wie etwa im Bereich der Wasserwirtschaft zu übertragen. Besonders heikel ist der Umstand, dass mit dem Kauf auch der Zugriff auf vertrauliche Daten aller Gemeinden (Kommunalkredit und KPC) verbunden ist. Um grobe Nachteile von den Gemeinden abzuwenden, müssen die Gemeinden ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden und die politische Verantwortung der Bundesregierung einfordern. Der Gemeindevertreterverband der Volkspartei Niederösterreich und der Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter in Niederösterreich ersuchen daher, die Resolution betreffend die KPC-Kommunalkredit Public Consulting zu unterstützen, im Gemeinderat zu beschließen und dann an die Österreichische Bundesregierung zu übermitteln. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Resolution der KPC-Kommunalkredit Public Consulting, zuzustimmen. Einstimmig angenommen
21 Pkt. 10 Beschlussfassung über die Übernahme von Nebenanlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde, im Bereich der Laxenburgerstraße Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Erklärung seitens der NÖ Landesregierung über die Übernahme der Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße entlang der L 2083 km 2,450 km 2,550), in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde zuzustimmen. Von September bis Dezember 2014 wurde entlang der Landesstraße 2083 (Laxenburgerstraße) im Bereich zwischen Gausterer Ranch und Lehrbauhof Ost im Ortsbereich Guntramsdorf bei km 2,450 km 2,550 die Herstellung von Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße) durchgeführt. Diese Arbeiten wurden durch die Straßenmeisterei Mödling, mit Genehmigung durch die NÖ Landesregierung, ausgeführt. Mit Schreiben vom der NÖ Landesregierung wurde eine Erklärung betreffend der Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Guntramsdorf übermittelt. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Erklärung seitens der NÖ Landesregierung über die Übernahme der Nebenanlagen (Gehsteige, Verbreiterungen der Landesstraße entlang der L 2083 km 2,450 km 2,550), in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 11 Beschlussfassung über die Annahme eines Vertrages mit dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme des Vertrages zwischen der Marktgemeinde 21
22 Guntramsdorf und dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 zuzustimmen. Für die Umsetzung des Bauabschnittes 17 ist es erforderlich, die Landesstraße B17 bei km 13,832 durch eine Bohrung zu queren. Hierfür wurde durch die beauftragte DI Trugina & Partner ZT GmbH im Namen der Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, bei der Niederösterreichischen Landesregierung um Sondernutzung angesucht. Mit Schreiben vom der NÖ Landesregierung wurde der Vertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterfertigung übermittelt. Ing. Werner Deringer merkt an, dass eine Bohrung kritisch sein könnte. Wortmeldungen: Ing. Werner Deringer, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Ing. Manfred Biegler Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme des Vertrages zwischen der Marktgemeinde Guntramsdorf und dem Land Niederösterreich für die Querung der Landesstraße B 17 zuzustimmen. Der Vertrag bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 12 Beschlussfassung über die Annahme eines Fördervertrages der Kommunalkredit Public Consulting für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme des Förderantrages der KPC, Antragsnummer B401828, für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17, zuzustimmen. 22
23 Der Bauabschnitt 17 umfasst die Erd- und Baumeisterarbeiten für den folgenden Umfang: Querung der Badener Bahn, sowie der B17, im Bereich der Haltestelle Neu-Guntramsdorf durch eine Bohrung, zum Zwecke der Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation von der Parkstraße bis zum Kaiserweg zur Erschließung des Betriebsgebietes westlich der B17, südlich der Viaduktstraße Für die Finanzierung der Errichtungskosten des Bauabschnittes 17 wurde beim Land Niederösterreich sowie beim Bund entsprechend um Förderung angesucht. Die vorläufigen förderbaren Gesamtinvestitionskosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf ,--(excl. MWSt.). Der vorliegende Fördervertrag des Bundes, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, sieht einen Fördersatz von 8 % in Form von Bauphasenbzw. Finanzierungszuschüssen vor. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme des Förderantrages der KPC, Antragsnummer B401828, für die Marktgemeinde Guntramsdorf, Abwasser Service Betrieb, betreffend Bauabschnitt 17, zuzustimmen. Einstimmig angenommen GR. Doris Botjan kommt wieder in den Sitzungssaal zurück. Pkt. 13 Beschlussfassung über die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17, an die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H. zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.), zuzustimmen. Der Bauabschnitt 17 umfasst die Erd- und Baumeisterarbeiten für den folgenden Umfang: 23
24 Querung der Badener Bahn, sowie der B17 im Bereich der Haltestelle Neu- Guntramsdorf durch eine Bohrung, zum Zwecke der Errichtung einer Schmutz- und Regenwasserkanalisation von der Parkstraße bis zum Kaiserweg zur Erschließung des Betriebsgebietes westlich der B17, südlich der Viaduktstraße Die Ausschreibung wurde entsprechend dem Bundesvergabegesetz, sowie entsprechend den Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau durchgeführt. Im Wirtschaftsplan bzw. Voranschlag 2015, wurde der BA17 bereits berücksichtigt. Für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Kanalbau) wurde durch die DI Trugina & Partner ZT GmbH entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich durchgeführt. Aufgrund des vorliegenden Vergabevorschlags der DI Trugina & Partner ZT GmbH wird vorgeschlagen, die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H., Feldgasse 14, 8025 Graz mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Kanalbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 17, zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 17, Betriebsgebiet B17, an die Firma Bauunternehmung Granit Ges.m.b.H. zu einer Angebotssumme von ,33 (exkl. MwSt.), zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 14 Beschlussfassung über die Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, Bauabschnitt 16 Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser 24
25 Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, betreffend Bauabschnitt 16, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Nach dem Abschluss der Kanalbauarbeiten für den Bauabschnitt 16 (BA 16) soll nunmehr die endgültige Straßenwiederherstellung im betroffenen Teilbereich der Dr.-K.-Renner-Straße und der kompletten Buchengasse und Eichengasse erfolgen. Die Ausschreibungen bzw. Anbotseinholungen wurden entsprechend dem Bundesvergabegesetz, sowie entsprechend den Förderrichtlinien für den Siedlungswasserbau durchgeführt. Im Wirtschaftsplan, bzw. Voranschlag 2015, wurde der Straßenbau für den BA 16 auch entsprechend berücksichtigt. a) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für den BA 16 Für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) wurde durch die Binder + Hinker ZT GmbH entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Aufgrund des vorliegenden Prüfberichtes wird vorgeschlagen, die Firma Ing. Walter Streit Bauges.m.b.H., Fuchsröhrengasse 31, 1110 Wien, mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 16, zu einer Angebotssumme von ,88 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. b) Vergabe der Bauleitung für die Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für den BA 16 Für die Durchführung der örtlichen Bauaufsicht wurde entsprechend dem Bundesvergabegesetz ein Direktvergabeverfahren durchgeführt. Es wird daher vorgeschlagen, das Zivilingenieurbüro DI Gerhard Kossina, Hauptstraße 40, 2353 Guntramsdorf, als Best- und Billigstbieter mit der Durchführung der örtlichen Bauaufsicht zu einer Angebotssumme von 7.972,02 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vergabe diverser Bau- und Planungsleistungen für den Abwasser Service Betrieb (ASB) Guntramsdorf, betreffend Bauabschnitt 16, wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen: a) die Firma Ing. Walter Streit Bauges.m.b.H., Fuchsröhreng. 31, 1110 Wien, mit der Durchführung der Erd- und Baumeisterarbeiten (Straßenbau) für das Bauvorhaben ABA Guntramsdorf BA 16 zu einer Angebotssumme von ,88 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. 25
26 b) das Zivilingenieurbüro DI Gerhard Kossina, Hauptstraße 40, 2353 Guntramsdorf, als Best- und Billigstbieter, mit der Durchführung der örtlichen Bauaufsicht für den Straßenbau zu einer Angebotssumme von 7.972,02 (exkl. MwSt.) zu beauftragen. Einstimmig angenommen Pkt. 15 Beschlussfassung über die Verordnung für den Einheitssatz einer Ausgleichsabgabe für Fahrradabstellplätze Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, beiliegender Verordnung 28596/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Gemäß 65 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. wird vorgeschrieben, dass bei Gebäuden, welche neu errichtet oder vergrößert werden bzw. wenn sich der Verwendungszweck ändert, Abstellanlagen für Fahrräder in entsprechender Anzahl herzustellen sind. Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze werden im 14, Abs. 1 der NÖ Bautechnikverordnung 2014, i.d.d.g.f. geregelt. Gemäß 41, Abs. 4 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. ist eine Ausgleichsabgabe dann vorzuschreiben, wenn die Errichtung auf Eigengrund nicht möglich ist oder gemäß 65, Abs. 3 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f., auch auf einem anderen Grundstück, grundbücherlich sichergestellt und nicht mehr als 100 m entfernt, nicht möglich ist. Die Anzahl der nicht herstellbaren Stellplätze ist bescheidmäßig festzustellen. Die Höhe der Stellplatzausgleichsabgabe für Fahrräder ist mit einer Verordnung durch den Gemeinderat festzusetzen und hat die durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Abstellplatz von 3,00 m² zugrunde zu legen. Bei der Berechnung wurden die Grundkosten und Baukosten der 2011 verordneten Stellplatzausgleichsabgabe zugrunde gelegt und für eine Fläche von 3,00 m² laut beiliegender Berechnung mit 1.000,-- pro Stellplatz für Fahrräder festgesetzt. Wortmeldungen: Ing. Dominic Gattermaier, Ing. Werner Deringer, Bürgermeister Robert Weber, MSc 26
27 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, beiliegender Verordnung 28596/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Die Verordnung 28596/2015 bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 16 Beschlussfassung über die Verordnung über die zulässige Anzahl und Breite von Grundstückszufahrten im Wohnbauland Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, beiliegende Verordnung 28597/2015, wie im Sachverhalt dargestellt neuerlich zu beschließen. In der Novelle der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. ist im 64, Abs. 10, unter anderem festgelegt, dass pro Grundstück eine Zu- und Ausfahrt mit einer Breite von 6,00 m zulässig ist. Die Marktgemeinde Guntramsdorf hat in den schriftlichen Bebauungsvorschriften zum Teilbebauungsplan im Punkt 7.1 Einfriedungen im Bauland-Wohngebiet festgelegt, dass die Breite von Grundstückszufahrten pro Bauplatz in Summe 6,00 m nicht überschreiten darf. Dies gilt nur für Verkehrsflächen mit einem Abstand der Straßenfluchtlinien ab 8,50 m Breite und nicht für Bauplätze mit geschlossener Bebauungsweise. Gemäß 63, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 2014, i.d.d.g.f. hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Guntramsdorf die Möglichkeit, eine höhere Anzahl und Breite von Ein- und Ausfahrten im Wohnbauland per Verordnung festzulegen. Der Punkt 7.2, der die Höhe von Einfriedungen vorschreibt, bleibt gegenüber der ursprünglichen Verordnung unverändert aufrecht, da in der Novelle der NÖ Bauordnung 2014 keine diesbezüglichen Änderungen durchgeführt wurden. Nach der Sitzung des Gemeindevorstandes wurde gemeinsam mit Herrn Ing. Werner Deringer, Bauamtsdirektor Ing. Egon Winter und Mag. Alexander Weber noch folgender Passus in die Verordnung eingearbeitet: Die Errichtung einer weiteren Einfahrt ist zulässig sofern diese notwendig und zweckmäßig ist und die Gesamtbreite von 6 m nicht überschritten wird. Wortmeldungen: keine 27
28 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der beiliegenden Verordnung 28597/2015 wie im Sachverhalt dargestellt, zuzustimmen. Die Verordnung 28597/2015 bildet einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Einstimmig angenommen Pkt. 17 Beschlussfassung über eine Vereinbarung betreffend der wechselseitigen Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes zwischen Frau Edith Swoboda und der Marktgemeinde Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, der Annahme einer Anerkennungsurkunde betreffend der Ersitzung des wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 1 im Ausmaß von ca. 395 m² an Frau Edith Swoboda, sowie der Ersitzung des, wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 5 im Ausmaß von ca. 2 m², an die Marktgemeinde Guntramsdorf zuzustimmen. In der Gemeinderatsitzung vom wurde die Ersitzung des Trennstücks 1, laut Teilungsplan des Zivilgeometer DI Frosch, GZ 8119/14, im Ausmaß von ca. 395 m² von Frau Edith Swoboda seitens der Marktgemeinde Guntramsdorf anerkannt, sodass dieses Trennstück 1 dem beschlossen Grundstück 100, inne liegend der EZ 3649, KG Guntramsdorf, BG Mödling, zugeschrieben werden kann. Im Zuge der weiteren Abwicklung stellte sich heraus, dass umgekehrt die Marktgemeinde Guntramsdorf die Teilfläche 5, laut Teilungsplan GZ 8119/14, im Ausmaß von 2 m² von Frau Edith Swoboda ersessen hat (zur Erhaltung und Betreuung des Grottenbaches), sodass dieses Trennstück 5 dem Grundstück 120/1, inne liegend der EZ 2050, KG Guntramsdorf, BG Mödling, zugeschrieben werden kann. Seitens der Rechtsvertretung von Frau Edith Swoboda erfolgte daher eine Überarbeitung der Anerkennungsurkunde, die nunmehr die wechselseitige Geltendmachung des Ersitzungsbesitzes umfasst. 28
29 Wortmeldungen: keine Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Annahme einer Anerkennungsurkunde betreffend der Ersitzung des wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 1 im Ausmaß von ca. 395 m² an Frau Edith Swoboda, sowie der Ersitzung des, wie im Sachverhalt angeführten Trennstücks 5 im Ausmaß von ca. 2 m², an die Marktgemeinde Guntramsdorf zuzustimmen. Einstimmig angenommen Pkt. 18 Beschlussfassung Vergleich Amtshaftungsverfahren Kaiblinger Bürgermeister Robert Weber, MSc und Ing. Markus Kaiblinger verlassen den Saal und Frau Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz übernimmt den Vorsitz. Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, das Vergleichsanbot abzulehnen und das streitige Verfahren fortzusetzen. Im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens aus dem Jahr 2008 wurde die Baubewilligung der Marktgemeinde Guntramsdorf vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Das Verfahren wird derzeit in erster Instanz weitergeführt. Da die damaligen Berufungswerber (GR Ing. Markus Kaiblinger, Mag. Evelyn Kaiblinger) durch die Bekämpfung der Baubewilligung ihre Kosten (Rechtsanwalt, Gebühren, etc.) tragen mussten, wurde eine Klage auf Kostenersatz eingereicht mit der Begründung, dass die Baubehörde eine unvertretbare Rechtsansicht vertreten habe. Vom Gericht sind u.a. folgende Punkte zu entscheiden: Verjährung unvertretbare Rechtsansicht ( 54 damalige BauO) sowieso Schaden/rechtmäßiges Alternativverhalten Mittlerweile ist ein Vergleichsanbot des gegnerischen Rechtsvertreters eingelangt. Darin wird eine Klagszurückziehung gegen wechselseitigen Kostenverzicht angeboten, wenn die Marktgemeinde Guntramsdorf die Hälfte der Hauptforderung (=Kosten siehe oben) begleicht. 29
30 Mittlerweile liegt eine Deckungszusage für die gesamte Hauptforderung der Versicherung der Gemeinde vor. Wortmeldungen: Ing. Werner Deringer, Mag. iur. A. Weber, Ing. Dominic Gattermaier, Vizebürgermeisterin Elisabeth Manz Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Vergleichsanbot abzulehnen und das streitige Verfahren fortzusetzen. SPÖ, GRÜNE, NEOS FPÖ, gbbövp Bürgermeister Robert Weber, MSc und Ing. Markus Kaiblinger kehren in den Saal zurück und der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz Pkt. 19 Beschlussfassung über die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf wie im Sachverhalt angeführt, abzulehnen. Der Österreichische Kameradschaftsbund LV Niederösterreich (ÖKB) hat mit Schreiben vom ersucht, für seine eigenen Aufnäher und Aufkleber das Gemeindewappen verwenden zu dürfen, dies wurde in der Gemeinderatssitzung am auch beschlossen. Der ÖKB ersucht mit Schreiben vom um Erweiterung dieser Genehmigung auf Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten der Funktionäre. Diese Bewilligung muss lt. 4 Abs. 3 der NÖ. Gemeindeordnung durch den Gemeinderat erfolgen. Anmerkung: Kosten zum Gebrauch des Gemeindewappens einer Gemeinde 320,-- + Bewilligung 8,-- GR. Mag. Stefan Waniek verlässt den Sitzungssaal 30
31 Wortmeldungen: Ing. Dominic Gattermaier, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Kurt Matejcek, NAbg. Christian Höbart, Stefan Berndorfer GR. Mag. Stefan Waniek kommt wieder in den Sitzungssaal zurück Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Verwendung des Gemeindewappens auf Visitenkarten des ÖKB, Ortsverband Guntramsdorf wie im Sachverhalt angeführt, abzulehnen. SPÖ, GRÜNE, NEOS FPÖ (ohne Parzer) Eva Parzer (FPÖ) gbbövp (ohne Kantner) Cl. Kantner (gbbövp) Pkt. 20 Grundsatzbeschluss über die Verwendung des Gemeindewappens durch politische Parteien Über Antrag des Gemeindevorstandes vom wird dem Gemeinderat empfohlen, dass sämtlichen, im Gemeinderat vertreten Parteien, die Verwendung des Gemeindewappens nicht gestattet wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass die ÖVP und SPÖ (Anmerkung: wohl gemeint, die im Gemeinderat vertretenen Ortsgruppen der genannten Parteien) das Ortswappen gebrauchen dürfen. Dabei wurde weder präzisiert, ob dafür Gebühren verrechnet werden sollen noch wie weit diese Erlaubnis gefasst ist. In der Sitzung des Gemeinderates am wurde, nachdem die ÖVP beantragte, das Gemeindewappen (abgabenfrei) verwenden zu dürfen, vom Gemeinderat beschlossen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Diesem Beschluss haben alle im Gemeinderat vertretenen Parteien (SPÖ, GRÜNE, FPÖ, BIG) mit Ausnahme der ÖVP damals zugestimmt. In der tatsächlichen Übung wurde bis dato das Gemeindewappen von sämtlichen im Gemeinderat der Marktgemeinde Guntramsdorf vertretenen politischen Parteien nicht verwendet. Wie nunmehr bekannt wurde, verwendet die ggbövp das Wappen auf Visitenkarten und auf Schriftstücken (auch elektronisch). Wortmeldungen: Kurt Matejcek, Bürgermeister Robert Weber, MSc, Martin Kowatsch, Mag. Stephan Waniek, Mag. (FH) Florian Streb 31
32 Beschluss: Da die Verwendung des Gemeindewappens weiterhin unpolitisch (Vereine etc.) erfolgen soll und um Rechtsklarheit für alle politischen Parteien im Gemeinderat herzustellen, beschließt der Gemeinderat, dass sämtlichen, im Gemeinderat vertreten Parteien, die Verwendung des Gemeindewappens nicht gestattet wird. Ausgenommen davon ist die Verwendung der von der Marktgemeinde Guntramsdorf ausgestellten Visitenkarten für Mitarbeiter und politische Mandatare. Auf diesen Visitenkarten wird lediglich die Funktion und nicht die politische Zugehörigkeit angeführt. FPÖ, GRÜNE, NEOS, SPÖ gbbövp Pkt. 21 Bericht des Prüfungsausschusses vom Am erfolgte in der Marktgemeinde Guntramsdorf eine angesagte Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss, mit folgenden Schwerpunkten: Kassenprüfung Sendemastübertragung vom alten zum neuen Rathaus Gemeindemedium Auslese Allfälliges Das Ergebnis dieser Gebarungsprüfung vom wird dem Gemeinderat durch GR. Martin Kowatsch mitgeteilt. GR. Martin Kowatsch stellt den Antrag, eine Ergänzung zur Niederschrift der Prüfungsausschusssitzung vom dem Gemeinderatsprotokoll beizulegen. gbbövp, FPÖ GRÜNE, SPÖ, NEOS
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