Hochschulzugang und Studium von Geflüchteten Zahlen, Asylverfahren und das BAMF

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1 Hochschulzugang und Studium von Geflüchteten Zahlen, Asylverfahren und das BAMF Nikolas Kretzschmar Referat 310 Grundsatzfragen der Integration, Wertevermittlung, Geschäftsstelle Deutsche Islam Konferenz Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

2 Handreichung Hochschulzugang und Studium von Flüchtlingen Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen Beschäftigung mit dem Handlungsfeld als Weiterentwicklung der NAP-I Zielvorgabe Konzept zur interkulturellen Öffnung von Hochschulen Vielfalt als Chance (BAMF 2014) Ziel: Entwicklung einer gemeinsamen praxisorientierten Handreichung von BAMF, KMK, DAAD, DSW HRK und SVR, als Arbeitshilfe bei der Beratung von studieninteressierten Geflüchteten Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Hochschulen und Studentenwerke sowie weitere interessierte Akteure Die Handreichung orientiert sich am Ablauf des Asylverfahrens und dem Study-Life-Cycle Überblick zum aktuellen asyl-, aufenthalts-, sozial- und hochschulrechtlichen Rahmen an den Schnittstellen zwischen Asylverfahren - Flüchtlingsanerkennung und Hochschulzugang Studium Veröffentlicht am 24. Oktober 2016 als Download auf den Internetseiten der Beteiligten

3 Aktuelle Asylzahlen

4 Asylerstantragszahlen

5 Asylzahlen und Asylentscheidungen 2015 Asylerstanträge 2015: (insgesamt: ) 2015 wurden Personen in EASY registriert, darunter: o Syrien: Personen o Irak: Personen Entscheidungen über Asylanträge in 2015: (Anstieg um 119,3 %) davon positiv o Anerkennungen als Asylberechtigte nach Art. 16a u. Fam.Asyl: o Anerkennungen als Flüchtling gem. 3 Abs.1 AsylVfG: o Gewährung von subsidiärem Schutz gem. 4 Abs.1 AsylVfG: o Abschiebeverbot gem. 60 Abs. 5/7 AufenthG: Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer 2015: 49,8 %

6 Asylzahlen und Asylentscheidungen 2016 (Januar September) Asylerstanträge (Januar September) 2016: (insgesamt: ) 2016 wurden bisher Personen in EASY registriert, darunter: o Syrien: o Afghanistan: o Irak: Entscheidungen über Asylanträge bisher in 2016: (Anstieg um 164,9 %) davon positiv o Anerkennungen als Asylberechtigte nach Art. 16a u. Fam.Asyl: o Anerkennungen als Flüchtling gem. 3 Abs.1 AsylVfG: o Gewährung von subsidiärem Schutz gem. 4 Abs.1 AsylVfG: o Abschiebeverbot gem. 60 Abs. 5/7 AufenthG: Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer bisher in 2016: 63,4 %

7 Hauptherkunftsländer 2015

8 Hauptherkunftsländer 2016

9 Schutzquoten und Asylverfahrensdauer 2015 Schutzquoten bundesweit unter Top 10 Herkunftsländer o Höchste Schutzquote (52,2 % der Erstanträge) Syrien: 96,0 % Eritrea: 92,1 % Irak: 88,6 % Afghanistan: 47,6 % o Niedrigste Schutzquoten (25,6 % der Erstanträge) Kosovo, Albanien, Serbien und Mazedonien : 0,0 % - 0,1 % Durchschnittliche Verfahrensdauer: 5,2 Monate o Kürzeste Verfahrensdauer (Top-10-HKL): Kosovo: 3,1 Monate Albanien: 3,2 Monate o Längste Verfahrensdauer: Eritrea: 13,3 Monate Iran: 17,0 Monate Anhängige Verfahren in 2015: (2014: )

10 Schutzquoten und Asylverfahrensdauer 2016 (Januar September) Schutzquoten bundesweit unter Top 10 Herkunftsländer o Höchste Schutzquote (72,8 % der Erstanträge) Syrien: 98,1 % Eritrea: 94,3 % Irak: 72,8 % Afghanistan: 47,0 % o Niedrigste Schutzquote (2,0 % der Erstanträge) Albanien 0,4 % Durchschnittliche Verfahrensdauer: 6,7 Monate (2,1 Monate für Neuanträge) o Kürzeste Verfahrensdauer (Top-10-HKL): Syrien: 3,1 Monate Irak: 5,2 Monate o Längste Verfahrensdauer: Eritrea: 11,6 Monate Afghanistan: 11,3 Monate Anhängige Verfahren im September 2016: (2015: )

11 Altersstruktur Asylbewerber*innen Jahre und älter (0,5 %) von 60 bis unter 65 Jahre (0,5 %) von 55 bis unter 60 Jahre (1,0 %) von 50 bis unter 55 Jahre (1,7 %) von 45 bis unter 50 Jahre (2,9 %) von 40 bis unter 45 Jahre (4,6 %) von 35 bis unter 40 Jahre (7,1 %) von 30 bis unter 35 Jahre (10,6 %) von 25 bis unter 30 Jahre (15,2 %) von 18 bis unter 25 Jahre (24,8 %) von 16 bis unter 18 Jahre (4,6 %) bis unter 16 Jahre (26,5 %) Quelle: BAMF männlich weiblich

12 Altersstruktur Asylbewerber*innen 1. HJ 2016

13 Selbstauskunft: Bildungshintergrund 2015 Keine Schulbildung 7,2% Grundschule 22,4% Sonstiges 0,7% Hochschule 17,8% Keine Schulbildung 2,6% Grundschule 17,4% Sonstiges 0,4% Hochschule 27, 0% Mittelschule 28,8% Gymnasium 20,4% Fachschule 2,7% Mittelschule 24,1% Fachschule 1,9% Gymnasium 26,6% Asylbewerber*innen alle HKL älter als 18 Jahre Asylbewerber*innen aus Syrien älter als 18 Jahre Quelle: BAMF

14 Selbstauskunft: Bildungshintergrund 1. HJ 2016

15 Kernaussagen der BAMF-Studie Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen (2016) Befragung (2014) von Personen aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien (Frauen 34,8%, Männer 65,2%) zwischen 18 und 69 Jahren (Flüchtlingsstatus) Altersschwerpunkt zwischen 18 und 34 Jahren (60,5%): Etwa 70% aller Befragten haben zwischen 5 und 14 Jahre lang eine Schule besucht o o Rund 10% eingestuft als Höherqualifizierte Rund 13% eingestuft als Nichtqualifizierte Ca. 36,5% aller Befragten sind aktuell erwerbstätig o Mehrheitlich auf einem geringen bis mittleren Qualifikationsniveau und in den Branchen: Gastronomie, Lagerung/Transport, Reinigung, Lebensmittelverkauf Berufliche Integration ist mit Abstand, der am häufigsten genannte Wunsch (47,4%) aller Befragten o o Der konkrete Wunsch nach Ausbildung, Studium und Weiterqualifizierung liegt an dritter Stelle (23,6%) Der Wunsch nach konkreten Bleibeperspektiven und eine Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabechancen wurden ebenso wie die Dankbarkeit für das Leben in Deutschland von einem Großteil der Befragten geäußert

16 Kernaussagen der BAMF-Kurzanalyse Flucht, Ankunft in Deutschland und erste Schritte der Integration (2016) Persönliche Befragung (1. Welle: Juni Oktober 2016) von (insgesamt 4.500) Geflüchteten (statusunabhängig) ab 18 Jahren, die zwischen und nach Deutschland eingereist waren. Die Erhebung betrifft nicht nur Fluchtursachen und Fluchtwege, Bildungs- und Erwerbsbiografien, sondern auch Werte, Einstellungen sowie die Integration der Geflüchteten in Bildung und Arbeit. Die Allgemeinbildung der Geflüchteten ist sehr heterogen. Der Anteil Höherqualifizierte ist gering. Die Bildungsambitionen bei den Befragten sind hoch: 46% streben einen allgemeinbildenden Schulabschluss in Deutschland an; 23% wollen einen akademischen Abschluss erwerben. Zum Zeitpunkt der Befragung besuchten 5 % Schulen und Hochschulen oder machten eine berufliche Ausbildung. Allerdings steht die Integration in Bildung und Arbeit erst am Anfang. In ihren Wertvorstellungen weisen die Befragten sehr viel mehr Gemeinsamkeiten mit der Aufnahmegesellschaft, als mit der Bevölkerung in den Herkunftsländern auf.

17 Kernaussagen der BAMF-Kurzanalyse Flucht, Ankunft in Deutschland und erste Schritte der Integration (2016)

18 Kernaussagen der BAMF-Kurzanalyse Flucht, Ankunft in Deutschland und erste Schritte der Integration (2016)

19 Exkurs: Ablauf des Asylverfahrens

20 Aufenthaltsbescheinigungen Meldung des Asylgesuchs vor Asylantragstellung Ankunftsnachweis gem. 63a AsylG Berechtigt zum Leistungsbezug AslybLG Berechtigt zu Arbeitsaufnahme ) und Praktikum (nach 3 Monaten/Auszug EAE) Nach Asylantragstellung für die Dauer des Asylverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss Aufenthaltsgestattung gem. 55 AsylG Berechtigt zum Leistungsbezug AslybLG Berechtigt zu Arbeitsaufnahme und Praktikum (nach 3 Monaten/Auszug EAE) Ggf. Aussetzung der Abschiebung (negativer Ausgang Asylverfahren) Duldung gem. 60a AufenthG Berechtigt zum Leistungsbezug AslybLG Berechtigt zu Arbeitsaufnahme und Praktikum (nach 3 Monaten/Auszug EAE, Anrechnung Voraufenthalte Berechtigt zum BAföG-Bezug (nach 15 Monaten/ Anrechnung Voraufenthalte)

21

22 Exkurs: Studium und relevante Rechtsfolgen

23 Hochschulzugang/Studium Personen mit unsicherem Aufenthalt haben bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit in allen Bundesländern ein Studium aufzunehmen Aufenthalts- und hochschulrechtliche Einschränkungen können einer Immatrikulation ins Fachstudium jedoch entgegenstehen Hochschulrechtlich gelten für Geflüchtete die Regelungen für Bildungsausländer Ein Spurwechsel in 16 Abs. 1 AufenthG ist durch Aufnahme eines Studiums ausländerrechtlich nicht möglich Ein Zweckwechsel - Eintritt ins Asylverfahren bei Personen z.b. mit Aufenthalt gem. 16 Abs. 1 AufenthG ist möglich

24 Registrierung Asylantrag Asylbescheid anerkannte HZB, Deutschkenntnisse BAföG Kein BAföG- Zugang BAföG-Antrag rechtzeitig stellen Anerkennung: BAföG Altersgrenze, Vorstudium im Ausland prüfen Duldung: BAföG nach 15 Monaten möglich Grundsicherung Verpflichtung I-Kurs durch Leistungsbehörde möglich ( ) AsylbLG / nach 15 Monaten analog SGB XII Einstellung Zahlung AsylbLG Anerkennung: SGB II / SGB XII Duldung: AsylbLG / nach 15 Monaten: analog SGB XII Verpflichtung I-Kurs durch ABH / JC möglich Hochschulzugang Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Anerkennung: Erlaubnisfiktion AE Evtl. NE AKN Aufenthaltsgestattung Duldung 25 Abs.5AufenthG Rückführung Zustimmung ABH/BA prüfen Anerkennung: Uneingeschränkt Nachrangig nach 3 Monaten Duldung: Nachrangig Studienbegleitendes Praktikum Zustimmung ABH prüfen

25 Teil II: Integration ins Hochschulstudium sowie Grundsicherung und Versicherung bei Flüchtlingen 17. November 2016: Projektleitertagung Katharina Maschke, DAAD, Referatsleiterin Strategieentwicklung und Hochschulpolitik

26 Ablauf TEIL A: Integration ins Fachstudium TEIL B: Finanzierung, Versicherung, Residenzplicht/ Wohnsitzauflage 2

27 Übersicht TEIL A: Bildungsberatung /Erkennen von Kompetenzen Fragen während des Studium Integration ins Fachstudium Immatrikulation Studienvorbereitung Hochschul- zugang/- zulassung 3

28 WICHTIG: Hochschulrechtlich sind Flüchtlinge ausländischen Studierenden gleichgestellt! 4

29 Bildungsberatung / Erkennen von Kompetenzen Kostenlose Angebote nutzen! TestAS für Flüchtlinge (NEU Arabisch) Onset für Flüchtlinge 5

30 Übersicht: Integration ins Fachstudium Studien vorbereitung Hochschul- zugang/- zulassung Bildungsberatung /Erkennen von Kompetenzen Integration ins Fachstudium Immatrikulation Fragen während des Studiums 6

31 Studienvorbereitung INTEGRA: Studienvorbereitung an HS und Studienkollegs Integrationskurspflicht vs. hochschulnahe Studienvorbereitung NEU: Sowohl Berufsausbildung und Studium als auch Maßnahmen, die auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums vorbereiten (zum Beispiel Studienkollegs, studienvorbereitende Sprachkurse an Hochschulen), sind Gründe, die der Heranziehung zu Integrationskursen entgegenstehen. 7

32 Fragen/Herausforderungen/Ausblick: Bildungsberatung und Studienvorbereitung Ihre Fragen? Erfahrungen? Wie erfolgt die Bildungsberatung bei Personen, die die Studienvorbereitung nicht schaffen? Studienplatzkapazitäten erhöhen? 8

33 Übersicht: Integration ins Fachstudium Hochschul- zugang/- zulassung Immatrikulation Integration ins Fachstudium Fragen während des Studiums Studienvorbereitung Bildungsberatung /Erkennen von Kompetenzen 9

34 Hochschulzugang und -zulassung Hochschulrechtlich können Flüchtlinge unabhängig von ihrem asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status in Deutschland ein Studium aufnehmen. formale Voraussetzungen für den Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule müssen erfüllt sein Schulabschluss, der im Heimatland zu einem Studium berechtigt i.d.r. gute Deutschkenntnisse 10

35 Hochschulzugang (Fast) NEU: Regelungen der KMK zum Umgang mit Flüchtlingen ohne (vollständige) Nachweise Quelle: KMK 11

36 Hochschulzulassung Vergabe der Studienplätze nach den gleichen Kriterien wie bei anderen ausländischen Studierenden In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen beträgt die Quote zwischen 5-10% für Nicht EU- Ausländern In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen liegt sie bei 5% Flüchtlingsstatus kann in einigen Ländern als besonderer Umstand bei der Hochschulzulassung berücksichtigt werden 12

37 Fragen/Herausforderungen/Ausblick Ihre Fragen? Erfahrungen? Hochschulzugang ohne Nachweise? Studienplatzkapazitäten erhöhen? 13

38 Übersicht: Integration ins Fachstudium Immatrikulation Fragen während des Studiums Hochschul- zugang/- zulassung Integration ins Fachstudium Studienvorbereitung Bildungsberatung /Erkennen von Kompetenzen 14

39 Immatrikulation Fluchthintergrund per se ist kein Grund, eine Gebühr oder einen Beitrag zu erlassen Aber: Befreiung und Minderung sowie Erlass, Stundung und Niederschlagung von Gebühren und Beiträgen möglich NEU: Beschluss Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Flüchtlinge Möglichkeiten, die für die Immatrikulation fälligen Kosten zu reduzieren 15

40 Fragen/Herausforderungen/Ausblick Ihre Fragen? Erfahrungen? 16

41 Übersicht: Integration ins Fachstudium Fragen während des Studiums Studienvorbereitung Bildungsberatung /Erkennen von Kompetenzen Immatrikulation Integration ins Fachstudium Hochschul- zugang/- zulassung 17

42 Fragen während des Studiums 1. Praktika Für Asylberechtigte und international Schutzberechtigte gibt es keine Einschränkungen Asylbewerber, Asylsuchende, Geduldete: Zustimmung der ABH erforderlich, ggf. auch der BA 2. Studienaufenthalte im Ausland Vorher klären bzw. Alternative festlegen Asylberechtigte und international Schutzberechtigte: Visum 18

43 Fragen während des Studiums 3. Erwerbstätigkeit während des Studiums Hochschulstudium muss im Mittelpunkt stehen Asylberechtigten und international Schutzberechtigten ist die Erwerbstätigkeit kraft Gesetzes uneingeschränkt erlaubt Für alle anderen Gruppen: Unterschiede nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Herkunftsland 19

44 Fragen/Herausforderungen/Ausblick Ihre Fragen? Erfahrungen? Wie hoch ist das Interesse der Flüchtlinge, neben dem Studium eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen? 20

45 Übersicht TEIL B: Finanzierung Versicherung Residenzpflicht/Wohnsitzauflage 21

46 Finanzierung Welche Leistungen sind möglich? Asylsuchende und Asylbewerber: AsylbLG (bis zu 15 Monate), kein BAföG NEU: Briefwechsel GWK - BMAS Asylberechtigte und international Schutzberechtigte: BAföG Geduldete: BAföG ((fast) NEU: verkürzte 15 Monate Wartezeit) 22

47 Krankenversicherung Fachstudium: Krankenversicherungspflicht Studienvorbereitung: keine studentische Versicherungspflicht Studienvorbereitungskurs fällt unter AfögVorkHSV? Ja Nein Flüchtling mit BAFöG-Anspruch? Ja Krankenversicherungs-Zuschuss in Höhe von derzeit 71, EUR Krankenversorgung aufgrund des Bezugs der jeweiligen Grundsicherung Nein Leistungen nach dem AsylbLG einschließlich der Krankenkostenzusage nach 4 und 6 AsylbLG. 23

48 Residenzpflicht/Wohnsitzauflage Residenzpflicht: Asylbewerber grundsätzlich auf drei Monate begrenzt NEU: Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge (= Recht auf freie Wohnsitzwahl) (Integrationsgesetz) Personen, die ein Studium aufgenommen haben, sind vom Anwendungsbereich des 12a Absatz 1 AufenthG ausgenommen 24

49 Fragen/Herausforderungen/Ausblick Ihre Fragen? Erfahrungen? Finanzierungslücken Asylsuchende/Asylbewerber nach 15 Monate? Berliner Modell : Härtefallregelung BAföG-Berechtigung in der Realität? Vorstudienzeiten Fachwechsel BAföG auch für Asylberechtigte? 25

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