Behandlungsvereinbarung für den Fall einer stationären Behandlung

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1 Behandlungsvereinbarung für den Fall einer stationären Behandlung Erklärung und Absprachen zwischen Herrn/Frau.. (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Anschrift, Telefon) und Klinikum Region Hannover Psychiatrie Wunstorf Südstr Wunstorf Medizinische Hochschule Hannover Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie Carl-Neuberg-Str Hannover Klinikum Region Hannover Psychiatrie Langenhagen Rohdehof Langenhagen Klinikum Wahrendorff GmbH Das Fachkrankenhaus für die Seele Rudolf-Wahrendorff-Str Sehnde Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

2 Präambel Psychiatrie-Erfahrene des Vereins Psychiatrie-Erfahrener Hannover e.v. und Mitarbeiter/- innen der Psychiatrischen Kliniken in der Region Hannover haben die nachfolgende Behandlungsvereinbarung ausgearbeitet. Die Kliniken wollen mit diesen Absprachen die Erfahrungen der Psychiatrie-Erfahrenen nutzen, um ihnen in Krisensituationen adäquater zu helfen. Psychiatrie-Erfahrene sehen sich zunehmend für ihre psychische Entwicklung selbst verantwortlich und möchten hiermit erreichen, dass ihre Erfahrungen mit ihren Krisen und mit der Klinik beachtet und im Rahmen einer zukünftigen Behandlung genutzt werden. Diese Absprachen sind für diejenigen Psychiatrie-Erfahrenen nützlich, die sich im Vorfeld mit ihrer Situation (Soziales Umfeld, Gründe für die Entstehung von Krisen, u.a.) auseinandersetzen wollen. Die vorliegende Fassung der Behandlungsvereinbarung ist im Arbeitskreis Gemeindepsychiatrie des Sozialpsychiatrischen Verbundes der Region Hannover diskutiert und als Handlungsanleitung empfohlen worden. Die Behandlungsvereinbarung enthält wichtige Hinweise, die für eine individuell angemessene Behandlung nützlich sind. Diese Behandlungsabsprachen dienen der gegenseitigen Vertrauensbildung. Die Klinik verpflichtet sich, für die Einhaltung der Absprachen Sorge zu tragen auch bei einer Unterbringung im Rahmen des PsychKG. Die Klinik bekräftigt die Pflicht zur Dokumentation der Behandlungsmaßnahmen und ist bereit, die Gründe für eventuell notwendig erscheinende Abweichungen von den vereinbarten Behandlungsabsprachen zu erläutern. Von den Absprachen darf nicht abgewichen werden, wenn nicht zuvor die/der diensthabende berärztin/berarzt eingeschaltet wurde und diese/r der Abweichung von den Absprachen zugestimmt hat. In diesem Sinne gehört die Einhaltung der Behandlungsvereinbarung zu einer ordnungsgemäßen Behandlung, auch bei Unterbringung im Rahmen des PsychKG oder des Betreuungsgesetzes. Die getroffenen Absprachen bilden jedoch keinen rechtlich einklagbaren Vertrag. Die/der Psychiatrie-Erfahrene und die Klinik werden bei wichtigen Veränderungen zur Ergänzung der Behandlungsvereinbarung das Gespräch suchen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Möglichkeit eine Behandlungsvereinbarung auszuhandeln nur von einer verhältnismäßig kleinen Gruppe von Psychiatrie-Erfahrener genutzt wurde. Die Erfahrungen aus der Region Hannover und die in der Literatur (z.b. Psychiatrische Praxis 2006; 33: 95-99) zu findenden Berichte belegen jedoch, dass sich nach dem Aushandeln der Vereinbarung stationäre Behandlungszeiten verringern oder sich verhindern lassen. Die Behandlungsvereinbarung sollte zu einer Zeit verhandelt werden, in der die Psychiatrie- Erfahrenen genügend Abstand zur stationären Behandlung bzw. zur akuten Krise haben. Neben der hier vorliegenden Form können auch andere Formen individueller Behandlungsvereinbarungen getroffen werden. April 2009 Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

3 1. Kontakte Zu Beginn der Behandlung ist die bevollmächtigte Vertrauensperson (s. Anlage) in jedem Fall unverzüglich zu benachrichtigen. Ihr gegenüber entbindet Herr/Frau. die Klinik von der Schweigepflicht. Folgende Personen sollen in den ersten Tagen unter Wahrung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs in Absprache mit dem Team unbeschränkten Zugang zu Herrn/Frau haben (auch im Fall von Zwangsmaßnahmen): Mit folgenden Personen möchte Herr/Frau. keinen Kontakt haben, auch wenn diese von sich aus in die Klinik kommen: Weitere Kontaktabsprachen: (z. B. Besuch eines Vertreters einer Religionsgemeinschaft) Bei bestehendem Betreuungsverhältnis: Adresse des/der Betreuers/-in Herr/Frau (Name, Anschrift, Telefon) Wirkungskreise:.. 2. Aufnahme und Behandlung Zurzeit behandelnde Ärztin/Arzt, Sozialpsychiatrische Beratungsstelle, PIA oder Poliklinik:... Herr/Frau.. will nach Möglichkeit (bitte Reihenfolge angeben) auf auf Station.. Station.. Aufnahme finden und behandelt werden. Die Absprachen gelten grundsätzlich für alle Stationen. Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

4 Frau/Herr möchte möglichst von weiblichen/männlichen Mitarbeiter/innen aufgenommen werden. Begründung. Als Bezugstherapeut/-in werden aus dem Stationsteam gewünscht: (Wenn möglich, von der gewünschten Aufnahmestation 2 Personen benennen.) Frau/Herr sollte möglichst von weiblichen/männlichen Bezugstherapeuten behandelt werden. In der Aufnahmesituation ist für Frau/Herrn. folgendes hilfreich: (z.b. möglichst nicht allein sein, Gespräche, in Ruhe gelassen werden) Weitere Hinweise für die Behandlung: (z. B. Umgang mit Suizidialität, Umgang mit Gereiztheit, mit vorschnellen Entlassungswünschen etc.) Besondere Wünsche an den Therapieplan: Wird von Frau/Herrn. ein Gespräch mit dem Arzt/Ärztin oder dem/der Bezugstherapeuten/in gewünscht, sollte dies möglichst am gleichen Tag, spätestens jedoch am darauf folgenden Tag stattfinden. Bei fehlender Vertrauensbasis zwischen Frau/Herrn.. und Arzt/Ärztin sollte in Absprache mit der Vertrauensperson ein Stationswechsel möglich sein. Eine Selbsteinschätzung von Frau/Herrn.. und/oder eine Darstellung der eigenen Entwicklung liegt dieser Vereinbarung bei. Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

5 3. Medikamentenbehandlung Frau/Herr nimmt zum Zeitpunkt der Vereinbarung folgende Medikamente: In der Krise haben bisher folgende Medikamente besonders gut geholfen und waren gut verträglich Unverträglich waren (mit Begründung): Nicht geholfen haben (mit Begründung): Frau/Herr. lehnt die Einnahme folgender Medikamente ab: Frau/Herr erklärt, dass sie/er die Therapie in der Klinik nutzen möchte, jedoch Medikamente der folgenden Gruppen nicht erhalten will: hochpotente Neuropleptika alle Neuroleptika niederpotente Neuroleptika Benzodiazepinpräparate (z.b. Valium) Antidepressiva Falls keine Besserung eintritt, sollen im Verlaufe der Behandlung in Absprache mit der Vertrauensperson folgende Medikamente eingesetzt werden (Reihenfolge beachten!):.. Bei der Medikamenteneinnahme bevorzugt sie/er folgendes: und lehnt folgendes ab: Tabletten Tabletten Tropfen Tropfen Spritze i.m. i.v. Spritze i.m. i.v. Depotgabe Depotgabe Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

6 Begründung: Falls eine Medikamentenbehandlung stattfindet, erfolgt ein regelmäßiger zu Beginn der Behandlung täglicher Arztkontakt zur Überprüfung der Wirksamkeit und der Nebenwirkungen. Besondere Absprachen (z. B. Beendigung einer Medikation wegen Unwirksamkeit, Absenkung der Dosis, Behandlung mit nur einem Medikament, u. ä.): Frau/Herr.. erklärt zu der Elektrokrampftherapie, dass sie/er die Elektrokrampftherapie ablehnt und auf keinen Fall will bei dringender Indikation der Elektrokrampftherapie zustimmt - kann nur in der MHH durchgeführt werden 4. Zwangsbehandlung Falls sich während der Behandlung der psychische Zustand zuspitzt, sollte unbedingt folgendes versucht werden: Bevollmächtigte Vertrauensperson hinzuziehen Spaziergang Gespräch, z.b. mit der Ärztin/Arzt bzw. dem Bezugstherapeuten/-in Bad Musik hören Einzelbetreuung Rückzug in reizarme Gegend Bewegung unter Anleitung Mitbetreuung durch nahestehende Personen Hinzuziehen einer bestimmten Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters Telefonat mit Angehörigen oder Freunden Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

7 Falls Zwangsmaßnahmen aus der Sicht der Klinik unumgänglich sind, soll folgendes aufgrund der Erfahrungen von Frau/Herrn. beachtet werden: (u.a. Erklärungen zur Zwangsmedikation, Fixierung, Isolierung, Ausgangbeschränkung, ggf. Festlegung einer Reihenfolge der Ausschluss einer Maßnahme) Eigene Erfahrungen mit Zwangsmaßnahmen: Dies ist keine Zustimmung von Frau/Herrn im Voraus zu den Maßnahmen. Bei Anwendung von Zwangsmaßnahmen wird Frau/Herr.. gefragt, ob die Vertrauensperson bzw. jemand anderes benachrichtigt werden soll. Die vorhandene Dokumentation (Fixierbogen) über die Zwangsmaßnahme wird im Rahmen einer Nachbesprechung gemeinsam (auf Wunsch auch mit der Vertrauensperson) eingesehen und besprochen werden. 4.1 PsychKG Wenn Frau/Herr infolge eines Beschlusses nach dem Niedersächsischem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen (Nds. PsychKG) in die Klinik zwangseingewiesen wurde, soll schnellstmöglich überprüft werden, ob die Vorraussetzungen für ein freiwilliges Behandlungsbündnis gegeben ist. 5. Soziale Situation Sofern die nachfolgenden sozialen Angelegenheiten nicht durch die von Frau/Herrn. genannte Vertrauensperson übernommen werden, bemüht sich die Klinik um die Regelung dieser Angelegenheiten. Wohnung Bei Frau/Herrn.ist folgendes zu beachten: Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

8 Sollte Frau/Herr entgegen der Absprache unerwartet die Klinik verlassen, bittet sie/er, keine Polizei zur Wohnung zu schicken (Gefahr es Verlustes der Wohnung, Angst vor Polizeigewalt, u.a.), sofern dies ärztlich verantwortlich erscheint, sondern zunächst die Vertrauensperson einzuschalten. Die Vertrauensperson sucht zunächst alleine die Wohnung auf.... Finanzen... Arbeitgeber/Schule (Name, Anschrift, Telefon): Der Kontakt mit dem Arbeitgeber soll wie folgt aufgenommen werden: Kinder Frau/Herr. hat folgende Kinder (Name, Geburtsdatum) Frau/Herr. bittet um die rganisation einer Haushaltshilfe mit dem Jugendamt weitere Hilfen abzuklären. Frau/Herr hat für folgende Personen Verpflichtungen übernommen: Wichtige Termine und Ereignisse, die beachtet werden müssen: Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

9 Sonstige Absprachen:. 6. Wirksamkeit dieser Vereinbarung An dem Vereinbarungsgespräch haben teilgenommen: aus dem ambulanten Bereich aus dem stationären Bereich Die Vereinbarung gilt ab dem Tag der Unterzeichnung durch die Vereinbarungspartner, sie ist jedoch kein rechtlich einklagbarer Vertrag. Diese Absprachen können jederzeit auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Sollten sich bei einem der Vereinbarungspartner grundlegende Dinge ändern, wird er sich mit dem anderen in Verbindung setzen. Diese Vereinbarung wird bis zu vierfacher Ausfertigung abgeschlossen. Je ein Exemplar erhält Die/der Psychiatrie-Erfahrene, die Vertrauensperson, das Stationsassistentinnenzimmer, die Krankenakte. rt, Datum, Psychiatrie-Erfahrene/r Vertrauensperson Betreuer/in nach Betreuungs-Gesetz.... Ärztliche Leitung Pflegedienstleitung Stationsvertretung Anlage Persönliche Erklärung der/des Psychiatrie-Erfahrenen zur Bevollmächtigung einer Vertrauensperson (ggf. mit Vorschlag für einen Betreuer nach BGB, s. Anlage) Selbsteinschätzung von Frau/Herrn. liegt dieser Vereinbarung bei. Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

10 Weitere Hinweise und Erläuterungen zu der Behandlungsvereinbarung geben: von Seiten Klinikum Region Hannover Psychiatrie Wunstorf Frau Sabine Kirschnick-Tänzer Tel.: 05031/930 Medizinische Hochschule Hannover Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie Frau Dr. Claudia Wilhelm-Gößling und Herr Uwe Blanke Tel.: 0511/532-0 Klinikum Region Hannover Psychiatrie Langenhagen Herr Stefan Brauer Tel.: 0511/ Klinikum Wahrendorff GmbH Das Fachkrankenhaus für die Seele Herr Dr. Wolfgang Becker Tel.: 05132/90-0 von Seiten des Verein Psychiatrie-Erfahrener Hannover e.v.: VPE Hannover e.v., Rückertstr. 17, Hannover, Tel.: Herr Christian Harig und für den Sozialpsychiatrischen Verbund der Region Hannover Psychiatriekoordinator Herr Lothar Schlieckau, Weinstr. 2, Hannover, Tel.: 0511/ Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

11 Persönliche Erklärung der/des Psychiatrie-Erfahrenen Es ist hilfreich, eine Vertrauensperson zu benennen, aber keine Voraussetzung für den Abschluss dieser Absprachen und der Regelung der zukünftigen Behandlung. Ich gebe folgende Erklärung ab, die jederzeit widerrufen werden kann: 1. Vertrauensperson Ich,. beauftrage hiermit meine Vertrauensperson (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) alle Angelegenheiten, die ich im Falle einer stationären Aufnahme nicht selbst wahrnehmen kann, zu übernehmen und für mich zu erledigen. Die Vertrauensperson ist auf jeden Fall unverzüglich über meine Aufnahme in die Klinik zu informieren. Sie soll von Anfang an hinzugezogen und in die Entscheidungen bzgl. Der Behandlung mit einbezogen werden. In regelmäßigen Abständen soll ein Gespräch zwischen der Vertrauensperson, der Bezugstherapeutin/en, dem/der Stationsarzt/-ärztin und mir stattfinden. Ich ermächtige die Vertrauensperson für die Zeit des stationären Aufenthaltes, Auskünfte an die Klinik zu erteilen und ebenso Auskünfte von der Klinik zu erfragen 2. Rechtsanwalt Falls die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes notwendig wird, soll benachrichtigt werden: Frau/Herr.. (Name, Anschrift, Telefon) 3. Betreuer/-in als rechtlicher Vertreter (nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) Es besteht ein Betreuungsverhältnis Falls für mich eine Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, 1896, ggf. 1903, 1906 BGB) erforderlich werden sollte, schlage ich.. Frau/Herrn.. (Name, Anschrift, Telefon) Als einzusetzenden Betreuer/-in (gemäß 1897 BGB) vor. Falls Frau/Herr.. (als Vertrauensperson/Betreuer) nicht erreichbar ist, soll (Name, Anschrift, Telefon) die Vertretung übernehmen. rt, Datum,. Psychiatrie-Erfahrene/r Behandlungsvereinbarung Sozialpsychiatrischer Verbund Region Hannover - 03/

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