Alle Aufgaben sind zu lösen. Nur eine Aufgabe Note
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- Paul Heinrich
- vor 8 Jahren
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe W 7 W 8 Alle Aufgaben sind zu lösen. Nur eine Aufgabe Note max. Punktezahl Bewertung Prüfer/in ggf. Gutachter/in 1 Prüfer/in ( Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter/in (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 ggf. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Mantelbogen, Prüfungsleistung, Grundlagen der Steuerlehre, Betriebswirtschaft BB-STL-P
2 Mantelbogen, Prüfungsleistung, Grundlagen der Steuerlehre, Betriebswirtschaft Anmerkungen Prüfer/in: Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter/in: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BB-STL-P
3 Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BB-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 6 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 7 und 8. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 7 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 8 Aufgaben, davon 7 zu lösen Steuergesetze Höchstpunktzahl: 100 HFH-Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W 7 W 8 Σ Max. erreichbare Punkte BB-STL-P AUFGABEN SEITE 1 von 3
4 Aufgabenblock A 75 Punkte Bearbeiten Sie bitte alle 6 Aufgaben. Aufgabe 1 10 Punkte Soweit Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben werden, sollten sie sozial gerecht sein. Man unterscheidet die Begriffe "horizontale Gerechtigkeit" und "vertikale Gerechtigkeit". Erläutern Sie die beiden Begriffe! Aufgabe 2 12 Punkte Die Ehegatten Walter und Emma Leicht (beide 71 Jahre alt) erzielen im Veranlagungszeitraum 2009 folgende Einnahmen bzw. Einkünfte im Inland: Er: Bruttoarbeitslohn (davon 5.000,-- Versorgungsbezüge) ,-- Einkünfte als selbständiger Ingenieur 3.000,-- Sie: Bruttoarbeitslohn (Versorgungsbezüge) 2.000,-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1.550,-- Ermitteln Sie die Altersentlastungsbeträge nach 24a EStG für beide Ehegatten! Aufgabe 3 15 Punkte Die ledige Arbeitnehmerin Maya Friese (Würzburg) hat in 2009 ein zu versteuerndes Einkommen von ,--. Im Jahr 2009 hat Frau Friese Arbeitslosengeld in Höhe von 4.200,-- erhalten. Erläutern Sie mit Hilfe dieses Beispiels den Progressionsvorbehalt nach 32b EStG! Aufgabe 4 15 Punkte Stellen Sie mit Hilfe eines Schaubildes die Ebene der Gesellschaft und die Ebene des Anteilseigners bei einer Dividendenausschüttung ab 2009 dar! Wann kommt es zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und wann zur Anwendung der Abgeltungsteuer? Aufgabe 5 13 Punkte Die freie Handelsvertreterin Emilia König, Bonn, hat im Kalenderjahr 2008 folgende Umsätze ermittelt: 1) Provisionseinnahmen (brutto) ,-- 2) Entnahmen für private Zwecke (Teilwert) 1.800,-- 3) Einnahme aus dem Verkauf eines betrieblichen Pkw (brutto) 3.500,-- Prüfen und begründen Sie, ob Frau König im Jahr 2009 Kleinunternehmerin i. S. des Umsatzsteuergesetzes ist! Aufgabe 6 10 Punkte Die Steuerpflichtige Susanne Teebarg aus Bremen erzielt in ,-- Gewinn mit ihrem Kosmetikstudio. Obwohl das Finanzamt Frau Teebarg mehrmals aufgefordert hat, ihre Einkommensteuererklärung 2007 abzugeben, weigert sich Frau Teebarg. Erläutern Sie anhand der entsprechenden Paragrafen des EStG und der AO die rechtliche Situation! BB-STL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3
5 Aufgabenblock B 25 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte entweder Aufgabe 7 oder Aufgabe 8! Wahl-Aufgabe 7 25 Punkte Die Nova AG in München hat für das Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von ,-- ermittelt. Folgende Beträge sind bei der Gewinnermittlung in Abzug gebracht worden: Parteispende 500,-- Spende an Umweltorganisation 1.000,-- Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters ,-- Miete für Büro- und Lagerräume ,-- Darlehenszinsen ,-- Verlustanteil an einer OHG ,-- Die Nova AG hat ihren Hauptsitz in München und einen zweiten Standort in Konstanz. Die Lohnsumme in München betrug ,-- und in Konstanz ,--. Führen Sie die Aufteilung des Gewerbesteuersteuermessbetrages auf beide Gemeinden (Zerlegung) für das Jahr 2009 durch! Wahl-Aufgabe 8 25 Punkte Der 27-jährige Silvio Lorenzo (ledig), Berlin, hat in 2009 eine Erbschaft in Höhe von ,-- gemacht, das Geld hat er zunächst bei der Bank angelegt und erhält dafür in 2009 Zinsen i. H. von 3.632,-- (es erfolgten noch keine Abzüge). Herr Lorenzo ist an einer OHG (Handwerksbetrieb) beteiligt, sein Gewinnanteil in 2009 beträgt ,--. Für die Vermietung einer Garage an die OHG erhält er 360,-- in 2009 und für den Verkauf seines privaten Pkw an die OHG zahlt diese 6.250,--. Sein Gewinnanteil als atypisch stiller Gesellschafter an einem Übersetzungsbüro beträgt in ,--. Für das Jahr 2009 hat er außerdem folgende Ausgaben: 1) Aufwendungen für ein Erststudium 5.320,-- 2) Versicherungen 3.320,-- 3) Eigenanteil Zahnarzt 5.420,-- 4) Miete inkl. Nebenkosten 5.100,-- (hierin Handwerkerleistungen / reiner Arbeitslohn in Höhe von 322,-- enthalten) 5) Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich 1.680,-- Ermitteln Sie die Einkommensteuerabschlusszahlung bzw. -erstattung von Herrn Lorenzo für das Jahr 2009! (Soli und KiSt sind nicht zu berücksichtigen.) Gehen Sie auch auf die Zinserträge ein, die nicht in die Einkommensteuererklärung einfließen sollen! BB-STL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3
6 Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BB-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die numerisch erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 30. Dezember 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt anzuzeigen: Prüfungsamt@hamburger-fh.de bzw. Tel. 040/ BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 5
7 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB 1, S. 19 f. 10 Punkte Horizontale Gerechtigkeit bedeutet, dass zwei Menschen mit gleicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich der gleichen steuerlichen Belastung unterliegen sollen. Das verlangt die "Allgemeinheit der Besteuerung", d. h., es darf keine Steuerbefreiungen für spezielle Gruppen geben. Vertikale Gerechtigkeit bedeutet, dass eine höhere Leistungsfähigkeit zu einer angemessenen höheren Steuerlast führen soll. Was dabei "angemessen" ist, ist Auffassungssache. Meist wird es als vertikal gerecht angesehen, wenn auf höhere Einkommen überproportional mehr Steuern zu zahlen sind als auf niedrigere Einkommen. Zu beachten ist aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 5 P. 5 P. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB 2, S. 59 f. 12 Punkte alles in Ehemann: Ehefrau: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 18 EStG: Einkünfte Ingenieur 3.000,-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 19 EStG: Einnahmen ,-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1.550,-- Summe der positiven Einkünfte , ,-- Er: 40%* von ,-- entspricht 5.200,--, aber max ,-- 6 P. Sie: 40%* von 1.550,-- 620,-- 6 P. * Erläuterung: Beide Ehegatten erfüllen schon in 2005 die altersmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags, sodass beide 40% und maximal den Höchstbetrag von 1.900,-- in Anspruch nehmen können. Die 40% und der Höchstbetrag bleiben auf Dauer unverändert. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB 2, S Punkte Für bestimmte steuerfreie Einkünfte (z.b. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld sowie ausländische Einkünfte, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens im Inland steuerfrei sind) sieht 32b EStG einen sogenannten Progressionsvorbehalt vor. Dieser bedeutet, dass die Einkünfte bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt bleiben, aber bei der Ermittlung des anzuwendenden Durchschnittsteuersatzes so getan wird, als wären diese Einkünfte steuerpflichtig. 5 P. alles in zu versteuerndes Einkommen ,-- zuzüglich Arbeitslosengeld 4.200, ,-- Steuer lt. Grundtabelle 7.801,-- 2 P. Durchschnittssteuersatz: 7.801,-- : ,-- x ,46% 3 P. Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes: 21,46% von ,--, gerundet 6.898,-- 3 P. Einkommensteuer ohne Arbeitslosengeld: Steuer lt. Grundtabelle auf , ,-- 2 P. Ohne das Arbeitslosengeld hätte die Einkommensteuer lediglich 6.397,-- betragen. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 5
8 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB 3, S Punkte Das Schaubild sollte folgende Sachverhalte in korrekter Beziehung zueinander enthalten: Ebene der Gesellschaft 1 P. richtige Darstellung 3 P. Ebene Anteilseigner 1 P. Differenzierung in Betriebliche Kapitalerträge oder Einkünfte i. S. v. 17, 21, 32d Abs. 2 EStG und Private Kapitalerträge ( 20 EStG) außerhalb des 32d Abs. 2 EStG 4 P. korrekte Ausführungen zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens 3 P. korrekte Ausführungen zur Anwendung der Abgeltungsteuer 3 P. Lösung Aufgabe 5 vgl. SB 5, S. 27 f. 13 Punkte alles in Ermittlung Bruttojahresumsatz: Provisionseinnahmen brutto ,-- 2 P. Entnahmen für private Zwecke Teilwert zuzüglich Umsatzsteuer (1.800, ,--) 2.142,-- 3 P. Verkauf Pkw = Verkauf aus Anlagevermögen 0,-- 3 P. Bruttoumsatz i. S. des 19 Abs.1 Satz 1 UStG ,-- 2 P. Der Bruttoumsatz i. S. des 19 Abs.1 Satz 1 UStG hat im vorangegangenen KJ ,-- nicht überstiegen und wird in 2009 voraussichtlich ,-- nicht übersteigen. 2 P. Frau König ist im Jahr 2009 Kleinunternehmerin. 1 P. Lösung Aufgabe 6 vgl. SB 7, S. 9, Punkte Frau Teebarg ist gemäß 25 Abs. 3 EStG und 149 Abs. 1 AO zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Gemäß 329 AO kann das Finanzamt bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung ein Zwangsgeld festlegen. Das Zwangsgeld darf maximal ,-- betragen. (Volle Punktevergabe auch für Ansatz Verspätungszuschlag oder Schätzung) 5 P. 5 P. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 5
9 Lösung Aufgabe W7 vgl. SB 4, S. 17 f. 25 Punkte alles in Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- 1 P. Hinzurechnungen 8 GewStG: 1 P. 8 Nr. 1 GewStG: 1 P. Zinsen 100% ,-- 1 P. Miete Büro/Lager 65% ,-- 1 P. Gewinnanteil atypischer stiller Ges. nicht P ,-- abzgl. FB ,-- 1 P. verbleiben ,-- davon 25% Hinzurechnungen 5.937,-- 1 P. 8 Nr. 8 GewStG ,-- 2 P. 8 Nr. 9 GewStG (alle Spenden) 1.500,-- 2 P. Kürzungen 9 GewStG: 1 P. 9 Nr. 5 GewStG (Spende Umweltorg.) 1.000,-- 2 P. Gewerbeertrag ,-- gerundet auf volle ,-- 1 P. davon 3,5% Messbetrag ,-- 1 P. Zerlegung: Messbetrag 2009: 29 (3) GewStG volle 1000 München: ,-- x ,-- : , ,50 4 P. Konstanz: x ,-- : , ,50 4 P. Hinweis zur Bewertung: Laut Fragestellung ist der Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters im Aufwand enthalten. In diesem Fall müsste es sich steuerlich um eine Mitunternehmerschaft handeln. Die Gewerbesteuer müsste für die Mitunternehmerschaft berechnet werden, d. h., der Gesamtgewinn wäre um den Gewinnanteil ( ) zu erhöhen, gleichzeitig wäre ein Freibetrag für Personenunternehmen gem. 11 GewStG abzuziehen. Die volle Punktzahl ist sowohl für die o. g. Lösung als auch für die Berücksichtigung der Mitunternehmerschaft zu vergeben. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 5
10 Lösung Aufgabe W8 vgl. SB 2 25 Punkte alles in Zinsen/Abgeltungsteuer: Zinsen 3.632,00 1 P. abzgl. Sparer-Pauschbetrag 801,00 1 P. verbleiben 2.831,00 1 P. abzgl. 25% Abgeltungsteuer 707,75 1 P. verbleiben nach Versteuerung 2.123,25 1 P. Ermittlung Einkommensteuer 2009: 15 EStG Gewerbebetrieb: 1 P. Gewinnanteil OHG ,-- 1 P. zzgl. Miete Garage 360,-- 2 P. Verkauf Pkw nicht ,-- 2 P. 15 EStG Gewerbebetrieb: Gewinnanteil atypischer stiller Gesellschafter ,-- 2 P. Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag des Einkünfte ,-- 1 P. abzüglich Sonderausgaben Berufsausbildung, max.* 4.000,--* 1 P. abzüglich Sonderausgaben Versicherungen 3.320,-- 1 P. abzüglich AGW 6% zumutbare EB 6% von ,-- (gerundet) 3.049, , , ,-- 4 P. zu versteuerndes Einkommen ,-- 1 P. Steuer lt. Grundtabelle 9.510,-- 1 P. abzgl. 20% von 322,-- Handwerkerleistungen 65,-- 1 P. abzgl. Vorauszahlungen 6.720,-- 1 P. Einkommensteuer-Nachzahlung ,-- 1 P. * Berücksichtigung als Werbungskosten mit dem entsprechenden Betrag gilt ebenso (vgl. BFH v VI R 14/07, DStR 2009 S. 1952) BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 5 von 5
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