Anmeldeformular. Ich interessiere mich für die Ausbildung:
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- Günther Siegel
- vor 7 Jahren
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1 Persönliche Daten: Zuname: Vorname(n): (lt. Geburtsurkunde) Anmeldeformular Ich interessiere mich für die Ausbildung: HTBLA für Kunststofftechnik BFS für Maschinen- und Fertigungstechnik BFS für Kunststofftechnik Geschlecht: Geburtsdatum: SV-Nr.:. Geburtsort: (+ Staat, falls nicht Österreich) Staatsbürgerschaft: Religionsbekenntnis: Muttersprache: Unterbringung am Schulstandort erwünscht? (kein Internat) Erziehungsberechtigte(r): beide Eltern Vater Mutter eigenberechtigt Großvater Großmutter Jugendamt Sonstige :.. Familien- bzw. Nachname des/der Erziehungsberechtigten: Vorname/n des/der Erziehungsberechtigten: PLZ Wohnort: akad. Grad: Straße: Bundesland: Bezirk: SchülerIn wohnt während Schulbesuch an obiger Adresse? Adresse der Schülerin/des Schülers, wenn Sie von obiger Adresse abweicht PLZ Wohnort: Straße: Bundesland: Bezirk: bitte wenden! 1
2 Telefonische Erreichbarkeit des/der Erziehungsberechtigten: Mutter: Arbeit: TELEFON Vater: Sonstige: Schullaufbahn: Schulkennzahl der derzeit besuchten Schule: In der 8. Schulstufe besuchte Schulform: wie oben Sonstige. 9-jährige Schulpflicht vor Eintritt in die HTBLA Andorf erfüllt? V o r s c h u l e n : (Anzahl der hre) VS:. hre HS:. hre NMS:. hre AHS:. hre PTS:. hre Sonstige:. hre Mitzubringen: ausgefülltes Anmeldeformular Original der Schulnachricht (wird abgestempelt und wieder zurückgegeben) Kopie der Schulnachricht (verbleibt an der Schule) Original und Kopie der Geburtsurkunde (Original wird eingesehen und wieder zurückgegeben) 1,-- Kostenersatz für Portogebühren Datum,..... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten V O N D E R S C H U L E (HTL) A U S Z U F Ü L L E N : Datum der Anmeldung: HAUPTSCHULE NEUE MITTELSCHULE AHS PUNKTE Fach Note Leistungsgruppe Note Grundstufe Note Mathematik Deutsch Englisch. LG. LG. LG GESAMTPUNKTE FÜR REIHUNG: bitte wenden! 2
3 Informationen zur Aufnahmeprüfung für die HTL Wann müssen Sie eine Aufnahmeprüfung machen? Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme an eine Berufsbildende höhere Schule ( BHS ) ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände). Für den Besuch einer BHS (Höhere Abteilung 5-jährig/Reifeprüfung) gelten folgende Voraussetzungen: In der 8. Schulstufe besucht: Aufnahmeprüfung Allgemeinbildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss Hauptschule OHNE Leistungsgruppen: Deutsch Sehr gut oder Gut Beurteilung in Mathematik Sehr gut oder Gut Englisch Sehr gut oder Gut Beurteilung Befriedigend oder Genügend 1) Hauptschule MIT Leistungsgruppen: I. Leistungsgruppe positiver Abschluss II. Leistungsgruppe Deutsch Sehr gut oder Gut Beurteilung in Mathematik Sehr gut oder Gut Englisch Sehr gut oder Gut II. Leistungsgruppe Beurteilung in Deutsch Befriedigend oder Genügend ² ) Mathematik Befriedigend oder Genügend ² ) ² ) Englisch Befriedigend oder Genügend III. Leistungsgruppe Deutsch, Englisch, Mathematik Neue Mittelschule: I. Vertiefung positiver Abschluss II. Grundstufe (in höchstens einem Gegenstand D, M, E) Eignungsfeststellung der Klassenkonferenz liegt vor Berufsbildende mittlere Schule (BMS): Positiver Abschluss der ersten Klasse Polytechnische Schule: positiver Abschluss der 8. und 9. Schulstufe Für die Reihung ist das Zeugnis der 8. Schulstufe maßgeblich. Achtung: 1) Eine Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung ist bei einem Befriedigend dann möglich, wenn im Zeugnis die entsprechende Eignungsfeststellung vermerkt ist. ² ) Eine Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung ist bei einem Befriedigend in der II. Leistungsgruppe dann möglich, wenn die Klassenkonferenz der Hauptschule dies beschließt und die entsprechende (Eignungsfeststellung) Klausel im Zeugnis vermerkt ist. bitte wenden! 3
4 Informationen zur Aufnahmeprüfung für die FS Wann müssen Sie eine Aufnahmeprüfung machen? Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme an eine Berufsbildende mittlere Schule ( BMS ) ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen davon sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände). Für den Besuch einer BMS (Fachschule, 4-jährig) gelten folgende Voraussetzungen: In der 8. Schulstufe besucht: Aufnahmeprüfung Allgemeinbildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss Hauptschule OHNE Leistungsgruppen: Deutsch nicht schlechter als Befriedigend Beurteilung in Mathematik nicht schlechter als Befriedigend Englisch nicht schlechter als Befriedigend Beurteilung Genügend Hauptschule MIT Leistungsgruppen: I. Leistungsgruppe 1) positiver Abschluss II. Leistungsgruppe 1) positiver Abschluss III. Leistungsgruppe 1) positiver Abschluss Neue Mittelschule: I. Vertiefung 1) positiver Abschluss II. Grundstufe 1) Deutsch nicht schlechter als Befriedigend Mathematik nicht schlechter als Befriedigend Englisch nicht schlechter als Befriedigend Beurteilung Genügend Eignungsfeststellung der Klassenkonferenz liegt vor Polytechnische Schule: positiver Abschluss der 8. und 9. Schulstufe Positiver Abschluss der 8. Und 9. Schulstufe Für die Reihung ist das Zeugnis der 8. Schulstufe maßgeblich. Bei absolvierter 9. Schulstufe und gleichem Fachbereich ist nach Ablegung einer Aufnahmeprüfung ein Übertritt in die 2. Klasse möglich [SchUG 29 (5)]. Achtung: 1) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. bitte wenden! 4
5 Beiblatt zur Anmeldung ANMELDEFRIST: Ab Montag nach den Semesterferien bis 2. Freitag nach den Semesterferien jeweils Mo bis Fr von Uhr ABGABESTELLE DER ANMELDUNG: HTBLA Andorf, Hannes-Schrattenecker-Str. 1, 4770 Andorf VORLÄUFIGE ANMELDUNG: Eine vorläufige Anmeldung ist ab Montag in der 1. Schulwoche nach den Weihnachtsferien möglich. Die Anmeldung wird jedoch erst durch Abgabe des Originals der Semesternachricht rechtsverbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung hat auf die Reihung der Aufnahmebewerber/innen keinen Einfluss. Mitzubringen sind: Anmeldebogen Schulnachricht im Original (Das Original wird abgestempelt und sofort zurückgegeben). Kopie der Schulnachricht Kopie der Geburtsurkunde (+ Vorlage des Originals) 1,-- Kostenersatz für Postgebühren REIHUNGSKRITERIEN: Eine Reihung der Bewerber/innen wird dann vorgenommen, wenn deren Anzahl für die Aufnahme in die jeweilige Abteilung größer ist, als Plätze zur Verfügung stehen. Die Reihungskriterien berücksichtigen die spezifischen Anforderungen an die HTL-Ausbildung. Jene Bewerber/innen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden in die Reihung aufgenommen, wobei eine definitive Aufnahme erst mit der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen mit dem hreszeugnis möglich ist. Die Reihung erfolgt nach einer Gesamtbewertungszahl, die aus den Noten der Schulnachricht der 8. Schulstufe in folgender Weise ermittelt wird: Zuerst werden die Noten der 2. und 3. Leistungsgruppe Hauptschule und die Grundstufe in der Neuen Mittelstufe wie folgt umgewertet: Hauptschule: Note der 2. Leistungsgruppe (HS) + 3 Punkte Hauptschule: Note der 3. Leistungsgruppe (HS) + 5 Punkte Neue Mittelschule: Note der Grundstufe (NMS) + 5 Punkte Die Gesamtbewertungszahl ergibt sich aus der Summe von 3 Teilbewertungen und zwar: Mathematiknote (2. und 3. LG sowie Grundstufe NMS umgewertet) multipliziert mit 2 + Deutschnote (2. und 3. LG umgewertet) + Englischnote (2. und 3. LG umgewertet) Die Reihung der Aufnahmewerber/innen erfolgt aufsteigend, beginnend mit der kleinsten Gesamtbewertungszahl. Entsprechend dieser Reihung werden die verfügbaren Plätze vergeben. AUFNAHME: Aufgrund der Noten im Semesterausweis werden die Aufnahmebewerber/innen nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird ihnen nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung bis spätestens am 4. Montag nach den Semesterferien ein Schulplatz vorläufig zugewiesen. Die Aufnahme ist definitiv gültig, sofern auch mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden. bitte wenden! 5
6 Sind noch Plätze vorhanden, können Aufnahmebewerber/innen die die Aufnahmevoraussetzungen mit der Semesternachricht noch nicht erfüllen, vorläufig aufgenommen werden, wobei diese Aufnahme definitiv wird, wenn mit dem hreszeugnis die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Die Bekanntgabe der fix aufgenommenen bzw. der vorläufig aufgenommenen Bewerber/innen erfolgt durch Aushang in der Schule bzw. Veröffentlichung auf der Homepage. SCHULERFOLGSBESTÄTIGUNG: Für das Aufnahmeverfahren ist für alle Aufnahmewerber/innen die Vorlage einer Schulerfolgsbestätigung bis spätestens Freitag der vorletzten Schulwoche erforderlich. AUFNAHMEPRÜFUNG: Werden die Voraussetzungen von Bewerbern/Bewerberinnen aus Hauptschulen für eine Aufnahme bezüglich der Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch NICHT erfüllt, so ist im jeweiligen Gegenstand/in den jeweiligen Gegenständen an der Wunschschule eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Prüfungsumfang: Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 1 Stunde) und einer mündlichen Prüfung, wobei die mündliche Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann. Bewerber/innen aus Allgemeinbildenden höheren Schulen haben keine Aufnahmeprüfung abzulegen. Anmeldung: Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe der Schulerfolgsbestätigung an der Wunschschule. Die Schulerfolgsbestätigung wird vom Klassenvorstand nach der Schlusskonferenz ausgestellt, wobei der Schulerfolg durch eine Kopie des hreszeugnisses (= vorläufiges hreszeugnis mit allen Beurteilungen) mit Schulstempel und Unterschrift bestätigt wird. Bewerber/innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits ein Zeugnis der 8. Schulstufe zur Verfügung haben, übermitteln bitte bis zu oben angeführten Termin eine Kopie des hreszeugnisses. TERMINE: Schriftliche Prüfungen: Dienstag in der letzten Schulwoche Reihenfolge der Prüfungen: Deutsch, Englisch, Mathematik Mündliche Prüfungen: Mittwoch in der letzten Schulwoche Der Herbsttermin der Aufnahmeprüfung am Mittwoch (schriftlich) und Donnerstag (mündlich) ist nur für jene Schüler/innen möglich, die aus zwingenden Gründen den Sommertermin versäumt haben bzw. für jene Schüler/innen, die im Herbst eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung abzulegen haben. ANNAHME DES ZUGESICHERTEN SCHULPLATZES: Den zugesicherten Schulplatz sichern Sie sich endgültig mit der Abgabe des Originals des hreszeugnisses der 8. Schulstufe bis längstens Mittwoch der 1. Ferienwoche. Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule und wird vom Klassenvorstand retourniert. bitte wenden! 6
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