Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

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1 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler bei der Willensbildung sind meist nicht anfechtbar Externe Kalkulationen: 2 Parteien handeln die Kalkulation gemeinsam aus. Hier kann man im Wege der Auslegung das Problem lösen. Sofern dies nicht möglich ist, kann es auch zur Anfechtung kommen. Ein interner Kalkulationsfehler der erkannt wurde berechtigt nicht zur Anfechtung. Übermittlungsfehler Wenn ein Bote o.ä. die Willenserklärung abgibt, dann gelten die Vorraussetzungen der Anfechtung. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden Der Anfechtende hat den Zustand wiederherzustellen, als hätte der andere nie etwas von dem Vertrag erfahren. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB - Anfechtungsfrist 124 BGB 1 Jahr - Der Anfechtende hat dann keine Pflicht zum Schadensersatz Arglistige Täuschung durch einen Dritten 123 II BGB: Ein Dritter teilt dem Käufer falsche Informationen mit, dann kann der Käufer nur anfechten, wenn der Verkäufer den Dritten extra losgeschickt hat. Der Verkäufer kannte die Täuschung oder musste die Täuschung kennen. Nur eröffnet, wenn der Dritte nicht im Lager des Verkäufers steht. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn 1. es muss über eine Tatsache wahrheitswidrig berichtet werden 2. auch die Aufrechterhaltung eines Irrtums der anderen Partei gilt als arglistige Täuschung (Aufklärungspflicht) 3. Es muss ein Vorsatz zur Täuschung bestehen. 4. Angaben ins blaue hinein gelten auch als Vorsatz. Anfechtungsfrist Längste Frist: max. 10 Jahre. Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 -

2 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-2 Anfechtungsfolge Ein angefochtenes Rechtsgeschäft gilt als von Anfang an nichtig. Die ausgetauschten Leistungen sind dann zurückzuerstatten. Schuldverhältnis Schuldrecht Schuldverhältnis im weiteren Sinne: Kaufvertrag zwischen K und V Schuldverhältnis im engeren Sinne: Anspruch aus dem Kaufvertrag, z.b. 433 I BGB Schuldverhältnisse Rechtsgeschäft (Vertrag) Gesetz Einseitige Rechtsgeschäfte (z.b. Testament) Dinglich ( 985) Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge) Delikt ( 823 ff.) (Anspruch aus Besitz) Geschäftsführung ohne Auftrag ( 677 ff.) Ungerechtfertigte Bereicherung ( 812 ff.) Vorvertragliches Schuldverhältnis ( 311 II/III) Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-2 -

3 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-3 Pflichten aus einem Schuldverhältnis Vertrag (Schuldverhältnis im weiteren Sinne) } - Hauptleistungspflichten o Beispiel Kaufvertrag Zahlung des Kaufpreises/Abnahme Übergabe und Übereignung der Sache - Nebenleistungspflichten Sind einklagbar - Nebenpflichten Sind nicht einklagbar, und werden erst einklagbar wenn sie verletzt wurden. (wenn zum Beispiel der Handwerker irgendwelche Gegenstände in der Wohnung zerstört) Obliegenheiten: Werden Obliegenheiten verletzt, erlöschen gewisse Ansprüche für mich. Unmöglichkeit 275 BGB Unmöglichkeit tritt ein, wenn die Leistung von niemandem (objektive Unmöglichkeit) oder vom Schuldner (subjektive Unmöglichkeit, Unvermögen) nicht mehr erbracht werden kann. Wenn Unmöglichkeit vorliegt, dann erlischt nur der Anspruch aus dem Vertrag der Vertrag bleibt bestehen und wird nicht nichtig. Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-3 -

4 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-4 Möglichkeiten für den Gläubiger: 320 ff. BGB Leistungspflicht ausgeschlossen? primär Anspruchsgrundlagen Objektive Unmöglichkeit sekundär Subjektive Unmöglichkeit anfänglich a II a II nachträglich , 280 I , 280 I Schadensersatz braucht nur zu leisten, wer das Leistungshindernis (die Pflichtverletzung) zu verschulden hat. Ausnahmsweise führt das verstreichen der Leistungszeit zur Unmöglichkeit, und zwar bei absoluten Fixgeschäften. Eine Erfüllung nach der Leistungspflicht, ist für den Gläubiger nicht mehr dasselbe z.b. Taxifahrer kommt zu spät, wenn ich zum Flughafen möchte. Stückschuld Gattungsschuld Herausgabe des Ersatzes 285 (Anspruchsgrundlage) Der Gläubiger hat einen Anspruch auf den kompletten Ersatz, den der Schuldner infolge der Unmöglichkeit erlangt hat. Leistungsverzögerung Wenn Leistungsverzögerung vorliegt ist es immer möglich, dass die Verzögerung sich zur Unmöglichkeit wandelt. Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-4 -

5 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-5 Verzögerungsschaden 280 II, 286 Zentrale Vorraussetzung: Verzug des Schuldners (zusammen mit der Mahnung) Rechnungserstellung: 286 III Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er eine Mahnung erhält. Wenn der Schuldner sich sofort bei Erhalt der Mahnung an die Erfüllung macht, ist er ausnahmsweise nicht im Verzug. Der Schuldner gerät auch dann nicht in Verzug, wenn er das Unterbleiben der Erbringung der Leistung nicht zu vertreten hat ( 286 IV wichtig in der Prüfung). Fälligkeit: die Fälligkeit tritt im Zweifel sofort ein. Schadensersatz statt der Leistung 280 III, 281 Zentrale Vorraussetzung: Nachfristsetzung Sofern die Nachfrist nicht angemessen ist, wird die Nachfrist heraufgesetzt. Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Ansonsten muss die Nachfrist immer gesetzt werden! Die Nachfrist muss angemessen sein. Die Nachfrist dient dem Schuldner-Schutz. Zeit Ende der Frist Gläubiger erklärt Schadensersatzanspruch Schadensersatzumfang 249 Entgangener Gewinn 252 Mitverschulden 254 Schlechtleistung (Sachmängel) 437 ff. Im Grunde könnte man Schlechtleistung auch schon über 281 lösen. Aber die spezielleren Regelungen im Kaufrecht verdrängen die Vorschriften im allgemeinen Teil. Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-5 -

6 Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-6 Sachmangel Sachmängel liegen vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Weiterhin muss der Sachmangel schon bei Gefahrübergang ( 446) vorliegen. Sofern keine Beschaffenheit vereinbart war, liegt ein Sachmangel auch vor, wenn sie sich nicht für die im Vertrag bestimmte Verwendung eignet. Überdies liegt ein Sachmangel vor, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die für Sachen der gleichen Art üblich ist. Sofern ein Sachmangel vorliegt, dann muss der Käufer zuerst Nacherfüllung (in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung) verlangen. Vorraussetzungen von 440, 311a - Nachfristsetzung - Vertretenmüssen durch den Verkäufer Ein Verkäufer hat (nach deutschen Rechtsverständnis) nicht die Pflicht zur Überprüfung seiner Kaufsachen. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung erwarten kein Verschulden als Vorraussetzung. Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-6 -

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