Kein Kind darf hungern! am Tag für Essen und Trinken sind zu wenig!

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1 Kein Kind darf hungern! am Tag für Essen und Trinken sind zu wenig!

2 Kinderarmut gibt es auch in Hessen. Rund Kinder unter 15 Jahren leben derzeit in Hartz IV-Haushalten. Viele hungern, weil sie sich die Kosten für eine Schulspeisung oder für ein anständiges Pausenbrot nicht mehr leisten können. Der Hartz IV-Regelsatz sieht für ein Kind unter 14 Jahren pro Tag 2,29 für Essen und Trinken vor. Ein Mittagessen in einer hessischen Schule kostet aber schon 3,00 oder 3,50.

3 Armut heißt für die Jungen und Mädchen: Kein Geld für Klassenfahrten, Sportverein, Kino- oder Zoobesuche, kein Computerkurs. Armut heißt: Sitzen bleiben statt Schulabschluss. DIE LINKE. Hessen kann diesen beschämenden und diskriminierenden Zustand nicht akzeptieren. Wir treten ein für Chancengerechtigkeit. Deshalb fordern wir kostenlose Schulspeisung und Schulmittelbeihilfen in Hessen.

4 Der Warenkorb 345 (neu 347 )

5 Nahrungsmittel, Tabak & Drinks Das sind 4,42 Euro am Tag Schuhe, Kleidung (Ganze 1,14 Euro am Tag). Strom/Wohnungsrenovierung Neukauf/Instandhalten der Möbel, Teppiche und Haushaltstechnik Pillen, Puder und Arztbesuche Mobilität, Fahrrad, Ersatzteile sowie Busfahrten Telekommunikation per Post, Telefon, Internet Freizeit, Unterhaltung und Kultur die Imbissbude andere Waren und Dienstleistungen Gesamt 132,71 Euro 34,26 Euro 25,93 Euro 27,70 Euro 13,17 Euro 19,20 Euro. 22,37 Euro. 39,48 Euro 10,06 Euro 20,13 Euro 345,01 Euro Dem so erforschten Warenkorb liegen amtlich fest gestellte Preise von Mitte 2003 zu Grunde. Für soziale Gerechtigkeit in Hessen -Main-Kinzig Landtagswahl 2008

6 Kinder unter 15 Jahre 60% = 208 Mit Einführung von Hartz IV sind die Regelsätze von Schulkindern erheblich gesenkt worden. Regelsatz der 7- bis 14-jährigen wurde in 2005 von 65 auf 60% des Eckregelsatzes gekürzt Vor Hartz IV waren die Regelsätze von Schulkindern von 7 bis 14 Jahren 30% höher als die von Säuglingen, bei Alleinerziehenden 20%. Beim alten Zustand wäre der Regelsatz von Schulkindern unter 15 heute bei 270 Euro statt 208 Euro.

7 Ab 6 Jahren real höhere Kosten der Nährstoffbedarf nimmt zu, je älter die Kinder werden die Mobilität - und damit auch die Freizeitausgaben - nimmt zu der Bedarf an Kleidung und Schuhen wächst aber der höhere Wachstumsbedarf von Kindern ab 6 Jahren und die höheren Kosten, die Kindern mit Schuleintritt entstehen, werden seit Einführung von Hartz IV nicht mehr anerkannt.

8 Besonderer Bedarf für 15- bis 18-jährige Der Regelsatz für Schüler/innen von 15 bis 18 lag vor 2005 noch bei 90% des Eckregelsatzes. Damit sollte ihr besonderer Bedarf als Heranwachsende berücksichtigt werden. Das ist vorbei. Jetzt liegt der Regelsatz nur noch bei 80%. Würde die alte Regelung noch heute gelten, müsste der Regelsatz 311 Euro betragen, nicht 278 Euro.

9 Ernährung für ein 10-jähriges Schulkind monatlich täglich ,73 2,62 * ,60 2, ,13 2, ,43 2,29 Kürzung um 15,5% Berücksichtigt man die Preissteigerung von 20%, sind die 78,73 Euro für ein 10-jähriges Kind von damals heute nur noch 54,50 Euro wert. Essen und Trinken wurde über 30% gekürzt. *(Leitfaden der Sozialhilfe 1988, 20)

10 2,29 täglich für Essen und Trinken Auf ein Mittagessen entfallen 39,07% oder 0,89. Aber: in diesen 0,89 Euro sind 0,10 für ein Getränk enthalten. Der reine Satz für ein Mittagessen beträgt also 0,79. Diese ganze elende Rechnerei wäre überflüssig, wenn es ein kostenloses Mittagessen für alle Schulkinder gäbe, wie es in Finnland oder Schweden üblich ist.

11 Beispiele Einzigartig in Deutschland ist, dass eine Kommune wie Frankfurt einen Zuschuss gibt, ohne ihn von einem Zuschuss der Landesregierung abhängig zu machen. Saarland, Rheinland-Pfalz und NRW, gewähren Zuschüsse zum Mittagessen mit einer Mischfinanzierung aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln.

12 Schulkosten Schulkosten sieht der Hartz IV-Regelsatz für Schulkinder unter 14 Jahren nicht vor. Schulkosten müssen also noch vom ohnehin gesunkenen Ernährungsanteil abgespart werden. Dies entzieht Schulkindern aus Armutsfamilien Nahrungsmittel. Keine Chancengerechtigkeit in der Bildung

13 Lösungsansätze im MKK Kinder unter 15 Jahre im ALG II-Bezug davon ca Schulkinder Kosten ca. 3 x 190 Tage x Kinder = für Schulspeisung Jährliche Schulbeihilfen für Schulkinder. Kosten 50 x Kinder = Erstellung eines Antrags an die Hessische Landesregierung für ein Sofortprogramm "Kein Kind darf hungern" Entwicklung einer Übergangslösung im Main-Kinzig-Kreis

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