Alle Aufgaben sind zu lösen. Nur eine Aufgabe Note

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alle Aufgaben sind zu lösen. Nur eine Aufgabe Note"

Transkript

1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe W 7 W 8 Alle Aufgaben sind zu lösen. Nur eine Aufgabe Note max. Punktezahl Bewertung Prüfer/in ggf. Gutachter/in 1 Prüfer/in ( Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter/in (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 ggf. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Mantelbogen, Prüfungsleistung, Grundlagen der Steuerlehre, Betriebswirtschaft BB-STL-P

2 Mantelbogen, Prüfungsleistung, Grundlagen der Steuerlehre, Betriebswirtschaft Anmerkungen Prüfer/in: Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter/in: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BB-STL-P

3 Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BB-STL-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 6 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 7 und 8. Sollten Sie beide Wahlaufgaben bearbeiten, wird nur Aufgabe 7 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 8 Aufgaben, davon 7 zu lösen Steuergesetze Höchstpunktzahl: 100 HFH-Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben W 7 W 8 Σ Max. erreichbare Punkte BB-STL-P AUFGABEN SEITE 1 von 3

4 Aufgabenblock A 75 Punkte Bearbeiten Sie bitte alle 6 Aufgaben. Aufgabe 1 10 Punkte Soweit Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben werden, sollten sie sozial gerecht sein. Man unterscheidet die Begriffe "horizontale Gerechtigkeit" und "vertikale Gerechtigkeit". Erläutern Sie die beiden Begriffe! Aufgabe 2 12 Punkte Die Ehegatten Walter und Emma Leicht (beide 71 Jahre alt) erzielen im Veranlagungszeitraum 2009 folgende Einnahmen bzw. Einkünfte im Inland: Er: Bruttoarbeitslohn (davon 5.000,-- Versorgungsbezüge) ,-- Einkünfte als selbständiger Ingenieur 3.000,-- Sie: Bruttoarbeitslohn (Versorgungsbezüge) 2.000,-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1.550,-- Ermitteln Sie die Altersentlastungsbeträge nach 24a EStG für beide Ehegatten! Aufgabe 3 15 Punkte Die ledige Arbeitnehmerin Maya Friese (Würzburg) hat in 2009 ein zu versteuerndes Einkommen von ,--. Im Jahr 2009 hat Frau Friese Arbeitslosengeld in Höhe von 4.200,-- erhalten. Erläutern Sie mit Hilfe dieses Beispiels den Progressionsvorbehalt nach 32b EStG! Aufgabe 4 15 Punkte Stellen Sie mit Hilfe eines Schaubildes die Ebene der Gesellschaft und die Ebene des Anteilseigners bei einer Dividendenausschüttung ab 2009 dar! Wann kommt es zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und wann zur Anwendung der Abgeltungsteuer? Aufgabe 5 13 Punkte Die freie Handelsvertreterin Emilia König, Bonn, hat im Kalenderjahr 2008 folgende Umsätze ermittelt: 1) Provisionseinnahmen (brutto) ,-- 2) Entnahmen für private Zwecke (Teilwert) 1.800,-- 3) Einnahme aus dem Verkauf eines betrieblichen Pkw (brutto) 3.500,-- Prüfen und begründen Sie, ob Frau König im Jahr 2009 Kleinunternehmerin i. S. des Umsatzsteuergesetzes ist! Aufgabe 6 10 Punkte Die Steuerpflichtige Susanne Teebarg aus Bremen erzielt in ,-- Gewinn mit ihrem Kosmetikstudio. Obwohl das Finanzamt Frau Teebarg mehrmals aufgefordert hat, ihre Einkommensteuererklärung 2007 abzugeben, weigert sich Frau Teebarg. Erläutern Sie anhand der entsprechenden Paragrafen des EStG und der AO die rechtliche Situation! BB-STL-P AUFGABEN SEITE 2 VON 3

5 Aufgabenblock B 25 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte entweder Aufgabe 7 oder Aufgabe 8! Wahl-Aufgabe 7 25 Punkte Die Nova AG in München hat für das Jahr 2009 einen Gewinn in Höhe von ,-- ermittelt. Folgende Beträge sind bei der Gewinnermittlung in Abzug gebracht worden: Parteispende 500,-- Spende an Umweltorganisation 1.000,-- Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters ,-- Miete für Büro- und Lagerräume ,-- Darlehenszinsen ,-- Verlustanteil an einer OHG ,-- Die Nova AG hat ihren Hauptsitz in München und einen zweiten Standort in Konstanz. Die Lohnsumme in München betrug ,-- und in Konstanz ,--. Führen Sie die Aufteilung des Gewerbesteuersteuermessbetrages auf beide Gemeinden (Zerlegung) für das Jahr 2009 durch! Wahl-Aufgabe 8 25 Punkte Der 27-jährige Silvio Lorenzo (ledig), Berlin, hat in 2009 eine Erbschaft in Höhe von ,-- gemacht, das Geld hat er zunächst bei der Bank angelegt und erhält dafür in 2009 Zinsen i. H. von 3.632,-- (es erfolgten noch keine Abzüge). Herr Lorenzo ist an einer OHG (Handwerksbetrieb) beteiligt, sein Gewinnanteil in 2009 beträgt ,--. Für die Vermietung einer Garage an die OHG erhält er 360,-- in 2009 und für den Verkauf seines privaten Pkw an die OHG zahlt diese 6.250,--. Sein Gewinnanteil als atypisch stiller Gesellschafter an einem Übersetzungsbüro beträgt in ,--. Für das Jahr 2009 hat er außerdem folgende Ausgaben: 1) Aufwendungen für ein Erststudium 5.320,-- 2) Versicherungen 3.320,-- 3) Eigenanteil Zahnarzt 5.420,-- 4) Miete inkl. Nebenkosten 5.100,-- (hierin Handwerkerleistungen / reiner Arbeitslohn in Höhe von 322,-- enthalten) 5) Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich 1.680,-- Ermitteln Sie die Einkommensteuerabschlusszahlung bzw. -erstattung von Herrn Lorenzo für das Jahr 2009! (Soli und KiSt sind nicht zu berücksichtigen.) Gehen Sie auch auf die Zinserträge ein, die nicht in die Einkommensteuererklärung einfließen sollen! BB-STL-P AUFGABEN SEITE 3 VON 3

6 Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BB-STL-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die numerisch erste zur Bewertung heranzuziehen. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 30. Dezember 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt anzuzeigen: Prüfungsamt@hamburger-fh.de bzw. Tel. 040/ BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 5

7 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB 1, S. 19 f. 10 Punkte Horizontale Gerechtigkeit bedeutet, dass zwei Menschen mit gleicher Leistungsfähigkeit grundsätzlich der gleichen steuerlichen Belastung unterliegen sollen. Das verlangt die "Allgemeinheit der Besteuerung", d. h., es darf keine Steuerbefreiungen für spezielle Gruppen geben. Vertikale Gerechtigkeit bedeutet, dass eine höhere Leistungsfähigkeit zu einer angemessenen höheren Steuerlast führen soll. Was dabei "angemessen" ist, ist Auffassungssache. Meist wird es als vertikal gerecht angesehen, wenn auf höhere Einkommen überproportional mehr Steuern zu zahlen sind als auf niedrigere Einkommen. Zu beachten ist aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 5 P. 5 P. Lösung Aufgabe 2 vgl. SB 2, S. 59 f. 12 Punkte alles in Ehemann: Ehefrau: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 18 EStG: Einkünfte Ingenieur 3.000,-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 19 EStG: Einnahmen ,-- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1.550,-- Summe der positiven Einkünfte , ,-- Er: 40%* von ,-- entspricht 5.200,--, aber max ,-- 6 P. Sie: 40%* von 1.550,-- 620,-- 6 P. * Erläuterung: Beide Ehegatten erfüllen schon in 2005 die altersmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags, sodass beide 40% und maximal den Höchstbetrag von 1.900,-- in Anspruch nehmen können. Die 40% und der Höchstbetrag bleiben auf Dauer unverändert. Lösung Aufgabe 3 vgl. SB 2, S Punkte Für bestimmte steuerfreie Einkünfte (z.b. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld sowie ausländische Einkünfte, die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens im Inland steuerfrei sind) sieht 32b EStG einen sogenannten Progressionsvorbehalt vor. Dieser bedeutet, dass die Einkünfte bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt bleiben, aber bei der Ermittlung des anzuwendenden Durchschnittsteuersatzes so getan wird, als wären diese Einkünfte steuerpflichtig. 5 P. alles in zu versteuerndes Einkommen ,-- zuzüglich Arbeitslosengeld 4.200, ,-- Steuer lt. Grundtabelle 7.801,-- 2 P. Durchschnittssteuersatz: 7.801,-- : ,-- x ,46% 3 P. Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes: 21,46% von ,--, gerundet 6.898,-- 3 P. Einkommensteuer ohne Arbeitslosengeld: Steuer lt. Grundtabelle auf , ,-- 2 P. Ohne das Arbeitslosengeld hätte die Einkommensteuer lediglich 6.397,-- betragen. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 5

8 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB 3, S Punkte Das Schaubild sollte folgende Sachverhalte in korrekter Beziehung zueinander enthalten: Ebene der Gesellschaft 1 P. richtige Darstellung 3 P. Ebene Anteilseigner 1 P. Differenzierung in Betriebliche Kapitalerträge oder Einkünfte i. S. v. 17, 21, 32d Abs. 2 EStG und Private Kapitalerträge ( 20 EStG) außerhalb des 32d Abs. 2 EStG 4 P. korrekte Ausführungen zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens 3 P. korrekte Ausführungen zur Anwendung der Abgeltungsteuer 3 P. Lösung Aufgabe 5 vgl. SB 5, S. 27 f. 13 Punkte alles in Ermittlung Bruttojahresumsatz: Provisionseinnahmen brutto ,-- 2 P. Entnahmen für private Zwecke Teilwert zuzüglich Umsatzsteuer (1.800, ,--) 2.142,-- 3 P. Verkauf Pkw = Verkauf aus Anlagevermögen 0,-- 3 P. Bruttoumsatz i. S. des 19 Abs.1 Satz 1 UStG ,-- 2 P. Der Bruttoumsatz i. S. des 19 Abs.1 Satz 1 UStG hat im vorangegangenen KJ ,-- nicht überstiegen und wird in 2009 voraussichtlich ,-- nicht übersteigen. 2 P. Frau König ist im Jahr 2009 Kleinunternehmerin. 1 P. Lösung Aufgabe 6 vgl. SB 7, S. 9, Punkte Frau Teebarg ist gemäß 25 Abs. 3 EStG und 149 Abs. 1 AO zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Gemäß 329 AO kann das Finanzamt bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung ein Zwangsgeld festlegen. Das Zwangsgeld darf maximal ,-- betragen. (Volle Punktevergabe auch für Ansatz Verspätungszuschlag oder Schätzung) 5 P. 5 P. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 5

9 Lösung Aufgabe W7 vgl. SB 4, S. 17 f. 25 Punkte alles in Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- 1 P. Hinzurechnungen 8 GewStG: 1 P. 8 Nr. 1 GewStG: 1 P. Zinsen 100% ,-- 1 P. Miete Büro/Lager 65% ,-- 1 P. Gewinnanteil atypischer stiller Ges. nicht P ,-- abzgl. FB ,-- 1 P. verbleiben ,-- davon 25% Hinzurechnungen 5.937,-- 1 P. 8 Nr. 8 GewStG ,-- 2 P. 8 Nr. 9 GewStG (alle Spenden) 1.500,-- 2 P. Kürzungen 9 GewStG: 1 P. 9 Nr. 5 GewStG (Spende Umweltorg.) 1.000,-- 2 P. Gewerbeertrag ,-- gerundet auf volle ,-- 1 P. davon 3,5% Messbetrag ,-- 1 P. Zerlegung: Messbetrag 2009: 29 (3) GewStG volle 1000 München: ,-- x ,-- : , ,50 4 P. Konstanz: x ,-- : , ,50 4 P. Hinweis zur Bewertung: Laut Fragestellung ist der Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters im Aufwand enthalten. In diesem Fall müsste es sich steuerlich um eine Mitunternehmerschaft handeln. Die Gewerbesteuer müsste für die Mitunternehmerschaft berechnet werden, d. h., der Gesamtgewinn wäre um den Gewinnanteil ( ) zu erhöhen, gleichzeitig wäre ein Freibetrag für Personenunternehmen gem. 11 GewStG abzuziehen. Die volle Punktzahl ist sowohl für die o. g. Lösung als auch für die Berücksichtigung der Mitunternehmerschaft zu vergeben. BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 4 von 5

10 Lösung Aufgabe W8 vgl. SB 2 25 Punkte alles in Zinsen/Abgeltungsteuer: Zinsen 3.632,00 1 P. abzgl. Sparer-Pauschbetrag 801,00 1 P. verbleiben 2.831,00 1 P. abzgl. 25% Abgeltungsteuer 707,75 1 P. verbleiben nach Versteuerung 2.123,25 1 P. Ermittlung Einkommensteuer 2009: 15 EStG Gewerbebetrieb: 1 P. Gewinnanteil OHG ,-- 1 P. zzgl. Miete Garage 360,-- 2 P. Verkauf Pkw nicht ,-- 2 P. 15 EStG Gewerbebetrieb: Gewinnanteil atypischer stiller Gesellschafter ,-- 2 P. Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag des Einkünfte ,-- 1 P. abzüglich Sonderausgaben Berufsausbildung, max.* 4.000,--* 1 P. abzüglich Sonderausgaben Versicherungen 3.320,-- 1 P. abzüglich AGW 6% zumutbare EB 6% von ,-- (gerundet) 3.049, , , ,-- 4 P. zu versteuerndes Einkommen ,-- 1 P. Steuer lt. Grundtabelle 9.510,-- 1 P. abzgl. 20% von 322,-- Handwerkerleistungen 65,-- 1 P. abzgl. Vorauszahlungen 6.720,-- 1 P. Einkommensteuer-Nachzahlung ,-- 1 P. * Berücksichtigung als Werbungskosten mit dem entsprechenden Betrag gilt ebenso (vgl. BFH v VI R 14/07, DStR 2009 S. 1952) BB-STL-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 5 von 5

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene

Mehr

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene

Mehr

Klausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/08, Wirtschaftsmathematik, Betriebswirtschaft

Klausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/08, Wirtschaftsmathematik, Betriebswirtschaft Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeihen Betriebswirtshat Wirtshatsmathematik Prüungsleistung Datum.6.8 BB-WMT-P 86 Bezüglih der Anertigung Ihrer Arbeit sind olgende Hinweise verbindlih: Verwenden

Mehr

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95 Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05

Mehr

Studiengang Betriebswirtschaft Modul. Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S Datum

Studiengang Betriebswirtschaft Modul. Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S Datum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S-07 Datum..007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 27.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum

Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Wirtschaftsmathematik

Wirtschaftsmathematik Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen

Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-070623 Datum 23.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-050625 Datum 25.06.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte): ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Wirtschaftsmathematik

Wirtschaftsmathematik Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WMT-P 69 Datum 9.6. Ausgegebene Arbeitsblätter Abgegebene

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Seite - 40 - StB Dipl.-Kfm. M. Ermers

Seite - 40 - StB Dipl.-Kfm. M. Ermers Lösungsvorschläge zu den Übungsaufgaben 1. Aufgabe Es kommt eine Hinzurechnung gem. 8 Nr. 1 in Betracht: Hierzu gehören (vgl. auch A. 45, 46 GewStR): Zinsen: 22.500,00 Damnum: 50.000,- : 5 J. x ½ J. 5.000,00

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1 Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung Datum 03.05.2003 Lösen Sie die

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Mathematik. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul. Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. WB-WMT-S Datum

Mathematik. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul. Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. WB-WMT-S Datum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WB-WMT-S-07060 Datum 006007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.12.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Klausur Rechnungswesen I, Buchführung

Klausur Rechnungswesen I, Buchführung Postgradualer Studiengang Wirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW-REW-S12-020511 Datum 11.05.02 Die Klausur enthält 6 Aufgaben, zu deren

Mehr

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl

Bewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WST-P11-081129 Datum 29.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Diese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung.

Diese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung. Anmeldung Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ist das Kind zum Besuch der Gruppe berechtigt! Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter, ab dem Monat verbindlich im Schuljahr 201 /201 an

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

Stuttgarter Lebensversicherung a.g. Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010 Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Bezüglich

Mehr

Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen

Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen Fachhochschule Bochum Fachhochschule Münster Fachhochschule Südwestfalen Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft Prof. Dr. rer. nat. habil. J. Resch Teilprüfung: Mathematik 1 (Modul) Termin: Februar

Mehr

Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum

Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Aufgabe max. erreichbare Punkte

Aufgabe max. erreichbare Punkte Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-OPR-P12-070609 Datum 09.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

Name (in Druckbuchstaben): Matrikelnummer: Unterschrift:

Name (in Druckbuchstaben): Matrikelnummer: Unterschrift: 20-minütige Klausur zur Vorlesung Lineare Modelle im Sommersemester 20 PD Dr. Christian Heumann Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut für Statistik 2. Oktober 20, 4:5 6:5 Uhr Überprüfen Sie

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle

Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Modulklausur Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle Aufgabenheft Termin: 04.03.2015, 09:00-11:00 Uhr Prüfer: Univ.-Prof. Dr. J. Grosser Aufbau der Klausur Pflichtaufgabe Maximale Punktzahl: 34 Wahlpflichtaufgabe

Mehr

Der aktuelle Tipp. Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Der aktuelle Tipp. Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2016 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Der aktuelle Tipp STAND: DEZEMBER 2015 Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

Abschlussklausur am 12. Juli 2004

Abschlussklausur am 12. Juli 2004 Institut für Geld- und Kapitalverkehr Vorlesung Nr. 03.511 der Universität Hamburg Grundkonzeptionen der Finanzierungstheorie (ABWL / Finanzierung) Dr. Stefan Prigge Sommersemester 2004 Abschlussklausur

Mehr

Das Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz Kundenvorteile TP Kommunikation 17.08.2009 Neuregelungen im Überblick Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen Alte Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Mehr

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer

IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum

Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum.6.6 BW-WMT-P 66 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr