ANSUCHEN um FÖRDERUNG von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME

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1 Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI.Nr. 407/1988 November 1999 An das Amt der Oö.Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4010 Linz Kundendienststunden: von 8 bis 12 Uhr Achtung! Bitte lesen Sie vor Ausfüllung des Formulars die Hinweise auf Seite 3. ANSUCHEN um FÖRDERUNG von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME Förderungswerber: Familien- und Vorname, akademischer Titel Beruf Soz.-Vers. Nr. 1 ) Geburtsdatum Straße: Telefonisch tagsüber erreichbar: PLZ: Gemeinde: Bezirk: Familienstand: ledig verh. gesch. verw. Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen: Die Anlage wird eingebaut im Alt- Neubau Das Wohnhaus hat: eine zwei drei oder mehr als drei Wohnungen Ort der Anlage, Anschrift: PLZ: Gemeinde: Pol. Bezirk: Bezirksgericht: ²) Grundbuch: ²) Einlagezahl (EZ): ²) Grundstücks-Nr.:²) ART DER ANLAGE: Warmwasseraufbereitungsanlage Beheizungsanlage Wärmepumpe Fernwärme (NICHT Ferngas!) Solaranlage Nahwärme (Biomasse) Der Zuschuss soll auf folgendes Geldinstitut angewiesen werden (Überweisung auf ein Sparbuch ist nicht möglich!): Geldinstitut / Bankleitzahl Kontonummer Vom Amt auszufüllen! Eingangsstempel Bez. Gem. Grundbuch-Nr. EZ.

2 -2- Einkommens- und Wohnverhältnisse Das Wohnhaus, in dem die Anlage eingebaut ist, wird bereits bewohnt bzw. wird im/am (Zeitpunkt des vorraussichtlichen Bezuges) bezogen von: Verwandtschafts- Einkommen: Name: geboren am: verhältnis: Beruf: ja/nein Von diesem Wohnhaus ist (sind) der (die) Förderungswerber: Eigentümer Mieter Mitbewohner bei den Eltern, Verwandten sonstige Wohnrechte Haben Sie derzeit noch ein weiteres Förderungsansuchen eingebracht? ja nein Wenn ja, um welche Förderung wurde angesucht? Die Wohnung wird dauernd oder als Zweitwohnsitz benützt: HINWEIS Wenn im Zuge der Bearbeitung eine Kontaktaufnahme - z.b. wegen ev. noch fehlender Unterlagen - erforderlich ist, werden WIR an Sie herantreten., am Unterschrift des Förderungswerbers Erklärung des Grundeigentümers (Vermieters): Zum Einbau der Anlage wurde die Zustimmung erteilt. Eventuelles Verwandtschaftsverhältnis zum Förderungswerber:, am Unterschrift des Grundeigentümers (Vermieters)

3 -3- Erforderliche Unterlagen Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen angeschlossen sind; unvollständige und unzureichend ausgefüllte Ansuchen werden zurückgesendet. 1. Grundbuchauszug der Liegenschaft (Original oder Ablichtung); 2. Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel, Einkommenssteuer- bzw. Einheitswertbescheid) für das vorangegangene Kalenderjahr vom Förderungswerber und allen zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Personen; 3. Bestätigung der ausführenden Firma über sachgerechte Montage und Funktionsfähigkeit der Solaranlage bzw. Abnahmebestätigung des Wärmeversorgungsunternehmens (siehe Seite 4). 4. Original-Rechnungen, aus denen eindeutig die Art der Anlage, bei Solaranlagen die Anzahl der Kollektoren und die Kosten für die jeweilige Anlage ersichtlich sind, sowie die Original-Einzahlungsbelege; 5. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis(e) (Ablichtung). Seite 1: Hinweise zum Ausfüllen des Ansuchens 1 ) Die Sozialversicherungsnummer können Sie Ihrem Einkommensnachweis entnehmen. 2 ) Die entsprechende Daten finden Sie auf dem Grundbuchauszug, den Sie beim Bezirksgericht oder eventuell bei Ihrer Bank erhalten. Bei diesem Zeichen kreuzen Sie bitte jeweils das für Sie Zutreffende an. Bitte zeichnen Sie eine Orientierungsskizze zur leichteren Auffindung des Wohnhauses mit der Anlage:

4 -4- Fern- bzw. Nahwärme ACHTUNG! Vom Wärmeunternehmen auszufüllen! Bestätigung Es wird bestätigt, dass die Wohnung in Postleitzahl: Gemeinde: Straße: an das Wärmenetz des/der angeschlossen ist. Unternehmensbezeichnung Seit wird Fern- bzw. Nahwärme bezogen. Die zentrale Wärmeversorgung wird betrieben mit: Datum Stempel und Unterschrift des Wärmeversorgungsunternehmens Es wird zur Kenntnis genommen, dass falsche Angaben einen strafbaren Tatbestand bilden können. Solar ACHTUNG! Von der Firma auszufüllen! Bestätigung Wir bestätigen die aufgrund einer örtlichen Besichtigung festgestellte sachgerechte Montage und die volle Funktionsfähigkeit der Solaranlage im Wohnhaus von: Name: Anschrift: NEUANLAGE ERWEITERUNG AUSTAUSCH Kollektortype: Standard Anzahl der Kollektoren Aperturfläche (= Lichteintrittsfläche) m² Vakuum Anzahl der Röhren Aperturfläche (= Lichteintrittsfläche) m² Begründung für Erweiterung bzw. Austausch: Datum Stempel und Unterschrift der ausführenden Firma

5 November 1999 Information über die Förderung von WÄRMEPUMPE - SOLARANLAGE - FERNWÄRME 1. Voraussetzungen der Förderungsgewährung 1.1 Förderbar sind österreichische Staatsbürger, die Eigentümer oder Mieter sind. EU-Bürger sind gleichgestellt; außerdem juristische Personen wie gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und sonstige juristische Personen. 1.2 Einkommensgrenzen Das Jahreshaushaltseinkommen des Förderungswerbers und aller zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: bei einer Person S ,, bei zwei Personen S ,, für jede weitere Person S Einkünfte wie Familienbeihilfe, Alimentationen für Kinder, Waisenrenten, Lehrlingsentschädigungen, Abfertigungen und Pflegegelder zählen nicht zum Einkommen. 2. Was wird gefördert? Der Einbau einer Warmwasseraufbereitungs- bzw. Beheizungsanlage mit einer Wärmepumpe, Solaranlage oder Solar-Wärmepumpe. Die Erweiterung bzw. der Austausch einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren. Eine Förderung für den Austausch einer Anlage ist erst wieder nach Ablauf von 10 Jahren möglich. Der Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme (Biomasse) in Wohnhäusern bis zu drei Wohnungen. NICHT gefördert wird der Anschluss an das Ferngasnetz. 3. Wie und wieviel wird gefördert? Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss beträgt für a) Warmwasseraufbereitungsanlage bzw. Übergangsheizung: 5.000, S mit einer Wärmepumpe , S mit einer Solar-Wärmepumpe oder Solaranlage als Sockelbetrag und zusätzlich 1.000, S pro m² Standard-Kollektorfläche bzw , S pro m² Vakuum-Kollektorfläche Die Kollektorfläche muss in beiden Fällen mindestens 4 m² betragen. Die Höhe der Förderung ist mit S , begrenzt. Bei Erweiterung bzw. Austausch einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren (mindestens 4 m²) entfällt der Sockelbetrag. b) Beiheizungsanlage: , S mit einer Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe , S mit einer Luft-Wärmepumpe c) Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme: , S Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 % der Kosten (ohne Umsatzsteuer) betragen, wobei auf den nächsten Tausendschillingbetrag kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Original-Einzahlungsbelege (nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens). Wird die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut, kann das Ansuchen - unabhängig vom Rechnungsdatum - ausschließlich spätestens bis zum Zeitpunkt des Bezuges eingereicht werden.

Telefonnummer. Das Wohnhaus hat insgesamt eine zwei drei oder mehr als drei Wohnung(en)

Telefonnummer. Das Wohnhaus hat insgesamt eine zwei drei oder mehr als drei Wohnung(en) Gebührenfrei gemäß 14 TP 6 Abs. 5 Z. 18 Gebührengesetz i.d.f. BGBI. Nr. 407/1988 Amt der Oö. Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Harrachstr. 16a 4021 Linz ANSUCHEN UM FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPE -

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