Anrechenbarkeit der Quellensteuer von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat Stand: 1.

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1 Anrechenbarkeit der von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat Stand: 1. Januar Staat a) nationale anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, Ägypten Algerien Argentinien Armenien Aserbaidschan Australien c) 20 / 30 / 50,05 / 35 c) 15 b) 5 / 0 / : 50 % auf aus Inhaberpapieren l'impôt sur le revenue global impuesto a las ganancias : bestimmte (z.b. sog. "franked dividends" und "conduit income") unterliegen nicht der Quellenbesteuerung : bestimmte Zinszahlungen unterliegen nicht der Quellenbesteuerung (z.b. aus bestimmten öffentlichen Schuldverschreibungen) Fortgeltung des mit der UdSSR vom ; soweit in Deutschland auf an Nichtansässige keine erhoben wird, unterliegen sie auch in Armenien keiner Steuer (Gegenseitigkeitsprinzip) Income tax

2 -Staat Bangladesch Belarus (Weißrussland) Belgien Bolivien Bosnien - Herzegowina a) nationale a) 25 c) 15 a) 12 / 25 a) 12,5 / 10 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 10 / 25 c) 15 / 12 b) 5 a) 12,5 c) 20 a) 8 / , ,5 20 : aus staatlichen oder lokalen Darlehen, aus Gewerbebetrieben in Bangladesch und anerkannter Vorsorgefonds quellensteuerfrei, wenn die nicht über dem amtlichen Zinssatz liegen; 10 % auf aus Festgeldanlagen : auf Bankeinlagen, Staats-, Gemeindeoder Bankanleihen und auf Schuldverschreibungen, die von anderen belarussischen Unternehmen zwischen dem und ausgegeben werden, steuerfrei : bestimmte unterliegen einem reduzierten satz von 15 % und : die von 25 % wird nur auf 50 % der empfangenen und erhoben, so dass effektiv eine von 12,5 % anfällt : nur auf aus der Republik Srpska (RS) : der satz ist gebietsabhängig: Föderation Bosnien und Herzegowina (FBIH) 10 % Republik Srpska (RS) 8 % Brcko-Distrikt 10 % auf und aus Rechten oder Betriebsausgaben abzugsfähig auf und aus Rechten oder Fortgeltung des Abkommens mit Jugoslawien Impôt des personnes physiques / personenbelasting (Einkommensteuer) Impuesto sobre la renta

3 -Staat Bulgarien China (Volksrepublik ohne Hongkong und Macau) Cote d'ivoire (Elfenbeinküste) a) nationale / 5 / 20 c) 10 / 12 / 18 / 18 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 10 b) 5 / 20 c) 15 a) 6 / 15 / 18 / 25 5, 5, , jedoch max. nationaler Satz 15 jedoch max. nationaler Satz : in Form von Gratisaktien, Kapitalbeteiligungen an Gesellschaften oder eines erhöhten Nominalwerts von bestehenden Aktien und Beteiligungen unterliegen nicht der Quellenbesteuerung, wenn sie an Ansässige des EWR gezahlt werden. : aus Bankguthaben und aus Staats-, Gemeinde und Unternehmensanleihen an Ansässige des EWR steuerfrei : von Auslandsinvestmentgesellschaften ("foreign investment enterprises" - FIE) quellensteuerfrei : aus Bankguthaben und aus Staatsanleihen steuerfrei : Die beträgt für Ausschüttungen börsennotierter Gesellschaften 10 %, bei nicht börsennotierten Gesellschaften 12 % und bei Ausschüttungen steuerbefreiter oder ermäßigt besteuerter Gewinne 18 %. : Für aus langfristigen Staatsanleihen gilt ein satz von 6 %, aus Inhaberpapieren gilt ein satz von 25 % und aus sonstigen Anleihen ein satz von 15 %. auf und aus Rechten oder ein erhöhter satz von 18 % gilt für die Steuer, die in der Elfenbeinküste auf steuerbefreiter oder ermäßigt besteuerter Gesellschaften erhoben wird; auf und aus Rechten oder Данък върху дивидентите и доходите на чуждестранни лица (); Закон за данъците върху доходите на физическите лица (Einkommensteuer) Impôt général sur le revenu

4 -Staat Dänemark Ecuador Estland Finnland a) nationale / 28 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, b) unbeschränkt a) 28 a) 25 c) : 15 %, wenn der Empfänger seinen Sitz in einem Land hat, mit dem ein Abkommen über zwischenstaatlichen Informationsaustausch besteht, und weniger als 10 % des Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält : Grundsätzlich unterliegen einer von 25 %. Die von einer körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft gezahlte KSt (25 %) wird jedoch in voller Höhe auf die angerechnet, so dass de facto auf die Dividende keine Steuer erhoben wird. : Die Körperschaftsteuer wird nicht bereits auf thesaurierte Gewinne erhoben, sondern erst im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung (i.h.v. 21 % bzw. 26,6 % der Nettodividende). Diese "Gewinnausschüttungssteuer" stellt die Körperschaftsteuer der ausschüttenden Gesellschaft dar; sie ist keine beim Anteilseigner! : Grundsätzlich keine, lediglich aus Unterkapitalisierung (d.h. auf ein langfristiges Darlehen, das anstelle einer Kapitalbeteiligung gewährt wird) unterliegen einer von 28 %. auf und aus Rechten oder des Stillen Gesellschafters gelten abkommensrechtlich als, die mit bis zu 25 % besteuert werden dürfen Indkomstskat til staten Impusto sobre la renta Tulumaks valtion tulovero/statlig inkomstskatt

5 -Staat Frankreich Georgien Ghana Griechenland Großbritannien (siehe Vereinigtes Königreich) Indien a) nationale a) 19 a) 5 / 8 a) 21 b) 25 / 10 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, a) 5 a) 8 / 10 / 20 / , : 19 % bei natürlichen Personen mit Ansässigkeit in einem EWR-Staat. : keine auf von Gesellschaften aus Freihandelszonen : befreiung für aus Staatsanleihen, Schatzanweisungen, aus Anleihen ansässiger Gesellschaften und Bankeinlagen in ausländischer Währung; 10 % für, die aus Bankeinlagen in Euro stammen; 20 % erhöhter Steuersatz für andere : die ausschüttungssteuer von 15 % (zzgl. Zuschlägen 3% / 7,5 %; effektiv 16,608 %) stellt eine Steuer der ausschüttenden Gesellschaft dar und ist nicht dem empfänger als zuzurechnen /: Erträge aus sog. "Global Depository Receipts" unabhängig von der Qualifikation als, oder Veräußerungsgewinne unterliegen einer 10 %-igen auf aus Rechten oder Forderungen bei der Gewinnermittlung des Schuldners als Betriebsausgaben abzugsfähig (Art. 9 Abs. 9 ) auf und aus Rechten oder Impôt sur le revenue des personnes physiques (IRPP) Income Tax Φόρος εισοδήματος φυσικών προσώπων (in lat. Schrift: Foros Eisodimatos Fysikon Prosopon) Income Tax

6 -Staat Indonesien Iran (Islamische Republik) Irland Island Israel a) nationale b) 20 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, b) unbeschränkt / 25 b) 25 c) 10 / 5 / , : keine auf aus Staatsanleihen und Bankguthaben : keine bei EU-Bürgern und in -Staaten Ansässige auf und aus Rechten oder Mozoué ghanouné maleiat bar daramad (Einkommensteuer einschl. Zusatzsteuern) Income Tax Tekjuskattur til rikisins 25, jedoch max. nationaler Satz : 20 %, wenn der Empfänger weniger als 10 % des Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält

7 -Staat Italien Jamaika Japan a) nationale a) 12,5 / 27 / 25 a) 7 / 20 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 12,5 / 27 a) 25 b) 12,5 jedoch max. nationaler Satz jedoch max. nationaler Satz 12,5 10 : satz 12,5 % bei aus sog. Sparaktien (z.b. stimmrechtslosen Aktien) : Steuersatz ist abhängig von zugrunde liegendem Guthaben/Darlehen, Laufzeit, Darlehensschuldner; Steuerfreiheit bei aus öffentlichen Anleihen, Bank- und Postsparguthaben Schuldverschreibungen italienischer Banken und börsennotierter Gesellschaften Rückkaufvereinbarungen (Repos) verbrieften Wertpapierverleihgeschäften Bankbürgschaften aufgrund des zwischen Deutschland und Italien bestehenden Abkommens über Informationsaustausch : keine auf von börsennotierten Gesellschaften : 7 % auf qualifizierte aus börsennotierten Gesellschaften bis ; 20 % auf von nicht börsennotierten Gesellschaften auf und aus Rechten oder Imposta sul reddito delle persone fisiche Income Tax Gensenbun () Shotokuzei (Einkommensteuer) SFR Jugoslawien (siehe Einzelstaaten)

8 -Staat Kanada Kasachstan Kenia a) nationale a) 25 / 15 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 25 / 15 / : 25 % lediglich bei aus nicht festverzinslichen Gewinnobligationen : keine auf aus Investmentfonds und aus börsennotierten Gesellschaften : keine auf aus Staatsanleihen, Bankeinlagen und Darlehenssicherheiten : 25 % auf aus Inhaberpapieren Betriebsausgaben abzugsfähig Betriebsausgaben abzugsfähig (Art. 10 Abs. 3 ) Income Tax Income Tax Kirgisistan b) Korea, Rep. a) 14 / Betriebsausgaben abzugsfähig Kosovo Fortgeltung des Abkommens mit Jugoslawien Porez iz dohotka Kroatien / 35 auf und aus Rechten oder Porez iz dohotka

9 -Staat Kuwait Lettland Liberia Litauen Luxemburg Malaysia Malta a) nationale a) - anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, a) - / 10 / 15 b) 20 / 15 / 15 / 20 / 35 / in Kuwait keine Einkommensteuer / bei natürlichen Personen : keine auf aus Anleihen, die in Lettland oder einem Staat des EWR von der Regierung oder einer Gemeinde ausgegeben werden : keine bei aus Staatsobligationen : zahlreiche svorschriften für aus bestimmten Quellen : zahlreiche svorschriften für aus bestimmten Quellen auf und aus Rechten oder auf und aus Rechten oder auf und aus Rechten oder auf und aus Rechten oder analoge Geltung der Anwendungsregeln lt. VV NW FinMin S 1301-Malta 1- VB 2 iedzivotaju ienakuma nodoklis Income Tax Fiziniu asmenu pajamu mokestis Impôt sur le revenu des personnes physiques taxxa fuq l-income

10 -Staat Marokko Mauritius Mazedonien Mexiko Moldau / Moldawien a) nationale / 10 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 10 b) unbeschränkt b) 5 a) 4,9 /10 / 21 / 30 b) 5 / 10 / 15 b) 5 / 0 : keine auf Ausschüttungen von Investmentfonds und Gesellschaften aus Freihandelszonen : zahlreiche svorschriften für bestimmte Income Tax 1 0 jedoch max. nationaler Satz : grundsätzlich 30 %; Sondersätze nach Art des zu Grunde liegenden Kredits oder der Person des Empfängers im Ausland, z.b. 4,9 % auf Bankzinsen und aus bestimmten börsengehandelten Schuldverschreibungen, 10 % auf im Zusammenhang mit bestimmten Finanzinstrumenten und 21 % auf Zinszahlungen mexikanischer Finanzinstitute auf und aus Rechten oder auf und aus Rechten oder 5 % bei aus Bankdarlehen Fortgeltung des mit der UdSSR vom ; soweit in Deutschland auf an Nichtansässige keine erhoben wird, unterliegen sie auch in Moldawien keiner Steuer (Gegenseitigkeitsprinzip) Personalen danok na dohot Impuesto sobre la renta

11 -Staat Mongolei a) nationale c) 10 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, c) Betriebsausgaben abzugsfähig Montenegro a) 9 a) 5 Fortgeltung des Abkommens mit Jugoslawien Porez iz dohotka Namibia / 10 / 10 0 : in Einzelfällen können nationale svorschriften einschlägig sein Betriebsausgaben abzugsfähig Normal Tax und Non-resident shareholders' tax Neuseeland / 30 / : 15 % bei Ausschüttungen voll versteuerter Gewinne (sog. "fully imputed dividends") sowie bei sog. Ergänzungs- und Zusatzdividenden : keine, wenn die auszahlende Stelle eine Emittentenabgabe (sog. "approved issuer levy") von 2 % zahlt Betriebsausgaben abzugsfähig Income tax Niederlande / 15 Inkomstenbelasting Dividendbelasting Norwegen / 25 : Anteilseignern mit Wohnsitz im EWR wird die einbehaltene auf Antrag ganz oder teilweise erstattet ("shielding deduction") Betriebsausgaben abzugsfähig Inntektsskatt til staten

12 -Staat Österreich Pakistan Philippinen Polen a) nationale a) 25 a) 7,5 / 10 a) 25 c) 20 a) 19 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 20 / 35 b) 20 / 25 c) 15 b) 5 jedoch max. nationaler Satz : 7,5% auf, die von Firmen gezahlt werden, die in der Energieerzeugung oder bestimmten, von den Wasser- und Energieentwicklungsbehörden privatisierten Energieprojekten tätig : keine auf aus Auslandsund Fremdwährungsanlagen mit Gewinnbeteiligung (einschließlich Einkünfte des stillen Gesellschafters, partiarische Darlehen, Gewinnobligationen, Genussrechte oder -scheine), wenn diese Zahlungen bei der Gewinnermittlung des Schuldners als Betriebsausgaben abzugsfähig Betriebsausgaben abzugsfähig Betriebsausgaben abzugsfähig Betriebsausgaben abzugsfähig Einkommensteuer Income tax Income Tax Podatek dochodowy od osób fizycznych

13 -Staat Portugal Rumänien Russische Föderation (Russland) Sambia a) nationale a) 21,5 c) 15 a) 16 / 15 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, a) 21,5 / 17,2 / 8,6 c) 15 / 16 b) 3 / : aus Regierungsanleihen und Industrieobligationen können steuerfrei sein oder einem ermäßigten Satz unterliegen. Der Satz ermäßigt sich auf 8,6 % bzw. 17,2 % (durch Besteuerung von nur 40 % bzw. 80 % der entsprechenden Zahlungen mit 21,5 %) bei aus nicht übertragbaren Einlagezertifikaten oder aus langfristigen Spareinlagen (Laufzeit länger als 5 Jahre). Die Höhe des Steuersatzes richtet sich danach, ob die Fälligkeit nach 8 Jahren oder innerhalb von 8 Jahren nach Vertragsabschluss eintritt. : keine auf aus Staatsanleihen oder Anleihen der Nationalbank : keine auf von börsennotierten Gesellschaften (Börse von Lusaka) und von Bergbaugesellschaften Betriebsausgaben abzugsfähig ; reduzierter satz von 10 % nach Art. 11 Abs. 2 a für aus Bankdarlehen, falls das Darlehen nach Auffassung der portugiesischen Regierung von wirtschaftlichem oder sozialen Interesse für das Land ist; Voraussetzung gilt stets als erfüllt bei Vorhaben zu Entwicklungsplänen, denen die portugiesische Regierung zugestimmt hat Betriebsausgaben abzugsfähig Betriebsausgaben abzugsfähig Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares Impozitul pe venitul obtinut de persoanele fizice Impozitul pe dividende Income tax

14 -Staat Schweden Schweiz Serbien Simbabwe Singapur Slowakei a) nationale a) 30 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, a) 35 / 5 / 30 / 15 b) 20 / 20 / 35 / 10 / 15 b) 8 a) , : keine auf aus in Dinar geführten Sparguthaben und Staatsanleihen : 10 % auf aus Wertpapieren, die an der inländischen Börse ("Zimbabwe Stock Exchange") gehandelt werden. : zahlreiche svorschriften für aus bestimmten Quellen Betriebsausgaben abzugsfähig (Art. 10 Abs. 5 ), die von einer Gesellschaft gezahlt werden, die ein Grenzkraftwerk zwischen dem Bodensee und Basel betreibt, werden mit max. 5 % belastet; Erträge aus Genussrechten, aus Gewinnobligationen oder partiarischen Darlehen, die bei der Gewinnermittlung des Schuldners als Betriebsausgaben abzugsfähig, werden mit max. 30 v. H. belastet (Art. 10 Abs. 2 b ) Fortgeltung des Abkommens mit Jugoslawien Betriebsausgaben abzugsfähig Fortgeltung des Abkommens mit der Tschechoslowakei Statlig inkomstskatt Verrechnungssteuer Porez iz dohotka Income tax; Non-resident sharholders' tax; Non-residents' tax on interest Income tax dan z prijmov

15 -Staat Slowenien Spanien Sri Lanka Südafrika a) nationale / 19 c) 10 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, b) 5 / 19 c) : durch die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie (2003/48/EG) in inländisches Recht Zinszahlungen an Ansässige von EU-Mitgliedstaaten steuerfrei : von der für von nicht mehr als EUR / Jahr (zunächst abzug und anschließendes Erstattungsverfahren), wenn der Empfänger seinen Wohnsitz in einem EU- oder -Staat hat : keine z.b. auf aus Bankeinlagen und aus bestimmten öffentlichrechtlichen Obligationen Betriebsausgaben abzugsfähig /: die nach dem vorgesehene "fiktive" Anrechnung ist begrenzt auf die Steuer, die Sri Lanka nach nationalem Recht erhebt; bei und also 10 % (statt der im grundsätzlich vorgesehenen 20 % bzw. 15 %); Betriebsausgaben abzugsfähig Dohodnina Impuesto general sobre la renta de las personas físicas; Impuesto sobre las Rentas del Capital Income tax Normal tax; Non-resident shareholders' tax; Non-resident tax on interest

16 -Staat Syrien Tadschikistan Thailand Trinidad und Tobago Tschechische Republik Tunesien Turkmenistan a) nationale a) 12 b) 20 b) 20 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, a) 7,5 a) 12 / 15 / 25 / 20 b) 5 / 0 0 7, : bestimmter z.b. aus kurzfristigen Spareinlagen und aus Vorsorgefonds auf und aus Rechten oder Betriebsausgaben abzugsfähig : Voraussetzung für die Anwendung des Satzes von 20 % ist, dass die zahlende Gesellschaft ein "industrielles Unternehmen" im Sinne von Art. 10 Abs. 4 Buchstabe b betreibt : der aus Schuldverschreibungen der thailändischen Regierung Income Tax 0 1 : keine auf aus Bankguthaben oder aus Wertpapieren in harter Währung Fortgeltung des Abkommens mit der Tschechoslowakei Fortgeltung des mit der UdSSR vom ; soweit in Deutschland auf an Nichtansässige keine erhoben wird, unterliegen sie auch in Turkmenistan keiner Steuer (Gegenseitigkeitsprinzip) daň z přίjmů fyzických osob Impôt sur le revenu des créances, dépôts, cautionnements et comptes courants (I.R.C.)

17 -Staat Ukraine Ungarn Uruguay USA a) nationale a) 5 a) 16 / 7 / 12 a) 30 anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, / 5 b) 5 a) 3 / 5 / 12 c) 20 / , 12, jedoch max. nationaler Satz 20 : keine auf aus Bankeinlagen und Sparbriefen : durch die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie (2003/48/EG) in inländisches Recht Zinszahlungen an Ansässige von EU-Mitgliedstaaten steuerfrei : keine, wenn die ausschüttende Gesellschaft mit ihren Gewinnen bereits der Besteuerung unterlag; 12 % auf, die aus Gewinnen aus Einlagen, Darlehen und Kapitalanlagen stammen; 7 % auf alle übrigen mit Gewinnbeteiligung, wenn die gezahlten und beim Schuldner der Zahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig Einnahmen eines stillen Gesellschafters dürfen abkommensrechtlich mit bis zu 25 % besteuert werden mit Gewinnbeteiligung, wenn die gezahlten und beim Schuldner der Zahlungen abzugsfähig auf Einkünfte aus Rechtsbeziehungen, die ein Recht auf Gewinnbeteiligung verleihen (in den USA einschließlich, deren Höhe sich nicht in einem Bruchteil des Kapitals bemisst und die keine Portfoliozinsen ( contingent interest ), wenn die Einkünfte bei der Ermittlung des Gewinns der zahlenden Person als Betriebsausgaben abzugsfähig (Art. 10 Abs. 6) Személyi jövedelemadó Impuesto a las rentas a los no residentes (IRNR) Federal Income Tax

18 Anrechenbarkeit ausländischer -Staat a) nationale anrechenbar erhebung Hinweise zu -Regelungen, Usbekistan Venezuela Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten (siehe USA) Vietnam Weißrussland (siehe Belarus) Zypern / 34 b) 5 a) 34 b) 5 / 20 / : keine, wenn die ausschüttende Gesellschaft mit ihren Gewinnen bereits der Besteuerung unterlag : nur 95 % der Erträge steuerpflichtig, wenn das Darlehen der Erzielung von Einkommen in Venezuela dient mit Gewinnbeteiligung, wenn die gezahlten und beim Schuldner der Zahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig mit Gewinnbeteiligung, wenn die gezahlten und bei der Gewinnermittlung des Schuldners der Zahlungen abzugsfähig Impuesto sobre la renta Income tax 0 : Steuerbefreiung für aus Bankeinlagen mit Gewinnbeteiligung, wenn die gezahlten und beim Schuldner der Zahlungen als Betriebsausgaben abzugsfähig Foreign Contractor Tax Φόρος Εισοδήματος (in lat. Schrift: Foros Eisodimatos) Bundeszentralamt für Steuern, Referat Q 1 Stand: 1. Januar 2011 Seite 20 von 20

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